Thesen zur Lehre vom Predigtamt


Die Grundlage: Das Heilswerk Jesu Christi, mitgeteilt in den Gnadenmitteln

1. Jesus Christus, der Gottmensch, ist in die Welt gekommen, die Sünder selig zu machen, Luk. 19,10; Matth. 18,11, und hat uns durch seinen Gehorsam, Leiden und Sterben am Kreuz die Rechtfertigung, Vergebung der Sünden, ewiges Leben erworben, Jes. 53,4-6; 2. Kor. 5,17-21; Röm. 3,24.25; 1. Petr. 1,18.19; 1. Joh. 2,1.2; Röm. 5,6.8.10.

2. Die Schätze, die Jesus Christus uns erworben hat, die hat er seiner Gemeinde anvertraut, das ist: der Gemeinschaft oder Versammlung aller an ihn Gläubigen, aller, die den heiligen Geist haben, Matth. 18,15-20; Joh. 20,21-23; 1. Petr. 2,9, die an ihn glauben, Apg. 5,14, denn allein im Glauben an Christus haben wir diese Schätze, und damit auch die Gnadenmittel, nämlich das Evangelium in Wort und Sakrament, durch die er diese Schätze mitteilt, und damit auch die Gewalt und das Recht, diese Gnadenmittel auszuteilen (Priestertum aller Gläubigen oder allgemeines Priestertum) und hat auch in der ekkleesia das heilige Predigtamt oder Amt des Wortes oder Gnadenmittelamt gestiftet oder geordnet als den Dienst, durch den die ekkleesia als die Priesterschaft aller Gläubigen, der die Schlüsselgewalt gehören, die Gnadenmittel oder Schlüsselgewalt öffentlich, das ist: von Gemeinschaftswegen, verwaltet, das Amt oder den Dienst des Wortes und der Sakramente 1. Kor. 3,21-23; Matth. 28,18-20. Dies Amt ist Christi Gabe oder Geschenk an seine ekkleesia, beginnend mit dem Apostelamt, Matth. 10,1; Apg. 20,28; Eph. 4,7-11; Tit. 1,5.

Die Gnadenmittel sind heilsnotwendig

3. Das Heil zu erlangen, ist das Evangelium im Wort absolut heilsnotwendig, Röm. 1,16.17; 10,8, die Sakramente nur soweit wir sie erlangen können. Das heilige Predigtamt ist nicht heilsnotwendig, sondern ist der Dienst im Auftrag der ekkleesia, durch den Christus durch die ekkleesia öffentlich uns seine Schätze austeilt, Röm. 10,14-17, und ist zugleich seine Gabe an seine ekkleesia, 1. Kor. 3,21-23; Eph. 4,11, indem er Menschen zu diesem Dienst ausrüstet, willig macht und beruft. Die heilsame Kraft liegt nicht in denen, die das heilige Predigtamt ausüben, sondern in den vom Heiligen Geist frei benutzten Gnadenmitteln. Darum gehört das heilige Predigtamt auch nicht zum Sein („esse“) sondern nur zum ‚Wohlsein’ („bene esse“) der Gemeinde, das heißt, eine Gemeinde hört nicht auf, Gemeinde zu sein, wenn sie in einem Notfall (Vakanz, Verfolgung) keinen Pastor hat.

4. Jesus Christus hat uns Menschen an die Gnadenmittel gebunden als denjenigen Mitteln, durch die er uns das Heil gibt und erhält – aber er hat uns nicht in gleicher Weise an das Amt gebunden. Durch die Gnadenmittel, verwaltet durch das Amt, gibt er uns nicht mehr oder anderes als durch das Wort ohne das Amt. Die Kraft und Wirkung der Gnadenmittel ist nicht abhängig vom Amt. Das Amt ist kein Mittler zwischen Gott und den Menschen, denn es ist nur ein Mittler, Christus, 1. Tim. 2,5, sondern das Amt ist Christi Dienst, durch den er öffentlich, im Auftrag der Gemeinde, die Schätze darreichen will, die er der Gemeinde erworben und zugeeignet hat; aber er reicht sie nicht ausschließlich durch das Amt dar, sondern ebenso auch durch das Priestertum aller Gläubigen und durch das Lesen der Bibel, 1. Petr. 2,9; 1. Tim. 3,14.

Das heilige Predigtamt in concreto

5. Der Kern des heiligen Predigtamtes und sein Stamm, oder das Predigtamt im engeren Sinne, das vorstehende geistliche Amt, ist dieVerkündigung des Wortes Gottes, ja, das heilige Predigtamt ist der Dienst des Wortes, Gottes Wort ist der eigentliche Gegenstand des Dienstes, 1. Kor. 1; 2,2; Apg. 6,3; Tit. 1,9; 2. Tim. 4,2.5; Matth. 28,20; 2. Kor. 5,19. Darum sind mit dem Dienst oder Amt des Wortes alle Dienste gegeben, die durch das Wort ausgeübt werden (Schlüsselgewalt), auch die Sakramentsverwaltung, da auch in ihr das Wort im Zentrum steht, die Absolution und das geistliche Prüfen und Urteilen der Lehre. Das Wort Gottes, insbesondere das Evangelium, ist der wahre und eigentliche Gegenstand des Amtes, worauf das Amt und seine Arbeit konzentriert sein müssen, Tit. 1,9; 2. Tim. 4,2, denn das Amt besteht, um das Wort Gottes zu verkündigen und die Sakramente zu verwalten, daher hat es seine Legitimation. Wem daher das Amt oder der Dienst des Wortes anvertraut wird, werden alle Dienste anvertraut, die durch das Wort ausgeübt werden. Das heilige Predigtamt in concreto ist nichts anderes als das Amt des Wortes und der Lehre.

