Was heißt lutherisch


Die evangelisch-lutherische Kirche

Inhaltsverzeichnis

1. Wo die evangelisch-lutherische Kirche herkommt: Die Reformation

2. Was die evangelisch-lutherische Kirche ausmacht

3. Was Lutheraner glauben und lehren

Bibel

Gott

Mensch

Sünde

Evangelium

Bekehrung

Glaube

Kirche

Predigtamt

Taufe

Abendmahl

Letzte Dinge

Lutherischer Gottesdienst

4. Wo lutherische Kirchen heute weltweit stehen

1. Wo die evangelisch-lutherische Kirche herkommt: Die Reformation

Die in diesem Abschnitt angeführten Zitate stützen sich auf die Walch-Ausgabe der Lutherwerke, Nachdruck Groß Oesingen.

Von einer gesonderten „evangelisch-lutherischen Kirche“ kann erst seit der Reformation Martin Luthers gesprochen werden, die mit dem Thesenanschlag an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg am 31. Oktober 1517 ihren Anfang nahm. Anlass für diese Aufforderung zu einem theologischen Streitgespräch war der Ablasshandel, den der Dominikanermönch Johann Tetzel im Kurbrandenburgischen im Auftrag des Erzbischofs Albrecht von Mainz trieb. Das Geld sollte unter anderem dem Bau der prunkvollen Peterskirche in Rom dienen. Auch Pfarrkinder Luthers kauften Ablassbriefe und meinten dann, keiner Buße und Umkehr mehr zu bedürfen und der Sündenstrafe entronnen zu sein, denn sie hätten ja bezahlt. Es war diese schreckliche Verführung der Menschen durch solche, die Hirten sein sollten, aber nur sich selbst weideten, die Luther veranlasste, in erster Linie gegen die Ablasspraxis der Kirche vorzugehen. Daraus erwuchs, seit 1520, das Ziel, die Kirche auf der Grundlage der Bibel an Haupt und Gliedern zu reformieren. Es lag ihm fern, eine neue Kirchengemeinschaft zu gründen, er wollte vielmehr zurück zur wahren christlichen apostolischen Kirche, gegründet allein auf das Wort der Heiligen Schrift.

Aus diesem Grund hat sich die lutherische Kirche nie als eine neue Kirche betrachtet, sondern als die Fortsetzung der alten christlichen Kirche der Apostelzeit. Unter anderem auch deshalb hat sie so viel wie möglich übernommen, seien es die altkirchlichen Bekenntnisse, sei es die, gereinigte, Liturgie. „Ich habe zum Überfluss die drei Symbola, die man so nennet, oder Bekenntnisse, zusammen wollen lassen deutsch ausgehen, welche in der ganzen Kirche bisher gehalten, gelesen und gesungen sind; damit ich abermals bezeuge, dass ich’s mit der rechten christlichen Kirche halte, die solche Symbola oder Bekenntnisse bis daher hat gehalten.“ (W, X, Sp. 993 f.) Der lutherische Theologe Charles Porterfield Krauth sprach deshalb auch von der „konservativen Reformation” (so auch sein Buch: ‘The Conservative Reformation and Its Theology’. Philadelphia 1871).

Wie aber konnte es sein, dass die Reformation durch Martin Luther gelang, während doch Waldus, Wiclif, Hus, Savonarola nicht zum Ziel kamen? Neben vielen äußeren Umständen, die Gott lenkte, wie etwa die Erfindung der Buchdruckerkunst, die neue Entdeckung der alten Sprachen, war es dies, dass Luther das Zentrum durch eigene Anfechtungen und Nöte erfasst hatte, nämlich: Wie ein Sünder vor Gott gerecht sein kann – und er erkannte aufgrund der Schrift (Römerbrief 1,16.17), dass Gott uns in Christus seine Gerechtigkeit anbietet, darreicht, nämlich die Gerechtigkeit, die Christus uns durch seinen Gehorsam, Leiden und Sterben erworben hat, und dass der verzweifelte Sünder diese Gerechtigkeit im Glauben ergreift als ihm um Christi willen zugerechnet. Das ist das Zentrum der Schrift, Christus, der Gekreuzigte, für uns. So hat Luther es erkannt, darauf ist die gesamte lutherische Theologie aufgebaut. Das hatten die sogenannten ‚Vorreformatoren’ nicht.

Die römisch-katholische Kirche hat diese Erneuerung der Kirche zurückgewiesen, konnte sie nicht annehmen, da die Grundpfeiler dieser auf Menschenlehre und –ordnung gegründeten Kirche sonst ins Wanken gerieten: mit dem Ablass die Priesterherrschaft, die Hierarchie, das Papsttum, die menschliche Autorität in der Kirche.

Diese Ablehnung zwang Luther, sich immer mehr mit der römisch-katholischen Theologie auseinanderzusetzen. Bereits 1517 und dann in der Heidelberger Disputation 1518 griff er die philosophischen Grundlagen der scholastischen Theologie an und proklamierte die alleinige Autorität der Schrift sowie das abgrundtiefe Verderben des Menschen, der allein aus Gnaden, allein durch den Glauben gerettet werden kann: „4. Es ist darum die Wahrheit, dass der Mensch, der ein böser Baum geworden ist, nur das Böse wollen und tun kann. 5. Es ist falsch, dass das freie Begehren nach beiden Gegensätzen hin etwas vermag, ja, es ist gar nicht frei, sondern gefangen.“ (W, XVIII, Sp. 20) „13. Der freie Wille nach dem Sündenfall ist ein bloßer Name, und was er tut, soviel an ihm ist, sündigt er tötlich.“ (W, XVIII, 38) „18. Es ist gewiss, dass der Mensch erst an sich völlig verzweifeln müsse, um fähig zu werden, die Gnade Christi zu erlangen.“ (ebd.) „25. Nicht der ist gerecht, der tüchtig wirkt, sondern der ohne viel Werke an Christus glaubt.“ (W, XVIII, 39) „26. Das Gesetz spricht: ‚Tue das’, und niemals wird es getan; die Gnade spricht: ‚Glaube an diesen’, und alles ist schon getan.“ (ebd.)

Im gleichen Jahr kam es zur entscheidenden Disputation mit Eck in Leipzig, in der Luther die Autorität des Papstes und der Konzile in Frage stellte und damit die römisch-katholische Kirche in ihren Grundfesten erschütterte. Stück für Stück löste sich Luther aus den Irrungen Roms.

In den grundlegenden Schriften jener frühen Jahre, wie „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“, rief Luther die weltlichen Stände als die vornehmsten Glieder der Kirche auf, aufgrund des allgemeinen Priestertums die Kirche in ihren Gebieten zu reformieren. In der Schrift „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“ stieß er die römische Sakramentslehre um und erläuterte, dass allein Taufe und Abendmahl aufgrund der Einsetzung durch Christus festzuhalten sind und nicht aufgrund des bloßen Vollzuges wirken, sondern allein durch den Glauben das, was sie geben, wahrhaft ergriffen wird. Ohne den Glauben sind die Sakramente zwar gültig, aber der Empfangende hat den geistlichen Segen nicht.

Der Reichstag zu Worms 1521 war ein weiterer Höhepunkt, indem Luther vor Kaiser und Reich auf der Schrift, der Bibel, als alleiniger Autorität beharrte und sich auf das an die Schrift gebundene Gewissen berief. Hier tritt die vor Gott verantwortliche, auf die Schrift gegründete Person heraus aus der durch menschliche Autoritäten gebundenen Masse.

Während der Kaiser Luther in Reichsacht erklärte, 25. Mai 1521 (der Papst hatte ihn schon am 03 Januar 1521 mit dem Bann belegt), suchte Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen ihn zu schützen, indem er ihn auf die Wartburg bei Eisenach entführte. Die Frucht dieser erzwungenen Ruhezeit war die Übersetzung des Neuen Testamentes aus dem Griechischen ins Deutsche (Septembertestament), damit die Christen Gottes Wort direkt, ohne Zwischenpersonen, lesen können. (Die römisch-katholische Kirche erlaubte ihren Gliedern später zwar das Lesen der von ihr zugelassenen, möglichst noch mit bischöflichen Erklärungen ausgestatteten katholischen Bibeln, hat aber erst auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil ihnen das Bibellesen empfohlen.) Dadurch sollten der persönliche Glaube und das allgemeine Priestertum gestärkt werden.

