Mc Laughlin, WARUM GESCHLOSSENES ABENDMAHL


 

 

 

 

 

 

 


W A R U M    G E S C H L O S S E N E S    A B E N D M A H L ?

 

Von  Wallace  H.  McLaughlin

 

Übers. von Roland Sckerl

 

    1. Um unseres Herrn Jesus Christus willen, um des Glaubens willen. – „Jesus nahm das Brot, dankte und brach’s und gab’s seinen Jüngern und sprach: Nehmet, esset; das ist mein Leib.“ usw. (Matth. 26,26). Es ist des Herrn Abendmahl, nicht unseres. Er sagt, dass er seinen Leib und Blut für uns Christen zu essen und zu trinken gibt. Das erste Abendmahl war ein „geschlossenes Abendmahl“, und derart war jedes Abendmahl in der Zeit des Neuen Testamentes (in der Apostelzeit). Wenn es nur eine körperliche Speise wäre, wie als der Herr fünftausend speiste (Matth. 14) und viertau-send (Matth. 15), dann gäbe es keinen gültigen Grund, warum es auf seine Jünger be-schränkt werden sollte; und daher lassen diejenigen Denominationen, die nicht die wörtliche Wahrheit der Worte des Herrn im Sakrament glauben, logischerweise jeder-mann zu ihrem Abendmahl. Zu des Herrn Abendmahl wagen wir es aber nur, diejeni-gen zuzulassen, von deren Glaubensbekenntnis wir wissen, dass es in Übereinstim-mung ist mit der Wahrheit der Realpräsenz des Leibes und Blutes Christi im Sakra-ment. Da wir nicht in den Herzen der Menschen lesen können, so hängt unser Urteil über ihre Jüngerschaft ab von dem Bekenntnis ihrer Lippen.

    2. Um unseres Nächsten willen, - um der Liebe willen. – „Welcher nun unwürdig von diesem Brot isset oder von dem Kelch des Herrn trinket, der ist schuldig an dem Leib und Blut des Herrn. Der Mensch prüfe aber sich selbst, und also esse er von diesem Brot und trinke von diesem Kelch. Denn welcher unwürdig isset und trinket, der isset und trinket sich selber das Gericht damit, dass er nicht unterscheidet den Leib des Herrn.“ 1 Kor. 11,27-29. Wir wollen nicht durch unsere Unvorsichtigkeit jemanden veranlassen, sei es nun ein Fremder oder ein Glied unserer eigenen Gemeinde, die Sünde zu begehen, den wahren Leib und Blut unseres Herrn zu essen und zu trinken, ohne ihn zu unterscheiden (das heißt, ohne einen Unterschied zu ma-chen zwischen seinem Leib und Blut und gewöhnlicher Nahrung). Und ohne sorgfäl-tige geistliche Vorbereitung. Daher unterrichten wir sorgfältig diejenigen, die in die Abendmahlsgemeinschaft aufgenommen werden sollen, und mit dem Brauch der per-sönlichen Anmeldung unterstützen wir unsere Abendmahlsglieder, sich selbst zu prü-fen in der Vorbereitung auf jede Teilnahme am heiligen Sakrament. Dies ist eine Pflicht der Liebe, und „der Glaube ist durch die Liebe tätig“ (Gal. 5,6). Durch die Gnade dessen, der uns geliebt hat und sich selbst für uns gab (Gal. 2,20), haben wir genügend Liebe für unsere Nächsten, seien sie nun Fremde oder uns gut bekannt, dass wir sie nicht dazu einladen möchten, sich die Verdammnis zu essen und zu trinken da-durch, dass sie ohne sorgfältige Vorbereitung an unseren Altar treten.

    3. Aus dem Grund der verantwortlichen Gemeinschaft, - um des Gewissens willen. – „Sie blieben aber beständig in der Apostel Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen“ (einem neutestamentlichen Namen für das Abendmahl) „und im Gebet“ (Apg. 2,42). „Dafür halte uns jedermann, nämlich für Christi Diener und Haushalter über Gottes Geheimnisse.“ (1 Kor. 4,1). „So oft ihr von diesem Brot essen und von diesem Kelch trinket, sollt ihr des Herrn Tod verkündigen, bis dass er kommt.“ (1 Kor. 11,26). Gemeinsame Teilnahme am Abendmahl (Altar- oder Abendmahlsge-meinschaft) ist der innigste Ausdruck der geistlichen Gemeinschaft, die unter Men-schen auf Erden möglich ist. Der erste, vorrangige Ausdruck der geistlichen Gemein-schaft unter Christen ist die Einheit in dere Lehre, Übereinstimmung in der ganzen Wahrheit des Wortes Gottes. Wo solch eine Gemeinschaft offen ausgedrückt wird, da sind Abendmahls- und Gebetsgemeinschaft Gott auch wohlgefällig. Wo diese Einheit in der Lehre fehlt, da sind die anderen Ausdrücke der Gemeinschaft falsche Bekennt-nisse einer inneren Einheit, die gar nicht besteht. Denn die Einheit im Glauben wird durch die Abendmahlsgemeinschaft bekannt, denn die Kommunikanten „verkündi-gen“ (bekanntmachen, erklären) „des Herrn Tod, bis dass er kommt“. Durch die Teil-nahme am Abendmahl predigen tatsächlich alle Teilnehmer die zentrale Wahrheit des christlichen Glaubens („des Herrn Tod“) und all das, was sie beinhaltet. Dass dieses Bekenntnis der Einheit im Glauben wahrhaftig ist, dafür sind nicht nur die einzelnen Teilnehmer verantwortlich, wiewohl sie auch verantwortlich sind, sondern auch die Gemeinde bei der das Sakrament ausgeteilt wird, und ihr Pastor als ihr öffentlicher Vertreter. Denn wir sind „Haushalter“ (Verwalter von dem, was dem Herrn gehört) „der mancherlei Geheimnisse Gottes“. Die „Geheimnisse Gottes“ sind vorrangig Wort und Sakrament. Dafür, wie wir sie verwalten, müssen wir dem Herrn Rede und Antwort stehen, der sie uns gab und sie unserer Verwaltung anvertraute. Sie gehören nicht uns, dass wir damit tun dürften, was wir wollen. Über einen treuen und verant-wortlichen Gebrauch von ihnen, „als solche, die da Rechenschaft geben müssen“ (Hebr. 13,17), wollen wir mit einem reinen Gewissen  am Tage des Gerichts des Herrn Rede und Antwort stehen.