„Neue Sicht auf Paulus“?

Roland SckerlA

 

    Unter diesem Begriff (1982 von James Dunn geprägt) geistert sei den 1960er Jahren im Bereich der protestantischen Theologie, angefangen von Krister Stendahl, ein Versuch herum, die biblisch-reformatorische Rechtfertigungslehre auszuhebeln und Paulus „anders“ zu interpretieren. Vor allem, so Stendahl, dürfe die Rechtfertigungslehre nicht im Zentrum stehen. Er behauptete, und andere sind ihm darin gefolgt, wie James Dunn, Norman Thomas Wright, E.P. Sanders, dass der Gegensatz gar nicht zwischen der Gnadenreligion des Christentums einerseits und einer Werkreligion des Judentums andererseits bei Paulus bestehe. Die „Neue Perspektive“ leugnet z.B., dass es eine jüdisch-pharisäische Werkgerechtigkeit gegeben habe und spricht in dieser Hinsicht nur von einem „Bundesnomismus“, d.h. die Gesetze und Werke sollten nicht in den Bund mit Gott hineinführen, sondern in dem Bund erhalten. [Dabei wird allerdings völlig verkannt, dass ja tatsächlich auch gemäß Paulus und der ganzen rechtgläubigen christlichen Kirche stets betont wurde, dass die Männer im Alten Bund ja durch die Beschneidung Glieder des Volkes Gottes wurden – dass sie aber erhalten wurden im Bund allein durch den Glauben an den Messias, wie dies z.B. Ps. 32 sehr deutlich macht, auch die Geschichte Abrahams, des Vaters des Glaubens. Anm. d. Verf.] Paulus, so wird behauptet, sei es nur um die Überwindung der Abgrenzung der Juden von den Heiden gegangen, da die Gesetze auch die Grenze zu den Heiden markiert hätten. [Hier wird völlig ausgeblendet, was im Römerbrief steht. Der gesamte Römerbrief, vor allem 1,18-4,25, ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Judentum, auch im neunten bis elften Kapitel nochmals deutlich dargelegt. Anm. d. Verf.] Wenn Sanders behauptet, Paulus kritisiere am Judentum nicht dessen Werkgerechtigkeit, sondern nur, dass es kein Christentum sei, so zeigt dies, dass er anscheinend den Römerbrief nie gelesen hat. Ohne jegliche exegetische Anstrengungen liegt es dort hell am Tage, dass es genau um die Auseinandersetzung – gerettet durch die Werke oder allein aus Gnaden, allein um Christi Verdienst willen, allein durch den Glauben geht. Jacob Neusner, ein Forscher für rabbinische Schriften, hat die Art und Weise, wie Sanders rabbinische Schriften verwendet hat, als „anachronistisch“ bezeichnet.1 Dass dieses Thema durchaus relevant ist, zeigt, dass einer der Hauptprotagonisten der „Neuen Sicht auf Paulus“, Norman Thomas Wright, einer der Redner beim Gnadauer „Zukunftskongress“ „Neues Wagen“ in Erfurt, Ende Januar 2013, sein wird, übrigens gemeinsam mit Tobias Faix, einem der Hauptvertreter der Emerging Church in der Bundesrepublik Deutschland. Beide werden zu „Reich Gottes und Gesellschaft. Quer denken, ganzheitlich handeln“ referieren. (s. Programm des Kongresses unter http://www.neueswagen.com)