Während Luthers Abwesenheit kam es durch Karlstadt in Wittenberg zu bilderstürmerischen Unruhen. Karlstadt wollte die Veränderung nicht durch das Wort allein, im Glauben ergriffen, das die Herzen verändert und so auch die Formen erneuert, erreichen, sondern durch Zwang und Gewalt. Gegen den Willen des Kurfürsten eilte Luther 1523 nach Wittenberg zurück und stellte in den Invocavitpredigten die Ordnung wieder her: Keine Änderung durch Vergewaltigung der Gewissen, achten auf die christliche Freiheit – das Wort allein macht alles. (Auch hier wird der konservative Charakter der lutherischen Reformation deutlich.)

Der Bauernkrieg bedeutete eine Krise für die Reformation. Luther erkannte die sozialen Anliegen der Bauern als berechtigt an und ermahnte die Fürsten, die nötige Abhilfe zu schaffen. Er wandte sich aber entschieden dagegen, dass die Bauern ihre politisch-sozialen Forderungen mit der biblischen Lehre vermengten und so die beiden Reiche – Kirche und Staat – vermischten, wie dies besonders auch bei Thomas Münzer und den Wiedertäufern geschah. Dringend warnte Luther die Bauern vor Gewalt. Erst als sie dennoch durch Gewalt und Greueltaten ihre Ziele erreichen wollten, rief der Reformator, der darin endzeitliche Anarchie sah, die Obrigkeit auf, gegen den Aufruhr energisch vorzugehen. In einer dritten Schrift ermahnte er aber zugleich die Herren, mit den überwundenen Bauern barmherzig umzugehen – aber diese Schrift fruchtete nicht mehr.

Inmitten dieser Unruhen setzte Luther durch seine Hochzeit mit der vormaligen Nonne Katharina von Bora ein Zeichen gegen den Zwang des Zölibats und für die Ehe der Pfarrer und begründete mit die Tradition des evangelischen Pfarrhauses, für Jahrhunderte ein bedeutender kultureller und sozialer Segen.

In diese Zeit fällt auch der endgültige und notwendige Bruch mit dem Humanismus. Der aus der Renaissance kommende Humanismus war reformbereit, aber er ging vom Menschen aus, wollte die Vernunft und die Fähigkeiten des Menschen hochhalten und proklamierte einen freien Willen auch in geistlichen Dingen. Genau hier kam es dann zum Zusammenstoß mit Erasmus von Rotterdam, dem bedeutendsten Humanisten, nämlich über die Frage vom freien Willen. Erasmus gestand in seiner „Diatribe“ gerne zu, dass Gott 98 oder 99 % durch die Gnade tue – aber ein Funken freier Wille sei da, müsse nur angeregt werden, arbeite dann mit an der Erlösung. Luther hat in seiner Schrift „Vom unfreien Willen“ (De servo arbitrio, 1525), die er als seine Hauptschrift ansah, aus der Schrift sehr deutlich die abgrundtiefe Verdorbenheit und völlige geistliche Unfreiheit, Blindheit des nichtwiedergeborenen Menschen belegt und dass die Wiedergeburt oder Bekehrung allein und vollständig Gottes Werk ist, allein aus Gnaden kommt, die Vergebung allein durch den Glauben ergriffen wird als der Nehmehand. Luther bezeugt in diesem Werk die Souveränität Gottes. Die Aussagen, die er hier gemacht hat, sind grundlegend für das rechte Verständnis des Wirken des dreieinigen Gottes, von Gnade und von Glauben. Gerade in diesem Bereich ist es bis in die heutige Zeit immer wieder zu schwerwiegenden Abirrungen gekommen, die entweder den Menschen ein Mitwirken am Heil zusprechen wollten (Osiander) oder an der Bewahrung des Heils (Melanchthon, Major) oder dem menschlichen Willen in das Werk der Bekehrung hineinnahmen (Melanchthon, Arminianismus, Methodismus, Neupietismus, Entscheidungstheologie, Gemeindewachstumsbewegung).

Die Einführung der Reformation hatte aber nicht mit einem Schlage bessere kirchliche Verhältnisse zur Folge. Dazu bedurfte es eingehender Unterweisung der Gemeinde mit im biblisch-reformatorischen Geist erzogenen Pfarrern. Aus diesem Grund schuf Luther mit dem Großen und dem Kleinen Katechismus 1529 nach den entsetzlichen Ergebnissen der Visitation die Grundlagen für den Unterricht und gab den Gemeindegliedern eine Zusammenfassung der Kernsätze der biblischen Lehre in Gesetz und Evangelium an die Hand.

Der für 1530 nach Augsburg ausgeschriebene Reichstag sollte den kirchlichen Streit schlichten und die Einheit der Kirche wieder herstellen. Um ihren Standpunkt darzulegen, erarbeitete Melanchthon im Auftrag der evangelischen Stände, zum Teil auf der Grundlage der Schwabacher Artikel, das Augsburgische Bekenntnis, das in seiner ungeänderten Fassung zum Grundbekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche geworden ist. In kurzen Artikeln wird die biblische Lehre bekannt und werden die Missstände aufgeführt, die beseitigt werden sollten. Obwohl selbst römisch-katholische Fürsten, wie Wilhelm von Bayern, sehr angetan waren, verwarf Rom dieses Bekenntnis und antwortete mit der Confutatio, worauf Melanchthon in der Apologie eine ausführliche Erklärung des Augsburgischen Bekenntnisses schuf.

Immer wieder ist nach 1945 Luthers Stellung zu den Juden angegriffen worden. Manche Äußerungen sind heute, nach dem Holocaust, für uns unverständlich, abstoßend. In dem geistlichen und historischen Kontext aber waren sie zumindest verständlich und annehmbar. Luther war kein Judenfeind. In seiner Schrift „Dass Jesus ein Jude war“, mahnte er vielmehr, den Juden durch eine gute Behandlung zu zeigen, was der christliche Glaube ist und hoffte, dass die Juden durch die erneuerte Kirche zu Christus als ihrem Messias fänden. Er wurde aber darin bitter enttäuscht. Vielmehr schlug ihm von vielen Juden Feindseligkeit entgegen. Das, was damals aus dem Talmud bekannt wurde, erweckte den Eindruck eines schrecklichen und verbohrten Christenhasses bei den Juden. Luther ging es Zeit seines Lebens darum, dass die Juden von ihrer Werkgerechtigkeit heraus kämen und den Messias fänden. Seine Schrift „Wider die Sabbather“ sowie, als Entgegnung auf jüdische Angriffe auf diese Schrift und Schmähungen Jesu und Marias in diesen Entgegnungen und darin enthaltenen Entstellungen von Bibelstellen, in „Wider die Juden und ihre Lügen“ und „Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi“ setzt sich Luther einerseits mit der jüdischen Werkgerechtigkeit auseinander und legt andererseits vom Alten Testament dar, dass Christus der Messias ist. Seine drastischen, für uns heute nicht mehr nachvollziehbaren, Maßnahmen, die er vorschlug, waren damals nichts Außergewöhnliches und sollten den Juden die Möglichkeit nehmen, sich in ihrer falschen Richtung noch mehr fest zu setzen und sollten sie in ihrem Elend öffnen für den Messias.

Leider haben manche auch in der lutherischen Kirche später nur eine feindselige Haltung gegen die Juden übernommen. Viele aber haben das Anliegen, den Juden den Messias zu verkündigen, aufgegriffen. Es sei an Edzardi in Hamburg erinnert, den Hebräischlehrer August Hermann Franckes, an das Insititum Judaicum, das Francke für die Mission unter Israel in Halle gründete, an die Erneuerung dieses Instituts durch Franz Delitzsch in Leipzig und die Gründung des „Evangelisch-Lutherischen Zentralvereins für Mission unter den Juden“ sowie die Judenmissionsvereine in den skandinavischen Ländern und das daraus entstandene Caspari-Institut in Jerusalem.

2. Was die evangelisch-lutherische Kirche ausmacht

Die Zitate stammen aus den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, wie sie in der „Concordia Triglotta“ aufgeführt sind (CA = Augsburgisches Bekenntnis; Apol. = Apologie des Augsburgischen Bekenntnisses; AS = Schmalkaldische Artikel; Kl. Kat. = Kleiner Katechismus; FC = Konkordienformel, Epit. = Kurze Darstellung, SD = Ausführliche Darstellung). Im Teil über die lutherische Kirche als liturgische Kirche wird auch zitiert aus: Vilmos Vajta: Die Theologie des Gottesdienstes bei Luther. Göttingen 1959.