6. Das heilige Predigtamt tritt grundlegend in zweifacher Gestalt auf, nämlich als der Dienst des Wortes unter denen, die noch nicht glauben, damit Gemeinde Christi entstehe (Missionare, Evangelisten; Dienst nach außen); und als Dienst des Wortes innerhalb der bestehenden Gemeinde (Dienst nach innen), wobei beide Amtsgestalten alle Funktionen umfassen.

7. Jesus Christus hat nicht nur seiner Gemeinde das ganze Heil erworben und ihr als der ursprünglichen Besitzerin und Inhaberin die Schätze, die er erworben hat, nämlich die Schlüssel der Kirche, anvertraut, sondern er hat ihr auch das Amt oder den Dienst eingesetzt und als kostbare Gabe gegeben, durch den sie diese Schätze öffentlich verwalten soll, nämlich das heilige Predigtamt, Matth. 10,1; 28,18-20; Mark. 16,15.16; Apg. 20,28; Eph. 4,11; Tit. 1,5, und angeordnet, dass seine ekkleesia Diener berufen soll, die der Gemeinde geistlich vorstehen, 2. Tim. 2,2; Tit. 1,5, und er rüstet Menschen zu diesem Dienst aus, macht sie willig und beruft sie. Dieses heilige Predigtamt, das im Auftrag des allgemeinen Priestertums oder der Gemeinde, von Gemeinschaftswegen handelt – das sagt etwas über den Sinn des Amtes aus – hat aber seinen Ursprung nicht im allgemeinen Priestertum in dem Sinne, dass sein Ursprung daraus abgeleitet würde, als innere Notwendigkeit, als um der Liebe und Ordnung willen, oder als entstünde es erst durch die Übertragung geistlicher Vollmachten durch das Priestertum aller Gläubigen, sondern es hat seinen Ursprung in der Einsetzung durch Jesus Christus, dass es im Namen Christi, als Diener Christi, diesen Dienst tut, das heißt, Christus gebraucht die Gnadenmittel durch das Predigtamt als sein Werkzeug. Aber es gibt dieses heilige Predigtamt nicht unabhängig von der Gemeinde Jesu Christi, so, als könne es ein Amt geben, obwohl gar keine Gemeinde da ist, sondern es ist dies ein Amt der Gemeinde Jesu Christi, das Christi Ordnung und Mandat und Stiftung hat, und von der Gemeinde aufgerichtet wird, um öffentlich, das heißt: von Gemeinschaftswegen, im Auftrag und zum Dienst der Gemeinde Jesu zu predigen, das heißt, die Priesterschaft aller Gläubigen übt ihren Dienst durch dieses Amt des Wortes öffentlich aus. „Die Bestallung bindet jeweils an eine bestimmte Herde, die zu weiden ist, ... seien diese an ecclesia simplex oder composita gewiesen.“ (Oesch, Kirche und Amt, Amtsthese 12 B)) Die göttliche Einsetzung des heiligen Predigtamtes in concreto besagt, dass es Gottes Ordnung und Mandat ist, dass die Gemeinde Jesu Christi zur öffentlichen Verwaltung des Schlüsselamtes, also zur Verwaltung von Gemeinschaftswegen, allezeit bestimmte Personen beruft und damit das von Gott eingesetzte, vom Priestertum aller Gläubigen unterschiedene, Amt oder Dienst des Wortes und der Sakramente überträgt. Die Gemeinde überträgt nicht individuelle Rechte oder Gewalten und nicht nur göttlich eingesetzte Funktionen, sondern sie überträgt ein von Gott geordnetes Amt.

„Das Eine neutestamentliche Amt, was die außerapostolische Betätigung betrifft, ist in vielen Formen möglich.“ (Oesch, Kirche und Amt, Amtsthese 12 A)) „Die diakonia des NT (2. Kor. 3,6) besteht als das Eine Wortamt (Apg. 6,2) ihrem Wesen nach unverändert bis zum Jüngsten Tage. Die örtliche amtliche Tätigkeit kann aber doch sehr wohl von etlichen Personen kollegial geführt werden. Der Zerlegung in spezialisierte Dienste (z.B. Kinder-, Jugend-, Missions-, Diakonie-Pfarrer, theologische Lehrer als betonte didaskaloi) steht auch nichts im Wege.... Die Mannigfaltigkeit der Benennungen, auch die Einreihung der Apostel selbst und aller Amtspersonen unter den mancherlei gottgegebenen Charismen (1. Kor. 12,28 ff.; Eph. 4,11) verbietet dabei von vornherein kurzschlüssige Beschränkung auf irgendeine Monopolform.“ (Oesch, ebd., 3. Anm.)

