Das Wesen des rechtfertigen Glaubens.
(Referent: Dr F Pieper)
(Referat, gehalten auf der Synode des
Minnesota-Dakota-Distrikts der Evangelisch-Lutherische Synode von Missouri,
Ohio und anderen Staaten, 1907)
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Um im
Bezug auf das Wesen des rechtfertigenden Glaubens nicht irre zu gehen, muss
eine doppelte Tatsache festgehalten werden: a.) die vollkommene Erlösung
der Menschen durch Christus, das heißt, die Tatsache, dass Gott um Christi
willen allen Menschen vollkommen gnädig ist; b.) die Tatsache, dass Gott diese
gnädige Gesinnung im Wort des Evangeliums offenbart und darbietet, damit
sie von den Menschen geglaubt werde.
Durch die vollkommene Erlösung ist der Irrtum ausgeschlossen, dass der
Glaube ein Werk des Gesetzes oder eine Leistung von seiten
der Menschen sei. Durch die Offenbarung und Darbietung der gnädigen Gesinnung
Gottes in der Verheißung des Evangeliums ist der Irrtum ausgeschlossen, dass
der Glaube nicht ein Ergreifen oder Wollen der Gnade, sondern eine untätige
Beschaffenheit (otiosa qualitas) der
Seele sei.
I.
Weil Gott in Christus mit den Menschen bereits vollkommen
versöhnt ist, so ist der Glaube, welcher die Versöhnung annimmt, kein Werk des
Gesetzes, sondern nur das von Gott geordnete und von Gott gewirkte Mittel der
Aneignung.
Es gibt keinen
Menschen in der Welt, der noch irgendetwas mit eigenem Werk vor Gott
gutzumachen hätte. Kein Mensch braucht
noch irgendetwas zu leisten, damit Gott ihm gnädig sei. Die Schrift lehrt eine ganz vollkommene
Erlösung aller Menschen durch Christus.
Durch das, was Christus vor 1900 Jahren für die Menschen getan und
gelitten hat, ist Gott mit allen Menschen völlig ausgesöhnt. Ganz abgesehen davon, wie es mit einem
Menschen steht, wie ein Mensch gegen Gott gesinnt ist, Gott ist seinerseits
in Christus und um Christi willen jedem Menschen gnädig. Das ist wunderbar;
aber völlig wahr. Das lehrt klar die
Schrift, wenn sie z.B. sagt 2. Kor. 5,19: „Gott war in Christus und versöhnte
die Welt mit ihm selber und rechnete ihnen ihre Sünden nicht zu.“ Dieser
Vorgang, dass Gott die Welt mit ihm versöhnte und ihr die Sünde nicht
zurechnete, das heißt, vergab, spielte sich vor 1900 Jahren ab. Die Menschen können sich nicht mit Gott
versöhnen. „Kann doch ein Bruder niemand
erlösen noch Gott jemand versöhnen; denn es kostet zu viel, ihre Seele zu
erlösen, dass er es muss lassen anstehen ewiglich“, Psalm 49,8-9. Aber was die
Menschen nicht konnten und nicht können, das hat Gott selbst getan. Gott selbst ist in Christus in der Welt
erschienen und hat durch Christi Tun und Leiden die Welt mit ihm versöhnt,
seinen Sinn gegen die Welt gewandelt, bei sich um Christi willen der Welt die
Sünde vergeben.
Es ist ein großer
Irrtum, wenn man sich die Sache so denkt oder sie so darstellt, als ob Gott
seinerseits mit den Menschen erst dann völlig versöhnt werde, wenn mit
den Menschen eine Wandlung zum Bessern eingetreten, Glaube und Erneuerung in
ihnen gewirkt ist. Die Schrift lehrt
ausdrücklich: „Wir sind Gott versöhnt durch den Tod seines Sohnes, da
wir noch Feinde waren“, Römer 5,10. In Christus und um Christi willen ist Gott
uns Sündern gnädig, so wie wir sind, in unserm scheußlichen erbsündlichen
Verderben und mit allen Tatsünden beladen; „just
as I am“, auch vor dem Glauben und vor
der eingetretenen Besserung.
Es ist von der größten
Wichtigkeit, diese Schriftlehre von der vollkommenen Versöhnung aller Menschen
durch Christus festzuhalten.
Wer nicht diese
sogenannte objektive Versöhnung oder Rechtfertigung, das heißt, eine
Versöhnung und eine Rechtfertigung der
ganzen Menschenwelt vor dem Glauben, lehrt, der kann auch keine Rechtfertigung
durch den Glauben lehren. Glauben können
wir nur die uns gemeldete vollendete Tatsache. Wäre uns Gott nicht um Christi
willen vor unserm Glauben gnädig, so könnten wir uns die Begnadigung
auch nicht durch den Glauben zueignen.
Die Schriftlehre, dass wir allein durch den Glauben vor Gott
gerecht werden, steht und fällt mit der Schriftlehre von der sogenannten
objektiven Erlösung oder Versöhnung, das heißt, mit der Tatsache, dass Gott
seinerseits in Christus und um Christi willen mit uns versöhnt ist und dies im
Wort von der Versöhnung proklamiert.
Ferner: Allein durch
die Predigt dieser vollkommenen Erlösung oder Versöhnung, die durch
Christum bewirkt ist, wird auch der Glaube in den Menschenherzen hervorgerufen
oder in die Menschenherzen hineingepredigt. Auf die viel erörterte Frage:
„Wie predigen wir den Glauben in die Menschenherzen hinein?“ gibt es nur eine Antwort. Wir müssen predigen: Gott ist durch Christus mit allen Menschen
versöhnt; es legt, wer du auch sein und was du auch getan haben magst,
wahrhaftig nichts mehr zwischen dir und deinem Gott, Christus, hat alles
mit seinem Blutvergießen aus dem Wege geräumt.
Indem wir so predigen, ruft Gott der Heilige Geist in dem Herzen den
Gedanken hervor: Dann ist ja Gott auch mir gnädig. Dieser Gedanke, diese vom Heiligen Geist
hervorgerufene Bewegung des Herzens, das ist der Glaube, der
rechtfertigende und seligmachende Glaube, der Christum ergreift, die von
Christus erworbene Gnade auf sich bezieht.
Jede Predigt, die nicht voll und ganz die vollkommene Erlösung durch
Christum zus Ausdruck bringt, treibt die Menschen in
die eigenen Werke hinein, anstatt rechtfertigenden Glauben zu erzeugen.
Endlich: Mit der Lehre
von der vollkommen Erlösung durch Christus ist aber auch die Frage nach dem
Wesen des rechtfertigenden Glaubens nach einer Seite hin völlig
entschieden. Es ist entschieden, dass
der Glaube nicht eine Leistung oder ein Werk des Gesetzes von Seiten des
Menschen sei. Ist Gott durch
Christus mit allen Sündern völlig ausgesöhnt, braucht kein Mensch noch
irgendetwas zu tun oder zu leisten, damit Gott ihm gnädig sei, so ist auch der
Glaube, welcher die Versöhnung ergreift, kein Werk im Sinne des Gesetzes,
keinerlei Leistung von Seiten des Menschen, sondern der Glaube ist die bloße Nehmehand, das von Gott geordnete und von Gott
gewirkte bloße Aneignungsmittel.
