„Neue Sicht auf Paulus“?
Roland SckerlA
Unter diesem Begriff (1982 von James Dunn
geprägt) geistert sei den 1960er Jahren im Bereich der protestantischen
Theologie, angefangen von Krister Stendahl, ein
Versuch herum, die biblisch-reformatorische Rechtfertigungslehre auszuhebeln
und Paulus „anders“ zu interpretieren. Vor allem, so Stendahl,
dürfe die Rechtfertigungslehre nicht im Zentrum stehen. Er behauptete, und
andere sind ihm darin gefolgt, wie James Dunn, Norman Thomas Wright, E.P.
Sanders, dass der Gegensatz gar nicht zwischen der Gnadenreligion des
Christentums einerseits und einer Werkreligion des Judentums andererseits bei
Paulus bestehe. Die „Neue Perspektive“ leugnet z.B., dass es eine
jüdisch-pharisäische Werkgerechtigkeit gegeben habe und spricht in dieser
Hinsicht nur von einem „Bundesnomismus“, d.h. die
Gesetze und Werke sollten nicht in den Bund mit Gott hineinführen, sondern in
dem Bund erhalten. [Dabei wird allerdings völlig verkannt, dass ja tatsächlich
auch gemäß Paulus und der ganzen rechtgläubigen christlichen Kirche stets betont
wurde, dass die Männer im Alten Bund ja durch die Beschneidung Glieder des
Volkes Gottes wurden – dass sie aber erhalten wurden im Bund allein durch den
Glauben an den Messias, wie dies z.B. Ps. 32 sehr deutlich macht, auch die
Geschichte Abrahams, des Vaters des Glaubens. Anm. d. Verf.] Paulus, so wird
behauptet, sei es nur um die Überwindung der Abgrenzung der Juden von den
Heiden gegangen, da die Gesetze auch die Grenze zu den Heiden markiert hätten. [Hier
wird völlig ausgeblendet, was im Römerbrief steht. Der gesamte Römerbrief, vor
allem 1,18-4,25, ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Judentum, auch
im neunten bis elften Kapitel nochmals deutlich dargelegt. Anm. d. Verf.] Wenn
Sanders behauptet, Paulus kritisiere am Judentum nicht dessen
Werkgerechtigkeit, sondern nur, dass es kein Christentum sei, so zeigt dies,
dass er anscheinend den Römerbrief nie gelesen hat. Ohne jegliche
exegetische Anstrengungen liegt es dort hell am Tage, dass es genau um
die Auseinandersetzung – gerettet durch die Werke oder allein aus Gnaden,
allein um Christi Verdienst willen, allein durch den Glauben geht. Jacob Neusner, ein Forscher für rabbinische Schriften, hat die
Art und Weise, wie Sanders rabbinische Schriften verwendet hat, als
„anachronistisch“ bezeichnet.1 Dass dieses Thema durchaus relevant
ist, zeigt, dass einer der Hauptprotagonisten der „Neuen Sicht auf Paulus“,
Norman Thomas Wright, einer der Redner beim Gnadauer
„Zukunftskongress“ „Neues Wagen“ in Erfurt, Ende Januar 2013, sein wird,
übrigens gemeinsam mit Tobias Faix, einem der
Hauptvertreter der Emerging Church in der Bundesrepublik Deutschland. Beide
werden zu „Reich Gottes und Gesellschaft. Quer denken,
ganzheitlich handeln“ referieren. (s. Programm des Kongresses unter http://www.neueswagen.com)
N.T. Wright hat sich zwar von Sanders und
Dunn distanziert, aber in den Grundlinien stimmt er mit ihnen völlig überein. Wright’s Aussagen zur Rechtfertigungslehre hören sich in
vielem zunächst durchaus reformatorisch, zumindest in sofern,
als er Rechtfertigung nicht als Gerechtmachung,
sondern Gerechterklärung betrachtet, als eine
Erklärung Gottes über den Sünder, der an Jesus Christus glaubt. Auch die
Abgrenzung gegen die jüdische Werkgerechtigkeitslehre trägt er mit. Aber:
Welche Gerechtigkeit bekommt der Sünder zugesprochen? Das ist die Hauptfrage.
Und da lehnt Wright eben entschieden ab, dass fremde Gerechtigkeit zuerkannt
wird. Und damit ist seine gesamte „Rechtfertigungslehre“ unbiblisch, unevangelisch. Er widerspricht ganz klar Gal. 3,26 f., wenn
er leugnet, dass der Sünder mit Christi Gerechtigkeit bekleidet wird.1a
Probleme mit Wright gibt es auch bei seiner Lehre über Jesus Christus und was
rechtfertigender Glaube und Evangelium sind: Er spricht im Blick auf Christi
Rettungswerk nicht von Christi Gottheit, sondern nur vom gehorsamen Erfüllen
des Willens Gottes, wodurch Jesus uns die Erlösung oder Rechtfertigung erworben
hat, was Gott durch die Auferweckung Jesu bestätigt habe. Rechtfertigender
Glaube ist für Wright Glaube an den Gott, der Jesus Christus von den Toten
auferweckt hat. Das ist ja allerdings ein sehr zentraler Punkt des
rechtfertigenden Glaubens, da die Auferweckung Jesu Christi allerdings die Gerechterklärung Christi und mit ihm aller ist, für die er
stellvertretend am Kreuz starb (aber eben genau diese Gerechterklärung
und Zueignung derselben leugnet Wright ja). Dieser Glaube wird mittels des
Evangeliums durch Gott gewirkt. Das klingt auch noch gut reformatorisch.
