Beständig in der Apostel
Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet! Apg. 2,42
DER
BEKENNTNIS-
LUTHERANER
Lutherisches Blatt für Bibelchristentum.
Mit Zustimmung der Lutherischen Kirchen der Reformation (Lutheran
Churches of the Reformation, LCR) herausgegeben von Roland Sckerl, Leopoldstr. 1, D-76448 Durmersheim; Tel.:07245/83062;
E-mail: Sckerl@web.de; Internet: www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de
20. Jahrgang 2012 Heft 1/2012
Inhaltsverzeichnis
Thesen
Walthers für die freie Konferenz englisch- und deutschsprachiger Lutheraner in
Missouri, 1872
Die
allgemeine Rechtfertigung bei Carl Ferdinand Wilhelm Walther
Was
lehren die evangelisch-lutherischen Bekenntnisschriften über die allgemeine
Rechtfertigung?
BLUTZEUGEN
DES CHRISTLICHEN GLAUBENS
Matthaeus
18,20 und die Frage, wo Kirche zu finden ist:
(entnommen aus: Der Lutheraner, 28. Jg., S. 180-182;
die Bekenntnisstellen nach der Ausgabe von Müller)
These 1
a. Gottes geschriebenes Wort ist die
einzige Regel und Richtschnur des Glaubens und Lebens.
„Wir glauben, lehren und bekennen, dass die
einige Regel und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer
gerichtet und geurteilt werden sollen, seien allein die prophetischen und
apostolischen Schriften altes und neues Testaments.“ (Konkordienformel, I, 1
Einleitung. S. 517)
b. Gottes geschriebenes Wort ist das
einzige christliche Erkenntnisprinzip.
„Gottes Wort soll Artikel des Glaubens
stellen und sonst niemand, auch kein Engel.“ (Schmalkaldische Artikel, II, Art.
2, 15, S. 303)
c. Gottes Wort ist immer buchstäblich zu nehmen
und nicht ohne zwingende Gründe uneigentlich zu verstehen.
„So sind wir ja schuldig, diese des ewigen,
wahrhaftigen und allmächtigen Sohns Gottes, unsers HERRN, Schöpfers und
Erlösers Jesu Christi Wort nicht als verblümte, figürliche, fremde Reden anders
zu deuten und auszulegen, wie es unserer Vernunft gemäß scheinet, sondern die
Worte, wie sie lauten, in ihrem eigentlichen, klaren Verstand mit einfältigem
Glauben und schuldigem Gehorsam anzunehmen und uns durch keine Einrede oder
menschlich Widersprechen, aus menschlicher Vernunft gesponnen, wie lieblich sie
auch der Vernunft scheinen, davon abwenden zu lassen.“ (Konkordienformel, II,
Art. 7, 45, S. 656)
d. Gottes Wort ist aus sich selbst, nicht
aus der Vernunft, Tradition oder neuen Offenbarungen, auszulegen.
„Nun ist ja kein so treuer und gewisser
Ausleger der Worte Jesu Christ, als eben der HERR Christus selbst.“ (ebenda,
Par. 50, S. 657)
These 2
Der Mensch hat von Natur keinen freien
Willen in geistlichen Dingen und kann daher nichts zu seiner Bekehrung
mitwirken.
„Wider diese beide Teile haben die reinen
Lehrer Augsburgischer Konfession gelehrt und gestritten, dass der Mensch durch
den Fall unserer ersten Eltern also verderbt, dass er in göttlichen Sachen, unsere
Bekehrung und Seelen Seligkeit belangend, von Natur blind, wann Gottes Wort
gepredigt wird, dasselbe nicht verstehe noch verstehen könne, sondern für eine
Torheit halte, auch aus sich selbst sich nicht zu Gott nähere, sondern ein
Feind Gottes sei und bleibe, bis er mit der Kraft des Heiligen Geistes durch
das gepredigte und gehörte Wort aus lauter Gnade ohne alles sein Zutun bekehrt,
gläubig, wiedergeboren und erneuert werde.“ (Konkordienformel, II, Art. 2, 5,
S. 588 f.)
„Darum sind das eitel Irrtum und Blindheit
wider diesen Artikel, das die Schultheologen gelehrt haben, nämlich, … dass der
Mensch habe einen freien Willen, Gutes zu tun und Böses zu lassen, und wiederum
Gutes zu lassen und Böses zu tun.“ (Schmalkaldische Artikel, III, Art. 1, 3.5, S.
310 f.)
These 3
Christus sind nach seiner menschlichen
Natur durch die persönliche Vereinigung mit der Gottheit göttliche
Eigenschaften realiter mitgeteilt.
„Daher glauben, lehren und bekennen wir
auch, dass nicht ein pur lauterer Mensch für uns gelitten, gestorben, begraben,
gen Hölle gefahren, von den Toten erstanden, gen Himmel gefahren und gesetzt
zur Majestät und allmächtigen Kraft Gottes, sondern ein solcher Mensch, des
menschliche Natur mit dem Sohn Gottes so eine tiefe, unaussprechliche Vereinigung
und Gemeinschaft hat, dass sie mit ihm eine Person ist. … Daher glauben, lehren
und bekennen wir, dass des Menschen Sohn zur Rechten der allmächtigen Majestät
und Kraft Gottes realiter, das ist, mit der Tat und Wahrheit nach der
menschlichen Natur erhöht, weil er in Gott aufgenommen, als er von dem Heiligen
Geist in Mutterleib empfangen, und seine menschliche Natur mit dem Sohn des
Allerhöchsten persönlich vereinigt. Welche Majestät er nach der persönlichen
Vereinigung allewegen gehabt, und sich derselben in dem Stande seiner
Erniedrigung geäußert, und der Ursach wahrhaftig an aller Weisheit und Gnade
bei Gott und den Menschen zugenommen; darum er solche Majestät nicht allezeit,
sondern, wann es ihm gefallen, erzeigt, bis er die Knechtsgestalt, und nicht
die Natur, nach seiner Auferstehung ganz und gar hingelegt, und in den völligen
Gebrauch, Offenbarung und Erweisung der göttlichen Majestät gesetzt und also in
seine Herrlichkeit eingegangen, dass er jetzt nicht allein als Gott, sondern
auch als Mensch alles weiß, alles vermag, allen Kreaturen gegenwärtig ist und
alles, was im Himmel, auf Erden und unter der Erde ist, unter seinen Fußen und
in seinen Händen hat.“ (Konkordienformel, I, Art. 8, 13-16, S. 546 f.)
These 4
Christus hat die ganze Welt schon
vollkommen mit Gott versöhnt.
„Dass Gott in seinem Vorsatz und Rat
verordnet habe: 1. dass wahrhaftig das menschliche Geschlecht erlöst und mit
Gott versöhnt worden sei durch Christus, der uns mit seinem unschuldigen
Gehorsam, Leiden und Sterben Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, und das ewige
Leben … verdient habe. … Derhalben, wann wir unsere ewige Wahl zur Seligkeit
nützlich betrachten wollen, müssen wir in alle Wege steif und fest darüber
halten, dass, wie die Predigt der Buße, also auch die Verheißung des
Evangeliums universalis, das ist, über alle Menschen gehe. Luk. 24.“
(Konkordienformel, II, Art. 11, 15.28, S. 707. 709)
These 5
a. Christi Verdienst und Wohltaten werden
den Menschen durch die Gnadenmittel, Wort und Sakramente, allein und wahrhaftig
mitgeteilt.
„Dass Gott in seinem Vorsatz und Rat
verordnet habe: … 2. dass solch Verdienst und Wohltaten Christi durch sein Wort
und Sakrament uns sollen vorgetragen, dargereicht und ausgeteilt werden.“
(ebenda. Par. 16, S. 708)
„In diesen Stücken, so das mündliche,
äußerliche Wort betreffen, ist fest darauf zu bleiben, dass Gott niemand seinen
Geist oder Gnade gibt, ohne durch oder mit dem vorhergehenden äußerlichen Wort.
… Darum sollen und müssen wir darauf beharren, dass Gott nicht will mit uns
Menschen handeln als durch sein äußerlich Wort und Sakrament. Alles aber, was
ohne solch Wort und Sakrament vom Geist gerühmt wird, das ist der Teufel.“
(Schmalkaldische Artikel, III, Art. 8, 3.10, S. 321.322)
b. Das Evangelium ist nicht eine bloße
Verkündigung, sondern zugleich eine Anbietung und Mitteilung der Gnade Christi.
„Wiederum ist das Evangelium eine solche
Predigt, die nichts anders als Gottes Gnade und Vergebung in Christus zeigt und
gibt.“ (Konkordienformel, Art. 5, 12, S. 635)
c. Die Privatabsolution ist das an einzelne
Personen gerichtete Evangelium und Anbietung und Schenkung der Vergebung der
Sünden von Seiten Gottes.
„Dabei wird das Volk fleißig unterrichtet,
wie tröstlich das Wort der Absolution sei, wie hoch und teuer die Absolution zu
achten; denn es sei nicht des gegenwärtigen Menschen Stimme oder Wort, sondern
Gottes Wort, der da die Sünde vergibt. Denn sie wird an Gottes Statt und aus
Gottes Befehl gesprochen. Von diesem Befehl und Gewalt der Schlüssel, wie
tröstlich, wie nötig sie sei den erschrockenen Gewissen, wird mit großem Fleiß
gelehrt; darzu, wie Gott fordert, dieser Absolution zu glauben, nicht weniger
als so Gottes Stimme vom Himmel erschölle, und uns deren fröhlich trösten und
wissen, dass wir durch solchen Glauben Vergebung der Sünden erlangen.“
(Augsburgische Konfession, Art. 25, 2-4, S. 53 f.)
„Es können die Widersacher nicht leugnen,
dass die Unseren von der Absolution, von den Schlüsseln, also christlich,
richtig, rein gepredigt, geschrieben und gelehrt haben, dass viel betrübte,
angefochtene Gewissen daraus großen Trost empfangen, nachdem sie dieses nötigen
Stücks klar unterrichtet sein, nämlich dass es Gottes Gebot ist, dass es der rechte Gebrauch des Evangeliums ist,
dass wir der Absolution glauben und gewiss bei uns dafür halten, dass ohne
unser Verdienst uns Sünde vergeben werden durch Christus, dass wir auch so
wahrhaftig, wenn wir dem Wort der Absolution glauben, Gott werden versöhnt, als
hörten wir eine Stimme vom Himmel.“ (Apologie, Art. 11, 59, S. 165)
„Die Gewalt nun der Schlüssel, die
verkündigt uns durch die Absolution das Evangelium. Denn das Wort der
Absolution verkündigt mir Friede und ist das Evangelium selbst.“ (Apol. Art.
12, 39, S. 172)
d. Die Absolution fordert Glauben und der
Glaube allein empfängt, was sie anbietet und gibt; weder sie noch irgendein
Gnadenmittel wirkt ex opere operato.
„Dass man das Wort der Absolution nicht
empfangen kann als allein durch den Glauben, ist zu beweisen aus Paulus Röm. 4,
da er sagt, dass die Verheißung Gottes niemand fassen kann als allein durch den
Glauben. Die Absolution ist aber nichts anders als das Evangelium, eine
göttliche Zusage der Gnaden und Huld Gottes usw. Darum kann man sie nicht haben
noch erlangen als allein durch den Glauben. Denn wie kann denjenigen das Wort
der Absolution nütz werden, die sie nicht glauben? Die Absolution aber nicht
glauben, was ist das anders als Gott Lügen strafen? Dieweil das Herz wankt,
zweifelt, hälts für ungewiss, das Gott da zusagt. Darum steht 1. Joh. 5,10
geschrieben: ‚Wer Gott nicht glaubt, der straft ihn Lügen, denn er glaubt nicht
dem Zeugnis, das Gott von seinem Sohn zeugt.“ (Apol., Art. 12, 61-62, S. 177)
„Da müssen wir frei verdammen den ganzen
Haufen der scholasticorum, und ihren Irrtum strafen, dass sie lehren, dass
diejenigen, so die Sakramente schlecht gebrauchen, wenn sie nicht obicem
setzen, ex opere operato Gottes Gnade erlangen, wenn schon das Herz alsdenn
keinen guten Gedanken hat. Das ist aber stracks ein jüdischer Irrtum. … Darum
sagen wir auch, dass zum rechten Gebrauch der Sakramente der Glaube gehöre. …
Und wir reden hier vom Glauben, da ich selbst gewiss für mich glaube, dass mir
die Sünden vergeben sind, nicht allein vom fide generali, da ich glaube, dass
ein Gott sei … Augustinus sagt stracks dawider (wider die Lehre der
Scholastiker), dass der Glaube im Gebrauch des Sakraments, nicht das Sakrament
vor Gott uns fromm macht.“ (Apol., Art. 14, 18-23, S. 204.205)
These 6
a. Der Glaube macht allein gerecht und
selig, dies ist der Hauptartikel der ganzen christlichen Religion.
„Im vierten, fünften und sechsten und
hernach im zwanzigsten Artikel verdammen die Widersacher unser Bekenntnis, dass
wir lehren, dass die Gläubigen Vergebung der Sünden durch Christus ohne alle
Verdienst allein durch den Glauben erlangen, und verwerfen gar trotzig beides:
Erstlich, dass wir nein dazu sagen, dass den Menschen durch ihren Verdienst
sollten die Sünden vergeben werden; zum andern, dass wir halten, lehren und bekennen,
dass niemand Gott versühnt wird, niemand Vergebung der Sünden erlangt als
allein durch den Glauben an Christus. Dieweil aber solcher Zank ist über dem
höchsten, vornehmsten Artikel der ganzen christlichen Lehre, also dass an
diesem Artikel ganz viel gelegen ist, welcher auch zu klarem richtigem Verstand
der ganzen heiligen Schrift vornehmlich dient, und zu dem unaussprechlichen
Schatz und der rechten Erkenntnis Christi allein den Weg weist, auch in die
ganze Bibel allein die Tür auftut, ohne welchen Artikel auch kein armes
Gewissen einen rechten beständigen gewissen Trost haben oder die
Reichtümer der Gnaden Christi erkennen
mag: So bitten wir, kaiserliche Majestät wollen von dieser großen, tapfern,
hochwichtigen Sache nach Notdurft und gnädiglich uns hören.“ (Apol., Art. 4,
1-2, S. 86 f.)
b. Ist der Glaube rechter Art, so wird der
Mensch dadurch ein neuer Mensch von Herz, Mut, Sinn und allen Kräften, er
reinigt das Herz und ist tätig durch die Liebe und gute Werke.
„Wie D. Luther schreibt in der Vorrede über
die Epistel St. Pauli an die Römer: ‚So ist der Glaube ein göttlich Werk in
uns, das uns verwandelt und neu gebiert aus Gott und tötet den alten Adam,
macht uns ganz andere Menschen von Herzen, Mut, Sinn und allen Kräften und
bringt den Heiligen Geist mit sich. O! es ist ein lebendig, geschäftig, tätig,
mächtig Ding um den Glauben, das unmöglich, dass er nicht ohne Unterlass sollte
Gutes wirken. Er fragt auch nicht, ob gute Werte zu tun sind, sondern ehe man
fragt, hat er sie getan und ist immer im Tun. Wer aber nicht solche Werke tut,
der ist ein glaubloser Mensch, tappt und steht um sich nach dem Glauben und
guten Werken und weiß weder was Glaube oder gute Werke seien, wäscht und
schwatzt doch viel Worte vom Glauben und guten Werken. Glaube ist eine
lebendige, verwegene Zuversicht auf Gottes Gnade, so gewiss, das er tausendmal
darüber stürbe. Und solche Zuversicht und Erkenntnis göttlicher Gnade macht
fröhlich, trotzig und lustig gegen Gott und alle Kreaturen; welches der Heilige
Geist tut im Glauben, daher der Mensch ohne Zwang willig und lustig wird,
jedermann Gutes zu tun, jedermann zu dienen, allerlei zu leiden, Gott zu Liebe
und Lob, der ihm solche Gnade erzeigt hat, also das unmöglich ist, Werke vom
Glauben scheiden, ja, so unmöglich, als brennen und leuchten vom Feuer mag
geschieden werden.“ (Konkordienformel II, Art. 4, 10-12, S. 626 f.)
These 7
Gute Werke sind allein die von Gott
gebotenen, so sie im Glauben geschehen.
„Fasten dient dazu, den alten Adam zu
zähmen; da fällt bald die Vernunft drauf und macht ein Werk daraus, das Gott
versöhne; wie Thomas schreibt, "Fasten sei ein Werk, das da tauge, Schuld
gegen Gott auszulöschen und ferner zu verhüten". Das sind die klaren Worte
Thomä. Also dieselben Gottesdienste, welche sehr gleißen, haben einen großen
Schein und ein groß Ansehen der Heiligkeit vor den Leuten. … Und wenn nun die Leute also durch so großen
und prächtigen Schein der Heiligkeit betrogen werden, so folgt dann unzählige
Fahr [Gefahr] und Unrat daraus, nämlich dass Christi Erkenntnis und das
Evangelium vergessen wird, und dass man alles Vertrauen auf solche Werke setzt.
Darüber so werden durch solche heuchlerische Werke die rechten guten Werke, die
Gott in [den] zehn Geboten fordert, ganz unterdrückt (welches schrecklich ist
zu hören). Denn die Werke müssen allein geistlich, heilig, vollkommen Leben
heißen und werden dann weit vorgezogen den rechten, heiligen guten Werken, da
ein jeder nach Gottes Gebot in seinem Beruf zu wandeln, die Obrigkeit fleißig,
treulich zu regieren, die Hausväter, die ehelichen Leute, Weib und Kind,
Gesinde in christlicher Zucht zu halten schuldig sind; ebenso, da eine Magd,
ein Knecht seinem Herrn treulich zu dienen pflichtig ist. Dieselben Werke hält
man nicht für göttlich, sondern für weltlich Wesen, also dass viele Leute
darüber ihnen [sich] ein schwer Gewissen gemacht. Denn man weiß je, dass
etliche ihren Fürstenstand verlassen, etliche den Ehestand, und sind in Klöster
gegangen, heilig und geistlich zu werden.“ (Apol., Art. 15, 24-26, S. 210)
These 8
a. Die Taufe wirkt die Wiedergeburt und
gibt die ewige Seligkeit denen, die sie im Glauben empfangen.
„Da siehst du abermals,
wie teuer und wert die Taufe zu halten sei, weil wir solchen unausprechlichen
Schatz darin erlangen, welches auch wohl anzeigt, dass [sie] nicht kann ein
schlecht lauter Wasser sein. Denn lauter Wasser könnte solches nicht tun; aber
das Wort tut’s, und dass (wie oben gesagt) Gottes Name darin ist. Wo aber
Gottes Name ist, da muss auch Leben und Seligkeit sein, daß es wohl ein
göttlich, selig, fruchtbarlich und gnadenreich Wasser heißt; denn durchs Wort
kriegt sie die Kraft, dass sie ein Bad der Wiedergeburt ist, wie sie auch St.
