Zur Überwindung der Quellenscheidungstheorie

 

Wilhelm Möller[1]

 

a) Aus der Geschichte der Quellentheorie

    Sehen wir von den ersten Anfängen ab, die sich noch dazu nur auf die Genesis erstreckten (Altruc), so sind aufeinander gefolgt: die Urkundenhypothese (2 Elohisten, 1 Jahwist), die Ergänzungshypothese, nach der nur eine Quelle den Faden bildete, die Fragmentenhypothese. Nach der der biblische Text aus einzelnen zusammenhanglosen Stücken zusammengesetzt wäre, endlich die neuere Urkundenhypothese, die das Deuteronomium [5. Mose] hineinbezieht und kurz vor 622 entstanden sein lässt. Hier kommt es darauf an zu betonen, dass die einzelnen Hypothesen nicht etwa organisch auseinander herauswachsen, sondern dass die ersten drei jedenfalls in einem unlösbaren Gegensatz zueinander stehen. Das erweckt wenig Zutrauen zur ganzen Materie. Das Misstrauen wächst bei den folgenden Erwägungen.

 

b) Die Datierung und Herkunft der Quellen, Dogmatisches

    Auch hier herrscht keiner Übereinstimmung. Bald stellt man E vor J, bald umgekehrt, bald P vor D, bald umgekehrt, ganz abgesehen davon, dass die Datierungen um viele hunderte von Jahre schwanken (s. meine Einleitung in den Pentateuch“ S. 17 ff.)

    Bald soll E. aus dem Nordreich und J aus dem Südreich stammen, bald ist es umgekehrt, bald ist bei beiden sowohl das Nordreich als das Südreich irgendwie beteiligt.

    Ein weiteres Misstrauensvotum gebührt der Quellenscheidung wegen der Einmischung einer negativen Dogmatik: Man geht vielfach von der bewussten oder unbewussten Voraussetzung aus, dass Weissagungen nicht als Weissagungen, sondern aus der Geschichte heraus erklärt werden, so die Noahsprüche, die Orakel über die Erzväter im Allgemeinen, über Ismael und Esau im Besonderen, so speziell der Jakobssegen Gen. 49 [1. Mose], der Mosesegen Deut. 33 [5. Mose], das Moselied Deut. 32, die Bileamsprüche Num. 23 f. [4. Mose]. Aber auch die ganze Geschichte des nachmosaischen Israel wird in weitem Maß für die Datierung von E und J, D und P in Anspruch genommen. Wie ein Dogma wirkt es auch, wenn man behauptet, es habe zum Gesetzesstil gehört, alle Gesetze auf Mose zurückzuführen, ein Dogma, das umso sinnloser war, als man vor gar nicht langer Zeit ja Mose überhaupt nichts von dem Gesetz ließ, und das außerdem an dem einfachen Tatbestand scheitert, dass viele derartige Bestimmungen ausdrücklich auf die vormosaische und nachmosaische Zeit gelegt sind. Dogmatik ist es, wen man die Wunder ablehnt oder über ihr Dasein sich nicht weiter äußert. Der Zusammenhang der Kritik mit dem Rationalismus und Pantheismus (Spinoza) ist äußerst verdächtig. Hengstenberg hat die tieferliegenden Ursachen der Opposition gegen die Mosaizität des Pentateuch seit dem letzten Viertel des 18. Jahrhundert in seinen „Beiträgen“ II, S. I-LVII in sehr markanter Weise dargelegt. In meiner „Einleitung in den Pent.“ Ist das Inhaltsverzeichnis S. 472 unter der Rubrik „Dogmatisches“ zu vergleichen. Die Kritik scheint gar nicht begriffen zu haben, dass, wenn ich einmal schrieb, dass die letzten Entscheidungen in diesen Fragen nicht historischer, sondern dogmatischer Natur wären, dabei auch sehr wesentlich eben an die negative Dogmatik der Kritiker mitzudenken ist.

