Beständig in der Apostel
Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet! Apg. 2,42
DER BEKENNTNIS-
LUTHERANER
Lutherisches Blatt für
Bibelchristentum.
Mit Zustimmung der Lutherischen
Kirchen der Reformation (Lutheran Churches
of the Reformation, LCR)
herausgegeben von Roland Sckerl, Leopoldstr. 1, D-76448 Durmersheim; Tel.:07245/83062;
E-mail: Sckerl@web.de;
Internet: www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de
25. Jahrgang 2017 Heft 2/2017
Inhaltsverzeichnis
Um das unverfälschte Evangelium
(3. Teil)
Roland Sckerl
5. Die Auseinandersetzung mit dem Pietismus
Die Auseinandersetzung mit dem
Pietismus ist höchst bedeutsam. Einmal, weil er bis heute weitgehende
Auswirkungen hat, und zum anderen, weil er, sozusagen als seine „Kinder“, zum Revivalismus und zum Evangelikalismus führt. Er ist
grundlegend gekennzeichnet von einer Verlagerung des Schwerpunktes von der
Rechtfertigung auf die Heiligung, von den objektiven Gnadenmitteln hin zu
subjektiven Erfahrungen, überhaupt davon, die Sakramente in den Hintergrund zu
drängen, von einer Verlagerung des Schwerpunktes vom Evangelium zum Gesetz, vom
Wirken Gottes zum Menschen (anthropozentrisch anstatt christozentrisch),
damit auch von Gott und seinem Handeln zum Ich, von der Lehre zum Leben (bis
dahin, dass die Dogmatik überhaupt eher in den Hintergrund gedrängt wird, teilweise
Theologie verachtet wird, zumindest aber, wie bei Spener,
auf ein paar Fundamentallehren reduziert). Diese Verschiebungen haben
gravierende Auswirkungen, so etwa, dass die Reinheit der Lehre nebensächlich
wird, lehrmäßige Gleichgültigkeit damit ebenso gefördert
wie als Folge ein unionistisches, ökumenistisches
Denken; da Spener die Heiligung stärker betonte als
die Vergebung, kam eine Sündenangst auf und eine Verängstlichung
des Christentums überhaupt. Dazu kam, dass er behauptete, die Gebote könnten
gehalten werden. Ob jemand gerechtfertigt sei, könne also aus bestimmten
Wirkungen, die eintreten müssten, abgelesen werden („Heiligungsprobe“). Der
Blick ist eben nicht mehr auf Christus, das Kreuz gerichtet, sondern auf sich
selbst, den Menschen („Charakterbogen“). Da die objektiven Gnadenmittel
zurücktreten, das menschliche Verhalten, Erleben dagegen in den Vordergrund,
kann es bei Francke dann zu den Forderungen nach einem speziellen „Bußkampf“, mit damit verbundenem Bruch mit dem Geist der
Welt und Ja zu einem neuen Leben vor
dem Erlangen des Glaubens (was eindeutig synergistisch ist und gemäß der
Schrift unmöglich, dass dies nur dem Gläubigen durch Gottes Geist möglich ist)
und „Gnadendurchbruch“ kommen, dem „Erlebnis“ der Bekehrung, was sich besonders
sowohl auf die herrnhutische Brüdergemeine, vor allem
aber auf den Methodismus und Evangelikalismus auswirkte. Bei Francke dringt
auch ganz stark synergistisches Denken mit. Gott könne den Glauben nicht
schenken, wenn der Mensch nicht willentlich den Entschluss fasse, mit dem alten
Wesen zu brechen. Ein menschlicher Willensentschluss wird also entscheidend für
die Rechtfertigung. Außerdem spielte das Gefühl für Francke eine große Rolle.
Francke betonte, über Spener hinausgehend, ganz stark
die Weltflucht, die Askese, bis hin zu einem Präzisismus
in der Heiligung.122
Der Anspruch des Pietismus,
schon bei Spener, war, dass er eine neue Reformation bringen bzw. die
Reformation Luthers „vollenden“ wollte. Tatsächlich aber verschob er, wie schon
oben dargelegt, die gesamte biblische Lehre. Das Leben trat an die Stelle der
Lehre, der Geist an die Stelle des Amtes, Kraft an die Stelle von Ordnung. Der
Glaube sollte persönlich und lebendig sein, an sich durchaus richtig, aber dass
er „lebendig“ ist, sollte an den „Früchten“ abgelesen werden können, also
wieder keine objektive Grundlage, sondern subjektivistisch-anthropozentrisch.
Hier zeigte sich auch die Neigung zur Vervollkommnung,
zum Perfektionismus, wie er dann im Methodismus voll durchbrach. Die
Rechtfertigung, die auf objektiven Größen (Gnadenmittel) gründet, trat in den
Hintergrund, die Wiedergeburt, die an subjektiven Größen festgemacht wurde, Erfahrung,
Erlebnis, Gefühl, Früchte, in den Vordergrund.123 Es ist ja zu
bedenken, dass die lutherische Orthodoxie keineswegs so tot war, wie es immer
wieder, im Anschluss an den Pietismus, behauptet wurde. Vielmehr sahen gerade
die orthodoxen Lutheraner die Bedeutung der praktischen Theologie und drangen
auf eine Verbesserung der Sitten, weshalb Speners
‚Pia desideria‘ zunächst durchaus positiv aufgenommen
wurde.124
Als eine besondere
Organisationsform traten erstmals im Pietismus die „kleinen Zellen“ auf125,
die seither immer wieder vorkommen, etwa im Rahmen der Gemeinschaftsbewegung,
der Gemeindewachstumsbewegung. Sie gewannen allmählich so viel Gewicht, dass sie
wichtiger wurden als die Ortsgemeinde, mit der Tendenz zur Spaltung der
Gemeinde in „Wiedergeborene“ (die in den Zellen sahen sich für solche) und
andere Christen, die man als nicht wiedergeboren ansah (die eben nicht in den
Zellen waren, ein für pietistische und evangelikale Kreise nicht untypisches
Herzensrichten).126
Verbunden mit diesem Hang zu
den Zellen oder Konventikels sind auch der Hang zum Individualismus und die
Hervorhebung von „Erfahrungen“. Nicht mehr die Übereinstimmung in der biblischen
Lehre ist das Entscheidende, Wichtige, sondern die gemeinsame Erfahrung. Das Schwergewicht wird von
den Gnadenmitteln, dem Leben in der Gemeinde, mit der Gemeinde, verschoben auf
das innere geistliche Leben, das ja
durchaus wichtig ist, auch da sein muss – aber auf dem nicht der Schwerpunkt
liegen darf, vor allem, wenn es gegen das „äußere“ Wort ausgespielt und die
Gnadenmittel in den Hintergrund gedrängt werden. Der Glaube wird vor allem als
Erfahrung gesehen. Das förderte auch die immer stärkere Stellung der guten
Werke, denn die guten Werke würden die
Gültigkeit des Glaubens ausweisen („lebendiger Glaube“), die „neue Natur“
zeige sich in einem „erneuerten Leben“, und das sei das Ziel des Evangeliums.
Nun ist es zwar tatsächlich richtig, dass wir gerechtfertigt werden, um unter
Christus in Heiligkeit und Gerechtigkeit zu leben, aber das Ziel des
Evangeliums ist und bleibt die Rechtfertigung des Sünders um Christi willen,
das ist das Zentrum. Die guten Werke folgen darauf als Frucht. (Eph. 1,16 f.;
Eph. 2,8-10). Biblisch-lutherische Lehre ist es, dass die Vergebung der Sünden den Tod des alten Adams und das neue
Leben mit seinen Früchten bringt, das aber oft unter dem Kreuz in der Welt
verborgen ist. Die ethische Dimension, das ist die lutherische Lehre, zeigt
sich im täglichen Kampf zwischen altem
und neuem Menschen.127 Der neue Mensch ist dabei Gerechter
und Sünder zugleich (simul iustus
et peccator). Weder der Sünder noch der
Gerechtfertigte können Gottes Forderungen je erfüllen. Wichtig ist nur für den
Gerechtfertigten, dass er erkennt und anerkennt, dass er zugleich Sünder ist
und seine Gerechtigkeit nur eine zugerechnete ist, die der Glaube empfängt,
ergreift. Dieser Glaube bringt dann aber, als Frucht, auch gute Werke hervor,
die tatsächlich aber Gottes Werk im Menschen sind, eine angefangene
Gerechtigkeit, die hier auf Erden nie vollkommen sein kann. Gerade darum
braucht auch der Gerechtfertigte tägliche Sündenerkenntnis, tägliche Buße,
tägliche Umkehr und Vergebung, braucht die Verkündigung des Evangeliums und den
Trost durch das Abendmahl. Das ist biblisch-lutherische Theologie.128
Hier kommen wir zu einem
Knackpunkt: Im Pietismus, wie dann auch im Evangelikalismus wird der Glaube
weniger auf Christus als auf die Wiedergeburt bezogen, Christus tritt in den Hintergrund, der Gläubige dagegen und seine
Erneuerung treten in den Vordergrund. Der Gläubige wird nur noch als
Gerechter gesehen, das Sündersein vor die Bekehrung verlegt (was sich auch
zeigt in der falschen Auslegung von Römer 7, bei der behauptet wird, Paulus
spreche hier über sich vor der Bekehrung, nicht als an Christus Gläubiger).