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass der Glaube rechtfertige,
insofern er den Menschen innerlich umwandele und gute Werke wirke, oder
insofern er selbst ein gutes Werk, eine Leistung sei, wodurch dem Gesetze Gottes
- - grundsätzlich wenigstens - - Genüge geschehe. Das ist durchaus gegen die Schrift. Die
Schrift stellt den Glauben in der Rechtfertigung in Gegensatz zu allen
Werken, die das Gesetz fordert. Römer
3,28: „So halten wir es nun, dass der Mensch gerecht werde ohne des
Gesetzes Werke, allein durch den Glauben.“
Römer 4,5: „Dem aber, der nicht mit Werken umgeht, glaubt aber an den,
der die Gottlosen gerecht macht, dem wird sein Glaube gerechnet zur
Gerechtigkeit.“ So entschieden hier die
Schrift den Glauben in der Rechtfertigung zu den Werken des Gesetzes in Gegensatz
stellt, so entschieden lehrt sie damit, dass nicht der Glaube selbst in der
Rechtfertigung ein gutes Werk oder eine Leistung von Seiten des Menschen sei,
wie die Irrlehrer älterer und neuerer Zeit lehren. All diese törichten Gedanken aber von dem
rechtfertigenden Glauben als Werk oder Quelle der guten Werke fließen aus der
Leugnung der objektiven Rechtfertigung, das heißt, aus dem Grundirrtum,
dass Gott um Christi willen den Menschen noch nicht vollkommen gnädig, sondern
noch menschliches Tun und menschliche Güte erforderlich sei, um Gottes Herz den
Menschen vollends zuzuwenden. Wer noch
in diesem Grundirrtum befangen ist, der macht folgerichtig auch aus dem Glauben
ein Werk im Sinne des Gesetzes, eine menschliche Leistung, wodurch Gott dem
Menschen erst vollkommen gnädig werde.
Wir machen daher die Beobachtung, dass die Synergisten,
das heißt, die Irrlehrer, welche den Glauben zu einem teilweisen Menschenwerk
machen, sich in der Regel auch als Bekämpfer der sogenannten objektiven
Rechtfertigung offenbaren. Wir haben
dies zu unserer Zeit wieder an den Iowaern und Ohioern erlebt.
Über den Zusammenhang
der Schriftlehre von der vollkommen Erlösung mit der Schriftlehre vom Wesen des
rechtfertigenden Glaubens spricht sich Dr. Walther also aus: „Die lutherische
Kirche unterscheidet sich von allen andern dadurch, dass sie eine
vollkommene Erlösung lehrt und darum auch den Glauben zu keinem Werk macht,
sondern zu einer bloßen Nehmehand, und dass sie alle
Sünder, wie greulich sie auch sein mögen, wenn sie
erschrocken sind über ihre Sünden, einladet: ‚Kommt nur, es ist alles bereit.‘“
(Gesetz und Evangelium, 280)
Man könnte hier den Einwurf
erheben: Nennt nicht die Schrift selbst den Glauben an das Evangelium ein Tun
des Willens Gottes, wenn sie z.B. Joh. 6,40 sagt: „Das ist aber der Wille des,
der mich gesandt hat, dass, wer den Sohn sieht und glaubt an ihn, habe das
ewige Leben“, und Joh. 7,17: „So jemand will des Willen tun“, nämlich
das Evangelium Christi glauben, „der wird inne werden, ob diese Lehre von Gott
sei, oder ob ich von mir selbst rede“? Und nennt nicht die Schrift den Glauben
einen Gehorsam, wenn Paulus Römer 1,5 sagt, dass er nach seinem
Apostelamt „den Gehorsam des Glaubens“ unter allen Heiden aufrichten
solle? Und nennen nicht infolgedessen
auch die rechtgläubigen Lehrer der Kirche, Luther voran, den Glauben geradezu
ein „Werk“, wenn Luther z.B. sagt zu Joh. 6,29: „Der Glaube ist ein Werk, das
von einem Menschen geschehen muss“, und: „Der Glaube ist ein Werk, so Gott von
uns erfordert“? (St Louis VII, 2113 f)
Allerdings! Um dies zu
verstehen und auf der rechten Bahn zu bleiben, müssen wir festhalten: die
Heilige Schrift offenbart einen doppelten Willen Gottes, den Willen des Gesetzes
und den Willen des Evangeliums.
Nach dem Willen des Gesetzes will Gott die Menschen selig machen, wenn
die Menschen alle Werke des Gesetzes tun, Luk. 10,28; Gal. 3,12. Nach dem
Willen des Evangeliums will Gott die Menschen selig machen ohne des
Gesetzes Werke, aus Gnaden, um Christi willen, wenn sie an Christus glauben,
Römer 3,28; Eph. 2,8. So sind Gesetz und
Evangelium ihrem Inhalte nach einander vollkommen entgegengesetzt. Das Gesetz will, dass wir Gott etwas geben,
nämlich alle unsere Werke. Das Evangelium
will, dass wir Gerechtigkeit und Seligkeit von Gott als ein Gnadengeschenk
durch den Glauben annehmen. Weil es Gott
mit seiner Gnade ein so großer Ernst ist, so nennt die Schrift auch das
Evangelium einen Willen Gottes und den Glauben an das Evangelium ein Tun
des Willens Gottes und einen Gehorsam.
Dabei aber bleibt es feststehen: Wie Gesetz und Evangelium, obgleich
beide Gottes Wille genannt werden, vollkommene Gegensätze bleiben, so
bleiben auch das Tun des Gesetzes und das Tun des Evangeliums vollkommene
Gegensätze, wiewohl beide mit dem gemeinsamen Wort „Tun“, „Gehorsam“ etc.
bezeichnet werden. Wenn also in der Schrift der Glaube ein Tun des
Willens Gottes und ein Gehorsam gegen den Willen Gottes genannt wird, so
erklärt sie damit den Glauben nicht für ein Werk des Gesetzes oder für
eine menschliche Leistung. Ebenso wenig
tut dies Luther, wenn er vom Glauben an das Evangelium sagt: „Der Glaube ist
ein Werk, das von einem Menschen geschehen muss.“ Und wenn wir,
ebenfalls der Schrift folgend, den Glauben auch ein Tun des gnädigen Willens
Gottes, einen Gehorsam gegen den gnädigen Willen Gottes nennen, so darf man
gegen uns deshalb nicht die Beschuldigung erheben, dass wir aus dem Glauben ein
Werk des Gesetzes machen. Der
Schlag trifft nicht sowohl uns, als die Heilige Schrift.
So hat denn auch Dr.