 

c) Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit der Quellen

    aa) Die Unwahrscheinlichkeit der vorausgesetzten Quellen. Wie soll man sich das denken, dass J und E, J und P, JE und P auf Strecken hin einst so weit nebeneinander herliefen und einander so ähnlich waren, dass sie an- oder ineinander geschoben werden konnten, wie es die Kritik annimmt? Als besonders deutliche Beispiele nenne ich; die Schöpfungsberichte in Gen. 1 f P und J, die Sintfluterzählung Gen 6,1 ff. J und P, die Erzählung vom Haderwasser Num. 20,1-13 JE und P, Ex. 3 ff.; 32-34 [2. Mose]; Num. 19,29 bis Kap. 12 J und E.

    bb) Unwahrscheinlichkeit in der Zusammenarbeitung. Wir denken hierbei an die sich drei- bis viermal wiederholenden Etappen: J und E werden zu JE, JE und D zu JED, JED und P zur JEDP verschmolzen oder J und E werden zu JE, E und D zu ED, JE und ED zu JED, JED und P zum Pentateuch, und das alles, obwohl die Widersprüche in Geschichte und Gesetzen so auf der Hand lagen, wie es die Theorie annimmt, zwischen J, E und P einerseits, P, D und Bundesbuch andererseits. Wo gäbe es in der Weltliteratur dafür eine Analogie?

    Wir denken weiter an die psychologisch und ethisch unmöglichen Redaktorenfiguren. Einerseits sind sie konservativ, dass sie als gewissenhafte Sammler nichts unter den Tisch fallen lassen und so die Quellentheorie unserer Zeit ermöglichen, andererseits verwischen sie die Unterschiede und vereiteln so in plumper Weise ihre Absicht der Konservierung gerade durch die Ineinanderschiebung ihrer Unterlagen in weitem Maß. Sobald man sie vollends irgendwie als Schriftsteller tätig sein lässt, und zwar genau in dem zugestandenen Maß, zerstört man selbst die Fundamente, auf denen sich das ganze Gebäude der Quellentheorie erhebt.[2]

 

d) Die konsequente Handhabung der Quellenmaßstäbe

    hrend alles bisherige noch verhältnismäßig einfach erscheint und darum überzeugend wirken konnten, sobald man nur oberflächlich prüfte, so tritt die ganze Kompliziertheit und Unmöglichkeit der Theorie da entgegen, wo man in der Handhabung der Quellenmaßstäbe auch nur etwas konsequent verfährt. Jedes der aufgezeigten Merkmale: Gottesnamen, Dubletten, Widersprüche, Sprachgebrauch, auch biblisch-theologische Einstellung, angeblicher Anschluss der ausgeschiedenen Quellenstücke aneinander, lässt sich zur Weiterscheidung verwenden. Es ist ein völlig hoffnungsloses Beginnen, bei der Scheidung in die Elemente E, J, D und P stehenbleiben zu wollen und dann die verwendeten Maßstäbe auszuschalten. Die weitere Geschichte der konsequenteren Quellenscheidung führte zunächst dazu, alle diese Fäden in mindestens zwei neue aufzufasern; Gunkel degradierte E und J zu Sammlern einzelner Erzählungen und erfand den famosen Begriff von Schulen, um zu verschleiern, dass man sofort bei der Preisgabe dieser Erzähler als Schriftstellergrößen jedes Recht verliert, noch von Sprachgebrauch und von anderen Merkmalen dieser Quellen zu sprechen. Sievers zerlegte in seiner „hebräischen Genesis“ J in 5, E in 3, P in 6 Fäden, die metrisch unterschieden werden. Bertholet in seinem Levitikuskommentar [3. Mose] das Heiligkeitsgesetz in zwölf verschiedene Stücke. Aber auch damit ist in Wirklichkeit längst kein Halt geboten. Die Anwendung der Maßstäbe führt zur völligen Atomisierung und muss dazu führen. Vgl. dazu meine „Einleitung in den Pent.“ S. 473 im Register unter „Textzersplitterung“.

