Zur Überwindung der Quellenscheidungstheorie
Wilhelm Möller[1]
a)
Aus der Geschichte
der Quellentheorie
Sehen wir von den ersten Anfängen ab, die sich
noch dazu nur auf die Genesis erstreckten (Altruc),
so sind aufeinander gefolgt: die Urkundenhypothese (2 Elohisten, 1
Jahwist), die Ergänzungshypothese, nach der nur eine Quelle den Faden bildete,
die Fragmentenhypothese. Nach der der biblische Text
aus einzelnen zusammenhanglosen Stücken zusammengesetzt wäre, endlich die
neuere Urkundenhypothese, die das Deuteronomium [5. Mose] hineinbezieht
und kurz vor 622 entstanden sein lässt. Hier kommt es darauf an zu betonen,
dass die einzelnen Hypothesen nicht etwa organisch auseinander herauswachsen,
sondern dass die
ersten drei jedenfalls in einem unlösbaren Gegensatz zueinander
stehen. Das erweckt wenig Zutrauen zur ganzen Materie.
Das Misstrauen wächst bei den folgenden Erwägungen.
b) Die
Datierung und Herkunft der Quellen, Dogmatisches
Auch hier herrscht keiner Übereinstimmung. Bald
stellt man E vor J, bald umgekehrt, bald P vor D, bald umgekehrt, ganz
abgesehen davon, dass die Datierungen um
viele hunderte von Jahre schwanken (s. meine „Einleitung in den
Pentateuch“ S. 17 ff.)
Bald soll E. aus dem Nordreich und J aus
dem Südreich stammen, bald ist es umgekehrt, bald ist bei beiden sowohl das
Nordreich
als das Südreich irgendwie beteiligt.
Ein weiteres Misstrauensvotum gebührt der
Quellenscheidung wegen der Einmischung einer negativen Dogmatik: Man geht
vielfach von der bewussten oder unbewussten Voraussetzung aus, dass
Weissagungen nicht als Weissagungen, sondern aus der
Geschichte heraus erklärt werden, so die Noahsprüche,
die Orakel über die Erzväter im Allgemeinen, über Ismael und Esau im
Besonderen, so speziell der Jakobssegen Gen. 49 [1. Mose], der Mosesegen Deut. 33 [5. Mose], das Moselied
Deut. 32, die Bileamsprüche Num. 23 f. [4. Mose].
Aber auch die ganze Geschichte des nachmosaischen Israel wird in weitem Maß für
die Datierung
von E und J, D und P in Anspruch genommen. Wie ein Dogma wirkt es auch, wenn
man behauptet, es habe zum Gesetzesstil gehört, alle Gesetze auf Mose
zurückzuführen, ein Dogma, das umso sinnloser war, als man vor gar nicht langer
Zeit ja Mose überhaupt nichts von dem Gesetz ließ, und das außerdem an dem einfachen
Tatbestand scheitert, dass viele derartige Bestimmungen ausdrücklich auf die
vormosaische und nachmosaische Zeit gelegt sind. Dogmatik ist es, wen man die
Wunder ablehnt oder über ihr Dasein sich nicht
weiter äußert. Der Zusammenhang der Kritik mit dem Rationalismus und
Pantheismus (Spinoza) ist äußerst verdächtig. Hengstenberg hat
die tieferliegenden Ursachen der Opposition gegen die Mosaizität
des Pentateuch seit dem letzten Viertel des 18.
Jahrhundert in seinen „Beiträgen“ II, S. I-LVII in sehr markanter Weise
dargelegt. In meiner „Einleitung in den Pent.“
Ist das Inhaltsverzeichnis S. 472 unter der Rubrik „Dogmatisches“ zu
vergleichen. Die Kritik scheint gar nicht begriffen zu haben, dass, wenn ich
einmal schrieb, dass die letzten Entscheidungen in
diesen Fragen nicht historischer, sondern dogmatischer Natur wären, dabei auch
sehr wesentlich eben an die negative Dogmatik der Kritiker mitzudenken ist.
c)
Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit der Quellen
aa) Die
Unwahrscheinlichkeit der vorausgesetzten
Quellen.