Wir können dabei vom heiligen Predigtamt im engeren Sinne sprechen als dem der Gemeinde geistlich vorstehenden Dienst oder Dienst des Wortes, zum Beispiel Pastoren, Bischöfe, Präsides, Missionare, Assistenzpastoren, Theologieprofessoren. Die das Predigtamt im engeren Sinne inne haben, müssen für alle Aufgaben des heiligen Predigtamtes nach 1. Tim. 3 und Tit. 1 qualifiziert sein, ohne aber darum auch für alle Aufgaben berufen zu sein. Tit. 1,5 macht deutlich, dass dieses Predigtamt im engeren Sinne für die ekkleesia unverzichtbar ist und sein muss, nämlich als der Dienst in der ekkleesia am Ort, ohne dass damit die äußere Gestalt, in der es auftritt, von Gott festgelegt wäre. Denn auch dieses Amt des Wortes kann in verschiedene Dienste aufgegliedert werden. So kann etwa die Sakramentsverwaltung ausgegliedert sein und anderen von der Gemeinde berufenen Dienern übertragen werden, 1. Kor. 1; ebenso auch die Verwaltung der Schlüsselgewalt. Es kann aber auch die Funktion der Evangeliumsverkündigung auf verschiedene Dienste aufgeteilt werden, sei es in für die Verkündigung selbst verantwortliche, vorstehende Dienste, sei es in Zweigdienste oder Unterämter, die als zudienende Dienste (z.B. Kindergottesdiensthelfer, Jungscharleiter, Jugendkreisleiter) die Funktionen ausüben. Für letzteren Kreis können wir auch von einem heiligen Predigtamt in einem weiteren Sinne sprechen und damit dann zudienende Dienste meinen, die nur in einem begrenzten Bereich Teile der Schlüssel verwalten, unter Aufsicht des vorstehenden Amtes oder auch die Ältesten, die nicht am Wort arbeiten, 1. Tim. 5,17. Die Gemeinde ist frei, ob und unter welcher Gestalt sie solche zudienenden Dienste aufrichtet. Die Dienste, die aus dem Einen heiligen Predigtamt gebildet werden, können dabei sowohl örtlicher als auch überörtlicher Funktion sein.

7.a. Dieses heilige Predigtamt oder Dienstamt am Wort ist göttlicher Einsetzung oder iure divino, 1. Kor. 12,28; 2. Kor. 5,18, Jer. 3,15; Joel 2,23, und zwar vom Vater, Hebr. 1,1; Gal. 1,16, vom Sohn, Matth. 10,1; Luk. 9,1; Matth. 28,19; Mark. 16,15; Eph. 4,11; Joh. 20,21; 1. Kor. 1,17; 4,1.2; 2. Kor. 5,20, vom Heiligen Geist, Apg. 20,28; 1. Kor. 12,4-6. Es ist die Fortführung des Kernes des Apostelamtes, sowohl nach der Stellung, 1. Kor. 4,1/1. Kor. 4,6; 1. Tim. 4,6; Kol. 4,7; Phil. 2,25; 1. Petr. 5,1; 2. Thess. 1,1; 1. Kor. 1,1; Jak. 1,1; wie nach der Aufgabe, Joh. 21,15-17; Matth. 28,18 ff / Apg. 20,28; 2. Tim. 1,13; 2. Tim. 4,5.6 (Weiden und Sakramente verwalten); sowie nach der Vollmacht, 2. Tim. 1,6/Apg. 20,28; 1. Tim. 1,3 (Aufsicht üben), 1. Tim. 4,11 (Lehrmacht), 1. Tim. 4,11 (Gebieten), 1. Tim. 4,14; 2. Tim. 2,2; 1. Tim. 3,1-7 (Ordinieren), 1. Tim. 3,2 (Lehren), 1. Tim. 3,5; 5,17; Tit. 1,5.7-9 (Regieren); Hebr. 13,17 (Gehorsam fordern); und nach dem Zweck, 1. Kor. 3,5 (Menschen selig machen). Christus will, dass es immer Prediger, Lehrer in der Kirche gibt, Matth. 28,19; 22,3.4; 24,45; Luk. 12,42-48. Es wird ausdrücklich ein Amt oder Dienst genannt in Apg. 1,17.25; Röm. 1,5; 1. Kor. 9,17, also etwas Vorhandenes, das jemandem gegeben werden kann.

8. Der Inhalt oder Auftrag dieses heiligen Predigtamtes ist es, im Namen Jesu Christi seine Gemeinde auf Erden zu sammeln, zu bauen, zu regieren, zu versorgen und zu erhalten, und zwar durch: das schriftgemäße Predigen des Evangeliums und die einsetzungsgemäßge Verwaltung der Sakramente, Matth. 28,18-20, was einschließt: predigen, taufen, absolvieren, das Abendmahl verwalten, Lehr- und Kirchenzucht üben, Aufsicht über die Gemeinde üben, Hirte der Gemeinde sein.

a) Es gehört dazu im Einzelnen: im Wort und in der Lehre arbeiten, 1. Tim. 5,17; das Wort recht in Gesetz und Evangelium teilen, 2. Tim. 2,15; die anvertrauten Schätze schriftgemäß und treu verwalten, 1. Kor. 4,1.2; den ganzen Ratschluss Gottes lehren, Apg. 20,27; die Irrlehrer überführen, Tit. 1,9; die Gemeinde im Wort auferbauen, 1. Kor. 14,12.19, sie lehren und unterweisen, 2. Tim. 3,16; sie korrigieren und ermahnen, 2. Tim. 3,16; 1. Kor. 10,11; sie ermutigen, 1. Kor. 14,3, trösten, 1. Kor. 14,3; Röm. 15,4. Die Hirten der Gemeinde sollen Vorbilder der Gemeinde sein, 1. Petr. 5,3; 1. Tim. 4,12; im Gebet für die Gemeinde vor Gott einstehen, 1. Kor. 3,7; Eph. 3,11 ff.

