Johann Gottfried Scheibel[1]

Inhaltsverzeichnis

1. Herkunft und Elternhaus. Studium und erste Tätigkeit

1.1. Das Elternhaus, verwurzelt im schlesischen Luthertum

1.2. Studium in rationalistischer Zeit

1.3. Scheibels Weg zum bewussten, konfessionellen Luthertum

2. Scheibels Lehrämter und erste theologische Auseinandersetzungen

3. Scheibel und die Erweckungsbewegung

4. Der Kampf gegen die Union und das Ringen um eine freie lutherische Kirche. Scheibel als Theologe

4.1. Scheibels Auffassung über Kirchenordnungen

4.2. Scheibels Abendmahlslehre

4.3. Scheibels Schriftlehre

4.4. Scheibels Erkenntnislehre

4.5. Scheibels Kampf gegen die Union

5. Wirken aus dem Exil für die lutherische Kirche

6. Scheibels Wirken für lutherische Mission. Letzte Lebensjahre

1. Herkunft und Elternhaus. Studium und erste Tätigkeit

1.1. Das Elternhaus, verwurzelt im schlesischen Luthertum

    Johann Gottfried Scheibel, der Führer der lutherischen Bewegung gegen die Einführung der Union in Preußen, geboren am 16.09.1783 in Breslau, entstammte einer Gelehrtenfamilie Breslaus. Sein Vater war der durch mathematische und naturwissenschaftliche Schriften bekannte Rektor des dortigen Elisabeth-Gymnasiums Johann Ephraim Scheibel, sein Großvater, Magister an diesem Gymnasium, der Verfasser des Liedes: „Herr, ich bin noch hier auf Erden“. Scheibels Mutter, Johanne Christiane, geb. Morgenrot, gehörte, wie auch seine Frau Luise, geb. Philippi, einer begüterten Kaufmannsfamilie an.

    Schon die ernste, streng religiöse Erziehung des Vaterhauses hatte in dem Knaben eine große Ehrfurcht vor der Bibel geweckt. Dazu muss man bedenken, dass die schlesische lutherische Kirche bis nur wenig mehr als 40 Jahre vor Scheibels Geburt über 200 Jahre unter Habsburgerherrschaft stand und entsprechend Verfolgung und Bedrückung zu leiden hatte. Das aber hat mit dazu beigetragen, ein biblisch-kraftvolles Luthertum zu erhalten mit nüchterner lutherischer Frömmigkeit, wie sie auch in seinem Elternhaus zu finden war.[2] Es ist ein Luthertum, wie es sich auch ausdrückt in den schlesischen Liederdichtern und Predigern, wie Johann Heermann, Valerius Herberger, Benjamin Schmolck, Kaspar Neumann, Johann Neunherz, Ernst Gottlieb Woltersdorf, Johann Friedrich Burg, ein Luthertum strenger Rechtgläubigkeit und inniger Frömmigkeit.[3] In all den Zeiten der Kämpfe hatte Breslau sich sein lutherisches Konsistorium bewahrt und so ein unabhängiges Kirchenregiment gehabt, bis durch die Hohenzollerntyrannei die schlesischen Freiheiten im politischen und kirchlichen Bereich mehr und mehr beseitigt wurden.[4] Im Elternhaus war sonntäglicher Gottesdienstbesuch ebenso selbstverständlich wie die nachmittägliche Versammlung am Sonntag um den Hausvater, bei der Lieder gesungen und eine Predigt von J.F. Burg vorgelesen wurde. Die Mutter hielt an jedem Tag morgens und abends mit den Kindern Hausandacht. Groß Gesellschaften oder Bälle oder gar Schauspiele hat Scheibel in seiner Jugend so gut wie gar nicht gekannt.[5]

1.2. Studium in rationalistischer Zeit

    Das Studium der Theologie in Halle 1801-1804 diente Scheibel trotz des dort herrschenden Rationalismus von Vater, Niemeyer und Nösselt zu tieferer Sündenerkenntnis und gläubiger Versenkung in die Heilige Schrift, nicht zuletzt auch bestärkt durch Georg Christian Knapp, der so etwas wie einen biblischen Supranaturalismus vortrug, ohne lutherische Abendmahlslehre.[6] Von der furchtbaren Unsittlichkeit der damaligen studierenden Jugend wandte Scheibel sich mit Abscheu ab. Er gewann hier den deutlichen Eindruck, dass sittliche Laxheit mit Unfähigkeit zu Glauben, vor allem zum biblischen Glauben, zusammenhängt. Sittliche Reinheit sah er als eine Grundvoraussetzung dafür, die göttliche Wahrheit zu empfangen, also Nein zu geschlechtlichen Verirrungen, zu Hochmut, Eitelkeit, Ruhmbegierde, Heuchelei.[7] Neben der Theologie zog ihn seine Neigung besonders zum Studium der Geschichte. 1804 kam es, nachdem zuvor die Vorlesungen in Halle ihn in einen romantischen Strudel, in Pantheismus, menschlich geprägte Religiosität gezogen hatten, durch die Lektüre der Offenbarung Jesu Christi an Johannes zu einer erneuten Hinwendung – ohne allen gefühlsmäßigen Überschwang – zu dem Gott, der ihm doch von der Kindheit her schon bekannt war. Es war dies eine Absage an die menschliche Hybris und den „Vernunftstolz“ des Menschen, der die Vernunft zum Maß aller Dinge erklärt und eine entschiedene Hinwendung zur Bibel. Allmählich wurde ihm immer klarer, „dass die einzig wahrste und tiefste Lehre von Gott und allen Dingen, das, was die Philosophie durch des Menschen Geist vergeblich zu erreichen sucht, in der Schrift enthalten sei“. Bewusster Lutheraner war Scheibel damals noch nicht, niemand in Halle hatte ihm biblisches Luthertum gelehrt.[8]

1.3. Scheibels Weg zum bewussten, konfessionellen Luthertum

    Nach Breslau 1804 zurückgekehrt, durchlief er die dort übliche Predigerlaufbahn als Lektor, Mittagsprediger und schließlich Diakonus an den Kirchen St. Barbara und St. Elisabeth und wurde an letzterer Kirche 1815 als dritter Pfarrer angestellt. Er war von der Erweckung ergriffen und kämpfte von der Kanzel und später auch vom Katheder entschieden gegen den Rationalismus. Wie damals üblich, interessierte er sich, der immer auch noch historische Studien trieb, sehr für die Antike, stellte sie aber anders da, als damals üblich. Er sah den sittlichen Verfall, der auch in der Antike immer weiter um sich gegriffen hatte – und stelle auch den Grund fest: Es fehlte an der Religion der Wahrheit. Das war auch eine ernste Warnung an seine Zeit – und ist es auch für uns heute![9] Durch die Dogmengeschichte hatte er, ganz im Gegensatz zur damaligen Auffassung von Kirchengeschichte, die lutherische Orthodoxie ganz neu entdeckt und auch zu den Bekenntnissen der lutherischen Kirche als „verpflichtenden Zeugnissen biblischer Wahrheit“ gefunden, die gerade deshalb uneingeschränkt anzunehmen sind: „So fand ich nun auch unsere symbolischen Bücher gegründet auf wahrhaftiges Erforschen des göttlichen Wortes. Ich leugne nicht die Fortschritte der neueren Philologie, aber was die deutschen Reformatoren als Glaubenslehre in der Schrift erkannten, das haben sie richtig erkannt und konnten es richtig erkennen. So viel Sprachkenntnisse besaßen sie! Deshalb erkläre ich echt lutherisch (siehe Einleitung zur Konkordienformel) die symbolischen Bücher nicht für der Heiligen Schrift gleich, wohl aber für die richtigste Darstellung und Erklärung ihrer Lehren.“[10] Er erkannte auch, dass die Zeit der lutherischen Orthodoxie eben nicht, wie Pietismus und Rationalismus behaupteten, „tot“ gewesen sei, sondern Scheibel erkennt auch die lebendige Frömmigkeit jener Zeit, auch bei den Dogmatikern selbst. „Und die Geschichte der deutschen Theologie im 16. und 17. Jahrhundert, die Frömmigkeit von vielen tausend Gesängen und Agenden, die heilige, gottesfürchtige Sitte der vergangenen Zeit zeigten, dass diese Bekenntnisschriften und auch diese Konkordienformel, wie sie selbst nicht von toten Orthodoxen verfertigt waren, so auch nichts weniger als toten Glauben hervorbrachte. Die Verfasser aller dieser Gesänge und Bücher, das redlich fromme Leben der Vorzeit unsrer Kirche war auf die Treue gegen diese Bekenntnisse gegründet.“[11] Tote Orthodoxie sah Scheibel erst mit dem Niedergang der lutherischen Orthodoxie gegen Ende des 17. Jahrhunderts, vor allem dann, nachdem der Pietismus vieles zerstört hatte, nach 1730.

    Wie zur lutherischen Orthodoxie überhaupt, so fand Scheibel auch zu den lutherischen Bekenntnisschriften, die damals allgemein verpönt waren und als überholt angesehen wurden, zurück. „Also deswegen stimme ich mit den symbolischen Büchern der Gemeine Jesu in Deutschland überein, nicht weil diese Bücher Gottes Wort sind, sondern weil diese Bücher mit Gottes Wort übereinstimmen. Hat dies jemand Lust, nach echt geschichtlicher Forschung zu leugnen? Insbesondere aber sind die vielen biblischen Stellen, auf welchen alles in diesen Büchern, auch in der Konkordienformel gegründet ist, nicht entstellt oder künstlich gedeutet. Getrost möchten die treuen Verfasser derselben, die gelehrten Zöglinge Melanchthons, Chemnitz, Selnecker usw. mit allen jetzigen Theologen Deutschland in die Schranken treten können.“[12]

2. Scheibels Lehrämter und erste theologische Auseinandersetzungen

    Außerdem hatte er aufgrund einer Abhandlung über das Studium der Kirchengeschichte an der eben von Frankfurt an der Oder nach Breslau verlegten Universität eine außerordentliche Professur erhalten. 1818 wurde er, nachdem er einen Ruf nach Dorpat ausgeschlagen hatte, ordentlicher Professor der Theologie. Seine Amtsgenossen an der Universität wie im Pfarramt waren mehr oder weniger Rationalisten; unter den Gemeindegliedern zeigten sich wohl noch Reste orthodoxen Glaubens, aber ohne innere Lebenskraft.  