Paulus nennt an Titus 3.
Dass aber unsere Klüglinge, die neuen
Geister, vorgeben: der Glaube macht allein selig, die Werke aber und äußerliche
Dinge tun nichts dazu, antworten wir, dass [es] freilich nichts in uns tut denn
der Glaube, wie wir noch weiter hören werden. Das wollen aber die blinden Leiter
nicht sehen, dass der Glaube etwas haben muss, das er glaube, das ist, daran er
sich halte und darauf er stehe und fuße. Also hängt nun der Glaube am Wasser
und glaubt, dass [es] die Taufe sei, darin eitel Seligkeit und Leben ist, nicht
durchs Wasser (wie genug gesagt), sondern dadurch, dass [es] mit Gottes Wort
und Ordnung verleibt [verbunden] ist und sein Name darin klebt. Wenn ich nun
solches glaube, was glaube ich anders denn an Gott, als an den, der sein Wort
darein gegeben und gepflanzt hat und uns dies äußerlich Ding vorschlägt
[vorlegt], darin wir solchen Schatz ergreifen könnten?
Nun sind sie so toll, dass sie voneinander
scheiden den Glauben und das Ding, daran der Glaube haftet und gebunden ist, ob
es gleich äußerlich ist. Ja, es soll und muss äußerlich sein, dass man’s mit
Sinnen fassen und begreifen [betasten] und dadurch ins Herz bringen könne, wie
denn das ganze Evangelium eine äußerliche mündliche Predigt ist. Summa, was
Gott in uns tut und wirkt, will er durch solche äußerliche Ordnung wirken. Wo
er nun redet, ja wohin oder wodurch er redet, da soll der Glaube hinsehen und
sich daran halten. Nun haben wir hier die Worte: ‚Wer da glaubt und getauft
wird, der wird selig.’ Worauf sind sie geredet anders denn auf die Taufe, das
ist, das Wasser, in Gottes Ordnung gefasst? Darum folgt, dass, wer die Taufe
verwirft, der verwirft Gottes Wort, den Glauben und Christum, der uns dahin
weist und an die Taufe bindet.“ (Großer Katechismus, IV, 26-31, S. 489 f.)
b. Durch Sünden wider das Gewissen wird die
Gnade der Taufe verloren.
„Da aber die Getauften wider das Gewissen
gehandelt, die Sünde in ihnen herrschen lasen und also den Heiligen Geist in
ihnen selbst betrübt und verloren: dürfen sie zwar nicht wieder getauft,
sondern müssen wiederum bekehrt werden.“ (Konkordienformel, II, Art. 2, 69, S.
605)
c. Die Taufe bleibt fest stehen von Gottes
Seiten, auch wenn der Mensch fällt; durch die Buße kann und soll er daher zu
derselben wieder zurückkehren.
„St. Hieronymus hat geschrieben: ‚Die Buße
sei die andere Tafel [tabula, Brett], damit wir müssen [her]ausschwimmen
und [hin]überkommen, nachdem das Schiff gebrochen ist, darein wir treten und
[hin]überfahren, wenn wir in die Christenheit kommen.’ Damit ist nun der
[Ge]Brauch der Taufe weggenommen, dass sie uns nicht mehr nützen kann. Darum
ist’s nicht recht geredet oder je nicht recht verstanden; denn das Schiff
zerbricht nicht, weil es [wie gesagt] Gottes Ordnung und nicht unser Ding ist;
aber das geschieht wohl, daß wir gleiten und herausfallen; fällt aber jemand
heraus, der sehe, dass er wieder hinzuschwimme und sich daran halte, bis er
wieder hineinkomme und darin gehe, wie vorhin angefangen.“ (Großer Katechismus,
IV, 81-82, S. 497)
These 9
Im heiligen Abendmahl ist der wahre Leib
und Blut Christi wahrhaftig gegenwärtig, wird unter dem Brot und Wein gereicht
und von Würdigen und Unwürdigen mit dem Munde genossen, von jenen zur Vergebung
der Sünden, von diesen zum Gericht.
„Es hat auch D. Luther, welcher
ja die rechte eigentliche Meinung der Augsburgischen Konfession vor andern
verstanden und beständiglich bis an sein Ende dabei geblieben und [sie]
verteidigt, unlängst vor seinem Tode in seinem letzten Bekenntnis seinen Glauben
von diesem Artikel mit großem Eifer in nachfolgenden Worten wiederholt, da er
also schreibt: ‚Ich rechne sie alle in einen Kuchen, das ist, für
Sakramentierer und Schwärmer, wie sie auch sind, die nicht glauben wollen, dass
des Hern Brot im Abendmahl sei sein rechter, natürlicher Leib, welchen der
Gottlose oder Judas ebensowohl mündlich empfängt als St. Petrus und alle
Heiligen; wer das, sage ich, nicht glauben will, der lasse mich nur zufrieden
und hoffe bei mir nur keiner Gemeinschaft; da wird nichts anders aus.’ Tom.
2. Wit. Ger., fol. 252.
Aus diesen Erklärungen kann ein
jeder Verständiger, so die Wahrheit und Frieden liebhat, besonders aber aus D.
Luthers, als des vornehmsten Lehrers der Augsburgischen Konfession, Erklärung,
was der Augsburgischen Konfession eigentliche Meinung und Verstand in diesem
Artikel allezeit gewesen sei, ungezweifelt vernehmen.“ (Konkordienformel, II,
Art. VII, 33-34, S. 653)
These 10
a. Zur christlichen Freiheit gehört die
Freiheit von dem jüdischen Zeremonial- und Polizeigesetz.
b. Vermöge seiner christlichen Freiheit ist
ein Gläubiger im Neuen Testament an keinen Sabbathtag mehr gebunden.
„Man muss in der Christenheit die Lehre von
der christlichen Freiheit behalten, als nämlich, dass die Knechtschaft des
Gesetzes nicht nötig ist zur Rechtfertigung, wie denn St. Paulus zu den
Galatern schreibt im 5. Kapitel: "So bestehet nun in der Freiheit, damit
uns Christus befreiet hat, und lasst euch nicht wiederum in das knechtische
Joch verknüpfen." Denn es muss je der vornehmste Artikel des Evangeliums
uns erhalten werden, dass wir die Gnade Gottes durch den Glauben an Christus
ohne unser Verdienst erlangen und nicht durch Dienst, von Menschen eingesetzt,
verdienen.
Was soll man denn halten vom Sonntag und
dergleichen andern Kirchenordnungen und Zeremonien? Dazu geben die Unsern diese
Antwort, dass die Bischöfe oder Pfarrer mögen Ordnungen machen, damit es
ordentlich in der Kirche zugehe, nicht damit Gottes Gnade zu erlangen, auch
nicht, damit für die Sünden genugzutun oder die Gewissen damit zu verbinden,
solches für nötigen Gottesdienst zu halten und es dafür zu achten, dass sie
Sünde täten, wenn sie ohne Ärgernis dieselben brechen. Also hat St. Paulus zu
den Korinthern verordnet, dass die Frauen in der Versammlung ihr Haupt sollen
decken; ebenso, dass die Prediger in der Versammlung nicht zugleich alle reden,
sondern ordentlich, einer nach dem andern.
Solche Ordnung gebührt der christlichen
Versammlung um der Liebe und Friedens willen zu halten und den Bischöfen und
Pfarrern in diesen Fällen gehorsam zu sein und dieselben sofern zu halten, dass
einer den andern nicht ärgere, damit in der Kirche keine Unordnung oder wüstes
Wesen sei; doch also, dass die Gewissen nicht beschwert werden, dass man's für
solche Dinge halte, die not sein sollten zur Seligkeit, und es dafür achte, dass
sie Sünde täten, wenn sie dieselben ohne der andern Ärgernis brechen; wie denn
niemand sagt, dass die Frau Sünde tue, die mit bloßem Haupt ohne Ärgernis der
Leute ausgeht.
Also ist die Ordnung vom Sonntage, von der
Osterfeier, von den Pfingsten und dergleichen Feier und Weise. Denn die es
dafür achten, dass die Ordnung vom Sonntag für den Sabbath als nötig
aufgerichtet sei, die irren sehr. Denn die Heilige Schrift hat den Sabbath abgetan
und lehrt, dass alle Zeremonien des alten Gesetzes nach Eröffnung des
Evangeliums mögen nachgelassen werden. Und dennoch, weil vonnöten gewesen ist,
einen gewissen Tag zu verordnen, auf dass das Volk wüsste, wann es
zusammenkommen sollte, hat die christliche Kirche den Sonntag dazu verordnet
und zu dieser Veränderung desto mehr Gefallen und Willen gehabt, damit die
Leute ein Exempel hätten der christlichen Freiheit, dass man wüsste, dass weder
die Haltung des Sabbaths noch eines andern Tages vonnöten sei.“ (Augsburgische
Konfession, Art. 28, 51-60, S. 67 f.)
These 11
a. Die Kirche im eigentlichen Sinn ist die
unsichtbare Gesamtheit aller an Christus wahrhaft Glaubenden.
„Dass
wir gewiss sein mögen, nicht zweifeln, sondern fest und gänzlich glauben, dass
eigentlich eine christliche Kirche bis an das Ende der Welt auf Erden sein und
bleiben werde; dass wir auch gar nicht zweifeln, dass eine christliche Kirche
auf Erden lebe und sei, welche Christi Braut sei, obwohl der gottlose Haufe mehr
und größer ist; dass auch der Herr Christus hier auf Erden in dem Haufen,
welcher Kirche heißt, täglich wirke, Sünden vergebe, täglich das Gebet erhöre,
täglich in Anfechtungen mit reichem, starkem Trost die Seinen erquicke und
immer wieder aufrichte; so ist der tröstliche Artikel im Glauben gesetzt:
"Ich glaube eine katholische christliche Kirche", damit niemand
denken möchte, die Kirche sei, wie eine andere äußerliche Polizei, an dieses
oder jenes Land, Königreich oder Stand gebunden, wie der Papst von Rom sagen
will, sondern dass [es] gewiss wahr bleibt, dass der Haufe und die Menschen die
rechte Kirche seien, welche hin und wieder in der Welt, vom Aufgang der Sonne
bis zum Niedergang, an Christum wahrlich glauben, welche denn ein
Evangelium, einen Christum, einerlei Taufe und Sakramente haben, durch einen
Heiligen Geist regiert werden, ob sie wohl ungleiche Zeremonien haben.“
(Apologie, Art. 7, 9-10, S. 153 f.)
b.
Die Kennzeichen dieser Kirche sind die reine Lehre und unverfälschtes
Sakrament.
„Es
wird auch gelehrt, dass alle Zeit müsse Eine heilige christliche Kirche sein
und bleiben, welche ist die Versammlung aller Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen
Sakramente laut des Evangeliums gereicht werden.“ (Augsb. Konf., Art. 7, 1,
S. 40)
c.
Kirchliche Gemeinschaft ist nur mit denen zu pflegen, die in allen
Glaubensartikeln übereinstimmen.
„Solchergestalt werden die Kirchen von wegen Ungleichheit der
Zeremonien, da in christlicher Freiheit eine weniger oder mehr derselben hat,
einander nicht verdammen, wenn sie sonst in
der Lehre und allen derselben Artikeln, auch rechtem Gebrauch der heiligen
Sakramente miteinander einig.“ (Konkordienformel, II, Art. 10, 31, S. 703)
These 12
a.
Die Kirche hat die Pflicht, die Kirchenzucht zu handhaben und daher
halsstarrige Irrgeister oder Sünder in den Bann zu tun.
„Der
kleine, das ist der rechte christliche Bann
ist, dass man offenbarliche, halsstarrige Sünder nicht soll lassen zum
Sakrament oder anderer Gemeinschaft der Kirchen kommen, bis sie sich bessern
und die Sünde meiden.“ (Schmalk. Art., III, Art. 9, S. 323)
b.
Die Abendmahlsgäste müssen erst verhört werden.
„Die
Beichte ist durch die Prediger dies Teils nicht abgetan. Denn diese Gewohnheit
wird bei uns gehalten, das Sakrament nicht zu reichen denen, so nicht zuvor verhört und absolviert sind.“
(Augsb. Konf., Art. 25, 1, S. 54)
c.
Unwissende sind nicht zum heiligen Abendmahl zuzulassen.
„Diese
Predigt (des Katechismus) ist dazu geordnet und angefangen, dass es sei ein
Unterricht für die Kinder und Einfältigen, darum sie auch von Alters her auf
griechisch heißt Katechismus, das ist, eine Kinderlehre, so ein jeglicher
Christ zur Not wissen soll, also, dass, wer solches nicht weiß, nicht könnte
unter die Christen gezählt und zu keinem
Sakrament zugelassen werden.“ (Großer Kat., 2, Vorr. 1, S. 380)
These 13
Die
Gewalt der Schlüssel ist kein Privileg der ordinierten Prediger, sondern eine Gewalt
der ganzen gläubigen Kirche, die dieselbe ursprünglich und unmittelbar hat.
„Über das muss man je bekennen, dass die
Schlüssel nicht einem Menschen allein, sondern der ganzen Kirche gehören
und gegeben sind, wie denn solches mit hellen und gewissen Ursachen genugsam
kann erwiesen werden. Denn gleichwie die Verheißung des Evangeliums gewiss und
ohne Mittel der ganzen Kirche zugehört, also gehören die Schlüssel ohne Mittel
der ganzen Kirche, dieweil die Schlüssel nichts anderes sind denn das Amt, dadurch
solche Verheißung jedermann, wer es begehrt, wird mitgeteilt; wie es denn im
Werk vor Augen ist, dass die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu ordinieren. Und
Christus spricht bei diesen Worten: ‚Was ihr binden werdet’ usw., und deutet,
wem er die Schlüssel gegeben, nämlich der Kirche: ‚Wo zwei oder drei versammelt
sind in meinem Namen’ usw. Ebenso Christus gibt das höchste und letzte Gericht
der Kirche, da er spricht: ‚Sag’s der Kirche!’“ (Schmalk. Art., Anhang I, 24,
S. 333)
These 14
a.
Die Prediger bilden keinen besonderen heiligen Priesterstand den Laien
gegenüber.
„Gabriel unter andern Ursachen, warum den Laien nicht beide Gestalt
gereicht werde, setzt auch diese: Es habe müssen ein Unterschied sein, sagt er,
unter Priester und Laien. Und ich halt wohl, es sei die größte und vornehmste
Ursache, warum sie heutiges Tages so fest halten, damit der Pfaffenstand heilige scheine gegen den
Laienstand; das ist nun ein Menschengedanke; worauf der gehe, ist wohl
anzunehmen.“ (Apol., Art. 22, 9, S. 233)
b.
Das pastorale Amt ist nichts als ein von Gott eingesetztes Amt des Dienstes an
der Kirche.
„So
heißt liturgia griechisch eigentlich ein Amt, darinnen man der Gemeinde dient;
das schickt sich wohl auf unsere Lehre, dass der Priester da als ein gemeiner Diener denjenigen, so
kommunizieren wollen, dient und das heilige Sakrament reicht.“ (Apol., Art. 24,
267)
c.
Die Berufung der Prediger ist ein Recht der Gemeinde, welcher sie dienen
sollen; die Ordination nur eine Bestätigung dieses Berufes und nur eine
apostolisch-kirchliche Stiftung.
„‚Ihr seid das königliche Priestertum.’
Diese Worte betreffen eigentlich die rechte Kirche, welche, weil sie allein das
Priestertum hat, muss sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu wählen und
[zu] ordinieren.
Solches
zeugt auch der gemeine Brauch der Kirche. Denn vorzeiten wählte das Volk Pfarrherren und Bischöfe; dazu kam der Bischof, am
selben Ort oder in der Nähe gesessen, und bestätigte den gewählten Bischof
durch Auflegen der Hände, und ist dazumal die ordinatio nichts anderes
gewesen denn solche Bestätigung.“
(Schmalk. Art., Anhang I, 69-70, S. 341 f.)
These 15
Die
Lehre von einer noch zu erwartenden Verherrlichung der Kirche in einem
sogenannten tausendjährigen Reich streitet gegen mehrere Artikel des
christlichen Glaubens und ist daher zu verwerfen.
„Hier
werden verworfen etliche jüdische Lehren, die sich auch jetzt zeigen, dass vor
der Auferstehung der Toten eitel Heilige, Fromme ein weltlich Reich haben und alle Gottlose vertilgen
werden.“ (Augsb. Konf., Art. 17, S. 43)
„Des
Reich kein Ende haben wird.“ (Nicän. Bek., S. 30)
These 16
Der
römische Papst ist der in der Schrift geweissagte Antichrist.
„Dies
Stück zeigt gewaltiglich, dass er (der Papst) der rechte Antichrist oder Widerchrist ist, der sich über und wider
Christus gesetzt und erhöht hat, weil er will die Christen nicht lassen selig
sein ohne seine Gewalt, welche doch nichts ist, von Gott nicht geordnet noch
geboten. Das heißt eigentlich über Gott und gegen Gott sich setzen, wie St.
Paulus sagt 2. Thess. 2,4.“ (Schmalk. Art., II, Art. 1, 10, S. 308)
Roland Sckerl
Die Lehre von der allgemeinen
Rechtfertigung und die Unterscheidung zwischen allgemeiner und persönlicher
Rechtfertigung, wie auch der Zusammenhang zwischen allgemeiner und persönlicher
Rechtfertigung sind für den rechtfertigenden Glauben wie auch die Heilsgewissheit
von allergrößter Bedeutung. Denn sobald die Lehre von der allgemeinen
Rechtfertigung fällt – und sie hängt zusammen mit anderen Lehren, die das Heil
allein aus Gnaden, allein um Christi Verdienst willen, allein durch den
Glauben, wie auch der Lehre vom unfreien Willen in geistlichen Dingen und von
der Gnadenwahl – gibt es keine objektive Grundlage mehr für die
Heilsgewissheit, weil es dann keinen objektiven Heilsgrund mehr gibt. Es ist
nicht von ungefähr, dass die meisten Gegner der Lehre von der allgemeinen
Rechtfertigung in den USA zugleich auch im Gnadenwahlstreit des 19.