Wie schon Johann Arnd, der
„Großvater“ des Pietismus, hängt auch der Pietismus selbst mit der Mystik
zusammen und hat einen Hang zum Mystizismus.129
Philipp Jakob Spener, der
Begründer des Pietismus, war einerseits stark von Johann Arnd beeinflusst, vor
allem aber von reformierter Theologie, er hielt sich ja auch einige Zeit in
Genf auf, und besonders vom englischen Puritanismus und vom Mystizismus.130
Schon bei ihm treten die entscheidenden Merkmale deutlich hervor: Die Verschiebung vom Bekenntnis und der
Lehre hin auf die Buße und das Leben. Besonders zeigt sich bei ihm der Hang
zum Mystizismus, die Lektüre von Thomas von Kempen und Johann Arnd wird empfohlen.
Die Predigt ist für ihn nicht so sehr
Verkündigung als Lebenshilfe. Auch bei ihm findet sich schon deutlich die
Verschiebung vom „äußeren Wort“ hin zum „inneren geistlichen Leben“. Es geht
ihm in erster Linie um den „inneren“ oder „neuen Menschen“, um die Frucht, die
der Glaube bringen soll. Der Glaube
allein sei nicht genug, er benötige die Vollendung durch die Werke. (So
richtig es ist, dass der rechte Glaube natürlicherweise die Werke hervorbringt,
so falsch ist es, zwischen einem Glauben ohne Werke und einem Glauben mit
Werken zu unterscheiden und den Schwerpunkt so weg von den Gnadenmitteln, weg
vom Evangelium zu verschieben auf Werke, auf Erfahrungen, auf die Heiligung,
das Gesetz. Denn nur durch die Rechtfertigung kann die Frucht kommen. Es gilt
also, recht vom Glauben zu predigen.) Spener verstieg
sich darin zu behaupten, dass solcher „lebendige“ Glaube nicht durch die
Schrift allein komme, sondern noch den Geist benötige. (Dabei ließ er völlig
außer Acht, dass der Geist Gottes nun einmal allein durch die Schrift, das
Wort, an uns wirkt.) Hier spielt auch der verkehrte Ansatz in der
Erkenntnislehre eine Rolle. Nicht nur auf dem Bereich der Natur, sondern auch
im Bereich der Offenbarung ist für Spener nicht mehr
Gottes objektives Wort, sondern vielmehr die Erfahrung, das Erlebnis des
Einzelnen Grundlage aller Gewissheit, auch der theologischen Erkenntnis (wie
sie sich später wieder in der Erlanger Ichtheologie zeigte). Spener, der meinte, auch ein Nichtwiedergeborener könne das
äußere Wissen um die Glaubenslehre sich aneignen, und zwar ohne Hilfe des
Heiligen Geistes, behauptete damit auch, dass Gottes Geist nicht unbedingt in
der Heiligen Schrift wirkend (und damit erleuchtend) gegenwärtig ist (und griff
die Rathmann’sche Irrlehre auf). Spener
und der Pietismus haben mit der Auflösung der objektiven Wahrheitsgrundlage und
Wirklichkeitsauffasung, mit der Förderung des
Subjektivismus und seiner anthropozentrischen Ausrichtung am Einzelnen der
Aufklärung und letztlich auch der Postmoderne Vorschub geleistet.
Auch Luther hat ja sehr wohl,
auch wenn das vielfach übersehen wird, auf den persönlichen Glauben gedrängt –
aber eben als den Glauben, der durch Wort und Sakrament gewirkt wird und aus
Wort und Sakrament lebt. Spener aber ging ja außerdem
noch weiter insofern, als er das Absterben von der Welt als Meiden alles
Weltlichen definierte und damit auch etwa Vergnügen und Zerstreuungen meinte.
Francke ging ja so weit, alle natürlichen Effekte, überhaupt alles Natürliche
als sündhaft anzusehen, was nicht nur den Paartanz und das weltliche Theater,
sondern sogar das Spiel, auch bei Kindern, betraf.
Eine Tendenz sollte sich
später besonders verhängnisvoll auswirken, nämlich die Behauptung, dass die Erfahrung der frühen Kirche stets
wiederholbar sei. Das führte über den Perfektionismus des Methodismus zur
Heiligungs- und schließlich zur Pfingstbewegung.
Bereits bei Spener finden wir viele der Elemente, die den Pietismus
ausmachen und seine falsche Richtung prägen: Die Verschiebung des Schwerpunktes
weg von den objektiven Größen (Gnadenmittel, Lehre, Bekenntnis), hin zum neuen
Menschen, aber auch: von der Kirche hin zum Einzelnen, von der Lehre zum Leben.
Das alles förderte auch eine unionistische, ökumenistische
Einstellung, nämlich dass die Gemeinschaft nicht auf der Lehreinheit gegründet
sei, sondern auf dem gemeinsamen Lebensstil, den gemeinsamen Erfahrungen. Schon
Spener hatte starke Tendenzen zu einer Union mit den
Reformierten, und die pietistische Gemeinschaftsbewegung hat viel dazu
beigetragen, dass das konfessionelle Bewusstsein fasst völlig verschwunden ist.131
Schon bei Spener
steht die menschliche Erfahrung im Zentrum, weshalb der Pietismus
anthropozentrisch ausgerichtet ist. An
die Stelle des „Christus für uns“ tritt der „Christus in uns“.
Speners
Theologie führt auch zu einer Trennung
von Geist und Wort, Leben und Glauben, innerem Menschen und den Gnadenmitteln.
Es ist bei ihm nicht mehr so, dass der Geist durch das Wort, etwa auch das
gelesene Bibelwort, wirkt, sondern der Mensch, etwa der Leser, müsse, damit das
Wort kräftig würde, den Geist selbst mitbringen. Vor allem aber sind Wort und Sakrament für Spener nicht mehr
genug, und das ist der entscheidende Fehler. Denn allerdings geht es, was Spener völlig außer Acht gelassen hat, gerade bei Wort und
Sakrament um den inneren Menschen und das neue Leben. Aber diese können nur
gewirkt und erhalten werden durch Wort und Sakrament. Biblisch-lutherische
Lehre ist: Das Wort tötet und macht
lebendig, dadurch entsteht lebendiger Glaube, weil das Wort das Leben hat,
nämlich durch Gottes darin wirkenden Geist. Dieser so gewirkte Glaube, der
hat die Rechtfertigung, die neue Geburt und die Kraft des Heiligen Geistes.
Dieser Glaube ist dann auch aktiv, geschäftig, weil er auf Jesus Christus und seinem Wort der Vergebung gründet.132
Obwohl Spener
und der Pietismus großen Wert auf das Bibellesen legten, war die Schrift, das
Wort Gottes, nicht mehr das Formalprinzip, es war nur noch eine Norm neben
anderen, etwa der Erfahrung, vor allem der Erfahrung der Bekehrung, als der
Norm einer inneren Erfahrung, Gefühl. Schrift wie Predigt wurden nur als
„äußere Autoritäten“ angesehen, denen nicht so großes Gewicht beigelegt wurden.