    Scheibels offenes Bekenntnis zur Inspiration der ganzen Heiligen Schrift und zu den Glaubenslehren der lutherischen Kirche von der Erbsünde, der wahrhaftigen Gottheit Christi, der Rechtfertigung und der Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im Abendmahl war etwas ganz Ungewohntes und erregte viel Widerspruch. Doch allmählich sammelte sich eine Gemeinde gläubiger, entschiedener Christen aus allen Ständen um seine Kanzel, obwohl seine Ausdrucksweise nicht gerade populär, sondern oft durch ihre eigentümliche Kürze nur tieferem Nachdenken verständlich war. Vielfach wurde er auch als Beichtvater und spezieller Seelsorger gesucht. Professor Steffens, der durch Scheibel „wieder Lutheraner wurde“, schreibt 1823: „Gott hat ihm eine Gabe gegeben, dem inneren Zweifel einer ringenden Seele zu begegnen, wie sie wenigen zuteil ward. Wenn er sich abwendet von allem Äußeren, wenn das Geheimnis der ewigen Liebe des Heilandes ihn durchdringt, dann ist seiner Rede eine Kraft gegeben, die alle Zweifel gewaltsam niederreißt, dann eröffnet sich eine Tiefe der Sprache, eine innere Fülle der Andacht, dann ergreift uns eine heilige Zuversicht, die ihn erleuchtet und durchströmt, und ich hörte Vorträge von ihm, die mir unvergesslich sind.“[13] „Im Anfang schien seine Sprache etwas Ungeschicktes, der Zeit Fremdes zu haben. Hörte man ihn aber in seinen besten Stunden, dann war es, als hätte sich alles in ihm verwandelt; es lag dann in seinen Worten eine Gewalt, die er selbst nicht zu kennen schien. Die Religion lag als ein Fertiges in ihm; nicht bloß was offenbart wurde, sondern auch, wie es ihm entgegentrat, erschien ihm notwendig und wichtig. Wenn er die Überzeugung hatte, es stände in der Heiligen Schrift so, dann hatte er eine Erfahrung gemacht, die ihn so sicher leitete, wie der Bau seines organischen Leibes seine Bewegungen. Diese völlige Sicherheit war ihm der Glaube. Sie teilte sich unwiderstehlich den Zuhörern mit.“[14]

    Gleich Scheibels erste theologische Schrift „Einige Worte über die Wahrheit der christlichen Religion“, die er 1815 zur Stiftung der schlesischen Bibelgesellschaft veröffentlichte, war gegen die rationalistischen Angriffe auf die Bibel, die Schöpfungs- und Versöhnungslehre gerichtet. Sein grader Sinn sah in der Leugnung der Schriftwahrheit durch Männer, die sich doch christliche Theologen nannten, eine Unlauterkeit. „Entweder ganz Heide oder ganz Christ! Heide sein und doch christlicher Theolog sich nennen lassen, und darum, weil nun einmal die Bibel Organ der evangelischen Katheder und Kanzeln bleiben muss, seinen Unglauben in die Bibel hinein erklären, ist elende Schlauheit.“[15] 1816 folge Scheibels „Untersuchungen über Bibel und Kirchengeschichte“, in denen er besonders für die Authentie der Bücher des Alten Testaments eintrat. Seine scharfe Verurteilung der damaligen Theologie – „Unsere Theologen wollen eben wegen ihrem bloßen heidnischen Rationalismus mitten in die Lehren des Evangeliums hinein ihr Nichtevangelium lehren, wollen die Maske von Doktoren und Professoren christlicher Theologie haben, um affirmativ zu zerstören, was ihnen negativ ohnehin missbehagt.“[16] – zog ihm Angriffe von Seiten rationalistischer Amtsgenossen zu, gegen die er sich 1817 in einer kleinen Schrift, „Rechtfertigung meines moralischen Charakters gegen die Anschuldigungen des Herrn Dr. Schulz“, verteidigte.

3. Scheibel und die Erweckungsbewegung

    Scheibel war ein Mann von tiefer innerer, aus der Bibel genährter Frömmigkeit und stand damit der Erweckungsbewegung, die, nicht zuletzt durch die Gerichte Gottes im Zusammenhang mit der französischen Revolution und die von ihnen ausgelösten Kriege, sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mehr und mehr in vielen Gegenden Europas ausbreitete, durchaus nahe. Er war aber auch konfessionell, was vielen aus der Erweckungsbewegung, zumindest zunächst, fremd war[17] (erst allmählich ist die Erweckungsbewegung in einigen Gegenden konfessionell geworden, so etwa in Bayern, in Nassau, im Lüneburgischen, später auch im Elsass, in Norwegen, in Schweden, in Finnland, um nur einige lutherisch geprägte zu nennen). Wahrscheinlich hat Scheibel zu den Kreisen, die es auch in Breslau gab, Kontakt gehabt, denn 1821 trat er für sie ein, als die Stadtpfarrer im Anschluss an die Kreissynode die „Konventikel“ verurteilten. Immerhin hat er 1820 in der sogenannten Pietisten-Gesellschaft drei Vorträge gehalten. Auch zur Herrnhutischen Brüdergemeine in Breslau hatte er zunächst Beziehungen und hielt dort Vorträge, brach den Kontakt aber ab, als er mehr und mehr zum bewussten Lutheraner wurde.[18]

    Längere Zeit gehörte Scheibel zu einem Collegium pietatis, einer Erbauungsversammlung, in der wohl auch Professor Augusti verkehrte, ebenso der spätere Unionstheologe Julius Müller, Richard Rothe, der später liberaler Vermittlungstheologe wurde, Mila, der Freund Otto von Gerlachs, und auch der Naturphilosoph Steffens sowie Graf von der Gröben, später Adjutant des Kronprinzen. Scheibel hatte gegen Privaterbauungsstunden nichts einzuwenden, wenn die Schrift nicht durch Unberufene ausgelegt werde. Sie sind ja allerdings als eine vorübergehende Erscheinung, die dann aufhören wird, wenn Gemeinde und Kirche erneuert sind und selbst entsprechende Stunden anbieten. Scheibel hat sich später dann auf die Gemeindearbeit konzentriert.[19] Kontakte hatte er auch zu dem hochadligen Fischbacher Kreis, zu dem unter anderem Gräfin Reden, Graf Christian Friedrich von Stolberg-Wernigerode, Graf Reuß, Fürstenfamilie Radziwill und die lutherisch eingestellte Frau von Prinz Wilhelm, dem Bruder des Königs, gehörten. Durch Baron von Kottwitz hatte er auch Verbindung zu dem Berliner Erweckungskreis. Auch an der Erweckung im Wuppertal nahm er Anteil und hatte wohl Beziehungen dahin.[20]

    Trotz dieser Beziehungen, trotz der aus der Bibel genährten Frömmigkeit bei Scheibel und den Erweckten, gab es dennoch erhebliche Unterschiede zwischen beiden, die sich mit der Zeit immer stärker zeigten, je mehr Scheibel mit seinem in der Bibel gegründeten Glauben Ernst machte, und zwar eben auch im Blick auf Theologie, Kirche und Bekenntnis. Die Erweckungskreise waren doch mehr religiös ausgerichtet als wirklich an der biblischen Wahrheit mit all ihren Konsequenzen, vor allem nicht an der biblischen Lehre, die diese biblische Wahrheit formuliert und bekennt. Das wurde von vielen nicht verstanden, ja geradezu abgelehnt. Denn den Erweckten ging es mehr um das innere Erleben, innere Herzensfrömmigkeit, bei der es um Sünde und Gnade geht, nicht um die Lehre Gottes, die Bibellehre, die unverrückbare biblische Wahrheit; die in Wort und Sakrament offenbarte Wahrheit wird weithin nicht erkannt. Darauf zu pochen, und das ist ja bis heute in den pietistischen und vielen evangelikalen Kreisen so, gilt als eine „unzureichende Stufe der Frömmigkeit“. Baron von Kottwitz etwa hat Scheibel überhaupt nicht verstanden in seinem Kampf gegen die Union und für die lutherische Kirche und als „Verstandesorthodoxen“ bezeichnet. Die Erweckten fanden leider vielfach nicht den Weg aus der subjektiven Erfahrungsfrömmigkeit, die auch stark am Gefühlsleben orientiert ist, zum persönlichen objektiven Bibelglauben mit der aus der Bibel geschöpften Lehre, dem bibelgebundenen Bekenntnis und damit zur Bekenntniskirche. Bei Scheibel finden wir eine gesunde Verbindung von tiefer Herzensfrömmigkeit und Bibelglauben, kirchlichem Bekenntnis, biblischer Lehre, in den sie eingebettet ist.[21]

    Scheibel hat die Schwächen und Irrungen der Erweckungsbewegungen erkannt und auch kritisiert, nämlich dass bei ihnen kein fester Bibelglaube, kein reines Bibelchristentum zu finden ist, sondern eben viel Subjektives und auch manches Rationalistische einbrach. Dass er damit durchaus geistlich einsam stand, wusste er: „Doch eben mit diesem meinem so strengen Luthertum bin ich ja mit dem ganzen gegenwärtigen theologischen Zeitalter, und zwar auch selbst mit den Gläubigen in ihm, in Zwiespalt.“[22]

