Beständig in der Apostel
Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet! Apg. 2,42
DER BEKENNTNIS-
LUTHERANER
Lutherisches Blatt für
Bibelchristentum.
Mit Zustimmung der Lutherischen
Kirchen der Reformation (Lutheran Churches
of the Reformation, LCR)
herausgegeben von Roland Sckerl, Leopoldstr. 1, D-76448 Durmersheim; Tel.:07245/83062;
E-mail: Sckerl@web.de;
Internet: www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de
26. Jahrgang 2018 Heft 1/2018
Inhaltsverzeichnis
Um
das unverfälschte Evangelium
(Schluss)
Roland Sckerl
8. Die Auseinandersetzung mit der „Gemeinsamen Erklärung“
Am 31.10.1999 wurde die
„Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ vom Lutherischen Weltbund (LWB)
und der Römisch-Katholischen Kirche unterzeichnet, ein Dokument, das behauptet,
dass sich die im LWB zusammengeschlossenen „Lutheraner“ und Rom in der
Zentrallehre der Heiligen Schrift, der Lehre von der Rechtfertigung, einig
seien. Wer aufmerksam die unter 2. oben aufgeführten Irrlehren Roms gelesen
hat, wird sich darüber sehr wundern, da doch tatsächlich Welten zwischen
biblisch-lutherischer Lehre und der Lehre Roms liegen. Allerdings, und das ist
in diesem Zusammenhang ganz wichtig, vertritt der LWB zum einen nicht das
gesamte Luthertum, sondern nur einen Teil, und zwar den zumeist eher
theologisch liberalen; außerdem haben keineswegs alle LWB-Mitgliedskirchen der
GE zugestimmt und schließlich hat es auch bei Kirchenverbänden, die, wie die
Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) zugestimmt
haben, erhebliche Widerstände, so etwa 1998 eine Erklärung von 160
Theologieprofessoren gegen die GE. Wie aber ist diese GE dann möglich geworden?
Sie wurde möglich, weil, wie auch die weiteren Ausführungen noch zeigen werden,
der LWB die biblisch-reformatorische lutherische Lehre von der Rechtfertigung
aufgegeben hat, und zwar schon lange vor der GE. Vilmos Vajta
etwa behauptete schon 1971, dass zwischen (LWB-)Lutheranern und Rom im Blick
auf die Rechtfertigungslehre Einigkeit herrsche.184 Dies ist nur
verständlich, wenn man bedenkt, dass auch jemand wie Georg Pöhlmann, der als
eher etwas konservativer unter den Theologen gilt, die reine forensische
Rechtfertigung, also Gerechterklärung, ablehnt und
behauptet, Rechtfertigung sei Gerechtsprechung und
Heiligung zugleich185, was eindeutig römisch-katholische Lehre ist. So
hat schon 1963 der LWB geleugnet, dass es sich bei der Rechtfertigungslehre um
die Zentrallehre der Heiligen Schrift handelt und hat behauptet, sie sei nur
„eines von vielen Bildern, um die Bedeutung von Gottes Handeln in Jesus
Christus hervorzuheben“. Auch Pöhlmann hat ähnliches behauptet. In dem schon
erwähnten Buch, dessen Mitherausgeber Vilmos Vajta
war, wird daher auch in Frage gestellt, dass die Lehre von der Rechtfertigung
allein aus Gnaden, allein um Christi Willen, allein durch den Glauben der
Artikel ist, mit dem die Kirche steht und fällt.186 Das heißt: Der LWB
hat sich gegen die eigenen Bekenntnisse gestellt, schon 1963. Eine
Kirchengemeinschaft, die sich so weit von Schrift und Bekenntnis entfernt hat,
ist allerdings blind für die Lehre der Bibel und muss deshalb behaupten: „Die
Rechtfertigung durch den Glauben bleibt eine schwierige und dunkle Lehre.“187
Bereits Edmund Schlink hat in
seiner „Theologie der lutherischen Bekenntnisschriften“ den falschen, in die
Irre führenden Ansatz vertreten, der dann von H.G. Pöhlmann weitergeführt und
vom LWB umgesetzt wurde. Während er einerseits auf den Seiten 105-153 sehr
deutlich die biblisch-reformatorische lutherische Rechtfertigungslehre
entfaltet, kippt das alles auf den Seiten 154 ff. um. So spielt er, im Gefolge
von Loofs, die Apologie gegen die Konkordienformel
aus, indem er behauptet, in der Apologie IV sei die Rechtfertigung nicht nur
forensisch zu verstehen, sondern auch als Wiedergeburt und Erneuerung von Herz
und Willen, Gerechtmachung. „Mit diesen Aussagen über
die Rechtfertigung als Gerechtmachung und
Wiedergeburt wird, wie im Folgenden noch näher aufzuzeigen ist, die
Rechtfertigung nicht mehr nur als Wirklichkeit im Urteil Gottes, sondern auch
als Veränderung des Menschen, und zwar als Veränderung des Menschen auch für
das menschliche Urteil gelehrt.“188 Hier liegt
tatsächlich dann die römisch-katholische Vermischung von Rechtfertigung und
Heiligung vor. Richtig ist, dass die Rechtfertigung Frucht mit sich bringt,
eben die Heiligung, aber sie ist eben Frucht,
Folge der Rechtfertigung, gehört
nicht in dieselbe hinein. Bei Schlink sind weitere Aussagen S. 157 f. immerhin
so, dass man seine Ausführungen noch in einer richtigen Weise verstehen könnte,
auch wenn er sie dann sehr schief ausgedrückt hätte, indem er von der notwendigen
Folge aus der Rechtfertigung spricht. Das wäre noch korrekt ausgedrückt. Aber
wenn er dann behauptet: „Rechtfertigung ist Vergebung und Wiedergeburt, Gerechtsprechung und Gerechtmachung“189 so ist das
einfach falsch. Andererseits aber schreibt er, dass die „Lehre von der
Erneuerung und der Blick auf ihre Früchte nichts im Rechtfertigungsglauben zu
suchen hat“190, was ganz richtig ist. So kann Schlink insgesamt
noch korrekt verstanden werden, auch wenn Einzelaussagen schief und höchst
problematisch sind. Andere, die ihm gefolgt sind, sind dann aber von den
schiefen Aussagen ausgegangen und so ganz in die Irre geraten. Dies ist zum
Hintergrund, zum Werdegang im Bereich des LWB hin zu der „Gemeinsamen
Erklärung“ wichtig.
Der Grundansatz der GE, wie er
in der Präambel zum Ausdruck kommt, ist schon schief, da die lutherische Lehre
wie eine Sonderlehre behandelt wird, nicht als die biblische Lehre. Außerdem
wird ja zugegeben, dass die GE keineswegs die gesamte Rechtfertigungslehre
entfaltet, sondern nur „Grundwahrheiten“, während es weiter „unterschiedliche
Entfaltungen“ gibt. Unterschiedliche, damit aber auch gegen die Bibel stehende,
Lehren werden nun zu „Entfaltungen“ verharmlost. (Punkt 5 der Präambel.) Damit
wird suggeriert, als sei entweder die Schrift unklar oder lasse
unterschiedliche Lehren zu, was aber keineswegs der Fall ist. Zugleich wird
unter Punkt 7 der Präambel angegeben, dass die eigene kirchliche Vergangenheit
nicht „desavouiert“ werde. Das ist der gleiche falsche Ansatz wie bei der
Leuenberger Konkordie. Da wird so getan, als könnten
lutherisches Bekenntnis und die Ergebnisse des Trienter Konzils nebeneinander
bestehen; da wird einfach der eindeutigen Schriftlehre ausgewichen, weil man
Irrlehre nicht mehr Irrlehre nennen will. Tatsächlich werden ja die Ergebnisse
des Trienter Konzils durch die GE nicht aufgehoben oder widerrufen; Trient gilt
weiter. Wie nun diese Vermengung ermöglicht wurde, wird dann so erklärt, „dass
unseren Kirchen in der Geschichte neue Erkenntnisse zuwachsen und dass sich
Entwicklungen vollziehen, die es ihnen nicht nur erlauben, sondern von ihnen
zugleich fordern, die trennenden Fragen und Verurteilungen in einem neuen Licht
zu sehen“. (Punkt 7 der Präambel.) Dieser Punkt 7 ist so etwas wie der
hermeneutische Schlüssel zur GE. Hier wird letztlich einer „Lehrentwicklung“
das Wort geredet, die dazu führe, dass Irrlehre nicht mehr als Irrlehre
angesehen wird – obwohl doch Gottes Wort sich nicht ändert. Damit müssen die
neuen Einsichten aus einer anderen Quelle stammen als der einzig legitimen für
die Kirche Christi, Gottes Wort.
Die Darlegungen in der GE sind
bereits unter (8) davon geprägt, dass Gesetz und Evangelium vermischt werden
und so der fundamentale Unterschied von Gesetz und Evangelium überhaupt nicht
zum Zuge kommt (unter 4.5 ist die Abhandlung dazu viel zu schwach). Ebenso wird
eine Erörterung über die Erbsünde, den unfreien Willen und die abgrundtiefe
Verdorbenheit des Sünders, seinen geistlichen Tod vor der Bekehrung, umgangen,
damit aber ganz entscheidende Punkte für eine wirklich tiefgründige und
richtige Erarbeitung der biblischen Lehre von der Rechtfertigung.
Punkt (9) bringt dann eine
klare Anpassung des LWB an Rom: Da wird behauptet, dass „in Neuen Testament“
„die Themen ‚Gerechtigkeit‘ und ‚Rechtfertigung‘ unterschiedlich behandelt“
würden, so, als würde der Heilige Geist sie unterschiedlich darlegen. Das führt
aber in der weiteren Ausführung dazu, dass behauptet wird, Rechtfertigung sei
nicht nur „Befreiung zur Freiheit“, „Versöhnung mit Gott“, „Frieden mit Gott“,
sondern auch „neue Schöpfung“, „Leben für Gott in Christus Jesus“, „Heiligung
in Christus Jesus“. Das ist genau die Vermengung von Rechtfertigung und
Heiligung, die kennzeichnend ist für die römisch-katholische Lehre und der
biblischen Lehre der Rechtfertigung allein aus Gnaden, allein um Christi
Verdienst willen, empfangen allein mittels des Glaubens, unter Ausschluss aller
Werke, alles menschlichen Dazutuns (Röm. 3,20-28; 4,5 ff.), eindeutig widerspricht.
Es ist aber genau der falsche Ansatz, der in der Wortwahl schon bei Schlink
auftaucht, wenn auch durchaus noch immer wieder in die richtige Richtung
gebogen, aber sich krasser bei Loofs findet und auch
bei Pöhlmann. Als verbales Zugeständnis an den LWB heißt es dann am Ende dieses
Punktes, „herausragend unter diesen Bezeichnungen ist die Beschreibung als
‚Rechtfertigung‘ des Sünders durch Gottes Gnade im Glauben (Röm. 3,23-25), die
in der Reformationszeit besonders hervorgehoben wurde“. Diese Art der Aussage
macht deutlich, dass diese allein richtige, weil allein bibelgemäße Lehre nur
als eine von vielen möglichen angesehen wird, die zwar herausragen mag, aber
eben nicht allein berechtigt wäre. Das macht deutlich, dass der LWB sich damit
ganz offen von der ausschließenden Lehre der lutherischen Reformation getrennt
hat. Auch hat der LWB die Formulierung „Gabe des Heils“ übernommen, eine
eindeutig römische Formulierung, die andeutet, dass das Heil nur eine Gabe
neben vielen anderen Gaben des Heiligen Geistes ist. Außerdem ist er verbunden
mit der Auffassung von der eingegossenen Gnade als einer Kraft, nun daran
mitzuarbeiten, in den Himmel zu kommen.
Zwar heißt es korrekt ab (10),
dass Christus unsere Gerechtigkeit ist, aber wie er es ist und für uns wird,
darüber wird kein Wort verloren, obwohl genau darüber auch die
Auseinandersetzungen in der Reformationszeit gingen.
Wie die Gerechtigkeit, die
allen angerechnet wird, die wie Abraham auf Gottes Versprechen vertrauen, zu
verstehen ist, wird deutlich, wenn man betrachtet, wie Hab. 2,4 und Röm. 1,17
gemäß der Einheitsübersetzung und damit falsch wiedergegeben wird, wo es heißt:
„Der aus Glauben Gerechte wird leben“ anstatt: „Der Gerechte wird seines
Glaubens leben“. Der Schwerpunkt liegt damit eindeutig auf „leben“ und damit
auf der Heiligung, nicht auf dem Glauben. Diese falsche Lehre wird noch
untermauert, wenn es heißt: „In den paulinischen Briefen ist Gottes
Gerechtigkeit zugleich Gottes Kraft für den Glaubenden (‚Röm. 1,16 f.)“ Hier
wird ganz deutlich, dass „Gerechtigkeit“ eben nicht als Gerechtsprechung
verstanden wird, sondern in römischer Weise als Gerechtmachung,
als eine Kraft, Gott gehorsam zu sein. Dieser neue Gehorsam aber ist eine
Frucht oder Folge der Rechtfertigung und gehört gerade nicht in sie hinein.