Die Bekenntnisschriften hatten für den Pietismus faktisch so gut wie gar keine
Bedeutung mehr. In der Theologie ging es dem Pietismus daher auch nicht mehr um
die biblische Wahrheit, die Lehre, sondern Theologie war ihm mehr eine Sammlung
von Glaubenserfahrung und deren praktischen und ethischen Konsequenzen.133
Da der Schwerpunkt sich von
der Rechtfertigung auf die Heiligung verschoben hat, wird die Rechtfertigung
nicht mehr als das Lebenselexier angesehen, nicht
mehr als das Wasser, in dem der Gläubige schwimmt, sein Leben hat wie ein
Fisch, sondern nur noch als eine Durchgangsstation, sozusagen wie eine Dusche
im Schwimmbad vor dem eigentlichen Becken, eine Durchgangsstation zur Heiligung
als menschlicher Aktivität. Das hängt damit zusammen, dass, wie schon erwähnt,
das Hauptgewicht bei Spener nicht mehr auf der
Rechtfertigung des Sünders liegt, sondern auf der Wiedergeburt, aus der die Rechtfertigung dann als Frucht
hervorgehe, ebenso wie die Heiligung. Rechtfertigung und Heiligung werden so zu
einer Einheit verwoben, ähnlich wie in der reformierten Theologie. Das kommt
daher, dass Spener die Wiedergeburt nicht mehr, wie
in der biblisch-lutherischen Theologie, als Sündenvergebung beschreibt, sondern
als eine „innere Wandlung“, Quelle eines neuen Wandels, der für den Menschen
charakteristisch sei. Die Rechtfertigung wird so bei Spener
direkt mit der Einwohnung Christi verbunden, die nicht mehr nur als Frucht
gesehen wird. Der rettende Glaube ist so für Spener
nicht mehr nur das Empfangen und Ergreifen des Verdienstes Christi, sondern
bewirkt auch die Einwohnung Christi im Herzen des Gläubigen (was an sich nicht
falsch wäre, wenn diese Einwohnung Frucht des rettenden Glaubens wäre) – und
das wird nun als eine innere Verwandlung beschrieben und zum Wesentlichen und
Grundlegenden des Glaubens gemacht. Damit aber wird die Rechtfertigung zur
inneren Neuschöpfung erweitert, Rechtfertigung und Heiligung nicht mehr recht
unterscheiden. (Speners Lehre ist damit ganz nah bei
Rom.) Christian Hoburg ging dann so weit, dass er
nicht mehr von Gerechtsprechung, sondern von Gerechtmachung sprach, was eindeutig unbiblisch
ist und klar zu Osiander und Rom zurückführt.134
Die Betonung der Erfahrung,
des inneren Lebens führten dazu, dass die Buße eine besondere Bedeutung bekam,
verbunden mit Selbstuntersuchung, die aber oftmals zu andauernder
Selbstbespiegelung wurde. Weinen, heulen, jammern wurden
als Zeichen rechter Buße angesehen. Die Buße wurde praktisch auf die Reue
reduziert. Die Gefahr eines Schematismus war groß, besonders dann bei Francke
mit seinem „Bußkampf“ und „Gnadendurchbruch“. Buße,
und besonders Reue wurden als menschliche Werke angesehen, die der Mensch Gott
bringen müsse; Gottes Werk, vor allem das, was er in Christus für uns getan
hat, trat dagegen zurück. Die Ziele, die Spener
verfolgte, etwa auch mit den ecclesiola in ecclesia, den „Kirchlein in der Kirche“, also seinen
Zirkeln oder Konventikeln, war ja nicht die Vertiefung der Schriftgründung,
sondern, wie er selbst in den Pia desideria
ausführte, ein „Feuer der Liebe“ untereinander zu entzünden, ein
„leidenschaftliches Verlangen“, dass andere auch zu diesen Erfahrungen kommen
anhand ihres Beispiels. Es geht ihm also um die inneren Werke des geheiligten
Herzens. Auch all das spiegelt diese Grundlinie wieder vom Objektiven zum
Subjektiven, vom Wirken Gottes zum Menschen, von der Gemeinde zum Einzelnen.
Damit verbunden war eine
Haltung, die Buße, die Errettung des Gegenüber anzuzweifeln: Bereust du
„wirklich“? Bist du „wirklich“ gerettet? Das alles führte, wie schon oben
ausgeführt, dazu, dass an die Stelle des Wortes Gottes und der Rechtfertigung,
die eine so herausragende Bedeutung in biblisch-lutherischer Theologie haben,
die Wiedergeburt und Erneuerung traten, an die Stelle des Glaubens die Liebe.
Mystische Einflüsse und Einflüsse der Ostkirche spielten dabei auch eine Rolle.135
Während der frühe Pietismus
sich ja äußerlich noch kirchlich gab, war er zugleich von starker Kirchenkritik
durchzogen. Die Kirche galt ihm nur als eine äußere Institution, die als
„Babylon“ angesehen wurde; deshalb favorisierte man die Zellgruppen
(Konventikel), die sich getrennt von der Kirche versammeln. In ihnen spielen
Liturgie und die Sakramente, wenn überhaupt, nur eine sehr untergeordnete
Rolle, es geht mehr um die Erfahrung der Erweckung und Bekehrung. Auch die
Bedeutung der Taufe trat zurück, obwohl Spener
immerhin noch die Kindertaufe hoch hielt. Aber die Erfahrung der Bekehrung
bekam eine wesentlich größere Bedeutung und ebenso auch die Konfirmation. Auch
die Bedeutung der Beichte und Absolution trat zurück, ja, teilweise wurde die
Beichte wüst verleumdet und angegriffen. Die Absolutionsformeln bekamen einen
teilweise rein deklaratorischen Charakter und hatte
die Tendenz, das, was in einem Satz geschenkt wurde, im nächsten wieder zu
nehmen. All das ist ja eine Konsequenz der Grundlinie, den Glauben von Gottes
objektiven Gnadenmitteln und Tatsachen abzuziehen und ihn vielmehr auf
subjektive „innere“ Vorgänge zu verweisen, auch im Blick auf die Frage der
Errettung, der Heilsgewissheit, die eben nicht mehr auf Christus und dem Wort
gründet, sondern auf dem Menschen, seinem Handeln, seinen Reaktionen, seinen
Gefühlen, Erfahrungen, was zugleich zu einer Vergesetzlichung
führt.136
August Hermann Francke ging es um eine Welt, die vom
Willen Gottes regiert wird, für die Halle mit seinen Einrichtungen ein Plan,
ein Modell sein sollte, für das er Teamarbeit mit einem starken Leiter
propagierte. Wir haben hier einen eindeutig reformierten Ansatz, der sich in
vielfältiger Variante wiederfindet im Methodismus, im Social
Gospel, der Befreiungstheologie, inzwischen auch der Evangelischen Allianz mit
ihrer Manila-Erklärung und den Beteiligungen an Micha-Initiative und ähnlichem:
Es geht eindeutig um ein innerweltliches Gottesreich. Jesus Christus dagegen
sagt Joh. 18,36 eindeutig, dass sein Reich nicht
von dieser Welt ist. Gottes Reich ist ein geistliches, kein weltliches Reich.
Der Auftrag der Gemeinde Christi ist Mission, nicht Weltveränderung,
Gesellschaftsveränderung.
So tritt bei Francke noch
stärker an die Stelle der christlichen
Lehre das christliche Leben. Die Bibel wird für ihn in erster Linie zu
einem Gesetz, einer ethischen Anweisung.
In Leipzig hatten die von ihm beeinflussten Studenten homiletische und
dogmatische Vorlesungen, überhaupt die Theologie als überflüssig angesehen.
Francke hat die schon bei Spener vorhandenen Ansätze
des Pietismus noch weiter ausgebaut. Neben
die Schrift tritt bei ihm als neue Autorität die Erfahrung. Es geht daher
nicht mehr in erster Linie um den, auf dem der Glaube gründet, Christus,
sondern um den, der glaubt. Daher wurde Kritik an Halle gleichgesetzt mit
Kritik an Gott selbst und jedem, der Halle kritisch gegenüber stand, der Glaube
abgesprochen. Auch in der Weise der Schriftauslegung entfernte sich Francke und
die Hallesche Universität von der biblischen Lehre, indem nicht mehr nur der einzige,
der buchstäbliche Schriftsinn akzeptiert wurde, sondern man von einem
doppelten, sogar dreifachen sprach, nämlich einem buchstäblichen, einem
geistlichen und einem mystischen, wodurch für „anstößig“ gehaltene Stellen,
etwa im Alten Testament, uminterpretiert wurden. Die Dogmatik selbst wurde als
nebensächlich angesehen.137
Das Thema der Reformation war
das Thema, das auch in der Heiligen Schrift im Zentrum steht: die
Rechtfertigung des Sünders allein um Christi Verdienst willen, allein aus
Gnaden, allein mittels des Glaubens. Im Pietismus dagegen geht es, schon bei Spener, zunächst um die Wiedergeburt,
die gewiss ihre Bedeutung hat, aber nur ein Element der Gnadenordnung ist,
nicht das Element. Für den Pietismus
dagegen liegt in der Wiedergeburt die Errettung des Sünders, wobei sie zugleich
aber überleitet zu dem fast noch bedeutenderen Thema des Pietismus, der Erneuerung, die als ein fortschreitender
Prozess dargestellt wird (was für sich gesehen auch richtig ist) und somit zur Heiligung führt als dem eigentlichen
Zentralthema, mit einer Tendenz zum Perfektionismus, die gerade bei Francke
stark hervortritt (und sich dann auch im Methodismus Wesleys ganz stark
wiederfindet und auch Eingang in Teile des Evangelikalismus fand und über die
Heiligungsbewegung den Weg in die Pfingstbewegung ebnete), der die
biblisch-lutherische Lehre, dass es unmöglich ist, Gottes Gebote zu halten, als
„verderblich“ bezeichnete. Dabei wird sie wiederum stark anthropozentrisch
beschrieben, nämlich als Sache der menschlichen Moral. Luther dagegen, der sehr
wohl von der Heiligung sprach, verstand sie theozentrisch, von der Vergebung
der Sünden in der Gemeinde Christi her. Während so in biblisch-lutherischer
Theologie der Mensch in der Heiligung dem Wirken des Heiligen Geistes nachgeordnet
ist, ist er Pietismus gleichgeordnet neben dem Heiligen Geist.138
Wie ganz anders sieht doch die
lutherische Lehre aus. So, wie schon oben angezeigt, dass der persönliche
Glaube durchaus seine Bedeutung hat, haben muss, aber eben als etwas, das
Christus durch den Heiligen Geist mittels des Evangeliums in Wort und Sakrament
wirkt und erhält. Während im Pietismus – und so ist es auch heute zumeist bei
den Evangelikalen, vor allem auch in der charismatischen Bewegung (Lobpreis) –
der Sünder zu Gott kommt, kommt in der lutherischen Lehre gemäß der Bibel Gott
zum Sünder durch Wort und Sakrament. Dieser Unterschied führt dann im Pietismus
dazu, dass der Gehorsam des Menschen, sein Wirken auch für die Erlösung wieder
eine Bedeutung bekommt, besonders im Blick auf die Heilsgewissheit, die durch
entsprechende Erfahrungen, gute Werke, bestätigt werden soll. Luther dagegen
hat, ganz auf der Linie der Bibel, klar gesagt, dass die Rechtfertigung nicht
durch die Heiligung bestimmt werden darf. Für den Pietismus dagegen heißt es,
dass die Werke den Fortschritt im Glaubens- und Gnadenstand anzeigen würden. So
wird etwa die Liebe zu einem Kennzeichen
der Kirche, denn nicht selten wird der rettende Glaube definiert als der
Glaube, der durch die Liebe tätig ist.139
Der radikale Pietismus ist noch stärker dem Schwärmertum
der Reformationszeit und auch dem Sozinianismus
verwandt. Mystizismus und Rationalismus verbanden sich zum Teil dabei. Die
Theosophie Jakob Böhmes spielte eine große Rolle, etwa bei Dippel. J.W.