4. Der Kampf gegen die Union und das Ringen um eine freie lutherische Kirche. Scheibel als Theologe

4.1. Scheibels Auffassung über Kirchenordnungen

    Noch heftiger wurden die Anfeindungen, als er es wagte, seine Bedenken gegen das vom König so eifrig betriebene Unionswerk auszusprechen. Schon 1814 hatte er eine Reformationspredigt über „Die wahre Würde der evangelisch-lutherischen Kirche“ der in Berlin mit der Neuordnung des evangelischen Kultus beauftragten Kommission eingesandt und vor jedem Eingriff in den lutherischen Abendmahlskultus dringend gewarnt. Das Reformationsfest 1817 gab ihm Gelegenheit zu öffentlichem Zeugnis für die lutherische Abendmahlslehre und gegen die Union.[23] Gleichzeitig schrieb er „Über Luthers christliche Frömmigkeit“, eine Darstellung des psychologischen Entwicklungsgangs Luthers. Bald darauf fand die erste Synode der Breslauer Superintendentur statt, auf der er erklärte, sein Gewissen erlaube ihm nicht die Annahme der Union. Noch sollte diese ja der freien Entscheidung eines jeden überlassen sein. Scheibel war im preußischen Staat wohl der Einzige, der sich entschieden wehrte: „In den übrigen Provinzen der Preußischen Monarchie fand nun diese in der halben und toten Orthodoxie, dem Leichtsein und dem Rationalismus der allermeisten Geistlichen längst vorbereitete Idee wenig Widerspruch. Den entschiedenen und ernstesten fühlte ich mich auf der Breslauer Stadt-Synode zu erheben gedrungen.“[24] Die im folgenden Jahr der Breslauer Synode aufgetragene Beratung eines Entwurfs einer neuen Kirchenordnung nötigte Scheibel zu genauen Studien der Kirchenverfassungen, deren Ergebnisse er in einem ausführlichen Votum[25] und in der Schrift „Allgemeine Untersuchung der christlichen Verfassungs- und Dogmengeschichte“ 1819 veröffentlichte. Er sieht in den Pastoralbriefen die Grundzüge einer vom Heiligen Geist der Kirche offenbarten Verfassung, nach welcher die Gemeinde, geleitet von Ältesten aus dem Lehr- und Laienstand, in freier Liebe für den Unterhalt der Geistlichen sorgt und seelsorgerisch Lehr- und Kirchenzucht geübt werden soll. Diese „biblische Verfassung“ habe auch Luther ursprünglich gewollt[26], doch sei sie in Folge der Übertragung der Kirchenleitung an die Landesfürsten nicht recht zur Durchführung gekommen. Aber in kleineren Gebieten, z.B. in Breslau selbst, seien in den aus Laien und Geistlichen zusammengesetzten Stadtkonsistorien die Grundzüge jener biblischen Ältestenverfassung schon vorhanden. Man hat Scheibel vorgeworfen, er habe eine neue, wesentlich reformierte Verfassung einführen wollen, aber mit Unrecht; denn er unterscheidet diese biblische Ältestenverfassung von der reformierten Presbyterialverfassung, die nach seiner Überzeugung auf einer Vermengung des geistlichen und weltlichen Regiments beruhe. Auch der Vorwurf, er habe zur Verwirklichung seiner Verfassungsideen die Separation veranlasst, ist unberechtigt; er war erst durch den Gegensatz zu der unierten Staatskirche genötigt, für die lutherische Kirche eine selbständige Verfassung auf biblischer Grundlage zu fordern. Auch wollte er eigentlich gar keine neue, sondern nur die Beibehaltung der in Breslau vor Einführung der Union bestehenden Verfassung.[27]

4.2. Scheibels Abendmahlslehre

    Scheibels Stellung zur Verfassungsfrage kennzeichnet seine Äußerung im Archiv für historische Entwicklung der lutherischen Kirche 1841, S. 7: „Wir kennen keine ausschließliche lutherische Kirchenverfassung, unsere Kirche gedieh und gedeiht unter jeglicher äußerer Firn und nie kam es uns in den Sinn, Verfassung, unlogisch und unsymbolisch, für einen Lehrartikel oder eine Glaubensnorm zu erklären. 1821 zog ihm eine Passionspredigt über „Das Opfermahl des neuen Bundes“ und eine kleine Schrift über das Abendmahl einen maßlos heftigen literarischen Angriff von Seiten seines Kollegen Professor David Schulz unter dem Titel „Unfug an heiliger Stätte“ zu. Er wurde als „Finsterling“, als „düsteres, geistliches Schweifgestirn, das von einem Häuflein frömmelnder Schwächlinge, die am Pips kränkeln, gefolgt würde“, geschmäht. Er antwortete, die persönliche Kränkung verzeihend, in der Schrift „Das Abendmahl des Herrn“ 1823, in welcher er nach einer religionsgeschichtlichen Untersuchung der heidnischen, besonders ägyptischen Opfer den exegetischen Nachweis zu führen suchte, dass Brot und Wein im heiligen Abendmahl Leib und Blut Christi nicht nur bedeuten, sondern real mitteilen, während die symbolische Auffassung der Reformierten ein versteckter Gnostizismus sei. 1827 erschien von ihm ein „Kommunionbuch“, eine Sammlung seiner Beichtansprachen und Gebete. Die Abendmahlslehre war für Scheibel so etwas wie der Kern seiner Theologie, ein Thema, das er exegetisch, kirchengeschichtlich, seelsorgerlich und homiletisch bearbeitete, und das ihm zum Prüfstein wurde.[28] „Es war besonders nötig, uns daran zu erinnern, dass die Überzeugung, die Lehre des N.T.: Das gesegnete Brot und der gesegnete Wein sind der wahre Leib und das wahre Blut Christi, nicht bloß eine einzelne Meinung, eine gleichgültige Ansicht sei, sondern dass sie den allerwesentlichsten Einfluss auf die ganze Überzeugung von unserem Herrn habe, dass wir nur dann ihn als lebendigen Gott glauben, nur dann also als Sohn Gottes, als unseren vollgültigen Versöhner, als den Herrn, der zur Rechten des Vaters die Welt und insbesondere seine Kirche regiert, wir nur dann also seinem Geist nachfolgen, nur dann ihn als den anerkennen, der uns auferwecken und richten wird, nur dann also das Wesen des Christentums von uns bekannt wird, wenn wir diesen Glauben haben.“[29] Für Scheibel ist gerade das Abendmahl der Angelpunkt in der Auseinandersetzung mit der Union, um den sich die anderen Fragen gruppieren, wie Bekenntnis, Kirche, Liturgie, Kirchenordnung, Lehre von der Schrift.[30] „Wenn das Zeitalter, durch irrende Schriftansicht verleitet, gerade diese Wahrheit vom Abendmahl des Herrn vorzüglich verwirft; wenn alles Irdische sich mehr als je dagegen zeigt; wenn der Glaube durch menschliche Verhältnisse zaghaft werden kann: Dann vorzüglich werden wir, namentlich bei dieser Lehre, zu zeigen haben, dass der Sohn Gottes uns der lebendige Gott sei, dass sein Wort uns das Größte, das Entscheidenste, das ewig wahre und göttliche Gesetzbuch, und wir in keinem einzigen Bekenntnis, ja in keiner Teilnahme weichen sollen von dem, was der Allmächtige uns hier geboten hat.“[31] Für Scheibel war es selbstverständlich, dass diese biblische Lehre vom Abendmahl keine bloße Theorie bleiben darf, sondern sich auch auf das Christenleben, besonders die gelebte Abendmahlsfrömmigkeit, auswirken musste. „Da muss nun auch das heilige Abendmahl in unser ganzes Leben Einfluss haben. Wir müssen mit der ernstesten Selbstprüfung, mit tiefer Reue zu dem Altar nahen, wo sich der Geist Jesu Christi, wo sich der Sohn Gottes in seiner Macht und Herrlichkeit den Seinigen mitteilt; wo er seine göttliche Lebenskraft seinem Volke mit unaussprechlicher Gnade gibt. Es muss die Gemeinde bei der Feier desselben alle Ehrfurcht, Stille, ernste Andacht und heilige Gesinnung offenbaren; sie muss darstellen, wem sie gehört. Im ganzen Leben endlich, auch nach und außer der Feier, muss sich die Frömmigkeit, der Glaube, die Nächsten-Liebe, die Gerechtigkeit und Heiligkeit zeigen, die es kund tun, welchen Gott wir verehren, wessen Erbteil wir sind; dass es der Herr sei, voller Gnade und Wahrheit.“[32] Dass Scheibel dann für die biblische Abendmahlslehre auch Joh. 6,51 ff. beanspruchen wollte[33], war leider ein exegetischer Fehlgriff; der Text ist auch für die biblische Beweisführung gar nicht nötig. Mit seiner biblisch-lutherischen Abendmahlslehre stand Scheibel in eindeutigem Widerspruch zu seinem Fakultätskollegen David Schulz, der im schlesischen Konsistorium bestimmenden Einfluss hatte, und eine „reingeistige“ Gegenwart Christi im Abendmahl vertrat, „wo die Seelen gläubiger Christen sich in frommer Andacht zu Gott und dem göttlichen Mittler erheben“.[34] Dass Schulz ein Verfechter der Union war, ist bei dieser Auffassung nicht verwunderlich, denn er unterschied sich grundsätzlich ja nicht von den Reformierten. Scheibel aber hatte es seiner Gemeinde vor Gott von der Kanzel der St. Elisabethkirche herunter unmissverständlich bezeugt: „Ich werde, Jesus Christus, der Richter und Lebendigen und Toten zur Rechten des Vaters ist Zeuge, ich werde, bis diese Lippen erblassen und diese Hände erstarren, nur den Leib und das Blut des Herrn im heiligen Mahl der Gemeinde bekennen und geben, und nichts anderes will ich je in diesem Mahl empfangen als Leib und Blut meines Herrn, meines Heilandes, meines Gottes. Ich kann, ich werde und will nie die Sünde des Todes üben.“[35] Es ist dabei zu bedenken, dass Scheibel erst nach intensivem Schriftstudium zur biblisch-lutherischen Abendmahlslehre zurückgefunden hatte, nachdem er durch das Studium in Halle in zwinglianisches Fahrwasser gekommen war.[36]