A) Die evangelisch-lutherische Kirche ist BIBELKIRCHE, das heißt, sie bekennt: „Es gilt nicht, dass man aus der heiligen Väter Werken oder Worten Artikel des Glaubens macht.... Es heißt, Gottes Wort soll Artikel des Glaubens stellen und sonst niemand, auch kein Engel.“ (AS, T. II, Art. II,15) Damit bezeugt sie, dass es in der Kirche nur eine Autorität gibt und geben kann: nämlich die Bibel, die klar ist und sich selbst auslegt und daher keiner Auslegung durch Päpste oder Bischöfe bedarf, um verstanden zu werden. Darum kann und muss alle Lehre der Kirche allein aus der Bibel kommen: „Wir glauben, lehren und bekennen, dass die einzige Regel und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer gerichtet und geurteilt werden sollen, sind allein die prophetischen Schriften alten und neuen Testaments, wie geschrieben stehet: ‚Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege.’ Ps. 119,115. Und St. Paulus: ‚Wenn ein Engel vom Himmel käme und predigte anders, der soll verflucht sein.’“ (FC, Epit., Summ. 1)

Keine Tradition, keine Wissenschaft, keine Erfahrung oder Erleben dürfen sich als Autorität neben oder gar über die Bibel stellen. Sie ist das vom Heiligen Geist vollkommen eingehauchte, inspirierte und daher absolut irrtumslose Gotteswort (Plenar-, Verbal- oder Wörterinspiration), wie es schon im Nizänischen Bekenntnis heißt vom Heiligen Geist „welcher durch die Propheten geredet hat“. Auch die Schmalkaldischen Artikel bekennen, dass der Heilige Geist durch die Schreiber geredet hat (AS, T. III, Art. VIII, 13). Und die Apologie betont: „Meinen sie, dass der Heilige Geist sein Wort nicht gewiss und bedächtig setze oder nicht wisse, was er rede?“ (Apol. IV, 108)

Darum ist für die evangelisch-lutherische Kirche die ganze Bibel ohne Einschränkung verbindlich, was gerade im Blick auf das Feststellen von Kirchengemeinschaft wichtig ist.

Die evangelisch-lutherische Kirche hat aber kein lineares Verständnis der Heiligen Schrift, so, als stünden alle Lehrartikel gleichgewichtig nebeneinander. Sie bekennt, dass der Christus für uns, die Rechtfertigung allein aus Gnaden, allein um Christi Verdienst willen, allein durch den Glauben der Kern und Stern der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments ist: „Dieweil aber solcher Zank ist über dem höchsten, vornehmsten Artikel der ganzen christlichen Lehre, also dass an diesem Artikel ganz viel gelegen ist, welcher auch zu klarem, richtigem Verstande der ganzen heiligen Schrift vornehmlich dienet und zu dem unaussprechlichen Schatz und der rechten Erkenntnis Christi den Weg weist, auch in die ganze Bibel allein die Tür auftut, ohne welchen Artikel kein armes Gewissen einen rechten beständigen Trost haben oder die Reichtümer der Gnade Christi erkennen mag.“ (Apol. IV, 2) Wer diesen Kern und Stern nicht recht erkennt, wird die Bibel falsch verstehen.

Zum rechten Verständnis der Schrift ist als Licht aber auch nötig, dass Gesetz und Evangelium als die beiden Weisen Gottes, mit uns zu handeln, recht unterschieden werden, damit die Christen Natur und Gnade recht unterscheiden und nicht in Werkgerechtigkeit und Gesetzlichkeit enden. „Nachdem der Unterschied des Gesetzes und Evangeliums ein besonders herrliches Licht ist, welches dazu dienet, dass Gottes Wort recht geteilet und der heiligen Propheten und Apostel Schriften eigentlich erkläret und verstanden [werden], ist mit besonderem Fleiß über demselben zu halten, damit diese zwei Lehren nicht untereinander vermischt oder aus dem Evangelium ein Gesetz gemacht, dadurch das Verdienst Christi verdunkelt und die betrübten Gewissen ihres Trostes beraubt [werden], den sie sonst in dem heiligen Evangelium haben, wenn dasselbe lauter und rein gepredigt [wird], und sich in ihren höchsten Anfechtungen wider das Schrecken des Gesetzes aufhalten können.“ (FC, SD, V, 1)

B) Weil die evangelisch-lutherische Kirche so klar Gesetz und Evangelium unterscheidet und die Rechtfertigung allein aus Gnaden, allein um Christi Verdienst willen, allein durch den Glauben als Kern und Stern der Bibel bekennt, darum ist sie auch EVANGELIUMSKIRCHE. Wie schon in dem Zitat aus der Apologie oben gezeigt, betont die lutherische Kirche, dass die ganze Bibel christozentrisch ist, als auf Christus, den Heiland der Welt, das Lamm Gottes, das der Welt Sünde trägt, hinweisend, und dass darum in Lehre und Verkündigung das Evangelium dominieren muss. „Die Lehre vom Glauben ..., welche uns das Evangelium mit großem Ernst vorhält und treibt hart darauf, dass man das Verdienst Christi hoch und teuer achte und wisse, dass glauben an Christus hoch und weit über alle Werke zu setzen sei.“ (CA, XXVI, 4) Darum besteht die lutherische Kirche darauf, dass wir gerechtfertigt werden, freigesprochen werden im Jüngsten Gericht, in den Himmel kommen nicht aus eigenen Werken oder Leistungen, auch nicht durch menschliches Mitwirken, etwa aus einer „eingegossenen Gnade“ bewirkt, sondern allein aus Gnaden durch den Glauben, der die fremde Gerechtigkeit, die außerhalb von uns ist, die Christus uns durch seinen Gehorsam, Leiden und Sterben erworben hat, ergreift. „Derhalben hat St. Paulus heftig wider das Gesetz Moses und menschliche Tradition gefochten, dass wir lernen sollen, dass wir vor Gott nicht fromm werden aus unseren Werken, sondern allein durch den Glauben an Christus, dass wir Gnade erlangen um Christus willen.“ (CA, XXVI, 5) Darum bekennt die evangelisch-lutherische Kirche auch, dass mit diesem Artikel die Kirche steht und fällt: „Von diesem Artikel kann man nicht weichen oder nachgeben, es falle Himmel und Erde, oder man nicht bleiben will.“ (AS, T. II, Art. I, 5)

Das Evangelium von Christus als dem Lamm Gottes, das der Welt Sünde trägt, als dem Heiland der Welt, kann aber nur unverfälscht bleiben, wenn es gelehrt und verkündigt wird auf dem Hintergrund der abgrundtiefen Verdorbenheit des natürlichen Menschen und der Tatsache, dass er daher in geistlichen Dingen keinen freien Willen mehr hat, sondern geistlich tot ist, sich auch gar nicht von sich aus für Christus entscheiden kann, sondern auch Vernunft und Willen bekehrt werden müssen. Der natürliche Mensch ist „von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung und kann keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott von Natur haben“. (CA, II) „Ohne Gnade, Hilfe und Wirkung des Heiligen Geistes vermag der Mensch Gott nicht gefällig [zu] werden, Gott herzlich zu fürchten oder zu glauben oder die angeborne böse Lust aus dem Herzen zu werfen, sondern solches geschieht durch den heiligen Geist, welcher durch Gottes Wort gegeben wird. Denn Paulus spricht 1. Kor. 2,14: ‚Der natürliche Mensch vernimmt nichts vom Geist Gottes.’“ (CA, XVIII, 1-3)