Petersen war extremer Chiliast, ganz im Anschluss an jüdische Auffassungen.
Auch Spener hat das nicht völlig abgelehnt, wenn er
auch sich dem nicht ganz anschloss, aber ja, für ihn typisch, keine Lehrzucht
übte. Dippel hat ja dann auch die biblisch-lutherische Rechtfertigungslehre
verworfen und – ganz im Sinne des heutigen Modernismus – gemeint, Gottes Liebe
sei so groß, dass er die Sünde ungestraft lasse und das Herz neu schaffe.140
Der herrnhutische Pietismus gibt sich zwar
kirchenfreundlich, akzeptiert formal sogar das Augsburger Bekenntnis, ist
zugleich aber extrem unionistisch, ja, ökumenistisch,
umfasst Glieder aller möglichen Konfessionen. Noch stärker als bei Spener und Francke tritt bei Zinzendorf das Gefühl ins
Zentrum. Es geht ihm um das „Gefühl der Christusgemeinschaft“, das aus der
Betrachtung des Kreuzes erwachsen soll. Er leugnet die natürliche
Gotteserkenntnis und hat auch zur Theologie überhaupt keinen Bezug. Seine
Kreuzestheologie ist ganz und gar subjektivistisch und emotional ausgerichtet.
Die Betrachtung des Leidens Christi soll das Gefühl erwecken, dass Christi
Kampf und Leiden und von der Strafe befreien und mit ihm eins werden lassen.
Hier sind alle objektiven Glaubensgrundlagen völlig aufgegeben. Zudem hat der herrnhutische Pietismus einen stark antinomistischen
Zug.141
6. Die Auseinandersetzung mit den Evangelikalen
Was macht das Luthertum aus?
Es hat das Evangelium im Mittelpunkt und es gebracht Gottes evangelische
Ordnungen, um sein Reich zu bauen, das Priestertum aller Gläubigen, die
Versammlung um Wort und Sakrament und den Gnadenmitteldienst zur öffentlichen Verwaltung
der Gnadenmittel, auch wenn es um Mission geht. Dabei ist lutherische Theologie
immer eine Theologie des Kreuzes.142
Das heißt für die bibeltreue
lutherische Kirche: Es gibt auch für die
Mission keine anderen Mittel als Wort und Sakrament (Matth.
28,18-20; Luk. 24,47), wobei die Missionsarbeit nicht auf den
Gnadenmitteldienst reduziert werden darf. Der Gnadenmitteldienst hat dabei nach
biblisch-lutherischer Lehre die Aufgabe, das Evangelium zu verkündigen, in
Christi Tod und Auferstehung zu taufen, das Wort der Vergebung zuzusprechen,
Christi Leib und Blut unter Brot und Wein auszuteilen, für uns gegeben zur
Vergebung der Sünden. Gottes Wort allein
hat alle Kraft.143
Im tiefgreifenden Unterschied
zum Luthertum sind die Evangelikalen größtenteils vom Arminianismus geprägt und
vom Pietismus und Revivalismus stark beeinflusst,
Richtungen, die alle wenig von den Gnadenmitteln halten. Dabei ist es nicht so,
dass das Evangelium unbedeutend wäre bei den Evangelikalen; ihr Fokus liegt
durchaus auf dem Evangelium, auch der Autorität der Heiligen Schrift. Dazu sind
sie missionarisch. Aber: Bei den Evangelikalen wird das Evangelium zum bloßen
Angebot, ist nicht mehr Gabe, wirkmächtige Kraft. Das hängt vielfach auch mit
dem reformierten Hintergrund zusammen, da die Reformierten ein gespaltenes
Verhältnis zu den Gnadenmitteln aufgrund ihrer Lehre von der doppelten
Prädestination haben.144 Das Evangelium wird damit in
erster Linie zur Information über Jesus degradiert – und der Hörer muss dann
daraus etwas machen, muss mit seinem Willen darauf reagieren. Zum anderen ist
ein Trend da, die Sünde mehr moralisch zu sehen. Durch die richtige
Entscheidung könne sie aber überwunden werden; es wird behauptet, auch der
nichtwiedergeborene Mensch habe einen freien Willen und könne sich „für Jesus
entscheiden“ (Entscheidungstheologie). Dass auch der Christ Gerechter und
Sünder zugleich ist, wird kaum wahrgenommen. Mit dieser Abschwächung der Sündenverdorbenheit
und des ungeheuren Abstandes zwischen Gott und uns Menschen, wird auch die
Erlösung abgeschwächt, ist mehr Reparatur als Rettung, verbunden mit
menschlicher Mitarbeit mittels seines Willens, der Wahl, die richtige
moralische Entscheidung. So könne auch das Gesetz erfüllt werden. Überhaupt
findet hier, wie schon bei den Reformierten, eine Vermischung von Gesetz und
Evangelium statt, weil beides abgeschwächt wird und das Gesetz nun wieder im
Zentrum des Lebens steht. Es geht, vor allem bei den neueren Evangelikalen,
weniger um Lehre als um den Lebensstil.145
Da spielt dann auch die
reformierte Bundestheologie hinein, die gerade in den USA seit der Zeit der
Pilgerväter eine dominante Prägung auf Glauben und Leben ausübte, und auf die
kurze Formel gebracht werden kann: Wenn wir unseren Teil der Vereinbarung
einhalten, so hält Gott auch seinen Teil ein; wenn wir als sein Volk handeln,
handelt er als unser Gott; wenn wir seinen Willen erfüllen, segnet er uns; wenn
wir gegen seinen Willen handeln, straft er uns. Das ist ein sehr platter
Synergismus und zugleich eine krasse Gesetzlichkeit.146 Während im
stärker reformiert geprägten Bereich dann das Handeln Gottes in der
Verkündigung dominiert, steht im stärker evangelikal (und dabei vor allem arminianisch) geprägten Teil das Handeln des Menschen im
Vordergrund, der Subjektivismus, verbunden mit einem zumindest teilweise freien
Willen auch in geistlichen Dingen: Die Errettung des Einzelnen hat seinen
einzigen Grund nicht mehr in Gottes ewiger Erwählung zur Rettung durch den
Glauben an Christus, ausgeführt in der Zeit durch den Heiligen Geist mittels
Wort und Sakrament als seinen wirkmächtigen Gnadenmitteln, sondern in des
Menschen willentlicher Entscheidung.147 Der Mensch ist
nicht mehr Empfänger der Gnade Gottes, sondern ist der Handelnde. Damit treten
die Sakramente noch mehr in den Hintergrund. Alles liegt dann an der
willentlichen „Entscheidung“ des Menschen „für Jesus“ (Entscheidungstheologie).