 

e) Zurückstreben zu gesunden Grundsätzen

    Vergleicht man die Ergebnisse der heutigen Kritik mit denen vor 30-40 Jahren, so hat sich ein Umschwung zur Besserung vollzogen, den man vor einem Menschenalter für unmöglich gehalten haben würde. Es kommt zugute den poetischen Stellen (den Noahsprüchen Gen. 6,24-27; dem Jakobssegen Gen. 49; dem Schilfmeerlied Ex. 15,1-18; einzelnen Sprüchen wie Es. 17,16; Num 10,35 f.; 6,24-27; 21,17 f. 14 f. 27-29; den Bileamsprüchen Num. 23 f.; dem Segen Moses Deut. 33), gesetzlichen Bestandteilen (dem Dekalog; dem Bundesbuch Ex. 20,23-23,19; Ex. 34,10-27; Deut. 27,15-26; Lev. 17-26; Deut. 21-25), den erzählenden Stücken (Gen. 14; Listen, E, J, D und P), s. dazu die Einl. von Sellin und meine „Einleit. In den Pent.“ S. 48-69. Der Rückzug der Kritik gleicht schon mehr einem Galopp, wenn sie auch noch weit davon entfernt ist, vollberechtigen Ansprüchen zu genügen. Ein Doppeltes sei nur hier noch genannt: Durch die Ausgrabungen Garstangs in Jericho ist die biblische Chronologie des Auszugs voll bestätigt, was in kritischen Kreisen anerkannt wird. Über Yahudas Arbeiten von der sprachliche Seite aus s.u. B  I,3.

 

 

f) (2.) Das Deuteronomium als Hebel oder als archimedischer Punkt

    In 1) ist der Hebel dieser Beziehung bereits angesetzt; aber seine ganze Kraft, die er besitzt, wird erst jetzt zu zeigen sein. Wir knüpfen zugleich an das an, was über das Verhältnis von Deut. 12 zu Lev. 17 gesagt war (S. 17 ff.) Beide Gesetze waren ja nur verständlich in mosaischer Zeit und zwar in der biblischen Reihenfolge Lev.-Deut. Dasselbe gilt von den Gesetzen des Passahopfers und der Erstgeburt. Nach P war ersteres am 14. Nisan abends in den Häusern zu schlachten, vgl. Ex. 12,6; Lev. 23,5; Num. 28,16; aber am folgenden Tag hatte bereits Festversammlung am Heiligtun stattzufinden. Das musste, um ausführbar zu bleiben, mit der Einwanderung abgeändert werden; dementsprechend verlegte das Deuteronomium nun auch das Passah an das Heiligtum 16,5 f. (und dass es je anders gefeiert wäre, ist geschichtlich nicht nachweisbar und kann es nicht sein, weil es nach der Einwanderung eine Unmöglichkeit bedeutete). Nach Lev. 27,26 f.; Num. 18,15-18 waren weiter die Erstgeburten in natura Jahwe zu übergeben, und die Auslösung war verboten, sobald es sich nicht um unreine Tiere oder Menschen handelte, vgl. Num. 18,17. Das Deuteronomium erlaubt die Auslösung, „wenn dir der Weg zu lang sein sollte“ (14,23 ff.). Also auch hier ist beide Male die geschichtliche Situation der Wüstenwanderung bzw. Einwanderung die allein zureichende Erklärung.

    Was hier für ein paar besondere Fälle recht deutlich in die Augen springt, ist nun in einen größeren Rahmen einzustellen. Die ganze geographische, historische, psychologische Situation des Deut. ist nur kurz vor der Einwanderung zu befreien: Vgl. vielleicht den schillernden Gebrauch der Redensart „jenseits des Jordans“ (s. meine Einl. S. 98 ff. und unten unter II, 4 Numeri“), die Bezeichnung „im Land Moab“ 1,5 für ein Gebiet, das kurz vorher moabitisches Land gewesen war, aber es schon damals nicht mehr war, als Mose es eroberte (Einl. S. 106 f. und unten unter II, 4 „Numeri“), weiter den Befehl der Ausrottung der Kanaaniter, die im 7. Jahrhundert als Volk nicht mehr existierten 6,19; 7,1 ff. 16 ff.; 9,3 ff. usw., die geflissentliche Beruhigung 7,17 ff. usw.