Walther einerseits sehr entschieden festgehalten, dass die Schrift in einer
Anzahl Stellen den Glauben an das Evangelium ein Tun des Willens Gottes nenne,
andererseits sehr klar dargelegt, dass damit nicht aus dem Glauben ein Werk des
Gesetzes gemacht werde. Er sagt in
seiner Epistelpostille (Seite 245 f.) zu den Worten Jak. 1,22: „Seid aber Täter
des Worts und nicht Hörer allein“: „Um den Apostel recht verstehen zu lernen,
müssen wir erstens untersuchen, was er unter dem ‚Wort‘, und sodann, was er
unter ‚Tun‘ verstehe. Die
Vernunftgläubigen und Tugendprediger verstehen gewöhnlich unter dem ‚Wort‘ das
Gesetz, das ist, die Lehre von den guten Werken, die Lehre von dem, was ein
Mensch tun und lassen müsse, um fromm zu sein. . . . Der Apostel versteht“ (hier aber) „unter dem ‚Wort‘
nichts anderes als das Evangelium von Christus und unter dem ‚Tun‘ des
Wortes nichts anderes als den Glauben.
Meint aber nicht, dass das eine gezwungene Erklärung sei, denn es kommt
nicht selten in der Schrift vor, dass der Glaube ein Tun des Willens
Gottes und ein Werk genannt wird. Unter anderem spricht der HERR selbst:
‚So jemand will des Willen tun, der mich gesandt hat, der wird inne werden, ob
meine Lehre von Gott sei oder ob ich von mir selbst rede‘, Joh. 7,17. ‚Das
ist aber der Wille des, der mich gesandt hat, dass, wer den Sohn sieht und
glaubt an ihn, habe das ewige Leben; und ich werde ihn auferwecken am Jüngsten
Tag‘, Joh. 6,40. . Und als einst die
Juden den HERRN fragten: ‚Was sollen wir tun, dass wir Gottes Werke wirken?‘ da antwortete er: ‚Das ist Gottes Werk, dass ihr
an den glaubt, den er gesandt hat‘, Joh. 6,28-29. . Wenn daher Jakobus in unserm Text sagt: ‚Seid
aber Täter des Worts und nicht Hörer allein, damit ihr euch selbst betrügt‘, so
will er damit nichts anderes sagen als dieses: Wer das Evangelium zwar fleißig
hört, liest und betrachtet, aber es nicht bei sich zur Tat werden lässt,
nämlich nicht von Herzen daran glaubt, der betrügt sich mit seinem
Hören, Lesen und Betrachten nur selbst. . . .
Denn nicht das Werk des Hörens der Predigt macht selig, sondern das Tun
dessen, was gepredigt wird, nämlich das Halten daran, mit einem Wort - -
der Glaube. Denn also spricht
Christus: ‚Das ist Gottes Werk, dass ihr an den glaubt, den er gesandt hat.‘ ‚Wahrlich,
wahrlich, ich sage euch, so jemand mein Wort wird halten‘, nämlich durch
den Glauben, ‚der wird den Tod nicht sehen ewiglich.‘“
Schließlich haben
Papisten und Sekten, um den Schein zu erwecken, dass wir Lutheraner im Grunde
doch auch zu ihnen gehörten, das heißt, die Rechtfertigung auch einem
Menschenwerk zuschrieben, noch folgendes geltend gemacht: Ihr Lutheraner lasst
den Glauben, welcher rechtfertigt, einen Akt des Herzens und Willens sein,
wodurch der Mensch sich an Christus hält oder Christus ergreift. Wenn ihr nun
auch lehrt, dass dieser Akt lediglich vom Heiligen Geist gewirkt werde, so
kommt dabei doch heraus, dass dem Menschen ein Akt seines Herzens und Willens
zur Gerechtigkeit gerechnet wird. Somit
lehrt ihr auch eine Rechtfertigung aus einer Tätigkeit, die im Menschen vor
sich geht. Darauf ist in „Lehre und
Wehre“ im vorigen Jahr unter anderem dies gesagt worden: „Die lutherischen
Lehrer sagen: (1.) Der Glaube ist Akt, Akt des tatsächlichen Ergreifens. Lässt man diesen Akt, Willensakt, fahren, so
gibt man damit die Rechtfertigung auf.
Man hebe dieses Umfangen auf, so bleibt dir die Verheißung nicht mehr
fest. … (2.) Wiewohl der Glaube Akt,
unser Akt, ist, so rechtfertigt er doch nicht als unser Akt oder
Akt an sich, sondern lediglich durch seine Beziehung, nämlich durch das ergriffene
Objekt, Christus, oder - - was dasselbe ist - - durch das im Evangelium
vorliegende Rechtfertigungsurteil. Die alten Lehrer veranschaulichen dies durch
mehrere Gleichnisse. Etwa so: Der Akt
des Essens ist nötig zum Sattwerden, aber nicht der Akt des Essens an sich
macht satt, der Akt der Bewegung des Mundes und des Schluckens, sondern die
also hingenommene Speise. So auch rechtfertigt der Glaube nicht durch den Akt
des Ergreifens an sich, oder dadurch, dass er überhaupt ergreift,
sondern dadurch, dass er Christus, die Vergebung der Sünden das Rechtfertigungsurteil
etc. ergreift.“ (Lehre und Wehre 1906, Seite 105).
II.
Weil die rechtfertigende Gnade außerhalb des Menschen
im Wort des Evangeliums liegt, so ist der rechtfertigende Glaube nicht eine
untätige Beschaffenheit (otiosa qualitas) der
Seele, sondern stets das vom Heiligen Geist gewirkte Ergreifen oder Wollen der
Gnade.
„Gnade“ bezeichnet in
der Heiligen Schrift sowohl etwas, was in Gott ist, nämlich Gottes gnädige
Gesinnung, die er um Christi willen gegen die Sünder hegt, als auch etwas,
was im Menschen ist, nämlich die Gnadenwirkung oder Gnadengaben
in den Gläubigen, wodurch die Gläubigen innerlich erneuert, geheiligt und mit
guten Werken ausgerüstet werden.
Durch welche Gnade
werden wir vor Gott gerechtfertigt?
Nicht durch die Gnade in uns, nicht durch die Gnadenwirkungen oder
Gnadengaben, die man auch „eingegossene Gnade“ (gratia infusa) genannt hat, wodurch wir
innerlich umgewandelt und besser werden, sondern durch die Gnade, welche außer
uns in Gott ist, durch Gottes gnädige Gesinnung in Christus, die in der
Schrift auch Gottes „Barmherzigkeit“, Gottes „Liebe“ etc. genannt wird. Die
rechtfertigende Gnade ist, wie Luther es ausdrückt, cognitatio divina, ein Gedanke Gottes, Gottes gnädiger
Gedanke über uns, dass er um Christi willen uns Sündern die Sünde nicht
zurechnet, sondern vergibt. Diesen
Gnadengedanken, dieses Gnadenurteil über uns hat Gott in der Verheißung des
Evangeliums proklamiert, damit es von den Menschen geglaubt
werde. Darum ist der Glaube, durch
welchen wir die Gnade erlangen oder vor Gott gerecht werden, seinem Wesen nach
stets ein Ergreifen oder Zugreifen.