Allerdings kommt Sündenvergebung in dieser Konzeption nicht vor. Wie schief,
trotz all der schönen Einzelaussagen, Wright dennoch liegt, wird deutlich in
dem, was er über das „Evangelium“ sagt: Es habe im Zentrum nicht die
Rechtfertigung durch den Glauben, sondern die Verkündigung, dass der
gekreuzigte und auferstandene Jesus HERR ist. Rechtfertigung durch den Glauben
ist für Wright, glauben, dass Jesus Messias und HERR ist – unabhängig davon, ob
man je etwas über die Rechtfertigung aus Glauben gehört habe. Was er damit
sagen will ist, dass man nicht gerechtfertigt werde durch den Glauben, weil man
glaube, dass es eine Rechtfertigung aus Glauben gibt, sondern weil man an Jesus
glaubt. Die Frage ist auch: Wer ist dieser Wright’sche
Jesus für den Glauben? Ist er der Erlöser? Hat er durch ihn Sündenvergebung?
Oder geht es nur darum, dass er HERR ist? Und was heißt dies?
Die Rechtfertigung des Sünders, das macht
er deutlich in „What Saint Paul Really
Said“, spielt für ihn keine größere Bedeutung, sondern entscheidend sind für
ihn Tod, Auferstehung und Erhöhung Christi2.
Dass aber sie alle gerade mit der
Rechtfertigung des Sünders vor Gott in Verbindung stehen, und die Briefe des
Paulus voll sind von der Rechtfertigungslehre, all das wird ausgeblendet. Nicht
Röm. 1,16.17 sei der Kern des Römerbriefes, sondern Röm. 1,3.43.
Die ganze Anlage des Römerbriefes aber ist anders und kommt von Röm. 1,16.17
her und zielt darauf hin.
Wright lehnt letztlich, auch das wird
deutlich4,
die biblisch-reformatorische forensische Rechtfertigungslehre ab. Glauben an
Christus ist für ihn Glauben an Ihn als den HERRN und Aufnahme in den Bund. Im
Bund Gottes, da habe man als Bundesglied Rechtfertigung – aber eben deshalb,
weil man ein Bundesglied sei und sich an die Bundesgesetze halte.
Was Wright zur Rechtfertigung sagt, klingt an
einzelnen Stellen zunächst ganz gut: Sie ist Erklärung, dass die Sünden
vergeben sind und man dadurch zum Bund Gottes gehört. Allerdings grenzt sich
Wright entschieden von der lutherischen Theologie ab, weil er nicht annehmen
will, dass das Gesetz zum Ende gekommen ist, sondern es so sehen will, dass es
in Christus erfüllt ist. Nun hat lutherische Theologie allerdings immer beides
gesagt. Aber es hat eben auch gesagt, dass aller Gesetzesweg zum Heil ausgeschlossen
war und ist. Hier liegt ein entscheidender Unterschied zu reformierter
Theologie – von der Wright erklärtermaßen herkommt – die das Gesetz immer sehr
positiv betrachtet hat. Aber, und das macht den Unterschied: Für Wright ist
Rechtfertigung nicht mehr die Stellung des Einzelnen vor Gott, sondern seine
Stellung innerhalb eines Bundesvolkes, das von Bundesgesetz bestimmt ist. Damit
aber ist tatsächlich die Gnade aufgehoben und das Gesetz wieder zur Herrschaft
gekommen.5 Und: Rechtfertigung heißt bei Wright
zwar, dass dem Sünder Gerechtigkeit zugesprochen wird – aber eben nicht die
Gerechtigkeit Gottes, die Gerechtigkeit Christi!5a Damit aber
ist Wrights Rechtfertigungsbegriff nicht biblisch-evangelisch-reformatorisch,
sondern gesetzlich!