b) Dieses Amt in seinen wesentlichen Teilen, also Predigt des Wortes, Verwaltung der Sakramente, Ausübung des Bindens und Lösens, Prüfen und Beurteilen der Lehre (das Predigtamt in engeren Sinne), aufzurichten und dahinein zu berufen ist nicht in das Belieben der Gemeinde Jesu Christi gestellt, sondern ist Gottes Ordnung, Röm. 10,14-17; Tit. 1,5; Matth. 10,1. Die Propheten und Apostel waren unmittelbar durch Gott berufen worden; heute haben wir eine solche Verheißung nicht mehr, sondern seit der Zeit der Apostel beruft Gott mittelbar, nämlich durch die Gemeinde, Apg. 14,23; 1. Tim. 4,14; Tit. 1,5. Gott hat dabei die Maßstäbe und Voraussetzungen angegeben, an denen die Männer zu messen sind, die in dieses Amt berufen werden sollen, 1. Tim. 3,2-7; Tit. 1,6-9.

c) Wie dabei die äußere Gestalt des Einen Predigtamtes geordnet wird, das steht in der Freiheit der Gemeinde und geschieht nach menschlichem Recht, ob sie also nur einen Mann in diesen Dienst beruft oder mehrere, ob sie dann allen den ganzen Dienst, die volle Schlüsselgewalt (potestas clavium), überträgt oder zwar alle in den ganzen Dienst beruft, aber jeweils sie mit einzelnen Funktionen besonders beauftragt. Es gibt keine von Gott geordnete Monopolform oder Monopolgestalt des heiligen Predigtamtes. Die Gemeinde ist frei, ob sie Ausprägungen (Grade) einrichtet, welche und wie viele. Das heilige Predigtamt ist nicht beschränkt auf das Pfarramt.

„Dieses Eine Amt der Kirche hat nicht nur einen großen Kreis von Pflichten und Aufgaben verschiedener Art, sondern erfordert auch sehr viele verschiedene hohe Gaben, so dass kein Mensch im Stande ist, auch nur in einem kleinen Kreis alle Werke desselben allein zu vollbringen, weshalb das Eine Amt der Kirche oder des Wortes und der Lehre in der Praxis zumeist in die verschiedensten, die mannigfaltigsten Gaben des Geistes erfordernden, Ämter zerfällt. Dabei ist die Einrichtung besonderer Dienste für einzelne Zweige des Einen Amtes wohl menschliche Ordnung, aber dass diese Dienste an sich ausgeübt werden, das ist Gottes Wille, auch die einzelnen Dienste daher heilige, göttliche Dienste, Gottes Amt.“ (vgl. Walther, Luth. Brosamen, S. 349 f.)

d) Da auch jeder wesentliche Teil dieses Dienstes oder Amtes den Himmel öffnet oder zuschließt, also die gesamte Gewalt des Amtes umfasst, so begreift jeder wesentliche Teil immer das ganze Amt in sich, auch wenn zur Ausübung nur bestimmte Aufgaben übertragen werden, 1. Kor. 1,17, und zur dauerhaften Ausübung der anderen Aufgaben eine neue Berufung nötig ist. Vorausgesetzt ist dabei, dass der Dienst in voller Verantwortung für die Verkündigung stattfindet und nicht als zudienender Dienst unter Leitung und Aufsicht des Predigtamtes (wie z.B. normalerweise bei Kindergottesdiensthelfern u.ä.)

Das Pfarramt in der ecclesia simplex

9. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob denn das Pfarramt in der ecclesia simplex besonders von Christus eingesetzt worden sei oder nur eine Form unter vielen sei, unter denen die Gemeinde die Gnadenmittel verwalten kann.

Hierauf sei geantwortet:

a) Christus hat der Gemeinde nicht nur die Gnadenmittel anvertraut und es ihr überlassen, wie sie damit umgeht (ministerio in abstracto), sondern er hat das heilige Predigtamt selbst aufgerichtet (ministerio in concreto), das im Auftrag der Gemeinde öffentlich die Schätze der Gemeinde verwaltet (siehe oben). Die ekkleesia tou theou tritt nach außen unmittelbar und ursprünglich in der ekkleesia tou theou an den einzelnen Orten, und zwar durch die dortige äußere Versammlung um Wort und Sakrament, die ecclesia simplex. Darum richtet sie auch in dieser ekkleesia tou theou an den einzelnen Orten durch die äußere Versammlung, die ecclesia simplex, das von Christus gestiftete heilige Predigtamt auf, weshalb wir auch in der Bibel das heilige Predigtamt als Amt der örtlichen Gemeinde finden und dieser Dienst in der örtlichen Gemeinde mandatum Dei [Gottes Anordnung] hat, nach göttlichem Recht sein muss, Apg. 14,23; 20,28; Tit. 1,5, kein Mittelding ist.

b) Das Pfarramt, wie es in der ecclesia simplex normalerweise aufgerichtet wird, entspricht dem von Christus aufgerichteten heiligen Predigtamt, wenn tatsächlich durch die Berufung das ganze Amt, die volle Schlüsselgewalt, übertragen wird (Predigtamt im engeren Sinne), denn es ist das konkrete Predigtamt in der ecclesia simplex, das öffentlich, das ist: von Gemeinschaftswegen, in der ecclesia simplex die der ekkleesia tou theou anvertrauten Schlüssel verwaltet. Von daher ist es schriftgemäß zu sagen, dass das Pfarramt von Christus eingesetzt ist, denn das Amt in der ecclesia simplex muss sein, die ecclesia simplex als die ursprüngliche, unmittelbare, primäre Versammlung der Christen, um die Gnadenmittel für sich und andere anzuwenden, hat Gottes Befehl, in ihrer Mitte das heilige Predigtamt aufzurichten; der Dienst oder das Amt in der ecclesia simplex hat göttliches Mandat, Tit. 1,5. Wie sie dies ausführt, welche Gestalt oder Form dieses Amt dann hat, wie viele Männer es ausüben, das steht in der Freiheit der Gemeinde, ist nach menschlichem Recht, ist Mittelding.