    N.T. Wright hat sich zwar von Sanders und Dunn distanziert, aber in den Grundlinien stimmt er mit ihnen völlig überein. Wright’s Aussagen zur Rechtfertigungslehre hören sich in vielem zunächst durchaus reformatorisch, zumindest in sofern, als er Rechtfertigung nicht als Gerechtmachung, sondern Gerechterklärung betrachtet, als eine Erklärung Gottes über den Sünder, der an Jesus Christus glaubt. Auch die Abgrenzung gegen die jüdische Werkgerechtigkeitslehre trägt er mit. Aber: Welche Gerechtigkeit bekommt der Sünder zugesprochen? Das ist die Hauptfrage. Und da lehnt Wright eben entschieden ab, dass fremde Gerechtigkeit zuerkannt wird. Und damit ist seine gesamte „Rechtfertigungslehre“ unbiblisch, unevangelisch. Er widerspricht ganz klar Gal. 3,26 f., wenn er leugnet, dass der Sünder mit Christi Gerechtigkeit bekleidet wird.1a Probleme mit Wright gibt es auch bei seiner Lehre über Jesus Christus und was rechtfertigender Glaube und Evangelium sind: Er spricht im Blick auf Christi Rettungswerk nicht von Christi Gottheit, sondern nur vom gehorsamen Erfüllen des Willens Gottes, wodurch Jesus uns die Erlösung oder Rechtfertigung erworben hat, was Gott durch die Auferweckung Jesu bestätigt habe. Rechtfertigender Glaube ist für Wright Glaube an den Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Das ist ja allerdings ein sehr zentraler Punkt des rechtfertigenden Glaubens, da die Auferweckung Jesu Christi allerdings die Gerechterklärung Christi und mit ihm aller ist, für die er stellvertretend am Kreuz starb (aber eben genau diese Gerechterklärung und Zueignung derselben leugnet Wright ja). Dieser Glaube wird mittels des Evangeliums durch Gott gewirkt. Das klingt auch noch gut reformatorisch. Allerdings kommt Sündenvergebung in dieser Konzeption nicht vor. Wie schief, trotz all der schönen Einzelaussagen, Wright dennoch liegt, wird deutlich in dem, was er über das „Evangelium“ sagt: Es habe im Zentrum nicht die Rechtfertigung durch den Glauben, sondern die Verkündigung, dass der gekreuzigte und auferstandene Jesus HERR ist. Rechtfertigung durch den Glauben ist für Wright, glauben, dass Jesus Messias und HERR ist – unabhängig davon, ob man je etwas über die Rechtfertigung aus Glauben gehört habe. Was er damit sagen will ist, dass man nicht gerechtfertigt werde durch den Glauben, weil man glaube, dass es eine Rechtfertigung aus Glauben gibt, sondern weil man an Jesus glaubt. Die Frage ist auch: Wer ist dieser Wright’sche Jesus für den Glauben? Ist er der Erlöser? Hat er durch ihn Sündenvergebung? Oder geht es nur darum, dass er HERR ist? Und was heißt dies?

    Die Rechtfertigung des Sünders, das macht er deutlich in „What Saint Paul Really Said“, spielt für ihn keine größere Bedeutung, sondern entscheidend sind für ihn Tod, Auferstehung und Erhöhung Christi2.   

    Dass aber sie alle gerade mit der Rechtfertigung des Sünders vor Gott in Verbindung stehen, und die Briefe des Paulus voll sind von der Rechtfertigungslehre, all das wird ausgeblendet. Nicht Röm. 1,16.17 sei der Kern des Römerbriefes, sondern Röm. 1,3.43. Die ganze Anlage des Römerbriefes aber ist anders und kommt von Röm. 1,16.17 her und zielt darauf hin.

    Wright lehnt letztlich, auch das wird deutlich4, die biblisch-reformatorische forensische Rechtfertigungslehre ab. Glauben an Christus ist für ihn Glauben an Ihn als den HERRN und Aufnahme in den Bund. Im Bund Gottes, da habe man als Bundesglied Rechtfertigung – aber eben deshalb, weil man ein Bundesglied sei und sich an die Bundesgesetze halte.

    Was Wright zur Rechtfertigung sagt, klingt an einzelnen Stellen zunächst ganz gut: Sie ist Erklärung, dass die Sünden vergeben sind und man dadurch zum Bund Gottes gehört. Allerdings grenzt sich Wright entschieden von der lutherischen Theologie ab, weil er nicht annehmen will, dass das Gesetz zum Ende gekommen ist, sondern es so sehen will, dass es in Christus erfüllt ist. Nun hat lutherische Theologie allerdings immer beides gesagt. Aber es hat eben auch gesagt, dass aller Gesetzesweg zum Heil ausgeschlossen war und ist. Hier liegt ein entscheidender Unterschied zu reformierter Theologie – von der Wright erklärtermaßen herkommt – die das Gesetz immer sehr positiv betrachtet hat. Aber, und das macht den Unterschied: Für Wright ist Rechtfertigung nicht mehr die Stellung des Einzelnen vor Gott, sondern seine Stellung innerhalb eines Bundesvolkes, das von Bundesgesetz bestimmt ist. Damit aber ist tatsächlich die Gnade aufgehoben und das Gesetz wieder zur Herrschaft gekommen.5  Und: Rechtfertigung heißt bei Wright zwar, dass dem Sünder Gerechtigkeit zugesprochen wird – aber eben nicht die Gerechtigkeit Gottes, die Gerechtigkeit Christi!5a Damit aber ist Wrights Rechtfertigungsbegriff nicht biblisch-evangelisch-reformatorisch, sondern gesetzlich!