Völlig fehlt eine klare
biblische Definition der Begriffe Gnade und Glauben, was aber unumgänglich ist,
da Rom sie ja völlig anders versteht und definiert als das bibeltreue
Luthertum.
Die Aussage, dass die
Rechtfertigung „im Empfangen des Heiligen Geistes in der Taufe“ geschieht ist
nicht falsch, aber römisch-katholisch einseitig, da ja Rom das Evangelium im
Wort gegenüber den Sakramenten abschwächt und so das Heil letztlich vom
Priester, der allein berechtigt sei, die Sakramente zu spenden, abhängig macht.
Unter (12) kommt der Glaube,
der in der Liebe tätig ist, in den Rechtfertigungsartikel hinein, und damit
eindeutig die Heiligung. Das ist genau die Irrlehre, die schon in den
Protokollen der Regensburger Verhandlungen von 1541 stand, die Luther
entschieden verworfen hat.
Die Definition der
Rechtfertigung unter (15) ist nicht direkt falsch, aber eher oberflächlich,
ohne klare Vorbereitung, da die Lehre von der Erbsünde, vom unfreien Willen,
von der abgrundtiefen Verdorbenheit des Menschen fehlt. Aussagen wie „allein
aus Gnaden“ helfen so nicht, da Rom unter Gnade etwas völlig anderes versteht,
nämlich eine dem Menschen eingegossene Kraft, durch die er mitwirkt, um in den
Himmel zu kommen. „Allein mittels des Glaubens“ fehlt völlig. Und den Abschluss
bildet dann eine Aussage: „und empfangen den Heiligen Geist, der unsere Herzen
erneuert und uns befähigt und aufruft zu guten Werken“. Da wird wieder die
Heiligung hineingemengt, während die guten Werke unbedingt aus dem Artikel von
der Rechtfertigung auszuschließen sind. Ähnliches gilt für den Begriff von der
„vergebenden und neuschaffenden Barmherzigkeit Gottes“ (17), was nicht falsch
ist, aber so nicht in den Rechtfertigungsartikel gehört.
Die Rechtfertigung wird auch
nur als „ein unverzichtbares Kriterium, das die gesamte Lehre und Praxis der
Kirche unablässig auf Christus hin orientieren will“ angesehen, nicht aber als das unverzichtbare Kriterium. Für die GE
ist die Lehre von der Rechtfertigung eben nicht der Artikel mit dem die Kirche
steht oder fällt. Für Rom, wie für die GE, gibt es vielmehr noch andere
„unverzichtbare Kriterien“, also etwa die Tradition, Lehraussagen des Papstes
usw., was alles nicht in der GE behandelt wird, aber so mitschwingt. Der LWB
akzeptiert das ausdrücklich, wenn es heißt: „Wenn Katholiken sich von mehreren
Kriterien in Pflicht genommen sehen, verneinen sie nicht die besondere Funktion
der Rechtfertigungsbotschaft.“ Damit aber wird gerade die Lehrmengerei
deutlich, dass Biblisches und Unbiblisches nebeneinander
möglich gemacht wird. Denn wenn die Rechtfertigungslehre Kern und Stern der
Bibel ist, dann kann es keine weiteren Kriterien daneben geben.
Die Aussagen in Punkt (19)
hängen in der Luft, da der Begriff „Gnade“ nicht definiert wird. Worauf aber
tatsächlich alles hinausläuft, zeigt Punkt (20), wenn es dort heißt, „dass der
Mensch bei der Vorbereitung und deren Annahme durch seine Zustimmung zu Gottes
rechtfertigendem Handeln ‚mitwirke‘“. Dass es dabei zugleich heißt, dass dies
„selbst eine Wirkung der Gnade und kein Tun des Menschen aus eigenen Kräften“
sei, verbessert das nicht, denn Letzteres hat Rom ja auch nie behauptet. Hier
wird aber eindeutig Synergismus gelehrt, mitwirken des Menschen an seinem Heil,
unterstützt durch die Gnade. Die Bibel aber lehrt uns, Eph. 2,4-9, dass die
Bekehrung, Wiedergeburt allein und vollständig Gottes Werk ist, geistliche Lebendigmachung, Auferweckung, also irgendein menschliches
Mitwirken gänzlich ausschließt. Auch hier hat sich Rom in einem entscheidenden
Punkt voll durchgesetzt.
Wie Rechtfertigung aufgefasst
wird, zeigt schon die Überschrift zu 4.2: „Rechtfertigung als Sündenvergebung
und Gerechtmachung“. Rechtfertigung ist also gemäß
der GE nicht nur Sündenvergebung, Gerechtsprechung,
sondern auch Gerechtmachung. Das ist genau das
römische Rechtfertigungsverständnis. Durchgehend werden Sündenvergebung und
Erneuerung dementsprechend dann vermengt. So z.B. im zweiten Satz: „… rechnet
ihm Gott seine Sünde nicht an und wirkt in ihm tätige Liebe durch den Heiligen
Geist. Beide Aspekte des Gnadenhandelns Gottes dürfen nicht voneinander
getrennt werden“. Doch, sie müssen es sogar. Denn nur der erste gehört in die
Rechtfertigungslehre, der zweite nicht. Es heißt dann zwar in Punkt (22), dass
die Rechtfertigung nicht von der lebenserneuernden Wirkung der Gnade im
Menschen abhänge, was gut ist, aber dem widerspricht dann Punkt (23). Und vor
allem wird der eschatologische Bezug, die Frage nach dem Freispruch im Jüngsten
Gericht, überhaupt nicht aufgegriffen, ist aber elementar wichtig. Punkt (24)
stellt dann die römische Lehre dar – und macht in keiner Weise deutlich, dass
dies falsche Lehre ist, sondern erweckt vielmehr den Eindruck, dass es sich nur
um eine andere Sichtweise handele. Vor allem wird nichts gegen das
Prozessdenken Roms im Blick auf die Rechtfertigung gesagt. Und gerade diese
Prozessauffassung ist es ja, die die Heiligung hineinmengt und ebenso das
menschliche Mitwirken.
Da weder „Gnade“ noch
„Glauben“ definiert werden, bleiben auch für sich ordentliche Aussagen wie
unter 4.3 fragwürdig, da beide Begriffe, wie schon erwähnt, völlig
unterschiedlich verstanden werden. Wenn über den Glauben etwas ausgesagt wird,
dann ist es römisch katholisch, so etwa, wenn es heißt, das in ihm „die
Hoffnung auf Gott und die Liebe zu ihm eingeschlossen sind“. Das ist aber eben
nicht der rechtfertigende Glaube, der allein Vertrauen des Herzens ist. Das,
was da unter (25) steht, ist ja vielmehr der Glaube, wie er auf die
Rechtfertigung folgt. So aber wird suggeriert, dass der handelnde Glaube, damit
die Heiligung, zum Empfang der Rechtfertigung mit dazugehöre.
Ein weiterer wichtiger
Differenzpunkt ist ja das Verständnis des bekehrten Sünders. Rom leugnet ja,
dass der wiedergeborene Mensch Gerechter und Sünder zugleich ist. Der Punkt
(28) gibt dazu nicht Klares wieder, da er zum Sündersein des Getauften und
Bekehrten nichts aussagt. Tatsächlich wird ja auch hier faktisch behauptet,
jede Seite könne bei ihrem Verständnis, ihrer Meinung bleiben, das heißt,
Wahrheit und Irrlehre können nebeneinander existieren. Gerecht und Sünder
zugleich wird nur als lutherische Sichtweise, nicht als biblische Lehre
dargestellt (29).
So ist zusammenfassend zu
sagen, dass die GE keine Einheit auf dem Boden der Heiligen Schrift ist,
sondern eine Kapitulation vor der römischen Irrlehre, ein eindeutiges Abwenden
von der biblisch-lutherischen Reformation und damit völlig inakzeptabel.
9. Die Auseinandersetzung mit der „Neuen Paulus-Perspektive“ (New Perspective on Paul) (erstmals erschienen in: Der Bekenntnislutheraner. 21. Jg. Heft 1.
Durmersheim 2013. S. 16 ff.)
Unter diesem Begriff (1982 von
James Dunn geprägt) geistert sei den 1960er Jahren im Bereich der
protestantischen Theologie, angefangen von Krister Stendahl, ein Versuch herum, die biblisch-reformatorische
Rechtfertigungslehre auszuhebeln und Paulus „anders“ zu interpretieren. Vor
allem, so Stendahl, dürfe die Rechtfertigungslehre
nicht im Zentrum stehen. Er behauptete, und andere sind ihm darin gefolgt, wie
James Dunn, Norman Thomas Wright, E.P. Sanders, dass der Gegensatz gar nicht
zwischen der Gnadenreligion des Christentums einerseits und einer Werkreligion
des Judentums andererseits bei Paulus bestehe. Die „Neue Perspektive“ leugnet
z.B., dass es eine jüdisch-pharisäische Werkgerechtigkeit gegeben habe und
spricht in dieser Hinsicht nur von einem „Bundesnomismus“,
d.h. die Gesetze und Werke sollten nicht in den Bund mit Gott hineinführen,
sondern in dem Bund erhalten. [Dabei wird allerdings völlig verkannt, dass ja
tatsächlich auch gemäß Paulus und der ganzen rechtgläubigen christlichen Kirche
stets betont wurde, dass die Männer im Alten Bund ja durch die Beschneidung
Glieder des Volkes Gottes wurden – dass sie aber erhalten wurden im Bund allein
durch den Glauben an den Messias, wie dies z.B. Ps. 32 sehr deutlich macht,
auch die Geschichte Abrahams, des Vaters des Glaubens. Anm. d. Verf.] Paulus,
so wird behauptet, sei es nur um die Überwindung der Abgrenzung der Juden von
den Heiden gegangen, da die Gesetze auch die Grenze zu den Heiden markiert
hätten. [Hier wird völlig ausgeblendet, was im Römerbrief steht. Der gesamte
Römerbrief, vor allem 1,18-4,25, ist eine intensive
Auseinandersetzung mit dem Judentum, auch im neunten bis elften Kapitel
nochmals deutlich dargelegt. Anm. d. Verf.] Wenn Sanders behauptet, Paulus
kritisiere am Judentum nicht dessen Werkgerechtigkeit, sondern nur, dass es
kein Christentum sei, so zeigt dies, dass er anscheinend den Römerbrief nie
gelesen hat. Ohne jegliche exegetische Anstrengungen liegt es dort hell am
Tage, dass es genau um die Auseinandersetzung – gerettet durch die Werke oder
allein aus Gnaden, allein um Christi Verdienst willen, allein durch den Glauben
geht. Jacob Neusner, ein Forscher für rabbinische
Schriften, hat die Art und Weise, wie Sanders rabbinische Schriften verwendet
hat, als „anachronistisch“ bezeichnet.191 Dass dieses Thema
durchaus relevant ist, zeigt, dass einer der Hauptprotagonisten der „Neuen
Sicht auf Paulus“, Norman Thomas Wright, einer der Redner beim Gnadauer „Zukunftskongress“ „Neues Wagen“ in Erfurt, Ende
Januar 2013, sein wird, übrigens gemeinsam mit Tobias Faix,
einem der Hauptvertreter der Emerging Church in der Bundesrepublik Deutschland.
Beide werden zu „Reich Gottes und Gesellschaft. Quer denken, ganzheitlich
handeln“ referieren. (s. Programm des Kongresses unter http://www.neueswagen.com)
N.T. Wright hat sich zwar von Sanders und
Dunn distanziert, aber in den Grundlinien stimmt er mit ihnen völlig überein. Wright’s Aussagen zur Rechtfertigungslehre hören sich in
vielem zunächst durchaus reformatorisch, zumindest in sofern,
als er Rechtfertigung nicht als Gerechtmachung,
sondern Gerechterklärung betrachtet, als eine
Erklärung Gottes über den Sünder, der an Jesus Christus glaubt. Auch die
Abgrenzung gegen die jüdische Werkgerechtigkeitslehre trägt er mit. Aber:
Welche Gerechtigkeit bekommt der Sünder zugesprochen? Das ist die Hauptfrage.
Und da lehnt Wright eben entschieden ab, dass fremde Gerechtigkeit zuerkannt
wird. Und damit ist seine gesamte „Rechtfertigungslehre“ unbiblisch,
unevangelisch. Er widerspricht ganz klar Gal. 3,26
f., wenn er leugnet, dass der Sünder mit Christi Gerechtigkeit bekleidet wird.192
Probleme mit Wright gibt es auch bei seiner Lehre über Jesus Christus und was
rechtfertigender Glaube und Evangelium sind: Er spricht im Blick auf Christi
Rettungswerk nicht von Christi Gottheit, sondern nur vom gehorsamen Erfüllen
des Willens Gottes, wodurch Jesus uns die Erlösung oder Rechtfertigung erworben
hat, was Gott durch die Auferweckung Jesu bestätigt habe. Rechtfertigender
Glaube ist für Wright Glaube an den Gott, der Jesus Christus von den Toten
auferweckt hat. Das ist ja allerdings ein sehr zentraler Punkt des
rechtfertigenden Glaubens, da die Auferweckung Jesu Christi allerdings die Gerechterklärung Christi und mit ihm aller ist, für die er
stellvertretend am Kreuz starb (aber eben genau diese Gerechterklärung
und Zueignung derselben leugnet Wright ja). Dieser Glaube wird mittels des
Evangeliums durch Gott gewirkt. Das klingt auch noch gut reformatorisch.