Anders ist es, wenn das Pfarramt von der rein funktionalen Seite betrachtet wird, wie es sich historisch entwickelt hat. Da ist es allerdings so, dass mancherlei Funktionen, die doch eigentlich zu dem Einen Amt gehören, oftmals nicht mehr zu den Aufgaben des Pfarramtes gehören, etwa die Ausbildung künftiger Pastoren, zuweilen auch in größeren Kirchenkörpern die Krankenhaus-, Gefängnis-, Altenheim-, Soldatenseelsorge, evangelistische, missionarische, Jugendarbeit. Unter diesem rein funktionalen Aspekt, was noch die Aufgaben des Pfarramtes sind, ist es allerdings so, dass das historisch gewordene Pfarramt nicht einfach identisch ist mit dem Einen von Christus gestifteten Amt, wiewohl es bedeutendste Kernaufgaben desselben umfasst und ja der Dienst in der ecclesia simplex ist, sondern ist ein Dienst neben anderen Diensten im heiligen Predigtamt, wenn auch die bedeutsamste species im Amt des Wortes (nach innen).

c) Das heißt nicht, dass jeder, der in das heilige Predigtamt berufen wird, stets alle Aufgaben oder Funktionen ausführen muss, wie wir bei Paulus sehen, 1. Kor. 1, sondern nur, dass er jederzeit den Ruf, die Berechtigung und Befähigung dazu hat und seinen Dienst in voller Verantwortung für die Verkündigung selbständig ausübt. (s. 8.d))

Ca) Es steht in der Freiheit der Gemeinde, wieviele Männer sie in das heilige Predigtamt berufen will und wie sie die Aufgabenverteilung gestaltet.

d) Das Pfarramt ist aber nicht das einzige Amt, das das heilige Predigtamt, also die volle Schlüsselgewalt, innehat. Das gleiche gilt auch für andere Dienste, die wesentliche Teile des Einen Amtes des Wortes haben, in die die Gemeinde direkt oder durch sie aufgerichtete Organe beruft, wie z.B. Missionare, Krankenhaus- oder Militärpfarrer, normalerweise auch Theologieprofessoren, Evangelisten.

Die Aussage, dass das Pfarramt das einzige von Gott geordnete Amt ist, wird dann richtig verstanden, wenn „Pfarramt“ hier umfassend für das eine heilige Predigtamt oder öffentliche Gnadenmittelamt steht, also das von Christus gesetzte und mit allen Funktionen ausgestattete Eine Amt des Wortes. Es wäre aber falsch, damit zu sagen, dass dieses umfassende heilige Predigtamt als Monopolform göttlichen Rechts ist, was die Gestalt angeht, also immer in dieser einen Form auftreten muss. Alle Aufgliederung des einen Amtes in verschiedene Dienste, sei es solche mit voller Verantwortung für die Verkündigung, oder seien es zudienende Dienste, die unter Aufsicht der Predigtamtes arbeiten, kommt aus menschlicher Übereinkunft. Gott aber gibt auch diejenigen, die in solchen Diensten stehen, Eph. 4,11. Dass aber in der ecclesia simplex wenigstens ein Mann ins Amt des Wortes berufen wird, dass ist unabdingbar und Gottes Wille; alle weitere Auffächerung des Amtes aber aus menschlicher Übereinkunft.

Die Aussage, dass es unhaltbar ist zu sagen, dass das Pfarramt die einzige von Gott eingesetzte Form des öffentlichen Gnadenmittelamtes sei, wird dann richtig verstanden, wenn hier mit „Pfarramt“ nicht das Eine heilige Predigtamt, sondern eine bestimmte, historisch gewordene äußere Gestalt, eine bestimmte Monopolform gemeint ist, die nur bestimmte Funktionen des Einen Amtes ausführt. Dass dieses Amt in eben dieser Gestalt vorhanden ist, ist allerdings aus menschlicher Übereinkunft, die Dienste aber, die es ausübt, sind von Gott geordnet. Die Aussage ist weiter richtig in sofern, als das heilige Predigtamt nicht begrenzt ist auf das Pfarramt. Falsch verstanden wird die Aussage dann, wenn mit ihr gelehrt würde, dass alle Gestalten des Einen Predigtamtes gleich nötig und unverzichtbar seien, es sei der Dienst in der ecclesia simplex, der Dienst eines Bezirksjugendpastors, eines Präses, eines Theologieprofessors. Unverzichtbar ist der Dienst in der ecclesia simplex; ob aber die Funktionen des Einen Amtes weiter aufgefächert und daher weitere Dienste eingerichtet werden, das ist menschliche Ordnung. Alle diese Dienste sind nach Gottes Willen in sofern, als sie alle Aufgaben ausüben, die Gott ausgeführt haben will; aber unter welcher Gestalt sie ausgeführt werden, das ist von Gott nicht geordnet.