    Was Wright so gefährlich macht ist dies, dass er die Begriffe völlig neu füllt. Rechtfertigung hat für ihn nichts mehr mit Erlösung zu tun. Rechtfertigung wird für ihn zu einem Teil des Gesetzesbundes. Gerechtfertigt wird also derjenige, der treu im Bund geblieben ist5a „Gerechtigkeit Gottes“ ist daher für ihn auch nicht etwas, das Gott dem Sünder schenkt, sondern vielmehr etwas, das er, Gott selbst hat, und aus dem heraus er handelt. Damit hat Wright tatsächlich keinen evangelischen, sondern einen gesetzlichen Rechtfertigungsbegriff. Noch klarer wird dies, wenn er behauptet, Gott hätte bei seinem Bund mit Abraham sich kein Volk erwählen wollen – eine Aussage, die eindeutig 1. Mose 12 und 5. Mose 7 widerspricht – sondern es sei ihm darum gegangen, die Sünde zu überwinden und so durch Israel die ganze Welt zu erlösen. „Rechtfertigung“ wird für Wright zu einem eschatologischen Begriff, bei dem es um das Urteil im Endgericht geht. Der eschatologische Aspekt ist gewiss wichtig und darf nicht unterschlagen werden. Und Wright hat irgendwo auch einen präsentischen. Aber: Er sei eingebetet in das Bundesverhältnis.5b  Dies führt tatsächlich zu einer israelistischen Verengung des Erlösungsbegriffes, führt tatsächlich dazu, dass auch die Heiden Israeliten werden müssten, Teil des Abrahambundes. Dass Gott einen neuen Bund in Christus geschenkt hat, das wird völlig ausgeblendet. Dass die Zeit des Gesetzes zu Ende, das ein Zuchtmeister auf Christus sein soll, das wird völlig verkannt. Denn die entscheidende Frage ist ja: Worauf basiert das Urteil im Endgericht. Und da behauptet Wright eben, sich auf Röm. 2,13 fußend, aber den gesamten Kontext ausblendend, dass es auf den Werken beruhe!

    „Evangelium“ ist für Wright nicht mehr, dass ein Sünder Rettung finden kann und wie, sondern nur: Jesus ist HERR, als Ansage: Israels Hoffnung ist erfüllt; und: Jesus, nicht der römische Kaiser, ist HERR5c. Damit ist das Evangelium tatsächlich seiner frohen Botschaft entleert.

    In „Die Suche nach dem wahren Paulus“ behauptet Wright, Luther habe die Unterscheidung zwischen Gesetz und Evangelium hochgespielt6. Für einen Reformierten spielt diese Unterscheidung allerdings keine Rolle, da ja die reformierte Theologie im Evangelium die Erfüllung des Gesetzes sieht. Aber Wright hat damit Paulus, gerade im Römerbrief, nicht verstanden. Gerade im dritten Kapitel wird der entscheidende Unterschied im Blick auf die Rechtfertigung des Sünders vor Gott deutlich. Allerdings, auch das muss deutlich gesagt werden, hat Luther ebenso auch den Antinomismus bekämpft und dem Gesetz seinen richtigen Platz zugewiesen, in der Hauptsache, zur Sündenerkenntnis zu führen, dann aber auch, um Wegweiser für den Christen in seinem Leben zu sein. Und er hat deutlich unterschieden zwischen dem alttestamentlichen Zeremonial- und Polizeigesetz, was abgetan ist, und dem natürlichen Gesetz, das für immer gilt. Genau diese Unterscheidung ist bei der „Neuen Sicht“ gar nicht zu finden.

    „Gnade“ findet bei der „Neuen Sicht“ nur einen Raum, wenn es darum geht, in den Bund hinein zu kommen – aber wenn es darum geht, im Bund zu verbleiben und so letztlich das Endziel, die ewige Herrlichkeit, zu erreichen, kommt es auf das Halten des Gesetzes an (Bundesnomismus).6a Da muss man sich schon fragen: Wo liegt da noch der Unterschied zu Rom und zur römischem Gesetzlichkeit? Das ist ja genau die Gesetzlichkeit, die Paulus bekämpft hat! Da braucht man sich nicht zu wundern, dass die Vertreter der „Neuen Sicht“ so entschieden gegen Augustinus und Luther sowie die Reformation sind – denn durch die wird ihre „Sicht“ ja direkt getroffen.

    Dass dem tatsächlich so ist, zeigt, wie schon bemerkt, Wrights Behauptung, dass das Endgericht nach den Werken der Gläubigen stattfände. „Rechtfertigung findet statt auf der Basis der Handlung, nicht des Besitzes.“6b