Jahrhunderts die synergistische (Mithilfe des Menschen bei seiner Errettung)
Position der Ohio-Synode gegen die monergistische (Alleinwirken Gottes zur
Errettung des Menschen) Position der Missouri-Synode vertreten haben. (Auch bei
den neuesten Auseinandersetzungen, die P. Gregory Jackson durch Äußerungen in
seinem Buch „Thy Mighty Word“ ausgelöst hat, unterstreichen dies, denn er
bestreitet nicht nur vehement die Lehre von der allgemeinen Rechtfertigung,
sondern greift auch die Position der alten Missouri-Synode im Gnadenwahlstreit
an.)1 Diese Lehre ist übrigens keine
Sonderlehre Walthers und der Missouri-Synode, wie es etliche behauptet haben,
sondern biblische Lehre, wie sie auch in den Bekenntnisschriften dargelegt ist,
wie der nächste Artikel bezeugt. Sie ist auch von anderen Theologen immer
wieder deutlich verkündigt worden, etwa dem schwedischen Erweckungstheologen
Anders Nohrborg oder auch David Hollaz, dem Sohn des letzten großen Dogmatikers
der lutherischen Orthodoxie, in seiner „Evangelischen Gnadenordnung“.2
Carl Ferdinand Wilhelm Walther, der
geistliche Vater der alten Missouri-Synode hat auch diese so wichtige Lehre
klar vertreten, vor allem in seinen Osterpredigten. Die folgenden Darlegungen
stützen sich daher auf die zweite Predigt zum zweiten heiligen Ostertag in der
„Amerikanisch-Lutherischen Epistel-Postille“. St. Louis 1882, sowie eine
Predigt am ersten heiligen Ostertag in „Festklänge“. St. Louis 1892.
In seiner Vormittagspredigt über Römer 4,25
hatte Walther ausführlich dargelegt, dass der Hauptgrund für die leibliche
Auferweckung unseres HERRN und Heilandes Jesus Christus und ihre Hauptfrucht
die Rechtfertigung des Sünders ist (Epistel-Postille, S. 206).
Die Nachmittagspredigt ging dann über Römer
8,31-34, in der er bereits in der Einleitung unterstreicht, dass Christus zu
unserer Rechtfertigung, zu unserer Seligkeit auferstanden ist: „Zu unserer Seligkeit, zu Rechtfertigung ist
Christus von den Toten erstanden; um unserer Sünde willen kam Christus in der
Nacht auf die Welt, trat in der Nacht sein Leiden an und verschied von
nächtlicher Finsternis umgeben am Kreuze; mit dem Aufgang der Sonne aber kam er
aus seinem Grabe hervor, denn er hatte nun die Dunkelheit der Sünden und des
Zornes Gottes zerstreut und brachte das Licht der Gnade allen, die in
Finsternis und Schatten des Todes sitzen.“ (Epistel-Postille, S. 210) Schon
diese Sätze machen deutlich, dass Christus für alle Menschen durch seinen
Gehorsam, Leiden und Sterben das Heil erworben hat, denn er „brachte das Licht
der Gnade allen, die in Finsternis und Schatten des Todes sitzen“,
und das sind ja tatsächlich alle Menschen ohne Ausnahme.
Das aber hat zur Folge: Wer wahrhaft an die
leibliche Auferstehung Jesu Christi als des Heilandes für Sünder glaubt, der
darf gewiss sein, dass er vor Gott gerecht ist, gerechtfertigt. Denn für unsere
Sünden, um unserer Sünden willen ist Christus gestorben, an ihm wurden unsere
Sünden gestraft, er nahm die Strafe, die eigentlich uns galt, auf sich, um
durch seinen Tod, durch sein Blutvergießen uns Heil und Gerechtigkeit vor Gott
zu verdienen. „Wollen wir daher den
eigentlichen Zweck der Auferstehung Christi verstehen, so müssen wir zuerst die
Ursache seines Todes ins Auge fassen. Gestorben ist aber Christus, um unsere
Sünde zu büßen; denn der Tod ist der Sünden Sold. Für sich brauchte Christus
nicht zu sterben, denn er war heilig, ja, der Herr des Lebens selbst. Da er in
sein Todesleiden ging, trug er unsere Sünde; als unser Bürge und Stellvertreter
stand er während seines Leidens vor Gottes Gericht; an unserer Statt hing er am
Kreuze; an unserer Statt ließ er sein teures Leben. … Der erste Trost unserer
Seele ist daher freilich Christi Tod und Blutvergießen; dieses und nicht die
Auferstehung Christi ist es, wodurch uns unser Heil und unsere Gerechtigkeit
vor Gott verdient worden ist.“ (Epistel-Postille, S. 211)
Auch das ist wichtig, um die Bedeutung von
Karfreitag und Ostern im rechten Verhältnis zu haben: Alles, was Christus uns
erworben hat, hat er uns durch seinen Gehorsam, sein Leiden und Sterben, sein
unschuldiges Blutvergießen erworben. Seine leibliche Auferweckung dagegen ist
die öffentliche Bestätigung dafür, dass Gott der HERR dieses Opfer angenommen
hat und dass Jesus von Nazareth wahrhaft sein Sohn ist und eben daher uns dies
alles, weshalb er gestorben ist, auch erworben hat.
Das wertet Ostern in keiner Weise ab, gibt
ihm nur die rechte Bedeutung, die ebenfalls ungeheuer hoch ist. Denn, wie
Walther weiter ausführt (vgl. Epistel-Postille, S. 212), wäre Christus nicht
leiblich auferstanden, dann wäre er zwar um unserer Sünden willen gestorben,
wir aber wären immer noch in der Schuldgefangenschaft, da wir keine Bestätigung
bekommen hätten, dass unsere Sünden tatsächlich bezahlt, unsere Schuld
tatsächlich abgetan ist, wir tatsächlich erlöst sind. Christi Auferstehung ist
der Sieg der Gerechtigkeit über unsere Sünde. „Aus diesen wichtigen, herrlichen Worten sehen wir: Wollen wir die
Auferstehung Christi recht erkennen, so müssen wir sie in ihrer Verbindung mit
seinem Kreuzestode betrachten; und dann finden wir, dass sie der Sieg der
Gerechtigkeit ist über unsere Sünde.“ (Festklänge, S. 225)
Da aber Jesus Christus wahrhaft leiblich
auferstanden ist, so hat er unsere Schuld vor aller Welt abgewälzt und ins Grab
versenkt und Gottes Zorn somit vollkommen gestillt: „Christus ging in den Tod, weil er belastet war mit unseren Sünden;
dass er auferstanden ist, zeigt nun, dass er diese Last nicht mehr bei sich
habe, dass er sie vor aller Welt abgewälzt und in sein Grab versenkt und
vergraben habe. Christus wurde um unserer Sünde willen von Gott gestraft; dass
er nun auferstanden ist, zeigt, dass er alle Strafen ausgestanden habe und nun
keine mehr zu ertragen ist. Christus hat sich am Kreuze geopfert, Gott zu
versöhnen; dass er nun auferstanden ist, zeigt, dass Gottes Zorn vollkommen
versöhnt und er unser gnädiger, befriedigter Vater im Himmel geworden sei.“
(Epistel-Postille, S. 212)
Nun aber hat Christus, wie bereits immer
wieder betont, ja nicht um seinetwillen leiden müssen, denn er war, für sich
selbst gesehen, völlig ohne Sünde, der einzig Reine, Sündlose, der jemals über
diese Erde ging und gehen wird. Er hat vielmehr um unseretwillen das alles
leiden müssen, hat er doch als das Lamm Gottes unsere Sünden auf sich genommen.
Stellvertretend also hat er alles erlitten, stellvertretend für uns nahm er die
Strafe auf sich, stellvertretend für uns vergoss er sein Blut und starb er am
Kreuz. Daher war auch seine Auferweckung nicht um seinetwillen vonnöten, war er
doch wahrer Gott, den der Tod sowieso nicht halten konnte, sondern der Vater
hat ihn um unseretwillen auferweckt, wie auch Röm. 4,25 zeigt. Seine
Lossprechung, seine Rechtfertigung gilt also tatsächlich uns, stellvertretend
für uns hat er sie empfangen.
„So
gewiss aber Christus nicht für sich, sondern für uns, an unserer Statt, als
unser Bürge und Stellvertreter gelitten hat und gestorben ist, so gewiss ist
auch Christus nicht um seinetwillen auferstanden; uns, uns Sündern gilt seine
Lossprechung; in ihm sind wir erhöht, wir verherrlicht, wir gerechtfertigt. In
dem Gekreuzigten waren wir gestraft, in dem Erstandenen sind daher auch wir
erlöst, aller Strafe frei und aller Schuld quitt und ewig los. … Christi Sieg
ist unser Sieg, Christi Rechtfertigung ist unsere Rechtfertigung.“
(Epistel-Postille, ebd.) Um unserer Rechtfertigung willen ist Jesus Christus
auferstanden. „Christus trug unsere
Sünden; aber wo sind sie? – Sie sind hinweg; ohne Sünde kam er heute aus dem
Grabe. Christus lag für uns in des Todes Banden; aber wo sind sie? Sie sind zersprengt;
er ist frei. Christus war für uns verurteilt; aber wo ist die Schuld? Sie ist
verschwunden; er ist losgesprochen. Um unserer Sünde willen hat der himmlische
Vater seinen lieben Sohn dahingegeben in den Tod, aber als er nun für unsere
Sünde sich geopfert und vollgültig dafür bezahlt und genuggetan hatte, so hat
ihn nun Gott auch um unserer Gerechtigkeit willen auferwecket. Um unseretwillen
hat ihn Gott verurteilt, geschlagen und getötet, aber nun hat er ihn auch um
unsertwillen, da er alles vollbracht hatte, freigesprochen, lebendig gemacht
und mit Preis und Ehre gekrönt immer und ewiglich.“ (Festklänge, ebd.)
Was aber heißt das nun? Wem gilt diese
Rechtfertigung Christi? So, wie Christus für alle Menschen ohne Ausnahme am
Kreuz gestorben ist, die Sünden aller Menschen ohne Ausnahme auf sich genommen
hat, so gilt auch die Rechtfertigung, die Gerechtsprechung allen Menschen ohne
Ausnahme, wie auch 2. Kor. 5,19 aussagt, dass Gott in Christus war und
versöhnte die Welt mit ihm selber. Die „Welt“ aber kann hier nichts anderes
meinen als alle Sünder, keinen ausgenommen. Das heißt aber: Die Auferstehung
Jesu Christi ist die Proklamation, die öffentliche Bestätigung der
grundsätzlich bei Gott, in Christus, bereits geschehenen Rechtfertigung aller
Menschen, jedes Sünders (das, was wir als allgemeine Rechtfertigung
bezeichnen). „Denn was ist, wie ihr
gehört habt, die Auferstehung Christi? Sie ist die bereits geschehene
Rechtfertigung aller Menschen. Wie eigentlich alle Welt am Kreuze hing und ihre
Sünden abbüßte, da Christus am Kreuze hing, so ist eigentlich die Welt, jeder
Sünder, gerechtfertigt auferstanden, da Christus auferstand. Deutlich sagt dies
Paulus Röm. 5,, wo er spricht: ‚Wie durch
e i n e s Sünde die Verdammnis
über alle Menschen gekommen ist; also ist auch durch e i n e s
Gerechtigkeit die Rechtfertigung des Lebens über alle Menschen
gekommen.’ Wie wir alle Sünder geworden sind vor Gott, da der einzige Adam, unser
Haupt, fiel, so sind wir schon alle gerechtfertigt vor Gott, da der einige
Christus, unser neues Haupt, auferstand.“ (Epistel-Postille, S. 213) „So groß und so herrlich auch der Sieg ist,
den Jesus Christus durch seine Auferstehung davongetragen hat, so gibt es doch
keinen Menschen in der Welt, für welchen er nicht bereitet wäre. Wegen der
Sünden aller Menschen ist Christus in den Tod dahingegeben worden, wegen der
Gerechtigkeit aller ist er auch auferweckt.“ (Festklänge, S. 228)
Wenn aber jeder Sünder, in Christus,
grundsätzlich schon vor Gott gerechtfertigt ist, wie hat er diesen Schatz, den
der Heiland ihm durch seinen Gehorsam, Leiden und Sterben erworben hat, der
durch seine Auferweckung öffentlich proklamiert wurde, wie hat ein Sünder den
nun? Nicht anders als allein durch den Glauben, der sich das, was Christus ihm
und jedem Menschen erworben hat, auch persönlich aneignet. „G l a u b e t an die köstliche
Frucht der Auferstehung Christi, eignet sie euch von ganzem Herzen zu, so ist
sie euer, so genießt ihr sie und werdet sie, wenn ihr in diesem Glauben
bleibet, einst in vollkommener Freude und Seligkeit ewig zu genießen haben. …
Was haben wir nun hiernach von unserer Seite noch zu tun? Durchaus nichts
weiter, als den für uns teuer errungenen Sieg Christi nicht zu verschmähen,
sondern mit gläubigem Herzen anzunehmen.“ (Epistel-Postille, ebd.) (Das ist
dann die „persönliche Rechtfertigung“.) Damit macht Walther auch deutlich, dass
ohne diese persönliche Rechtfertigung, ohne dies, dass ein armer Sünder, dem
seine Sünden leid sind und der sie gerne los wäre, dass also ohne dies, dass er
dies für sich persönlich im Glauben empfängt und ergreift, sich aneignet, dass
Christus für seine Sünden gestorben ist, sie bezahlt hat und ihm seine Sünden
schon vergeben sind, dass also ohne dies, dass er das für sich persönlich im Glauben
aneignet, er dies trotz der grundsätzlich doch in Christus geschehenen
allgemeinen Rechtfertigung nicht hätte. Es wäre also völlig verkehrt, aus der
allgemeinen Rechtfertigung eine Allversöhnung zu folgern. Überhaupt nicht.
Ebenso wäre es falsch, wenn man nun die Verkündigung des Evangeliums darauf
reduzieren würde, dass die Sünder darüber nur noch zu informieren sind, dass
sie schon gerechtfertigt sind. Nein, die Verkündigung des Evangeliums ist keine
Information, sondern ist tatsächlich Ruf zur Umkehr, Ruf zum Glauben. Denn
nimmt der Sünder dies nicht im Glauben als für ihn persönlich relevant an, so
hat er es nicht. Wenn jemand informiert wird, dass an einem Ort X für ihn ein
Scheck über eine hohe Summe bereit liegt, und er geht nicht dorthin, holt den
Scheck und löst ihn ein, so nutzt ihm weder der Scheck noch diese Information
etwas. (Solche Reduktion des Evangeliums ist leider in den Auseinandersetzungen
der letzten Jahrzehnte innerhalb der Missouri- und Wisconsin-Synode
vorgekommen, vor allem bei der sogenannten „Kokomo-Gruppe“.) Eine Zerstörung
dieses frohmachenden, rettenden Evangeliums aber wird da vorgenommen, wo man
das, was an Ostern geschehen ist, was auch 2. Kor. 5,19 heroldet, als eine
„Versöhnung der Welt“ bezeichnet und es nicht auf die einzelnen Sünder beziehen
will (so Gregory Jackson). Tatsächlich würde damit aber die gesamte Aussage in
2. Kor. 5,19 wie auch Röm. 4,25 wertlos. Was soll denn „die Welt“ anderes sein
als die Zusammenfassung aller Sünder, also jeden einzelnen Sünder einschließen?
Die gleichzeitig gemachte Behauptung, dass durch die allgemeine Rechtfertigung
die persönliche Rechtfertigung bedeutungslos würde, ist ebenso haltlos, wie
oben gezeigt.
Wem also gilt diese Auferstehung mit der in
Christus geschehenen Rechtfertigung, Vergebung der Sünden? Jedem Sünder – und
jeder Sünder soll sie daher auch im persönlichen Glauben empfangen, ergreifen.
Das heißt aber auch, um dies nochmals
deutlich zu sagen: Wer diesen Schatz nicht im persönlichen Glauben empfängt,
wer ihn sich nicht im persönlichen Glauben aneignet, der hat ihn nicht. „Das ist es aber allein, wodurch dieses
herrliche Werke an uns verloren geht, wenn wir es uns nicht zueignen. Der
Unglaube, der Zweifel ist nichts anderes, als die Verschüttung des uns allen
schon gegebenen Schatzes. Darum hat Gott geboten, dass die Auferstehung seines
Sohnes nicht verschwiegen, sondern aller Welt gepredigt werde, auf dass alle
Welt daran glaube, dass nun ein jeder sich freue und jubiliere, dass er mit
Christus schon auferstanden sei.“ (Epistel-Postille, ebd.) Wer nicht allein
aus Gnaden, nicht allein um Christi Verdienst willen, allein durch den Glauben
vor Gott gerecht werden will, der verwirft tatsächlich auch Christi
Auferstehung (vgl. Epistel-Postille, ebd.). Wer die Bibel nicht als Gottes Wort
annimmt und damit Gott die ihm gebührende Ehre gibt, wer sich noch selbst
rechtfertigen will vor Gott, wer seinen Trost, seinen Frieden, seine Ruhe nicht
allein bei Christus sucht oder wer noch heimlich Sünden festhält, der hat
diesen Schatz nicht, der schließt sich selbst aus von diesem ihm doch schon
zugeeigneten Schatz (vgl. Festklänge, S. 227). Darum ist gerade die
Verkündigung der allgemeinen Rechtfertigung ein ernster und dringlicher Ruf zum
persönlichen Glauben an den Heiland der Sünder Jesus Christus. „Auf darum alle, die ihr heute die
Verkündigung eurer schon geschehenen herrlichen Rechtfertigung gehört habt;
hängt euch mit ganzer Seele an diese allersüßeste Botschaft; darin beruhiget
euch. Ach, tut doch Christus die Ehre an; denn das ist die einzige, die ihr ihm
erweisen könnt: Verlasst euch auf ihn, dass er eure Sache bei Gott ausgeführt,
dass er eure Sünden vollkommen abgebüßt, Gott vollkommen versöhnt, euch
vollkommene Gerechtigkeit erworben, mit einem Worte, euch vollkommen erlöst
habe.“ (Epistel-Postille, ebd.)