4.3. Scheibels Schriftlehre

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch Scheibels Schriftverständnis. Für Scheibel ist die Bibel ohne Wenn und Aber Gottes Wort. Gott ist nur durch sein Wort recht zu erkennen. „Alle eitle Weisheit, alle Menschenmeinungen unsrer Tage entstanden daher, weil die, die sie hegten, die heil. Schriften verließen und sich lieber aus sich selbst zu belehren suchten. Verlassen wir sie also, m.F., ist sie nicht für uns das Buch des Lebens, dann sinken wir gewiss, eher als wir meinen, in Torheit und Wahn. Forschen wir aber in ihr, sehen wir sie nicht an als Menschenwort, sondern, wie es denn auch wahrhaftig ist, als Gotteswort, dann werden wir uns gewiss vor aller törichten Erkenntnis verwahren.“[37] Was sein persönliches Verhältnis zur Bibel angeht, bezeugte er klar: „Dieser heiligen göttlichen Schrift glaube ich wörtlich. Ich weiß recht wohl, dass im Neuen Testament insbesondere 40.000 Varianten sind, aber ich habe von unserem Aristarch Wolf gelernt: Jede Variante ist ein historisches Faktum und diese Fakta lassen sich bei dem gegenwärtigen Stand der kritischen Sammlungen bis auf Unwesentliches nach allen Regeln der historischen Kritik ausmitteln.“[38] Scheibel hat sehr intensive exegetische Arbeit betrieben und einer historisch-kritischen Untersuchung (nicht zu verwechseln mit der historisch-kritischen Methode, die durch Liberalismus und Rationalismus aufkam und in der Bibelkritik fußt; Scheibel meint damit die grammatisch-historische Erforschung der Schrift) sehr viel zugetraut. Er selbst hat die einzelnen Begriffe sehr genau beleuchtet und die parallelen Texte auf ihre Ähnlichkeiten wie Unterschiede abgeklopft. Scheibel war es dabei ganz klar, dass zu einer rechten Verständnis der Schrift, auch der Sprachen, die rechte „innere Auffassung“, also der rechtfertigende Glaube kommen muss, der Bibelglauben ist, denn allein die Christusoffenbarung erschließt die Kenntnis Gottes, der ja außerhalb unserer natürlichen Welt ist.[39]

4.4. Scheibels Erkenntnislehre

    Auf der Grundlage der Schrift hat er unterschieden zwischen der natürlichen Vernunft und dem Geist Gottes: „Daher also der heutige Rationalismus mit diesen Lehren des N.T. allerdings nicht übereinstimmt; indem der erstere die natürliche Vernunft, ohne allen Einfluss oder gar Erneuerung eines höhern Geistes, für absolut päpstlich-unfehlbar, mithin aber ganz für das ausgibt, wofür das Christentum nur den Geist Gottes darstellt.“[40] Sehr deutlich hat er festgestellt, dass außerhalb des biblischen Christentums alle Religion letztlich innerweltlich bleibt, Götzendienst und Menschenvergötterung ist. Eben darum kann allein der Glaube die sonst verfinsterte Vernunft erleuchten und korrigieren. „Und da das Wesen der Dinge durch den Heiland gelehrt wurde, so sollte auch das Suchen der Vernunft befriedigt werden, doch nicht durch des Sünders Naturleben, sondern durch das Leben des Begnadigten im heiligen Geiste.“[41] Durch die von der Schrift erneuerte Erkenntnis kommt es dann auch zu rechter Erkenntnis der Geschichte, ja überhaupt aller Wissenschaft wie auch zu einer sittlichen Erneuerung und Umgestaltung des Menschen. „Der dreieinige Gott und sein Wirken war mir Prinzip des Erkennens. Ich erkannte in der biblischen Idee von Sünde und Gnade die Basis aller Moral; in der vom Reiche Gottes und des Satans die aller Welt- und Kirchengeschichte; in der vom Herrn und der Gemeine den Urtypus alles Lebendigen in der Natur; in der endlich von Himmel und Hölle die Basis aller Physik.“[42] Auf dieser Grundlage konnte er auch zur Gesellschafts- und Kulturkritik kommen. Denn es hängt alles am „wörtlichen Glauben an die Bibel“, an der wörtlich zu verstehenden Schrift als dem Zugang zur Wahrheitserkenntnis; wo das fehlt, muss es zu sittlichen Miss-Ständen kommen.[43] Die geschichtsgestaltenden Kräfte, das hatte Scheibel erkannt, waren Gott und die Macht des Bösen; es geht in der Geschichte um das Verhältnis von Weltgeschichte zur Entwicklung des Reiches Gottes, um den Kampf zwischen Heidentum und Christentum, Vernunftvergötterung und Offenbarungslauben, menschlicher Autonomie und Gehorsam gegenüber Gott. Damit tritt er entschieden gegen die menschenzentrierte optimistische Auffassung der Aufklärung an.[44]

    Scheibel, der auch stark historisch gearbeitet hat, hat den Rationalismus durch die Geschichte hindurch vom alten Ägypten an verfolgt, in seiner griechisch- wie romanisierend-gnostischen Ausprägung in der frühen Kirche wie dann im Mittelalter und dann wieder in der reformierten Vernunftauffassung seit Zwingli. Das, was dann über hundert Jahre später durch Bultmann aufkam, sah Scheibel schon zu seiner Zeit aufziehen, nämlich den völligen Sieg des Gnostizismus in der Theologie, die die Schrift nicht mehr wörtlich nimmt, sondern als Mythologie, Symbol, was er bereits in den heidnischen Religionen vorgefunden hatte. Daher kann es für Scheibel keinen Ausgleich mit dem römischen Katholizismus oder den Reformierten oder gar der modernen Theologie geben.[45] Gerade bei den Reformierten sah er Vernunftvergötterung; bei Rom romanisierte Menschenvergötterung und Selbstdarstellung (Messopfer, Totenmessen, Hierarchie, Marien- und Heiligenkult), in der Messe Götzenopfer. Nur eine grundlegende Reformation bei Rom und Genf könnte die Lage ändern.[46] Die lutherische Kirche, das war für Scheibel tiefste Überzeugung aufgrund der Bibel, hat „die vollkommenste Erkenntnis der biblischen Wahrheit“, ist die „wahre Kirche“.[47]

4.5. Scheibels Kampf gegen die Union

    Von der Überzeugung der Unvereinbarkeit der lutherischen und reformierten Abendmahlslehre durchdrungen, hatte Scheibel bereits bei dem für den 31. Oktober 1817 angeordneten Unionsabendmahl in Breslau seine Teilnahme verweigert und dann auch seit dem Erscheinen der Unionsagende von 1822 seine Bedenken dagegen geäußert. Gegen ihre Einführung in Schlesien gab er 1828 ein entschiedenes Votum ab[48], dessen scharfe Sprache vor allem den Verfasser der Agende, König Friedrich Wilhelm III. gegen ihn einnahm. Auch die gehässige Darstellung, welche Hofprediger Eylert dem König von Scheibel gab, trug dazu bei, dass der König eine tiefe Abneigung gegen ihn fasste und nichts mehr von ihm lesen wollte, während Scheibel dem König bis zu dessen Tod in großer Liebe anhänglich blieb. (Angebahnt war die Union ja schon 1808 worden in einem ersten Schritt, nämlich der gemeinsamen Verwaltung für beide Kirchen.) Für Scheibel war mit Recht das Herzstück des Gemeindelebens der Gottesdienst, der wiederum ja durch die Agende geordnet ist. Daher war mit der aufgezwungenen Königsagende, die ja für die Union stand und sie durchsetzen sollte, die Notwendigkeit des Kampfes gegeben. Scheibel hat in diesem Zusammenhang auch intensive liturgische Forschungen betrieben. „Er hielt an den alten lutherischen Agenden fest als dem wahren Ausdruck der biblischen Lehre.“[49] Scheibel war sich, da er den Zeitgeist nur zu gut kannte, sehr bewusst, dass er mit seiner Breslauer Gemeinde einen sehr einsamen Weg ging und das Ganze nicht aufhalten konnte. Dabei war ihm auch klar, dass mit diesem Kampf auch die Frage nach der staatsunabhängigen Kirchenorganisation kam, die er richtig als Frage von grundsätzlicher Tragweite erkannte. Gerade weil die Gemeinde, die Kirche Gottes eine Theokratie sein muss, ist die Frage so wichtig. Darum muss auch die Gemeinde biblisch unterwiesen sein, was Scheibel auch intensiv betrieb, denn ihm war die Verbindung von Wissenschaft, persönlichem Glauben und Frömmigkeit der Gemeinde unabdingbar notwendig. Und dabei sammelte er eine Gemeinde aus allen Schichten des Volkes.[50] Scheibel war einer der Ersten, vielleicht sogar der Erste, der nach der Reformation dem Landesherrn, vor allem noch dazu einem andersgläubigen Landesherrn, das ius liturgicum absprach und auch scharf gegen den von FW III geforderten Ordinationseid, der eine Unterwerfung unter den König anstatt unter Gott bedeutete, sich aussprach. Das waren entscheidende Schritte in die Freikirche.[51] Denn, und das ist ganz wichtig, nicht nur damals, sondern für alle Zeiten: Es geht ja nicht um private Auffassungen, privaten Glauben, nein, es geht um die Kirche Christi: „Also die Frage war nicht: Ob noch lutherisch gepredigt und Kinder unterrichtet werden dürfen? Ja selbst nicht: Ob nicht etwa noch dem Einzelnen, für seine Person, lutherische Abendmahls-Gebete vergönnt würden; sondern: Ob noch die lutherische Kirche, mit freier selbständiger Verfassung im preußischen Staat, wie seit drei Jahrhunderten, bestehen dürfe? Denn nur eben dadurch erhalten ja lutherisches Abendmahl und Predigt ihre Sicherheit und volle Bedeutung. Denn eine Kirche ist eine Einheit; eine Vermischung von reformiertem und lutherischem Abendmahl ist daher eine Kirchenheuchelei, und die Zulassung von lutherischer und reformierter Predigt in derselben Kirche ein Selbstwidersprich, und, was noch schlimmer, eine kirchliche Approbation des Glaubens-Indifferentismus, d.i. des Unglaubens. Ja, wie kann bei solchem Zustande der Kirche auch nur bei dem Einzelnen auf die Dauer noch von Glauben und gläubigem Genuss des wahren Abendmahls die Rede sein? Eben so wenig kommt es darauf an, ob noch ausnahmsweise hier und da lutherische Überzeugung den Einzelnen gestattet, lutherische Theologie gelehrt, lutherisch gesinnte Prediger angestellt werden dürfen und überhaupt ein lutherisches Einwirken vom Geiste aus, gestattet sei, sondern von der Kirche ist die Rede, die mehr ist als bloßer Geist und zufällige geistige Einwirkung, und die Kirche, der Leib des Herrn wird zerstört, wenn die reformierte und lutherische kollegialisch verbunden sind, wenn ein und dasselbe Kirchenbuch mit seinen geschraubten Phrasen nur zum Ausdrucke des Zweifels und Indifferentismus dient, wenn Ein Kirchen-Regiment beide Kirchen umfasst.“[52] Scheibel stellte ganz deutlich fest: Eine lutherische Agende für lutherische Gemeinden kann nur von einer lutherischen Kirchenleitung in einer freien lutherischen Kirche eingeführt werden. Daher wandte er sich auch gegen alle Versuche, die Unionsagende so weit zu ändern oder für Schlesien Besonderheiten zu bekommen, dass sie Lutheranern angenehmer sei. „Und wenn auch ihr Inhalt lutherischer Agenden irgendwie approximiert würde: So bleibt doch dieser Inhalt seinem Wesen nach, sei es auch zuerst in noch so kleinem Teil, der Inhalt der Agende für die Hof- und Domkirche in Berlin, also für eine reformierte oder unierte Gemeinde. So heimlich und möglichst versteckt die Gemeine des Herrn unvermerkt aus ihrem Glauben wegführen zu wollen, erlaubt mein Gewissen nimmer mehr. Ja! Selbst bei Hinzufügung lutherischer Abendmahlsformulare usw. wie in Pommern, bleibt jede Bearbeitung dieser Agende doch ihrem Zweck gemäß von der Art, dass sie in beiden Kirchengesellschaften, der reformierten und lutherischen, gebracht werden könne, um beide immer mehr, dem Zweck der Union gemäß, zu konformieren. Ich kann aber keiner Agende beipflichten, die der Gemeine auch nur in adiaphoris den Argwohn einflößte, ich sei der Union beigetreten oder habe sie veranlasst.“[53] Denn: „… eine Kirche ist eine Einheit; eine Vermischung von reformiertem und lutherischem Abendmahl (wie sie in der neuen Agende vorhanden) ist daher eine Kirchenheuchelei, und die Zulassung von lutherischer und reformierter Predigt in derselben Kirche ein Selbstwiderspruch, und, was noch schlimmer, eine kirchliche Approbation des Glaubens-Indifferentismus, d.i. des Unglaubens.“[54] „Vor allem hat Scheibel von diesem Kirchengedanken aus erkannt, dass es keinesfalls genüge, wenn innerhalb der unierten Kirche einzelne Personen oder einzelne Gemeinden sich die Übung lutherischer Sakramentsfeier und Predigt gestatten ließen. Denn nur in lutherischer Kirche mit lutherischem Kirchenregiment haben diese doch ihre Sicherheit und volle Bedeutung.“[55] Darum sagte Scheibel, als man später den Lutheranern lutherische Abendmahlsformulare gewährte, sehr klar und bestimmt, und mit vollem Recht: „Lutherische Abendmahlsformulare usw. machen nicht Lutherische Kirche aus. Neben (ihr) und in unierter Kirche haben solche Formulare keine Bedeutung, indem die lutherischen Bekenntnisse alle Verbindung mit der reformierten Kirche als unerlaubt ausschließen.“[56] Lutherische Wortverkündigung, lutherische Sakramentsverwaltung und lutherische Kirche bedingen einander; die Einführung einer unierten Agende, gleichgültig mit welchen Sonderformularen, ist notwendig das Ende der Kirche lutherischer Reformation.[57] Und das gilt ja nicht nur im Blick auf die Agende. Jegliche Union – und das meint eben auch die EKD – ist das Ende bibel- und bekenntnistreuen lutherischen Kirchentums. Interessant übrigens in diesem Zusammenhang: Auch sein rationalistischer Widersacher David Schulz war ein entschiedener Gegner der Königsagende und wandte sich gegen die immer engere Verknüpfung von Staat und Kirche.[58]