    Wichtig ist auch, sich mit Dunn und Sanders direkt auseinanderzusetzen, als den Hauptvertretern dieser „Neuen Sicht“ neben Wright, um herauszufinden, was gemeint ist: Dunn und Sanders stehen dabei theologisch sich sehr nahe. Ausgangspunkt für beide ist die Behauptung, Paulus habe in seinen Briefen das Judentum völlig falsch dargestellt.7 [Die Behauptung indiziert damit, dass der Heilige Geist es falsch dargestellt habe; es ist aber wohl davon auszugehen, dass Dunn wie Sanders die Verbalinspiration ablehnen. Anm. d. Vers.] Gleichzeitig greifen sie dabei massiv Luthers Theologie an und behaupten, Paulus würde durch Luthers Brille falsch gelesen, da er seine Gewissensnöte in Paulus hineingelesen habe und so zu seiner Rechtfertigungslehre und seiner Sicht des Judentums auf dem Hintergrund seiner Auseinandersetzung mit Rom gekommen sei.8 [Dass allerdings tatsächlich die Briefe des Apostels das aussagen, was die reformatorische Theologie, nicht nur Luthers, ihnen entnommen hat, scheint man nicht wahrhaben zu wollen. Anm. d. Verf.] Interessanterweise gibt Dunn, wobei er Sanders wiedergibt, selbst zu, dass das Judentum des ersten Jahrhunderts eine Gesetzesreligion war, weil das Gesetz die Beziehung zwischen Gott und den Juden geregelt habe und Gerechtigkeit sich im Blick auf das Gesetz zeigte. Die Behauptung ist dabei, dass durch das Gesetz nicht Gnade erlangt würde, man so nicht in den Bund käme [was auch niemand je behauptet hat, Anm. d. Verf.], sondern so im Bund erhalten bleibe [was aber letztlich doch darauf hinausläuft: nur der kommt in den Himmel, der das Gesetz hält; das rabbinische Judentum ist eine Gesetzesreligion – und genau das hat Paulus gesagt; Anm. d. Verf.], was dann als „Bundesnomismus“ bezeichnet wird. Gerechtigkeit würde das Beibehalten eines Status im rabbinischen Judentums ausmachen [der aber, auch nach Sanders und Dunn, nur durch das Gesetz beibehalten wurde, Anm. d. Verf.] Was Dunn 1983 dabei an Sanders kritisiert ist nur, dass Sanders nicht radikal genug war, da er die Unterschiede zwischen der paulinischen Rechtfertigungslehre und dem rabbinischen Judentum weiterhin anerkannte – während Dunn genau das nicht mehr machen will.9

    Er meint, dass Paulus sich gar nicht grundlegend von der Bundestheologie verabschiedet habe [was er ja auch gar nicht brauchte, denn sie war ja alttestamentlich, Anm. d. Verf.]. Dann aber behauptet Dunn, Paulus hätte weiterhin das Verständnis gehabt, dass Gottes Rechtfertigung dies sei, dass er Israel als sein Volk ansehe.10 Aber genau das ist falsch. Gott hat das Israel nach dem Fleisch wohl besonders gesetzt, aber nicht alle aus dem Israel aus dem Fleisch sind auserwählt zur Rettung durch den Glauben an den Messias. Nicht alle aus dem Israel aus dem Fleisch, weder in der Zeit des Alten noch des Neuen Bundes, glauben an den Messias. Rettung, und das ist entscheidend, Rettung gibt es nicht durch die Zugehörigkeit zu einem äußeren Bundesvolk, sondern allein durch den Glauben an den Messias – im Alten wie im Neuen Bund. Und genau das hat Dunn ausgeblendet. Dunn leugnet dabei, dass Rechtfertigung ein juridischer Akt Gottes ist, grundsätzlich geschehen mit der Auferweckung Jesu Christi auf Golgatha (allgemeine Rechtfertigung), die in der Wiedergeburt der Gläubige empfängt, ergreift (persönliche Rechtfertigung), sondern sieht Rechtfertigung vielmehr als einen Akt, in dem Gott anerkennt, dass jemand im Bund sei – und behauptet etwa im Blick auf Gal. 2,16, dass dies noch ein zukünftiger Akt sei.11 Davon aber, dass es weiterhin um einen Bundeszustand gehe, sagt Paulus tatsächlich gar nichts. Dunn behauptet, es sei Paulus in Gal. 2,16 nur um die „Bundeswerke“ gegangen, nur um die jüdischen Gesetze, und zwar nur einige Abgrenzungsgesetze wie Beschneidung, Sabbath, Feste, durch die man nicht gerecht würde. Es ist nicht unrichtig, dass es sich bei „des Gesetzes Werke“ um die alttestamentlichen Gesetze handelte, aber z.B. nicht nur um eine geringe Auswahl daraus, wie Dunn behauptet11a. Aber ebenso wenig wird jemand durch irgendwelche anderen Gesetze gerecht. Denn wenn schon die von Gott selbst aufgestellten Gesetze nicht zur Rettung helfen – wie viel weniger menschengemachte Gesetze. Richtig ist, wenn Dunn feststellt, dass es für einen Juden des ersten Jahrhunderts unmöglich war, jemanden als Glied des Volkes Gottes anzusehen, der nicht dem Gesetz in allem gehorchte12. Wenn Dunn dann aber behauptet, dass die Sakramente, Taufe und Abendmahl, für die Christen den gleichen Charakter haben wie für die Juden die Gesetze, so liegt er völlig falsch und hat nichts von den Gnadenmitteln begriffen. Denn diese Ordnungen Gottes sind nicht gegeben, um durch ihre Einhaltung Gnade zu erlangen oder in der Gnade zu bleiben, sondern sind Mittel, durch die Gott seine Gnade, seine Vergebung darreicht – die aber allein der Glaube empfängt. Dunn hat also tatsächlich eine gesetzliche Auffassung des Christentums (wie sie allerdings im reformierten Raum weit verbreitet ist). Wenn Dunn dann allerdings auch noch behauptet, „Werke des Gesetzes“ würde nicht bedeuten, dass dadurch das Heil erworben würde, sie gehörten sozusagen nur zu den Bundesordnungen13, so ist das zum einen ein Widerspruch in sich, zum anderen widerspricht es auch den Aussagen in Gal. 2,16 und Röm. 3, wo Paulus ganz deutlich sagt, dass wir nicht durch des Gesetzes Werke gerecht werden. Darum geht es ja gerade. Dunn meint dann zwar, dass es Paulus darum gehe, dass Gnade nicht nur die betrifft, die in den Bundesordnungen leben, aber damit missversteht er weiter die Aussagen des Apostels, wie sie auch Röm. 10 ganz deutlich werden. Noch problematischer wird es aber, wenn Dunn dann behauptet, dass die Aussagen gegen die Werke sich nur auf die Bundesordnungen bezögen und in keiner Weise auf andere menschliche Werke, Anstrengungen bezogen werden könnten14. Dazu ist oben schon das wichtigste gesagt worden. Dieses Missverständnis hängt allerdings ganz eng damit zusammen, dass er die Bedeutung der Werke für die Juden wie für Paulus überhaupt nicht erkannt hat, ja, völlig verkehrt. Dunn behauptet dann, dass es letztlich gar nicht um die Frage gehe, ob man durch Werke oder durch den Glauben gerecht werde, sondern darum, ob die jüdischen Bundesgrenzen noch Gültigkeit hätten oder nicht15. Dass diese Frage auch eine Rolle gespielt hat, ist sicher richtig. Aber die Grundaussage ist ein völliges Missverständnis von Paulus und damit auch des christlichen Glaubens. Wenn er dann behauptet, die Aussage, dass durch des Gesetzes Werke kein Fleisch gerecht werde, sich nur auf die Juden beziehe in der Hinsicht, als Paulus damit sagen wolle, dass „Fleisch“ hier nur die Nachkommenschaft Abrahams meine, so ist das völlig falsch, umso mehr als Paulus ja an Heidenchristen geschrieben hat, und der Begriff „Fleisch“ in der Bibel nun einmal den abgrundtief verdorbenen Menschen allgemein meint.