    Aber das Deut. verfügt nun auch so frei und selbständig über den Stoff dass es nur von einem Zeitgenossen herrühren kann und sich an solche wenden muss, die an gemeinsame Erlebnisse erinnert werden. Ohne diese Voraussetzung ist 1,6.9 ff.; 1,37 (zwischen V. 26 und 38) oder der zeitliche Hergang von 1,40-2,1 ff. gar nicht zu erfassen. Dasselbe gilt für 9,1-10,11 (s. meine „Rückbeziehungen“ S. 13 ff. 21 f. 24 f. 28 f. 32 f. 35. 41 ff. 45 f. 62 f. Die freie Abänderung des Dekalogs in Kap. 5 gegen Ex. 20 ist auch nur einem Mose zuzutrauen. Die mosaische Einkleidung ist endlich geschützt durch das ausdrückliche Verbot 4,2; 13,1, nichts hinzuzufügen oder hinweg zu nehmen, sowie durch das Selbstzeugnis der ersten Person und durch die ausdrücklichen Angaben in Kap. 32, wonach Mose das Lied nicht nur dichtete, sondern auch niederschrieb, sowie durch 31,24, das zwar nicht nur auf das Deut. zu beziehen ist, aber es doch in jedem Fall mit einschließt, auch den Schluss als nachmosaisch abgrenzt.

    Nimmt man nun den Nachweis hinzu, dass das D die gesamten 4 ersten Bücher des Pentateuch, sowohl in ihrer gerschichtlichen als gesetzlichen Partien voraussetzt (s. unter 1 und A ii, 2 b β S. 20 ff.), so ist durch die Mosaizität des Deut. die Mosaizität des Pentateuch gewonnen; insofern ist das Deut. der Punkt des Archimedes, von dem aus die ganze Pentateuchfrage aus den Angeln der Kritik heraus in die biblische Position iweder hineinzuheben ist, vgl. meinen Artikel „Deuteronomy the Pentateuchal Fulcrum“ in „The Christian Advocate“ 1926, Nr. 46-50.

 

g) (3.) Der mosaische Charakter des sonstigen Pentateuch

    Mit dem unter 2. (hier: f) Ausgeführten stimmt es nun zusammen, dass auch abgesehen von dem dort gegebenen Nachweis vielerlei zur Annahme der Mosaizität der vordeuteronomischen Bücher des Pentateuch drängt für jeden, der unbefangenes und durch die Kritik unverbildetes Sehen sich bewahrt hat: Dahin gehören: die Geschichte mit ihren geographischen Angaben – die Auszugsgeschichte wirkt nach dem Eindruck des Ägyptologen Navielle wie ein Generalstabsbericht –, die geschichtliche Treue in den verschiedenen Ländern und zu den verschiedensten Zeiten (vgl. die geradezu glänzende Bestätigung vieler biblischer Angaben durch die Entdeckungen; man denke nur an die Josephsgeschichte); die eigentümliche Mischung von geschichtlichen und gesetzlichen Partien in Ex. und Num., die mosaische Färbung der Gesetze, die Angabe der Situation des Lagers, der priesterlichen Personen (Aaron und seine Söhne usw.), des Offenbarungszeltes, der Wüste. Ebendahin weist die Sprache und die Beachtung der Namen; und zu einer glänzenden Rechtfertigung gestaltet sich auch Yahudas Untersuchung, die darauf hinausläuft, dass die Sprache des Pentateuch sich in dem ägyptischen Milieu gebildet hat, und dass es nur geschehen sein kann in der Zeit, als Israel in Ägypten war („Die Sprache des Pentateuch in ihren Beziehungen zum Ägyptischen“ s. meinen Artikel über dieses Buch in der „Neuen Kirchlichen Zeitschrift“ 1932, S. 296-310). Vgl. zum Ganzen meine „Einleitung in den Pent.“ S. 363-375. Über die Sprache s. noch unten unter III b, 2.

 

h) (4.) Das ausdrückliche Selbstzeugnis des Pentateuch

    Die Behauptung früherer Kritiker, dass man zur Zeit Moses nicht einmal habe schreiben können, ist allerdings durch die Entdeckungen gründlich zuschanden geworden, da sie beweisen, dass die Schreibkunst nicht nur offiziell geübt wurde, sondern bis tief in das alltägliche Leben hineinreichte, s. o. S. 13. Hengstenbergs Abhandlung „Die Echtheit des Pentateuch im Verhältnis zur Geschichte der Schreibkunst“ in den „Beiträgen“ II, S. 415-502, ist also geradezu glänzend gerechtfertigt worden.