Allerdings kommt Sündenvergebung in dieser Konzeption nicht vor. Wie schief,
trotz all der schönen Einzelaussagen, Wright dennoch liegt, wird deutlich in
dem, was er über das „Evangelium“ sagt: Es habe im Zentrum nicht die
Rechtfertigung durch den Glauben, sondern die Verkündigung, dass der
gekreuzigte und auferstandene Jesus HERR ist. Rechtfertigung durch den Glauben ist
für Wright, glauben, dass Jesus Messias und HERR ist – unabhängig davon, ob man
je etwas über die Rechtfertigung aus Glauben gehört habe. Was er damit sagen
will ist, dass man nicht gerechtfertigt werde durch den Glauben, weil man
glaube, dass es eine Rechtfertigung aus Glauben gibt, sondern weil man an Jesus
glaubt. Die Frage ist auch: Wer ist dieser Wright’sche
Jesus für den Glauben? Ist er der Erlöser? Hat er durch ihn Sündenvergebung?
Oder geht es nur darum, dass er HERR ist? Und was heißt dies?
Die Rechtfertigung des Sünders, das macht
er deutlich in „What Saint Paul Really
Said“, spielt für ihn keine größere Bedeutung, sondern entscheidend sind für
ihn Tod, Auferstehung und Erhöhung Christi193.
Dass aber sie alle gerade mit der
Rechtfertigung des Sünders vor Gott in Verbindung stehen, und die Briefe des
Paulus voll sind von der Rechtfertigungslehre, all das wird ausgeblendet. Nicht
Röm. 1,16.17 sei der Kern des Römerbriefes, sondern Röm. 1,3.4194.
Die ganze Anlage des Römerbriefes aber ist anders und kommt von Röm. 1,16.17
her und zielt darauf hin.
Wright lehnt letztlich, auch das wird
deutlich195, die biblisch-reformatorische forensische
Rechtfertigungslehre ab. Glauben an Christus ist für ihn Glauben an Ihn als den
HERRN und Aufnahme in den Bund. Im Bund Gottes, da habe man als Bundesglied
Rechtfertigung – aber eben deshalb, weil man ein Bundesglied sei und sich an
die Bundesgesetze halte.
Was Wright zur Rechtfertigung sagt, klingt
an einzelnen Stellen zunächst ganz gut: Sie ist Erklärung, dass die Sünden
vergeben sind und man dadurch zum Bund Gottes gehört. Allerdings grenzt sich
Wright entschieden von der lutherischen Theologie ab, weil er nicht annehmen
will, dass das Gesetz zum Ende gekommen ist, sondern es so sehen will, dass es
in Christus erfüllt ist. Nun hat lutherische Theologie allerdings immer beides
gesagt. Aber es hat eben auch gesagt, dass aller Gesetzesweg zum Heil
ausgeschlossen war und ist. Hier liegt ein entscheidender Unterschied zu
reformierter Theologie – von der Wright erklärtermaßen herkommt – die das
Gesetz immer sehr positiv betrachtet hat. Aber, und das macht den Unterschied:
Für Wright ist Rechtfertigung nicht mehr die Stellung des Einzelnen vor Gott,
sondern seine Stellung innerhalb eines Bundesvolkes, das von Bundesgesetz
bestimmt ist. Damit aber ist tatsächlich die Gnade aufgehoben und das Gesetz
wieder zur Herrschaft gekommen.196
Und: Rechtfertigung heißt bei Wright zwar, dass dem Sünder Gerechtigkeit
zugesprochen wird – aber eben nicht die Gerechtigkeit Gottes, die Gerechtigkeit
Christi!197 Damit aber ist Wrights
Rechtfertigungsbegriff nicht biblisch-evangelisch-reformatorisch, sondern
gesetzlich!
Was Wright so gefährlich macht ist dies,
dass er die Begriffe völlig neu füllt. Rechtfertigung hat für ihn nichts mehr
mit Erlösung zu tun. Rechtfertigung wird für ihn zu einem Teil des
Gesetzesbundes. Gerechtfertigt wird also derjenige, der treu im Bund geblieben
ist198
„Gerechtigkeit Gottes“ ist daher für ihn auch nicht etwas, das Gott dem Sünder
schenkt, sondern vielmehr etwas, das er, Gott selbst hat, und aus dem heraus er
handelt. Damit hat Wright tatsächlich keinen evangelischen, sondern einen
gesetzlichen Rechtfertigungsbegriff. Noch klarer wird dies, wenn er behauptet,
Gott hätte bei seinem Bund mit Abraham sich kein Volk erwählen wollen – eine
Aussage, die eindeutig 1. Mose 12 und 5. Mose 7 widerspricht – sondern es sei
ihm darum gegangen, die Sünde zu überwinden und so durch Israel die ganze Welt
zu erlösen. „Rechtfertigung“ wird für Wright zu einem eschatologischen Begriff,
bei dem es um das Urteil im Endgericht geht. Der eschatologische Aspekt ist
gewiss wichtig und darf nicht unterschlagen werden. Und Wright hat irgendwo
auch einen präsentischen. Aber: Er sei eingebetet in
das Bundesverhältnis.199
Dies führt tatsächlich zu einer israelistischen
Verengung des Erlösungsbegriffes, führt tatsächlich dazu, dass auch die Heiden
Israeliten werden müssten, Teil des Abrahambundes.
Dass Gott einen neuen Bund in Christus geschenkt hat, das wird völlig ausgeblendet.
Dass die Zeit des Gesetzes zu Ende, das ein Zuchtmeister auf Christus sein
soll, das wird völlig verkannt. Denn die entscheidende Frage ist ja: Worauf
basiert das Urteil im Endgericht. Und da behauptet Wright eben, sich auf Röm.
2,13 fußend, aber den gesamten Kontext ausblendend, dass es auf den Werken
beruhe!
„Evangelium“ ist für Wright nicht mehr,
dass ein Sünder Rettung finden kann und wie, sondern nur: Jesus ist HERR, als
Ansage: Israels Hoffnung ist erfüllt; und: Jesus, nicht der römische Kaiser,
ist HERR200. Damit ist das Evangelium tatsächlich seiner frohen
Botschaft entleert.
In „Die Suche nach dem wahren Paulus“
behauptet Wright, Luther habe die Unterscheidung zwischen Gesetz und Evangelium
hochgespielt201. Für einen Reformierten spielt diese Unterscheidung
allerdings keine Rolle, da ja die reformierte Theologie im Evangelium die
Erfüllung des Gesetzes sieht. Aber Wright hat damit Paulus, gerade im
Römerbrief, nicht verstanden. Gerade im dritten Kapitel wird der entscheidende
Unterschied im Blick auf die Rechtfertigung des Sünders vor Gott deutlich.
Allerdings, auch das muss deutlich gesagt werden, hat Luther ebenso auch den Antinomismus bekämpft und dem Gesetz seinen richtigen Platz
zugewiesen, in der Hauptsache, zur Sündenerkenntnis zu führen, dann aber auch,
um Wegweiser für den Christen in seinem Leben zu sein. Und er hat deutlich
unterschieden zwischen dem alttestamentlichen Zeremonial-
und Polizeigesetz, was abgetan ist, und dem natürlichen Gesetz, das für immer
gilt. Genau diese Unterscheidung ist bei der „Neuen Sicht“ gar nicht zu finden.
„Gnade“
findet bei der „Neuen Sicht“ nur einen Raum, wenn es darum geht, in den Bund
hinein zu kommen – aber wenn es darum geht, im Bund zu verbleiben und so letztlich
das Endziel, die ewige Herrlichkeit, zu erreichen, kommt es auf das Halten des
Gesetzes an (Bundesnomismus).202 Da muss man
sich schon fragen: Wo liegt da noch der Unterschied zu Rom und zur römischem
Gesetzlichkeit? Das ist ja genau die Gesetzlichkeit, die Paulus bekämpft hat!
Da braucht man sich nicht zu wundern, dass die Vertreter der „Neuen Sicht“ so
entschieden gegen Augustinus und Luther sowie die Reformation sind – denn durch
die wird ihre „Sicht“ ja direkt getroffen.
Dass dem tatsächlich so ist, zeigt, wie
schon bemerkt, Wrights Behauptung, dass das Endgericht nach den Werken der
Gläubigen stattfände. „Rechtfertigung findet statt auf der Basis der Handlung,
nicht des Besitzes.“203
Wichtig ist auch, sich mit Dunn und Sanders
direkt auseinanderzusetzen, als den Hauptvertretern dieser „Neuen Sicht“ neben
Wright, um herauszufinden, was gemeint ist: Dunn und Sanders stehen dabei
theologisch sich sehr nahe. Ausgangspunkt für beide ist die Behauptung, Paulus
habe in seinen Briefen das Judentum völlig falsch dargestellt.204
[Die Behauptung indiziert damit, dass der Heilige Geist es falsch dargestellt
habe; es ist aber wohl davon auszugehen, dass Dunn wie Sanders die
Verbalinspiration ablehnen. Anm. d. Vers.] Gleichzeitig greifen sie dabei
massiv Luthers Theologie an und behaupten, Paulus würde durch Luthers Brille
falsch gelesen, da er seine Gewissensnöte in Paulus hineingelesen habe und so
zu seiner Rechtfertigungslehre und seiner Sicht des Judentums auf dem
Hintergrund seiner Auseinandersetzung mit Rom gekommen sei.205 [Dass
allerdings tatsächlich die Briefe des Apostels das aussagen, was die
reformatorische Theologie, nicht nur Luthers, ihnen entnommen hat, scheint man
nicht wahrhaben zu wollen. Anm. d. Verf.] Interessanterweise gibt Dunn, wobei
er Sanders wiedergibt, selbst zu, dass das Judentum des ersten Jahrhunderts
eine Gesetzesreligion war, weil das Gesetz die Beziehung zwischen Gott und den
Juden geregelt habe und Gerechtigkeit sich im Blick auf das Gesetz zeigte. Die
Behauptung ist dabei, dass durch das Gesetz nicht Gnade erlangt würde, man so
nicht in den Bund käme [was auch niemand je behauptet hat, Anm. d. Verf.],
sondern so im Bund erhalten bleibe [was aber letztlich doch darauf hinausläuft:
nur der kommt in den Himmel, der das Gesetz hält; das rabbinische Judentum ist
eine Gesetzesreligion – und genau das hat Paulus gesagt; Anm. d. Verf.], was
dann als „Bundesnomismus“ bezeichnet wird.