    Wenn Dunn dieselbe Auslegung auch dem Römerbrief überstülpt16, so vergisst er völlig, dass diese Gemeinde keine Gemeinden messianischer Juden waren, oder doch nicht zum größten Teil, sondern auch viele Heidenchristen enthielten, denen aber diese Worte genauso galten und gelten. Gerade Röm. 3,19 macht deutlich, dass es um alle Menschen geht, dass alle Welt vor Gott schuldig ist und niemand das Gesetz Gottes halten kann, weder das mosaische Gesetz noch das natürliche Gesetz. Dunn stimmt mit Sanders darin überein, dass jemand, der im Bund mit Gott ist, in diesem Bund nur durch das Gesetz verbleiben kann17. Damit hebt er tatsächlich das „allein aus Gnaden“, „allein durch den Glauben“, „allein um Christi Verdienst willen“ auf, weil nun eben doch das Gesetz zum Bleiben in der Christusgemeinschaft hinzu kommt. Dass aber unsere Rettung, unser Heil, unsere Erlösung zu jedem Zeitpunkt allein aus Gnaden ist, auch im Blick auf die Bewahrung, das hat er nicht verstanden.

    Auf S. 22 klingt es klarer an, dass Dunn das Gesetz auch in die Erlösung hineinmengt, auch wenn er es nicht breiter ausführt.

    Inzwischen sind nicht wenige, die der „Neuen Sicht auf Paulus“ anhängen, wie Paula Fredriksen, noch weiter gegangen und behaupten, Paulus hätte keine Trinität gekannt18

    In diesem Zusammenhang wird dann auch behauptet, Luther und andere hätten Paulus und dem Christentum eine „antijüdische Prämisse“ gegeben19. Das ist völlig verkehrt. Luther hat Paulus sehr wohl in seinem jüdischen Kontext verstanden, aber eben auch, wie falsch das Judentum selbst das Alte Testament verstanden hat, schon zur Zeit des Paulus, und welch eine Wende für Paulus selbst die Bekehrung vom rabbinisch-pharisäischen Juden zum messianischen Juden oder Christen war, wie es etwa Phil. 3 so hell zu Tage tritt.