Die Zweig- und Hilfsämter oder das Predigtamt im weiteren Sinne

10. Es ist weiter die Frage aufgeworfen worden, wie es denn mit den anderen Diensten steht, etwa Lehrern an einer christlichen Schule, Sonntagsschullehrern, Jugendleitern, nämlich ob sie auch im heiligen Predigtamt stehen.

Hierauf sei geantwortet:

a) Das heilige Predigtamt als Aufgabe, die Schätze der Gemeinde öffentlich zu verwalten, ist von Christus eingesetzt und dazu auch die Männer gegeben worden und er hat verheißen, sie auch weiter zu geben, Eph. 4,11; 1. Kor. 12,28.

b) Es steht in der Freiheit der Gemeinde, in Absprache mit denen, die sie ins heilige Predigtamt (im engeren Sinne) berufen hat, einzelne Aufgaben oder Funktionen zur Ausübung auszugliedern und dafür besondere Dienste einzurichten, die deren Inhaber dann unter Aufsicht des heiligen Predigtamtes ausübt. Solche Dienste umfassen schon von der Berufung her nicht die gesamte Ausübung der vollen Schlüsselgewalt (das macht ihren grundlegenden Unterschied zu den Diensten auf, die das heilige Predigtamt, zumindest von der Berufung her, inne haben) und sind normalerweise im Blick auf die Personen, denen sie dienen, eingeschränkt. Soweit sie allerdings mit der Verkündigung des Wortes zu tun haben (Sonntagsschullehrer, Religionslehrer, Jugendleiter) wäre es auch möglich, dass in diese Dienste so berufen wird, dass die Personen das heilige Predigtamt übertragen bekommen mit der Beauftragung nur für diese speziellen Aufgaben. Zumeist aber werden diese Aufgaben, wie beschrieben, als zudienende Dienste geordnet, so dass die Personen dann nicht im heiligen Predigtamt stehen.

c) Diese Dienste sind im Unterschied zum heiligen Predigtamt nicht von Christus eingesetzt in dem Sinne, dass dafür besondere Ämter geschaffen werden müssen, sondern diese besonderen Ämter sind Mitteldinge; sie einzurichten oder aufzuheben steht in der Freiheit der Gemeinde; dass aber die Aufgaben an sich ausgeübt werden, dass ist Gottes Ordnung und ist mit dem Einen Amt gestiftet (Predigtamt im weiteren Sinne). Ob also das heilige Predigtamt einem oder mehreren Männern übertragen wird, ob Grade oder Abstufungen in den Diensten eingerichtet werden oder nicht, das ist nicht von Gott geordnet, sondern ist menschliche Ordnung, steht in der Freiheit, die Gott der Gemeinde gegeben hat. Aber dass die Gemeinde das heilige Predigtamt in concreto aufrichtet, das ist von Gott befohlen. Ebenso ist es auch von Gott geboten, dass die jeweiligen Dienste in der ecclesia oder durch die ecclesia ausgeübt werden. Wie aber die Gestaltung der Ausübung der Funktionen geregelt wird, das ist menschliche Ordnung.

ca) Die in diesen Diensten sind, sind allerdings durch die Gemeinde von Gott berufen.

d) Die in diesen besonderen Diensten stehen, haben nicht das heilige Predigtamt (wenn sie nicht in das gesamte Predigtamt berufen wurden), aber sie haben Teil am heiligen Predigtamt; das ist ein Unterschied.

e) Es gibt in der Gemeinde nach 1. Tim. 5,17 auch Dienste, die zum Predigtamt im weiteren Sinne gehören, nämlich solche, die nicht mit den wesentlichen Dingen des heiligen Predigtamtes zu tun haben, etwa Vorsteher der Gemeinde, Aufsicht, Schatzmeister, Abendmahlsdiakone (die bei der Austeilung des Abendmahls helfen), Küster. Personen, die mit diesen Auftragen betraut werden, werden damit nicht in das heilige Predigtamt berufen.

11. Ob jemand im heiligen Predigtamt steht oder in einem besonderen Dienst, der das heilige Predigtamt unterstützt, das hängt davon ab, in welches Amt er berufen wurde, ob ihm also das heilige Predigtamt, also zumindest ein wesentlicher Teil desselben, anvertraut wurde, wenn auch mit der Maßgabe, dass nur bestimmte Aufgaben seiner praktischen Ausführung obliegen, oder ob ihm nur bestimmte Aufgaben an sich übertragen wurden, die er unter Aufsicht des heiligen Predigtamtes ausführen soll. Die Kraft und Vollmacht des Wortes ist überall gleich, es werde im heiligen Predigtamt ausgeteilt oder in einem Hilfszweigamt wie Sonntagsschullehrer, Jugendleiter usw.

Das allgemeine Priestertum, das heilige Predigtamt und die Ordination

12. Während durch die Wiedergeburt durch Wasser und Geist, Joh. 3,3-7, jeder rechte Christ ein Priester Christi ist und so die gesamte Schlüsselgewalt hat, Matth. 18,15-20; Joh. 20,21-23; 1. Petr. 2,9, so hat er damit doch nicht das heilige Predigtamt oder ministerium in concreto. Das heilige Predigtamt hat nur derjenige, der durch den dreieinigen Gott dazu – heute normalerweise mittelbar – durch die Gemeinde oder von der Gemeinde beauftragte Einrichtungen (z.B. Synode, Werke) berufen wurde, Apg. 6,1-7; 14,23. Darum sind nicht alle Christen im heiligen Predigtamt, sondern nur diejenigen, die zu diesem Dienst berufen wurden, 1. Kor. 12,7-9.29; Jak. 3,1. Beide, das Priestertum aller Gläubigen wie auch das heilige Predigtamt, sind göttliche Ordnung.