Roland Sckerl
Gott bietet den Sündern Vergebung an: „Diese
Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, ist ohne Gesetz offenbart“, das ist, umsonst
wird Vergebung der Sünden angeboten. (Apol. IV,42; Trigl. 132) – Wenn sie
aber angeboten wird, dann muß sie auch vorhanden sein, das ist: Christus
hat für alle Menschen die Vergebung der Sünden, und das ist gleichbedeutend mit
dem Freispruch im Jüngsten Gericht, erworben. Aber der einzelne Mensch hat dies
damit noch nicht. Gott sieht ihn – IN CHRISTUS – in Gnaden an: Aber wenn
er nicht an Christus glaubt, also gar nicht in Christus ist, so bleibt der Zorn
Gottes über diesem Menschen, Joh. 3,36. Darum heißt es richtig weiter: ...
welche Zusage niemand mit Werken fassen kann, sondern allein durch den Glauben
an Christus. (Apol. IV, 44; Trigl. 132) Nur der Glaube faßt also die
Verheißung und Zusage in Christus, nämlich dass Christus für ihn die Vergebung
der Sünden erlangt hat (die also schon da ist), die uns Menschen nun durch
Wort, Taufe und Abendmahl dargereicht wird. Aber die göttliche Zusage, die
bietet uns an, als denjenigen, die von der Sünde und Tod überwältigt sind,
Hilfe, Gnade und Versöhnung um Christi willen, welche Gnade niemand mit Werken
fassen kann, sondern allein durch den Glauben an Christus. Derselbe Glaube
bringt noch schenkt Gott dem Herrn kein Werk, kein eigen Verdienst, sondern
baut bloß auf lauter Gnade und weiß sich nichts zu trösten noch zu verlassen
als allein auf Barmherzigkeit, die verheißen ist in Christus. (Apol. IV,
44.45; Trigl. 132) (Diese Aussage über den rettenden Glauben ist sehr wichtig,
da die Gegner der allgemeinen Rechtfertigung zwar eine allgemeine Versöhnung
lehren, aber in dem Sinne, als gebe diese Gott nur die Möglichkeit, den
Menschen die Sünden zu vergeben (d.i. auf Golgatha hätte nicht schon die
Vergebung stattgefunden), aber der Glaube (der damit praktisch zur sittlichen
Tat des Menschen wird) sei die vom Menschen zu leistende Vorbedingung dafür.
Das aber ist nur eine andere Form des Synergismus, der Selbsterlösung.) Diese
Vergebung der Sünden also erlangt der Glaube allein aus Gnaden.
Schon dieser Abschnitt macht deutlich:
Nicht der Glaube wirkt oder verdient etwas (denn das wäre die Konsequenz
daraus, wenn man sagt, Vergebung der Sünden, Freispruch im Jüngsten Gericht in
Christus (denn nichts anderes wird auch in der allgemeinen Absolution Röm. 4,25
oder der objektiven Rechtfertigung ausgedrückt) sei noch nicht vorhanden,
sondern käme erst durch den Glauben), sondern er ergreift oder empfängt etwas,
eben das Heil in Christus. Das ist allerdings etwas völlig anderes als ein bloß
äußerliches darüber informiert sein oder bloß äußerliches Wissen, es ist
vielmehr ein die ganze Person umgreifendes Erkennen: Ich elender, verlorener
Sünder habe in dem lebendigen Gott Jesus Christus Heil und Erlösung – und
darauf traut der Glaube. (Es ist also unabdingbar, dass dem rettenden Glauben
durch das Evangelium die Arbeit des Gesetzes voran geht, die zur Erweckung,
Sündenerkenntnis, Reue, Buße, Zerknirschung, also einem geängsteten und
zerschlagenen Herzen, Ps. 51, führt; ohne das gibt es für den im Bewusstsein
stehenden Menschen keinen rettenden Glauben.)
Dass dem Glauben, der geweckt und dann
gestärkt werden soll, das Heil dargereicht wird (und nicht der Glaube es erst
bewirkt: es geht also gerade auch darum, was der Glaube in der Rechtfertigung
ist: ist er rein instrumental, Nehmehand, oder ist er wirkende Ursache),
bezeugt auch Par. 53: Derhalben, sooft wir reden von dem Glauben, der
gerecht macht, oder fide iustificante, so sind allezeit diese drei Stücke
oder obiecta beieinander: erstlich, die göttliche Verheißung, zum
andern, dass dieselbe umsonst, ohne Verdienst, Gnade anbietet, für das
dritte, dass Christi Blut und Verdienst der Schatz ist, durch welchen die
Sünde bezahlt ist. Die Verheißung wird durch den Glauben empfangen; dass
sie aber ohne Verdienst Gnade anbietet, da geht alle unsere Würdigkeit und
Verdienst unter und zu Boden und wird gepriesen die Gnade und große
Barmherzigkeit. (Apol. IV, 53; Trigl. 134.136) Es gehören also zusammen:
die göttliche Verheißung, die die Gnade uns anbietet, und Christi Blut als der
Schatz, durch den für die Sünde bezahlt IST. Und diese Tatsache, dass
auf Golgatha ein volles Lösegeld ein für allemal bezahlt wurde, diese Tatsache
ergreift der Sünder als ihm zugehörig – und das ist der rettende Glaube.
Allgemeine Rechtfertigung meint ja nichts anderes als dies, dass auf Golgatha
für alle Sünder aller Zeiten die Sünden bezahlt, die Genugtuung
geleistet wurde durch Christus und Gott in der Auferweckung Christi das
versiegelt, bekräftigt, bestätigt hat, eben dass Christus für alle Sünder die
Absolution, Vergebung der Sünden, den Freispruch im Jüngsten Gericht erworben
hat – und das reicht Gott uns dar, eignet er zu durch die Gnadenmittel.
Darum heißt es: Das Evangelium auch
straft alle Menschen, dass sie in Sünden geboren seien, und dass sie alle
schuldig des ewigen Zorns und Todes seien, und bietet ihnen an Vergebung der
Sünden und Gerechtigkeit durch Christus. Und dieselbe Vergebung, Versöhnung und
Gerechtigkeit wird durch den Glauben empfangen. (Apol. IV, 62; Trigl. 138)
Das Evangelium also bietet Vergebung der Sünden, Gerechtigkeit durch Christus
an: damit aber ist das alles ja bereits schon vorhanden, und der Glaube
empfängt es (denn der Glaube muss ja allerdings einen Inhalt haben, etwas,
woran er sich hält). Vor Gott gerecht sein heißt: Wir halten, die
Widersacher müssen bekennen, dass vor allen Dingen zu der Rechtfertigung
vonnöten sei Vergebung der Sünden. Darum so schließen wir nun also: Vergebung
der Sünden erlangen und haben, dasselbe heißt vor Gott gerecht und fromm
werden, wie der 32. Psalm sagt: „Wohl dem, dem die Übertretung vergeben ist.“ Allein
aber durch den Glauben an Christus, nicht durch die Liebe, nicht um der
Liebe oder Werke willen, erlangen wir Vergebung der Sünden, wiewohl die Liebe
folgt, wo der Glaube ist. (Apol. IV, 75.76; Trigl. 142) Diese beiden Dinge
gehören also zusammen, um gerettet zu sein: Vergebung der Sünden haben – und
diese Vergebung erlangt allein der Glaube. So falsch es also ist (Kokomo), aus
der objektiven Rechtfertigung oder den durch Christus auf Golgatha geschaffenen
Tatsachen zu schließen, alle Menschen seien längst automatisch Heilige,
bräuchten das Gericht nicht mehr zu fürchten und so die persönliche Aneignung
des Heils im Glauben mit voraufgehender Buße und Bekehrung zu leugnen, so
falsch ist es andererseits auch, aus der Tatsache, dass allein der
Glaube das auch erlangt, was Christus ihm, dem Sünder erworben hat, zu
schließen, das, was der Glaube erlangt sei vorher, vor dem Glauben, gar nicht
vorhanden. Objektive und subjektive Rechtfertigung, Christi Erlösungswerk und
der persönliche Glaube gehören zusammen, wenn es um das Heil des Menschen geht.
Denn: wir haben das, was Christus uns erworben hat, nur in Christus. Ohne das,
ohne den Glauben, bleibt der Zorn Gottes über uns, Joh. 3,36.
Im Par. 82 heißt es daher: Zum andern
ist’s gewiss, dass die Sünden vergeben werden um des Versöhners Christus
willen, Röm. 3,25: „Welchen Gott dargestellet hat zu einem Gnadenstuhl“ oder zu
einem Versöhner, und setzt klar dazu: „durch den Glauben“. So wird uns der
Versöhner nun also nütz, wenn wir durch den Glauben fassen das Wort, dadurch
verheißen wird Barmherzigkeit, und dieselbe halten gegen Gottes Zorn und
Urteil. (Apol. IV, 82; Trigl. 144) Der Glaube faßt also das Wort, das die –
damit schon vorhandene – Barmherzigkeit verheißt; die Vergebung der Sünden wird
um Christi willen verheißen – eben darum kann dann der Glaube sie fassen.
Christus hat sie ja bereits erworben. Zum vierten, Vergebung der Sünden ist
verheißen um Christi willen. Darum kann sie niemand erlangen als allein durch
den Glauben. (Apol. IV, 84; Trigl. 144)
Die Bekenntnisschriften betonen zu recht
immer wieder die enge Verknüpfung von objektiver und subjektiver Rechtfertigung
– und es ist ein Zeichen des Niedergangs, wenn eine allversöhnerisch
angekränkelte „Theologie“ diese Verknüpfung auflöst und zu so einer
verheerenden Irrlehre wie Kokomo kommt (denn da stimmt nicht nur die
Rechtfertigungslehre nicht mehr, sondern auch die Unterscheidung und rechte
Anwendung von Gesetz und Evangelium fehlt). Darum heißt es: Das Gesetz kann
niemand gerecht machen. Darum wird uns durch Christus Gerechtigkeit
zugerechnet, wenn wir glauben, dass uns Gott durch ihn gnädig ist. (Apol. IV,
97; Trigl. 148) Das aber heißt auch: Die Gerechtigkeit für uns ist durch
Christus schon vorhanden, sie entsteht nicht erst durch den Glauben. Das hebt
auch Par. 103 hervor: ...; aber der Herr Christus ist gekommen und hat uns
die Sünde, welche niemand konnte meiden, geschenkt und hat die Handschrift
durch Vergießen seines Bluts ausgelöscht. (Apol. IV, 103; Trigl. 150) Das
ist auf Golgatha geschehen. Und das wird dem Sünder angeboten, dargereicht,
damit der Glaube geweckt wird.
Die Konkordienformel bekräftigt deshalb,
dass Christus uns die Vergebung der Sünden und ewiges Leben verdient hat (und
das ist ja nichts anderes, als was doch Worte wie Absolution in Christus,
Freispruch in Christus, gerechtfertigt in Christus ausdrücken) – und das
ergreift dann der Glaube. Wir glauben, lehren und bekennen, dass allein der
Glaube das Mittel und das Werkzeug sei, damit wir Christus und also in Christus
solche Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, ergreifen, um welches willen uns
solcher Glaube zur Gerechtigkeit zu-gerechnet wird, Röm. 4. (FC, Epit.,
III,3; Trigl. 792) Das heißt: Nur der Sünder hat das, was ihm
dargereicht wird, wirklich, der es im Glauben ergreift. Darum heißt es weiter:
Gott rechnet uns Christi Gehorsam und Gerechtigkeit zu; oder: Allein der Glaube
ist das Mittel, diese Gerechtigkeit zu ergreifen. (FC, Epit., III, 4,5; Trigl. 792)
Das ist also damit gemeint, wenn es heißt, dass uns der Glaube gerechnet wird
zur Gerechtigkeit.
Alles andere wäre eine Entleerung des
Evangeliums, das uns FC, Epit., V, 5 so beschrieben wird: Christus hat für alle
Sünden gebüßt und bezahlt, hat ohne unser Verdienst erlangt und erworben
Vergebung der Sünden, Gerechtigkeit, ewiges Leben (und nichts anderes wird
beschrieben mit dem Begriff „objektive Rechtfertigung“). Das Evangelium aber
sei eigentlich eine solche Lehre, die da lehrt, was der Mensch glauben soll,
der das Gesetz nicht gehalten hat und durch dasselbe verdammt wird, nämlich
dass Christus alle Sünden gebüßt und bezahlt und ihm ohne all sein Verdienst
erlangt und erworben habe Vergebung der Sünden, Gerechtigkeit, die vor Gott
gilt, und das ewige Leben. (FC, Epit., V, 4; Trigl. 800.801) Alle diese
Gaben sind also da, Christus hat sie längst auf Golgatha erworben – aber der
Glaube muss sie ergreifen, damit der Sünder all das auch tatsächlich hat. Darum
heißt es in der Ausführlichen Darlegung, dass Christi (geschehener) Gehorsam
dem Glauben zugerechnet wird, bzw. dass der Glaube die ihm in der Verheißung
vorgetragenen (also vorhandenen) Güter ergreift. ... dass also die
Gerechtigkeit des Glaubens sei Vergebung der Sünden, Versöhnung mit Gott, und
dass wir zu Kindern Gottes angenommen werden um des einigen Gehorsams Christi
willen, welcher allein durch den Glauben, aus lauter Gnade, allen wahrhaft
Gläubigen zur Gerechtigkeit zugerechnet wird, und sie um desselben willen von
all ihrer Ungerechtigkeit absolviert werden.... Welche Güter uns in der
Verheißung des heiligen Evangeliums durch den Heiligen Geist vorgetragen
werden, und ist allein der Glaube das einige Mittel, dadurch wir sie ergreifen,
annehmen und uns applizieren und zueignen; welcher ist eine Gabe Gottes,
dadurch wir Christus, unsern Erlöser, im Wort des Evangeliums recht erkennen
und auch ihn vertrauen, dass wir allein um seines Gehorsams willen, aus Gnaden,
Vergebung der Sünden haben, für fromm und gerecht von Gott dem Vater gehalten
und ewig selig werden. (FC, SD, III, 4,10; Trigl. 916.918) Im Par. 13 heißt
es daher: Der Glaube macht gerecht, weil er das Verdienst Christi ergreift. Die
Gerechtigkeit, die zugerechnet wird (und daher ja schon vorhanden ist), ist
Christi Gehorsam, Leiden, Sterben, Auferstehung – nicht unser Glaube! (Dies muß
unbedingt festgehalten werden. Der Begriff der ‚objektiven Rechtfertigung’
dient gerade auch dazu herauszuheben, dass die Gerechtigkeit, die den Gläubigen
zugerechnet wird, eine fremde ist, die außerhalb von uns vorhanden ist, nicht
eine durch den Glauben erst bewirkte. Das droht aber bei der Richtung, die P.
Jackson propagiert, zumindest verdunkelt zu werden, da er letztlich den Glauben
zu bewirkenden Ursache der Gerechtigkeit macht.) In Par. 16 heißt es daher,
dass diese Gerechtigkeit uns im Evangelium und den Sakramenten vorgetragen und
durch den Glauben zugeeignet wird. Wodurch wir Vergebung der Sünden haben. Solche
Gerechtigkeit wird durchs Evangelium und in den Sakramenten von dem Heiligen
Geist uns vorgetragen und durch den Glauben appliziert, zugeeignet und
angenommen, daher die Gläubigen haben Versöhnung mit Gott, Vergebung der
Sünden, Gottes Gnade, die Kindschaft und Erbschaft des ewigen Lebens. (FC,
SD, III,16; Trigl. 920) In Par. 30 wird es so dargestellt: Die Gerechtigkeit
des Glaubens vor Gott besteht in gnädiger Versöhnung und Vergebung der Sünden,
um Christi willen geschehen, im Evangelium verheißen, im Glauben empfangen.
Auch hiernach muß diese Gerechtigkeit also schon vorhanden sein, weil Christus
sie ja erworben hat, sonst könnte sie nicht im Evangelium verheißen werden. Der
Glaube, so wird es dargestellt, verlässt sich auf Christi vollkommenen Gehorsam,
der uns zur Gerechtigkeit zugerechnet wird. Also auch verlässt sich der
Glaube in der Rechtfertigung vor Gott weder auf die Reue noch auf die Liebe
oder andere Tugenden, sondern allein auf Christus und in demselben auf seinen
vollkommenen Gehorsam, damit er für uns das Gesetz erfüllt hat, welcher den
Gläubigen zur Gerechtigkeit gerechnet wird. (FC, SD, III, 30; Trigl. 924)
Im fünften Artikel der Konkordienformel
wird der Inhalt des Evangeliums so beschrieben: Christus hat den Fluch auf sich
genommen, hat alle unsere Sünden bezahlt und gebüßt; durch ihn allein kommen
wir bei Gott zu Gnaden und erlangen die Vergebung der Sünden durch den Glauben.
(Das Evangelium beschreibt also genau das, was Christus uns erworben hat und
anbietet – und das nennen wir objektive Rechtfertigung – damit wir es durch den
Glauben erlangen; das Evangelium reicht es dar – und der Glaube ergreift und
hat es.) s. FC, SD, V, 20; Trigl. 956.958.
Im Blick auf die Gnadenwahl heißt es im
elften Artikel im Bezug auf Röm. 8; Eph. 1; Matth. 22: Das ganze menschliche
Geschlecht ist erlöst und versöhnt mit Gott durch Christus, der also allen
Gerechtigkeit, ewiges Leben verdient hat. (Und genau das ist es ja, was der
Begriff ‚objektive Rechtfertigung’ umschreibt, eben das, was Christus für jeden
erworben hat, was aber der Einzelne allein durch den Glauben hat. 1. Dass
wahrhaftig das menschliche Geschlecht erlöst und mit Gott versöhnt sei durch
Christus, der uns mit seinem unschuldigen Gehorsam, Leiden und Sterben
Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, und das ewige Leben verdient habe. 2. Dass
solch Verdienst und Wohltaten Christi durch sein Wort und Sakrament uns sollen
vorgetragen, dargereicht und ausgeteilt werden. (FC, SD, XI, 15,16; Trigl. 1068)
Und das, was Christus uns erworben hat, was also da ist, dieses Verdienst
bieten und Wort und Sakrament an. Persönlich gerecht erklärt (subjektive
Rechtfertigung) wird aber nur der, zur Kindschaft Gottes und Erbe angenommen
wird nur der, der in wahrer Buße durch rechten Glauben Christus annimmt, Par.
18. Beides gehört unbedingt zusammen: die von Christus erworbenen
Heilstatsachen und der rettende Glauben, der sie ergreift. Die Verheißung des
Evangeliums ist universal, Luk. 24; Joh. 3;1;6; 1 Joh. 1; Röm. 11 – aber nur
der hat sie, der sie in Buße durch den Glauben ergreift. Derhaben, wenn wir
unsere ewige Wahl zur Seligkeit nützlich betrachten wollen, müssen wir in allen
Wegen steif und fest darüber halten, dass, wie die Predigt der Buße, also auch
die Verheißung des Evangeliums universalis sei, das ist, über alle Menschen
gehe, Luk. 24. Darum Christus befohlen hat zu predigen in seinem Namen Buße und
Vergebung der Sünden unter allen Völkern. Denn Gott hat die Welt
geliebet und derselben seinen Sohn gegeben, Joh. 3. Christus hat der Welt
Sünde getragen, Joh. 1; sein Fleisch gegeben für der Welt Leben, Joh. 6;
sein Blut ist die Versöhnung für der ganzen Welt Sünde, 1 Joh. 2. (FC,
SD, XI, 28; Trigl. 1070)
(1236-30.06.1315)
Raimundus Lullus, geboren 1236 auf
Mallorca, führte bis zu seinem 30. Lebensjahr als Seneschall des Königs der
Balearen ein weltliches Leben, in dem er nicht einmal eheliche Treue bewahrte.