    John Gager vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass Christen aus den Juden sich weiter an die Thora halten müssten, nur nichtjüdische Christen seien davon frei. Das sei ein Kernpunkt bei Paulus gewesen20. Dem ist aber keineswegs so. Denn Timotheus, der Sohn einer jüdischen Mutter war, wurde nicht deshalb beschnitten, weil er nach jüdischer Ansicht Jude war, sondern allein darum, damit er als jemand, der beschnitten war, einen besseren Zugang zu den Juden habe. Es wird dann von John Garr sogar behauptet, Paulus habe auf der Feier des jüdischen Passah bestanden und allgemein sei der Sabbath in der frühen Kirche befolgt worden21. Tatsächlich aber finden wir bereits in der Apostelgeschichte, und zwar gerade im Zusammenhang mit Paulus, dass der Herrentag, der Sonntag, erster Tag der Woche, begangen wurde und Gottesdiensttag war. Ebenso betont er im Kolosserbrief, wie auch im Römerbrief, dass es keine besonderen Tage vor Gott gibt und das alte Gesetz in Christus zum Abschluss gekommen ist. Paulus und dem Neuen Testament werden so von der „Neuen Sicht“ Ansichten übergestülpt, aufgezwungen.

    Es wird in der „Neuen Sicht“ ein Gegensatz gegenüber der bisherigen Theologie aufgebaut, der so vielfach gar nicht existiert hat22. Das biblisch-reformatorische Christentum wusste sehr wohl, dass Jesus ein Jude war und dass die Gemeinde des Messias eine ist, von Adam und Eva an bis zum Jüngsten Tag, nämlich aus all den Gläubigen an den Messias aus dem Alten und Neuen Bund, also die Gemeinschaft der Christusgläubigen aus Juden und Heiden. Der Bruch, der zwischen Judentum und Christentum sich immer mehr entwickelte, ging vom Judentum aus, das sich dem eigenen Messias verweigerte und schließlich, im Zusammenhang mit dem Bar-Kochba-Aufstand, die messianischen Juden blutig verfolgte und so jegliche Verbindung unmöglich machte.

    Die „neue Gesetzlichkeit“, wie man die „Neue Sicht“ auch nennen kann, wird besonders deutlich, wenn im Zusammenhang mit der Entscheidung der Apostel und Jerusalemer Gemeinde wegen der Heidenchristen behauptet wird, mit dieser Entscheidung sei den Heidenchristen das mosaische Gesetz übergeben worden – das Gegenteil war ja der Fall. Es wurden nur sehr wenige Bestimmungen, die z.T. sehr am Rande standen, aufgegeben, und zwar als Mitteldinge, um der Juden in ihrer Umgebung. Die „Neue Sicht“ behauptet aber, die Nichtjuden hätten das (jüdische) Gesetz zu halten gehabt23. Es wird auch die Behauptung aufgestellt, etwa im Zusammenhang mit der Bekehrung Lydias, dass die Frauen gar keine Juden gewesen seien, sondern Heiden, die die jüdischen Sitten einhielten. Das aber sagt der Text überhaupt nicht. Nur für Lydia stimmt dies nach dem Text – sie hatte sich den Juden angeschlossen, weil sie die alttestamentliche Wahrheit erkannt hatte.

    Dies kommt alles von der Grundsicht her, die Kristen Stendahl 1961 formuliert hat, nämlich dass es Paulus gar nicht um persönliche Schuld gegangen sei, sondern darum, wie das Bundesgesetz unter der Einbeziehung von Christus zu erhalten sei und wie die Beziehung von Menschen aus den Juden und aus den Heiden sich in dem Bund und dem Bundesgesetz sich gestalten; oder, wie Wright es behauptet, es gehe gar nicht um Erlösung, sondern um die Kirche, nicht um Soteriologie, sondern Ekklesiologie.23a

    Wenn behauptet wird, Paulus habe die Korinther 1. Kor. 5,8 aufgefordert, das jüdische Passah zu feiern24, so gibt es dafür keinerlei Anhaltspunkt, denn im Text ist nur vom „Fest“ die Rede. Und wie Paulus zu der Verbindlichkeit jüdischer Feiertage stand, hat er in Röm. 14; Gal. 4 und Kol. 3 sehr deutlich gemacht. Während N.T. Wright hinsichtlich dieser Dinge vorsichtig ist, neigt John Garr sehr viel stärker dazu, zu einem jüdischen Christentum des ersten Jahrhunderts zurückzukehren25. Dies ist eine eindeutig gesetzliche Sichtweise, die völlig unbiblisch ist, denn im Neuen Testament haben wir keine Vorschriften über Bräuche, Gottesdienstordnungen, Feiertage. Wenn die frühe christliche Gemeinde in vielem noch den jüdischen Bräuchen, an manchen Orten zumindest, gefolgt ist, dann  nicht, weil dies Gesetz war, sondern als freien Stücken.