Die Berufung ins heilige Predigtamt wird beim ersten Mal ordentlicherweise durch die Ordination, bei späteren Malen durch die Installation, öffentlich bestätigt. Die Ordination ist keine Einrichtung Christi und gibt keine besonderen Kräfte oder Eigenschaften, sondern ist ein guter apostolischer Brauch der öffentlichen Einsetzung unter Gebet und Segnung und Anbefehlen desjenigen, der sein ganzes Leben dem Dienste des Herrn weihen möchte, an den Herrn. Es besteht auch gar keine Notwendigkeit einer besonderen „Weihe“ mit Übertragung besonderer Befähigungen oder Eigenschaften, da diese „Weihe“ und geistliche Ausrüstung bereits in der Wiedergeburt durch Wasser und Geist und Rechtfertigung durch den Glauben an Jesus Christus geschehen ist, also damit, dass jemand durch den Glauben Glied des allgemeinen Priestertums wurde, Joh. 20,21-23.

Wem ein wesentlicher Teil des heiligen Predigtamtes von der Gemeinde oder einer von ihr beauftragten Einrichtung übertragen wird, der soll auch ordiniert werden. In solch ein Amt kann die Gemeinde auch nicht auf eine bestimmte Zeit berufen.

Es besteht also im Blick auf die Vollmacht zwischen dem allgemeinen Priestertum aller Gläubigen und dem heiligen Predigtamt kein grundsätzlicher Unterschied. Beide haben die gleiche Vollmacht. Der Unterschied liegt darin, wie sie zu der Vollmacht kommen: Priester werden wir durch die Wiedergeburt, Prediger durch die Berufung durch Gott mittels der Gemeinde, wobei der Prediger durch die Berufung beauftragt wird, die Vollmacht, die jeder Christ aufgrund der Wiedergeburt hat, im Auftrag der Berufenden als Christi Diener öffentlich, das ist: von Gemeinschaftswegen, auszuüben.

Das Verhältnis der einzelnen Dienste oder Ämter zueinander

13. Wie stehen nun die einzelnen Dienste zu einander? Sind sie alle göttlicher Ordnung? Gott hat das heilige Predigtamt oder den Dienst des Wortes in der Gemeinde Christi geordnet. Es ist daher Gottes Ordnung und Wille, dass dieser Dienst in der Gemeinde aufgerichtet wird, also zumindest ein Mann berufen wird, dem das ganze Amt übertragen wird. Ansonsten aber ist die gesamte weitere Gestaltung des Amtes in der Freiheit der Gemeinde. Jede weitere Auffächerung des Dienstes in verschiedene Dienstbereiche, ebenso die Einrichtung von Diensten unter der Aufsicht von Pastoren, geschieht in christlicher Freiheit, nach menschlichem Recht und hat keinen Befehl Gottes. Dieser Unterschied muss beachtet werden. Weil aber der Dienst, der in den Zweigämtern ausgeübt wird, ja Dienst in Funktionen, Aufgaben ist, die mit dem Einen Amt gegeben wurden, so sind auch diese einzelnen Dienste heilige, göttliche Dienste, ein solches Zweigamt ein Amt Gottes und hat Teil am heiligen Predigtamt. So sind auch die Dienste in Eph. 4,11 alle Inhaber des Einen Amtes. Es steht also in der Freiheit der Gemeinde, das Eine heilige Predigtamt in verschiedene Grade oder Dienste zu teilen, aber Gott hat eine solche Teilung weder befohlen noch gar die Anzahl der Grade festgesetzt; das Amt kann ebenso auch im Ganzen weitergegeben werden, je nach dem Bedürfnis und Nutzen der Kirche. Die gradus sind dabei nicht Ämter neben dem heiligen Predigtamt, sondern Dienste dieses Amtes des Wortes und der Sakramente, haben also Teil am heiligen Predigtamt.

Hilfsämter dagegen sind solche Ämter wie das Diakonat in Apg. 6, die also nicht direkt mit dem Dienst am Wort zu tun haben und ihren Dienst unter Aufsicht des Einen Amtes des Wortes ausführen. Inhaber solcher Dienste stehen nicht im Dienst des Wortes und der Lehre und haben auch nicht Teil am heiligen Predigtamt im eigentlichen oder engeren Sinne.

14. Die Frage ist auch entstanden, ob denn die Gemeinde Jesu Christi ihrem von Gott geordneten Auftrag auch dann nachkommt, wenn sie jetzt niemanden ins Predigtamt insgesamt beruft, sondern nur jeweils einzelne Personen mit bestimmten Funktionen des einen Dienstes des Wortes und der Lehre beauftragt?