Darum bekennt die evangelisch-lutherische Kirche auch, dass die Bekehrung, Wiedergeburt des Menschen allein des Heiligen Geistes Werk durch das Evangelium ist: „Ich glaube, dass ich nicht aus eigener Vernunft noch Kraft an Jesus Christus, meinen Herrn, glauben oder zu ihm kommen kann; sondern der Heilige Geist hat mich durch das Evangelium berufen, mit seinen Gaben erleuchtet, im rechten Glauben geheiliget und erhalten; gleichwie er die ganze Christenheit auf Erden beruft, sammelt, erleuchtet, heiligt und bei Jesus Christus erhält im rechten einigen Glauben; in welcher Christenheit er mir und allen Gläubigen täglich alle Sünden reichlich vergibt und am Jüngsten Tag mich und alle Toten auferwecken wird und mir samt allen Gläubigen in Christus ein ewiges Leben geben wird. Das ist gewisslich wahr.“ (Kl. Kat, 2. Hauptst., Erkl. des 3. Glaubensart.) „Desgleichen glauben, lehren und bekennen wir, dass des Menschen unwiedergeborner Wille nicht allein von Gott abgewandt, sondern auch ein Feind Gottes geworden ist, dass er nur Lust und Willen hat zum Bösen und nur Gott zuwider ... Ja, so wenig ein toter Leib sich selbst lebendig machen kann zum leiblichen, irdischen Leben, so wenig kann ein Mensch, so durch die Sünde geistlich tot ist, sich selbst zum geistlichen Leben aufrichten... Die Bekehrung aber wirkt Gott der Heilige Geist nicht ohne Mittel, sondern gebraucht dazu die Predigt und das Gehör Gottes Wortes, wie geschrieben steht: ‚Das Evangelium ist eine Kraft Gottes, selig zu machen.’ Röm. 1, ebenso: ‚Der Glaube kommt aus dem Gehör Gottes Wortes.’ Röm. 10.... Mit welchen kurzen Worten er dem freien Willen seine Kräfte abspricht und alles der Gnade Gottes zuschreibt, damit sich niemand vor Gott rühmen könnte. 1. Kor. 9,1“ (FC, Epit. II, 2-6) „Aber zuvor und ehe der Mensch durch den Heiligen Geist erleuchtet, bekehrt, wiedergeboren, erneuert und gezogen wird, kann er für sich selbst und aus seinen eigenen natürlichen Kräften in geistlichen Sachen und seiner eigenen Bekehrung oder Wiedergeburt etwas anfangen, wirken oder mitwirken gleich so wenig wie ein Stein oder Block oder Ton... Wie denn ... die Heilige Schrift die Bekehrung, den Glauben an Christus, die Wiedergeburt, Erneuerung und alles, was zu derselben wirklichen Anfang und Vollziehung gehört, nicht den menschlichen Kräften des natürlichen freien Willens, weder zum ganzen noch zum halben noch zu einigem, dem wenigsten oder geringsten Teil zulegt, sondern in solidum, das ist, ganz und gar, allein der göttlichen Wirkung und dem Heiligen Geist zuschreibt.“ (FC, SD, II, 24-25)

Dabei ist auch das Verständnis von Wiedergeburt oder Bekehrung im reformatorischen Luthertum ein anderes als etwa im Pietismus, schon bei Spener angefangen, oder den Evangelikalen. Die Rechtfertigung im biblisch-reformatorischen Sinne ist eine unbedingte, nicht an vorher zu erfüllende Bedingungen gebundene. Wohl führt das Gesetz zur Erleuchtung über den eigenen Zustand, zur Sündenerkenntnis, erweckt den bis dahin schlafenden Sünder, bewirkt also mit der Sündenerkenntnis auch eine Abscheu vor der Sünde, ein die Sünde Lassen wollen, eine Betrübnis darüber, gesündigt zu haben – aber das sind keine Werke, die der Sünder Gott bringen muss, das sind Werke des Heiligen Geistes im Sünder, der dann, wenn er unter der Wucht der Sünde zu verzweifeln droht, den längst in Christus geschehenen Freispruch, die auf Golgatha geschehene Versöhnung Gottes durch Christus, bestätigt durch die Auferweckung Christi, die durch Christus erworbene Vergebung der Sünden ergreift. „... dass also die Gerechtigkeit des Glaubens sei Vergebung der Sünden, Versöhnung mit Gott, und dass wir zu Kindern Gottes angenommen werden um des einigen Gehorsams Christi willen, welcher allein durch den Glauben, aus lauter Gnade, allen wahrhaft Gläubigen zugerechnet wird und sie um desselben willen von aller ihrer Ungerechtigkeit absolviert werden.“ (FC, SD, III, 4) Nicht die gläubige Annahme des Wortes im Herzen schafft Raum für die Wirkung des Wortes, sondern umgekehrt: Das Wort selbst hat die Kraft und wirkt alles. Die Rechtfertigung ist völlig, nicht nur zu einem Teil, ein rein juristischer Zuspruch, keine Änderung der Natur des Menschen, keine Umwandlung; sie ist nicht ein Vorgang im Menschen, sondern Zuspruch von außen aufgrund eines fremden, Christi, Verdienstes. Der Sünder, der Gottlose, der die bedingungslose, freie Gnade in Christus ergreift, dem wird sein Glaube gerechnet zur Gerechtigkeit. „Von der Gerechtigkeit vor Gott glauben, lehren und bekennen wir einhellig vermöge hievorgesetzten summarischen Begriffs unsers christlichen Glaubens und Bekenntnisses, dass ein armer, sündiger Mensch vor Gott gerechtfertigt, das ist, absolviert, los und ledig gesprochen werde von allen seinen Sünden und von dem Urteil der wohlverdienten Verdammnis, auch angenommen werde zur Kindschaft und Erbschaft des ewigen Lebens, ohne einig unser Verdienst oder Würdigkeit, auch ohne alle vorhergehenden, gegenwärtigen oder auch folgenden Werke, aus lauter Gnade, allein um des einigen Verdienstes, des ganzen Gehorsams, bitteren Leidens, Sterbens und Auferstehung unsern Herrn Christi willen, des Gehorsam uns zur Gerechtigkeit zugerechnet wird. Welche Güter uns in der Verheißung des heiligen Evangelii durch den Heiligen Geist vorgetragen werden, und ist allein der Glaube das einige Mittel, dadurch wir sie ergreifen, annehmen und uns applizieren und zueignen; welcher ist eine Gabe Gottes, dadurch wir Christum, unsern Erlöser, im Wort des Evangelii recht erkennen und auf ihn vertrauen, dass wir allein um seines Gehorsams willen, aus Gnaden, Vergebung der Sünden haben, für fromm und gerecht vor Gott dem Vater gehalten und ewig selig werden.“ (FC, SD, III, 9-11) Die Erneuerung ist wohl Folge der Rechtfertigung und muss folgen, aber sie ist nicht Bedingung der Rechtfertigung, ist auch nie vollkommen. (Luther: Fides sola iustificat, sed numquam est sola. Der Glaube allein rechtfertigt, ist aber niemals allein.) Der Sünder wird auch nicht immer vollkommener, sondern bedarf, gerade auch wenn er bewusst in der Heiligung leben will, täglich der Buße, der Umkehr, der Vergebung der Sünden. Der Lebensbereich des lutherischen Christen, der sich als Gerechtfertigter und Sünder zugleich weiß (simul iustus et peccator), ist und bleibt die Rechtfertigung. Das Sündersein wird nur im Glauben, nicht in der Natur aufgehoben. Umkehr, Glaube und Heiligung bilden keinen Dreischritt, der aufeinander folgt, die Rechtfertigung also ein vergangenes Stadium sein lässt, sondern sind im Christenleben ständig ineinander verwoben. „Wenn wir aber lehren, dass durch die Wirkung des Heiligen Geistes wir neugeboren und gerecht werden, so hat es nicht die Meinung, dass den Gerechtfertigten und Wiedergebornen keine Ungerechtigkeit nach der Wiedergeburt im Wesen und Leben mehr sollte anhangen, sondern dass Christus mit seinem vollkommenen Gehorsam alle ihre Sünden zudeckt, die doch in der Natur in diesem Leben noch stecken. Aber solches unangesehen, werden sie durch den Glauben und um des Gehorsams Christi willen (den Christus dem Vater von seiner Geburt an bis in den allerschmählichsten Tod des Kreuzes für uns geleistet hat) für fromm und gerecht gesprochen und gehalten, ob sie gleich ihrer verderbten Natur halber noch Sünder sind und bleiben bis ins Grab.... Also ist ein wahrer, seligmachender Glaube nicht in denen, so ohne Reue und Leid sind und einen bösen Vorsatz haben, in Sünden zu bleiben und zu beharren, sondern wahre Reue geht vorher, und rechter Glaube ist in oder bei wahrer Buße.“ (FC, SD, III, 22.26) „Demnach verwerfen und verdammen wir einhellig … dass der Glaube nicht allein ansehe den Gehorsam Christi, sondern seine göttliche Natur, wie dieselbe in uns wohnt und wirkt und durch solche Einwohnung unsere Sünden vor Gott zugedeckt werden.“ (FC, SD, III, 63)