    Zunächst hatte man in Berlin noch gemeint, man könne Scheibel umstimmen. Sein Gesuch, der Breslauer Gemeinde den Status einer geduldeten Kirchengesellschaft zu gewähren, ähnlich den Herrnhutern, Mennoniten oder Juden, wurde abgelehnt. Der schlesische Oberpräsident Merckel, ein typischer Vertreter des absolutistischen Staatskirchentums, verstieg sich gar darin, die Union ein Gott wohlgefälliges Werk zu nennen und zu behaupten, dass derjenige, der der Union widerstrebe, dem göttlichen Ratschluss widerstrebe. Weder ein Gespräch zwischen ihm und Scheibel, noch eine Unterredung zwischen dem Generalsuperintendenten Bobertag und dem Diakonus an St. Elisabeth konnte letzteren umstimmen.[59] Um jeden Widerspruch gegen die am Jubelfest der Augsburgischen Konfession 1830 in Breslau geplanten Einführung der Union zu unterdrücken, wurde Scheibel kurz vorher suspendiert; am 23. Juni 1830 amtierte er zum letzten Mal in der Elisabethkirche. Dies war der Anfang einer Reihe von Gewaltmaßnahmen des Staates gegen die Kirche, die allem Recht widersprachen.[60] Eine große Anzahl seiner Gemeindeglieder wandte sich in wiederholten Bittschriften an den König um Aufhebung seiner Suspension und Anerkennung einer von der unierten Landeskirche unabhängigen lutherischen Kirche. Während in der Staatskirche am 25. Juni 1830 das Unionsabendmahl gefeiert wurde, blieb die lutherische Gemeinde für sich – und wuchs immer mehr, im Juli 1830 hatte sie wohl schon 1.000 Glieder; Ende 1830 gibt Scheibel die Zahl der Lutheraner in Breslau und Umgebung mit 2.300 an.[61] Und sie blieb erhalten trotz Verfolgung, trotz Auspfändung bis zur Armut. Die Gemeinde stand auch in der Mitte der Ekklesiologie (Lehre von der Kirche) Scheibels. Sie war, gemäß der Schrift, die eigentliche und ursprüngliche Inhaberin aller Kirchengewalt; sie hatte daher auch das Recht, Diener an Wort und Sakrament zu berufen und die Reinheit der Lehre zu überwachen sowie bei der Kirchenzucht mitzuwirken. Ein göttlich geordnetes Kirchenregiment über der Gemeinde kennt er so wenig wie die Bibel es kennt.[62] Was allerdings zunächst ganz unterblieb, und das verwundert, ist eine Verbindung Scheibels zu Gleichgesinnten in Schlesien, was gerade vor dem 25. Juni 1830 sinnvoll gewesen wäre. Hier wirkte sich auch die stark auf die Obrigkeit ausgerichtete Denkart aus. Er wirkte zunächst einzig in seiner Gemeinde weiter, auch nach der Suspension. „So müssen wir denn also uns festhalten an die Kirche, der wir angehören, worin wir das heilige Abendmahl ganz nach Jesu Lehre bekannt und öffentlich geglaubt haben.“[63]

    Für die Lutheraner in Breslau hieß das alles zunächst, dass sie durch die Einführung der Union ohne kirchliche Organisation waren und nun eine eigene, staatsfreie Gemeinde und Kirche bilden mussten. Sie kamen zu Scheibel, der ihre Namen notierte und so ein Verzeichnis derer anlegte, die nach persönlichem Bekenntnis sich als Glieder der lutherischen Kirche bekannten. Gemäß dem Allgemeinen Landrecht wurden von der Gemeinde Bevollmächtigte bzw. Repräsentanten berufen, was damals allerdings, aufgrund der Karlsbader Beschlüsse, nicht durch die Gemeindeversammlung geschehen konnte, sondern Scheibel sie in Absprache mit seinen engsten Vertrauten ernannte und durch dauernden Verkehr mit den Gemeindegliedern sich deren Zustimmung vergewisserte. Diese Gemeinderepräsentanten spiegeln das vielfältige soziale Bild der Gemeinde wider: sieben Handwerker, ein größerer Kaufmann, zwei Bauern bzw. Gärtner, ein mittlerer Beamter. Zu Ihnen gehörten auch: Professor Steffens, Dekan Huschke von der Juristischen Fakultät und der Oberlandesgerichtsrat von Haugwitz.[64] In drei Bittschriften wandte sie die Gemeinde an den König und die Regierung, in der Hoffnung, dass ihr Duldung gewährt werde. Auch Scheibel schrieb eine Bittschrift und reiste auch mit Huschke nach Berlin. Alle Eingaben wurden abschlägig beurteilt. Die Tyrannei sah in ihnen nur Auflehnung gegen ihre Befehle.[65] Die Gemeinde, und das ist wichtig, ließ sich dadurch nicht beirren. Es war keine bloße Personal-, sondern eine Bekenntnisgemeinde, gut unterwiesen von Scheibel schon in den Jahren vor 1830, aber auch nach der Einführung der Union in der Staatskirche. Sie wusste, dass es um das Fortbestehen lutherischer Kirche und damit um die Reinerhaltung der Gnadenmittel ging, wobei Taufe und Abendmahl eine besonders hohe Wertung erfuhren, ging es doch gerade bei dem Kampf um die Kirche und gegen die Agende unter anderem um nichts weniger als die reale Gegenwart von Christi Leib und Blut unter Brot und Wein im Abendmahl (praesentia in rebus).[66] Deshalb konnte Scheibel auch das Ansinnen Neanders nicht annehmen, der angedeutet hatte, dass ihm, Scheibel, die Benutzung der alten, bisherigen Agenden und Formulare gewährt werden solle, wenn er nur in die Unionskirche eintrete. Dieses Ansinnen Neanders machte einmal mehr deutlich, wie wenig die Unierten einen Begriff von Bekenntnis, von reiner Lehre, von Kirche im eigentlichen Sinn und in ihrer äußeren Gestalt zur Ausübung ihres Auftrages hatten und haben. Denn, das hatte Scheibel längst erkannt und auch seiner Gemeinde gelehrt: Lutherische Formulare, Agenden machen in einer unierten Kirche keine lutherische Kirche aus, da sie eben nicht alleinberechtigt sind, da sie daneben die Irrlehre anerkennen, gleichberechtigt bestehen lassen müssen, sie also dem Wahrheitsanspruch auf der Grundlage des Wortes Gottes nicht genügen, keinen öffentlichen, bekenntnismäßigen Charakter haben, sondern nur einen privaten.[67] Was die Union bedeutet, hat Richard Rothe gut zusammengefasst: „Die Union ist in Wahrheit nichts anderes als ein bedeutsames Moment in der Auflösung unserer evangelischen Kirche, ein erster im Großen gemachter Versuch, sich ohne eine Kirche im strengen Sinn des Wortes zu behelfen.“[68]