Ja, wenn die
rechtfertigende Gnade Gottes - - wie die Papisten und Schwärmer irren - - etwas
im Menschen wäre, nämlich die „eingegossene Gnade“, die in uns bewirkte
Erneuerung und Heiligung, der „Christus in uns“: Dann wäre allenfalls der
Glaube, wodurch wir dieser Gnade teilhaftig würden, seinem Wesen nach das
Erleiden einer innerlichen Umwandlung, das Fühlen der Gnadenwirkungen, das
Zulassen der „eingegossenen Gnade“, indem der Mensch keinen „Riegel verschiebt“
(obicem non ponit).
. So treten die Römischen dafür ein,
dass der rechtfertigende Glaube nicht der Akt des Ergreifens, sondern ein
Zustand sei. Dies ist die notwendige Folge ihres Grundirrtums, dass die
Rechtfertigung die Eingießung einer eigenen
Gerechtigkeit sei, wie Quenstedt nachweist. (II, 1154). .
Nun aber ist unsere Gerechtigkeit vor Gott der „Christus außer
uns“, nämlich Christi vollkommene Gerechtigkeit im Evangelium uns dargeboten
oder - - was dasselbe ist - - die Vergebung der Sünden um Christi willen in der
Verheißung des Evangeliums uns vorgetragen; so ist auch des rechtfertigenden
Glaubens „eigentlich Werk“ oder Geschäft, wie Luther sich ausdrückt, das Ergreifen
oder Zugreifen, ein die Hand Ausstrecken
nach der dargebotenen Gabe. Die Schrift
bringt dies zum Ausdruck, indem sie den Glauben ausdrücklich als ein Annehmen
Christi, Ergreifen der Gerechtigkeit etc. beschreibt. Kol 2,6: „Wie ihr nun angenommen habt
den HERRN Christus Jesus, so wandelt in ihm.“ Römer 9,30: „Die Heiden, die
nicht nach der Gerechtigkeit gestanden haben, haben die Gerechtigkeit erlangt
(ergriffen); ich sage aber von der Gerechtigkeit, die aus dem Glauben kommt.“
Luther schreibt zu 1. Mos 15,6, indem er die Tätigkeit des Glaubens in der Rechtfertigung
(„das eigentliche Werk des Glaubens“ proprium
fidei opus)
unterscheidet von der Tätigkeit des Glaubens in der Heiligung: „So sage
nun hier deutlich und klar, was der Glaube an sich selbst allein tue und wirke,
und nicht, mit was der Glaube an sich selbst allein tue und wirke, und nicht,
mit was für Tugenden oder Werken er umgeben und geziert sei. Nun ergreift
der Glaube für sich selbst allein die Verheißung, glaubt Gott seine Zusage und,
da ihm Gott etwas anbietet und gibt, steckt er die Hand danach aus und
nimmt es an. Solches ist allein des
Glaubens eigenes Werk (hoc proprium solius fidei opus
est).“ (St Louis I, 946 f.).
Aber unser Bekenntnis
und unsere rechtgläubigen Lehrer sagen auch, der rechtfertigende Glaube sei ein
Wollen der Gnade, ein Begehren der Gnade, ein Verlangen
nach der Gnade, ein sich Hängen an die Gnade, ein Zufahren des
Herzens auf die Gnade etc. Was unser
Bekenntnis betrifft, so heißt es in der Apologie, Seite 95: „Der Glaube,
welcher rechtfertigt, ist nicht bloß ein Wissen der Historie, sondern auch ein Beifallgeben der Verheißung Gottes, in der umsonst um
Christi willen die Vergebung der Sünden und die Rechtfertigung dargeboten
wird. Und damit niemand wähne, dass er
nur ein Wissen sei, fügen wir noch hinzu: er ist ein Wollen und
Empfangen der dargebotenen Verheißung der Vergebung der Sünden und der
Rechtfertigung (est vele et accipere oblatam promissionem remissionis peccatorum et justificationis).“
Wie ist dies zu
verstehen, dass der Glaube, welcher rechtfertigt, auch ein Wollen der Gnade
genannt wird? Nun, das Annehmen,
Empfangen, Ergreifen der Gnadenverheißung geschieht ja, wie Luther immer
wieder erinnert, nicht mit der Faust oder den Händen des Leibes, sondern mit
dem Herzen oder Willen des Menschen. Die Gnade mit dem Herzen
oder Willen ergreifen ist aber so viel wie die Gnade wollen. Wenn
wir leugnen wollten, dass der Glaube das vom Heiligen Geist gewirkte Wollender
Gnade sei, so würden wir damit auch leugnen, dass der Glaube überhaupt ein
Annehmen, Empfangen oder Ergreifen der Gnade sei, weil der Glaube nicht mit der
Faust, sondern mit dem Herzen und Willen in Empfang nimmt oder ergreift. Unser
Bekenntnis erinnert denn auch noch ganz ausdrücklich daran, dass der Glaube,
welcher rechtfertigt, nicht bloß Verstandessache, sondern eine Sache des
Herzens oder Willens sei. Das Bekenntnis
sagt: „Wie die Schrecken der Sünde und des Todes nicht bloß Gedanken des Verstandes
sind, sondern auch erschreckliche Bewegungen des Willens, der vor Gottes
Urteil“ (im Gesetz) „flieht, so ist auch der Glaube nicht bloß ein Wissen im
Verstande, sondern auch ein Vertrauen im Willen, das ist, er ist ein Wollen
und Annehmen dessen, das in der Verheißung dargeboten wird, nämlich der
Versöhnung und Vergebung der Sünden.“ (Apologie, 139).
In demselben Sinne
haben denn auch die rechtgläubigen Lehrer unserer Kirche gesagt, dass der
Glaube, welcher rechtfertigt, nicht bloß ein „Verstandesakt“ (actus intellectus),
sondern ein vom Heiligen Geist gewirkter Willensakt (actus voluntatis) oder Begehrungsakt (actus concupiscentiae)
sei. Die Römischen, um ihren
Begriff vom „Glauben“ zu retten, wonach es auch gläubige Diebe und Ehebrecher
geben soll, fochten und fechten dafür, dass der Glaube nur Verstandessache sei,
dass das Vertrauen des Herzens oder Willens auf die Gnade nicht
zum Glauben selbst gehöre, sondern erst eine Folge oder Wirkung des Glaubens
sei. Dagegen halten die lutherischen
Lehrer fest: Wo nicht der vom Heiligen Geist gewirkte Willensakt (actus voluntatis)
ist, wodurch Herz und Wille Christus begehren, an Christus sich hängen,
zu Christus kommen, auf Christus zustreben (tendere in Christum),
auf Christus vertrauen etc., da ist auch kein vom Heiligen Geist
gewirkter Glaube an Christus, sondern nur ein eingebildeter
Kopfglaube und Maulglaube (fides acquisita), der Christus nur als einen Gegenstand der
müßigen Betrachtung (als objectum speculationis)
behandelt, aber nicht Christus als seinen Heiland und Sündentilger
ergreift und sich zueignet.