Immerhin wurde dabei die Einschränkung der universalen Gnade im strengen
Calvinismus (s.o.) überwunden. Diese anthropozentrische Theologie hat enorme
praktische Auswirkungen: In der Evangelisation kommt alles darauf an, den
Willen des Menschen zu bearbeiten, wie es schon Charles Finney sehr eindrücklich
demonstrierte mit seinen dramatischen Ansprachen, um Antworten herauszufordern,
mit direkten Ansprechen, bis hin zum Anschreien, Einzelner, mit dem
bedrängenden psychischen Kneten der Hörer, etwa auch durch eine das Gefühl
ansprechende, ja, aufpeitschende Musik, um eine „Entscheidung“ zu erreichen („new measures“). Es geht also vor
allem um die subjektiven Gefühle des „Gläubigen“, weniger um die Majestät und
Gnade Gottes. Die Gewissheit aufgrund der Aussagen der Schrift, auf die der
Glaube sich gemäß biblisch-reformatorischer lutherischer Theologie gründet,
reichen dabei nicht aus, es komme auf eine letztlich gefühlte oder mit
bestimmten Methoden herbeigeführte (Bußkampf,
Entscheidung) Neugeburt an oder ein „inneres Licht durch den Heiligen Geist“.148
Dazu kommt, dass in den letzten 30 Jahren im evangelikalen Raum das Verständnis
der Gnadenordnung Gottes, das auch zuvor schon gering ausgeprägt war, völlig abhanden gekommen ist. Die abgrundtiefe Verdorbenheit des
Menschen, seine Sünden, seine Verlorenheit ohne Christus; die Notwendigkeit von
Sündenerkenntnis, Reue, Leid über die Sünde, Zerbruch
des alten Ich, alles von Gott gewirkt; die Notwendigkeit der Umkehr weg von der
Selbstgerechtigkeit, dem eigenen Ich mit seinen Wünschen, Sehnsüchten, Ideen,
Vorstellungen, Zielen hin zu Christus dem HERRN als ebenfalls von Christi Geist
gewirkter Frucht der Bekehrung (Hingabe), all das ist mehr und mehr in den
Hintergrund getreten oder ganz verschwunden, weil man sich dem Zeitgeist immer
mehr angepasst hat. Das hat in den letzten Jahren zu einem völlig verflachten
„Christentum“ geführt, in dem hauptsächlich vom „lieben Gott“ gesprochen wird,
zu dem die Menschen sich „bekehren“ sollten (Bekehrungen, die in ihrer Tiefe
und Echtheit mindestens so zweifelhaft sind wie viele, die zuvor durch die von
der Entscheidungstheologie geprägten Evangelisationen hervorgebracht wurden).
Wie schon beim Pietismus und
den Schwarmgeistern der Reformation zu beobachten, ist auch der
Evangelikalismus geprägt vom Subjektivismus, von einer Konzentration auf das
Ich, vor allem in seiner Anpassung an die individualistische, egozentrische
westliche Welt.149 Nicht die objektive Wahrheit ist das entscheidende
Kriterium, sondern das religiöse Gefühl, die religiöse Empfindung. Gott werde
mehr in menschlichen (religiösen) Erfahrungen als in seinem Handeln in den
objektiven Gnadenmitteln.150
Dadurch, dass bei den
Evangelikalen die Lehre nicht die zentrale Rolle spielt, sondern das Leben, der
Lebensstil, kommt es dann verstärkt entweder zu einer immer stärkeren Abkehr
von der Welt, einer Parallelgesellschaft von „Wiedergeborenen“, oder einer
völligen Verweltlichung.151 Beides hat gerade in den letzten
25-30 Jahren den evangelikalen Bereich besonders geprägt. Das zeigt sich nicht
zuletzt daran, dass rein säkulare Dinge „christianisiert“ wurden, bis hin zu
Kochbüchern in christlichen Verlagen und vielen anderen Beratungsdingen für
rein säkulare Sachen; es zeigt sich ebenso darin, dass Sozialarbeit immer
stärker ins Zentrum gerückt ist und die Stelle von Mission und Evangelisation
einnimmt, wie es nicht zuletzt neuere „christliche“ Filme zeigen, die oft wenig
bis keine Botschaft enthalten, aber viel Sozialdienst. Verbunden mit
westlich-pragmatischem Denken heißt es eben nicht: Ist es wahr? sondern: Funktioniert
es? Gott wird dabei, wie schon gesagt, nicht in Wort und Sakrament gesucht,
sondern in Erlebnissen, Erfahrungen, Gefühlen, im Herzen und Leben.152
Vor allem die „neuen
Evangelikalen“, die sich in den 1940er Jahren in den USA von den Fundamentalisten
trennten und seit 1960 eine neue Offensive begannen, wollten „kultursensitiv“
oder „kulturrelevant“ sein, wie es nicht zuletzt auch in der
Gemeindewachstumsbewegung vorangetrieben wird oder bei Willow
Creek, Saddleback und ganz extrem der Emerging Church.
Das Eingehen auf die „Probleme der Menschen“ oder ihre „Bedürfnisse“, um dafür
Lösungen anzubieten, bringt die Gefahr mit sich, dass dadurch das Zentrum aus
dem Auge verloren wird, dass Sünde, Sündenverdorbenheit und die damit
verbundene Verlorenheit und Christus als der Retter aus eben der ewigen
Verdammnis nicht mehr klar und unzweideutig verkündigt wird. Dazu kommt, dass
die neuen Evangelikalen sehr stark weltlich aktiv wurden, also in Beeinflussung
der Politik, wozu es für die Gemeinde Christi keinen Auftrag gibt. Hier kommt
wieder ganz stark der reformierte und pietistische Hintergrund hervor,
verbunden in der letzten Zeit mit einem neuen sozialen Evangelium, sie es sich
schon leicht andeutete in der Lausanner Erklärung, dann deutlich vernehmbar eingeläutet
wurde mit der Manila-Erklärung der Weltweiten Evangelischen Allianz und sich
seither immer deutlicher zeigt, besonders da, wo der Einfluss der Emerging
Church zu finden ist („Gesellschaftstransformation“), aber auch bei den „neuen
Calvinisten“ (Timothy Keller z.B.). Kulturrelevant sein heißt nämlich
letztlich, weltlich zu werden, sich der Welt zu öffnen, die Schwelle zwischen
Reich Gottes und Welt abzusenken – bis dahin, dass, wie es bereits bei einigen
der Fall ist, es nicht mehr um Rechtfertigung, nicht mehr um Wiedergeburt,
sondern nur noch um „Christianisierung“ der Welt geht, bis hin zu
synkretistischen Verirrungen. Gottesdienst als „Unterhaltung“ (entertainment) ist ein Abdriften in die Welt, denn
wirklicher Gottesdienst ist eine geistliche Schlacht zwischen Gott und dem
Teufel, und die Waffen, die dabei eingesetzt werden von Gottes Seite, sind Wort
und Sakrament.153 In rechter Weise „kulturrelevant“ sein ist dagegen
nur möglich im Anschluss an Christus und seine Unterredung mit der samaritischen Frau am Jakobsbrunnen, Joh. 4, und Paulus in
Athen, Apg. 17, nämlich das Gedanken, Bedürfnisse des gesellschaftlichen
Umfelds als Einstieg, als Anknüpfungspunkt, als Abholung verwendet werden, um
dann direkt auf die biblisch wirklich relevanten Fragen zu kommen. Denn unsere
Botschaft muss von der Schrift, nicht von der Kultur, Gesellschaft bestimmt
sein.
Das, was die Evangelikalen
zusammenhält ist, und das ist das besonders Tragische, nicht die Lehre, denn da
ist vieles im evangelikalen Raum möglich, sondern, wie oben schon angezeigt,
eine bestimmte Form von Frömmigkeit, beginnend mit einer „Bekehrung durch
Entscheidung“ als einer bestimmten persönlichen Erfahrung, und dann ausgreifend
in alle möglichen Lebensbereiche, für die es Seminare gibt, um sie „biblisch“
zu bewältigen.
Wie aber sieht die Heiligung
nach evangelikaler Lehre aus? Es geht vor allem um eine „praktische Religion“,
um praktische Anweisungen für das alltägliche Christentum, das der einzelne
Christ, gemäß ihm vorgegebener Regeln, leben soll.154 Dabei geht
es durchaus darum, nach Gottes Willen zu handeln, Gottes Führung zu erkennen –
und Christus nachzuahmen. Das ist, übrigens ähnlich wie im
spätmittelalterlichen Katholizismus, ein zentrales Anliegen. Da sind auch gute
Ansätze dabei, aber die Grundrichtung ist schief, weil Christus zum neuen
Gesetzgeber wird, und weil es durch unsere Handlungen ist, dass der Heilige
Geist besser in uns wirken könne.155 Die Bibel wird so in erster Linie
zu Ansammlung von Regeln für ein richtiges, Gott wohlgefälliges Leben.156
Obwohl die Gnade, die durch Christi Erlösungswerk am Kreuz erworbene
Sündenvergebung durchaus gelehrt wird, so ist es nicht durch das Evangelium, dass
die erneuerte Gemeinschaft mit dem dreieinigen Gott auch erhalten wird.
Vielmehr ist es dafür nötig, dass wir im Gehorsam gegen Gott leben.157
Denn ob Christus die Leitung in deinem Leben hat, das hängt nach evangelikaler
Lehre von deiner Entscheidung ab.158 Das scheint logisch, ist aber
dennoch schief, da vom Gesetz geprägt. Vielmehr ist es doch biblisch so, dass
Christus unser Herz und unseren Willen durch sein Wort prägt und so willig
macht, sein eigen zu sein, ihm zu folgen. Das Evangelium, nicht das Gesetz
bestimmt das Leben. Hier liegt ein entscheidender Unterschied zwischen
evangelikaler, vom Gesetz, von Regeln geprägter, und lutherischer, vom
Evangelium geprägter Heiligung.