C) Die evangelisch-lutherische Kirche bekennt sich, wie schon dargelegt, zur Bibel, und zwar zur ganzen Bibel, als der einzigen Autorität in der Kirche, das heißt, sie beharrt darauf, dass die gesamte unteilbare Wahrheit, die Lehre der Bibel, auch gelehrt wird. Sie ist deshalb BEKENNTNISKIRCHE, denn es ist ihr nicht nur wichtig, dass Menschen glauben, sondern auch, was sie glauben, denn Glaube ist kein Gefühl, kein Erlebnis, sondern herzliches Vertrauen aufgrund des Wortes Gottes. Bekenntniskirche heißt einmal, dass die lutherische Kirche aufgrund der Lehrauseinandersetzungen Bekenntnisschriften hat, in denen sie die Lehre der Bibel in den strittigen Punkten bezeugt, weshalb diese Bekenntnisschriften von der Bibel normierte Lehre sind, und, weil sie sich ohne wenn und aber zur gesamten Lehre der Bibel bekennt und keine Irrlehre duldet, keine Gemeinschaft mit falscher Lehre akzeptiert. In der Augsburgischen Konfession bekennt sie: „Es wird gelehrt, dass allezeit müsse eine heilige christliche Kirche sein und bleiben, welche ist die Versammlung aller Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut des Evangeliums gereicht werden. Denn dies ist genug zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirche, dass da einträchtiglich nach reinem Verstand das Evangelium gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden.“ (CA, VII, 1.2) Die evangelisch-lutherische Kirche versteht sich daher als Kirche des reinen Wortes und der unverfälschten Sakramente. Denn sie spricht mit Luther: „Die Lehre ist nicht unser, sondern Gottes, dessen berufene Diener wir sind. Darum können wir auch nicht einmal ein Tüttelchen derselben nachlassesn oder ändern.“ (W, IX, Sp. 644)

Daher lehnt die lutherische Kirche jede Vermischung der Konfessionen und Religionen ab, auch die Union konfessionsverschiedener Kirchen, wie auch die Gemeinschaft von Christen unterschiedlicher, sich widersprechender Bekenntnisse.

Weil für die lutherische Kirche die biblische Lehre eine eminente Bedeutung hat, war und ist für sie die kirchliche Unterweisung, und zwar schon der Kinder, immer eine wichtige Aufgabe gewesen, weshalb sie überall, wo sie hinkam, Schulen und Hochschulen gegründet hat.

Weil sie Bekenntniskirche ist, darum ist sie auch BEKENNENDE KIRCHE, nämlich eine Kirche, die das Wort auch nach außen trägt, in Volksmission und Völkermission. (Leider ist Letzteres nicht immer der Fall gewesen; aber seit der Zeit der Dänisch-Halleschen Mission und insbesondere seit der Erweckung und Erneuerung im 19. Jahrhundert ist die lutherische Kirche auch missionierende Kirche.)

D) Die evangelisch-lutherische Kirche ist, im Gegensatz zu den meisten evangelikalen Kirchen, eine LITURGISCHE KIRCHE: Was heißt das? Dies besagt nicht, dass die lutherische Kirche der Ansicht wäre, es gäbe eine von Gott eingesetzte und daher genau zu befolgende Liturgie; die lutherische Kirche hat darinnen vielmehr eine große Freiheit. Es heißt auch nicht, dass sie der Liturgie eine magische Kraft beimesse. Aber warum ist sie dann liturgische Kirche? Sie ist liturgische Kirche um des unverfälschten Evangeliums Christi willen, das Gott uns nicht anders als in der Fülle seiner Gnadenmittel, dem Evangelium in Wort, Taufe, Absolution und Abendmahl anbietet, darreicht, zueignet.

Die lutherische Liturgie stellt den Gottesdienstteilnehmer bewusst in die Gegenwart des dreieinigen Gottes, auf den er getauft ist, ruft ihn auf, als schwacher Mensch den dreieinigen Gott um sein Erbarmen anzuflehen und als elender Sünder seine Schuld zu bekennen und um Vergebung zu flehen. Sie leitet auch an zu Anbetung, Lobgesang, zur Bitte und Fürbitte. Vor allem aber, und das ist das Zentrum, der evangelisch-lutherische Gottesdienst gibt dem Wirken Gottes Raum in Predigt und Sakrament. Denn nach lutherischer Lehre bringt nicht der Mensch im Gottesdienst Gott etwas, sondern ist die Hauptsache und das Zentrum dies, dass Gott uns dient durch Gesetz und Evangelium in Wort und Sakrament, um so Sündenerkenntnis, Umkehr, Glauben, christliches Leben zu wirken. Der Mensch kann nicht zu Gott kommen – darum kommt Gott zum Menschen in seinem Wort, in der Taufe und im Abendmahl, wobei auch in Taufe und Abendmahl das Wort das Entscheidende ist. „So aber die Zeremonien sollen darum gehalten werden, dass die Leute die Schrift und Gottes Wort lernen und dadurch zu Gottesfurcht kommen und Trost erlangen und also recht leben, denn darum sind Zeremonien eingesetzt.“ (Apol. XXIV, 3) Der Glaube und seine Frucht leben aus dem in Wort und Sakrament handelnden Gott.

Der Gottesdienst und insbesondere die „Predigt ist eine Kampfhandlung Christi, die den Versöhnungskampf gegen alle Feinde in der Gewissheit des Sieges fortführt“ (Vajta, S. 141 f.).

Der evangelisch-lutherische Gottesdienst ist dabei in erster Linie Gemeindegottesdienst, das ist, Gottesdienst für Christen oder solche, die schon im fortgeschrittenen Katechumenat stehen. Er ist nicht in erster Linie Missionsveranstaltung, sondern soll Unterweisung im Wort und Vergewisserung in der Gnade sein, denn „im Gottesdienst soll unter Christen alles um des Wortes und der Sakramente willen geschehen“ (W, X, 257).

Die Liturgie, die in der lutherischen Kirche gebraucht wird, zeigt auch wieder den konservativen, bewahrenden Grundcharakter der lutherischen Kirche, denn sie hat diejenige Liturgie übernommen, die über 15 Jahrhunderte in der christlichen Kirche entfaltet wurde und in ihrem Grundgerüst auf den alttestamentlichen Synagogengottesdienst zurück geht.

Neben diesem Gemeindegottesdienst kennt die lutherische Kirche allerdings auch verschiedene Einrichtungen, die auch für noch Außenstehende geeignet sind, insbesondere die Katechismusstunden und die Bibelstunden; als besondere Einrichtung für Interessierte den Katechumenat, wo sie mit der biblischen Geschichte und der biblischen Lehre bekannt werden.

3. Was Lutheraner glauben und lehren

Der nachfolgende Text gründet hauptsächlich auf  der Übersetzung einer von der Evangelical Lutheran Church of England unter dem Titel „What Lutherans Believe and Teach“ herausgegebenen Darlegung. Der Abschnitt über „Taufwiedergeburt“ ist eine Ergänzung des Verfassers des gesamten Artikels.

Bibel

Wir glauben und lehren, dass die Heilige Schrift, Altes und Neues Testament, in allen ihren Worten das inspirierte Gotteswort ist und daher wahr und glaubwürdig; dass sie die einzige Quelle ist für die Verkündigung des Evangeliums, durch das der Heilige Geist den Glauben an Jesus Christus wirkt; und dass sie so klar in ihrer Anklage der Sünde und in ihrem Angebot der Erlösung ist, dass jeder, der an Christus glaubt, sie lesen und verstehen kann.

2. Petr. 1,21; 2. Tim. 3,15-17; 1. Kor. 2,13; Gal. 1,7-9; Joh. 20,31; 2. Petr. 1,19; Psalm 119,105.130.

Gott

Lutheraner glauben und lehren, dass diejenige Kenntnis von Gott, die wir Menschen von Natur aus haben, fehlerhaft und für die Erlösung ungenügend ist; dass sichere und rettende Erkenntnis Gottes nur durch die Heilige Schrift erlangt werden kann, in welcher Gott sich deutlich offenbart hat als die Heilige Dreieinigkeit, Vater, Sohn und Heiliger Geist, drei gleichrangige Personen in einem Wesen; und dass jeglicher andere Gott, der durch Menschen verehrt wird, ein Götze ist.