Was Wright so gefährlich macht ist dies,
dass er die Begriffe völlig neu füllt. Rechtfertigung hat für ihn nichts mehr
mit Erlösung zu tun. Rechtfertigung wird für ihn zu einem Teil des
Gesetzesbundes. Gerechtfertigt wird also derjenige, der treu im Bund geblieben
ist5a
„Gerechtigkeit Gottes“ ist daher für ihn auch nicht etwas, das Gott dem Sünder
schenkt, sondern vielmehr etwas, das er, Gott selbst hat, und aus dem heraus er
handelt. Damit hat Wright tatsächlich keinen evangelischen, sondern einen
gesetzlichen Rechtfertigungsbegriff. Noch klarer wird dies, wenn er behauptet,
Gott hätte bei seinem Bund mit Abraham sich kein Volk erwählen wollen – eine
Aussage, die eindeutig 1. Mose 12 und 5. Mose 7 widerspricht – sondern es sei
ihm darum gegangen, die Sünde zu überwinden und so durch Israel die ganze Welt
zu erlösen. „Rechtfertigung“ wird für Wright zu einem eschatologischen Begriff,
bei dem es um das Urteil im Endgericht geht. Der eschatologische Aspekt ist
gewiss wichtig und darf nicht unterschlagen werden. Und Wright hat irgendwo
auch einen präsentischen. Aber: Er sei eingebetet in
das Bundesverhältnis.5b Dies führt tatsächlich zu einer israelistischen Verengung des Erlösungsbegriffes, führt
tatsächlich dazu, dass auch die Heiden Israeliten werden müssten, Teil des Abrahambundes. Dass Gott einen neuen Bund in Christus
geschenkt hat, das wird völlig ausgeblendet. Dass die Zeit des Gesetzes zu
Ende, das ein Zuchtmeister auf Christus sein soll, das wird völlig verkannt.
Denn die entscheidende Frage ist ja: Worauf basiert das Urteil im Endgericht.
Und da behauptet Wright eben, sich auf Röm. 2,13 fußend, aber den gesamten
Kontext ausblendend, dass es auf den Werken beruhe!
„Evangelium“ ist für Wright nicht mehr,
dass ein Sünder Rettung finden kann und wie, sondern nur: Jesus ist HERR, als
Ansage: Israels Hoffnung ist erfüllt; und: Jesus, nicht der römische Kaiser,
ist HERR5c. Damit ist das Evangelium tatsächlich
seiner frohen Botschaft entleert.
In „Die Suche nach dem wahren Paulus“
behauptet Wright, Luther habe die Unterscheidung zwischen Gesetz und Evangelium
hochgespielt6. Für einen Reformierten spielt diese Unterscheidung
allerdings keine Rolle, da ja die reformierte Theologie im Evangelium die
Erfüllung des Gesetzes sieht. Aber Wright hat damit Paulus, gerade im
Römerbrief, nicht verstanden. Gerade im dritten Kapitel wird der entscheidende
Unterschied im Blick auf die Rechtfertigung des Sünders vor Gott deutlich.
Allerdings, auch das muss deutlich gesagt werden, hat Luther ebenso auch den
Antinomismus bekämpft und dem Gesetz seinen richtigen Platz zugewiesen, in der
Hauptsache, zur Sündenerkenntnis zu führen, dann aber auch, um Wegweiser für
den Christen in seinem Leben zu sein. Und er hat deutlich unterschieden
zwischen dem alttestamentlichen Zeremonial- und
Polizeigesetz, was abgetan ist, und dem natürlichen Gesetz, das für immer gilt.
Genau diese Unterscheidung ist bei der „Neuen Sicht“ gar nicht zu finden.
„Gnade“
findet bei der „Neuen Sicht“ nur einen Raum, wenn es darum geht, in den Bund
hinein zu kommen – aber wenn es darum geht, im Bund zu verbleiben und so
letztlich das Endziel, die ewige Herrlichkeit, zu erreichen, kommt es auf das
Halten des Gesetzes an (Bundesnomismus).6a
Da muss man sich schon fragen: Wo liegt da noch der Unterschied zu Rom und zur römischem Gesetzlichkeit? Das ist ja genau die
Gesetzlichkeit, die Paulus bekämpft hat! Da braucht man sich nicht zu wundern,
dass die Vertreter der „Neuen Sicht“ so entschieden gegen Augustinus und Luther
sowie die Reformation sind – denn durch die wird ihre „Sicht“ ja direkt getroffen.