Auch da, wo, wie bei Charles Swindoll, durchaus die Lage des Christen, nämlich dass er
nie vollkommen sein wird, klar ausgesagt wird, bleibt der Begriff der Sünde
unscharf, erscheint mehr als ein moralischer Defekt, der mit gutem Willen
überwunden werden könnte. Der Ernst der Sünde, auch im Christenleben, wird so
abgeschwächt.159 Damit aber tritt auch das Evangelium eher in den
Hintergrund, da es nicht der Heilige Geist mittels des Evangeliums ist, der
Triebfeder des neuen Lebens ist, sondern vielmehr der erneuerte Wille des
Christen. Das stimmt mit der evangelikalen Grundlinie zusammen, die ja im
Willen des Menschen einen entscheidenden Faktor sieht, gerade auch im Blick auf
die Rettung des Einzelnen, die davon abhängen soll, dass er im Glauben sich
Christus zuwendet. Rettung nicht allein um Christi Opfer auf Golgatha willen,
sondern teilweise auch aufgrund der menschlichen Reaktion. Es scheint beim
Evangelium dann nicht so sehr um die Erlösung von Schuld als von der Macht der
Sünde zu gehen, die nun siegreich überwunden werden kann.160 Das Gesetz
wird so mehr zu einem Regelwerk für christliches Verhalten – und es ist nun am
menschlichen Willen, entsprechend zu handeln. Immer wieder steht also der
Mensch im Zentrum. Evangelikale Lehre und Frömmigkeit ist vor allem
anthropozentrisch. Biblisch-lutherische Lehre dagegen ist es gemäß Gal. 3,10,
dass es den Gesetz unmöglich ist, irgendeine Änderung in unserem Leben
hervorzurufen, da es dazu keine Kraft hat, sondern hat nur die Aufgabe, unser
der Sünde zu überführen, das alte Ich zu zerbrechen und das neue Ich über
Gottes Willen zu informieren – nicht Leitung unseres neuen Lebens.161
So sprechen die Evangelikalen dem Menschen, dem neuen Ich, seinem Willen es zu,
dass er im Glauben beharrt, erhalten wird, nämlich der willentlichen
Entscheidung, „Christus jeden Raum des Lebens“ zu öffnen. Geistliches Wachstum
komme so aufgrund der richtigen moralischen Entscheidungen auf der Grundlage
der Prinzipien, Regeln des Wortes Gottes. Wie anders doch Gottes Wort, etwa
Röm. 7, wo es deutlich wird, dass ohne die Leitung des Heiligen Geistes mittels
das Wort der menschliche Wille, auch des Wiedergeborenen, unfähig ist,
irgendeine richtige Entscheidung zu treffen (Röm. 7,18; 8,14), da das Böse
immer noch in uns steckt.162
Wie ganz anders im biblischen
Luthertum: Gewissheit gibt es nicht aus uns heraus, ist nicht im Herzen des
Menschen, in seinen Erfahrungen zu suchen, sondern allein in dem objektiven
Wort Gottes, das den Glauben wirkt. So suchen wir auch Christus nicht in
äußeren Erfahrungen, nicht in Gefühlen, nicht in uns, sondern haben ihn allein
im Evangelium mittels des Glaubens. Gott wirkt an unseren Herzen, gewiss;
Erneuerung, Heiligung ist die natürliche Frucht des Glaubens, wenn er gesund
ist, unbedingt: Aber das alles geschieht nicht anders als durch das Wirken des
Heiligen Geistes mittels des Evangeliums in Wort und Sakrament. Er kommt nicht
zu uns durch unsere Vorbereitungen, Gedanken, Werke. Das ist auch nicht nötig.
Denn Gottes Wort ist ein kraftvolles, wirkmächtiges Wort, weil der Heilige
Geist darin wirkend gegenwärtig ist, unabhängig vom Menschen (Joh. 6,63; Röm.
1,16-17; 1. Petr. 1,23; Jak. 1,18; Joh. 3,3.5; Tit. 3,4-7). Unsere Verbindung
zu Gott ist nicht unser Gefühl, unsere Erfahrung, sondern die Person Jesus
Christus, die durch Wort und Sakrament zu uns kommt. So, nur so, können wir zu
wirklicher Gewissheit kommen.163 Gott ist in Jesus Christus zu uns
gekommen, lag für uns in der Krippe in Bethlehem, starb für uns am Kreuz auf
Golgatha. Wir finden Gott im Gottmenschen Jesus Christus, der in diese Welt,
die im Argen liegt, gekommen ist. Darum gilt es auch für uns Christen, in
dieser Welt zu leben, ohne von dieser Welt zu sein.164 Es geht um
Gottes Handeln auch in der Lehre von der Bekehrung. Die Grundfrage ist ja: Ist
die Bekehrung Gottes oder des Menschen Werk? Während im evangelikalen Raum dem
Mensch zumindest eine mehr oder weniger starke Beteiligung zugesprochen wird
(Synergismus, Entscheidungstheologie), lehrt das biblische-reformatorische
Luthertum auf der Grundlage der Schrift, dass die Bekehrung einzig und allein
Gottes des Heiligen Geistes Werk durch Wort und Sakrament ist, nämlich dass er
zunächst durch das Gesetz Sündenerkenntnis, Verdorbenheits- und
Verlorenheitserkenntnis, Reue, Leid über die Sünde, Hass, Ekel, Abscheu vor der
Sünde, den Wunsch, von ihr los zu kommen, wirkt (Erleuchtung durch das Gesetz)
und dann durch das Evangelium Jesus Christus als den Retter der Welt vor die
Augen malt, der am Kreuz die Sünden aller Menschen aller Zeiten getragen und so
Gott mit jedem Sünder, jedem Menschen versöhnt, in Christus jedem Sünder
vergeben hat, so dass in Christus für jeden Menschen Vergebung der Sünden,
Freispruch im Jüngsten Gericht und damit ewiges Leben bereit sind. Und das
verkündet der Heilige Geist durch Prediger und andere Jünger Christi mittels
Wort und Sakrament und wirkt so, durch diese Mittel, den rettenden Glauben in
den Herzen der Sünder, bekehrt dadurch auch ihren Willen, ihre Vernunft, so
dass sie nun aus Gottes Kraft mit der Sünde brechen und als Frucht des neuen
Glaubens, aus der Liebe Christi, sich Christus als ihrem Retter und HERRN
hingeben und aus der Kraft und dem Auftrag der Taufe anfangen, in einem neuen
Leben zu wandeln, im täglichen Kampf zwischen Geist und Fleisch, Gutem und
Bösem, neuem und altem Menschen (Joh. 16,8-11; Röm. 1,16-17; 10,14-17; 1. Petr.
1,23; Jak. 1,18; Joh. 3,3-6; Tit. 3,4-7; 2. Kor. 5,14-15; Röm. 12,1) und so der
Heilige Geist durch die Gnadenmittel den Gläubigen auch im Glauben an Christus
erhält (1. Petr. 1,5) (Erleuchtung durch das Evangelium). Die Rechtfertigung
geschieht also allein aus Gnaden, allein um Christi Verdienst willen, allein
mittels des Glaubens, ohne irgendeine menschliche Mitwirkung. Der Sünder
empfängt die Wiedergeburt, das neue Leben nur, und ist auch in der Heiligung
nur nachgeordnet beteiligt, denn er wirkt die Werke, die Gott zuvor bereitet
hat (Eph. 2,10), weil Christus in ihm lebt durch Wort und Sakrament. Der
menschliche Wille ist vor der Bekehrung völlig unfähig, irgendetwas
beizutragen, irgendwie auf Gottes Ruf einzugehen, denn der Sünder ist vor der Wiedergeburt
tot in Übertretungen und Sünden (Eph. 2,1-3) und bedarf ja der geistlichen Lebendigmachung, Auferweckung (Eph. 2,4-9). Wie sollte ein
geistlich Toter sich geistlich für irgendetwas entscheiden?
Wie grundlegend der
Unterschied zwischen dem biblischen Luthertum und den Evangelikalen ist, zeigt
sich besonders in der Sakramentslehre. Für die meisten Evangelikalen sind die
Sakramente nur Ordnungen Gottes, die die Christen erfüllen müssen. Die Taufe
etwa als ein „Zeichen“, dass der Gläubige sich Christus übereignet habe. Wird
die Kindertaufe noch geübt, so wird bestenfalls von einem Bund gesprochen, in
den das Kind aufgenommen wird, damit es zum Glauben kommen kann (reformierte
Lehre) oder von einem „Scheck“, den es bekommen habe, um ihn später (in der
Bekehrung) einzulösen. Das Abendmahl ist für die Evangelikalen ein
Erinnerungsmahl, das wir halten sollen, bis Christus wiederkommt. Wie ganz
anders doch die biblisch-lutherische Lehre. Da steht nicht der Mensch als der
Handelnde im Mittelpunkt, sondern Gott. Gott weckt in der Taufe (beim Säugling)
den Glauben, schenkt die Vergebung der Sünden, damit Leben und Seligkeit. Der
alte Mensch wird mit Christus gekreuzigt und der neue geht aus der Taufe hervor
(Röm. 6, 3-7). Aber nur der Glaube empfängt diesen geistlichen Segen. Im
heiligen Abendmahl reicht uns Christus durch seinen Diener in, mit und unter
dem Brot und Wein mittels der Einsetzungsworte (Segnung oder Konsekration)
seinen für uns dahingegebenen Leib und sein für uns vergossenes Blut zum
mündlichen Genuss und Vergebung der Sünden.165 Die Evangelikalen
haben letztlich ein gebrochenes Verhältnis zu den Sakramenten, da sie in ihnen
äußere Werke sehen, die weiter keine größere geistliche Bedeutung hätten.
