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1. Um
unseres Herrn Jesus Christus willen, um des Glaubens willen. – „Jesus nahm
das Brot, dankte und brach’s und gab’s seinen Jüngern und sprach:
Nehmet, esset; das ist mein Leib.“ usw. (Matth. 26,26). Es ist des Herrn
Abendmahl, nicht unseres. Er sagt, dass er seinen Leib und Blut für uns
Christen zu essen und zu trinken gibt. Das erste Abendmahl war ein
„geschlossenes Abendmahl“, und derart war jedes Abendmahl in der Zeit des Neuen
Testamentes (in der Apostelzeit). Wenn es nur eine körperliche Speise wäre, wie
als der Herr fünftausend speiste (Matth. 14) und viertau-send (Matth. 15), dann
gäbe es keinen gültigen Grund, warum es auf seine Jünger be-schränkt werden
sollte; und daher lassen diejenigen Denominationen, die nicht die wörtliche
Wahrheit der Worte des Herrn im Sakrament glauben, logischerweise jeder-mann zu
ihrem Abendmahl. Zu des Herrn Abendmahl wagen wir es aber nur,
diejeni-gen zuzulassen, von deren Glaubensbekenntnis wir wissen, dass es in
Übereinstim-mung ist mit der Wahrheit der Realpräsenz des Leibes und
Blutes Christi im Sakra-ment. Da wir nicht in den Herzen der Menschen lesen
können, so hängt unser Urteil über ihre Jüngerschaft ab von dem Bekenntnis
ihrer Lippen.
2. Um
unseres Nächsten willen, - um der Liebe willen. – „Welcher nun unwürdig von
diesem Brot isset oder von dem Kelch des Herrn trinket, der ist schuldig an dem
Leib und Blut des Herrn. Der Mensch prüfe aber sich selbst, und also esse er
von diesem Brot und trinke von diesem Kelch. Denn welcher unwürdig isset und
trinket, der isset und trinket sich selber das Gericht damit, dass er nicht
unterscheidet den Leib des Herrn.“ 1 Kor. 11,27-29. Wir wollen nicht durch
unsere Unvorsichtigkeit jemanden veranlassen, sei es nun ein Fremder oder ein
Glied unserer eigenen Gemeinde, die Sünde zu begehen, den wahren Leib und Blut
unseres Herrn zu essen und zu trinken, ohne ihn zu unterscheiden (das heißt,
ohne einen Unterschied zu ma-chen zwischen seinem Leib und Blut und
gewöhnlicher Nahrung). Und ohne sorgfäl-tige geistliche Vorbereitung. Daher
unterrichten wir sorgfältig diejenigen, die in die Abendmahlsgemeinschaft
aufgenommen werden sollen, und mit dem Brauch der per-sönlichen Anmeldung
unterstützen wir unsere Abendmahlsglieder, sich selbst zu prü-fen in der
Vorbereitung auf jede Teilnahme am heiligen Sakrament. Dies ist eine Pflicht
der Liebe, und „der Glaube ist durch die Liebe tätig“ (Gal. 5,6). Durch die
Gnade dessen, der uns geliebt hat und sich selbst für uns gab (Gal. 2,20),
haben wir genügend Liebe für unsere Nächsten, seien sie nun Fremde oder uns gut
bekannt, dass wir sie nicht dazu einladen möchten, sich die Verdammnis zu essen
und zu trinken da-durch, dass sie ohne sorgfältige Vorbereitung an unseren
Altar treten.
3. Aus
dem Grund der verantwortlichen Gemeinschaft, - um des Gewissens willen. –
„Sie blieben aber beständig in der Apostel Lehre und in der Gemeinschaft und im
Brotbrechen“ (einem neutestamentlichen Namen für das Abendmahl) „und im Gebet“
(Apg. 2,42). „Dafür halte uns jedermann, nämlich für Christi Diener und
Haushalter über Gottes Geheimnisse.“ (1 Kor. 4,1). „So oft ihr von diesem Brot
essen und von diesem Kelch trinket, sollt ihr des Herrn Tod verkündigen, bis
dass er kommt.“ (1 Kor. 11,26). Gemeinsame Teilnahme am Abendmahl (Altar- oder
Abendmahlsge-meinschaft) ist der innigste Ausdruck der geistlichen
Gemeinschaft, die unter Men-schen auf Erden möglich ist. Der erste, vorrangige
Ausdruck der geistlichen Gemein-schaft unter Christen ist die Einheit in dere
Lehre, Übereinstimmung in der ganzen Wahrheit des Wortes Gottes. Wo solch eine
Gemeinschaft offen ausgedrückt wird, da sind Abendmahls- und Gebetsgemeinschaft
Gott auch wohlgefällig. Wo diese Einheit in der Lehre fehlt, da sind die
anderen Ausdrücke der Gemeinschaft falsche Bekennt-nisse einer inneren Einheit,
die gar nicht besteht. Denn die Einheit im Glauben wird durch die
Abendmahlsgemeinschaft bekannt, denn die Kommunikanten „verkündi-gen“
(bekanntmachen, erklären) „des Herrn Tod, bis dass er kommt“. Durch die
Teil-nahme am Abendmahl predigen tatsächlich alle Teilnehmer die zentrale
Wahrheit des christlichen Glaubens („des Herrn Tod“) und all das, was sie
beinhaltet. Dass dieses Bekenntnis der Einheit im Glauben wahrhaftig ist, dafür
sind nicht nur die einzelnen Teilnehmer verantwortlich, wiewohl sie auch
verantwortlich sind, sondern auch die Gemeinde bei der das Sakrament
ausgeteilt wird, und ihr Pastor als ihr öffentlicher Vertreter. Denn wir sind
„Haushalter“ (Verwalter von dem, was dem Herrn gehört) „der mancherlei
Geheimnisse Gottes“. Die „Geheimnisse Gottes“ sind vorrangig Wort und
Sakrament. Dafür, wie wir sie verwalten, müssen wir dem Herrn Rede und Antwort
stehen, der sie uns gab und sie unserer Verwaltung anvertraute. Sie gehören
nicht uns, dass wir damit tun dürften, was wir wollen. Über einen treuen und
verant-wortlichen Gebrauch von ihnen, „als solche, die da Rechenschaft geben
müssen“ (Hebr. 13,17), wollen wir mit einem reinen Gewissen am Tage des Gerichts des Herrn Rede und
Antwort stehen.