Den Schriftbeweis führen die lutherischen Lehrer aus all den
Schriftstellen, in welchen der Glaube als ein Glaube an Christus, Vertrauen
auf Christum, Aneignung Christi, Begehren Christi etc.
beschrieben wird.
Hollaz
schreibt zu den Worten: „an Christus glauben“: „Dieser Ausdruck
bezeichnet durch das Verhältniswort „an“ mit dem vierten Fall verbunden eine
Tätigkeit, wodurch der Glaubende auf Christus zustrebt, wodurch der
Glaubende gleichsam aus sich heraus auf Christus sich begibt oder an ihn
sich hängt.“ (De fide in Christum, qu.
16.) . Quenstedt
unterscheidet zwischen einem theoretischen und einem praktischen Ergreifen
Christi. Das theoretische Ergreifen
ist eine bloße Verstandessache und findet sich auch bei Gottlosen, da auch ein
Gottloser mit seinem Verstande den logischen Schluss machen könne:
Christus hat die Welt erlöst, also auch mich.
Das praktische Ergreifen aber geschieht mit dem Herzen und Willen,
wodurch Herz und Wille Christus begehren, zu Christus kommen, in
Christi Verdienst beruhen. Dieses
praktische Ergreifen ist eine Wirkung des Heiligen Geistes und der
rechtfertigende Glaube. Er schreibt: „Indem
wir die rechtfertigende Zuversicht (des Herzens) ein Ergreifen nennen,
verstehen wir unter Ergreifen nicht ein theoretisches Ergreifen, das in
einem bloßen Beifall besteht, wenn jemand nur in seinem Verstande für
unzweifelhaft hält, dass Christus nicht nur für alle, sondern auch für ihn im Besonderen
gestorben sei, denn den Schluss können auch die Gottlosen machen, die nicht
begehren, dass ihnen um Christi Verdienstes willen das Heil widerfahre: Sondern
wir verstehen unter Ergreifen das praktische Ergreifen, welches ein sich
Verlassen des ganzen Herzens und Willens auf Christi Verdienst in
sich schließt.“ Und in der Erklärung zu dieser These beschreibt Quenstedt das „praktische“ Ergreifen, welches ein Willensakt
sei, noch weiter mit diesen Worten: „Es bezeichnet das Verlangen nach
Christus und Hinzugehen zu Christus (desiderium et accessum ad Christum) und die
zuversichtliche Zueignung und Aneignung seines Verdienstes, und dies ist
eigentlich die Zuversicht“ („welche von Seiten des Willens zum Glauben
an Christum erforderlich ist“). (II,
1338 f.)
Besonders ist auch
Luther beflissen, den Glauben, welcher rechtfertigt, als eine Herzenssache,
nämlich als ein - - natürlich vom Heiligen Geist gewirktes - - Begehren
der Gnade, Verlangen nach der Gnade, Handausstrecken nach der
Gnade etc. zu beschreiben. Einerseits tritt Luther für das „allein durch
den Glauben“ ein; er will in der Rechtfertigung alle Tugenden und Werke, die
eine Frucht und Folge des Glaubens sind, mit denen der Glaube „umgeben oder
geziert“ ist, vom Glauben geschieden wissen. Andererseits will er sich aber auch den
rechtfertigenden Glauben nicht in einen Kopfglauben und Maulglauben, in einen
Glauben, den die Menschen sich selbst gemacht haben (fides acquisita), umsetzen lassen. Er redet an diesem Punkt so eindringlich, dass
man den Eindruck gewinnt, als könne er sich nicht genug darin tun, den
rechtfertigenden Glauben als ein vom Heiligen Geist gewirktes Wollen,
Begehren der Gnade, Handausstrecken nach der Gnade zu
bezeichnen. Luther sagt: „Gott will und
begehrt, dass man nach seiner Gnade ein inbrünstiges Verlangen tragen
soll. Und eben dies tut der Glaube, welcher die göttliche Gnade für köstlich
hält und deswegen heftig nach derselben hungert und dürstet und sie also
erlangt.“ (St Louis VII, 30.)
Ferner: „Der rechte Glaube ist ein ganz Vertrauen im Herzen zu Christus,
und diesen wirkt allein Christus; wer den hat, der ist selig; wer ihn nicht
hat, der ist verdammt. Solcher Glaube
kommt auch nicht aus eigener Bereitung, sondern so man das Wort öffentlich und
klar predigt, dann hebt sich an aufzusteigen ein solcher Glaube und Hoffnung,
eine solche starke Zuversicht in Christus.“ (Erl. 18,246 f.) In seiner
Disputation vom Glauben beschreibt Luther, wie verschieden der Maulglaube und
der vom Heiligen Geist gewirkte wahre Glaube sich zu Christus stellen. Vom
Maulglauben (fides acquisita)
sagt er: „Er steht da wie ein Fauler mit verschränkten Armen und spricht: ‚Das
geht mich nichts an.‘“ Vom wahren Glauben (fides vera) sagt er: „Er erfasst mit
ausgestreckten Armen fröhlich den Sohn Gottes, der für ihn gegeben ist, und
spricht: ‚Mein Geliebter‘ (mein Freund, mein Bräutigam) ‚ist mein und ich bin
sein.‘“ Mit den
hier genannten „Armen“ beschreibt Luther nicht etwa die Liebesarme, mit
welchen wir Christus und dem Nächsten in guten Werken dienen, sondern gerade
die Glaubensarme, durch welche wir Christus als unsern Heiland ergreifen,
wie aus dem Gegensatz zu dem bloßen Kopfglauben, der nach Christus nicht die
Arme ausstreckt, hervorgeht. Das Bild ist dies: Christus tritt in der
Verheißung des Evangeliums vor uns hin als der Schönste unter den
Menschenkindern, als unser Blutbräutigam, und bestrahlt mit seiner Gnadenherrlichkeit
unsere arme Seele. Dadurch erweckt er in
dem in Sünden toten und vor Gottes Gericht fliehenden Herzen Zuversicht zur Gnade;
bildlich ausgedrückt: Das Herz streckt seine Arme nach Christus aus, das
Herz ergreift Christus, das Herz umfängt Christus. Das ist dann nichts
anderes als der Glaube, durch welchen wir Christus oder die im Evangelium
ausgesprochene Vergebung der Sünden uns zueignen. Was insbesondere Hohel.
2,16 betrifft: „Mein Geliebter ist mein und ich bin sein“, oder, wie Luther
übersetzt hat: „Mein Freund ist mein und ich bin sein“, so ist diese Stelle
nicht bloß von Luther, sondern auch von den späteren Lehrern unserer Kirche als
eine Beschreibung des rechtfertigenden Glaubens gefasst worden. Quenstedt hat zum
Beweis, dass der „rechtfertigende Glaube“ die Aneignung Christi in sich
schließe, die folgende Ausführung: „Die Aneignung (appropriationem) geben an die
Hand die Fürwörter, welche Aneignung und Besitz anzeigen: ‚mein‘, ‚mich‘, ‚mir‘,
etc., wie Hiob 19,25: ‚Ich weiß, dass mein Erlöser lebt‘; Jesaja 45,24:
‚Im HERRN ist mir Gerechtigkeit und Stärke‘; Hohel.