Dagegen bekennt das biblische Luthertum, dass Gott eben durch die Sakramente,
mit den Sakramenten an uns wirkt. Überhaupt ist es Gottes evangelische Ordnung,
dass er nicht anders als durch die äußeren Mittel – Wort und Sakrament – an uns
wirken, uns beschenken, inneres Leben erwecken und erhalten will. Das innere
Leben unabhängig von diesen Mitteln zu erwarten, zu suchen, etwa in sich
selbst, ist Schwärmerei.166 Für den Großteil der
Evangelikalen, und das hängt zusammen mit ihrem reformierten Erbe, ist das, was
im Evangelium verkündigt wird, nur eine Information, eine Verheißung, ein
Angebot, eine Möglichkeit, aus der dann der Hörer etwas machen muss, eine
entsprechende Antwort geben muss (denn ihm wird eine, wenn auch vielleicht
eingeschränkte, Freiheit in geistlichen Dingen zugesprochen), nicht eine Zueignung
und Versicherung. Nicht dem Evangelium wird eine wirkende, verändernde Kraft
zugesprochen, sondern die Läge beim Menschen in seiner Entscheidung, und wenn
er Christ ist in seinen Handlungen, seinen guten Werken, mit denen er Gottes
Gesetz zu erfüllen trachtet.167
Das christliche Leben, wie es
die Bibel beschreibt und das bibeltreue Luthertum lehrt, geschieht nicht nach menschlichem
Willen und menschlichen Regeln, sondern unter der Leitung Christi mittels Wort
und Sakrament.168 Christus ist gegenwärtig, nämlich in seinem Wort,
im Sakrament (in besonderer Weise in der Realpräsenz beim heiligen Abendmahl),
in der Absolution, auf diese Weise kommt er immer wieder zu uns – und in ihm
die Fülle der Gottheit leibhftig.169 Das neue Leben ist ein Leben, gekommen
aus dem Mitsterben mit Christus in der Taufe, Röm. 6,3-7, ein Leben, das nun
aber auch Leben unter dem Kreuz, mit dem Kreuz ist, denn es ist, durch
Christus, geprägt von Selbstverleugnung und dem Kreuz, das es gilt, Christus
nachzutragen, Mark. 8. Dabei bleiben wir Gerechte und Sünder zugleich und
werden in diesem Leben nie vollkommen. Das neue Leben ist verborgen mit
Christus in Gott, Kol. 3,1-4. Heiligung heißt vor allem: Leben in täglicher
Erneuerung, die geschieht durch tägliches Sterben des alten und Auferstehen des
neuen Menschen durch tägliche Sündenerkenntnis, Reue, Buße, Sündenbekenntnis
und Ergreifen der Vergebung Christi und dann Erneuerung der Hingabe. Vertiefend
können noch Privatbeichte und Absolution hinzukommen. Es geht dabei um ein vom
Evangelium, nicht um ein vom Gesetz bestimmtes neues Leben. Das bedeutet so ein
tägliches Leben aus der Kraft der Taufe im Glauben an Christus, der uns zur
Heiligung gemacht ist (1. Kor. 1,30).170 Denn wenn Gott uns
auch auffordert, dass wir unsere Seligkeit schaffen mit Furcht und Zittern
(Phil. 2,12), so macht er doch zugleich deutlich, dass wir dazu nicht die Kraft
haben, sondern Gott sie uns geben muss (Phil. 2,13).
Gerade auch im Blick auf das
Leben als Christ geht es also im biblischen Luthertum um Christus, den
Gekreuzigten und Auferstandenen, 1. Kor. 2,2, und sein Leben in uns, Gal. 2,20.171
Je mehr es dabei um den Christus für uns geht, den für unsere Sünden
Gekreuzigten und für unsere Rechtfertigung Auferweckten, umso stärker wird auch
die Heiligung: als der Erlöste bist du sein eigen.172 Glaube und
Theologie dürfen nicht auf das Gefühl gegründet sein, sondern müssen fest im
Wort wurzeln; dann werden, als Frucht, als Folge, auch religiöse Gefühl kommen,
wie der Heilige Geist es will. So, wie es keine Rechtfertigung gibt am Kreuz
vorbei, so gibt es auch keine Heiligung am Kreuz vorbei, am täglichen Sterben
des alten Menschen vorbei. Das gehört zum Tragen des Kreuzes, das gehört zum
Leiden mit Christus und um Christi willen (Phil. 3,10; Röm. 8,17). Es ist durch
das Kreuz in unserem Leben, dass der alte Mensch immer wieder getötet wird,
damit der neue, durch Christus und in Christus erneuerte Mensch immer stärker
hervortrete (2. Kor. 4,10.11.16).173 Dabei ist dieses Leben immer ein
Leben in Schwachheit, aber zugleich ein Leben aus der Gnade Gottes und darum in
seiner Stärke (2. Kor. 12). Es ist in dieser Schwachheit, dass wir im Gebet vor
Gott treten können und dürfen, gerade in dem alltäglichen Ringen mit der Sünde.174
Gerade im Kreuz begegnet uns Gott, der in Schmerz, Not, Leid, Tod zu uns kommt,
denn Christus hat für uns gelitten am Kreuz. Im Kreuz begegnet uns der liebende
Gott, der an uns arbeitet, um uns immer mehr zu sich zu ziehen. Das ist auch
das tägliche Leben aus der Taufe, das tägliche Sterben des alten Menschen und
Auferstehen des neuen.175
Wo also ist Gott wirklich zu
finden, objektiv? Nirgend anders, das ist die biblisch-lutherische Antwort, als
in Jesus Christus, dem Fleisch gewordenen Wort Gottes, den wir wiederum
nirgends anders finden, der nicht anders zu uns kommt als in den Gnadenmitteln,
Wort, Taufe, Abendmahl. Gottesdienst heißt gerade dies: Christus kommt zu uns
in seinem Wort, und, besonders, Christus kommt zu uns im heiligen Abendmahl, wo
er uns reich beschenkt mit seinem Leib, den er für uns auf Golgatha
dahingegeben, mit seinem Blut, das er dort für uns vergossen hat, um so Gott zu
versöhnen, uns die Vergebung der Sünden, den Freispruch im Jüngsten Gericht und
so das ewige Leben zu erwerben. Und genau das, was er uns erworben hat, das
teilt er uns aus im Wort, in der Taufe, im Abendmahl, in der Absolution. Im
Gottesdienst, gerade da ist Gott am Werk. Luther hat es deutlich hervorgehoben,
dass Gott in zweifacher Weise an uns handelt: äußerlich durch Wort und
Sakrament, innerlich durch den Heiligen Geist, der Glauben wirkt und seine
Gaben schenkt. Aber dieses innere Wirken ist nicht unabhängig von Wort und
Sakrament, sondern eben diese sind die Mittel, durch die der Heilige Geist
wirkt. Denn das mündliche Evangelium ist die Kraft Gottes zur Errettung eines
jeden, der da glaubt (Röm. 1,16.17).176
7. Die Auseinandersetzung mit der Pfingst- und charismatischen Bewegung
(eng angelehnt an
einen Teil aus: Sckerl: Die falsche romanistische
Lehre Osianders von der Rechtfertigung wird auch
heute noch gelehrt. Maschinenschr. S. 24 f.)
Die Pfingst- und
charismatische Bewegung hat viele Elemente aus dem Pietismus und Methodismus
übernommen, ja, sie ist vielfach aus der Heiligungsbewegung erwachsen, die
wiederum ihre Wurzeln im Methodismus hatte. Hier war eindeutig der Schwerpunkt
der Lehre verschoben von der Rechtfertigung auf die Heiligung, verbunden vor
allem mit der Lehre des Perfektionismus. Hier ging es wirklich darum, mit Ernst
und Entschiedenheit Christ zu sein und auch als solcher zu leben. Aber die
Frömmigkeit ist geprägt von einem Hang zu Erfahrungen, Erlebnissen, mit der
Neigung, immer neuen Erfahrungen, Erlebnissen nachzujagen. Da die Heiligung
dominiert, so ist auch die Glaubensauffassung selbst geprägt vom Glauben, der
in der Liebe tätig ist, was sich auch auf die Auffassung vom rechtfertigenden
Glauben auswirkt. Der Christus in uns gewinnt eine entscheidende Bedeutung.