Gerechtigkeit würde das Beibehalten eines Status im rabbinischen Judentums
ausmachen [der aber, auch nach Sanders und Dunn, nur durch das Gesetz
beibehalten wurde, Anm. d. Verf.] Was Dunn 1983 dabei an Sanders kritisiert ist
nur, dass Sanders nicht radikal genug war, da er die Unterschiede zwischen der
paulinischen Rechtfertigungslehre und dem rabbinischen Judentum weiterhin anerkannte
– während Dunn genau das nicht mehr machen will.206
Er meint, dass Paulus sich gar nicht
grundlegend von der Bundestheologie verabschiedet habe [was er ja auch gar
nicht brauchte, denn sie war ja alttestamentlich, Anm. d. Verf.]. Dann aber behauptet
Dunn, Paulus hätte weiterhin das Verständnis gehabt, dass Gottes Rechtfertigung
dies sei, dass er Israel als sein Volk ansehe.207 Aber genau das ist
falsch. Gott hat das Israel nach dem Fleisch wohl besonders gesetzt, aber nicht
alle aus dem Israel aus dem Fleisch sind auserwählt zur Rettung durch den
Glauben an den Messias. Nicht alle aus dem Israel aus dem Fleisch, weder in der
Zeit des Alten noch des Neuen Bundes, glauben an den Messias. Rettung, und das
ist entscheidend, Rettung gibt es nicht durch die Zugehörigkeit zu einem
äußeren Bundesvolk, sondern allein durch den Glauben an den Messias – im Alten
wie im Neuen Bund. Und genau das hat Dunn ausgeblendet. Dunn leugnet dabei,
dass Rechtfertigung ein juridischer Akt Gottes ist, grundsätzlich geschehen mit
der Auferweckung Jesu Christi auf Golgatha (allgemeine Rechtfertigung), die in
der Wiedergeburt der Gläubige empfängt, ergreift (persönliche Rechtfertigung),
sondern sieht Rechtfertigung vielmehr als einen Akt, in dem Gott anerkennt,
dass jemand im Bund sei – und behauptet etwa im Blick auf Gal. 2,16, dass dies
noch ein zukünftiger Akt sei.208 Davon aber, dass es weiterhin um
einen Bundeszustand gehe, sagt Paulus tatsächlich gar nichts. Dunn behauptet,
es sei Paulus in Gal. 2,16 nur um die „Bundeswerke“ gegangen, nur um die
jüdischen Gesetze, und zwar nur einige Abgrenzungsgesetze wie Beschneidung, Sabbath, Feste, durch die man nicht gerecht würde. Es ist
nicht unrichtig, dass es sich bei „des Gesetzes Werke“ um die
alttestamentlichen Gesetze handelte, aber z.B. nicht nur um eine geringe
Auswahl daraus, wie Dunn behauptet209. Aber ebenso wenig
wird jemand durch irgendwelche anderen Gesetze gerecht. Denn wenn schon die von
Gott selbst aufgestellten Gesetze nicht zur Rettung helfen – wie viel weniger menschengemachte
Gesetze. Richtig ist, wenn Dunn feststellt, dass es für einen Juden des ersten
Jahrhunderts unmöglich war, jemanden als Glied des Volkes Gottes anzusehen, der
nicht dem Gesetz in allem gehorchte210. Wenn Dunn dann
aber behauptet, dass die Sakramente, Taufe und Abendmahl, für die Christen den
gleichen Charakter haben wie für die Juden die Gesetze, so liegt er völlig
falsch und hat nichts von den Gnadenmitteln begriffen. Denn diese Ordnungen
Gottes sind nicht gegeben, um durch ihre Einhaltung Gnade zu erlangen oder in
der Gnade zu bleiben, sondern sind Mittel, durch die Gott seine Gnade, seine
Vergebung darreicht – die aber allein der Glaube empfängt. Dunn hat also
tatsächlich eine gesetzliche Auffassung des Christentums (wie sie allerdings im
reformierten Raum weit verbreitet ist). Wenn Dunn dann allerdings auch noch
behauptet, „Werke des Gesetzes“ würde nicht bedeuten, dass dadurch das Heil
erworben würde, sie gehörten sozusagen nur zu den Bundesordnungen211,
so ist das zum einen ein Widerspruch in sich, zum anderen widerspricht es auch
den Aussagen in Gal. 2,16 und Röm. 3, wo Paulus ganz deutlich sagt, dass wir nicht durch des Gesetzes Werke gerecht
werden. Darum geht es ja gerade. Dunn meint dann zwar, dass es Paulus darum
gehe, dass Gnade nicht nur die betrifft, die in den Bundesordnungen leben, aber
damit missversteht er weiter die Aussagen des Apostels, wie sie auch Röm. 10
ganz deutlich werden. Noch problematischer wird es aber, wenn Dunn dann
behauptet, dass die Aussagen gegen die Werke sich nur auf die Bundesordnungen
bezögen und in keiner Weise auf andere menschliche Werke, Anstrengungen bezogen
werden könnten212. Dazu ist oben schon das wichtigste gesagt worden.
Dieses Missverständnis hängt allerdings ganz eng damit zusammen, dass er die
Bedeutung der Werke für die Juden wie für Paulus überhaupt nicht erkannt hat,
ja, völlig verkehrt. Dunn behauptet dann, dass es letztlich gar nicht um die
Frage gehe, ob man durch Werke oder durch den Glauben gerecht werde, sondern
darum, ob die jüdischen Bundesgrenzen noch Gültigkeit hätten oder nicht213.
Dass diese Frage auch eine Rolle gespielt hat, ist sicher richtig. Aber die
Grundaussage ist ein völliges Missverständnis von Paulus und damit auch des
christlichen Glaubens. Wenn er dann behauptet, die Aussage, dass durch des
Gesetzes Werke kein Fleisch gerecht werde, sich nur auf die Juden beziehe in
der Hinsicht, als Paulus damit sagen wolle, dass „Fleisch“ hier nur die
Nachkommenschaft Abrahams meine, so ist das völlig falsch, umso mehr als Paulus
ja an Heidenchristen geschrieben hat, und der Begriff „Fleisch“ in der Bibel
nun einmal den abgrundtief verdorbenen Menschen allgemein meint.
Wenn Dunn dieselbe Auslegung auch dem
Römerbrief überstülpt214, so vergisst er völlig, dass diese
Gemeinde keine Gemeinden messianischer Juden waren, oder doch nicht zum größten
Teil, sondern auch viele Heidenchristen enthielten, denen aber diese Worte
genauso galten und gelten. Gerade Röm. 3,19 macht deutlich, dass es um alle
Menschen geht, dass alle Welt vor Gott schuldig ist und niemand das Gesetz
Gottes halten kann, weder das mosaische Gesetz noch das natürliche Gesetz. Dunn
stimmt mit Sanders darin überein, dass jemand, der im Bund mit Gott ist, in
diesem Bund nur durch das Gesetz verbleiben kann215. Damit hebt er
tatsächlich das „allein aus Gnaden“, „allein durch den Glauben“, „allein um
Christi Verdienst willen“ auf, weil nun eben doch das Gesetz zum Bleiben in der
Christusgemeinschaft hinzu kommt. Dass aber unsere
Rettung, unser Heil, unsere Erlösung zu jedem Zeitpunkt allein aus Gnaden ist,
auch im Blick auf die Bewahrung, das hat er nicht verstanden.
Auf S. 22 klingt es klarer an, dass Dunn
das Gesetz auch in die Erlösung hineinmengt, auch wenn er es nicht breiter
ausführt.
Inzwischen sind nicht wenige, die der
„Neuen Sicht auf Paulus“ anhängen, wie Paula Fredriksen,
noch weiter gegangen und behaupten, Paulus hätte keine Trinität gekannt216
In diesem Zusammenhang wird dann auch
behauptet, Luther und andere hätten Paulus und dem Christentum eine „antijüdische
Prämisse“ gegeben217. Das ist völlig verkehrt. Luther
hat Paulus sehr wohl in seinem jüdischen Kontext verstanden, aber eben auch,
wie falsch das Judentum selbst das Alte Testament verstanden hat, schon zur
Zeit des Paulus, und welch eine Wende für Paulus selbst die Bekehrung vom
rabbinisch-pharisäischen Juden zum messianischen Juden oder Christen war, wie
es etwa Phil. 3 so hell zu Tage tritt.
John Gager
vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass Christen aus den Juden
sich weiter an die Thora halten müssten, nur nichtjüdische Christen seien davon
frei. Das sei ein Kernpunkt bei Paulus gewesen218. Dem ist aber
keineswegs so. Denn Timotheus, der Sohn einer jüdischen Mutter war, wurde nicht
deshalb beschnitten, weil er nach jüdischer Ansicht Jude war, sondern allein
darum, damit er als jemand, der beschnitten war, einen besseren Zugang zu den
Juden habe. Es wird dann von John Garr sogar
behauptet, Paulus habe auf der Feier des jüdischen Passah
bestanden und allgemein sei der Sabbath in der frühen
Kirche befolgt worden219. Tatsächlich aber finden wir
bereits in der Apostelgeschichte, und zwar gerade im Zusammenhang mit Paulus,
dass der Herrentag, der Sonntag, erster Tag der Woche, begangen wurde und
Gottesdiensttag war. Ebenso betont er im Kolosserbrief, wie auch im Römerbrief,
dass es keine besonderen Tage vor Gott gibt und das alte Gesetz in Christus zum
Abschluss gekommen ist. Paulus und dem Neuen Testament werden so von der „Neuen
Sicht“ Ansichten übergestülpt, aufgezwungen.
Es wird in der „Neuen Sicht“ ein Gegensatz
gegenüber der bisherigen Theologie aufgebaut, der so vielfach gar nicht
existiert hat220. Das biblisch-reformatorische Christentum wusste
sehr wohl, dass Jesus ein Jude war und dass die Gemeinde des Messias eine ist, von
Adam und Eva an bis zum Jüngsten Tag, nämlich aus all den Gläubigen an den
Messias aus dem Alten und Neuen Bund, also die Gemeinschaft der
Christusgläubigen aus Juden und Heiden. Der Bruch, der zwischen Judentum und
Christentum sich immer mehr entwickelte, ging vom Judentum aus, das sich dem
eigenen Messias verweigerte und schließlich, im Zusammenhang mit dem Bar-Kochba-Aufstand, die messianischen Juden blutig verfolgte
und so jegliche Verbindung unmöglich machte.
Die „neue Gesetzlichkeit“, wie man die
„Neue Sicht“ auch nennen kann, wird besonders deutlich, wenn im Zusammenhang
mit der Entscheidung der Apostel und Jerusalemer Gemeinde wegen der
Heidenchristen behauptet wird, mit dieser Entscheidung sei den Heidenchristen
das mosaische Gesetz übergeben worden – das Gegenteil war ja der Fall. Es
wurden nur sehr wenige Bestimmungen, die z.T. sehr am Rande standen,
aufgegeben, und zwar als Mitteldinge, um der Juden in ihrer Umgebung. Die „Neue
Sicht“ behauptet aber, die Nichtjuden hätten das (jüdische) Gesetz zu halten
gehabt221.
Es wird auch die Behauptung aufgestellt, etwa im Zusammenhang mit der Bekehrung
Lydias, dass die Frauen gar keine Juden gewesen seien, sondern Heiden, die die
jüdischen Sitten einhielten. Das aber sagt der Text überhaupt nicht. Nur für
Lydia stimmt dies nach dem Text – sie hatte sich den Juden angeschlossen, weil
sie die alttestamentliche Wahrheit erkannt hatte.
Dies kommt alles von der Grundsicht her,
die Kristen Stendahl 1961 formuliert hat, nämlich
dass es Paulus gar nicht um persönliche Schuld gegangen sei, sondern darum, wie
das Bundesgesetz unter der Einbeziehung von Christus zu erhalten sei und wie
die Beziehung von Menschen aus den Juden und aus den Heiden sich in dem Bund
und dem Bundesgesetz sich gestalten; oder, wie Wright es behauptet, es gehe gar
nicht um Erlösung, sondern um die Kirche, nicht um Soteriologie, sondern
Ekklesiologie.222
Wenn behauptet wird, Paulus habe die
Korinther 1. Kor. 5,8 aufgefordert, das jüdische Passah zu feiern223,
so gibt es dafür keinerlei Anhaltspunkt, denn im Text ist nur vom „Fest“ die
Rede. Und wie Paulus zu der Verbindlichkeit jüdischer Feiertage stand, hat er
in Röm. 14; Gal. 4 und Kol. 3 sehr deutlich gemacht. Während N.T. Wright
hinsichtlich dieser Dinge vorsichtig ist, neigt John Garr
sehr viel stärker dazu, zu einem jüdischen Christentum des ersten Jahrhunderts
zurückzukehren224. Dies ist eine eindeutig gesetzliche Sichtweise,
die völlig unbiblisch ist, denn im Neuen Testament
haben wir keine Vorschriften über Bräuche, Gottesdienstordnungen, Feiertage.
Wenn die frühe christliche Gemeinde in vielem noch den jüdischen Bräuchen, an
manchen Orten zumindest, gefolgt ist, dann
nicht, weil dies Gesetz war, sondern als freien Stücken.
Wie weit die „Neue Sicht“ von der Bibel
entfernt ist, zeigt sich in Stendahls frecher
Behauptung, dass Paulus überhaupt kein schlechtes Gewissen wegen irgendwelcher
Sünden behabt habe. Er hätte sich gar nicht als
Gerechtfertigter und Sünder zugleich gesehen225. Stendahl überliest anscheinend die Aussagen in Römer 7,
ebenso auch, was Paulus über die Verfolgung der Gemeinde durch ihn schreibt,
ebenso 1. Tim. 1,15.
Wie ist also diese „Neue Sicht auf Paulus“
zu beurteilen? Adolf Pohl schreibt in seinem Kommentar zum Galaterbrief zu Gal.
2,16: „In der Forschung wird breit erörtert, ob Paulus mit seiner
Gesetzeskritik wirklich das eigene Verständnis des Judentums seiner Zeit
getroffen habe. Unter Berufung auf Teile des jüdischen Schrifttums belegt man,
wie fern den Schriftgelehrten solch eine einseitige Leistungsreligion gelegen,
wie viel sie daneben auch von Gnade gewusst hätten. Man sollte mit diesen
Hinweisen aufhören, weil sie zu selbstverständlich sind. Die Urteile des Paulus
waren und sind ja vom Boden des Gesetzes aus nicht nachvollziehbar. ‚Paulus
käme es nie in den Sinn zu behaupten, was er entdeckt habe, hätte auch durch
das Gesetz entdeckt werden können. Seine Einschätzung des Gesetzes geschieht
auf der Grundlage der Christuserfahrung, die für ihn alles änderte. Das Urteil,
Paulus habe das Gesetz missverstanden, argumentiert demgegenüber stets auf dem
Boden des Gesetzes.’ (H. Weder: Einsicht in Gesetzlichkeit. Paulus als
verständnisvoller Ausleger menschlichen Lebens; in: Judaica
43 (1987), S. 22)“226 Gerade der Galaterbrief, aber auch
der Römerbrief, macht immer wieder deutlich, dass es eben nicht nur um einen
innerjüdischen Konflikt geht, das teilweise sicher auch, sondern dass es um
weit mehr geht, weil alle Menschen unter dem Gesetz stehen, nämlich dem
natürlichen Gesetz, von dem etwa Röm. 2,14.15 die Rede ist. Gleichgültig also,
ob sie sich mit dem natürlichen Gesetz abmühen oder zusätzlich noch mit dem
jüdischen Gesetz – es ist sinnlos, es hilft nichts vor Gott.