    Der Kampf gegen die Union, der von Scheibel begonnen wurde und zur Bildung dieser unabhängigen lutherischen Gemeinde in Breslau führte[69] – und in ihrem Gefolge an vielen Orten Schlesiens, später auch Pommerns, Westpreußens, Posens, Brandenburgs, in der Provinz Sachsen und im Rheinland – wirkte wie ein Fanal und weckte das bis dahin schlafende Luthertum in den deutschsprachigen Staaten. Löhe schrieb dazu: „Als unsre schlesischen Brüder anfingen, Zeugnis abzulegen, da geschah’s unter dem unwilligen Aufschreien vieler, die jetzt dasselbe Zeugnis ablegen. … Nichtsdestoweniger brachte das laute Zeugnis der Schlesier viele andere zur Besinnung; und dass heute bereits vom Norden bis in den tiefen Süden Deutschlands eine einige, nur durch Bekenntnis, aber um des Bekenntnisses willen und durch das Bekenntnis in allen Stücken einige Schar steht und treulich zeugt, wer weiß, ob das alles nicht doch ein Wehen ist, welches in Schlesien aufbrach?“[70] Und Wilhelm Vilmar stellte, auch unter dem Eindruck des massiven staatlichen Eingreifens fest: „Nur ein einziger Mann stand in diesem Moment falscher Kirchenbildung auf dem Mittelpunkt der Kirche und ihrer durch die Reformation gewonnenen Einheit und damit zugleich in dem Zentralpunkt des Volkslebens fest. Das war der Diaconus an der St. Elisabethkirche zu Breslau, Professor Johann Gottfried Scheibel.“[71]

    Scheibel nimmt damit eine Schlüsselstellung ein in der Wiedergewinnung klarer lutherischer Konfessionalität, Bekenntnistreue. Gottes Zeitpunkt dafür war gekommen. Noch 13 Jahre zuvor waren die 95 Thesen von Claus Harms in Kiel gegen den Rationalismus und die Union doch ohne größeres Echo verhallt. Kurz darauf, 1821, hatte Scheibel begonnen, „wenigstens eine lutherische Literatur in Deutschland wieder zu beginnen“[72]. Wilhelm Vilmar schreibt 1841, was Scheibel und das Ringen der schlesischen Lutheraner für ihn persönlich bedeutete: „Wie dieser (d.i. Schleiermacher) mir das persönliche Auge aufgeschlossen, so dass ich individuell sehen kann, so Scheibel mir das kirchliche Auge, und ich habe, seitdem ich auf Veranlassung der schlesischen Streitigkeiten mit ihm Bekanntschaft gemacht habe, erst eigentlich erfahren, was Kirche ist; es dünkt mich, er, aber auch er fast allein, stünde auf einem echt kirchlichen Boden.“[73] Sein Bruder August Vilmar hatte dagegen kaum Notiz von den Kämpfen in Schlesien genommen und stellte später fest: „Denn wer sah in dieser Angelegenheit damals klar als Scheibel?“[74] Karl Eichhorn, durch den Gott die lutherische Kirche in Baden wiederherstellte, wurde dann 1848 auf der Leipziger lutherischen Konferenz durch die Begegnung mit preußischen Lutheranern für das bewusste Luthertum gewonnen.[75]

5. Wirken aus dem Exil für die lutherische Kirche

    Die Bittschriften der Gemeinde blieben ebenso wie Scheibels persönliche Vorstellungen in Berlin, etwa auch die Unterredung mit dem zuständigen Minister Altenstein, erfolglos. Man drohte ihm mit Absetzung, wenn er die neue Agende nicht annehme. Die Versicherung, dass damit keine Annahme der Union geschehe, konnte ihn angesichts der Tatsache, dass die Agende den Zwecken der Union dienen sollte, nicht beruhigen. Da ihm sowohl jede Amtstätigkeit als auch jede literarische Wirksamkeit für die lutherische Kirche verboten wurde, so verließ er am 15. April 1832 Breslau[76] und nahm seinen Wohnsitz in Dresden, blieb aber in ständigem Verkehr mit den Lutheranern in Preußen, sie beratend und ihre Sache durch Herausgabe von Schriften, welche über die Verfolgungen der schlesischen Lutheraner von Seiten der Staatsgewalt ausführlich berichteten, wesentlich fördernd. 1832 erschein seine „Geschichte der lutherischen Gemeinde in Breslau“. Im selben Jahr veröffentliche er das von Huschke geschriebene „Theologische Votum in Sachen der Berliner Agende“ und „Biblische Belehrungen über lutherische und reformierte Lehrbegriffe und Union beider Konfessionen“; desgleichen: „Von der biblischen Kirchenverfassung. Sendschreiben an Dr. Hengstenberg“; 1833: „Nachrichten vom neuesten Zustand der lutherischen Kirche in Schlesien“ und „Was ist Pietismus und Mystizismus?“ 1834 erschienen die zwei Bände starke „Aktenmäßige Geschichte der neuesten Unternehmung einer Union“, durch den Abdruck sämtlicher Urkunden bis heute die beste Quelle für die Unionsgeschichte. 1834: „Antwort auf das offene Sendschreiben eines Verborgenen“. Außerdem schrieb er zahlreiche kleinere Artikel in den politischen und theologischen Blättern jener Zeit. Da die Evangelische Kirchenzeitung Hengstenbergs, welche anfangs der lutherischen Bewegung freundlich gesinnt war, einem Wink der Regierung folgend seit 1833 die Aufnahme von Artikeln der Lutheraner verweigerte, so veröffentliche Scheibel zusammen mit Professor Guerike 1833: „Theologische Bedenken betreffs reformierten und lutherischen Lehrbegriff, Kirchenverfassung und Union in Bezug auf Aufsätze der Evangelischen Kirchenzeitung“. 1834: „Letzte Schicksale der lutherischen Parochien in Schlesien“. Auch auf das von Pastor Kellner im Gefängnis verfasste, von Pastor Blüher in Grünberg in Schlesien herausgegebene sogenannte „blaue Buch“: „Neueste kirchliche Ereignisse in Schlesien. Geschichte der lutherischen Parochien Hönigern und Kaulwitz“ übte er entscheidenden Einfluss aus. 1835 und 1836 erschienen von Scheibel „Mitteilungen über die neueste Geschichte der lutherischen Kirche“, 1836: „Luthers Agende und die neue Preußische“. 1837 gab er durch eine Neubearbeitung der dritten Auflage von Köppen: „Die Bibel ein Werk der göttlichen Weisheit“ eine ausführliche Verteidigung des Bibelglaubens der lutherischen Kirche, und veröffentlichte: „Ein Wort brüderlicher Belehrung über die lutherische Kirche und die unternommene Vereinigung derselben mit der reformierten Kirche zu einer einigen evangelischen Kirche“. Auch verteidigte er sich gegen verschiedene Vorwürfe, die ihm wegen seiner scharfen Schreibart gemacht worden waren, in einer Broschüre: „Über meine Polemik“, 1837. Außer diesen polemischen und historischen Schriften dienten auch zahlreiche von ihm herausgegebene Predigten zum Zeugnis für das lutherische Bekenntnis.

6. Scheibels Wirken für lutherische Mission. Letzte Lebensjahre

    Scheibel, der 1828 in Breslau der Gründer eines Missionsvereins gewesen war, trat in Dresden in das dortige Missionskomitee ein und wurde bald „der treue und bei aller Demut und Bescheidenheit entschiedene und feste Führer der sächsischen Lutheraner“[77]. Sein Zeugnis bewirkte, dass auch in der sächsische Kirche zumindest bei etlichen wieder ein klares biblisch-lutherisches Bewusstsein erwachte und dann die Dresdner Missionsfreunde sich von der unierten Basler Mission lossagten und eine lutherische Missionsgesellschaft gründeten. „Erst durch die Ausländer Scheibel, Wermelskirch und Rudelbach wurde der Konfessionalismus und damit die Ablehnung der preußischen Union aus theologischen Anliegen nach Sachsen hineingetragen.“[78] In der erneuerten, nun unabhängigen lutherischen Kirche in Preußen wurde daher nicht von ungefähr bereits 1835 und 1841 auf ihren ersten Synoden die Mission zur Kirchensache erklärt.[79] „Wie die Altlutheraner für den lutherischen Konfessionalismus allgemein bahnbrechend wirkten, so gilt das auch in Besonderheit für die lutherische Missionstätigkeit.“[80] Es war für Scheibel ganz klar, dass die Sendboten konfessionell gebunden sein müssen, dass den Heiden das unverkürzte und unverfälschte Gotteswort zu bringen ist, dass lutherische Kirche daher auch nur lutherische Mission treiben kann, um wiederum lutherische Kirche zu bauen. „Aber sollen wir noch weiter dazu beitragen, dass den armen Heiden scheinbar Gottes Sohn als der Welt Heiland gelehrt, aber das größte Siegel und Pfand dieser Gnade für die armen Heiden, sein heiliger Leib und sein teures Blut vorenthalten werden?“[81] So hatte er, als er aus Preußen nach Sachsen fliehen musste, in Sachsen begonnen, zusammen mit den Pastoren Blüher und Roller und dem Maler von Kügelen am Vorseminar in Grünberg bei Dresden für Missionskandidaten zu unterrichten, die dort eine klare lutherische Unterweisung erhielten. Die beiden Kandidaten hatten sich dann 1834 geweigert, auf das unierte Basler Missionsseminar zu gehen. Auch drei Kandidaten aus dem Jänicke’schen Seminar in Berlin hatten geäußert, dass sie nicht mit einer anglikanischen Mission ausreisen wollten, sondern als lutherische Missionare von einer lutherischen Missionsgesellschaft ausgesandt werden wollten. All das und ein auch in diese Richtung gehender Antrag Rudelbachs stand im Hintergrund der Neuausrichtung des Dresdner Missionsvereins.[82]