2,16: ‚Mein Geliebter gehört mir und ich ihm‘; Joh
20,28: ‚Mein HErr und mein Gott‘; Gal
2,20: ‚Christus hat mich geliebt und sich selbst für mich gegeben.‘ Darum gehört zum Vertrauen (des rechtfertigenden
Glaubens): Christus suchen, Jes. 55,6; Amos 5,4, heftig begehren,
Psalm 42,2-3, ihn mit seiner Gerechtigkeit ergreifen, Römer 9,30, willig
umfassen (omni acceptione complecti), 1. Tim 1,15, sein Verdienst sich
zueignen, Gal. 3,26-27, lieblich in ihm zur Ruhe kommen, Römer 4,21;
Hebr 10,22.“ (II, 1338).
Und diese Beschreibung
des rechtfertigenden Glaubens, dass er die Arme nach Christus ausstreckt und
Christus umfasst, passt nicht bloß auf den starken, sondern auch auf den schwachen
Glauben, so gewiss auch der schwache Glaube Glaube an
Christus ist und nicht mit der Faust oder dem Kopf, sondern mit dem Herzen oder
Willen Christus ergreift. So sagt Luther
auch vom schwachen Glauben, dass er Christus als Bräutigam halte
oder umfasse: „Ich mag vielleicht einen geringeren Glauben haben, der andere
einen größeren; doch ist es ein Glaube, durch den ich Christus halte. .
. . Also seht ihr nun, wie wir alle
gleich sind durch den einigen Glauben, der gibt uns Christus ganz zu einem
Bräutigam, und wir alle in diesem Glauben sind eine Braut, eine christliche
Kirche des Gesponsen Jesu Christi.“ (Erl 18, 250.) Wie eine Kindeshand einen
Schatz hält und ein Ring den Edelstein, umfasst auch der schwächste Glaube
Christus. Auch der Glaube, wenn er angefochten,
ja zum unaussprechlichen Seufzen geworden ist, so ist er noch immer das
innerliche sich Ausstrecken, sich Sehnen, Verlangen nach der Gnade, (desiderium gratiae) und
somit wahrer Glaube an Christus. Mit
Recht sagen unser Bekenntnis und unsere alten Theologen, dass schon ein Verlangen
nach der Gnade der wahre Glaube an Christus sei. Auch vom Glauben der Kinder sagen wir:
Die Schrift beschreibt den Glauben der Kinder und der Alten mit ein und
denselben Worten, nämlich mit dem Ausdruck: „an Christus glauben“, Matth. 18,6. Deshalb sagen wir auch vom Glauben der Kinder,
dass er der vom Heiligen Geist gewirkte Akt des Herzens oder Willens sei,
wodurch sie Christus als ihren Heiland ergreifen oder annehmen. Papisten und
Sekten leugnen bekanntlich, dass Kinder an Christus glauben können. Wenn manche
von ihnen den Kindern auch eine Art Glauben zuschreiben wollen, so soll es doch
kein Glaube sein, der tatsächlich Christus ergreift. Dagegen führt Quenstedt
aus: Es gibt nur einen seligmachenden Glauben bei Kindern und
Erwachsenen, und das ist der Glaube, der in einer Tätigkeit besteht (fides actualis) und
Christus ergreift. Die Tätigkeit, welche dem Glauben der Kinder zukommt,
erklärt Quenstedt näher so: „Die Tätigkeit des
rechtfertigenden Glaubens ist eine erste und unmittelbare,
wodurch er auf Christus, den Mittler, sich lehnt und dessen Wohltaten durch
Wirkung des Heiligen Geistes ergreift. Und dies ist der innerliche Glaube und
der Glaube seinem Wesen nach (haee fides interna est
ae formalis). Diesen
Glauben schreiben wir den Kindern zu. Die andere Tätigkeit ist eine
zweite und mittelbare, wodurch der Glaube herausgeht gegen den Nächsten durch
Werke der Liebe, Gal. 5,22, wonach der Gläubige auch weiß, dass er glaubt. Und diese Tätigkeit ist dem
Glauben äußerlich und zufällig. Diese Tätigkeit schreiben wir dem Glauben der
Kinder nicht zu. Aber Becanus“ (ein römischer Theologe) „spricht die erstere
Tätigkeit den Kindern ab und schreibt ihnen damit das leere Wort ‚Glaube‘
zu.“ (II, 1148.) . - - Man suchte und sucht uns Lutheraner dadurch in
Verlegenheit zu bringen, dass man die Frage aufwirft: „Woher dieser
Glaube, wodurch des Kindes Herz Christus ergreift? Dann müsste die Taufe den Glauben wirken
und auch zugleich Gegenstand (Objekt) des Glaubens sein.“ Darauf
antwortet Quenstedt (II, 1153): „Was die Gegner für
ungereimt halten, nämlich dass der Glaube in der Taufe gewirkt werde und
derselbe Glaube die Taufe ergreife, das ist für uns orthodoxe Lehre.“ Er führt
aus, dass es sich gerade so verhalte, wenn ein Erwachsener durch die Predigt
des Evangeliums gläubig wird. Das Evangelium bietet die Vergebung der Sünden
oder die Rechtfertigung dar, wirkt durch diese Darbietung den Glauben, und der
Glaube ergreift sofort das Dargebotene. Die Entstehung des Glaubens und sein
Ergreifen der Verheißung fallen zeitlich nicht auseinander, sondern zusammen.
Luther sagt darüber, was schon vorher angeführt ist: „Solcher Glaube“ (der „ein
ganz Vertrauen im Herzen zu Christus“ ist) „kommt nicht aus eigener Bereitung,
sondern so man das Wort öffentlich und klar predigt, dann hebt sich an
aufzusteigen ein solcher Glaube und Hoffnung, eine solche starke Zuversicht
in Christus.“
Bei der Erörterung,
was der rechtfertigende Glaube seinem Wesen nach sei, müssen wir im Auge
behalten, dass die Heilige Schrift die mannigfachsten Bilder zur
Beschreibung des Glaubens gebraucht. Den
Gebrauch dieser Bilder erachtet der Heilige Geist für nötig. Der Glaube an
Christus ist ja nicht sichtbar.
Er ist eine Bewegung in der Seele, im Herzen des Menschen.