Wie soll man sich das denken, dass J und E, J und P, JE und P auf Strecken hin
einst so weit nebeneinander herliefen und einander so ähnlich waren, dass sie an- oder
ineinander geschoben werden konnten, wie es die
Kritik annimmt? Als besonders deutliche Beispiele nenne ich; die
Schöpfungsberichte in Gen. 1 f P und J, die Sintfluterzählung
Gen 6,1 ff. J und P, die Erzählung vom Haderwasser
Num. 20,1-13 JE und P, Ex. 3 ff.; 32-34 [2. Mose]; Num. 19,29 bis Kap. 12 J und E.
bb) Unwahrscheinlichkeit
in der Zusammenarbeitung. Wir denken hierbei
an die sich drei- bis viermal wiederholenden Etappen: J und E werden zu JE, JE und D zu JED, JED
und P zur JEDP verschmolzen oder J und E werden zu JE, E und D zu ED, JE und ED
zu JED, JED und P zum Pentateuch, und das alles,
obwohl die Widersprüche in Geschichte und Gesetzen so auf der Hand lagen, wie
es die Theorie annimmt, zwischen J, E und P einerseits, P, D und Bundesbuch
andererseits. Wo gäbe es in der Weltliteratur dafür eine Analogie?
Wir denken weiter an die
psychologisch und ethisch unmöglichen Redaktorenfiguren.
Einerseits sind sie konservativ, dass sie als gewissenhafte Sammler nichts
unter den Tisch fallen lassen und so die Quellentheorie unserer Zeit
ermöglichen, andererseits verwischen sie die Unterschiede und vereiteln so in
plumper Weise ihre Absicht der Konservierung gerade durch die Ineinanderschiebung ihrer Unterlagen in weitem Maß. Sobald
man sie vollends irgendwie als Schriftsteller tätig
sein lässt, und zwar genau in dem zugestandenen Maß, zerstört man selbst die
Fundamente, auf denen sich das ganze Gebäude der Quellentheorie erhebt.[2]
d)
Die konsequente Handhabung der Quellenmaßstäbe
Während alles bisherige noch verhältnismäßig einfach erscheint und darum überzeugend
wirken konnten, sobald man nur oberflächlich prüfte, so tritt die ganze
Kompliziertheit und Unmöglichkeit der Theorie da entgegen, wo man in der
Handhabung
der Quellenmaßstäbe auch nur etwas konsequent verfährt. Jedes der aufgezeigten
Merkmale: Gottesnamen, Dubletten, Widersprüche, Sprachgebrauch, auch
biblisch-theologische Einstellung, angeblicher Anschluss der ausgeschiedenen
Quellenstücke aneinander, lässt sich zur Weiterscheidung verwenden. Es ist ein völlig
hoffnungsloses Beginnen, bei der Scheidung in die Elemente E, J, D und P
stehenbleiben zu wollen und dann die verwendeten Maßstäbe auszuschalten. Die
weitere Geschichte der konsequenteren Quellenscheidung führte zunächst dazu,
alle diese Fäden
in mindestens zwei neue aufzufasern; Gunkel degradierte E und J zu Sammlern
einzelner Erzählungen und erfand den famosen Begriff von Schulen, um zu
verschleiern, dass man sofort bei der Preisgabe dieser Erzähler als
Schriftstellergrößen
jedes Recht verliert, noch von Sprachgebrauch und von anderen Merkmalen dieser
Quellen zu sprechen. Sievers zerlegte in seiner „hebräischen Genesis“ J in 5, E
in 3, P in 6 Fäden, die metrisch unterschieden werden. Bertholet in seinem Levitikuskommentar [3. Mose] das Heiligkeitsgesetz in zwölf verschiedene Stücke. Aber auch
damit ist in Wirklichkeit längst kein Halt geboten. Die Anwendung der Maßstäbe
führt zur völligen Atomisierung und muss dazu führen. Vgl. dazu meine „Einleitung in den Pent.“ S. 473 im Register unter „Textzersplitterung“.