    Für Mose sind folgende Niederschriften ausdrücklich bezeugt: 1) Ex. 17,14. Der Vers allein kann nicht gemeint sein; eine Beschränkung auf die Amalekepisode liegt gleichfalls ziemlich fern; ein Zettel wie Num. 5,23 ist durchaus unwahrscheinlich, Eintragung in das Buch, mit dessen Abfassung Mose beschäftigt war, der Situation durchaus am meisten entsprechend. Charakter der Stelle: prophetische Geschichtsschreibung. 2) Ex. 24,4.7 f. Gemeint ist das ganze Bundesbuch, mindestens von Kap. 21-23, wahrscheinlicher aber von Kap. 20 an; vgl. 24,3 mit 21,1 und 20,1. 3) Ex. 34,27: das sogenannte 2. Bundesbuch, mindestens von V. 11 an. Charakter der beiden Bundesbücher: bürgerliche Gesetzgebung. 4) Num. 33: Stationenverzeichnis, das zugleich den fertigen Pentateuch voraussetzt /s. o. S. 36). Charakter: priesterliche Gesetzgebung. 5) Das Lied Moses Deut. 32, vgl. 31,22: poetischer Charakter, übrigens die ganze Prophetie im Keim enthaltend. 6) Deut. 31,24 (s. S. 39). Falls diese Notiz sich nur auf das Deut. bezöge, so würde doch wenigstens diese Stilgattung hierdurch als mosaisch ausdrücklich beglaubigt. Das Deut. setzt ja aber durch seine geschichtlichen und gesetzlichen Rückbeziehungen schon den ganzen vorausgehenden Teil Gen.-Num. voraus und bestätigt also zugleich auch diese als mosaisch (S. S. 38 f. [also die obigen Teile f-h]).

    Stilarten aller von der Kritik angenommenen Hauptquellen sind damit ausdrücklich Mose zugeschrieben. Dass der Stil sich dem Stoff anpasst, versteht sich von selbst. Dass ein Mensch von dem Ausmaß und der Bedeutung eines Mose so viele Stilarten beherrschte, ist nur entsprechend und hat an einem Schiller und Goethe Analogien auf einem niederen Gebiet (s. meine „Einleitung in den Pent.“ S. 376-382). Aber das letzte Zeugnis reicht nun auch insofern noch weiter und über D hinaus, als Deut. 28,58 ff. ganz ausdrücklich bezeugt, dass im Gesetzbuch von ägyptischen Seuchen geschrieben stand. Die meisten der Deut. 27 genannten Vergehen finden sich ferner im übrigen Pentateuch. Die Formel in 31,24 ist aber auch so voll gehalten, dass alles, was Mose bereits sonst geschrieben hatte, ausdrücklich als einbegriffen angesehen werden muss. Dann kann also nicht einmal nach den eigenen Voraussetzungen der Kritik nur das Deuteronomium mit 31,24 gemeint sein; denn Ex. 17,14 f. und Kap. 20-23; 34 wären ja doch vordeuteronomisch. Vielmehr ist unter Zusammenfassung alles dessen, was unter A II, 2 b β, γ S. 20 ff. und B I 2 S. 38 f. dargelegt ist, diese Stelle aus ausdrückliche Bezeugung der Abfassung des Pentateuch durch Mose in Anspruch zu nehmen und so ernst zu behandeln, wie man es anderen ähnlichen Zeugnissen gegenüber selbstverständlich tut (s. meine „Einleitung in den Pent.“ S. 376).



[1] Entnommen aus: Wilhelm Möller, mit Grete Möller und Hans Möller: Einleitung in das Alte Testament. Zwickau: Johannes Herrmann- 1934. S. 33-36. 38-41

[2] Volz/Rudolph: Der Elohist als Erzähler, ein Irrweg der Pentateuchkritik? 1933. S. 5. 14 stimmen mir ausdrücklich zu.