Er ist die vom Heiligen Geist hervorgerufene Bewegung der Seele auf den
Sünderheiland zu. Die Sache steht ja
so: Unter der Wirkung des Gesetzes flieht der Wille des Menschen vor
Gott, wie die Apologie sagt (Seite 139). Unter der Wirkung des Evangeliums hört
die Flucht vor Gott auf und tritt die Umkehr zu Gott, nämlich das Wollen
der Gnade, der Glaube, ein. Diese dem
natürlichen Auge unsichtbare Bewegung des Herzens oder Willens auf
die Gnade zu veranschaulicht uns die Heilige Schrift durch Bilder. Schon der Ausdruck „Ergreifen“ enthält ein
Bild. Damit werden dem Glauben Hände
zugeschrieben. Wie wir mit den Händen des Leibes einen uns dargebotenen
Gegenstand ergreifen und zu uns nehmen, so ergreift das Herz durch den Glauben
die ihm im Evangelium dargebotene Vergebung der Sünden oder Gerechtigkeit,
Römer 9,30. Fast alle Glieder des Leibes verwendet die Schrift zur Beschreibung
des Glaubens: die Hände, indem sie vom Glauben als einem Ergreifen,
Annehmen (Römer 9,30; Kol 2,6) redet; die Füße, indem sie den Glauben
darstellt als ein Kommen zu Christus, zu Christus laufen,
Christus nachfolgen (Matth. 11,28; Joh.
6,35-44; Jes. 55,1; Joh. 8,12; Jes. 55,5; 2,2); den Mund, indem sie den
Glauben beschreibt als Christus essen, Christus trinken (Joh.
6,31-58), Christus. küssen (Psalm 2,12); die Augen und die Ohren,
in dem sie den Glauben ein Christum Sehen und Hören nennt (Matth. 13,16; Joh. 8,56). Mit alle diesen Bildern
beschreibt die Heilige Schrift den Glauben, wodurch Herz und Wille des Menschen
Christum ergreifen oder sich zueignen.
Und wie die Schrift,
so reden auch die rechtgläubige Kirche und ihre Lehrer. In der Apologie heißt es:
„Das Kommen zu Christus ist nichts anderes, als glauben, dass um
Christus` willen uns Sünde vergeben werde.“ (Seite 173). Luther sagt im Kleinen
Katechismus: „Ich glaube, dass ich nicht aus eigener Vernunft noch Kraft an Jesus
Christus, meinen HERRN, glauben oder zu ihm kommen kann.“ Zu Joh. 6,37
schreibt er: „Dieses Kommen aber ist nicht leiblich, dass einer in den Himmel
oder über die Wolken klettern wollte. Es
geschieht auch das Kommen nicht mit Händen oder Füßen, sondern das Herz kommt
zu Gott durch den Glauben. Wenn du sein Wort hörst und es dir gefällt,
dass du dich daran hängst, da geht das Herz zu ihm, da isst
du denn diese Speise.“ (St Louis VII, 2247). Ferner schreibt Luther zu Jes. 2,2
(„Und werden alle Heiden dazu laufen“): „Was ist süßer und lieblicher als die
Predigt des Evangeliums? Es ist eine
gewisse Lehre, auf welche sich die Gewissen sicher stützen; es bietet einen
geneigten und wohlwollenden Gott an, der seinen Sohn, den ewigen Gott, für das
Leben der Welt in den Tod gegeben hat. . . .
Weil nun das Evangelium dies allen verheißt und anbietet, deshalb laufen
die Heiden, welche das Gewissen wegen ihrer Sünden plagt, herbei, sie ergreifen
es mit Freuden und nehmen die Schätze der göttlichen Barmherzigkeit an, welche
das Wort zeigt und der Glaube sich zueignet.
Hingegen Mose, weil er die Sünden straft und denen, die wider das Gesetz
sündigen, den Tod droht, so schreckt er die schwachen Seelen ab und treibt sie
in die Flucht, indem sie an ihrer Seligkeit verzweifeln. So hat er verdeckterweise
die Beschreibung des Reiches Christi in das Wort eingeschlossen: ‚Sie werden
willig dazu laufen‘, welches Christus mit mehr Worten erklärt bei Matthäus, Kap
11,12, da er spricht: „Das Himmelreich leidet Gewalt, und die Gewalt tun, die
reißen es zu sich.“ Als wollte er sagen: Die Menschen werden nicht mit Gewalt
zum Wort des Evangeliums genötigt, sondern sie dringen sich selbst dazu“
etc., nämlich durch die Predigt des süßen Evangeliums innerlich am Herzen
oder Willen gezogen. (St Louis
VI, 32 f.) Derselbe zu Joh. 8,12 („Ich bin das Licht der Welt; wer mir
nachfolgt“ etc.): „Wer an mich glaubt, zu mir sich hält, verlässt sich
auf mich, der wird selig, der folgt mit dem Glauben Christus und hält
sich zu dem Licht. . . . Danach
ist ein anderes Folgen, dass man seinem Exempel nachfolge, seine Werke
tue etc. Da redet er jetzt nichts
Sonderliches von. . . . Christus wird
mit guten Werken nicht begriffen, sondern du musst die Augen des Glaubens
auftun.“ (St Louis VIII, 142 f.) Derselbe zu Gal. 3,28: „Darum ist der Glaube
das hartnäckigste Anschauen (pertinacissimus intuitus), welches nichts anschaut außer Christus, den
Sieger über Sünde und Tod und den Geber der Gerechtigkeit.“ (Comm. ad Gal. Irmischer
II, 133). Derselbe zu Psalm 2,12 („Küsset den Sohn“ etc.) „Deshalb sollen wir
dieses Zeugnisses eingedenk sein, dass dieser König Gottes Sohn ist, vom Vater
in Ewigkeit geboren, und uns vorgestellt, dass wir ihn küssen und ihm dienen
sollen, das heißt, dass wir fest glauben sollen, dass wir durch ihn mit
Gott versöhnt seien, so dass wir, wiewohl wir mit Recht Gottes Zorn unserer
Sünden wegen fürchten, dennoch im Vertrauen auf diesen Mittler die Seligkeit
hoffen. Wenn wir dem Sohn diesen
Gottesdienst erwiesen haben, dann ist der Vater zufrieden und fordert von uns
nichts mehr, was die Versöhnung und Hoffnung des ewigen Lebens anbelangt. Aber der Gehorsam, welcher nach her
hinzukommt, weil wir alles im Glauben an den Sohn Gottes tun, wiewohl er
unvollkommen ist, gefällt dennoch Gotte und hat sowohl leiblichen als
geistlichen Lohn.“ (St Louis V, 178.)