e)
Zurückstreben zu gesunden Grundsätzen
Vergleicht man die
Ergebnisse der heutigen Kritik mit denen vor 30-40 Jahren, so hat sich ein
Umschwung zur Besserung vollzogen, den man vor einem Menschenalter für
unmöglich gehalten haben würde. Es kommt zugute den poetischen Stellen (den Noahsprüchen Gen. 6,24-27; dem Jakobssegen Gen. 49; dem
Schilfmeerlied Ex. 15,1-18; einzelnen Sprüchen wie Es. 17,16;
Num 10,35 f.; 6,24-27; 21,17 f. 14 f. 27-29; den Bileamsprüchen
Num. 23 f.; dem Segen Moses Deut. 33), gesetzlichen Bestandteilen (dem Dekalog;
dem Bundesbuch
Ex. 20,23-23,19; Ex. 34,10-27; Deut. 27,15-26; Lev. 17-26; Deut. 21-25), den
erzählenden Stücken (Gen. 14; Listen, E, J, D und P), s. dazu die Einl.
von Sellin und meine „Einleit. In den Pent.“ S. 48-69. Der
Rückzug der Kritik gleicht schon mehr einem Galopp, wenn sie auch noch weit davon
entfernt ist, vollberechtigen Ansprüchen zu genügen. Ein Doppeltes sei nur hier noch
genannt: Durch die Ausgrabungen Garstangs in Jericho
ist die biblische Chronologie des Auszugs voll bestätigt, was in kritischen
Kreisen anerkannt wird. Über Yahudas Arbeiten
von der sprachliche Seite aus s.u. B I,3.
…
f) (2.) Das Deuteronomium als Hebel oder als
archimedischer Punkt
In 1) ist der Hebel dieser Beziehung
bereits angesetzt; aber seine ganze Kraft, die er besitzt, wird erst jetzt zu
zeigen sein. Wir knüpfen zugleich an das an,
was über das Verhältnis von Deut. 12 zu Lev. 17 gesagt war (S. 17 ff.) Beide
Gesetze waren ja nur verständlich in mosaischer Zeit und zwar in der biblischen
Reihenfolge Lev.-Deut. Dasselbe gilt von den Gesetzen des Passahopfers und
der Erstgeburt. Nach P war ersteres am 14. Nisan abends in den Häusern zu
schlachten, vgl. Ex. 12,6; Lev. 23,5; Num. 28,16; aber am folgenden Tag hatte
bereits Festversammlung am Heiligtun stattzufinden. Das musste, um ausführbar zu bleiben, mit der
Einwanderung abgeändert werden; dementsprechend verlegte das Deuteronomium nun
auch das Passah an das Heiligtum 16,5 f. (und dass es je anders
gefeiert wäre,
ist geschichtlich nicht nachweisbar und kann es nicht
sein, weil es nach der Einwanderung eine Unmöglichkeit bedeutete). Nach Lev.
27,26 f.; Num. 18,15-18
waren weiter die Erstgeburten in natura Jahwe zu übergeben, und die Auslösung
war verboten, sobald es sich nicht um unreine Tiere oder Menschen handelte,
vgl. Num. 18,17. Das Deuteronomium erlaubt die Auslösung, „wenn dir der Weg zu
lang sein sollte“ (14,23 ff.). Also auch hier ist
beide Male die geschichtliche Situation der Wüstenwanderung bzw. Einwanderung
die allein zureichende Erklärung.
Was hier für ein paar besondere Fälle recht
deutlich in die Augen springt, ist nun in einen größeren Rahmen einzustellen.
Die ganze geographische, historische, psychologische Situation des Deut. ist nur kurz vor der Einwanderung zu befreien:
Vgl. vielleicht den schillernden Gebrauch der Redensart „jenseits des Jordans“
(s. meine Einl. S. 98 ff. und unten unter II, 4 „Numeri“), die Bezeichnung
„im Land Moab“ 1,5 für ein Gebiet, das kurz vorher moabitisches
Land gewesen war, aber es schon damals nicht mehr war, als Mose es eroberte (Einl. S. 106 f. und unten unter II, 4 „Numeri“), weiter den Befehl
der Ausrottung der Kanaaniter, die im 7. Jahrhundert als Volk nicht mehr
existierten 6,19; 7,1 ff. 16 ff.; 9,3 ff. usw., die geflissentliche Beruhigung
7,17 ff. usw.