    Indessen erregte 1832 eine Reformationspredigt „Ernste Worte des Herrn an unsere lutherische Kirche“ über Offenb. 2,1-7 den Zorn des rationalistischen Vizepräsidenten des Sächsischen Konsistoriums Ammon, und obwohl Scheibel seine Predigt der Leipziger Fakultät zur Begutachtung einreichte, wurde ihm doch die venia concionandi (Predigtberechtigung) in Sachsen entzogen und der Aufenthalt in Dresden verboten. Er ging nach Hermsdorf bei Dresden, wo er den anregenden Verkehr mit Herrn von Heynitz und dem originellen Pastor Roller in Lausa genoss. Aber 1836 musste er auch diese Zufluchtsstätte verlassen; er fand Aufnahme in Glauchau, unter dem Schutz des Grafen Schönburg. Dort predigte er auch öffentlich[83]. Auf Betreiben Preußens wurde er auch von hier vertrieben; er zog nach Nürnberg, wo er die letzten Lebensjahre mit literarischen Arbeiten, beschäftigt im Verkehr mit den bayerischen Freunden der lutherischen Kirche – Löhe, Harless, Thomasius, Rektor Roth u.a. – zubrachte. Hier war die Erweckung zwar auch schon vor Scheibels Erscheinen in Gang gekommen, ohne aber bis dahin konfessionell klar zu sein. Auch in Bayern war es so, dass erst die Vorgänge in Schlesien zu Rückbesinnung auf das lutherische Bekenntnis führten. „Wir standen mit unserem Glauben in dem Centrum derselben (d.i. der Reformation), weil in arcticulo justificationis [Artikel von der Rechtfertigung]. So waren wir Lutheraner noch bevor wir es wussten; ohne auf die konfessionelle Eigentümlichkeit unserer Kirche und ohne auf die konfessionellen Unterschiede, die sie von andern trennt, viel zu reflektieren, waren wir es faktisch. Wir kannten diese Unterschiede noch nicht einmal genau.“[84] bemerkte Thomasius zur damaligen Situation in Bayern. 1841 begann er die Herausgabe des „Archivs für historische Entwicklung und neueste Geschichte der lutherischen Kirche“. Seine letzte Schrift war eine Verteidigung gegen Verdächtigungen seiner Lehrstellung; „Nötiges Zeugnis von meinem unverrückten lutherischen kirchlichen Bekenntnis“, 1842. Der Tod FW III. und das damit eintretende Ende der Verfolgung der preußischen Lutheraner erweckte in ihm die Hoffnung, in sein Vaterland zurückkehren zu können, zumal König Friedrich Wilhelm IV. ihm schon als Kronprinz wohlgesinnt war. Die erste Generalsynode der Lutheraner in Breslau 1841, an der er persönlich nicht teilnehmen konnte, ernannte ihn zum Ehrenmitglied des neuerrichteten Oberkirchenkollegiums und die Breslauer Gemeinde hielt ihm die erste Pfarrstelle offen. Aber die von Professor Steffens und Graf Anton Stolberg vermittelten Verhandlungen wegen seiner Rückberufung in die Breslauer Professur stießen in Berlin auf Schwierigkeiten, und als diese endlich überwunden schienen, erkrankte er an einem Brustleiden und entschlief am 21. März 1843 im Haus des Tobias Kießling im Glauben an seinen Heiland. Auf seinen Wunsch wurde er mit der rechten Hand auf die Stelle Joh. 11,25 hinweisend beerdigt.

    Scheibel war von großer, Ehrfrucht gebietender Gestalt, starker Willenskraft und tiefem religiösem Gefühl, das ihn vor der geringsten Unlauterkeit, vor jeder Zweideutigkeit im Bekenntnis und jedem Zweifel an der Schriftwahrheit zittern ließ und ihn mit unerschütterlichem Gottvertrauen und unbeugsamen Zeugenmut erfüllte. Dies war seine Stärke und erklärt seinen Einfluss auf weite Kreise der lutherischen Kirche. Seine Schwäche dagegen, die auch von seinen Anhängern erkannt und ihm gegenüber offen ausgesprochen worden ist, lag in der Form seiner Polemik, seiner eigentümlichen Ausdrucksweise, seinem abrupten, manchmal unlogischen Stil und in dem schroffen Urteil über manche geschichtlichen Ereignisse und Personen, zu dem er sich durch seinen „psychologischen Blick“ oder auch durch vermeintliche geschichtliche Parallelen (z.B. den Vergleich der ägyptischen Opfermahlzeiten mit dem reformierten Kultus) verleiten ließ. Aber stets war er bereit, erkannte Übereilungen öffentlich zurückzunehmen und seinen theologischen Gegnern in Liebe zu begegnen, wie dies namentlich sein edelmütiges Verhalten gegen David Schulz bezeugt. Wenn Eylert[85] ihn als einen „schlauen, unlauteren Fanatiker“ schildert, so ist das ebenso wahrheitswidrig wie Wangemanns Behauptung, er sei ein doketisch-mystischer Irrlehrer, weil er aufgrund von Joh. 6,50 und 1. Kor. 15,45 von einem himmlischen, geistigen Leib Christi redet; denn Scheibel geht damit nicht über das hinaus, was die lutherische Dogmatik durch die Lehre von der Mitteilung der Eigenschaften stets gelehrt hat, ohne damit auch die wahrhaftige Menschheit und irdisch-reale Leiblichkeit Christi zu leugnen. Die 1841 von der Generalsynode in Breslau angenommene konsistorial-synodale Verfassung entsprach zwar nicht ganz dem Ideals Scheibels von einer biblischen Verfassung, doch bezeugt seine letzte Korrespondenz mit Huschke, dass er, grade weil er die Freiheit der Kirche in der Gestaltung ihrer Verfassung anerkannte, sich mit der in Breslau angenommenen Form schließlich einverstanden erklärte. Die Verdächtigung, Scheibel sei deshalb nicht nach Breslau zurückgekehrt, ist durch die Tatsache widerlegt, dass er noch kurz vor seinem Tod seine Rückkehr vorbereitet hat.



[1] Die Grundlage dieses Artikels ist der Abschnitt von Georg Froböß über Scheibel in: Realencyclopädie für protestantische Theologie und Kirche. 3., verb. und verm. Aufl. Hrsg. von Albert Hauck. Bd. 17. Leipzig: J.C. Hinrichs’sche Buchhandlung. 1906. S. 548 ff. Er wurde durch Aussagen anderer Texte ergänzt und vertieft, wie in den Anmerkungen aufgeführt.

[2] vgl. Werner Schwinge: Die Bedeutung Scheibels für die Entstehung der lutherischen Freikirchen in Deutschland. In: Lutherischer Rundblick. 20. Jg. Heft 3. Wiesbaden: Lutheraner-Verlag. 1972. S. 160

[3] vgl. Martin Kiunke: Johann Gottfried Scheibel und sein Ringen um die Kirche der lutherischen Reformation. Als Diss. gedruckt. Erlangen 1941. S. 10

[4] vgl. ebd. S. 13-15

[5] vgl. ebd. S. 38

[6] vgl. ebd. S. 50-52

[7] vgl. ebd. S. 41-43

[8] vgl. ebd. S. 54-58

[9] vgl. ebd. S. 60

[10] vgl. Schwinge, a.a.O., S. 160 f.

[11] Geschichte I, 4; in: Kiunke, a.a.O., S. 68

[12] Abendmahl des Herrn. XVIII; in: Kiunke, a.a.O., S. 73

[13] Steffens: Von der falschen Theologie. S. VII; in: Froböß, a.a.O. S. 548

[14] Steffens: Was ich erlebte. VIII; in: Froböß, a.a.O.,

[15] Johann Gottfried Scheibel: Einige Worte über die Wahrheit der christlichen Religion. Breslau. 1815. S. 41; in: Froböß, a.a.O.

[16] Scheibel, a.a.O., S. XXVII; in: Froböß, a.a.O., S. 548 f.

[17] vgl. Kiunke, a.a.O., S. 138

[18] vgl. ebd. S. 139

[19] vgl. ebd. S. 140 ff.

[20] vgl. ebd. S. 143 ff.

[21] vgl. ebd. S. 145 ff. 149 f.

[22] Geschichte I, S. 69; in: Kiunke, a.a.O., S. 148 f.

[23] vgl. Johann Gottfried Scheibel: Predigt am 2. November 1817 über das VI. Hauptstück.; in: Froböß, a.a.O., S. 549

[24] Johann Gottfried Scheibel: Actenmäßige Geschichte der neuesten Unternehmung einer Union zwischen der reformirten und lutherischen Kirche vorzüglich durch gemeinschaftliche Agende in Deutschland und besonders in dem preußischen Staate. I. Leipzig 1834. S. 57. (Zitierweise: Geschichte I); in: Volker Stolle: Johann Gottfried Scheibel. Zur 200. Wiederkehr seines Geburtstages am 16.9.1983. in: Lutherische Theologie und Kirche. 3/83. Oktober 1983. Hrsg. von der Fakultät der Lutherischen Theologischen Hochschule. S. 81 (Zitierweise: Stolle)

[25] Abgedruckt in Scheibel: Aktenmäßige Geschichte, II, S. 19 ff.; in: Froböß, a.a.O., S. 549

[26] Hier irrt Scheibel in zweifacher Weise. Zum einen nämlich, weil es im Neuen Testament weder in den Evangelien noch in den Briefen so etwas wie eine „biblische“ oder „neutestamentliche“ Gemeinde- oder Kirchenverfassung gibt, diese Dinge vielmehr von Gott den Christen zu freier Ordnung überlassen wurden. Nur Eckpunkte, nämlich dass christliche Versammlungen zu verbindlichen Verwaltung der Gnadenmittel nach innen und außen dazu auch Diener an Wort und Sakrament berufen; dass die Frau schweige in der Gemeinde; dass die Gemeinde beharrliche Sünde schließlich wie Heiden ansehe (Ausschluss, Bann), sind vorgegeben. (Allerdings hat Scheibel daraus kein Gesetz gemacht und die Freiheit der Kirche in der Verfassungsfrage anerkannt. Insofern ist seine Aussage nicht sehr stark zu gewichten.) Zum andern irrt er auch im Blick auf Luther, die nie von einer „biblischen“ oder „neutestamentlichen“ Gemeinde- oder Kirchenverfassung sprach, noch weniger eine solche aus der Schrift entnommen hat. Es geht vielmehr immer darum, dass die Gemeinden und die Kirche so geordnet ist, dass dem Lauf des Evangeliums nach innen und außen der nötige Raum gegeben wird, der Dienst an Wort und Sakrament in keiner Weise behindert, die christliche Erziehung der Jugend gefördert und auch alle Eingriffsversuche von außen, auch vom Staat, gewehrt werden. (Anm. d. Hrsg.)