Doch das Bild des Gekreuzigten, das ihm einst zur Nachtzeit beim Abfassen eines
Liebesgedichtes vor die Seele trat, ließ ihn nicht los, und alle Zweifel an
seiner Würdigkeit durch den Gedanken an Christi Barmherzigkeit niederkämpfend
beschloss er, sich dem Dienste Christi zu weihen.
Das dem HERRN wohlgefälligste Werk schien
ihm die Hingabe seines Lebens an die Verkündigung des Evangeliums unter den
Ungläubigen, besonders den Sarazenen, zu sein. Als er diesen Gedanken ins Werk
zu setzen säumte, feuerte ihn eine am Gedächtnistag des Franz von Assisi
gehörte Predigt über die Weltentsagung desselben von neuem dazu an. Er
verkaufte seine Güter bis auf das, was zum Lebensunterhalt der Seinen notwendig
war, bemühte sich mit eisernem Fleiß um Ausarbeitung einer Kunst, durch die es
möglich sei, den Ungläubigen die Glaubenswahrheiten zu beweisen, seiner ars
generalis, deren Idee ihm auf einem Berge, auf dem er acht Tage lang in Gebet
und Andachtsübungen zugebracht hatte, geworden war. Er lernte auch das
Arabische von einem sarazenischen Sklaven, um dadurch wirken zu können, reiste
nach Paris und Montpellier, daselbst seine neugefundene Kunst zu lehren, und
suchte den Papst und christliche Fürsten zur Errichtung von Anstalten zum
Erlernen des Arabischen und Hebräischen zu bestimmen. Jakob, der König der
Balearen, ging darauf ein und gründete 1275 ein Franziskanerkloster, in dem
jedes Mal 13 Mönche im Arabischen unterwiesen und zum Missionsdienst unter den
Sarazenen vorgebildet werden sollten. Raimunds Bemühungen, auch in anderen
Ländern ähnliche Anstalten ins Leben zu rufen, weshalb er wiederholt in Rom bei
verschiedenen Päpsten anklopfte, wurden erst 1311 mit Erfolg gekrönt, als der
Papst auf dem Konzil zu Vienne eine Verordnung zur Stiftung orientalischer
Sprachkollegien an den Universitäten Paris, Oxford und Salamanca und in den
Städten, wo der päpstliche Hof sich aufhielt, erließ. Inzwischen war Raimundus
Lullus selbst zweimal in Afrika gewesen, 1292 in Tunis und 1307 in Bugia,
damals auch Sitz eines moslemischen Reiches. Beide Male disputierte er mit
moslemischen Gelehrten, um ihnen die Wahrheit des Christentums besonders der
Dreieinigkeitslehre, mittels seiner ars generalis zu beweisen, in dem er sich
selbst zum Übertritt erbot, falls man ihn von der Wahrheit des Islam überzeuge.
Beide Male wurde er nach Misshandlungen und harter Gefangenschaft des Landes
verwiesen. Das erste Mal konnte er es nicht unterlassen, heimlich auf dem
Schiff, auf dem man ihn fortgeschafft hatte, zurückzukehren, und, im Hafen von
Tunis eine Zeitlang sich verborgen haltend, verfasste er sein Tabula generalis
ad omnes scientias applicabilis (allgemeine Tafel aller anwendbaren
Wissenschaften). Das Schiff, auf dem er von Bugia zurückgebracht wurde,
scheiterte in der Nähe von Pisa und nur er selbst wurde mit seinen Gefährten
gerettet. In Pisa ehrenvoll aufgenommen, gab er Anregung zur Gründung eines
geistlichen Ritterordens zur Bekämpfung der Ungläubigen, mit dem er jedoch beim
Papst ebenso wenig durchrang wie bis dahin mit seinen anderen Plänen.
Zwischendurch war der unermüdlich tätige Mann in seiner Heimat, dort auf Juden
und Sarazenen wirkend, in Zypern und Armenien, die dortigen Kirchen zur
Wiedervereinigung mit Rom zu bewegen, in Neapel, um Vorlesungen über sein
System zu halten, in Paris, um den Averroes (arabischer, an Aristoteles
orientierter, Gelehrter) zu widerlegen, und auf verschiedenen anderen
Universitäten. Auch verfasste er eine unglaubliche Zahl von Schriften. Eine
derselben, De contemplatione, wollte er erst noch zu Ende bringen.
Dann trieb es ihn, 1314, wieder nach Bugia.
Zuerst wirkte er im Stillen an den von ihm früher Bekehrten, trat dann aber
öffentlich mit der Forderung, sich zu Christus zu bekehren, vor die Menge. Nach
grausamen Misshandlungen wurde er auf Befehl des Königs gesteinigt. Nach
einigen bleib er tot auf dem Platz, und nur sein Leichnam wurde von Kaufleuten
aus Mallorca nach der Heimat geschafft. Nach anderen zogen ihn dieselben noch
lebend unter dem Steinhaufen hervor, und er starb auf dem Schiff im Angesicht
seines Vaterlandes. Als Tag seines Märtyrertodes gilt der 30.06.1315.
Raimundus, dieser von verzehrendem Eifer
für das Reich Gottes getriebene Herold der Mission, erscheint auch in manchem
anderen Betracht als Prophet einer neuen Zeit. Er setzt den Kreuzzügen die
Predigt des Evangeliums unter den Ungläubigen als die rechte Eroberung des
heiligen Landes entgegen. Er eifert gegen die Überschätzung des
Einsiedlerlebens, der Wallfahrten wie aller religiösen Äußerlichkeiten. Höher
als die Askese stellt er die tätige Liebe zu Gott und den Brüdern. Den
Wallfahrenden sagt er, dass sie überall Christus fänden, wo sie Gelegenheit
hätten, christliche Tugenden zu üben. Das Bild des Gekreuzigten findet man mehr
im Herzen der Menschen, die in ihrem Lebenswandel ihm nachfolgen, als auf
hölzernen Kruzifixen. Von Interesse ist, dass er für den Missionar Kenntnis von
Geographie und Ethnographie fordert. Der seiner ars generalis zugrunde liegende
Gedanke der Übereinstimmung von Glauben und Wissen hat auch insofern etwas
Protestantisches, als er sich gegen die Verdienstlichkeit eines blinden
Autoritätsglaubens erklärt. Übrigens hindert ihn alle Überschätzung seiner
Methode, das Christentum zu beweisen, nicht an dem Zugeständnis, dass eine
absolute Erkenntnis Gottes nicht möglich sei. Nur das behauptet er hinsichtlich
der Übereinstimmung von fides und ratio, das etwas Falsches, in dessen Hinsicht
die ratio nachzuweisen vermöchte, dass es den Begriffen von der göttlichen
Vollkommenheit widerstreite, nicht Gegenstand des Glaubens sein könne, dass
andererseits die ratio wegen des in der Leiblichkeit auf Erden ihr anhaftenden
Mangels nicht immer wirksam sein könne und daher hier durch den Glauben ersetzt
werden müsse, Gedanken, die bekanntlich nachher in Leibniz’ Theodizee wieder
anklingen. Außer er Dreieinigkeit, die Raimundus besonders den Moslems
gegenüber damit beweist, dass man ohne ihre Annahme zu einer Ewigkeit der
Schöpfung oder zu einer Beeinträchtigung der Vollkommenheit Gottes gedrängt
würde, weil Gottes Vollkommenheit sonst bis zur Schöpfung wirkungslos bliebe,
beschäftigt sein Interesse besonders die Prädestination, wo es ihm aber nicht
recht gelingen will, die von ihm behauptete menschliche Freiheit zu retten, da
dieselbe bei seiner Lehre mehr nur in der Einbildung des beschränkten Menschen
besteht.
(Kirchliches Handlexikon. Begr. von Carl Meusel. Fortgeführt von Ernst
Haack und B. Lehmann. Bd. 4. Leipzig 1894. S. 353-354)
Das, was ein Vers aussagt, lässt sich
richtig nur feststellen, wenn man ihn in seinem Zusammenhang liest, damit man
weiß, wozu er überhaupt etwas sagt. Der Zusammenhang nun ist Christi Ordnung
für den Umgang mit einem Sünder, Verse 15-18, und das gemeinsame Gebet, V. 19.
Gerade mit letzterem ist der Vers 20 besonders verbunden, beginnt er doch mit
„denn“ und schließt damit direkt an den vorangehenden Satz an, in dem unser
Heiland betont, dass da, wo zwei eins werden auf Erden, worum sie bitten
wollen, das soll ihnen von seinem Vater im Himmel geschehen – eben weil er ja
mitten unter ihnen ist (das ist dann die Weiterführung in V. 20). Hat also
Jesus Christus hier eine Definition davon geben wollen, was Kirche ist, wo wir
die Kirche finden? Das ist gewiss nicht seine Absicht. Wenn aus diesem Vers die
Grundlage genommen wird für die Lehre von der „sichtbaren“ Kirche oder äußeren
Versammlung der Christen, so wird dieser Vers einfach überfrachtet.
Ein Blick in den Kontext erhellt weiter:
Nicht jede Zusammenkunft von Christen in Christi Namen ist gemäß der Heiligen
Schrift ekkleesia, wie die Bibel sie als äußere Versammlung beschreibt. Denn in
Vers 16 lesen wir ja, dass, wenn der erste Versuch, den Sünder zur
Sündenerkenntnis zu bringen, durch den einzelnen Bruder gescheitert ist, so
soll er noch einen oder zwei hinzunehmen, um dann zusammen mit ihnen den
gefallenen Bruder zu ermahnen. Und misslingt das auch, dann soll die Sache,
Vers 17, der ekkleesia gesagt werden. Das heißt doch: Christus selbst macht
einen Unterschied zwischen der Zusammenkunft er etlichen, die den Bruder
ermahnt haben, mit der Versammlung in Vers 17, die ausdrücklich als ekkleesia
bezeichnet wird. Das muss also eine bestimmte Versammlung sein. Was das für
eine Versammlung ist, darüber gibt uns der Heilige Geist in seinem Wort
Auskunft, wenn wir betrachten, wie im Neuen Testament dieser Begriff verwendet
wird. Und da finden wir dann, neben der weltlichen Bedeutung, aus der dieses
Wort ja genommen ist, als Versammlung des Stadtvolkes (Apg. 19,32), diesen
Begriff für die Universalkirche oder die Schar aller, die an Jesus Christus als
ihren Heiland glauben, die wir auch als die verborgene Versammlung der
Gläubigen bezeichnen, so z.B. Matth. 16,18. Und dann haben wir diesen Begriff
ebenso für die Schar der Gläubigen eines bestimmten Ortes, auch mit seinem
Einzugsgebiet, und hier zumeist in Verbindung mit der äußeren Versammlung
dieser Schar als ecclesia simplex oder dem, was mit einem terminus technicus –
ohne damit irgendeine äußere Form oder Struktur festzulegen – als
„Ortsgemeinde“ bezeichnet, etwa 1. Kor. 1,2; 2. Kor. 1,1. Der Begriff wird auch
für ziemlich gemischte äußere Versammlungen verwendet, etwa Gal. 1,2, oder in
den Sendschreiben, z.B. Offenb. 3,14.
Wo also ist gemäß der Heiligen Schrift die
ekkleesia zu finden? Da, wo Menschen sich in Jesu Namen, zu Christus hin, um
die von ihm eingesetzten Gnadenmittel, Wort und Sakrament, versammeln, um diese
nach innen (Gemeinde) und außen (Evangelisation, Mission) zu verwalten.
Wie aber kommt es dann, dass diese so ganz
anders geartete Definition im Raum der Wisconsin-Synode aufgekommen ist? Meines
Erachtens liegt dort eine Vermischung der Kirche als der verborgenen
Gemeinschaft des Glaubens und der Kirche als der äußeren Versammlung um Wort
und Sakrament dergestalt vor, dass ja ekkleesia, im eigentlichen Sinne,
definiert wird als die (verborgene) Versammlung der Gläubigen. Aus dieser
Definition hat man dann, und das ist falsch, den Umkehrschluss gemacht, dass
jede Versammlung von Gläubigen dementsprechend ecclesia ist, also äußere
Versammlung der Christen mit allen Vollmachten der Gnadenmittelverwaltung.
Diese Definition blendet aber aus, dass der Glaube ja im Herzen verborgen ist
und daher niemand sagen kann, ob diejenigen, die sich da gerade versammeln,
wirklich wiedergeboren sind. Daher taugt diese Grundlage für die Definition, wo
wir die ekkleesia zu finden haben, nicht. Die ekkleesia im Blick auf die äußere
Versammlung ist daher, schriftgemäß definiert durch den doppelten Bezug auf die
Gnadenmittel. (Sehr schön hat Luther dies dargelegt in seiner Auslegung zu 1.
Mose 28,16 f in Walch 2, Bd. 2, Sp. 429,160: „ … auf dass wir lernen, dass da
die Kirche und Gemeinde Gottes sei, wo das Wort gelehrt und gehört wird, es sei
gleich mitten in der Türkei oder im Papsttum oder auch in der Hölle. Denn
Gottes Wort ist es, das die Kirche macht; das ist der Herr über alle Orte: An
welchem Ort nur dasselbe gehört wird, wo die Taufe, das Sakrament des Altars
und die Absolution gereicht wird, da sollst du es gewiss dafür halten,
schließen und sagen: Hier ist gewisslich Gottes Haus, hier steht der Himmel
offen. Wie aber das Wort an keinen Ort gebunden ist, also ist die Kirche auch
nicht gebunden an irgendeinen Ort. Man soll nicht sagen: Der Papst ist zu Rom,
darum ist daselbst auch die Kirche; sondern wo Gott redet, wo die Leiter Jakobs
ist, wo die Engel auf- und niedersteigen, da ist die Kirche, da wird das
Himmelreich aufgetan.“)
Alle weiteren Versammlungen, wie etwa eine
Missionskommission, sind dann nicht „ekkleesia“ wie die ecclesia simplex,
sondern sie eine Repräsentativversammlung dieser ecclesia (oder einer ecclesia
composita) mit einer ganz bestimmten Aufgabe. Wenn also die Missionskommission
etwas beschließt, beruft, ausführt, dann ist es tatsächlich die ekkleesia, die
da handelt, beschließt, beruft, ausführt, nämlich durch die dazu Beauftragten.
Es widerspricht auch dem Leibbegriff der Bibel, wenn der ekkleesia-Begriff, wie
wir ihn in der Schrift finden, weiter aufgelöst wird in nebeneinander stehende
ecclesien, wie Ortsgemeinde, Missionskommission, Theologische Kommission,
Jugendkreis usw., die dann etwa jeweils auch definiert werden von ihren
Mitgliedern her, die doch die volle Kirchengewalt hätten – und sie deshalb
„ekkleesia“ wären. Das ist ein der Bibel völlig fremdes individualistisches
Denken, das da hineinfließt.
Die wisconsinische Theorie erscheint zwar
in sich logisch, hat aber wichtige Zwischenschritte bei der Definition von
ecclesia (als sichtbarer Versammlung) ausgelassen und dann unzulässigerweise
Bibelstellen für ihre Theorie herangezogen, in die tatsächlich mehr
hineingelegt wird, als sie in Wirklichkeit aussagen.
Diese Irrlehre kam erstmals sehr deutlich
durch Augustinus auf und bestimmt seit dieser Zeit vor allem die Auffassung der
römisch-katholischen Kirche mitsamt ihrem Papsttum. Bis heute beansprucht Rom
ja gemäß dem Cirpus iuris canonicum die Vorherrschaft über alle Regierungen auf
Erden und meint ja, das Reich Gottes auf Erden darzustellen. Immer wieder sind
im Laufe der Kirchengeschichte ähnlich geartete Bewegungen aufgetreten, die,
zum Teil mit Gewalt, solch ein Reich Gottes auf Erden herstellen wollten,
denken wir nur an die Wiedertäuferkreise der Reformationszeit (z.B. mit den
Schleitheimer Artikeln, den Bauernkriegern um Thomas Münzer, den Rotten in
Münster). Aber auch in der reformierten Lehre ist genau dieser Ansatz
vorhanden, und zwar sowohl bei Jean Calvin als auch bei Karl Barth und dessem
Konzept von „Christengemeinde“ und „Bürgergemeinde“. Der Staat soll der Kirche
dienstbar sein. Das Ergebnis? Ein totalitäres System, wie das Genf Calvins.
Die Bibel kennt ein innerweltliches Reich
Gottes nicht. Unser Heiland und HERR Jesus Christus sagt in Joh. 18,36
eindeutig: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt.“ und macht damit deutlich,
dass das Reich Gottes keine politische oder gesellschaftliche Institution ist,
sondern eine geistliche Größe, die daher auch nicht mit äußeren, politischen,
wirtschaftlichen, kulturellen Mitteln zu errichten ist, sondern allein
geistlich, eben durch Wort und Sakrament. Dieses Reich ist zwar in dieser Welt, teilweise, weil die
Christen, soweit sie noch leben, in dieser Welt leben, aber es ist nicht von dieser Welt, nicht nach dem Geist
dieser Welt gestaltet, sondern allein nach Gottes Wort.
Luther hat dem Dominionismus seine
Zwei-Reiche-Lehre entgegen gesetzt, die klar aufzeigt, dass Gott der HERR zwei
unterschiedliche Herrschaftsweisen hat: über sein geistliches Reich diejenige
mit Wort und Sakrament, über seine Schöpfung diejenige mit Gewissen und
Vernunft, gebunden an die natürliche Ordnung. Gott ist der HERR in beiden –
aber er wirkt unterschiedlich in beiden Sphären, und sie haben beide auch
völlig unterschiedliche Aufgaben, die nicht vermengt werden dürfen. Gemäß
Matth. 22,21 sind Staat und Kirche, Weltreich und Gottesreich streng zu
trennen.