Aber das Deut.
verfügt nun auch so frei und selbständig über den Stoff dass es nur von einem Zeitgenossen herrühren kann und
sich an solche wenden muss, die an gemeinsame Erlebnisse erinnert werden. Ohne
diese Voraussetzung ist 1,6.9 ff.; 1,37 (zwischen V. 26 und 38) oder der
zeitliche Hergang von 1,40-2,1 ff. gar nicht zu
erfassen. Dasselbe gilt für 9,1-10,11 (s. meine „Rückbeziehungen“ S. 13 ff. 21
f. 24 f. 28 f. 32 f. 35. 41 ff. 45 f. 62 f. Die freie Abänderung des Dekalogs
in Kap. 5 gegen Ex. 20 ist auch nur einem Mose
zuzutrauen. Die mosaische Einkleidung ist endlich geschützt durch das
ausdrückliche Verbot 4,2; 13,1, nichts hinzuzufügen oder hinweg zu nehmen,
sowie durch das Selbstzeugnis der ersten Person und durch die ausdrücklichen
Angaben in Kap. 32, wonach Mose das Lied nicht nur
dichtete, sondern auch niederschrieb, sowie durch 31,24, das zwar nicht nur auf das Deut. zu beziehen ist, aber es doch in jedem Fall mit einschließt, auch den Schluss als nachmosaisch abgrenzt.
Nimmt man nun den Nachweis hinzu, dass das D
die gesamten 4 ersten Bücher des Pentateuch, sowohl in
ihrer gerschichtlichen als gesetzlichen Partien
voraussetzt (s. unter 1 und A ii, 2 b β S. 20 ff.), so ist durch die Mosaizität des Deut. die Mosaizität
des Pentateuch gewonnen; insofern ist das Deut. der
Punkt des Archimedes, von dem aus die ganze Pentateuchfrage aus den Angeln der
Kritik heraus in die biblische Position iweder
hineinzuheben ist, vgl. meinen Artikel „Deuteronomy the Pentateuchal Fulcrum“ in „The
Christian Advocate“
1926, Nr. 46-50.
g) (3.) Der mosaische
Charakter des sonstigen Pentateuch
Mit dem unter 2.
(hier: f) Ausgeführten stimmt es nun zusammen, dass auch abgesehen von dem dort
gegebenen Nachweis vielerlei zur Annahme der Mosaizität
der vordeuteronomischen Bücher des
Pentateuch drängt für jeden, der unbefangenes und durch die Kritik
unverbildetes Sehen sich bewahrt hat: Dahin gehören: die Geschichte mit ihren
geographischen Angaben – die
Auszugsgeschichte wirkt nach dem Eindruck des Ägyptologen Navielle
wie ein Generalstabsbericht –, die geschichtliche Treue in den verschiedenen Ländern
und zu den verschiedensten Zeiten (vgl. die geradezu glänzende Bestätigung
vieler biblischer Angaben durch die
Entdeckungen; man denke nur an die Josephsgeschichte); die eigentümliche
Mischung von geschichtlichen und gesetzlichen Partien in Ex. und Num., die
mosaische Färbung der Gesetze, die Angabe der Situation des Lagers, der
priesterlichen Personen (Aaron und seine Söhne
usw.), des Offenbarungszeltes, der Wüste. Ebendahin weist die Sprache und die
Beachtung der Namen; und zu einer glänzenden Rechtfertigung gestaltet sich auch
Yahudas Untersuchung, die darauf hinausläuft, dass
die Sprache des Pentateuch sich in dem
ägyptischen Milieu gebildet hat, und dass es nur geschehen sein kann in der
Zeit, als Israel in Ägypten war („Die Sprache des Pentateuch in ihren
Beziehungen zum Ägyptischen“ s. meinen Artikel über dieses Buch in der „Neuen
Kirchlichen Zeitschrift“ 1932, S. 296-310). Vgl. zum Ganzen meine „Einleitung
in den Pent.“ S. 363-375. Über die Sprache s. noch
unten unter III b, 2.
h) (4.) Das
ausdrückliche Selbstzeugnis des Pentateuch
Die Behauptung früherer Kritiker, dass man zur
Zeit Moses nicht einmal habe schreiben können, ist allerdings durch die Entdeckungen
gründlich zuschanden geworden, da sie beweisen, dass die Schreibkunst nicht nur
offiziell geübt wurde, sondern bis tief in das alltägliche Leben hineinreichte,
s. o. S. 13. Hengstenbergs Abhandlung „Die Echtheit des
Pentateuch im Verhältnis zur Geschichte der Schreibkunst“ in den „Beiträgen“
II, S. 415-502, ist also geradezu glänzend gerechtfertigt worden.