Hierzu sei gesagt:

Eine solche Frage stellt in sofern einen Widerspruch in sich dar, da in der Beauftragung mit dem Dienst am Wort die gesamte Vollmacht verbunden ist, auch wenn sie funktional eingeschränkt wird, da durch das Wort das gesamte Heil geschenkt wird. Wenn aber mit der Frage gemeint ist, ob die Gemeinde etwa zur Wortverkündigung, zur Sakramentsverwaltung, zur Evangelisation und Mission, zur Kinder- und Jugendarbeit, zur Kranken- und Altenarbeit jeweils eigene Personen berufen kann und ob dabei sie dem Auftrag Gottes, das heilige Predigtamt in ihrer Mitte aufzurichten, nachkommt, so ist diese Frage mit ja zu beantworten, da wir keinerlei Vorschriften darüber haben, in welcher Weise die Gemeinde diesem Auftrag nachkommen soll, wenn nur die Gemeinde tatsächlich noch mindestens einen Hirten hat. Tatsächlich sind sie alle Inhaber des Einen Amtes, auch wenn ihre jeweiligen Funktionen spezialisiert wurden. Die Gemeinde hat die Freiheit, die Amtstätigkeiten, die ursprünglich im Apostelamt und dann im Presbyteramt oder Episkopat vereinigt waren, auf verschiedene Personen zu übertragen, wenn dies zum Nutzen der Gemeinde nötig ist. Insbesondere gibt es unter den verschiedenen Ämtern oder Graden keine göttlich gesetzten Rangunterschiede.

Es ist auch die Frage entstanden, ob nicht alle Dienste, die in irgendeiner Weise mit dem heiligen Predigtamt zu tun haben, auf einer Ebene liegen. Diese Frage ist nur unter dem Aspekt zu bejahen, dass die Gnadenmittel, die durch die verschiedenen Dienste ausgeübt werden, stets die gleiche Kraft haben, gleichgültig, welchen Teil des Predigtamtes man hat oder ob man das ganze Predigtamt hat und dass ja alle Aufgaben von Gott geboten sind. Aber es darf nicht übersehen werden, dass Gott die gradus nicht geordnet oder befohlen hat; ihre Existenz kommt aus menschlicher Ordnung. Dass aber die ecclesia simplex zumindest einen Mann ins heilige Predigtamt beruft, das ist von Gott befohlen. In dieser Hinsicht kann man nicht sagen, dass alle Dienste auf einer Ebene liegen.

Als falsche Lehre ist abzuweisen:

dass das heilige Predigtamt aus innerer Notwendigkeit aus dem Priestertum aller Gläubigen entstanden sei; dass das heilige Predigtamt kein vom Priestertum aller Gläubigen unterschiedenes Amt sei; dass nicht das Priestertum aller Gläubigen und das heilige Predigtamt beide von Gott eingesetzt sind; dass das heilige Predigtamt nur in sofern von Gott eingesetzt sei als die Funktionen, die es ausübe, von Gott eingesetzt seien; dass das heilige Predigtamt nur in abstracto, also nur die Funktionen, von Gott eingesetzt seien, nicht auch das Predigtamt in concreto; dass alle Gestaltungen oder Dienste, in die das Eine Amt aufgegliedert werden kann, in gleicher Weise von Gott eingesetzt seien wie das Eine Amt selbst; dass allein das Pfarramt das heilige Predigtamt inne habe; dass das Amt nur der ecclesia simplex zuzuordnen sei; dass die Gemeinde in der Berufung nur Funktionen, Vollmachten übertrage, nicht das Amt selbst; dass, wenn wesentliche Aufgaben des heiligen Predigtamtes übertragen werden, nicht das gesamte Predigtamt übertragen wird, wenn auch gemäß der Berufung nur ein bestimmter Teil vom Berufenen ausgeübt werden darf; dass die wesentliche Teile des heiligen Predigtamtes nicht auf verschiedene Dienste aufgeteilt werden dürften; dass es eine göttlich eingesetzte Rangordnung oder Hierarchie von Diensten gäbe; dass es eine göttlich geordnete personale, nicht nur lehrmäßige, Sukzession gäbe und geben müsse; dass es das Amt sei, das erst Wort und Sakrament legitimiere; dass das Amt das Sakrament zustande bringe (Transsubstantiationslehre); dass es ein göttlich geordnetes Leitungsamt neben oder über dem Einen Amt der Kirche gäbe, sei es als Kirchenregiment oder als Papsttum; dass die Gemeinde als das Priestertum aller Gläubigen nicht der ursprüngliche und eigentliche Inhaber aller Kirchengewalt als Christi Braut sei und diese Kirchengewalt in der Berufung übertrage; dass das heilige Predigtamt andere Vollmachten habe als das Priestertum aller Gläubigen; dass eine Person einer besonderen „Weihe“ bedürfe, um das heilige Predigtamt ausüben zu können; dass in der Ordination besondere Gaben, Weihen, Eigenschaften weitergegeben würden; dass die Ordination als Abschluss der Berufung eine göttliche Ordnung sei; dass die Kraft und Vollmacht des Evangeliums abhänge von der Person oder dem Dienst, wodurch es proklamiert werde; wenn geleugnet wird, dass der Dienst des Wortes und der Sakramente in der ecclesia simplex das Eine von Gott geordnete Amt sei, im Unterschied zu aller Auffächerung des Einen Amtes, die menschlicher Ordnung ist; dass es das Eine Amt losgelöst von der Gemeinde Jesu Christi und von Wort und Sakrament gäbe; dass das Eine Amt Mittler sei zwischen Christus und der Gemeinde; dass die Gemeinde kein unmittelbares Verhältnis zu Christus habe und nicht unmittelbar von ihm alle Schätze empfange.