Dass Gesetzes- oder Leistungsreligion auch
Gnade beinhalten kann, ist ja nichts Neues. Auch der römische Katholizismus
kannte und kennt Gnade, aber eben nicht das allein
aus Gnaden, allein um Christi
Verdienst willen, allein durch den
Glauben. Darauf aber kommt es an. Wie Pohl und Weder es deutlich ausgedrückt
haben: Es ist bei Paulus eine grundsätzliche Kehrtwende im Leben mit der
Christusbegegnung vor Damaskus geschehen, die ihn sowohl die
jüdisch-rabbinische Gesetzesreligion als auch Aufgabe und Ziel des Gesetzes neu
begreifen ließen. Die „Neue Sicht auf Paulus“ will letztlich hinter das Damaskuserlebnis zurück und bringt eine neue
Gesetzlichkeit, die natürlich im Rahmen dieser Gesetzlichkeit auch mehr oder
weniger Gnade beinhalten kann. Aber sie bleibt bei einem gesetzlichen
Grundgerüst und kennt die klare Unterscheidung von Gesetz und Evangelium nicht.
Und: Sie leugnet die Rechtfertigung des Sünders durch die Zuerkennung der
Gerechtigkeit Christi, leugnet, dass der Freispruch im Jüngsten Gericht
aufgrund dieser zuerkannten und im Glauben empfangenen Gerechtigkeit Christi
geschieht. Deshalb ist die „Neue Sicht auf Paulus“ tatsächlich der Weg zurück
in die rabbinische und römische Gesetzlichkeit.
Interessant auch, was Richard D. Phillips
von der Presbyterian Church of
America in seinem Referat auf der Tagung des
Süd-Florida-Presbyteriums 2004 als einigende Beweggründe für diese Bewegung
herausgefunden hat. Er nennt unter anderem: Als Antwort auf den Holocaust eine
positivere Bewertung des Judentums des 1. Jahrhunderts zu finden; die Differenz
zwischen Rom und dem Protestantismus in der Rechtfertigungslehre zu überwinden;
die Rechtfertigungslehre so neu zu definieren, dass die Spannung zwischen
Rechtfertigung und Heiligung überwunden wird; politische und soziale
Dimensionen in den Rechtfertigungsbegriff einzufügen.227 Allein das zeigt
schon, wie irrig die gesamte Bewegung ist, denn es sind allesamt unbiblische und synkretistische Argumente. Tatsächlich ist
ja der Bundesnomismus, wie er auch von Wright
vertreten wird, nichts anderes als ein neuer projüdischer Aufguss der römischen
Lehre, die ja allerdings keine Spannung zwischen Rechtfertigung und Heiligung
kennt, weil sie beides vermischt.
Übrigens: Auch die historischen Argumente,
die E.P. Sanders in seinen Ausführungen vorgibt, dass nämlich das rabbinische
Judentum keine Erlösung durch Verdienst gelehrt habe, sind falsch. Sowohl Jacob
Neusner als auch Andrew Das haben nachgewiesen, dass
Sanders nur diejenigen Aussagen verwendet hat, die in sein Konzept passten,
viele andere aber einfach ausgelassen hat.228
Wie kommen diese Theologen zu ihren
Aussagen? Auch das wird bei Wright sehr klar: Er legt eben nicht die Schrift
durch die Schrift aus, sondern sieht sie als ein historisches Werk, das
historisch zu verstehen sei, wozu es dringend nötig sei, die jüdische Literatur
des ersten Jahrhunderts zu lesen – und durch sie dann die Bibel. Das ist aber
untragbar. Das heißt: Der Bibel einen Interpreter überstülpen. Das heißt, die
Schrift nicht mehr so zu nehmen, wie sie dasteht, sondern durch außerbiblische
Elemente sich eine Brille zu verschaffen, durch die dann die Bibel gelesen
wird.229
Was
ist unter NLP (Neurolinguistische Programmierung) zu verstehen? NLP steht ganz in der Tradition Antonio Gramscis und der 68er Neomarxisten oder Kulturmarxisten,
denen es nicht nur darum ging und geht, Machtstellungen zu erringen, sondern
vielmehr, auf möglichst subtile, unauffällige Weise, das Denken der Menschen zu
verändern, umso, wie Gramsci es nannte, die
„kulturelle Hegemonie“ zu gewinnen. Darum geht es übrigens gerade auch den
„Grünen“, wie schon ihr Vordenker Rudolf Bahro hervorhob. Letztlich geht es
darum, die christlich-abendländischen Werte, Tradition, Geschichte zu
zerstören, oder, wie Bahro es damals nannte, die Bevölkerung „von der bis in
die Tiefenschichten verinnerlichten, beschränkten Sozialisation zu befreien“.
(Logik der Rettung. Stuttgart 1987. S. 142.278)
Gerade Schule und Kirche waren Bahro dafür
besondere Hindernisse. Die Schulen wollte er in „lernbefreite
Selbstverwirklichungsagenturen“ verwandeln. (Wer die heutigen Konzepte liest,
dass die Lehrer nur noch „Lernbegleiter“ sein sollen, vielleicht ein „Coach“
für die Kinder, dass die Kinder selbst bestimmen sollen, was sie wann lernen,
der erkennt, wie weit diese linken zerstörerischen Konzepte bereits
durchgesetzt wurden.) Es geht nicht mehr um Bildung, sondern um
Desorientierung, Umerziehung, Umprägung.
NLP ist dabei von großer Bedeutung. Es ist
ein Manipulationsverfahren, das gerade in der politischen Propaganda oft
verwendet wird. John Grinder, der die Methode
zusammen mit Richard Bandler entwickelt hat, sagte
selbst, es sei die beste Manipulationsmethode, das ihm bekannt sei (Vom Umgang
mit der Wirklichkeit. 3sat, 30.01.2006).Dabei wurden verschiedene andere
Manipulationsmechanismen kombiniert. Der Mensch soll dabei über die Wahrnehmung
(„neuro“) mittels sprachlicher Botschaften
(„linguistisch“) „programmiert“ bzw. umprogrammiert werden. Nach
Selbstdefinition ist NLP eine „Sammlung höchst wirksamer Kommunikations- und
Veränderungstechniken“, mit denen die Persönlichkeit angeblich „bis in den Kern
der Identität hinein“ verändert werden kann (in: Hans Peter Kobler: Neue Lehrer
braucht das Land – Kommunikation & Lernen. Paderborn 1995. S. 20) Hypnose
spielt bei NLP eine zentrale Rolle, d.h. neue Ideen sollen als hypnotische
Botschaften unbemerkt eingepflanzt und Wertvorstellungen so umgepolt werden.
Laut NLP gebe es keine Realität, da jeder
Mensch seine eigene Realität habe, und auch keine Fehler oder Versagen.
Außerdem stecke hinter jedem Verhalten eine positive Absicht. Damit wird
eindeutig Gut und Böse geleugnet. Das zeigt, wer hinter dieser Methode steckt,
nämlich, der, der ein Lügner von Anfang ist (Joh. 8,44), der Teufel. Ohne
Realität, Fehler, Versagen, schlechte Absichten gibt es auch keine Maßstäbe,
keine Werte, keine Normen mehr, um Recht und Unrecht zu messen. Damit werden
Gewalt und Willkür Tor und Tür geöffnet.
Worte seien, gemäß NLP, dazu da, um
psychische Zustände zu formen. Worte werden so zu „hypnotischen Worthülsen“,
die nur der Manipulation dienen. (nach: Zeit-Fragen Nr. 25, 2012)
Aus
anderen Kirchen:
„Fest der Kreuzerhöhung“
ökumenisch feiern? Die EKD hatte beschlossen, dass am 14.09.2017
– im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum (!) – eine ökumenischen
Gottesdienst zum „Fest der Kreuzerhöhung“ geben sollte. Die römisch-katholische
und die Ostkirche finden da die angebliche „Wiederauffindung des Kreuzes Jesu“
durch die oströmische Kaiserin Helena beim Bau der Jerusalemer Grabeskirche. In
diesem Zusammenhang verehrt vor allem Rom seine sogenannten „Kreuzreliquien“
(wie viel Kreuze wird man wohl aus denen zusammenbauen können?). Der Augsburger
evangelische Theologe Dr. Bernd Oberdorfer behauptete
gar, diese Feier sei eine „tiefere Weisheit“ und meinte, es gehe doch um die
Bedeutung des Kreuzes. (nach: selk-info Nr. 435,
10/2017, S. 17) Tatsächlich ist diese „Feier“ ein handfester Skandal. Die
Begründung ist an den Haaren herbeigezogen, denn die Kreuzestheologie sollte
jeden Sonntag von der Kanzel verkündigt werden, besonders haben wir dazu
außerdem Karfreitag. Dieses „Fest der Kreuzerhöhung“ ist dagegen eine eindeutige
Reliquienverehrung, also Götzendienst, dem sich die EKD angeschlossen hat. Was
hier vorangetrieben wird ist, an der Basis auch die Ausübung des christlichen
Glaubens immer mehr zu vereinheitlichen, um so die Einheitskirche
voranzutreiben, die ja angestrebt wird (wohl unter dem Papst). Dass auch ein
Pastor der Bund-Baptisten meinte, auch weiterhin sollte dieses Fest ökumenisch
gefeiert werden, zeigt nur, wie tief dieser Bund theologisch schon gesunken
ist.
Was ist von
der Lutherbriefmarke des Vatikan zu halten?
Der Vatikan gibt ab 23. November 2017 eine Briefmarke heraus, die das Bild über
dem Portal der Schlosskirche zu Wittenberg zeigt, Christus am Kreuz und Luther
links davon knieend mit der deutschen Bibel, rechts
davon Melanchthon mit dem Augsburger Bekenntnis. (nach: https://www.idea.de/gesellschaft/detail/der-vatikan-wuerdigt-martin-luther-mit-einer-briefmarke-103257.html) Das
liegt durchaus in der Handlungsweise des Vatikan, dadurch etwa die
Evangelischen einzufangen, indem man gute Stimmung bei ihnen erzeugt, vor allem
bei den Christen vor Ort, denen keine Kenntnisse der Unterscheidungslehren mehr
beigebracht werden. Denn damit vergibt sich Rom gar nichts, ändert aber nicht
eine einzige Lehre. So hat sie auch bis heute keine der Lehren, die einst in
der Reformation zur Trennung geführt haben, geändert, sie vielmehr ja in Trient
bekräftigt und die biblisch-reformatorische lutherische Lehre verdammt. Weitere
Irrlehren sind ja dazugekommen, wie die Unfehlbarkeit des Papstes und die
Himmelfahrt Marias. Keiner mache sich also etwas vor. Rom hat sich nicht
geändert und ändert sich nicht, es hat nur eine andere Taktik als früher, momentan
nicht so gewaltsam, sondern mehr hinterhältig, immer typisch jesuitisch.
In der
schwedischen „Kirche“ soll nicht mehr Er oder HERR von Gott ausgesagt werden:
Vertreter der sogenannten „Kirche von Schweden“, wie die halbstaatliche
Religionsvereinigung in Schweden heißt, haben nach mehrtägiger Tagung in
Uppsala beschlossen, dass künftig die Pastoren im Gottesdienst, außer im
Vaterunser, Gott möglichst nicht mehr mit den in der Bibel vorgegebenen
männlichen Begriffen bezeichnen werden soll wie Er, HERR, Vater, sondern
„geschlechtsneutral“ als Gott. Dies wurde begründet damit, dass Gott jenseits
unserer Geschlechter sei. (nach: https://www.idea.de/frei-kirchen/detail/schwedische-kirche-spricht-von-gott-kuenftig-geschlechtsneutral-103380.html#comments)
Dies ist nur ein w weiteres Zeugnis von dem furchtbaren Abfall der einstigen
„Kirche von Schweden“ von Schrift und Bekenntnis. Tatsächlich ist sie heute
eine religiöse Sekte, mehr nicht. Wie Gott zu bezeichnen ist, das haben nicht
Menschen zu entscheiden, gleichgültig, welches Amt sie bekleiden, welche
Stellung sie in Volk, Staat oder Religion einnehmen mögen. Wie wir von Gott
reden, das gibt er uns selbst in seinem Wort vor. Wer aber die Bibel nicht mehr
als Gottes irrtumsloses Wort anerkennt, der hat damit auch keine göttliche
Autorität mehr über sich, weil er Gott nun seinem menschlichen Wahn meint,
unterwerfen zu können. Bibeltreue lutherische Christen haben ja verschiedene
Kirchen außerhalb dieser Religionsvereinigung, wie die Evangelisch-Lutherische
Kirche in Schweden, die Lutherische Konkordienkirche,
die Evangelisch-Lutherische Bekenntniskirche und die Lutherische
Bekenntniskirche. Daneben gibt es noch die sogenannte „Missionsprovinz“, die
ihre Stellung zur „Kirche von Schweden“ noch nicht eindeutig geklärt hat.