Dass dem tatsächlich so ist, zeigt, wie
schon bemerkt, Wrights Behauptung, dass das Endgericht nach den Werken der
Gläubigen stattfände. „Rechtfertigung findet statt auf der Basis der Handlung,
nicht des Besitzes.“6b
Wichtig ist auch, sich mit Dunn und Sanders
direkt auseinanderzusetzen, als den Hauptvertretern dieser „Neuen Sicht“ neben
Wright, um herauszufinden, was gemeint ist: Dunn und Sanders stehen dabei
theologisch sich sehr nahe. Ausgangspunkt für beide ist die Behauptung, Paulus
habe in seinen Briefen das Judentum völlig falsch dargestellt.7
[Die Behauptung indiziert damit, dass der Heilige Geist es falsch dargestellt
habe; es ist aber wohl davon auszugehen, dass Dunn wie Sanders die
Verbalinspiration ablehnen. Anm. d. Vers.] Gleichzeitig greifen sie dabei
massiv Luthers Theologie an und behaupten, Paulus würde durch Luthers Brille
falsch gelesen, da er seine Gewissensnöte in Paulus hineingelesen habe und so
zu seiner Rechtfertigungslehre und seiner Sicht des Judentums auf dem
Hintergrund seiner Auseinandersetzung mit Rom gekommen sei.8 [Dass allerdings tatsächlich die Briefe des Apostels das
aussagen, was die reformatorische Theologie, nicht nur Luthers, ihnen entnommen
hat, scheint man nicht wahrhaben zu wollen. Anm. d. Verf.] Interessanterweise
gibt Dunn, wobei er Sanders wiedergibt, selbst zu, dass das Judentum des ersten
Jahrhunderts eine Gesetzesreligion war, weil das Gesetz die Beziehung zwischen
Gott und den Juden geregelt habe und Gerechtigkeit sich im Blick auf das Gesetz
zeigte. Die Behauptung ist dabei, dass durch das Gesetz nicht Gnade erlangt
würde, man so nicht in den Bund käme [was auch niemand je behauptet hat, Anm.
d. Verf.], sondern so im Bund erhalten bleibe [was aber letztlich doch darauf
hinausläuft: nur der kommt in den Himmel, der das Gesetz hält; das rabbinische
Judentum ist eine Gesetzesreligion – und genau das hat Paulus gesagt; Anm. d.
Verf.], was dann als „Bundesnomismus“ bezeichnet
wird. Gerechtigkeit würde das Beibehalten eines Status im
rabbinischen Judentums ausmachen [der aber, auch nach Sanders und Dunn,
nur durch das Gesetz beibehalten wurde, Anm. d. Verf.] Was Dunn 1983 dabei an
Sanders kritisiert ist nur, dass Sanders nicht radikal genug war, da er die
Unterschiede zwischen der paulinischen Rechtfertigungslehre und dem
rabbinischen Judentum weiterhin anerkannte – während Dunn genau das nicht mehr
machen will.9
Er meint, dass Paulus sich gar nicht
grundlegend von der Bundestheologie verabschiedet habe [was er ja auch gar
nicht brauchte, denn sie war ja alttestamentlich, Anm. d. Verf.]. Dann aber
behauptet Dunn, Paulus hätte weiterhin das Verständnis gehabt, dass Gottes
Rechtfertigung dies sei, dass er Israel als sein Volk ansehe.10
Aber genau das ist falsch. Gott hat das Israel nach dem Fleisch wohl besonders
gesetzt, aber nicht alle aus dem Israel aus dem Fleisch sind auserwählt zur
Rettung durch den Glauben an den Messias. Nicht alle aus dem Israel aus dem
Fleisch, weder in der Zeit des Alten noch des Neuen Bundes, glauben an den
Messias. Rettung, und das ist entscheidend, Rettung gibt es nicht durch die
Zugehörigkeit zu einem äußeren Bundesvolk, sondern allein durch den Glauben an
den Messias – im Alten wie im Neuen Bund. Und genau das hat Dunn ausgeblendet.
Dunn leugnet dabei, dass Rechtfertigung ein juridischer Akt Gottes ist,
grundsätzlich geschehen mit der Auferweckung Jesu Christi auf Golgatha
(allgemeine Rechtfertigung), die in der Wiedergeburt der Gläubige empfängt,
ergreift (persönliche Rechtfertigung), sondern sieht Rechtfertigung vielmehr
als einen Akt, in dem Gott anerkennt, dass jemand im Bund sei – und behauptet
etwa im Blick auf Gal. 2,16, dass dies noch ein zukünftiger Akt sei.11
Davon aber, dass es weiterhin um einen Bundeszustand gehe, sagt Paulus
tatsächlich gar nichts. Dunn behauptet, es sei Paulus in Gal. 2,16 nur um die
„Bundeswerke“ gegangen, nur um die jüdischen Gesetze, und zwar nur einige
Abgrenzungsgesetze wie Beschneidung, Sabbath, Feste, durch die man nicht
gerecht würde. Es ist nicht unrichtig, dass es sich bei „des Gesetzes Werke“ um
die alttestamentlichen Gesetze handelte, aber z.B. nicht nur um eine geringe
Auswahl daraus, wie Dunn behauptet11a. Aber
ebenso wenig wird jemand durch irgendwelche anderen Gesetze gerecht. Denn wenn
schon die von Gott selbst aufgestellten Gesetze nicht zur Rettung helfen – wie
viel weniger menschengemachte Gesetze. Richtig ist, wenn Dunn feststellt, dass
es für einen Juden des ersten Jahrhunderts unmöglich war, jemanden als Glied
des Volkes Gottes anzusehen, der nicht dem Gesetz in allem gehorchte12.