So steht es denn fest:
Alle diese Bilder: Christus ergreifen, nach Christus die Hände ausstrecken, an
Christus sich hängen, zu Christus kommen, zu Christus laufen, Christus
anschauen, essen, trinken, küssen etc., gebrauchen die Heilige Schrift und,
nach ihrem Vorgange, die rechtgläubige Kirche zur Beschreibung des rechtfertigenden
Glaubens, zur Beschreibung des Glaubens, welcher das vom Heiligen Geist
gewirkte Gerichtetsein des Herzens und
Willens auf Christus ist und wodurch Christus unser Heiland, unsere
Gerechtigkeit, unser Seelenbräutigam wird. Wenn wir diese Ausdrücke
kritisieren und als Werklehre ausdrückend verwerfen wollten, so würden wir die
Schrift kritisieren und meistern und die Zeugin der Wahrheit, die rechtgläubige
Kirche, verketzern. So sehr alle
rechtgläubigen Lehrer bemüht sind einzuschärfen, dass der Glaube an Christus
seiner Entstehung nach allein des Heiligen Geistes Wirkung ist und
hierbei der Mensch nicht mitwirkt, sondern nur des Heiligen Geistes Wirkung
erfährt oder erleidet, so ernstlich schärfen sie andererseits dabei ein, dass
der Glaube an Christus seinem Wesen nach stets der Akt oder die
Tätigkeit ist, wodurch der Mensch die Gnade ergreift oder die Gnade will. Und der Glaube ist deshalb stets ein
Ergreifen oder Wollen des Herzens, weil unsere Gerechtigkeit außer uns, in der
Verheißung des Evangeliums, liegt.
Deshalb auch der Satz der alten Lehrer: „Man nehme dem Glauben das Umfangen,
und die Verheißung fällt für dich hin.“ Luther sagt: „Wenngleich alle Engel, ja
Gottes Barmherzigkeit selbst da für dich stünde, so hülfe es nicht, du
hangest denn an ihr mit einem eigenen Glauben.“ (Erl 13,298.) Ferner: „Christus
ist unser Mittler vor Gott. Ist er unser
Mittler, so nimmt er sich unser an, und wiederum nehmen wir uns sein an als
des unsern“, nämlich durch den Glauben.
(Erl 10,14) . Von dem Glauben, der nicht ein Hangen des eigenen Herzens
an Christus ist, sagt Luther: „Es ist ein Glaube von Christus und nicht
ein Glaube zu oder an Christus, welchen auch die Teufel haben
samt allen bösen Menschen.“ (Erl 10,5)
Die lutherische Kirche
meidet sowohl den Graben rechts als den Graben links. Der Graben rechts ist die
Irrlehre, dass der Mensch ganz oder teilweise aus eigener Kraft glaube oder die
Gnade wolle. Der Graben links ist die Irrlehre, dass der Glaube überhaupt nicht
ein Vertrauen auf Christus, ein Ergreifen oder Wollen der Gnadenverheißung sei.
Die lutherische Kirche bleibt auf der rechten Bahn und lehrt: Der Glaube,
welcher gerecht macht, ist das vom Heiligen Geist gewirkte Ergreifen oder
Wollen der im Wort des Evangeliums dargereichten Gnade.
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Im Anschluss an das
Referat wurden von dem Artikel in "Lehre und Wehre" (Märzheft Jahrgang 1906), betitelt: Inwiefern ist der
Glaube, welcher die Vergebung der Sünden ergreift, ein Leiden und inwiefern
eine Tätigkeit, ein Akt?" die Einleitung und die ersten drei Abschnitte
verlesen und besprochen.
Zu Abschnitt I wurde
noch erklärend bemerkt: Der Glaube wird ein Leiden genannt, weil hier die Rede
ist vom Glauben in seiner Entstehung.
Weil der Mensch in der Entstehung des Glaubens gar nicht mitwirkt,
sondern solche Entstehung einzig und allein ein Werk des Heiligen Geistes ist,
das der Mensch an sich erfährt, darum wird der Glaube ein Leiden genannt.
Bei Abschnitt II wurde
gefragt: Ist der Glaube auch schon in dem Moment, da Gott ihn schenkt, ein Tun
oder nur ein Leiden? Antwort: In
demselben Augenblick, in welchem der Glaube entsteht, ergreift er auch den
Heiland, sowie die Rechtfertigung.
Doch wird hier von der
Passivität des Glaubens in dem Sinne geredet, dass der Glaube, welcher
zur Gerechtigkeit gerechnet wird, Gott nicht gibt, sondern von ihm nur empfängt. Die Erlösung ist ja eine ganz
vollkommene. Weil Christus die Vergebung
der Sünden bereits erworben hat und Gott sie dem Menschen im Evangelium zusagt,
so ist der Glaube nicht noch ein Tun, wodurch die Vergebung der Sünden erst
vollends erarbeitet und erworben würde, sondern der Glaube ist allein die Hand,
welche sie ergreift, von Gott empfängt.
Bei Punkt III wurde
die Frage aufgeworfen, ob es nicht Synergismus sei, vom rechtfertigenden
Glauben zu reden, wie es in diesem Abschnitt geschehe. Würde da nicht der spätere Gnadenstand mit
dem Wesen des Glaubens vermengt, wenn man den Glauben sagen lasse: Mein
Geliebter gehört mir und ich ihm, oder den Glauben von Anfang an als ein
Zufahren auf Christum beschreibt, wie ein Schiff mit vollen Segeln in den Hafen
fährt?
Antwort: Sobald ein Fünklein Glaube da ist, gewirkt vom Geiste Gottes, so fasst
er auch seinen Heiland. Christus tritt
vor ihn als der Bräutigam, und der Glaube sagt zu ihm: Du bist mein. So ist Dr. Luther der Glaube von Anfang an
das Jawort, das wir Christus, unserm
Seelenbräutigam, geben, der sich im Evangelium uns darstellt, umflossen von
seinem Erlöserblut, als der Schönste unter den Menschenkindern.
Und wenn zugestanden
wird, dass der Glaube ein Ergreifen Christi sei, und wenn ferner
zugestanden wird, dass dies Ergreifen mit dem Herzen oder Willen
geschehe, so ist damit auch zugestanden, dass der Glaube sei ein Christus oder
die Vergebung der Sünden Wollen, sich an Christus hängen, auf Christus
sein Vertrauen setzen, auf Christus zufahren etc. Das sind Schriftausdrücke vom Glauben, und
die gebrauchen auch immer wieder vom Glauben die lutherischen Theologen, wie z.B.
Luther, Quenstedt, Dannhauer,
Hollaz.
Lässt man den Glauben
nicht ein Ergreifen Christi, ein Wollen Christi sein, so nimmt man ihm das
Wesen, und es bleibt nur übrig eine fides historica, ein Glaube, der uns die Verheißungen des
Evangeliums wertlos macht, denn ein theoretisches Ergreifen der Wahrheiten des
Evangeliums mit dem Verstande findet sich auch bei Gottlosen.
Der seligmachende
Glaube nimmt für sich die im Evangelium verkündigte Vergebung, holt und eignet
sich zu aus dem Wort der Gnade das Verdienst Christi, und dadurch rechtfertigt
er den Sünder vor Gott.
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Die Synode bekannte
sich durch Beschluss von Herzen zu der Ausführung des Referenten und zu
dem Artikel in "Lehre und Wehre".
Da beim Abfragen des
Vorschlags, uns zu obigem zu bekennen, zwei Brüder mit Nein stimmten, beschloss
die Synode, dass auf Konferenzen weiter mit diesen Brüdern verhandelt, und dann
der Synode über den Verlauf solcher Verhandlungen berichtet werden solle.
P emeritus Joh
v Brandt erklärte hierauf seinen Austritt aus der Synode.
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