    Wie weit die „Neue Sicht“ von der Bibel entfernt ist, zeigt sich in Stendahls frecher Behauptung, dass Paulus überhaupt kein schlechtes Gewissen wegen irgendwelcher Sünden behabt habe. Er hätte sich gar nicht als Gerechtfertigter und Sünder zugleich gesehen26. Stendahl überliest anscheinend die Aussagen in Römer 7, ebenso auch, was Paulus über die Verfolgung der Gemeinde durch ihn schreibt, ebenso 1. Tim. 1,15.

    Wie ist also diese „Neue Sicht auf Paulus“ zu beurteilen? Adolf Pohl schreibt in seinem Kommentar zum Galaterbrief zu Gal. 2,16: „In der Forschung wird breit erörtert, ob Paulus mit seiner Gesetzeskritik wirklich das eigene Verständnis des Judentums seiner Zeit getroffen habe. Unter Berufung auf Teile des jüdischen Schrifttums belegt man, wie fern den Schriftgelehrten solch eine einseitige Leistungsreligion gelegen, wie viel sie daneben auch von Gnade gewusst hätten. Man sollte mit diesen Hinweisen aufhören, weil sie zu selbstverständlich sind. Die Urteile des Paulus waren und sind ja vom Boden des Gesetzes aus nicht nachvollziehbar. ‚Paulus käme es nie in den Sinn zu behaupten, was er entdeckt habe, hätte auch durch das Gesetz entdeckt werden können. Seine Einschätzung des Gesetzes geschieht auf der Grundlage der Christuserfahrung, die für ihn alles änderte. Das Urteil, Paulus habe das Gesetz missverstanden, argumentiert demgegenüber stets auf dem Boden des Gesetzes.’ (H. Weder: Einsicht in Gesetzlichkeit. Paulus als verständnisvoller Ausleger menschlichen Lebens; in: Judaica 43 (1987), S. 22)“27 Gerade der Galaterbrief, aber auch der Römerbrief, macht immer wieder deutlich, dass es eben nicht nur um einen innerjüdischen Konflikt geht, das teilweise sicher auch, sondern dass es um weit mehr geht, weil alle Menschen unter dem Gesetz stehen, nämlich dem natürlichen Gesetz, von dem etwa Röm. 2,14.15 die Rede ist. Gleichgültig also, ob sie sich mit dem natürlichen Gesetz abmühen oder zusätzlich noch mit dem jüdischen Gesetz – es ist sinnlos, es hilft nichts vor Gott.

    Dass Gesetzes- oder Leistungsreligion auch Gnade beinhalten kann, ist ja nichts Neues. Auch der römische Katholizismus kannte und kennt Gnade, aber eben nicht das allein aus Gnaden, allein um Christi Verdienst willen, allein durch den Glauben. Darauf aber kommt es an. Wie Pohl und Weder es deutlich ausgedrückt haben: Es ist bei Paulus eine grundsätzliche Kehrtwende im Leben mit der Christusbegegnung vor Damaskus geschehen, die ihn sowohl die jüdisch-rabbinische Gesetzesreligion als auch Aufgabe und Ziel des Gesetzes neu begreifen ließen. Die „Neue Sicht auf Paulus“ will letztlich hinter das Damaskuserlebnis zurück und bringt eine neue Gesetzlichkeit, die natürlich im Rahmen dieser Gesetzlichkeit auch mehr oder weniger Gnade beinhalten kann. Aber sie bleibt bei einem gesetzlichen Grundgerüst und kennt die klare Unterscheidung von Gesetz und Evangelium nicht. Und: Sie leugnet die Rechtfertigung des Sünders durch die Zuerkennung der Gerechtigkeit Christi, leugnet, dass der Freispruch im Jüngsten Gericht aufgrund dieser zuerkannten und im Glauben empfangenen Gerechtigkeit Christi geschieht. Deshalb ist die „Neue Sicht auf Paulus“ tatsächlich der Weg zurück in die rabbinische und römische Gesetzlichkeit.

    Interessant auch, was Richard D. Phillips von der Presbyterian Church of America in seinem Referat auf der Tagung des Süd-Florida-Presbyteriums 2004 als einigende Beweggründe für diese Bewegung herausgefunden hat. Er nennt unter anderem: Als Antwort auf den Holocaust eine positivere Bewertung des Judentums des 1. Jahrhunderts zu finden; die Differenz zwischen Rom und dem Protestantismus in der Rechtfertigungslehre zu überwinden; die Rechtfertigungslehre so neu zu definieren, dass die Spannung zwischen Rechtfertigung und Heiligung überwunden wird; politische und soziale Dimensionen in den Rechtfertigungsbegriff einzufügen.28 Allein das zeigt schon, wie irrig die gesamte Bewegung ist, denn es sind allesamt unbiblische und synkretistische Argumente. Tatsächlich ist ja der Bundesnomismus, wie er auch von Wright vertreten wird, nichts anderes als ein neuer projüdischer Aufguss der römischen Lehre, die ja allerdings keine Spannung zwischen Rechtfertigung und Heiligung kennt, weil sie beides vermischt.