Der Dominionismus hat aber in den letzten
Jahrzehnten wieder einen verstärkten Einfluss gewonnen, und zwar gerade im
evangelikalen Bereich. Das ist an sich nicht verwunderlich, da die
Evangelikalen ja zumeist aus mehr oder weniger stark reformiert geprägtem
Hintergrund kommen. Schon der Methodismus, der auch für den evangelikalen
Bereich mitprägend ist, ist sehr stark auf innerweltliches Mitwirken, soziales
Engagement, ausgerichtet. Immer wieder hat es von diesem Hintergrund ja
Richtungen gegeben, die die Kirche faktisch in der Welt aufgehen lassen
wollten, sie politisierten, seien es nun die religiösen Sozialisten, Social
Gospel oder die vom Marxismus beeinflusste Theologie der Befreiung. Aber auch
die Evangelikalen sind schon längere Zeit davon sehr stark beeinflusst. In den
USA ist dies ja einer der Gründe für die Trennung von Fundamentalisten und
Evangelikalen in den 1940er Jahren gewesen: Die Evangelikalen, die dann die
National Association of Evangelicals gründeten, wollten mit den liberalen
Großkirchen einen Kompromiss finden, sie wollten mit der bibelkritischen
„Wissenschaft“ in einen „Dialog“ kommen, sie wollten keine Absonderung mehr von
der Welt, sondern in die Welt hinein wirken. Dies hat auch zu entsprechenden Deklarationen
im Zusammenhang mit der Lausanner Konferenz für Evangelisation geführt, in der
neben der Mission auch die Sozialarbeit sehr stark als von Christus der
Gemeinde gegebene Aufgabe behauptet wurde, was zu eindeutiger Kritik von Seiten
etwa von Drs. Hans Lutz Poetsch von lutherischer Seite führte, wie auch durch
die nichtregistrierten Evangeliumschristen-Baptisten in Russland. Mit der
Manila-Erklärung der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA) hat sich das noch
verstärkt: Sozialarbeit ist auf eine Ebene mit der Mission gestellt worden,
obwohl der Missions- oder Reichsbefehl Christi Matth. 28,18-20 ausdrücklich nur
die Mission als Aufgabe der Kirche nennt. Die Diakonie oder das Wirken aus der
Nächstenliebe ist eine Frucht des Glaubens, unbedingt, und hat seine
Berechtigung. Aber sie gehören nicht zu den Aufgaben der Kirche, die ihr vom
HERRN aufgegeben sind. Vor allem geht es nicht darum, in dieser Welt Einfluss
zu gewinnen, diese Welt zu gestalten. Das mögen Christen tun, die in
entsprechenden Positionen entsprechende Aufgaben haben, dagegen ist nichts zu
sagen. Das Christentum hat die Welt ganz entscheidend verändert und geprägt.
Aber es ist nicht die Aufgabe der Christen, diese Welt umzugestalten, ein
innerweltliches Gottesreich zu errichten. Es geht auch nicht um eine
„Verbesserung der Welt“ als eine christliche Aufgabe. Sie ist eine politische
und soziale Aufgabe, an der Christen aus ihrer Verantwortung für den Nächsten
sich beteiligen können und sollen. Aber sie ist keine Aufgabe, die uns als
Christen besonders aufgegeben wurde.
Aber genau in diese Richtung geht ein
Großteil der evangelikalen Bewegung mehr und mehr. Besonders die WEA schreitet
darin vorwärts und arbeitet ja inzwischen an völlig weltlichen Programmen der
UNO im Sozialbereich mit. Verstärkt werden diese Tendenzen noch durch das
Wirken von Rick Warren, der eindeutig ein innerweltliches Reich Gottes oder
eine Verbesserung der Welt anstrebt (P.E.A.C.E.-Plan), sowie die Emerging
Church, die ganz eindeutig darauf abzielt, in dieser Welt Einfluss zu gewinnen,
sie zu prägen – aber nicht zu evangelisieren. Es geht hier eindeutig um ein
innerweltliches Gottesreich. Gleichzeitig wird die Gemeinde Jesu Christi in
diesen Kreisen immer mehr ökonomischen, kapitalistischen Gesichtspunkten
unterworfen, soll managementmäßig geführt werden.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland sind
diese Tendenzen durchaus vorhanden: Zum einen durch den Einfluss, den diese
US-amerikanischen Bewegungen an sich schon haben, zum anderen durch die
Haltung, etwa bei den Kreisen um „idea“, sich besonders an die „Großen“ in der
Gesellschaft anzulehnen, „Stars“ aus allen möglichen Bereichen herauszuheben,
soweit sich nur irgendetwas „Christliches“ bei ihnen finden lässt. All diesen
Kreisen ist dabei eines gemeinsam: Sie wollen keinen konsequent bibel- und
bekenntnistreuen, fundamentalistischen biblischen Glauben. (siehe dazu auch:
Topic 1/2012, S. 1-2; Martin Erdmann: Der Griff zur Macht – Dominionismus – Der
evangelikale Weg zum globalen Einfluss. Oerlinghausen 2011.)
Aktuelles: Was ist
eigentlich die Moslembruderschaft?
Nachdem bei den Wahlen in Tunesien und
Ägypten die Islamisten als die stärksten politischen Kräfte auftreten, werden
die Muslimbruderschaft (MB) und mit ihr verwandte Kreise plötzlich in den
westlichen Medien als „gemäßigt“ dargestellt (bis dahin, dass die
Enahhdi-Partei in Tunesien sich mit den Christdemokraten in Europa verglich),
besonders im Unterschied zu den Salafisten. Daher ist es umso wichtiger zu
wissen, was die Muslimbruderschaft wirklich will und was „politischer Islam“
ist, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Muslimbruderschaft in 70 Ländern
aktiv ist, was ihren weltweiten Herrschaftsanspruch unterstreicht.1
Die Bewegung wurde in 1928 durch Hassan
al-Banna in Ägypten gegründet, zunächst mit zwei Zielen: Kampf gegen die
britische Hegemonie und Reislamisierung der Gesellschaft. Letzteres sollte
zunächst geschehen durch religiöse Unterweisung und soziales Engagement, was
zur Gründung eigener Schulen, Unternehmen, Krankenhäuser, Sportvereine,
Berufsverbände führte und dazu, dass sie Führungspositionen in Armee und
Gewerkschaften eroberten.2 Schon 1950 war die MB eine Massenbewegung in
Ägypten mit etwa 500.000 Anhängern.
Die MB ist dabei nicht die erste Bewegung
in der islamischen Geschichte, die, wenn es sein muss mit Gewalt, eine
„Reislamisierung“ herbeiführen will. Die Karijiten im 7. Jahrhundert erklärten,
dass alle Regierungen und Herrscher, die nicht in Übereinstimmung mit dem Koran
und Mohammed stehen, zu beseitigen seien. Eine Reihe von Morden war die Folge.
Seit 1080, also noch vor den Kreuzzügen, breitete sich die Bewegung der Assassinen
aus, vor allem im Iran und Irak, die für eine Unzahl von Selbstmordattentaten
verantwortlich war.3
Das Selbstverständnis der MB und wie sie,
vom Koran aus durchaus korrekt, den Islam verstehen, zeigt ihr Motto: „Allah ist unser Ziel. Der Prophet ist
unser Führer. Der Koran ist unsere Verfassung. Der Jihab ist unser Weg. Der Tod
für Allah ist unser nobelster Wunsch.“ oder, kurzgefasst, ein anderer
Slogan der MB: „Der Islam ist die
Lösung.“4
Der Islam wird also als die Lösung aller
Probleme angesehen (darin stimmt die MB übrigens mit den Salafisten vollständig
überein). Die Einführung der Scharia ist eine der Grundforderungen der
Muslimbruderschaft, zur Kontrolle aller Angelegenheiten in Staat und
Gesellschaft, es sei nun die Politik, Ökonomie, Wissenschaft, Kultur, Soziales,
es sei im persönlichen oder gesellschaftlichen Leben. Angestrebt wird, nach
einem Idealbild des frühen Islam des 7. Jahrhunderts, das man sich gezimmert
hat, eine monolitische, monokulturelle islamischer Gesellschaft und ein
ebensolcher Staat.5 Es ist nur verständlich,
dass die MB dadurch immer politischer werden musste. Hassan al-Banna führte
einen Treueid ein auf ihn als den Führer, der zu bedingungslosem Gehorsam
verpflichtete. Mehr und mehr wurde die MB zu einem Staat im State; al-Banna
predigte den Jihad und 1948 wurde der ägyptische Ministerpräsident al-Naqraschi
durch Anhänger der MB ermordet. Im darauffolgenden Jahr wurde daraufhin Hassan
al-Banna, wahrscheinlich durch Männer des ägyptischen Geheimdienstes, ermordet.
Nasser hat dann nach dem Umsturz in Ägypten die MB verboten.
In den 1950er Jahren wurde im Gefängnis
Sayyid Qutb zum ideologischen Vordenker der MB. Viele seiner Vorstellungen hat
er von dem Pakistani al-Maududi übernommen. Für ihn waren die islamischen
Staaten, da sie nicht von der Scharia und dem Koran allein regiert wurden,
heidnisch. Daher rief er auch zur Gewalt gegen die bestehenden Regierungen auf.
1966 wurde Qutb hingerichtet. Viele militante Abspaltungen der MB, die ein
gewalttätiges Vorgehen befürworten, berufen sich auf ihn (so etwa auch der
Anführer der Attentäter auf Anwar el-Sadat).6
So ist die MB tatsächlich auch zur ideologischen Brutstätte fast aller islamischen
Terrororganisationen geworden.7
Schon al-Banna war radikal antiwestlich eingestellt. Das hing einerseits zusammen mit
dem Erscheinungsbild der britischen Kolonialmacht, der er zu Recht halbnackte
Frauen, Branntwein, Tanzclubs, Amusierbetriebe, Theater vorwarf, aber natürlich
auch, weil sie (nominell) Christen waren. Letztlich ging es ihm – und geht es
der MB bis heute – um den Herrschaftsanspruch, in den islamischen Ländern und
weltweit: „Es liegt in der Natur des Islam,
zu herrschen und nicht beherrscht zu werden, seine Gesetze allen Nationen
aufzuzwingen und seine Macht über den gesamten Planeten auszuweiten.“8 Die Muslimbruderschaft, das ist ganz
wichtig, erstrebt also die weltweite Herrschaft des Islam an, ein weltweites
Kalifat.
Darum werden von Menschen gemachte Gesetze
als gegen Scharia und Koran gerichtet verworfen. Frieden kann es nach
islamischer Auffassung nur unter der Scharia geben. Qutb formulierte es dann
so, dass der, der sich dem „Fortschritt des Islam“ entgegen stelle ein „Feind
der Menschheit“ sei – und folgerichtig umgebracht werden dürfe, ja, müsse.
Spätere MB-Führer haben sich von den militanten Äußerungen von Qutb
distanziert, aber ihr Ziel bleibt weiter die ideologische Transformation der
Gesellschaft, die politische Herrschaft des Islam, und zwar weltweit.9
Die MB ist auch seit frühester Zeit antisemitisch. Schon in den späten
1930er Jahren rief sie zum Boykott jüdischer Geschäfte in Ägypten auf und
verlangte, die Juden aus Ägypten zu vertreiben. Die Hamas, eine extremistische,
terroristische Vereinigung, die das existenzrecht Israels ablehnt, ist aus der
MB entstanden. Der jetzige ideologische Kopf der MB, Yusuf al-Qaradawi, ein
islamischer Hassprediger, hat sich auf seiner ersten Rede nach dem Umsturz in
Ägypten deutlich gegen Friedensverhandlungen mit Israel ausgesprochen und
bejaht palästinensische Selbstmordattentate gegen Israelis und will auch selbst
Juden umbringen. Es verwundert daher nicht, dass Hitler und sein Buch „Mein
Kampf“, wie auch die hetzerische Lügenschrift der Ochrana (zaristischer
Geheimdienst) „Protokolle der Weisen von Zion“ bei der MB und überhaupt in den
islamischen Ländern hoch im Kurs stehen und die Schriften frei erhältlich sind.10
Die Ziele der MB haben sich also keineswegs
geändert. Das Ziel bleibt auch weiter der von der Scharia und dem Koran
bestimmte islamische Staat – und zwar weltweit. Menschenrechte sind für den
(politischen) Islam nur gültig im Rahmen der Scharia. Abfall vom Islam ist auch
für die MB ein Staatsverrat, dem mit dem Tod bestraft werden muss. In solch
einem islamischen Staat haben religiös Andersgläubige bestenfalls noch die
Stellung von Dhimmis, also Bürger mit minderen Rechten. Es gibt da vor allem
keine volle Religionsfreiheit, keine Möglichkeit, neue Kirchen und Synagogen zu
bauen, keine Freiheit für die Mission.11 Nur die Strategie zur Erreichung dieser
Ziele ändert sich von Zeit zu Zeit. Heute propagiert die MB eine schrittweise,
friedliche Durchdringung der Gesellschaft, in den islamischen Staaten wie in
der westlichen Welt, wo sie die demokratischen Freiheiten nutzen will, um die
Themen in den Medien islamisch zu besetzen. Nach den Aussagen Qaradawis bleibt
das Ziel die „Eroberung Europas und Amerikas“, soweit möglich durch Propaganda.
So werden militante Aktionen zwar einerseits verurteilt (etwa auch der 11.
September), aber andererseits werden sie sehr wohl wieder bejaht als
„Konsequenz aus einem islamfeindlichen Umfeld“. Der politische
Herrschaftsanspruch des Islam, und zwar weltweit, bleibt also bestehen und
damit auch die Gefahr die die MB und ihr verwandte Gruppen für den
freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat darstellen. Wenn von „islamischer
Demokratie“ die Rede ist, so darf das nicht mit westlicher Demokratieauffassung
verwechselt werden. „Demokratie“ nach diesem islamischen Verständnis ist nur im
Rahmen der Scharia möglich, das heißt, die Scharia gibt alles vor, und nur
etliche praktische Fragen dabei können Thema „demokratischer“ Diskussion sein.12
Der Einfluss der Moslembruderschaft ist
keineswegs auf Ägypten beschränkt. Vielmehr ist die MB heute eine weltweit
verzweigte internationale Verbindung, auch wenn dies äußerlich, organisatorisch
nicht sogleich ins Gewicht fällt. Der jordanische Zweig ist sehr stark und
einflussreich und stellt die stärkte Fraktion im Parlament; nur durch Tricks
ist es bisher der Führung des Landes gelungen, zu erreichen, dass sie nicht
überhaupt die absolute Mehrheit hat. Der syrische Zweig ist zwar seit 1982 im
Untergrund gewesen, aber im Zusammenhang mit den 2011 ausgebrochenen Unruhen
haben die USA und die Türkei die Oppositionsgruppen anerkannt, die faktisch
unter der Leitung der MB stehen. Die Hamas ist der palästinensische Zweig und
beherrscht den Gaza-Streifen. In Tunesien stellt sie mit der Enahhdi-Partei die
stärkte Fraktion, in Libyen hat sie faktisch jetzt die Macht. In vielen anderen
arabischen Staaten bestehen ebenfalls Zweige der MB.13
Da Europa und Nordamerika auch
„Eroberungsziele“ der MB sind, hat sie auch dort Organisationen gegründet, die in
Europa etwa in der „Föderation islamischer Verbände“ mit Sitz in Leicester
zusammengefasst sind. Auch der „Europäische Fatwa-Rat“ ist eine Gründung der
MB. Ihr Haupt ist der schon erwähnte Hassprediger Qaradawi, der in seiner
Auffassung fixiert ist auf seine Vorstellung des Frühislam im 7. Jahrhundert,
die er wieder hergestellt haben will.14
In der Bundesrepublik Deutschland sind die
„Islamische Gemeinschaft Deutschland“ (IGD) und die Bilal-Moschee in Aachen
Einrichtungen der vom Verfassungsschutz beobachteten MB. In einer Erklärung vom
Januar 2011 hat die MB unter anderem ihre Forderungen veröffentlicht:
Gleichstellung des Islam mit den christlichen und jüdischen
Religionsgemeinschaften, Kriminalisierung der Islamfeindlichkeit ähnlich wie
beim Antisemitismus, gleichberechtigter Einfluss in Schulen
(Religionsunterricht), Medien, Scharia-Gerichte für Zivil- und
Familienangelegenheiten. So soll der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat
mittelfristig ausgehebelt werden.15 Es ist von daher völlig absurd, dass die
Mitglieder der Moslembruderschaft als „moderate Islamisten“ bezeichnet werden,
wie das jetzt, etwa im Zusammenhang mit den Wahlen in Ägypten, immer wieder
geschieht.
Sind nun aber die Muslimbruderschaft und
der Salafismus, der eins zu eins den frühzeitlichen Islam wieder einführen
will, Sondererscheinungen des Islam? Nein! Der Integralismus oder die Einheit
von Staat und Religion sind von Anfang an, seit der medinischen Zeit Mohammeds,
Ausdrucksform des Islam. Schon Mohammed war religiöser und politischer Führer
und zugleich Feldherr. Die Umma, die staatlich-religiöse Gemeinschaft, ist also
islamische Grundordnung. Und jeder Moslem, der seinen Islam ernst nimmt, wird
daher einen islamischen Staat haben wollen; ein anderer ist für ihn gar nicht
vorstellbar. Die Schlussfolgerung daraus ist dann nicht weit: Wer als ein Feind
gilt, ist nicht nur ein Feind der Umma, sondern ein Feind Allahs. So wird der
Islam da, wo er authentisch auftritt, immer auf massive Konfrontation aus sein,
nämlich die Unterwerfung fordern. Und wer sich nicht unterwirft, wird entweder
ermordet oder Bürger minderen Rechts.16
Aus
dem übrigen Protestantismus:
Pfarrer kritisiert Zusammensetzung der
Bischofswahlkommission: Der
Vorsitzende der „Evangelischen Vereinigung für Bibel und Bekenntnis“ in Baden,
Pfarrer Hermann Traub, hat, zu Recht, kritisiert, dass die Sprecherin des
lesbisch-schwulen Konvents kirchlicher Mitarbeiter (so etwas gibt es also in
einer sich christlich, evangelisch nennenden Kirche! Schon das eine grauenvolle
Verirrung, wenn man nur an Römer 1,18 ff. denkt) durch die Landessynode zum
Mitglied der Bischofswahlkommission gewählt wurde. Pfarrer Traub wies in seiner
Kritik darauf hin, dass diese Lebensweise dem Wort Gottes und den Bekenntnissen
der Kirche widerspricht. In ihrer Antwort darauf in idea behauptet diese
Pfarrerin (!) Claudia Baumann, dass Pfr. Traub die Bibel anders auslege, im
Unterschied zu den Ordnungen der Kirche, der Synode und der Kirchenleitung und
nennt seine Ausführungen „Diffamierungen“ und unterstellt ihm einen
„totalitären Wahrheitsanspruch“. (nach: Aufblick und Ausblick, 1/2012, S. 14
f.) Es ist ja an sich schon so eine „Bischofswahlkommission“ ein Monstrum, das
zeigt, wie wenig das Priestertum aller Gläubigen in den Landeskirchen geachtet
wird. Warum keine Direktwahl oder zumindest Wahl durch die Landessynode? Noch
schlimmer aber, dass es in einer Kirche Verbände von Homosexuellen geben kann,
also solche, die bewusst und willentlich gegen Gott und sein Wort rebellieren
und in erklärter Greuelsünde leben. Eine Kirche, die solches duldet, hat sich
ganz offenbar von Schrift und Bekenntnis getrennt, und da ist es nach Röm. 16,17.18
und 2. Kor. 6,14-18 Pflicht eines jeden bibeltreuen Christen, sich von einer
solchen falschen Kirche zu trennen. Wie weit diese „Landeskirche“ bereits
abgeirrt ist, unterstreicht die Antwort von Frau Baumann, die unterstreicht,
dass diese Kirche Gottes Wort und Gottes Ordnungen ganz offiziell umgestoßen
hat. Wenn sie solchen, die Gottes Ordnungen wieder zum Maßstab erheben wollen,
„totalitären Wahrheitsanspruch“ unterstellt, dann hat sie anscheinend noch nie sich
über Gottes Wahrheit und Wahrheitsanspruch Gedanken gemacht. Gott kann gar
nicht anders als unbedingten Gehorsam gegenüber seinem Wort zu fordern. Das mag
für solche, die in Rebellion gegen Gott leben, „totalitär“ sein, aber er ist
Gott; und was Pfr. Traub bezeugt hat, war nur den Anspruch der Ordnung Gottes.