Wenn Dunn dann aber behauptet, dass die Sakramente, Taufe und Abendmahl, für
die Christen den gleichen Charakter haben wie für die Juden die Gesetze, so
liegt er völlig falsch und hat nichts von den Gnadenmitteln begriffen. Denn
diese Ordnungen Gottes sind nicht gegeben, um durch ihre Einhaltung Gnade zu
erlangen oder in der Gnade zu bleiben, sondern sind Mittel, durch die Gott
seine Gnade, seine Vergebung darreicht – die aber allein der Glaube empfängt.
Dunn hat also tatsächlich eine gesetzliche Auffassung des Christentums (wie sie
allerdings im reformierten Raum weit verbreitet ist). Wenn Dunn dann allerdings
auch noch behauptet, „Werke des Gesetzes“ würde nicht bedeuten, dass dadurch
das Heil erworben würde, sie gehörten sozusagen nur zu den Bundesordnungen13,
so ist das zum einen ein Widerspruch in sich, zum anderen widerspricht es auch
den Aussagen in Gal. 2,16 und Röm. 3, wo Paulus ganz deutlich sagt, dass wir nicht durch des Gesetzes Werke gerecht
werden. Darum geht es ja gerade. Dunn meint dann zwar, dass es Paulus darum
gehe, dass Gnade nicht nur die betrifft, die in den Bundesordnungen leben, aber
damit missversteht er weiter die Aussagen des Apostels, wie sie auch Röm. 10
ganz deutlich werden. Noch problematischer wird es aber, wenn Dunn dann
behauptet, dass die Aussagen gegen die Werke sich nur auf die Bundesordnungen
bezögen und in keiner Weise auf andere menschliche Werke, Anstrengungen bezogen
werden könnten14. Dazu ist oben schon das wichtigste gesagt worden. Dieses Missverständnis hängt
allerdings ganz eng damit zusammen, dass er die Bedeutung der Werke für die
Juden wie für Paulus überhaupt nicht erkannt hat, ja, völlig verkehrt. Dunn
behauptet dann, dass es letztlich gar nicht um die Frage gehe, ob man durch
Werke oder durch den Glauben gerecht werde, sondern darum, ob die jüdischen
Bundesgrenzen noch Gültigkeit hätten oder nicht15. Dass
diese Frage auch eine Rolle gespielt hat, ist sicher richtig. Aber die
Grundaussage ist ein völliges Missverständnis von Paulus und damit auch des
christlichen Glaubens. Wenn er dann behauptet, die Aussage, dass durch des
Gesetzes Werke kein Fleisch gerecht werde, sich nur auf die Juden beziehe in
der Hinsicht, als Paulus damit sagen wolle, dass „Fleisch“ hier nur die
Nachkommenschaft Abrahams meine, so ist das völlig falsch, umso mehr als Paulus
ja an Heidenchristen geschrieben hat, und der Begriff „Fleisch“ in der Bibel
nun einmal den abgrundtief verdorbenen Menschen allgemein meint.
Wenn Dunn dieselbe Auslegung auch dem
Römerbrief überstülpt16, so vergisst er völlig,
dass diese Gemeinde keine Gemeinden messianischer Juden waren,
oder doch nicht zum größten Teil, sondern auch viele Heidenchristen enthielten,
denen aber diese Worte genauso galten und gelten. Gerade Röm. 3,19 macht
deutlich, dass es um alle Menschen geht, dass alle Welt vor Gott schuldig ist
und niemand das Gesetz Gottes halten kann, weder das mosaische Gesetz noch das
natürliche Gesetz. Dunn stimmt mit Sanders darin überein, dass jemand, der im
Bund mit Gott ist, in diesem Bund nur durch das Gesetz verbleiben kann17.
Damit hebt er tatsächlich das „allein aus Gnaden“, „allein durch den Glauben“,
„allein um Christi Verdienst willen“ auf, weil nun eben doch das Gesetz zum
Bleiben in der Christusgemeinschaft hinzu kommt. Dass
aber unsere Rettung, unser Heil, unsere Erlösung zu jedem Zeitpunkt allein aus
Gnaden ist, auch im Blick auf die Bewahrung, das hat er nicht verstanden.
Auf S. 22 klingt es klarer an, dass Dunn
das Gesetz auch in die Erlösung hineinmengt, auch wenn er es nicht breiter
ausführt.
Inzwischen sind nicht wenige, die der
„Neuen Sicht auf Paulus“ anhängen, wie Paula Fredriksen, noch weiter gegangen
und behaupten, Paulus hätte keine Trinität gekannt18
In diesem Zusammenhang wird dann auch
behauptet, Luther und andere hätten Paulus und dem Christentum eine
„antijüdische Prämisse“ gegeben19. Das ist völlig
verkehrt. Luther hat Paulus sehr wohl in seinem jüdischen Kontext verstanden,
aber eben auch, wie falsch das Judentum selbst das Alte Testament verstanden
hat, schon zur Zeit des Paulus, und welch eine Wende für Paulus selbst die
Bekehrung vom rabbinisch-pharisäischen Juden zum messianischen Juden oder
Christen war, wie es etwa Phil. 3 so hell zu Tage tritt.