Röm. 1,19-20; 2,14-15; 5. Mose 6,4; Matth. 28,19; Joh. 5,23; 1. Kor. 8,4-6.

Mensch

Lutheraner glauben und lehren, dass der Mensch durch Gott in Gottes Ebenbild geschaffen wurde; dass dieses Ebenbild Gottes, das in der Vollkommenheit und Heiligkeit des Menschen bestand, verloren ging, als wir Menschen in Sünde fielen; und dass durch diesen Fall alle Menschen Sünder wurden, völlig verdorben und ohne jegliche Möglichkeit, sich aus eigener Kraft selbst aus der Sünde zu retten.

1. Mose 2,7; 3,1-16; 1,27; 5,3; Psalm 53,3; Röm. 5,12; Psalm 143,2; Jes. 64,6.

Sünde

Lutheraner glauben und lehren, dass richtig und falsch nur im Hinblick auf Gottes heiliges Gesetz festgelegt werden kann; dass jeglicher Gedanke, Wort oder Tat, die gegen Seinen Willen sind, falsch und damit Sünde ist; dass jegliche Sünde, Erbsünde oder Tatsünde, Rebellion gegen Gott ist; dass die Sünde die Wurzel allen Übels in der Welt ist; und dass jeder Mensch um der Sünde willen von seiner Geburt an dem Tod und der ewigen Verdammnis verfallen ist.

Hes. 18,30; Röm. 8,7; 1. Joh. 3,4; 1. Mose 8,21; Sach. 8,17; Röm. 6,23.

Evangelium

Lutheraner glauben und lehren, dass Jesus Christus Gott-Mensch ist; dass er als Gottes Sohn von Ewigkeit her ist und in jeglicher Hinsicht gleichrangig mit dem Vater und dem Heiligen Geist; dass er als der Menschensohn geboren wurde von einer Mutter, die noch Jungfrau war, und dass er vollkommen sündlos war, aber sonst in jeder Hinsicht ein wahrer Mensch; dass der das Gesetz Gottes für alle Menschen erfüllte und dann die Strafe bezahlte für die Schuld aller Menschen durch sein Leiden und Sterben am Kreuz; dass durch sein Opfer die Welt erlöst und mit Gott versöhnt wurde; dass durch seine Höllenfahrt er seinen Triumph über seine Feinde zeigte und dass er durch seine Auferstehung von den Toten zum allgenügsamen Erlöser erklärt wurde; und dass er sichtbar zur Erde wiederkommen wird am Jüngsten Tag, um alle Menschen zu richten, die lebendigen und die toten.

Joh. 1,1; Matth. 1,18-25; 1. Petr. 2,22; 2. Kor. 5,19; 1. Joh. 2,2; Kol. 2,15; Röm. 1,14; Apg. 10,42.

Bekehrung

Lutheraner glauben und lehren, dass die Bekehrung Buße und Glauben umfasst; dass sie nicht nur eine moralische Erneuerung ist oder ein feierlich Entschluss, sein Leben zu verbessern, sondern eine völliger Austausch des Herzens, eine geistliche Neugeburt des Sünders, eine wunderbare Neuschöpfung, bewirkt durch die Kraft des Heiligen Geistes, der durch das Evangelium wirkt; und dass in der Bekehrung Gott im bußfertigen Herzen den Glauben schafft.

2. Mose 11,19; Jer. 31,18; Joh. 1,12-13; Röm. 10,17; Apg. 11,21.

Glaube

Lutheraner glauben und lehren, dass der rettende Glaube nicht nur eine vernunftmäßige Zustimmung zu Schriftaussagen ist, sondern einzig das Vertrauen des bußfertigen Sünders in Gottes Vergebung, die ihm in Christi Namen angeboten wird; dass solch ein Glaube nicht ein Akt des Gehorsams ist oder ein eigenes Werk des menschlichen Willens, sondern vollständig ein Akt der Gnade Gottes durch den Heiligen Geist mittels des Evangeliums; und wenn der Mensch nicht dieses schlichte Vertrauen zu Christus hat, dass er dann nicht gerettet werden kann.

Jak. 2,19; Jes. 55,6-7; Mark. 1,15; Joh. 1,12.16; 1. Kor. 12,3; Röm. 10,17; Apg. 16,31; Joh. 3,36.

Kirche

Lutheraner glauben und lehren, dass die Kirche nicht eine äußere Organisation ist, sondern die Gemeinschaft der Heiligen, die von all denen gebildet wird, unabhängig von Denomination, Sprache oder Hautfarbe, die in ihrem Herzen Jesus als ihren Gott und Heiland annehmen; dass diese Kirche, die überall da gefunden werden kann, wo das Evangelium von Christus gepredigt wird, Gott bekannt ist, aber verborgen für den Menschen, da es den Menschen unmöglich ist festzustellen, wer von denjenigen, die angeben, Christen zu sein, den wahren Glauben in ihren Herzen haben; und dass kein Kirchenkörper das Recht hat von sich zu behaupten, die „allein seligmachende Kirche“ zu sein, außerhalb von der es keine Rettung gäbe.

Lutheraner glauben und lehren, dass es eine sichtbare (empirische) christliche Kirche gibt, die aus denjenigen besteht, die den christlichen Glauben bekennen und Gottes Wort gebrauchen, unter denen es aber Heuchler gibt und solche Lehrer, die schriftwidrige Lehre bringen; und dass es die Pflicht eines jeden ernsthaft Gläubigen ist, sich denjenigem Kirchenkörper anzuschließen, der die Bibel vollständig und rein lehrt und geistliche Gemeinschaft mit denjenigen zu meiden, die von Gottes Wort abweichen.

Joh. 18,36; Eph. 1,22-23; Jes. 55,10.11; Luk. 17,20-21; 2. Tim. 2,19; Matth. 13,47-48; 15,9; Röm. 16,17; 2. Thess. 3,6.14; 2. Kor. 6,14-18.

Predigtamt

Lutheraner glauben und lehren, dass das christliche Predigtamt ein Amt ist, das Gott eingesetzt hat, damit Sein Wort und Sakrament öffentlich verwaltet werden, und nicht eine besondere Ordnung wie das alttestamentliche Priestertum; dass es die Berufung durch die Gemeinde ist und nicht der nachfolgende Akt der Ordination (die kirchliche Ordnung ist, aber nicht Gottes Befehl hat), was zum Prediger macht; dass die Lehre, dass eine Ordination „in apostolischer Sukzession“ besondere Gaben mitteile keinen Schriftgrund hat; dass die neutestamentlichen Begriffe ‚Bischof’, ‚Ältester’, ‚Hirte’ ein und dasselbe Amt beschreiben; und dass der Dienst des Predigtamtes nicht an Frauen gegeben werden darf.

Hebr. 10,12.14.18; 1. Tim. 2,5; Apg. 6,2; 1. Petr. 2,9; Tit. 1,5.7; Apg. 20,17.28; 1. Kor. 14,34; 1. Tim. 2,11.

Taufe

Lutheraner glauben und lehren, dass das Sakrament der Heiligen Taufe durch Jesus Christus als ein Gnadenmittel eingesetzt wurde, durch das der Heilige Geist Vergebung der Sünden und die Verheißung des ewigen Lebens anbietet; dass durch das Wort Gottes in der Taufe Säuglinge Kinder Gottes werden und Erwachsene ihrer Annahme durch den Glauben an Christus vergewissert werden; und dass die Taufe ausgeführt werden kann durch Besprengen, Begießen oder Untertauchen, so lange nur Wasser verwendet wird im Namen des dreieinigen Gottes gemäß Christi Befehl.

Matth. 28,19; Tit. 3,5; Mark. 10,14; 7,4 (vgl. die verschiedenen Bedeutungen des ursprünglichen Wortes ‚baptizein’, hier übersetzt als ‚waschen’); Mark. 16,16; Apg. 22,16.

Wie steht die lutherische Kirche zur Taufwiedergeburt?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, da es wichtig ist zu klären, was denn unter „Taufwiedergeburt“ verstanden wird. Heute wird vielfach, leider unterstützt durch das Verhalten in verschiedenen Kirchen, die Meinung vertreten, dass der Mensch mit der Taufe, die an ihm vollzogen sei, um des Vollzuges willen, gerettet sei und ihm nun nichts mehr passieren könne, er sozusagen einen „Freifahrtschein in den Himmel“ hat. Das hat aber die evangelisch-lutherische Kirche nie gelehrt.