Rumoren in der
Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA): Die italienische,
maltesische und spanische Evangelische Allianz haben sich ausdrücklich gegen
den auf Rom fixierten Kurs der WEA, wie er etwa gerade auch von Thomas
Schirrmacher vertreten wird, gewandt, die spanische Evangelische Allianz auch
ein eigenes Papier dazu herausgegeben. Sie hatten schon nach der Wahl des
„Papstes“ Franziskus zusammen mit der französischen und der polnischen
Evangelischen Allianz vor einer zu großen Nähe zu Rom gewarnt und unter anderem
auf die sehr intensive Marienverehrung des „Papstes“ und seine zum Teil
altliberale Theologie hingewiesen. Die drei Allianzen sehen die WEA im Strom
des allgemeinen ökumenischen Mainstream, der dem des Weltkirchenrates faktisch
gleicht und warnen vor einem Zerbrechen der WEA. Sie weisen auch darauf hin,
dass die Evangelische Allianz unter anderem einst als Bollwerk gegen
protestantischen Liberalismus, gegen römischen Katholizismus und östliche
Orthodoxie gegründet wurde. (nach: https://www.idea.de/frei-kirchen/detail/weltallianz-debatte-um-rom-freundlichkeit-weitet-sich-aus-103552.html)
Rheinische
Kirche will nicht, dass Muslime Christen werden:
Die Landessynode der Rheinischen „Evangelischen Kirche“ hat gegen nur sieben
Gegenstimmen auf ihrer Tagung vom 7.-12. Januar 2018 in Bad Neuenahr
beschlossen, dass sie in ihrer Arbeit nicht Muslime zum christlichen Glauben
bekehren will, sondern davon ausgehe, dass sie den einen Gott verehren. Gegen
diesen schriftwidrigen Beschluss hatte sich sehr klar
besonders der Superintendent von Wetzlar, Jörg Süß, gewandt, sowie derjenige
vom Bezirk an der Agger (Gummersbach), Jürgen Knabe.
(nach: https://www.idea.de/frei-kirchen/detail/rheinische-kirche-will-muslime-nicht-mehr-bekehren-103870.html#comments) Damit hat die
Rheinische „Kirche“ einmal mehr deutlich gemacht, dass sie keine christliche
Kirche ist, sondern eine von Schrift und Bekenntnis abgefallene häretische
Religionsvereinigung. Gerade die beiden Superintendenten, die deutlich das
biblische Zeugnis auf der Synode verkündet haben, sollten sich wenigsten vom
Kirchenregiment der Rheinischen Kirche lossagen. Jeder, der wahrhaft bibeltreu
Christ sein will, muss diese Kirche verlassen, sonst wird er mitschuldig an
dieser Häresie. Denn Allah ist nicht der Gott der Bibel, sondern ein Götze. Und
wer nicht will, dass Muslime zu Jesus Christus als ihrem Retter bekehrt werden,
der will damit, dass sie in die Hölle gehen. Ist das wohl christliche Nächsten-
und Retterliebe?
Reformationstag als
Feiertag in Hamburg und Schleswig-Holstein: Die Parlamente der
beiden norddeutschen Länder haben beschlossen, den Reformationstag in ihren
Gebieten zum staatlichen Feiertag zu machen. Sie wollen ihn aber gleichzeitig
politisch okkupieren und somit der Entchristlichung weiter Vorschub leisten.
(nach: https://www.idea.de/politik/detail/hamburg-fuehrt-reformationstag-als-gesetzlichen-feiertag-ein-104445.html; https://www.idea.de/politik/detail/der-reformationstag-ist-neuer-feiertag-in-schleswig-holstein-104365.html) Insofern ist das Ganze
ein Danaergeschenk an die Kirchen, vor allem wenn sie, die die Nordelbische Kirche, Welten von Schrift und Bekenntnis
entfernt ist und daher die meisten Pastoren dort wohl wenig mit diesem Tag
anzufangen wissen. Denn es wäre nun Aufgabe der Kirchen, diesen Tag von der
Bibel her zu füllen.
Vatikan nähert sich
der kommunistischen Führung Rotchinas an. Unterdrückung der Religionen in China
auf neuem Niveau: Wieder emeritierte römisch-katholische Erzbischof von Hongkong, Joseph
Kardinal Zen Ze-kuin in einem Interview mit Martin
Lohmann mitteilte, scheint der Vatikan dabei zu sein, um mit der
kommunistischen Führung Rotchinas zu einer Übereinkunft zu kommen, die
katholische Untergrundkirche zu opfern und die von den Kommunisten dirigierte
und beherrscht „Chinesische katholische patriotische Vereinigung“ anzuerkennen,
die bisher vom Vatikan als illegal betrachtet wird und deren „Bischöfe“
exkommuniziert sind. So wurden zwei Bischöfe der Untergrundkirche von Papst
Franziskus aufgefordert, ihr Amt aufzugeben, um Platz zu machen für „Bischöfe“
der der KP-hörigen Vereinigung. Es scheint, wie die in New York erscheinende
Jesuitenzeitschrift „Amercia“ berichtet, geplant zu
sein, dass der Papst die Exkommunikation von sieben illegalen Bischöfen
aufhebt.
Kardinal Zen wies auch
darauf hin, dass die neuen verschärften Bestimmungen, die seit dem 1. Februar
2018 gelten, die Religionsgemeinschaften noch stärker staatlicher Kontrolle
unterwerfen und sie auch ideologisch an die Kandarre
nehmen wollen. Unter anderem heißt es dort, dass der Staat die Religionen
anleite, sich an die sozialistische Gesellschaft anzupassen. Unter anderen
heißt es auch, dass die Religionsgemeinschaften die „sozialistischen Kernwerte“
akzeptieren müssten. Die „Chinesische Bischofskonferenz“ der „Patriotischen
Vereinigung“ hat es in ihrer Satzung festgeschrieben, sich an die
„sozialistische Gesellschaft anzupassen“. Sie untersteht „der geschäftlichen
Anleitung sowie der Beaufsichtigung und Verwaltung durch die Staatliche
Administration für religiöse Angelegenheiten“.
Wie weit der Vatikan sich
den rotchinesischen Kommunisten schon angepasst hat, zeigt des argentinischen
Kurienbischofs Sanchez Sorondo, der Kanzler der Päpstliche Akademie der Wissenschaften in Rom ist. Er hat
behauptet, im Unterschied zum Westen gälten in China der Schutz des Lebens und
der Umwelt; die katholische Sozialdoktrin werde dort beispielhaft umgesetzt.
(nach: http://www.preussische-allgemeine.de/nachrichten/artikel/kardinal-zen-gegen-faule-kompromisse.html) Das sagt eigentlich
schon alles über den linksextremen Kurs Roms unter Papst Franziskus.
Lebensrecht:
UN
hebelt Lebensrecht der Kinder im Mutterleib aus: Der UN-Menschenrechtsrat hat erklärt, dass die Kinder
im Mutterleib nicht unter das in der Internationalen Konvention bürgerlicher
und politischer Rechte festgeschriebene Recht auf Leben fallen. (nach einer
Email von ECLJ) Damit hat sich die UN endgültig als eine verbrecherische
Organisation geoutet, gegründet, um den Macht- und Profitinteressen einiger
weniger zu dienen. Es wird auch deutlich, dass die Gemeinde Christi sich in
nichts, gar nichts auf irgendwelche weltlichen Mächte oder Kräfte verlassen darf,
denn diese Welt ist gefallen und ihre Mächte und Kräfte sind widergöttlich und
antichristlich.
taz
will Aufhebung des Verbots der Werbung für Abtreibung: In der Wochenendausgabe der linksaußen-Zeitung taz vom
18./19.11.2017 fordert dieses Blatt, die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
zuzulassen und zeigt auf ihrer Titelseite 27 Ärzte, die sich mit dem Satz „Wir
machen Schwangerschaftsabbrüche“ auch noch ihrer Verbrechen rühmen. In dem
Blatt behaupten diese „Ärzte“, die zumindest teilweise ihren Lebensunterhalt
durch die Ermordung von Kindern im Mutterleib finanzieren, sie würden durch die
Lebensrechtler „eingeschüchtert“. (Anscheinend wollen
sie der Lebensrechtsbewegung das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Kampf
für das Leben verbieten lassen.) Die Linke hat einen Gesetzentwurf erarbeitet,
der die Aufhebung des Werbeverbots zum Inhalt hat. (nach: https://www.idea.de/politik/detail/taz-haelt-das-werbeverbot-fuer-abtreibungen-fuer-veraltet-103273.html) Es wird einmal
mehr deutlich, dass linke Ideologie eine mörderische Ideologie ist. Auch die
Forderung nach Abtreibungsfreigabe ist ja aus dieser Ecke gekommen und wurde
schon im Kaiserreich erhoben, war nur damals glücklicherweise nicht
durchsetzbar. Man bedenke nur, dass schon in der Französischen Revolution die
schlimmen Mordtaten und die Terrorherrschaft von den Linken ausging
(Jakobiner). Nicht anders bei den Unruhen 1848/49 in den deutschsprachigen
Staaten, als nicht wenige von denen, die heute als „Freiheitskämpfer“ für die
Demokratie gefeiert werden, brennend und mordend als Aufrührer durch die Lande
zogen (Struve, Herwegh u.a.), bis ihnen endlich von
regulären Truppen Einhalt geboten wurde. Oder was sind die Ergebnisse der
marxistisch-kommunistischen Regime im Ostblock, in China und Indochina? Nicht
zuletzt Zigmillionen Tote. Ein ähnliches Ergebnis hat
auf der anderen Seite der Nationalsozialismus aufzuweisen, der mit dem Marxismus-Sozialismus-Kommunismus
ja durchaus das gemeinsam hat, dass sie allesamt gottlos sind und daher ohne
feste Bindungen und so nihilistisch und den Menschen zum Maß aller Dinge machen
– und ihn so dem Totalitarismus ausliefern.
Ohio
verbietet Abtreibung wegen Down-Syndrom:
Der US-Bundesstaat Ohio hat ein Gesetz erlassen, das es verbietet, dass Mütter
ein Kind abtreiben, weil bei ihm Down-Syndrom diagnostiziert wurde. Das Gesetz
wurde mit 20 gegen 12 Stimmen im dortigen Senat verabschiedet. Ärzten, die
dennoch eine Abtreibung vornehmen, droht der Verlust
der Zulassung und eine strafrechtliche Verfolgung. (nach: ALfA-newsletter,
17.12.2017)
Oberster
Gerichtshof in Guatemala kippt UN-Abtreibungsentscheidung: Der Oberste Gerichtshof von Guatemala hat eine
UN-Entscheidung, die Abtreibungen als einen Rechtsanspruch bezeichnete,
abgewiesen und die Regierung aufgefordert, nicht nach dieser UN-Entscheidung zu
handeln. Vielmehr müsse es darum gehen, den Frauen wirklich zu helfen und die
Unschuldigen (gemeint sind vor allem die Kinder im Mutterleib) zu schützen.
(nach: https://c-fam.org/friday_fax/guatemala-supreme-court-strikes-unfpa-pro-abortion-manual/)
Vatikan
verleiht Abtreibungsaktivistin vierthöchsten Orden: Der Vatikan hat der niederländischen Ministerin für
Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, Lilianne Ploumen
von der linken Arbeitspartei den vierhöchsten Orden verliehen, den er zu
vergeben hat. Auf Rückfrage und weil dies bei römischen Katholiken einen Sturm
der Entrüstung ausgelöst hatte, wurde vom Vatikan behauptet, dies sei im Rahmen
eines Besuchs der niederländischen Königspaars im Vatikan geschehen, bei dem
auch Frau Ploumen dabei war. Der Papst hätte nichts
davon gewusst, dass Lilianne Ploumen 2017 eine
Organisation gegründet hat, die abtreibungswillige Frauen unterstützen soll.
Wie aber zu erfahren war, hat der Papst durchaus Kenntnisse von den Vorgängen
im Vatikan. Frau Ploumen sieht den Orden auch als
eine Auszeichnung für ihre Abtreibungstätigkeit. (nach: http://www.freiewelt.net/nachricht/abtreibungsaktivistin-erhaelt-paepstlichen-orden-10073317/) Dies macht einmal mehr deutlich, dass der derzeitige
Papst dabei ist, in vielen ethisch-politischen Bereichen eine eher konservative
Haltung aufzugeben und sich dem Zeitgeist anzupassen.