John Gager
vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass Christen aus den Juden
sich weiter an die Thora halten müssten, nur nichtjüdische Christen seien davon
frei. Das sei ein Kernpunkt bei Paulus gewesen20. Dem ist
aber keineswegs so. Denn Timotheus, der Sohn einer jüdischen Mutter war, wurde
nicht deshalb beschnitten, weil er nach jüdischer Ansicht Jude war, sondern
allein darum, damit er als jemand, der beschnitten war, einen besseren Zugang
zu den Juden habe. Es wird dann von John Garr sogar
behauptet, Paulus habe auf der Feier des jüdischen Passah
bestanden und allgemein sei der Sabbath in der frühen Kirche befolgt worden21.
Tatsächlich aber finden wir bereits in der Apostelgeschichte, und zwar gerade
im Zusammenhang mit Paulus, dass der Herrentag, der Sonntag, erster Tag der
Woche, begangen wurde und Gottesdiensttag war. Ebenso betont er im
Kolosserbrief, wie auch im Römerbrief, dass es keine besonderen Tage vor Gott
gibt und das alte Gesetz in Christus zum Abschluss gekommen ist. Paulus und dem
Neuen Testament werden so von der „Neuen Sicht“ Ansichten übergestülpt,
aufgezwungen.
Es wird in der „Neuen Sicht“ ein Gegensatz
gegenüber der bisherigen Theologie aufgebaut, der so vielfach gar nicht
existiert hat22. Das biblisch-reformatorische Christentum
wusste sehr wohl, dass Jesus ein Jude war und dass die Gemeinde des Messias
eine ist, von Adam und Eva an bis zum Jüngsten Tag, nämlich aus all den
Gläubigen an den Messias aus dem Alten und Neuen Bund, also die Gemeinschaft
der Christusgläubigen aus Juden und Heiden. Der Bruch, der zwischen Judentum
und Christentum sich immer mehr entwickelte, ging vom Judentum aus, das sich
dem eigenen Messias verweigerte und schließlich, im Zusammenhang mit dem Bar-Kochba-Aufstand, die messianischen Juden blutig verfolgte
und so jegliche Verbindung unmöglich machte.
Die „neue Gesetzlichkeit“, wie man die
„Neue Sicht“ auch nennen kann, wird besonders deutlich, wenn im Zusammenhang
mit der Entscheidung der Apostel und Jerusalemer Gemeinde wegen der
Heidenchristen behauptet wird, mit dieser Entscheidung sei den Heidenchristen
das mosaische Gesetz übergeben worden – das Gegenteil war ja der Fall. Es
wurden nur sehr wenige Bestimmungen, die z.T. sehr am Rande standen,
aufgegeben, und zwar als Mitteldinge, um der Juden in ihrer Umgebung. Die „Neue
Sicht“ behauptet aber, die Nichtjuden hätten das (jüdische) Gesetz zu halten
gehabt23.
Es wird auch die Behauptung aufgestellt, etwa im Zusammenhang mit der Bekehrung
Lydias, dass die Frauen gar keine Juden gewesen seien, sondern Heiden, die die
jüdischen Sitten einhielten. Das aber sagt der Text überhaupt nicht. Nur für
Lydia stimmt dies nach dem Text – sie hatte sich den Juden angeschlossen, weil
sie die alttestamentliche Wahrheit erkannt hatte.
Dies kommt alles von der Grundsicht her,
die Kristen Stendahl 1961 formuliert hat, nämlich
dass es Paulus gar nicht um persönliche Schuld gegangen sei, sondern darum, wie
das Bundesgesetz unter der Einbeziehung von Christus zu erhalten sei und wie
die Beziehung von Menschen aus den Juden und aus den Heiden sich in dem Bund
und dem Bundesgesetz sich gestalten; oder, wie Wright es behauptet, es gehe gar
nicht um Erlösung, sondern um die Kirche, nicht um Soteriologie, sondern
Ekklesiologie.23a
Wenn behauptet wird, Paulus habe die
Korinther 1. Kor. 5,8 aufgefordert, das jüdische Passah zu feiern24,
so gibt es dafür keinerlei Anhaltspunkt, denn im Text ist nur vom „Fest“ die
Rede. Und wie Paulus zu der Verbindlichkeit jüdischer Feiertage stand, hat er
in Röm. 14; Gal. 4 und Kol. 3 sehr deutlich gemacht. Während N.T. Wright
hinsichtlich dieser Dinge vorsichtig ist, neigt John Garr
sehr viel stärker dazu, zu einem jüdischen Christentum des ersten Jahrhunderts
zurückzukehren25. Dies ist eine eindeutig gesetzliche
Sichtweise, die völlig unbiblisch ist, denn im Neuen Testament haben wir keine
Vorschriften über Bräuche, Gottesdienstordnungen, Feiertage. Wenn die frühe
christliche Gemeinde in vielem noch den jüdischen Bräuchen, an manchen Orten
zumindest, gefolgt ist, dann
nicht, weil dies Gesetz war, sondern als freien Stücken.