Für Mose sind folgende Niederschriften
ausdrücklich bezeugt: 1) Ex. 17,14. Der Vers allein kann nicht gemeint sein;
eine Beschränkung auf die Amalekepisode liegt
gleichfalls ziemlich fern; ein Zettel wie Num.
5,23 ist durchaus unwahrscheinlich, Eintragung in das Buch, mit dessen
Abfassung Mose beschäftigt war, der Situation durchaus am meisten entsprechend.
Charakter der Stelle: prophetische Geschichtsschreibung. 2) Ex. 24,4.7 f.
Gemeint ist das ganze Bundesbuch, mindestens von Kap. 21-23, wahrscheinlicher aber
von Kap. 20 an; vgl. 24,3 mit 21,1 und 20,1. 3) Ex. 34,27: das sogenannte 2.
Bundesbuch, mindestens von V. 11 an. Charakter der beiden Bundesbücher:
bürgerliche Gesetzgebung. 4) Num. 33: Stationenverzeichnis, das
zugleich den fertigen Pentateuch voraussetzt /s. o. S. 36). Charakter:
priesterliche Gesetzgebung. 5) Das Lied Moses Deut. 32, vgl. 31,22: poetischer
Charakter, übrigens die ganze Prophetie im Keim enthaltend. 6) Deut. 31,24 (s. S. 39). Falls
diese Notiz sich nur auf das Deut. bezöge, so würde
doch wenigstens diese Stilgattung hierdurch als mosaisch ausdrücklich
beglaubigt. Das Deut. setzt ja aber durch seine
geschichtlichen und gesetzlichen Rückbeziehungen schon den ganzen
vorausgehenden Teil Gen.-Num. voraus und bestätigt also
zugleich auch diese als mosaisch (S. S. 38 f. [also die obigen Teile f-h]).
Stilarten aller von
der Kritik angenommenen Hauptquellen sind damit ausdrücklich Mose
zugeschrieben. Dass der Stil sich dem Stoff anpasst, versteht sich von selbst.
Dass ein Mensch von dem Ausmaß und der Bedeutung eines Mose
so viele Stilarten beherrschte, ist nur entsprechend und hat an einem Schiller
und Goethe Analogien auf einem niederen Gebiet (s. meine
„Einleitung in den Pent.“ S. 376-382). Aber das
letzte Zeugnis reicht nun auch insofern noch weiter und über D hinaus, als
Deut. 28,58 ff. ganz ausdrücklich bezeugt, dass im Gesetzbuch von ägyptischen
Seuchen geschrieben stand. Die meisten der Deut. 27 genannten Vergehen finden
sich ferner im übrigen Pentateuch. Die Formel in 31,24 ist aber auch so voll gehalten, dass
alles, was Mose bereits sonst geschrieben hatte, ausdrücklich als einbegriffen
angesehen werden muss. Dann kann also nicht einmal nach den eigenen
Voraussetzungen der Kritik nur das Deuteronomium mit 31,24 gemeint sein; denn Ex.
17,14 f. und Kap. 20-23; 34 wären ja doch vordeuteronomisch.
Vielmehr ist unter Zusammenfassung alles dessen, was unter A II, 2 b β, γ S. 20 ff. und B I 2
S. 38 f. dargelegt ist, diese Stelle aus ausdrückliche
Bezeugung der Abfassung des Pentateuch durch Mose in Anspruch zu nehmen
und so ernst zu behandeln, wie man es anderen ähnlichen Zeugnissen gegenüber
selbstverständlich tut (s. meine
„Einleitung in den Pent.“ S. 376).