Leihmutterschaft? 23 Nichtregierungsorganisationen haben bei der Haager
Internationalen Konferenz für Privatrecht gegen Bestrebungen protestiert,
Leihmutterschaft zu ermöglichen, zumindest in einem gewissen Rahmen. Wie die
NGOs ganz deutlich herausstellen, stellt Leihmutterschaft „die Inbesitznahme eines
Anderen“ dar, was es „seit der Abschaffung der Sklaverei nicht mehr gegeben“
habe. Die Mutter, die Frau, die das Kind fast zehn Monate in sich trägt, wird
auf den Bauch reduziert und zu einem Ausbeutungsobjekt im materialistischen
System. Die NGOs fordern daher, zu Recht, jegliche Form der Legalisierung von
Leihmutterschaft zu unterlassen und vielmehr eine Konvention gegen
Leihmutterschaft, ähnlich wie der gegen Sklaverei, zu erarbeiten und
international verbindlich zu machen. (nach: ALfA-news
vom 11.02.2018)
Religionsfreiheit,
politisch-ideologische Tendenzen, Schulen:
Keine Gender-Ideologie in Paraguay: Der Bildungsminister von Paraguay, Enrique Riera,
hat auf der Tagung der Evangelischen Lateinamerikanischen Allianz mitgeteilt,
dass die Gender-„Theorie“ in Paraguay nicht im Unterricht weitergegeben werde.
(nach: https://www.idea.de/politik/detail/paraguay-bildungsminister-schliesst-gender-lehre-an-schulen-aus-103042.html) Es geht also auch anders, man muss nur wollen.
Interreligiöse Kindertagesstätte in Pforzheim: Nach Berlin soll nun auch Pforzheim eine
„interreligiöse Kindertagesstätte“ erhalten. Die „Religionsvertreter“ hätten
mit großer Mehrheit zugestimmt. (nach: https://www.idea.de/frei-kirchen/detail/evangelische-kirche-fuer-interreligioese-kita-in-pforzheim-103265.html) Etwas Ähnliches war ja erst kürzlich aus Berlin
vermeldet worden. Das zeigt nur, wie tief die „christlichen“ „Kirchen“ gesunken
sind, die inzwischen weder willens noch fähig sind, die Kinder bewusst
christlich zu erziehen. Sie tragen damit offen und gewollt bei zur Zerstörung
der Kirche Jesu Christi wie auch zu der einst vom Christentum geprägten
abendländischen Kultur. Daher ist jeder bibel- und bekenntnistreue Christ
aufgerufen, aus diesen „Kirchen“ auszutreten, freie bekenntnisgebundene
Gemeinden zu bilden und mit diesen dann auch eigene Kindertagesstätten, Schulen
und Hochschulen, um in diesem immer antichristlicheren Staat den Kindern und
Jugendlichen eine umfassende christliche, konfessionell gebundene, Erziehung zugute kommen zu lassen.
Regierung in NRW will Sonntagsschutz lockern: Die von CDU und FDP gebildete Regierung in Nordrhein-Westfalen
will die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht verdoppeln, wobei
einer in der Adventszeit liegen darf. Es wird behauptet, so solle die
Konkurrenzfähigkeit der Geschäfte gestärkt werden. (nach: https://www.idea.de/politik/detail/nordrhein-westfalen-landesregierung-will-sonntagsschutz-lockern-103263.html) Dies sollte einem bei den beiden Parteien nicht wundern,
denen weder christlicher Glaube noch christlich-abendländische Kultur oder gar
das Soziale etwas gilt, sondern der Profit der Unternehmer alles ist. Eine
wirklich im biblischen Christentum verankerte politische Kraft, die zugleich
konsequent sozial ist, wie das im Kaiserreich durch Hermann Wagener und
Ferdinand Lassalle als sozialkonservative Partei angestrebt wurde oder als
„Evangelisches Zentrum“ von Hans von Kleist-Retzow,
wie sie von den christlichen Gewerkschaftlern nach dem ersten Weltkrieg versucht
wurde und dann am Widerstand der römischen Prälaten scheiterte, die „ihre“
Partei, das Zentrum, nicht aus der Hand geben wollten, täte diesem Land bitter
not.
Christliche Kirchen, Friedhöfe und Anwesen vermehrt Ziel von Angriffen
in der BRD: Vor allem seit etwa zwei
Jahren sind christliche Kirchen, Friedhöfe und Anwesen vermehrt Ziel von
Angriffen, Einbrüchen, Zerstörungen, Schändungen. Dies wird in den
staatsoffiziellen Medien zumeist verschwiegen oder als „Vandalismus“ abgetan,
während solche Angriffe, betreffen sie einmal eine Moschee oder eine Synagoge,
sofort groß herausgebracht werden. Das ist ein weiteres Indiz für die Christentumsfeindlichkeit auch der Behörden in der BRD.
(nach: http://www.freiewelt.net/nachricht/die-verschwiegene-schaendung-christlicher-kirchen-und-friedhoefe-10072805/)
Sozialkreditsystem in Rot-China als Mittel der totalen Überwachung und
Gängelung: Mit dem in Rot-China
geplanten Sozialkreditsystem sollen bis 2020 alle privaten und staatlichen
Datenbanken verbunden sein. Ziel der Kommunistischen Partei ist es, jegliches
Verhalten zu erfassen, zu bewerten, zu belohnen oder zu bestrafen. Im Jahr 2014
hat bereits die Küstenstadt Rongcheng damit begonnen,
das System einzuführen. Jeder Bürger soll dabei ein Punkte-Konto bekommen, auf
dessen Grundlage der Staat dann bestrafen oder belohnen kann. Der
Sozialkredit-Punktestand muss bei allen möglichen Gelegenheiten vorgezeigt
werden, etwa bei einer eventuellen Beförderung beim Arbeitgeber, bei der
Beantragung eines Kredits, für die Mitgliedschaft in der KP, Zulassung für
Schulen, sozialen Leistungen, Abschluss von Versicherungen. Je nach Bewertung
werden Personen bevorzugt. Bei niedrigem Punktestand erfolgt regelmäßige
Kontrolle und die Person bekommt entsprechende Einschränkungen. Wer in der
untersten Klasse auftaucht, qualifiziert sich nicht mehr für
Führungspositionen, bekommt bestimmte Leistungen gestrichen, verliert seine
Kreditwürdigkeit. Auch bei Heiratsvermittlungen wird das System bereits
genutzt. Laut Aussage der KP sollen so die Menschen zu „moralisch einwandfreien
Bürgern“ erzogen werden, um die „harmonische Gesellschaft“ zu verwirklichen.
(nach: Deutschlandfunk, Chinas Sozialkredit-System auf dem Weg in die Diktatur.
Beitrag vom 05.09.2017; in: Zeitruf, 4/2017, S. 3)
Damit wird das totalitäre System noch mehr verstärkt. Es ist im Grunde aber
nichts Neues: Überall, wo man in dieser Welt versucht hat, ohne Gott die Folgen
des Sündenfalls auszumerzen, den neuen Menschen zu schaffen, ist man bei einem
totalitären System gelandet.
Genitalverstümmelung nimmt in der BRD zu: Mit der zunehmenden Islamisierung der BRD steigen auch
die Fälle von Genitalverstümmelung bei Frauen. Derzeit sollen offiziell etwa
50.000 genitalverstümmelte Frauen in der BRD leben, die Dunkelziffer ist
unbekannt. Aufgrund der von Frau Merkel forcierten Aufnahme aus islamischen
Ländern steigt aber die Zahl junger Mädchen, die unter irgendeinem Vorwand von
ihren Verwandten in ihr Herkunftsland geschickt werden, damit dort die
Verstümmelung durchgeführt wird, und die sich später in der BRD wegen der
Schmerzen bei einem Arzt melden. Kriminalpolizeilich werden diese Verbrechen
nicht erfasst, da die BRD diese religiös motivierte Körperverletzung als
religiöses Ritual wertet und nicht strafrechtlich verfolgt. (nach: ww.freiewelt.net/nachricht/weibliche-genitalvertuemmelung-in-deutschland-auf-dem-vormarsch-10073327/)
Symposium „Öffnung der Ehe – Folgen für alle“ in Frankfurt/Main: Das Symposium „Öffnung der Ehe – Folgen für alle“
beschäftigte sich mit rechtlichen und ethischen Fragen der „Ehe für alle“ sowie
der linken Genderideologie. Eingeladen hatte die „Demo für alle“ unter der
Leitung von Hedwig von Beverfoerde. Die Begleiterscheinungen dieses Symposiums,
nämlich die Art der linken Demonstrationen, zeigten einmal mehr, wie sehr die
Meinungsfreiheit in der BRD durch linke Kräfte gefährdet ist. Und dass sich der
Hessische Landtag – also einschließlich der CDU, die damit einmal mehr
bekräftigt hat, dass sie Teil des Linksblocks in der BRD ist – bemüßigt sieht,
sich gegen die Veranstaltung auszusprechen und Ablehnung gemäß der Bibel
sexueller Perversitäten wie Homo-, Bi- oder
Transsexualität nicht tolerieren will, zeigt umso mehr, wie der linke
Gesinnungsterror von ganz oben in der BRD gesteuert wird, befeuert auch durch
die linke Presse, wie etwa in diesem Fall vor allem die Frankfurter Rundschau.
(nach: proKompakt 04/2018, S. 8)
Gottlose Hochschulen: Immer
mehr Hochschulen in der BRD verweigern christlichen Einrichtungen wie
Studentenmission für Deutschland (SMD), Campus für Christus, Evangelische
Studierendengemeinde (ESG) die Akkreditierung. Gruppen von Studenten dürfen an
Hochschulen nur aktiv sein, wenn sie zugelassen, also „akkreditiert“ sind,
worüber der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) oder der Studentenrat (Stura) entscheidet. Diese Zulassung ist in bestimmten
Abständen zu erneuern. An immer mehr Hochschulen wird christlichen Kreisen die
erneute Zulassung verweigert, zum Teil mit der absurden Begründung, Religion
habe keinen Raum an der Hochschule bzw. weil Christen der offiziellen
Homo-Ideologie nicht anhängen. Fabian Mederacke, ein
Mitarbeiter der SMD, hat in den letzten vier Jahren derartige 30 Fälle
dokumentiert. Das Verbot trifft zwar
nicht nur Christen, da auch andere Religionen betroffen sind, aber da das
Christentum immer noch die größte Religion in der BRD ist natürlich vor allem
Christen. (nach: https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/gesellschaft/2018/01/28/unis-schliessen-christen-aus/) Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die BRD in
immer mehr Bereichen zu einem linkstotalitären System wird.
Berliner Linksregime will Genderideologie schon im Kindergarten
verbreiten: Die linke Berliner
Landesregierung versucht, nun auch in den Kindergärten ihre gottlose,
menschenverachtende Genderideologie durchzusetzen und über Bilderbücher Homo-
und Transsexualität zu verbreiten. Durch „geschlechterübergreifende
Rollenspiele und Gespräche“ soll diese Ideologie mit all ihren sexuellen
Perversionen schon den Kleinkindern eingeimpft werden. Ziel ist ja die völlige
Umformung der Gesellschaft und Zerstörung der Familie, was ja schon Karl Marx
propagierte. (nach: Email Initiative Familien-Schutz vom 16.02.2018)
EZB-Direktoriumsmitglied verneint Recht auf Bargeld: Laut Yves Mersch, einem
Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB) gibt es weder ein
Anrecht auf Bargeld noch auf Bargeldzahlung. Hinter solchen Äußerungen steckt
die von Mario Draghi betriebene Absicht, mittel- bis
langfristig das Bargeld abzuschaffen, um so die totale Überwachung und den
zentralistischen Überwachungsstaat durchsetzen zu können. (nach: Email Zivile
Koalition vom 22.02.2018)
Kinderrechte ins Grundgesetz?
Im Koalitionsvertrag, den CDU/CSU und SPD ausgearbeitet haben, steht unter
anderem die Absicht darin, sogenannte „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu
verankern. Spezielle „Kinderschutz“-Verbände und auch die von Schrift und
Bekenntnis Welten entfernten Großkirchen befürworten diesen Plan. Was aber
heißt das? Uwe Heimowski, der Politik-Beauftragte der
Deutschen Evangelischen Allianz wies darauf hin, dass damit das Erziehungsrecht
immer mehr auf den Staat übergehen würde, der festlegt, was zum „Kindeswohl“
gehört und was nicht. Damit richten sich schnell diese „Kinderrechte“ gegen das
Erziehungsrecht der Eltern und unterstützen die ideologische Infiltration der
Kinder schon im Kindergartenalter (wie es ja etwa im Land Berlin mit dem
umstrittenen Bilderbuch für Kitas versucht wird). So hat ja etwa Claudia
Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle der UN-Kinderrechtskonvention beim
Deutschen Institut für Menschenrechte behauptet, dass zu den Rechten der Kinder
ein Recht auf Information gehöre, und zu solchen Informationen wieder die über
(angebliche) Familien- und Geschlechtervielfalt. Solche „Information“ sollte so
früh wie möglich beginnen. Eltern könnten, kämen die ominösen „Kinderrechte“
ins Grundgesetz, letztlich dagegen nicht mehr vorgehen. Dass damit das
Erziehungsrecht der Eltern und ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit tangiert,
faktisch eingeschränkt wird, ist nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte legitim.
Tatsächlich ist es ja so, dass die Kinder
schon jetzt durch das Grundgesetz geschützt sind, da sie ja unter die
„Menschen“ fallen, deren Würde gemäß Grundgesetz geschützt ist. (nach: https://www.pro-medienmagazin.de/kommentar/2018/02/19/kinderrechte-ins-grundgesetz-eltern-hoert-die-signale/)
Was Kinderrechte oder „Kinderinteressen“
sind, wird dann von Parteifunktionären festgelegt, das heißt in der BRD, von
den Parteiapparatschiks des Linksblocks, der dieses
Land regiert.