Wie weit die „Neue Sicht“ von der Bibel
entfernt ist, zeigt sich in Stendahls frecher
Behauptung, dass Paulus überhaupt kein schlechtes Gewissen wegen irgendwelcher
Sünden behabt habe. Er hätte sich gar nicht als
Gerechtfertigter und Sünder zugleich gesehen26. Stendahl überliest anscheinend die Aussagen in Römer 7,
ebenso auch, was Paulus über die Verfolgung der Gemeinde durch ihn schreibt, ebenso
1. Tim. 1,15.
Wie ist also diese „Neue Sicht auf Paulus“
zu beurteilen? Adolf Pohl schreibt in seinem Kommentar zum Galaterbrief zu Gal.
2,16: „In der Forschung wird breit erörtert, ob Paulus mit seiner
Gesetzeskritik wirklich das eigene Verständnis des Judentums seiner Zeit
getroffen habe. Unter Berufung auf Teile des jüdischen Schrifttums belegt man,
wie fern den Schriftgelehrten solch eine einseitige Leistungsreligion gelegen,
wie viel sie daneben auch von Gnade gewusst hätten. Man sollte mit diesen
Hinweisen aufhören, weil sie zu selbstverständlich sind. Die Urteile des Paulus
waren und sind ja vom Boden des Gesetzes aus nicht nachvollziehbar. ‚Paulus
käme es nie in den Sinn zu behaupten, was er entdeckt habe, hätte auch durch
das Gesetz entdeckt werden können. Seine Einschätzung des Gesetzes geschieht
auf der Grundlage der Christuserfahrung, die für ihn alles änderte. Das Urteil,
Paulus habe das Gesetz missverstanden, argumentiert demgegenüber stets auf dem
Boden des Gesetzes.’ (H. Weder: Einsicht in
Gesetzlichkeit. Paulus als verständnisvoller Ausleger menschlichen Lebens; in: Judaica 43 (1987), S. 22)“27 Gerade
der Galaterbrief, aber auch der Römerbrief, macht immer wieder deutlich, dass
es eben nicht nur um einen innerjüdischen Konflikt geht, das
teilweise sicher auch, sondern dass es um weit mehr geht, weil alle Menschen
unter dem Gesetz stehen, nämlich dem natürlichen Gesetz, von dem etwa Röm.
2,14.15 die Rede ist. Gleichgültig also, ob sie sich mit dem natürlichen Gesetz
abmühen oder zusätzlich noch mit dem jüdischen Gesetz – es ist sinnlos, es
hilft nichts vor Gott.
Dass Gesetzes- oder Leistungsreligion auch
Gnade beinhalten kann, ist ja nichts Neues. Auch der römische Katholizismus
kannte und kennt Gnade, aber eben nicht das allein
aus Gnaden, allein um Christi
Verdienst willen, allein durch den
Glauben. Darauf aber kommt es an. Wie Pohl und Weder es deutlich ausgedrückt
haben: Es ist bei Paulus eine grundsätzliche Kehrtwende im Leben mit der
Christusbegegnung vor Damaskus geschehen, die ihn sowohl die
jüdisch-rabbinische Gesetzesreligion als auch Aufgabe und Ziel des Gesetzes neu
begreifen ließen. Die „Neue Sicht auf Paulus“ will letztlich hinter das
Damaskuserlebnis zurück und bringt eine neue Gesetzlichkeit, die natürlich im
Rahmen dieser Gesetzlichkeit auch mehr oder weniger Gnade beinhalten kann. Aber
sie bleibt bei einem gesetzlichen Grundgerüst und kennt die klare
Unterscheidung von Gesetz und Evangelium nicht. Und: Sie leugnet die
Rechtfertigung des Sünders durch die Zuerkennung der Gerechtigkeit Christi,
leugnet, dass der Freispruch im Jüngsten Gericht aufgrund dieser zuerkannten
und im Glauben empfangenen Gerechtigkeit Christi geschieht. Deshalb ist die „Neue
Sicht auf Paulus“ tatsächlich der Weg zurück in die rabbinische und römische
Gesetzlichkeit.
Interessant auch, was Richard D. Phillips
von der Presbyterian Church of
America in seinem Referat auf der Tagung des
Süd-Florida-Presbyteriums 2004 als einigende Beweggründe für diese Bewegung
herausgefunden hat. Er nennt unter anderem: Als Antwort auf den Holocaust eine
positivere Bewertung des Judentums des 1. Jahrhunderts zu finden; die Differenz
zwischen Rom und dem Protestantismus in der Rechtfertigungslehre zu überwinden;
die Rechtfertigungslehre so neu zu definieren, dass die Spannung zwischen Rechtfertigung
und Heiligung überwunden wird; politische und soziale Dimensionen in den
Rechtfertigungsbegriff einzufügen.28 Allein
das zeigt schon, wie irrig die gesamte Bewegung ist, denn es sind allesamt
unbiblische und synkretistische Argumente. Tatsächlich ist ja der Bundesnomismus, wie er auch von Wright vertreten wird,
nichts anderes als ein neuer projüdischer Aufguss der römischen Lehre, die ja
allerdings keine Spannung zwischen Rechtfertigung und Heiligung kennt, weil sie
beides vermischt.