Die lutherische Kirche bekennt allerdings mit den einschlägigen Bibelstellen aus Joh. 3, Apg. 2; 22; Röm. 6; Gal. 3; Eph. 5; Tit. 3, dass die Taufe kein menschlicher Akt ist, kein Gehorsamsakt, den wir Gott bringen, auch kein bloßes Zeichen für etwas, was völlig unabhängig davon sich vollzieht, sondern dass sie ein Wirken, Geben durch den lebendigen Gott ist, der darinnen dem Täufling darreicht und anbietet die Wiedergeburt, den Tod des alten Menschen, das Auferstehen des neuen Menschen, die Vergebung der Sünden. Der Täufling aber hat all diese Gaben einzig und allein durch den Glauben an Jesus Christus, nicht aus einem bloßen Vollzug des Taufaktes. Die evangelisch-lutherische Kirche glaubt allerdings, dass gemäß Matth. 18 und Mark. 10 auch die kleinen Kinder und Säuglinge glauben können, nämlich vertrauen, und dass der Heilige Geist durch das Wort in der Taufe in den nicht widerstrebenden Herzen der Säuglinge den Glauben weckt.

Die lutherische Kirche bekennt, dass zum Jüngermachen gemäß Matth. 28 die Taufe und das Lehren gehören und dass daher nur dann an den Säuglingen die Taufe vollzogen werden darf, wenn menschlich gesehen die Voraussetzung zu einer bibeltreuen christlichen Unterweisung gegeben ist. Sie bekennt weiter, dass jeder, auch der als Säugling Getaufte, wenn es bei ihm zum Erwachen des Bewusstseins kommt, dann auch zu einer klaren Erkenntnis seiner Sündenverdorbenheit und seiner Verlorenheit ohne Jesus Christus und zu einer lebendigen Erkenntnis Christi als seines persönlichen Heilandes kommen muss, also zu einem bewussten Glauben – sonst geht der Mensch verloren. Die lutherische Kirche weiß, dass viele, die als Säuglinge getauft wurden, später wieder aus dem Glauben fallen und daher unbedingt der Bekehrung bedürfen. Von Gottes Seite her bleibt das Angebot der Taufgnade erhalten. Die lutherische Kirche sieht daher gerade auch für die volksmissionarische Arbeit eine große Möglichkeit, bei der Taufe, ihrem Geschenk und ihrer Verpflichtung anzuknüpfen, um zur Umkehr zu rufen. Viele der Erweckungsprediger des 19. Jahrhunderts haben die lutherische Tauflehre vertreten, z.B. Emil Wacker (Nordschleswig), Claus Harms (Schleswig-Holstein), Remmer Janßen (Ostfriesland), Louis Harms (Lüneburger Heide), Johann Hinrich Volkening und Theodor Schmalenbach (Minden-Ravensberg), Gustav Knak (Brandenburg-Pommern), Friedrich Brunn (Nassau), Wilhelm Löhe (Franken), Henric Schartau und Carl Olof Rosenius (Schweden), Gisle Johnson (Norwegen), Friedrich Theodor Horning (Elsaß).

Abendmahl

Lutheraner glauben und lehren, dass in dem anderen Sakrament, dem heiligen Abendmahl, der Herr Jesus Christus, gemäß Seinem eigenen klaren Wort, uns Seinen Leib und Sein Blut zur Vergebung der Sünden gibt; dass der lutherische Glaube, auch „Realpräsenz“ genannt, aber nicht beinhaltet, es sei durch Verwandlung (Transsubstantiation) oder Dabeisein (Konsubstantiation), oder dass die irdischen Elemente irgendwie verändert würden. Vielmehr, dass das Brot Brot bleibt und der Wein Wein bleibt; dass aber aufgrund der Einsetzungsworte Jesu dieses Brot Sein Leib und dieser Wein Sein Blut ist; dass alle, die am Tisch des Herrn essen und trinken Seinen Leib und Sein Blut in, mit und unter Brot und Wein empfangen; dass solche, die glauben, es empfangen zur Stärkung ihres Glaubens, diejenigen aber, die nicht glauben, zu ihrer Verdammnis; und dass daher das Sakrament denen nicht gereicht werden darf, die nicht in der Lage sind, sich in ihrem christlichen Glauben selbst zu prüfen.

Matth. 26,26-28; Mark. 14,24; 1. Kor. 11,24-25.26-28; Matth. 7,6; 1. Kor. 11,29.

Letzte Dinge

Lutheraner glauben und lehren, dass am Jüngsten Tag die Körper aller Menschen, die getrennt sind von ihrer Seele, auferweckt und mit ihrer Seele vereinigt werden; dass in dem folgenden Gericht durch Christus, das alle Menschen einschließen wird, der bestimmende Faktor nicht Moral, sondern der Glaube an Christi Erlösungswerk sein wird; dass alle Gläubigen wie Christus auffahren werden, um mit Gott für immer im Himmel (in der Gottesgemeinschaft) zu leben, während alle Ungläubigen zur ewigen Strafe in die Hölle (die Gottesferne) geschickt werden.

Joh. 5,28-29; Apg. 10,42; 1. Kor. 15,51-52; Röm. 8,18; Matth. 10,28; Jes. 66,24.

Lutherischer Gottesdienst

Der lutherische Gottesdienst ist ein einfacher liturgischer Gottesdienst für die Gemeinde.

Der Gottesdienst ist eine Handlung des Volkes Gottes, das in Seiner Gegenwart zusammenkommt, um Ihn um Seine Gnade zu bitten, sie zu empfangen und Ihm dafür zu danken. Da Gott Seine rettende Gnade durch Sein Wort und Sakrament mitteilt, stehen im Mittelpunkt des lutherischen Gottesdienstes diese Gnadenmittel. Nach lutherischer Ansicht ist jeder Gottesdienst, in dem das Evangelium rein verkündigt und die Sakramente schriftgemäß verwaltet werden, Gott wohlgefällig.

4. Wo lutherische Kirchen heute weltweit stehen

Die bisherige Darstellung der evangelisch-lutherischen Kirche gibt das wieder, was sie aufgrund ihrer Bekenntnisse und Dogmatik sein sollte. Aber nur ein Bruchteil der Kirchen und Gemeinden, die sich lutherisch nennen, stimmt auch nur annähernd damit überein. Das ist die große Tragödie des heutigen Luthertums, besonders im deutschsprachigen Raum und in Europa. Im folgenden soll versucht werden, die Hauptströmungen im heutigen Luthertum darzustellen; erschöpfend kann diese Beschreibung nicht sein. Anhaltspunkt sollen zunächst die drei nebeneinander bestehenden Weltbünde sein.

a) Lutherischer Weltbund:

Der Lutherische Weltbund (LWB) nimmt für sich in Anspruch, mit seinen ca. 66 Mio Mitgliedern etwa 95 % des Weltluthertums zu repräsentieren. Von Anfang an hat der LWB darauf verzichtet, die Geltung der Heiligen Schrift und der lutherischen Bekenntnisse für unbedingt verbindlich zu erklären, so dass die dem Bekenntnisluthertum zuzurechnenden Kirchen von Beginn an eine Mitgliedschaft ablehnten. Von seiner Grundhaltung her ist der LWB liberal und sehr stark ökumenisch und hat mit der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ den Boden der biblisch-reformatorischen Lehre des Luthertums auch im Zentrum endgültig verlassen. Allerdings haben nicht alle Mitgliedskirchen des LWB diese Erklärung angenommen (so etwa die Ev.-Luth. Kirche in Baden; die Madegassische Ev.-Luth. Kirche, die Ev.-Luth. Kirche in Nigeria, die Lutherische Kirche Koreas) und es gibt etliche eher konservative Kirchen, die noch Mitglied im LWB sind (so z.B. die Ev.-Luth. Kirche Lettlands, die Ev.-Luth. Kirche im Ingermanland, die Lutherische Kirche Koreas, die Ev.-Luth. Kirche Kenias). In der Bundesrepublik gehören zum LWB alle sich lutherisch nennenden Landeskirchen sowie diejenigen in Württemberg und Pommern, die Ev.-Luth. Kirche Badens und die Lutherische Klasse der Lippeschen Landeskirche sowie mit Gaststatus die Ev. Landeskirche Badens.

b) Internationaler Lutherischer Rat:

Im Internationalen Lutherischen Rat (ILR) mit etwa 3,5 Mio Mitgliedern sind die mit der Lutherischen Kirche – Missouri-Synode (LKMS) verbundenen lutherischen Kirchen zusammengeschlossen. Ursprünglich, bis etwa 1938, war die LKMS die orthodoxe, erweckliche, missionarische lutherische Kirche. Seither ist sie immer mehr von Gottes Wort abgewichen, wenn es auch noch recht starke bibel- und bekenntnistreue Gruppen in der LKMS gibt. Nach einer gewissen Konsolidierung in den 1970er und der zweiten Hälfte der 1990er Jahre hat sie in der letzten Zeit (seit 2001) einen erschreckenden Abwärtskurs genommen.