    Übrigens: Auch die historischen Argumente, die E.P. Sanders in seinen Ausführungen vorgibt, dass nämlich das rabbinische Judentum keine Erlösung durch Verdienst gelehrt habe, sind falsch. Sowohl Jacob Neusner als auch Andrew Das haben nachgewiesen, dass Sanders nur diejenigen Aussagen verwendet hat, die in sein Konzept passten, viele andere aber einfach ausgelassen hat.29

    Wie kommen diese Theologen zu ihren Aussagen? Auch das wird bei Wright sehr klar: Er legt eben nicht die Schrift durch die Schrift aus, sondern sieht sie als ein historisches Werk, das historisch zu verstehen sei, wozu es dringend nötig sei, die jüdische Literatur des ersten Jahrhunderts zu lesen – und durch sie dann die Bibel. Das ist aber untragbar. Das heißt: Der Bibel einen Interpreter überstülpen. Das heißt, die Schrift nicht mehr so zu nehmen, wie sie dasteht, sondern durch außerbiblische Elemente sich eine Brille zu verschaffen, durch die dann die Bibel gelesen wird.30

 

 



A Ursprünglich erschienen in: Der Bekenntnislutheraner, 2013, Heft 1. Durmersheim 2013. S. 16 ff.

1 vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Perspektive_auf_Paulus

1a vgl. N.T. Wright: The Shape of Justification. In: http://web.archive.org/web/20071011134901/http://thepaulpage.com/Shape.html; Phillips, S. 4 f.

2 vgl. Mattison: A Summary of the New Perspective on Paul, S. 5, in: http://web.archive.org/web/20071216210941/http://www.thepaulpage.com/Summary.html

3 vgl. ebd.

4 vgl. Mattison, a.a.O., S. 6. 7

5 vgl. N.T. Wright: The Shape of Justification. In: http://web.archive.org/web/20071011134901/http://thepaulpage.com/Shape.html; Phillips, S. 2

5a vgl. Phillips, a.a.O., S. 4

5a vgl. Todd McClure: N.T. Wright’s Treatment of the Theology of Justification. S. 2

5b vgl. ebd.

5c vgl. Phillips: The New Perspective on Justification. 2004. S. 4; in: http://web.archive.org/web/20071104035454/http://www.fpcjackson.org/resources/apologetics/Modern%20Unbib%20Chall%20to%20Covt%20Theology/phillips_new_perspective.htm

6 vgl. James Dunn: The New Perspective on Paul. S. 5

6a vgl. The New Perspective on Paul. S. 1, in: http://web.archive.org/web/20071015145515/http://paulperspective.com/page3.html#general

6b vgl. Phillips, a.a.O., S. 4

7 vgl. Dunn, a.a.O., S. 2

8 vgl. ebd.

9 vgl. Dunn, a.a.O., S. 3

10 vgl. Dunn, a.a.O., S. 4

11 vgl. Dunn, a.a.O., S. 6

11a vgl. Phillips, a.a.O., S. 6 f.

12 vgl. Dunn, a.a.O. S. 8

13 vgl. ebd.

14 vgl. Dunn, a.a.O. S. 9

15 vgl. Dunn, a.a.O. S. 11

16 vgl. Dunn, a.a.O., S. 13

17 vgl. Dunn, a.a.O., S. 14

18 vgl. Die Suche nach dem wahren Paulus. http://www.vision.org, S. 5

19 vgl. ebd.

20 vgl. Die Suche …, a.a.O., S. 6

21 vgl. Die Suche …, a.a.O., S. 7

22 vgl. Die Suche …, a.a.O.. S. 9-10

23 vgl. Die Suche …, a.a.O., S. 16

23a vgl. Phillips, a.a.O., S. 2

24 vgl. Die Suche …, a.a.O., S. 21

25 vgl. Die Suche …, a.a.O., S. 25

26 vgl. Mattison, a.a.O., S. 2

27 Adolf Pohl: Der Brief des Paulus an die Galater. Wuppertal und Zürich 1995. (Wuppertaler Studienbibel. Ergänzungsfolge der Reihe: Neues Testament.) S. 100

28 vgl. Phillips, a.a.O., S. 1

29 vgl. Phillips, a.a.O., S. 6

30 vgl. Orthodox Presbyterian Church, Declaration on Justification, S. 37 f.