Wer experimentiert mit dem deutschen Volk? In den ARD-Tagesthemen vom 20.02.2018 sagte der
UIS-amerikanische Politikwissenschaftler Yascha Mounk, dass in der BRD ein „historisch-einzigartiges
Experiment“ gewagt werde, nämlich eine mono-ethische und mono-kulturelle
Demokratie in eine multi-ethische zu verwandeln. Er hat dabei nicht gesagt, wer
dahinter steckt. (nach: Topic, 03/2018, S. 7)
Das
könnten Aussagen von Willy Wimmer erhellen, der von 1976-2009 für die CDU im
Bundestag saß und unter Helmut Kohl Parlamentarischer Staatsekretär im
Verteidigungsministerium war. Er weist hin auf den irischen Politiker Peter
Sutherland (1946-2018), der verschiedene bedeutende Posten in Wirtschaft und
Politik inne hatte und bei Kofi Annan Sondergesandter für Migration bei der UNO
war. Er war Mitglied sowohl bei der Trilateralen Kommission als auch der Gruppe
European Round Table und den Bilderbergern. Er
kämpfte für eine „globale Welt“, in der Grenzen keine Rolle spielen sollten.
Nationale Souveränität sei eine „Illusion“, „Erinnerungen vom eigenen Land zu
begraben“. Er schlug 2014 vor, die Homogenität und die Souveränität der
Nationalstaaten in Europa zu zerstören, und zwar, „indem große Migrationsströme
dorthin gelenkt würden“. Schon 2009 wurde genau das auf einer
Bilderberg-Konferenz diskutiert. Willy Wimmer folgert daraus, dass die
sogenannte Migrationskrise tatsächlich von langer Hand geplant war. (nach:
Topic, 03/2018, S. 8) (Nicht zuletzt hat ja auch die völlig grundlose Absenkung
der Hilfsmittel für Lebensmittel in den Flüchtlingslagern und die Politik der
Türkei zu dem plötzlichen Flüchtlingsstrom aus Syrien geführt sowie der
NATO-Terrorkrieg gegen Libyen den Ansturm aus Afrika mit bewirkt.)
Islam
und islamische Welt:
Heiratsrecht für neunjährige Mädchen? Der Irak will das Ehegesetz dahingehend ändern, dass bereits Mädchen
mit neun Jahren für heiratsfähig erklärt werden, wie die Initiative
Familienschutz am 18.11.2017 mitgeteilt hat. Wer den Islam kennt, den wird das
nicht wundern, gelten doch der Koran und Mohammeds Leben als DIE Autoritäten im
Islam. Und da Mohammed das Kind Aischa „heiratete“, da diese neun Jahre alt
war, ist das nach islamischer Auffassung rechtens. Das zeigt einmal mehr die
frauenfeindliche, kinderfeindliche Grundrichtung des Islam. Es zeigt aber
ebenso auch die verheerenden Auswirkungen der US-Aggressionspolitik, gerade
etwa gegenüber dem Irak. Denn die Baath-Partei hatte
1959 ein für den Vorderen Orient als „progressiv“ geltendes Eherecht
eingeführt, das Bestimmungen enthält, die für uns eigentlich selbstverständlich
sind: Verbot der Mehrehe und der Zwangsehe,
Heiratsfähigkeit erst mit 18 Jahren. Aber solch eine Regierung wollten die USA
ja nicht, sie mussten ja unbedingt ein irrsinniges islamistisches Regime
installieren. Das sind nun die Folgen.
Blasphemiegesetz in Mauretanien:
Ähnlich wie in dem extremistischen Pakistan gibt es nun auch in Mauretanien ein
Gesetz, das Gotteslästerung (was im Islam sehr weit ausgelegt werden kann) und
„Abfall“ vom Islam mit dem Tod bestraft. (nach: https://www.idea.de/menschenrechte/detail/mauretanien-auf-gotteslaesterung-steht-kuenftig-die-todesstrafe-103360.html) Damit wird einmal mehr dokumentiert, dass der Islam
weder Religionsfreiheit noch Menschenrechte kennt, sondern ein durch und durch
totalitäres System ist. So ist er im Koran beschrieben, so weisen ihn die Hadithe, die Lebensbeschreibungen Mohammeds, aus, so ist er
in der Scharia niedergelegt. Westliche Politiker sollten endlich ihre Tagträume
im Blick auf den Islam beenden und die Realität erkennen. Sonst werden sie sich
bald in ihren Ländern ganz ähnlicher Forderungen gegenüber sehen – und wie sie
so geneigt sind, immer nachzugeben, werden sie es auch dann tun.
Enteignung von Mor Gabriel rückgängig gemacht: Die Enteignung des christliches Klosters Mor Gabriel ist von der türkischen Regierung revidiert
worden. Allerdings ist die Lage bei anderen christlichen Einrichtungen
weiterhin schwierig. (nach: proKompakt, 49/2017, S.
17)
Mehrheit der Muslime weltweit für die Scharia: 69 % der Muslime weltweit wollen die Scharia als
Rechtsordnung, im Irak sogar 91 %, in Afghanistan 99 %, beides Herkunftsländer
von nicht wenigen sogenannten „Flüchtlinge“. Daher befürworten, als Folge, etwa
40 % aller Muslime weltweit die Ermordung von Menschen, die aus dem Islam weg
zu einer anderen Religion wechseln, in Afghanistan sind es sogar 79 %, in
Ägypten gar 86 %, im Irak immerhin noch 42 %. 13 % der US-Muslime befürworten
Selbstmordattentate, ebenso auch 13 % in der BRD, 24 % in Großbritannien, 29 %
in der Türkei und schon 35 % in Frankreich und gar 59 % in Ägypten, 75 % im
Gaza-Streifen. Messerstraftaten in der BRD haben von 550 im Jahr 2013 auf 4000
im Jahr 2016 zugenommen.
Scharia
heißt: keine Religionsfreiheit, keine Meinungsfreiheit, keine Gleichwertigkeit
der Frauen, keine Pressefreiheit, keine Gedankenfreiheit, keine künstlerische
Freiheit, keine Demokratie, Nicht-Muslime sind Bürger zweiter Klasse und können
getötet werden. (nach: http://www.theeuropean.de/dirk-foerger/12581-deutschland-ist-eine-republik-voller-lemminge)
Gewalttaten durch muslimische Asylanten nehmen stark zu: In Bayern sind die Sexualstraftaten im 1. Halbjahr
2017 gegenüber 2016 um 48 % gestiegen; der Anteil von Asylanten an der
Gesamtbevölkerung liegt dort bei 3 %, der Anteil an Sexualstraftaten bei 18 %,
wobei die Vorgehensweise der Kriminellen dabei besonders brutal ist. Gemäß der
Darstellungen von Frauenrechtlerinnen über arabische oder muslimische
afrikanische Staaten ist das nichts Ungewöhnliches, sondern „normal“, d.h.
Gewalt gegen Frauen gehört im Islam dazu. (nach: http://www.theeuropean.de/alexander-wendt/13303-der-krieg-gegen-frauen-hat-begonnen)
Im jordanischen Fernsehen wird über die Zukunft Europas unter
islamischer Herrschaft diskutiert: Im
jordanischen Fernsehsender JOSAT wird offen über die islamische Machtübernahme
in Europa diskutiert, etwa durch einen Scheich der Muslimbruderschaft. Dabei
sprach sich der Scheich offen für den Djihad oder
bewaffneten Kampf aus, wenn die Staaten nicht „freiwillig“ islamisch werden
wollten. Nicht-Muslime haben in solchen Staaten politisch nichts mehr zu
melden. Israel soll nach seinen Worten vernichtet werden. (nach: http://www.theeuropean.de/the-european/12050-der-islam-disktuiert-die-machtuebernahme-europas)
Religionswechsel in Malaysia nur mit Zustimmung des Islamischen
Gerichts: Der Oberste Gerichtshof in
Malaysia hat festgelegt, dass Muslime, die Christen werden bzw. geworden sind,
und dies auch offiziell in ihren Papieren eintragen lassen wollen, dies nur mit
Zustimmung des Islamischen Gerichts können. Es ging im konkreten Fall um
Personen, die aus christlichen Familien stammten, um der Ehe willen Muslime
geworden waren, und nun wieder christlich werden wollten. (nach: https://www.idea.de/menschenrechte/detail/malaysia-islamisches-gericht-muss-religionswechsel-zustimmen-104428.html) Dies Urteil zeigt einmal mehr, dass es in Malaysia
keine Religionsfreiheit gibt. Wer dort aus dem Islam Christ wird, muss dies
faktisch inoffiziell sein, unter Umständen im Untergrund leben oder, wenn es zu
gefährlich wird, auswandern. Die Fälle zeigen auch, wie falsch es ist,
außerhalb der eigenen Religion und Konfession zu heiraten, das sagt die Bibel
an vielen Stellen. Leider wird die Religionsfreiheit für Ex-Muslime auch in der
BRD immer mehr eingeschränkt, dass sie ja lieber Salafisten
im Land hat als Christen gewordene Ex-Muslime, die sie bevorzugt abschiebt.
184
vgl. The Gospel and Unity. Ed. Vilmos Vajta.
Minneapolis: Augsburg. 1971. S. 135-136; in: Kurt Marquart: The Doctrine of Justification.
1977 Reformation Lectures. In: Lutheran Synod
Quarterly. Vol. XVIII. No 1. Mankato,
Minnesota: Bethany Lutheran Seminary.
1978. S. 1. (Zitierweise: Marquart)
185
vgl. Marquart, a.a.O., S. 14
186
vgl. Vajta, a.a.O., S.
8-9; in: Marquart, a.a.O., S. 24 f.
187
vgl. Vajta, ebd. Ss. 7; in: Marquart, ebd.
188
Edmund Schlink: Theologie der lutherischen
Bekenntnisschriften. 3. Aufl. München: Chr. Kaiser Verlag. 1948. (Einführung in
die evangelische Theologie. Bd. 8.) S. 157. Vgl. auch S. 156 und 157, Fußnote
3.
189
ebd. S. 178
190
ebd. S. 180
192 vgl. N.T. Wright: The Shape of Justification. In: http://web.archive.org/web/20071011134901/http://thepaulpage.com/Shape.html; Phillips, S. 4 f.
193 vgl. Mattison: A Summary of the New Perspective on Paul, S. 5, in: http://web.archive.org/web/20071216210941/http://www.thepaulpage.com/Summary.html
194 vgl. ebd.
195 vgl. Mattison, a.a.O., S. 6. 7
196 vgl. N.T. Wright: The Shape of Justification. In: http://web.archive.org/web/20071011134901/http://thepaulpage.com/Shape.html; Phillips, S. 2
197 vgl. Phillips, a.a.O., S. 4
198 vgl. Todd McClure: N.T. Wright’s Treatment of the Theology of Justification. S. 2
199 vgl. ebd.
200 vgl. Phillips: The New Perspective on Justification. 2004. S. 4; in: http://web.archive.org/web/20071104035454/http://www.fpcjackson.org/resources/apologetics/Modern%20Unbib%20Chall%20to%20Covt%20Theology/phillips_new_perspective.htm
201 vgl. James Dunn: The New Perspective on Paul. S. 5
202 vgl. The New Perspective on Paul. S. 1, in: http://web.archive.org/web/20071015145515/http://paulperspective.com/page3.html#general
203 vgl. Phillips, a.a.O., S. 4
204 vgl. Dunn, a.a.O., S. 2
205 vgl. ebd.
206 vgl. Dunn, a.a.O., S. 3
207 vgl. Dunn, a.a.O., S. 4
208 vgl. Dunn, a.a.O., S. 6
209 vgl. Phillips, a.a.O., S. 6 f.
210 vgl. Dunn, a.a.O. S. 8
211 vgl. ebd.
212 vgl. Dunn, a.a.O. S. 9
213 vgl. Dunn, a.a.O. S. 11
214 vgl. Dunn, a.a.O., S. 13
215 vgl. Dunn, a.a.O., S. 14
216 vgl. Die Suche nach dem wahren Paulus. http://www.vision.org, S. 5
217 vgl. ebd.
218 vgl. Die Suche …, a.a.O., S. 6
219 vgl. Die Suche …, a.a.O., S. 7
220 vgl. Die Suche …, a.a.O.. S. 9-10
221 vgl. Die Suche …, a.a.O., S. 16
222 vgl. Phillips, a.a.O., S. 2
223 vgl. Die Suche …, a.a.O., S. 21
224 vgl. Die Suche …, a.a.O., S. 25
225 vgl. Mattison, a.a.O., S. 2
226 Adolf Pohl: Der Brief des Paulus an die Galater. Wuppertal und Zürich 1995. (Wuppertaler Studienbibel. Ergänzungsfolge der Reihe: Neues Testament.) S. 100
227 vgl. Phillips, a.a.O., S. 1
228 vgl. Phillips, a.a.O., S. 6
229 vgl. Orthodox Presbyterian Church, Declaration on Justification, S. 37 f.