[27] Scheibel ist es, im Unterschied zu Johann Grabau, nie um Kirchenordnung oder Kirchenfassung an sich im Kampf gegen die Union gegangen. Dass für ihn, unabhängig davon, allerdings aufgrund der Vorgänge die Frage der Kirchenverfassung so eine große Bedeutung bekam, kann nicht verwundern. Dabei war er von Extrempositionen nicht ganz frei (s. Anm. 8). Leider ist im 19. Jahrhundert auch die lutherische Kirche, zumindest in Teilen, auf diesen Zug aufgesprungen, der auf völlig unbiblischen Gleisen in eine gesetzliche Richtung läuft. Löhe hat ja auch solche Ideen hervorgebracht, die es letztlich unmöglich machten, dass sich die Missouri-Synode auf die Dauer mit ihm einigen konnte. Aber auch dort ist, nach Walther, eine gewisse Veräußerlichung des Kirchenbegriffs eingedrungen, die nicht zuletzt im Hintergrund des Streits zwischen Missouri und Wisconsin über Kirche und Amt steht, neben anderen Einflüssen, denen sich J.P. Köhler geöffnet hatte. (Anm. d. Hrsg.)

[28] Vgl. Stolle, a.a.O., S. 83

[29] Predigt vom 20. Juni 1830. Actenmäßige Geschichte II. Breslau 1834. S. 288; in: Stolle, a.a.O.

[30] vgl. Stolle, a.a.O., S. 84

[31] Predigt vom 13. Juni 1830. Geschichte II, S. 285 f.; in: Stolle, a.a.O.

[32] ebd. S. 287; in: Stolle, a.a.O.

[33] vgl. Stolle, a.a.O., S. 85 f.

[34] David Schulz: Die christliche Lehre vom heiligen Abendmahl. Ein Versuch. Leipzig. 1824. S. 297; in: Stolle S. 86 f.

[35] in: Schwinge, a.a.O., S. 159

[36] vgl. Kiunke, a.a.O., S. 74 ff.

[37] Johann Gottfried Scheibel: Predigten in Grünberg bei Dresden und Glauchau im Schönburgischen. Leipzig. 1837. S. 40 f.; in: Stolle, a.a.O., S. 87 f.

[38] Schwinge, a.a.O., S. 160

[39] vgl. Stolle, a.a.O., S. 88 f.

[40] Archiv. S. 271; in: Stolle, a.a.O., S. 89 und 102, Anm. 66

[41] Abendmahl 1823. S. 97; in: Stolle, a.a.O., S. 89

[42] Geschichte I. S. 28; in: Stolle, a.a.O.; Kiunke, a.a.O., S. 61

[43] vgl. Archiv. S. 234; in: Stolle a.a.O., S. 89 f.

[44] vgl. Kiunke, a.a.O.

[45] vgl. Stolle, a.a.O., S. 90

[46] vgl. Stolle, a.a.O., S. 90 f. und S. 103, Anm. 89 und 90; auch: Geschichte I. S. 47 f.

[47] Geschichte I. S. 54.55; in: Stolle, a.a.O., S. 92

[48] vgl. Aktenmäßige Geschichte II,30; Schwinge, a.a.O., S. 161

[49] Stolle, a.a.O., S. 93

[50] vgl. ebd.

[51] vgl. Schwinge, a.a.O., S. 162

[52] Geschichte I, S. 215; in: Volker Stolle: Zum Gedenken an Johann Gottfried Scheibel. In: Lutherische Theologie und Kirche. 17. Jg. Heft 2. Oberursel 1993. S. 41

[53] Geschichte II, S. 31 f.; in: Kiunke, a.a.O., S. 186 f.

[54] Geschichte I, S. 215; in: Kiunke, a.a.O., S. 187

[55] Kiunke, a.a.O.

[56] Geschichte II, S. 222; in: Kunke, a.a.O., S. 188

[57] vgl. Kiunke, a.a.O., S. 188 f.

[58] vgl. Kiunke, a.a.O., S. 169 f.

[59] vgl. ebd. S. 278-284

[60] Preußen war Teil des Deutschen Bundes. Rechtsgrundlage des Deutschen Bundes war unter anderem der Westfälische Friede, der eindeutig den Bestand der Kirche Augsburgischen Bekenntnisses sicherstellte und gegen den FW III mit seinen Maßnahmen in vielfältiger Weise verstieß, ebenso wie gegen das in Preußen geltende Allgemeine Landrecht. Auch für die Suspension selbst gab es keinerlei Rechtsgrundlage, denn sie war nur bei Exzessen im Amt vorgesehen. Die Königsagende war ja auch nicht auf dem Rechtsweg eingeführt worden, da man nach außen den Schein der Freiwilligkeit wahren wollte.

[61] vgl. Kiunke, a.a.O., S. 321

[62] vgl. Schwinge, a.a.O., S. 162 f. Scheibel unterschied sich damit klar und wohltuend von dem, was später durch Huschke in der Altlutherischen Kirche eingeführt wurde, nämlich dass das Oberkirchenkollegium an der Stelle der weltlichen Obrigkeit stehe. Auch mit seiner Kirchenlehre stand Scheibel, wie in fast allem, der sich später bildenden Evangelisch-Lutherischen Freikirche näher als dem, was aus der preußischen lutherischen Kirche geworden war.

[63] Geschichte II, S. 286; in: Kiunke, a.a.O., S. 289; vgl. auch S. 294 f.

[64] vgl. Kiunke, a.a.O., S. 304-306

[65] vgl. ebd. S. 310-320

[66] vgl. ebd. S. 324

[67] vgl. ebd. S. 355 f. Dass Scheibel mit seiner Einschätzung der Union richtig lag, hat 1939 Walter Geppert in einer eingehenden Untersuchung über das Wesen der preußischen Union dargelegt. Darin stellte er heraus, dass schon seit 1817 für den König galt: Alles, was trennt, ist außerwesentlich. Die Bekenntnisse sind keine ernst zu nehmende Sache mehr, sondern durften nur noch als Meinung Einzelner oder ganzer Gemeinden weiterleben, aber nicht als kirchlich verbindliche Lehre. Es geht in der Union nicht um Einheit in der Wahrheit, nicht um den christlichen Glauben, sondern um Religiosität – letztlich Einbruch der Welt in die Kirche. Vgl. Kiunke, S. 384 f.

[68] vgl. ebd. S. 385

[69] Sie war nicht die erste freie lutherische Gemeinde im deutschen Bereich, diese Ehre kommt der Zionsgemeinde in Hamburg zu, die heute zur SELK gehört, und damals von Pastor Meinel betreut wurde. Ihre Bildung, notwendig geworden durch den furchtbaren Rationalismus in der hamburgischen Kirche, führte aber nicht zu weiterer Resonanz und blieb weithin unbeachtet. (Anm. d. Hrsg.)

[70] Wilhelm Löhe: Drei Bücher von der Kirche. 1845. In: Gesammelte Werke. Hrsg. von Klaus Ganzert. Neuendettelsau1954. S. 165 f.; in: Stolle, a.a.O., S. 81

[71] Wilhelm Vilmar: Der gegenwärtige Kampf der hessischen Kirche um ihre Selbständigkeit. Kassel 1871. S. 90; in: Stolle, a.a.O.

[72] Abendmahlsschrift 1821; in: Stolle, a.a.O. S. 82

[73] Brief an August Vilmar vom 3.8.1841; in: Stolle, a.a.O.

[74] Wilhelm Hopf: August Vilmar. Bd. 1. Marburg 1913. S. 237; in: Stolle, a.a.O.

[75] Rudolf Rocholl: Karl Eichhorn. Leipzig 1890. S. 7 f.; in: Stolle, a.a.O.

[76] vgl. Scheibel: Die letzten Worte des scheidenden Lehrers, gesprochen zur lutherischen Gemeinde in Breslau, den 14. April 1832

[77] Handmann: Tamulen-Mission. 1903. S. 13; in: Froböß, a.a.O., S. 550

[78] Regina von Brück: Die Beurteilung der preußischen Union im lutherischen Sachsen in den Jahren 1817-1840, Berlin 1981. (Theologische Arbeiten. Band 41.) S. 151; in: Stolle, a.a.O., S. 81

[79] vgl. Stolle, a.a.O., S. 94. Wermelskirch, der ja selbst preußischer Lutheraner war, wurde erster Missionsdirekter der Ev.-Luth. Mission zu Dresden.

[80] Johannes Aagaard: Mission, Konfession, Kirche. Bd. 1. Lund 1967. S. 329; in: Stolle, a.a.O., S. 94. Es war der preußische Lutheraner Johann Georg Wermelskirch, Mitglied im Komitee des Dresdner Missionsvereins, der den Antrag zu der Sitzung gestellt hatte, auf der über die Neuausrichtung des Missionsvereins entschieden wurde. Vgl. Paul Fleisch: Hundert Jahre lutherischer Mission. Leipzig: Verl. der Evangelisch-lutherischen Mission. 1936. S.4

[81] Mitteilungen I.2 S. 13; in: Stolle, a.a.O., S. 95. Daher hieß es unter anderem auch in den von Wermelskirch aufgestellten Statuten der Ev.-Luth. Missionsgesellschaft: „Der Zweck der am hiesigen Orte bestehenden ev.-luth. Missionsgesellschaft geht dahin, durch unmittelbare Aussendung von Missionaren Gemeinden auf Grund des göttlichen Wortes laut des ev.-luth. Bekenntnisses zu sammeln, zu pflegen und zu erhalten.“ Fleisch, a.a.O., S. 4

[82] vgl. Fleisch, a.a.O., S. 3 f.

[83] Die Grafschaft Schönburg unterstand damals nicht dem sächsischen Konsistorium, so dass der Entzug der Predigtberechtigung dort keine Wirkung hatte. (Anm. d. Hrsg.)

[84] Gottfried Thomasius: Das Wiedererwachen des evangelischen Lebens in der lutherischen Kirche Bayerns. Erlangen. 1867. S. 244 f.; in: Stolle, a.a.O., S. 82

[85] Eylert: Charakterzüge Friedrich Wilhelm III.; in: Froböß, a.a.O., S. 551