Die Mitgliedskirchen im ILR sind sehr unterschiedlich ausgerichtet. Viele sind noch relativ bibel- und bekenntnistreu oder zumindest sehr konservativ, wie die Ev.-Luth. Kirche Brasiliens, die Ev.-Luth. Kirche – Synode von Frankreich, die Dänische Ev.-Luth. Freikirche, die Ev.-Luth. Kirche Portugals, die Ev.-Luth. Kirche Englands, die Indische Ev.-Luth. Kirche, die Luth. Kirche Koreas, die Luth. Kirche – Hongkong-Synode, die Freie Ev.-Luth. Synode in Südafrika und die (schwarzafrikanische) Luth. Kirche im Südl. Afrika. Andere dagegen haben der Bibelkritik weiten Raum gegeben und sind auch auf einem ökumenischen Kurs. Dazu gehört neben der Luth. Kirche Australiens u.a. auch die deutsche Selbst. Ev.-Luth. Kirche, wenn es auch in ihr noch kleine konservative Kreise gibt.

c) Konfessionelle Evangelisch-Lutherische Konferenz:

In der Konfessionellen Evangelisch-Lutherischen Konferenz (KELK, ca. 600.000 Mitglieder) sind die mit der Evangelisch-Lutherischen Wisconsin-Synode (WELS) in Gemeinschaft stehenden Kirchen verbunden. Die KELK bekennt sich ohne Einschränkungen zur Verbalinspiration und Irrtumslosigkeit der Schrift und der Verbindlichkeit der lutherischen Bekenntnisse. Problematisch ist allerdings ihre Stellung in der Kirchen- und Amtslehre, die auch schon zu Trennungen geführt hat. In der Bundesrepublik gehört die Ev.-Luth. Freikirche zur KELK; weitere europäische Mitgliedskirchen sind die Luth. Bekenntniskirche in Schweden und Norwegen, die Ev.-Luth. Bekenntniskirche Finnlands, die Konfessionelle Luth. Kirche Lettlands, die Ukrainische Luth. Kirche, die Konf. Ev.-Luth. Kirche Russlands, die Luth. Kirche Bulgariens sowie die Ev.-Luth. Missionsgemeinden in Tschechien.

d) Unabhängige lutherische Kirchen und Gemeinden:

Neben den in den Weltbünden zusammengeschlossenen Kirchen gibt es, besonders in den USA, aber vermehrt auch in Europa, lutherische Kirchen und Gemeinden, die keiner dieser Vereinigungen angehören. In der Bundesrepublik sind dies vor allem die drei unabhängigen lutherischen Gemeinden in Steeden, Jüterbog und Bahren/Annaberg, die die bibel- und bekenntnistreue Linie der früheren Missouri-Synode fortführen und in Gemeinschaft stehen mit der Finnischen Konf. Ev.-Luth. Kirche und deren Schwesterkirchen in Weißrussland und der Ukraine. Ähnlich ausgerichtete Kirchen gibt es in Australien (Orth. Ev. Luth. Church; Austr. Ev. Luth Church, Ev. Luth. Congr. of the Reformation) und den USA (Luth. Churches of the Reformation, Concordia Luth. Conference, Fellowship of Luth. Congr.) Sehr konservativ sind auch die Ev.-Luth. Bekenntniskirche in Schweden und Norwegen sowie die Luth. Konkordienkirche in Schweden und die Church of the Luth. Confession in den USA.

e) Geistliche Strömungen:

Geistlich betrachtet lassen sich etwa folgende Richtungen feststellen:

1) Das bibel- und bekenntnistreue Luthertum, das fest an Bibel und Bekenntnis halten will. Hierher gehören etwa die unabhängigen Gemeinden in der BRD und die mit ihnen verbundenen Kirchen sowie die ähnlich ausgerichteten in den USA und Australien. Auch die KELK ist von ihrem Ansatz her mit hierher zu zählen. Das erweckliche Luthertum, das auch die evangelistische und missionarische Arbeit auf der Grundlage der lutherischen Bekenntnisse betont und die Heils- oder Gnadenordnung Gottes in seinem Heilshandeln an den Menschen herausstellt (siehe Schartau, Brastberger, Wacker, Bo Giertz) und sich dabei deutlich von der arminianischen evangelikalen Evangelisation unterscheidet, ist teilweise hier dazu zu zählen, teilweise, etwa die skandinavischen Kreise, mehr zum konservativen Luthertum.

2) Das konservative Luthertum, das die Bekenntnisschriften hoch hält, auch sonst relativ positiv ist, aber in der Schriftlehre oft nicht eindeutig steht. In diesen Bereich sind wohl viele Kreise innerhalb der Bekenntnisbewegungen in der Bundesrepublik zu zählen, soweit sie lutherisch sind (Kirchl. Sammlung) und die Bekenntnisbewegungen in Skandinavien und die konservativeren Kirchen im LWB. Auch die Kirchen des ILR sind hier einzureihen, wobei sicher etliche eher zum bibel- und bekenntnistreuen Luthertum tendieren.

3) Das pietistische Luthertum ist oft stärker vom Pietismus als vom Luthertum geprägt und zuweilen nur noch äußerlich mit der lutherischen Kirche verbunden, ohne aber konsequent reformatorische und bekenntnismäßige Theologie zu betreiben. In der Bundesrepublik zählt der Verfasser die Evangelisch-Lutherischen Gebetsgemeinschaften, den Evangelischen Gebetsverein I und die Evangelische Bundesgemeinschaft (allesamt aus Ostpreußen stammende Gemeinschaften) sowie den Luth. Missionsverein in Schleswig-Holstein und die Ev. (-Luth.) Brüdergemeinden der Russlanddeutschen dazu, wobei die russlanddeutschen Gemeinden allerdings oft eine ganz andere Prägung haben als die anderen. Eine etwas andere Richtung nimmt die „Arbeitsgemeinschaft: Bekennende Gemeinde“ ein, die mit dem Luth. Gemeinschaftsdienst in Berlin verbunden ist. Hier laufen reformatorische und pietistische Strömungen zusammen, die theologische Arbeit ist stärker ausgeprägt.

Ganz eigene Richtungen in diesem Bereich haben die Association of Free Luth. Congregations (AFLC) und die Church of Luth. Brethren (CLB). Die AFLC ist theologisch relativ konservativ und sehr stark missionarisch ausgerichtet, hängt aber der ‚Entscheidungstheologie’ an. Noch weiter vom reformatorischen Luthertum entfernt ist die CLB, die ebenfalls der Entscheidungstheologie huldigt und sich als „nichtliturgisch“ versteht, fast evangelikalen Charakter hat. Sie ist sehr missionarisch. In den Bereich dieser Kirchen gehört auch die „Apostolische Luth. Kirche Amerikas“, die auch Laienpredigt hat neben den Pastoren, und die persönliche Frömmigkeit sehr stark betont.

4) Das liberale Luthertum stellt keine einheitliche Größe dar, ist aber dadurch gekennzeichnet, dass hier die Verbalinspiration und Irrtumslosigkeit der Bibel abgelehnt wird und auch sonst die Bibelkritik in einem sehr weiten Maße die Herrschaft hat und dem ökumenischen Zeitgeist gehuldigt wird, die lutherischen Bekenntnisse kaum noch Geltung besitzen. Dazu sind leider die sich lutherisch nennenden Landeskirchen in der BRD zu rechnen, absehen von den konservativen Kreisen in ihnen, sowie der größte Teil des LWB und bedauerlicherweise auch Teile der SELK und der Ev.-Luth. Kirche in Baden.