Übrigens: Auch die historischen Argumente,
die E.P. Sanders in seinen Ausführungen vorgibt, dass nämlich das rabbinische
Judentum keine Erlösung durch Verdienst gelehrt habe, sind falsch. Sowohl Jacob
Neusner als auch Andrew Das haben nachgewiesen, dass
Sanders nur diejenigen Aussagen verwendet hat, die in sein Konzept passten,
viele andere aber einfach ausgelassen hat.29
Wie kommen diese Theologen zu ihren
Aussagen? Auch das wird bei Wright sehr klar: Er legt eben nicht die Schrift
durch die Schrift aus, sondern sieht sie als ein historisches Werk, das
historisch zu verstehen sei, wozu es dringend nötig sei, die jüdische Literatur
des ersten Jahrhunderts zu lesen – und durch sie dann die Bibel. Das ist aber
untragbar. Das heißt: Der Bibel einen Interpreter überstülpen. Das heißt, die
Schrift nicht mehr so zu nehmen, wie sie dasteht, sondern durch außerbiblische
Elemente sich eine Brille zu verschaffen, durch die dann die Bibel gelesen
wird.30
A
Ursprünglich erschienen in: Der
Bekenntnislutheraner, 2013, Heft 1. Durmersheim 2013. S. 16 ff.
1a vgl. N.T. Wright: The
Shape of Justification. In: http://web.archive.org/web/20071011134901/http://thepaulpage.com/Shape.html;
Phillips, S. 4 f.
2 vgl. Mattison: A
Summary of the New Perspective on Paul, S. 5, in: http://web.archive.org/web/20071216210941/http://www.thepaulpage.com/Summary.html
3 vgl. ebd.
4 vgl. Mattison, a.a.O., S. 6. 7
5 vgl. N.T. Wright: The
Shape of Justification. In: http://web.archive.org/web/20071011134901/http://thepaulpage.com/Shape.html;
Phillips, S. 2
5a vgl. Phillips, a.a.O., S. 4
5a vgl. Todd McClure: N.T.
Wright’s Treatment of the Theology of Justification. S. 2
5b vgl. ebd.
5c vgl. Phillips: The New
Perspective on Justification. 2004. S. 4; in: http://web.archive.org/web/20071104035454/http://www.fpcjackson.org/resources/apologetics/Modern%20Unbib%20Chall%20to%20Covt%20Theology/phillips_new_perspective.htm
6 vgl. James Dunn: The
New Perspective on Paul. S. 5
6a vgl. The New
Perspective on Paul. S. 1, in: http://web.archive.org/web/20071015145515/http://paulperspective.com/page3.html#general
6b vgl. Phillips, a.a.O., S. 4
7 vgl.
Dunn, a.a.O., S. 2
8 vgl. ebd.
9 vgl.
Dunn, a.a.O., S. 3
10 vgl.
Dunn, a.a.O., S. 4
11 vgl.
Dunn, a.a.O., S. 6
11a vgl. Phillips, a.a.O., S. 6 f.
12 vgl.
Dunn, a.a.O. S. 8
13 vgl.
ebd.
14 vgl.
Dunn, a.a.O. S. 9
15 vgl.
Dunn, a.a.O. S. 11
16 vgl.
Dunn, a.a.O., S. 13
17 vgl.
Dunn, a.a.O., S. 14
18 vgl. Die
Suche nach dem wahren Paulus. http://www.vision.org,
S. 5
19 vgl.
ebd.
20 vgl. Die
Suche …, a.a.O., S. 6
21 vgl. Die
Suche …, a.a.O., S. 7
22 vgl. Die
Suche …, a.a.O.. S. 9-10
23 vgl. Die
Suche …, a.a.O., S. 16
23a vgl. Phillips, a.a.O., S. 2
24 vgl. Die
Suche …, a.a.O., S. 21
25 vgl. Die
Suche …, a.a.O., S. 25
26 vgl. Mattison, a.a.O., S. 2
27 Adolf
Pohl: Der Brief des Paulus an die Galater. Wuppertal und Zürich 1995.
(Wuppertaler Studienbibel. Ergänzungsfolge der Reihe: Neues Testament.) S. 100
28 vgl. Phillips,
a.a.O., S. 1
29 vgl. Phillips, a.a.O., S. 6
30 vgl. Orthodox
Presbyterian Church, Declaration on Justification, S. 37 f.