EKD-Ratsvorsitzender ermutigt, an Trierer
„Rockwallfahrt“ teilzunehmen: Der
rheinische Präses und EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider hat Anfang Januar
2012 Protestanten ermutigt, an der „Heilig-Rock-Wallfahrt“ ab Mitte April 2012
in Trier teilzunehmen. Bei diesem „Rock“ handelt es sich um eine Tunika, die in
Trier aufbewahrt wird und von der die römisch-katholische Kirche behauptet, sie
sei der nahtlos gewebte Rock, den Christus bei der Kreuzigung getragen habe.
Rom hat, wie üblich, daraus eine Reliquie gemacht. Der Reliquienkult ist auch
eine Sache, die aus dem Heidentum (Mysterienkulte) in die (römische) Kirche
eingedrungen ist und auf dem Trienter Konzil geradezu verordnet wurde, heißt es
dort doch, dass alle die verdammt werden, die den Reliquien der Heiligen keine
Hochachtung und Ehre entgegen bringen. Rom hat dieser „Wallfahrt“ einen
eindeutig ökumenischen Charakter verliehen, wie schon 1996. Auch aus dem
sogenannten „evangelikalen“ Bereich nehmen Personen teil, so die Bischöfin (!)
der Methodistenkirche und die Generalsekretärin des Bundes
Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (nach Topic, 2/2012, S. 3), auch der
SELK-Bischof will daran teilnehmen.
Luther,
zu dessen Lebzeiten das Unwesen mit dem Trierer Rock anfing, sagte u.a. dazu,
dass Christus nicht dadurch geehrt wird, wenn man seinen Rock, Nägel,
Dornenkrone zu einem Heiligtum erklärt, sondern dadurch, dass man auf sein Wort
achtet und hört (Walch Bd 7, Sp. 1225). An anderer Stelle spricht er von
Narrenwerk (13,2725) und Betrug (16,1661). Es ist ein Greuel der Verwüstung,
wenn nun solche, die sich evangelisch nennen, an diesem Götzendienst Roms
teilnehmen und sich dazu noch zu ökumenischen Zwecken missbrauchen lassen. Wer
wahrhaft unserem Heiland und HERRN Jesus Christus treu nachfolgen will, der
halte sich fern von diesem schrift- und bekenntniswidrigen Treiben.
Wohin driftet der Gnadauer
Gemeinschaftsverband? Diese Frage muss
man sich sehr ernsthaft stellen, wenn man das Interview liest, das der
Vorsitzende dieses Verbandes, der landeskirchliche Pfarrer Michael Diener, in
der Zeitschrift „Eins“ gegeben hat. Da betont er, dass es man seinen eigenen
Standpunkt nicht absolut setzen sollte, dass man ihn beiseite setzen sollte,
damit so „Einheit“ gelingen könne. (nach: proKompakt, 09/2012, S. 12) Das heißt
doch aber nichts anderes, als dass damit die biblische Wahrheit abseits gesetzt
werden soll – oder Herr Diener meint vielleicht, dass es gar keine absolute,
biblische Wahrheit gibt? Er markiert hier eine Tendenz, wie sie sich ja seit
längerem in großen Teilen der evangelikalen Bewegung breit macht, eine
Gleichgültigkeit gegenüber der biblischen Wahrheit, ein Hang zur Ökumene, zur
Anerkennung durch die Großkirchen und die gesellschaftlich relevanten Kräfte.
Ziel ist dann weniger biblische Mission als eine „Christianisierung der
Gesellschaft“.
EKD hat sich völlig von biblischem
Ehebegriff verabschiedet: Verschiedene
Stellungnahmen und Handlungsweisen landeskirchlicher Pastoren machen deutlich, wie
weit die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sich von der Heiligen Schrift
entfernt hat, wie sehr sie bereits zu einer die Sünde verherrlichenden Sekte
geworden ist. So wurde einem Christen, der in Norden aus der Landeskirche wegen
deren Akzeptanz der Homosexualität mitgeteilt, die Stellung der Kirche zu
diesem Thema entspreche „ihrer gegenwärtigen Einsicht in Gottes Wort und
Willen“; es wird dabei vehement bestritten, dass Homosexualität Sünde ist. Die
Kirche sei eine „Kirche der Freiheit“ – anscheinend der Freiheit, gegen Gott
und sein Wort sich zu stellen. (nach: BWL – Regionale Informationen Nr. 158,
März-April 2012, S. 38; siehe auch Topic 03/2012, S. 1 f) Das macht nur umso
deutlicher, dass jeder, der mit Ernst gemäß der Bibel Christ sein will, aus den
Landeskirchen austreten muss, da sie zu einem Hort des Widergöttlichen geworden
sind und Irrlehre und Sünde verteidigen.
Lebensrecht:
Hirntote Frau bringt Kind zur Welt: Ärzte in Saudi-Arabien haben das Baby einer Mutter zur
Welt gebracht, die seit mehr als vier Monaten hirntot ist. Das Kind ist nach
Angaben des Direktors der Saad-Privatklinik in Al-Chobar nach der 28.
Schwangerschaftswoche gesund geboren worden. Die 38-jährige Komapatientin wurde
bereits seit der elften Schwangerschaftswoche künstlich ernährt. (nach:
Aufblick und Ausblick 1/2012, S. 13) Dies macht deutlich, wie fragwürdig die
sogenannte „Hirntod“-Definition ist, die ja erst aufkam, als man mit
Organtransplantationen im größeren Stil anfing. Als Christen müssen wir ein
klares Nein sagen zu diesem menschenverachtenden Umgang, in dem Menschen sich
anmaßen, einen Menschen für tot zu erklären, der keineswegs wirklich tot ist.
DEA-Chef akzeptiert Tötungslizenzen: Der neue Vorsitzende der Deutschen Evangelischen
Allianz (DEA), der landeskirchliche Pfarrer und Vorsitzende des Gnadauer
Gemeinschaftsverbandes, Michael Diener, hat, im Gegensatz zur bisherigen Linie
der Allianz, vor allem ihres Generalsekretärs Hartmut Steeb, es für gut
befunden, dass die EKD nicht nur Schwangerenkonfliktberatung anbietet, sondern
auch die Beratungsscheine ausstellt, die faktisch einen Freibrief zum Mord am
Kind im Mutterleib darstellen. (nach: Topic 2/2012, S. 4)
Mord an Babys legalisieren? Zwei „Wissenschaftler“ haben im „Journal of Medical
Ethics“ argumentiert, dass die Ermordung von Babys nichts anderes sei als
Abtreibung und deshalb zugelassen werden sollte, aus ähnlichen Gründen wie eine
Abtreibung. Die beiden Forscher behaupteten, dass ein Baby noch keine
moralische Rechtsperson sei und daher auch nicht als solche zu schützen. (nach:
proKompakt, 10/2012, S. 14) Hier wird deutlich, wie tief die westliche
Gesellschaft gesunken ist, wie sehr sie durch den Abfall von Jesus Christus
wieder in das mörderische Heidentum zurückgefallen ist und nicht anders handelt
als die Heiden einst in der Zeit vor der Missionierung.
Abtreibungen 2011: Gemäß dem Statistischen Bundesamt wurden 2011 108.900
Kinder im Mutterleib ermordet. Wie das Familienministerium mitteilte, sei damit
die Zahl der Abtreibungen um 1,4 % zurück gegangen. Sie werden aber nicht in
Relation gesetzt zum Rückgang der Anzahl gebärfähiger Frauen. Es ist und bleibt
aber ein Skandal, dass überhaupt Kinder im Mutterleib umgebracht werden und
dies strafrechtlich nicht als Mord geahndet wird. Tatsächlich ist Abtreibung
die weltweit häufigste Todesursache! (nach: ALfA-Newsletter 10/2012 vom
10.03.2012) Das zeigt, wie innerhalb der letzten 100 Jahre die Menschheit
ethisch einen entsetzlich tiefen Fall gemacht hat und immer noch tiefer fällt.
Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass seit der Aufklärung, und vor
allem seit dem ersten Weltkrieg, die antichristlichen Kräfte in den sogenannten
„abendländischen“ Ländern aber auch weltweit immer mehr die Oberhand gewonnen
haben und so eine von christlicher Grundhaltung geprägte Kultur mehr und mehr
zerstört wurde – und zwar weltweit. Dies sind eindeutig endzeitliche
Entwicklungen!
Religionsfreiheit,
politisch-ideologische Tendenzen, Schulen:
Einführungsunterricht in Moschee: Der Einführungs„gottesdienst“ für die
Gemeinschaftsgrundschule Martinsschule in Gelsenkirchen fand – und zwar auch
für die christlichen Kinder – in einer Moschee statt! Für die durchaus
vorhandenen christlichen Kinder wurde entgegen § 26 des nordrhein-westfälischen
Schulgesetzes kein christlicher Gottesdienst angeboten. Auf Anfrage des
SPD-Stadtverordneten Albert Ude, warum so gehandelt wurde, gab die
Stadtverwaltung als Begründung an, dass für einen christlichen Gottesdienst
nicht genügend Kinder zusammengekommen wären. (Wo ist in der Bibel eine über
zwei hinausgehende Mindestzahl für einen Gottesdienst angegeben?) Was die
Angelegenheit weiter verschärft ist der Umstand, dass diese
Moschee-Veranstaltung in Arabisch ablief, die Ansprache selbst auf Türkisch,
die nur in Bruchstücken ins Deutsche übersetzt wurde. Die Fraktion von Pro NRW
in der Gelsenkirchener Stadtverordnetenversammlung erwägt, gegen diesen Vorfall
rechtliche Schritte einzuleiten. (nach: http://www.pro-nrw.net/?p=7375)
Dieser
Vorgang zeigt, wie tief die Bundesrepublik Deutschland bereits gesunken ist,
wie gerade die herrschenden Parteien von einer antichristlichen und
antideutschen Grundlinie bestimmt sind. Es sollte jedem Christen klar sein,
nicht erst aufgrund dieser Ereignisse, sondern schon von der Bibel her, dass
eine Erneuerung des Landes nicht von der Politik, nicht von Parteien und deren
Funktionären, sondern allein durch Jesus Christus, durch eine tiefgreifende
Erweckung mit klarer Buße und Bekehrung möglich ist. Ob sie aber noch einmal
geschenkt wird oder hier schon erste Zeichen des Gerichtes Gottes zu sehen
sind, das weiß noch niemand.
SPD strebt volle Öffnung der Ehe für
Homosexuelle an: Die SPD-Fraktion hat
an die Bundesregierung einen Antrag gestellt, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der die „Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnet“, was unter anderem
auch die Adoption fremder Kinder einschließen würde. Die derzeitige Regierung
wird solch einen Entwurf nicht vorlegen. SPD und Grüne hoffen, nach der
Bundestagswahl 2013 eine regierungsfähige Mehrheit zu erreichen und werden dann
genau das durchsetzen. (nach: Topic, 1/2012, S. 8) Der Greuel der Verwüstung
wird immer größer werden – und das wird Gottes Gericht nach sich ziehen, wie es
auch zu seiner Zeit über die Kanaaniter kam.
In Großbritannien kann freien Schulen,
die die Schöpfungslehre unterrichten, künftig die staatliche Unterstützung
gestrichen werden: Nach einer
Entscheidung des Bildungsministeriums, der eine heftige Kampagne des
Humanistenverbandes vorangegangen war, kann künftig freien Schulen, die die
Schöpfungslehre (Intelligent Design) unterrichten, die staatliche Unterstützung
gestrichen werden, da keine „Erklärungsmodelle“ erwähnt werden dürften, die
„etablierten wissenschaftlichen und/oder historischen Beweisen und Erklärungen
zuwiderlaufen“. (nach: proKompakt 03/2012, S. 14) Dies ist ein weiterer
Schritt, in Großbritannien ein umfassendes antichristliches totalitäres System
zu errichten. Allerdings sollten christliche Schulen überhaupt bestrebt sein,
ohne jegliche staatliche Förderung auszukommen, um damit vor jeglicher
Einflussnahme des Staates sicher zu sein. Es ist aber gut möglich, dass
mittelfristig die Gottlosenbewegung, die eng mit der Regierung zusammenarbeiten
will, versuchen wird, solche Schulen überhaupt zu verbieten. Der
geistig-geistliche Kampf, nicht nur in Großbritannien, sondern überhaupt in der
Welt, wird sich noch weiter zuspitzen.
USA gewähren Entwicklungshilfe nur noch
Staaten, die Homosexuelle rechtlich gleichstellen: Die Obama-Regierung hat entschieden, Entwicklungshilfe
nur noch solchen Staaten zu gewähren, die Homosexuelle rechtlich gleichstellen.
Daraufhin hat die römisch-katholische Bischofskonferenz von Sambia, einem Land,
in dem 98 % der Bevölkerung Homosexualität als moralisch verwerflich
verurteilen und praktizierte Homosexualität verboten ist, die Regierung des
eigenen Landes aufgefordert, auf solche Hilfszahlungen zu verzichten, die „an
die Förderung der Unmoralität geknüpft sind“. (nach: Kurier der Christlichen
Mitte 02/2012, S. 1) Es ist sehr erfreulich, dass gerade in den afrikanischen
Ländern sich zunehmend Widerstand regt gegen die Tyrannei der westlichen
Unmoral. Das Vorgehen der USA ist ja typisch für den imperialistischen
Charakter dieses Staates und die Rücksichtslosigkeit, mit der die
Gender-Mainstream-Ideologie weltweit durchgesetzt werden soll.
Soll Kritik am Islam unterbunden werden? Seit Jahren versucht die „Organisation der islamischen
Kooperation“ (OIC) weltweit durchzusetzen, dass Kritik am Islam und der Scharia
gesetzlich verboten wird, und zwar nicht nur in mehrheitlich islamischen
Staaten (was ebenfalls gegen die Menschenrechte verstoßen würde), sondern auch
in nichtislamischen Ländern. Wie in Topic 2/2012, S. 3 f. gemeldet wird, fand
im Juli 2011 in Istanbul ein Treffen der US-Außenministerin Clinton, der
sogenannten „Hohen Vertreterin der EU für Außen und Sicherheitspolitik“ Ashton,
und des Generalsekretärs der OIC statt. Was genau bei diesem Treffen herauskam,
ist unbekannt, aber der sogenannte „Istanbul Prozess“, der diese totalitären
Bestrebungen des Islam voranbringen soll, soll dadurch gefördert worden sein.
2011 wurden auch von der UN-Vollversammlung zwei Resolutionen verabschiedet,
die in die gleiche Richtung gingen, aber bisher keinerlei Rechtswirksamkeit
besitzen. Im Dezember 2011 fand eine Konferenz zum Istanbul Prozess in
Washington, D.C., statt, auf der auch Frau Clinton eine Rede hielt, und im Juli
ist ähnliches von der EU geplant. Es ist zu befürchten, dass die
Antidiskriminierungsgesetze in dieser Hinsicht verschärft werden. (nach Topic
2/2012, S. 3 f)
Hier
wird deutlich, wohin die Entchristlichung der westlichen Länder, ihre völlige
geistige Dekadenz und ihr daraus resultierender Defaitismus geführt hat. Die
Kulturen prallen zwar zusammen, wie es Samuel Huntingdon geschrieben hat, aber
es kommt nicht zu einem wirklichen Kampf, weil der Westen schon gar nicht mehr
weiß, wofür als für Profite, wirtschaftlichen Einfluss er noch kämpfen soll.
Rettung kann nur durch eine umfassende geistlich-geistige Erneuerung kommen,
die aus einer Erweckung ähnlich der Reformation erwächst. Aber ob der
dreieinige Gott dies noch einmal schenkt oder den Westen dem Gericht durch den
Islam dahingibt, das wissen wir nicht.
Scharia-Gerichte in der BRD? Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff
hat vorgeschlagen, Zivilsachen, in die Muslime verwickelt sind, zukünftig von
Scharia-Gerichten bearbeiten zu lassen. Dagegen hat sich allerdings –
glücklicherweise – eine parteiübergreifende Opposition aufgebaut, die Jochen
Hartloff veranlasste, diesen Gedanken vorerst fallen zu lassen. Von den
Kritikern wurde mit Recht darauf hingewiesen, dass die Scharia mit ihren
Wertvorstellungen nicht den in der Bundesrepublik geltenden Werten entspreche.
Außerdem sei für das Recht in der Bundesrepublik der deutsche Staat mit seinen
Gerichten zuständig. Sondergerichte für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe dürfe
es nicht geben. Außerdem würde dadurch die Integration von Muslimen noch mehr
erschwert bis unmöglich gemacht; und viele Muslime würden letztlich gegen ihren
Willen unter solche Gerichte gezwungen, weil sie ohne Gesichtsverlust und
starke Pressionen sich nicht wehren könnten, wenn die Gegenseite die
Verhandlung vor einem Scharia-Gericht wünsche. (nach: proKompakt 6/2012, S.
7-9)
Dass
überhaupt auch nur solch ein Vorschlag in den Raum gestellt werden kann, zeigt
schon, wie tief gesunken diese Bundesrepublik Deutschland geistig und kulturell
ist und wie wenig sie noch eine eigene Identität hat. Die Gefahr ist mittelfristig
durchaus vorhanden, dass solch eine Parallelgesellschaft, ähnlich wie in
Großbritannien, mit staatlicher Duldung oder Förderung aufgebaut wird.
Viele Moslems wünschen keine Integration: Wie eine vom Bundesinnenministerium in der
Bundesrepublik Deutschland beauftragte Studie unter jugendlichen Moslems ergab,
lehnen etwa 25 % derjenigen Moslems zwischen 14 und 32 Jahren, die nicht die
deutsche Staatsbürgerschaft haben, eine Integration in die BRD kategorisch ab.
Bei denen mit deutscher Staatsbürgerschaft liegt der Anteil auch noch bei 15 %.
Auch wurde festgestellt, dass es in diesen Kreisen mehr Vorurteile gegenüber
dem Westen, eine größere Distanz zur Demokratie sowie eine stärkere Neigung zur
Gewalt gebe als bei vergleichbaren deutschen Jugendlichen. (nach: proKompakt,
09/2012, S. 7)
Obama legalisiert weltweiten US-Terror
gegen „Feinde“ der USA: Am 31.12.2011
hat der US-Präsident Obama mit dem National Defense Authorization Act (NDAA)
ein Gesetz unterzeichnet, das nicht nur den Militärhaushalt betrifft, sondern
vor allem das verbrecherische Treiben des US-Militärs im Ausland legalisiert.
So heißt es darin, dass das US-Militär jeden Menschen, der als ein
„gefährlicher Feind Amerikas“ angesehen wird, verhaften und ohne
Gerichtsverfahren für unbestimmte Zeit, auch lebenslang, gefangen halten kann.
Auch werden dem US-Militär Gefangenenlager im Ausland offiziell gestattet.
(nach: Topic, 2/2012, S. 6)
Nun
ist es durchaus berechtigt, wenn die USA tatsächliche Feinde, wie etwa Osama
Bin Laden oder El Quaida-Terroristen oder Taliban, verfolgen, wo immer sie sich
aufhalten, und sie auch töten. Aber die Exzesse etwa unter Eisenhower und
McCarthy wie auch unter George W. Bush jun. haben gezeigt, wozu das tatsächlich
führt. Die USA neigen zu einer Sicherheitshysterie, die in jedem, der ihnen
kritisch gegenüber steht, einen „gefährlichen Feind“ sehen kann. Und wer kann
ausschließen, dass nicht irgendwann darunter auch Staaten fallen, die sich
wirtschaftlich dem Wirtschafts- und Dollar-Diktat der USA nicht beugen oder
nicht mehr beugen wollen? Waren nicht auch das wichtige Gründe für den Angriff
auf Afghanistan und den Überfall auf den Irak?
Heidentum in Südafrika nimmt wieder zu: Unter der Regierung des Afrikanischen
National-Kongresses (ANC) in Südafrika hat das Heidentum, vor allem in Form von
Hexerei, Ahnenkult, Tieropfern, Medizinmännern, wieder stark zugenommen. So
tötete etwa der derzeitige Staatspräsident, Jacob Zuma, im Zusammenhang mit der
100-Jahr-Feier des ANC mit einem Speer einen Bullen und sagte: „Alles ist
getan. Wir haben mit den Ahnen gesprochen.“ Südafrikanische Politiker werden
von Medizinmännern beraten. Neben den verheerenden geistlichen Folgen hat dies
auch wirtschaftliche, weil der Gedanke, dass Fortkommen und Wohlstand
persönlichen Einsatz, harte Arbeit und Wissen benötigen, dem heidnischen Denken
fremd sind, das Wohlstand und Erfolg im Wesentlichen auf Hexerei zurückführt.
(nach: topic 2/2012, S. 8)
Euthanasie in den Niederlanden wird
ausgeweitet: Euthanasie oder
Sterbehilfe (in diesem Fall aktive Sterbehilfe) ist in den Niederlanden bereits
seit 2002 zulässig und soll nun noch ausgeweitet werden, indem die
„Niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende“ sechs mobile
Teams aus Ärzten und Pflegemitarbeitern einsetzen will, die in dem Land
umherreisen und Menschen „helfen“ sollen, ums Leben zu kommen. Der Präsident
der Ärztekammer Nordrhein, also des bundesdeutschen Bezirks, der an die
Niederlande grenzt, wies daraufhin, dass die bundesdeutsche Ärtzeschaft dies
ablehne und dagegen auf die moderne Pallativmedizin setze, die eine humane
Begleitung Kranker und Sterbender ermöglicht, um ihnen so zu helfen, ohne
Euthanasie zu sterben. (nach: ALfA-Newsletter 06/2012 vom 11.02.2012)
„Entscheidungslösung“ zur Organspende: Gemäß einer Einigung der Fraktionen des Bundestages
sollen die Bundesbürger immer wieder zu ihrer Stellung zur Organspende befragt
werden. Letztlich soll so die Anzahl der Organspender erhöht werden.
Tatsächlich, das hat auch Mechthild Loehr, die Bundesvorsitzende der
„Christdemokraten für das Leben“, deutlich gemacht, bedeutet dies eine
fortgesetzte Zwangsbefragung und eine massive Erhöhung des Drucks auf die
Bevölkerung. Man könnte es auch drastischer Ausdrücken: Der totalitäre
Gesinnungsterror hat ein neues Betätigungsfeld gefunden, um die Einstellung der
Bundesbürger gleichzuschalten. Denn die Frage, die im Raum steht, betrifft ja
nicht solche Organspenden, wie Herr Steinmeier sie für seine Ehefrau leistete,
sondern diejenigen Organentnahmen, die im Zusammenhang mit dem „Hirntod“ der
Patienten stattfinden. Denn die Definition des Todes als „Hirntod“ ist ja eine
überhaupt nur im Zusammenhang mit Organentnahmen eingeführte Todesdefinition,
die den Tod von Menschen behauptet, obwohl er überhaupt noch nicht eingetreten
ist (denn sonst wären die Organe nutzlos). Es werden also Patienten einfach für
tot erklärt, ohne es zu sein, weil man ihre Organe verwenden will. Die
typischen Merkmale eines Toten, wie Atemstillstand, Leichenstarre, Totenflecken
liegen bei einem „Hirntoten“ gerade nicht vor. (nach: ALfA-Newsletter 09/2012
vom 03.03.2012)
Antisemitismus in Ungarn auf dem
Vormarsch: Der Antisemitismus nimmt in
Ungarn immer mehr zu, was sich nicht zuletzt auch in den Wahlerfolgen der
Rechtsextremisten zeigt, denen die FIDES trotz ihres betont nationalen
Auftretens bisher nicht das Wasser abgraben konnte. Wie weit er bereits in der
„Mitte der Gesellschaft“ angekommen ist, zeigt die Aussage eines Sprechers der
ungarischen Polizeigewerkschaft: „Antisemitismus ist nicht nur unser Recht,
sondern er ist die Pflicht eines jeden ungarischen Menschen, der sein
Heimatland liebt.“ (nach: Juden für Jesus, März-April 2012, zitiert aus Haaretz
vom 10.01.2010) Eine Auseinandersetzung mit der kurzen, aber äußerst blutigen
Herrschaft der Pfeilkreuzler unter Szalassi als Hitlers Bundesgenossen scheint
bisher wohl nicht stattgefunden zu haben.
Islam
und islamische Welt:
Moslembruderschaft erkennt Israel nicht
an: Die von den westlichen bürgerlich-kapitalistischen
Staaten in vorauseilender Ergebenheit als „gemäßigt“ bezeichnete
Moslembruderschaft hat in einem Interview ihres Führers Dr. Rashad Bayoumi mit
der Tageszeitung al-Hayat bekräftigt, dass sie die Existenz Israels unter
keinen Umständen anerkennt, auch keine Verhandlungen mit Israel führen werde
und anstrebe, den Friedensvertrag mit Israel zu kündigen. Israel bezeichnete er
als einen „Besatzer und kriminellen Feind“. (nach: Jerusalem Post vom
01.01.2012) Damit hat die Moslembruderschaft in einem wichtigen Punkt „die
Katze aus dem Sack gelassen“ und ihre antisemitische Grundhaltung eindeutig
öffentlich kundgetan. Wohin es mit Ägypten geht – die Moslembruderschaft hatte
bie den bisherigen Runden der Parlamentswahl 36,3 % erhalten, die noch
extremistischeren Salafisten 28,8 % - kann man sich dann denken; von einer
Demokratie nach westlichem Vorbild, mit Meinungs- und Religionsfreiheit, kann
gar keine Rede sein.
Moslembruderschaft redet mit zwei Zungen: Der Nahostexperte David Pollock vom „Washington
Institute“ hat darauf hingewiesen, dass die in den westlichen Medien in
jüngster Zeit als „gemäßigt“ dargestellte Moslembruderschaft sich auf ihrer
arabischsprachigen Webseite völlig anders äußert als auf ihrer
englischsprachigen, die auch westlichen Lesern zugänglich ist. So haben sich
auf der englischsprachigen Seite zwei Artikel zum Thema Demokratie befunden
(Warum die Islamisten die besseren Demokraten sind; und: Demokratie – ein Ziel
der Scharia?), während es keinen solchen auf der arabischen Seite gab, dafür
aber dort drei gegen die Pressefreiheit. Ähnlich war es auch, als 2011 der
ägyptische Präsident Mubarak zurücktrat. Auf ihrer englischen Seite sprachen
die MB dann von Demokratie und Toleranz, auf ihrer arabischen Seite, dass die
Moslems ihrem Glauben treu sein müssten. Während auf der englischen Seite öfter
etwas über Frauen stünde, ist dies auf der arabischen Seite fast nie der Fall.
(nach: http://www.pro-medienmagazin.de/nachrichten.html?&news%5Baction%5D=detail&news%5Bid%5D=5003)
Das ist ein für Moslems durchaus übliches Vorgehen, da Täuschung, Lüge (Takiye)
zu einer im Koran erlaubten Taktik gehört, um dadurch mittel- bis langfristig
die Macht zu gewinnen.
Erziehung zum Hass im Iran: Der amerikanische Literaturwissenschaftler Arnon
Groiss hat in einer Studie iranische Schul- und Lehrerhandbücher analysiert und
ist dabei zu der erschreckenden Erkenntnis gekommen, dass sie in einem sehr
starken Maße Hass gegen den Westen, insbesondere die USA und Israel verbreiten,
und einem extremen islamischen Überlegenheitsgefühl das Wort reden. Es wird in
diesen Büchern behauptet, dass der Iran im „Kampf gegen das Böse“ immer den
Sieg behalte und dieser Kampf so lange weiter gehe, bis die islamische
Weltherrschaft errichtet sei. Um die Kinder auf den Kampf vorzubereiten und
sterbenswillig zu machen, wird der Tod als Brücke „aus dem Elend und Leid
dieser Welt in das ewige Leben und Glück des Jenseits“ dargestellt. Auch
militärisch werden die Kinder bereits in der Schule unterwiesen, um die
militärischen Grundkenntnisse zu erhalten. (nach: proKompakt 05/2012, S. 8)
Iran: Zahl der Hauskirchen wächst: Die Zahl der Christen, die im Iran geheimen Hauskirchen
angehören, wächst. Vor allem evangelikale US-amerikanische Radiosender tragen
zu dem Aufbruch bei. Was dabei vor allem wichtig ist: Viele der Christen sind
in ihrem Glauben gegründet aufgrund der selbständigen Arbeit an der Heiligen
Schrift. (nach: proKompakt, 09/2012, S. 6)
Iranische Führung fördert Hass auf
Israel: Die iranische Führung hat ein
Dokument publiziert, das zur Zerstörung Israels aufruft. Gefordert wird darin
unter anderem, ein Massaker am jüdischen Volk anzurichten und die Zerstörung aller
Vermögenswerte von Juden weltweit vorzubereiten. Erschienen ist dieses Dokument
auf der islamischen Webseite Alef, die eng mit dem obersten „geistlichen“
Führer des Iran, Ayatollah Chamenei, verbunden ist. „Wir sollten nicht die
Möglichkeit verstreichen lassen, die Juden zu beseitigen“, heißt es unter
anderem darin. Der Text wurde auch auf die meisten Webseiten der iranischen
Regierung übertragen und auch der von den Revolutionsgarden kontrollierten
Nachrichtenagentur Fars. (nach: BWL – Regionale Informationen Nr. 158,
März-April 2012, S 33) Das haben schon ganz andere Regime zuvor versucht,
angefangen mit Pharao, und sind daran zugrunde gegangen. Das wird dieses Mal im
Endeffekt nicht anders sein.
Islam-Parlament in der Schweiz? Zwei große muslimische Dachorganisationen in der
Schweiz streben an, eine „Umma Schweiz“ als Parlament für die in der Schweiz
lebenden Muslime zu gründen, das die Interessen der Muslime vertreten solle.
(nach: Topic 03/2012, S. 3) Damit würden die Muslime zu einem Staat im Staate.
Kein Staat, der wirklich auf seine Souveränität und Integrität wert legt, kann
so etwas dulden, da es sich hier eindeutig um die Unterwanderung des Staates
handelt, umso mehr, als der Islam eine totalitäre, gewaltgeneigte
Weltanschauung ist.
- Enchiridion. Handbüchlein
der vornehmsten Hauptstücke der christlichen Lehre. Von Martin Chemnitz.
Faksimile der Ausgabe von 1886. 223 S. Spiralbindung. € 14,35. Martin Chemnitz, auch der „zweite Martin“ in Anlehnung
an Martin Luther genannt, war einer der führenden und bedeutendsten Theologen
der Zeit nach Luther und mit Jakob Andreae maßgebend an der Verfassung und
Annahme der Konkordienformel beteiligt. Sein „Examen Concilii Tridentinii“
(derzeit auf Englisch erhältlich) ist bis heute ein Standardwerk in der
Auseinandersetzung mit dem Trienter Konzil. Das Enchiridion umfasst die
grundlegenden Stücke der biblischen Lehre in Frage und ausführlichen Antworten.
Es war ursprünglich für die Anleitung der Pastoren im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg
gedacht, ist aber auch für Jünger Jesu Christi, die nicht im Amt sind, gut zu
lesen.
- Der Kleine Katechismus D.
Martin Luthers einschließlich einer Darlegung der Heilsordnung. Hrsg. von
Roland Sckerl. 91 S. Spiralbindung. € 8,25.
Dieser Ausgabe enthält neben dem Text des Kleinen Katechismus eine kurze
Zusammenfassung der Heilsordnung in neun Sätzen sowie eine ausführlichere
Darlegung der wichtigsten Punkte der Heilsordnung in Frage und Antwort. Dazu
findet sich das goldene ABC für Jünger Jesu und eine Anleitung, den Katechismus
zu beten.
- Ernst Kochs: Paul Gerhardt.
Sein Leben und seine Lieder. Faksimile der Festschrift der Allgemeinen
Evang.-Luth. Konferenz 1907. 112 S. Spiralbindung. € 9,70. In dieser kurzen Lebens- und Werkbeschreibung wird uns
der Werdegang des wohl größten lutherischen Liederdichters dar- und in seine
Zeit hineingestellt. Kochs geht dann auf eine Vielzahl der Lieder Paul
Gerhardts ein und zeigt auch ihre Wirkungsgeschichte auf.
- Moritz von Engelhardt:
Valentin Ernst Löscher nach seinem Leben und Werk. Faksimile der Ausgabe von
1853. 287 S. Spiralbindung. € 17,30. Dies ist die
einzige umfassende wissenschaftliche Biographie des bedeutendsten und edelsten
Kämpfers der lutherischen Orthodoxie gegen den Pietismus und aufkommenden
Rationalismus, neben den mehr volkstümlichen Darstellungen von Backmeister. Der
baltische Kirchengeschichtler Engelhardt gibt nicht nur einen ausführlichen
Überblick über den Lebenslauf Löschers, sondern geht auch auf seine
theologische Arbeit, insbesondere die Auseinandersetzung mit dem Pietismus und
dem – inzwischen übrigens auf Englisch wieder erhältlichen – Hauptwerk dieses
Kampfes, Timotheus Verinus, ausführlich ein.
- Eduard Engelhardt: Leben des
Paul Speratus. Faksimile der Ausgabe von 1860. 98 S. Spiralbindung. € 8,60. Paul Speratus war ein Mitstreiter Luthers, Verfasser
des reformatorischen „Programmliedes“ „Es ist das Heil uns kommen her“ und
wirkte zunächst für die Reformation in Österreich und den böhmischen Ländern,
bis er, mehrfach verfolgt, von Herzog Albrecht von Preußen nach Ostpreußen
berufen wurde und als Bischof von Pomesanien zum hauptsächlichen Reformator
Ostpreußens wurde.
1 Dass P. Emil Wacker sich in seiner „Heilsordnung“ ebenfalls gegen die Lehre von der allgemeinen Rechtfertigung ausspricht, erscheint dagegen verwunderlich, da er in der Lehre von der Gnadenwahl faktisch die biblische Position der Missouri-Synode einnahm. Da er zugleich sehr stark die objektiven Heilstatsachen vertreten hat, scheint es mir, dass er den Begriff der allgemeinen oder „objektiven“ Rechtfertigung missverstanden bzw. allversöhnerisch verstanden hat und deshalb ablehnte. Denn die objektiven Heilstatsachen selbst hat er gelehrt.
2
„Am Karfreitag, als dem großen Versöhnungstag,
wurde die ganze Sache der Sünder abgetan; es wurde alles ausgemacht; die ganze
Sache kam mit einem Mal zustande; es hieß: Es ist vollbracht! Christus wurde in
der Auferstehung absolviert, gerechtfertigt (1. Tim. 3,16), und mit ihm alle
Millionen Sünder. Also kam durch eines Gerechtigkeit die Rechtfertigung des
Lebens über alle Menschen, Röm. 5,18. Da wurde die Sünde des ganzen Erdbodens
auf einen Tag weggenommen.“ (Ev. Gnadenordnung. Stuttgart 1855. S. 75)
Zu Nohrborg siehe Tom G.A. Hardt: Justification and Easter. A Study in
Subjective and Objective Justification in Lutheran Theology; in: A Lively
Legacy. Essays in Honor of Robert Preus.
1 vgl. Israel-Report 2/2011, S. 10
2 vgl. ebd.
3 vgl. BWL – Regionale Informationen 153. Gelsenkirchen 2011, S. 16
4 ebd. (In Israel-Report steht anstatt „Allah“ „Gott“, was aber nicht korrekt ist, da Allah nicht der wahre Gott ist)
5 vgl. BWL, a.a.O., S. 17 f.
6 vgl. Israel-Report, a.a.O., S. 10 f.; BWL, a.a.O., S. 18
7 vgl. BWL, a.a.O., S. 16
8 Israel-Report, a.a.O., S. 11
9 vgl. ebd.
10 vgl. ebd.; BWL, a.a.O., S. 18
11 vgl. BWL, a.a.O., S. 19. Dass die MB und die Salafisten bei den Wahlen in Ägypten solche Erfolge haben, ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass nach einer Umfrage des amerikanischen Meinungsforschungsinstituts PEW Research Center vom Dezember 2010 59 % der Ägypter einen streng islamischen Staat wollen und gar 85 % Todesstrafe beim Verlassen des Islam befürworten. Vgl. BWL, a.a.O., S. 24
12 vgl. Israel-Report, a.a.O., S. 11; BWL, a.a.O., S. 19
13 vgl. Barry Rubin: Islamism: 21st century Communism. In: Jerusalem Post vom 01.01.2012
14 vgl. BWL, a.a.O., S. 21 f.
15 vgl. BWL, a.a.O., S. 22
16 vgl. Benedikt Peters: Islamischer Fundamentalismus, in: Factum 3-4/1991. Berneck 1991. S. 9-11.