Eine Gnadenmittellehre im lutherischen Sinne ist in diesen Kreisen nicht
vorhanden.
Aus dieser Frömmigkeitshaltung
ergibt sich auch die Neigung zur Selbstbeschauung zu einer ständigen
Durchforschung des eigenen Lebens, einem ständigen „geistlichen Pulsfühlen“ –
was große Gefahren für die Heilsgewissheit mit sich bringen kann. Weil aber
diese Menschen doch oftmals wirklich ehrlich waren, erkannten sie auch, dass
die angestrebte Vollkommenheit nicht erreicht wurde, was zu nicht geringen
Sorgen über den Glaubensstand führte. Deshalb war man sehr offen für Lehren,
die von einer „zweiten und dritten Segnung“ und einer „Geistes- und Feuertaufe“
sprachen, was den Weg für die Pfingstbewegung ebnete, die das
subjektivistische, auf das fromme Ich ausgerichtete Christentum noch vertiefte.
In der Pfingst- und
charismatischen Bewegung werden nun, herkommen von der „zweiten und dritten
Segnung“, die „Gaben des Geistes“ betont, aber nicht diejenigen, die Paulus im
ersten Korintherbrief herausstreicht, nämlich die Lehrgabe,
14,1, und die Liebe als Frucht des Glaubens, Kap. 13, sondern die
‚spektakulären‘ oder Wundergaben wie Zungenrede, Prophetie, Heilung, obwohl es
doch von diesen Zeichen heißt, dass sie „Zeichen der Apostel“, 2.Kor. 12,12,
waren und aufgehört haben. Für viele in dieser Bewegung sind diese Gaben
„Zeichen des Glaubens“177, womit behauptet wird, der Heilige
Geist müsse sich in Zungenrede und Heilung offenbaren.178 Käme es
nicht zur Heilung, so sei der Glaube nicht klar179, Krankheit sei eine
Folge konkreter Sünde180. Wozu aber führt das? Bleibt die
Heilung aus, so bricht der Glaube selbst zusammen, kommt es zu Zweifeln an der
Errettung, an der Gnade181, denn es wird ja behauptet: „Wir
glauben, dass die Erlösung die Heilung von Krankheit durch göttliches
Eingreifen einschließt.“182
Auch hier ist damit das
Fundament des Glaubens, der Heilsgewissheit nicht das Wort vom Kreuz, das
Evangelium von Christus, sondern der Christus in uns, hier oft eher weniger
Christus, der in manchen dieser Gruppen sehr in den Hintergrund tritt, sondern
der Heilige Geist, der sich durch Zungenrede, Heilung zeige.
Damit hängt eines weiteres
Charakteristikum zusammen, das sich so früher in dieser Weise im evangelikalen
Raum nicht zeigte: An die Stelle der Theologie des Kreuzes ist die Theologie
der Herrlichkeit getreten. Schon hier in diesem Leben sollen Erfolg, Freiheit,
leibliches Heil erreicht werden. Darum wendet man sich dann weg vom Wort der
Gnade, von den Gnadenmitteln, vom Wort vom Kreuz und hin zu Wundern,
Erlebnissen, Erfahrungen.183 Die Theologie des Kreuzes ist in
ihrem Kern christozentrisch, ist Glaube an den für
mich gestorbenen und auferstandenen Christus und nimmt das Leiden aus Gottes
Hand, in der Nachfolge Christi. Die Theologie der Herrlichkeit aber ist
anthropozentrisch, ist ausgerichtet auf das „Wohlbefinden“ des Menschen in
dieser Welt (und hier der Befreiungstheologie nicht unähnlich). Die Erfahrung
des Menschen steht also im Zentrum, nicht mehr der Christus für mich, das Heil
in Christus, die Tatsache der Gerechtsprechung um
Christi Verdienst für mich willen.
(wird fortgesetzt)
(Angesichts der
verheerenden Entscheidungen des Bundestages der BRD im Blick auf die
Gleichstellung der Verbindung Homosexueller mit der von Gott gestifteten Ehe,
ist es wichtig, die biblische Lehre von der Ehe wieder ins Gedächtnis zu rufen.
Als Christen sind wir an Gottes Wort gebunden und nicht an staatliche
Entscheidungen, wenn diese Gottes Wort behindern oder widersprechen.)
Von der Ehe und dem
Hausstand: Die Ehe als lebenslange
Verbindung eines Mannes und einer Frau zu einem Fleisch ist nicht aus
menschlicher Willkür, menschlicher Übereinkunft entstanden noch Produkt einer
besonderen Kultur, sondern Gottes heilige Stiftung schon in der Schöpfung, 1
Mose 1,27.28; 2,18-24; Matth. 19,4.5. Sie ist aber
kein geistlicher, sondern ein bürgerlicher Stand, weshalb nicht nur Christen,
sondern auch Heiden diese Ordnung haben. Der Zweck der Ehe liegt darin, dass
die Frau dem Mann eine Gehilfin sei, die um ihn sei; dass sie innige
Gemeinschaft miteinander haben, bis dahin, dass sie völlig ein Fleisch werden.
Dazu gehört auch, aber nicht ausschließlich, nicht einmal primär, dass in
dieser ehelichen Gemeinschaft, wenn Gott es schenkt, Kinder geboren werden
sollen und so die Menschheit erhalten. Seit dem Sündenfall ist die Ehe dazu
auch noch der Schutzort gegen die Hurerei, 1 Kor. 7,2.5.
4. Die Ehe kommt vor Gott zustande durch
ein gegenseitiges freiwilliges Treueversprechen der beiden Eheschließenden.
Dieses allein berechtigt aber noch nicht zum Vollzug der ehelichen
Gemeinschaft, denn die Ehe betrifft nicht nur diese beiden Menschen, sondern
ist eine öffentliche Gottesordnung, die der Achtung und des Schutzes durch die
Öffentlichkeit bedarf. Deshalb treten die Eheschließenden mit ihrem
Treueversprechen vor die Öffentlichkeit, was heute (in der BRD) durch die
standesamtliche Eheschließung geschieht, ordentlicherweise
unter Zustimmung der Eltern oder derer, die an ihrer Statt
sind (s. Rebecca, 4. Gebot; 1 Kor. 7,36-38). Ausgeschlossen ist eine Ehe
zwischen solchen, die schon gebunden sind oder aufgrund der
Verwandtschaftsgrade sich nicht verbinden können, 3 Mose 18,8-18;
20,11-17.19-21.
Zu einem rechtmäßiges Verlöbnis (Eheschließung) gehört also als Wesentliches
das freiwillige gegenseitige Versprechen eines Mannes und einer Frau sowie, ordentlicherweise, die Zustimmung der beiderseitigen Eltern
oder derer, die an deren Statt sind. Zu einem
rechtmäßigen Verlöbnis gehört aber auch, dass es ordentlich und öffentlich
geschieht, also mit Wissen und Willen derer, die Recht und Macht haben, die Ehe
zu stiften. In früherer Zeit, und zwar bis zum Aufkommen der sogenannten
Zivilehe, lag diese Macht faktisch ausschließlich bei den Eltern oder denen,
die an ihrer Statt waren. Darum war das Verlöbnis in
der alten Form im Beisein und unter dem Segen der Eltern zugleich die auch
rechtlich verbindliche Eheschließung, die keiner weiteren Ergänzung zur
rechtlichen Verbindlichkeit bedurfte, auch wenn die Heimholung der Braut oder
Hochzeit erst später stattfand. Mit der Einführung der Zivilehe ist dieses
Recht und diese Macht auf den Staat übergegangen, das heißt, das gegenseitige
Versprechen der Nupturienten gewinnt rechtliche
Verbindlichkeit einzig, wenn es in Gegenwart des entsprechenden Vertreters des
Staates (Standesbeamter) stattfindet. Ein rechtmäßiges Verlöbnis umfasst also
das gegenseitige Versprechen unter Zustimmung der Eltern und in Gegenwart des
Standesbeamten, der dies beurkundet. Erst damit ist heute der Akt des
Verlöbnisses oder der Eheschließung abgeschlossen. Die Frage, ist aufgekommen,
ob denn das gegenseitige Versprechen vor der standesamtlichen Trauung schon
bindend sei oder nicht. Dies ist letztlich keine dogmatische, sondern eine
kulturelle Frage, die nach der jeweiligen Kultur und Brauch zu beantworten ist.
Rechtlich in der BRD vor dem Staat gewiss nicht. Zu beachten ist, dass der
„private“ Teil des Verlöbnisses heute vielmals überhaupt nicht mehr den
Charakter eines Treueversprechens hat, sondern vielmehr nur eine bedingte Absichtserklärung
bedeutet zu heiraten, die erst mit der standesamtlichen Trauung tatsächlich zu
einem bindenden Treueversprechen wird.
Da Kinder ihren Eltern in allen Dingen gehorsam sein sollen, Kol. 3,20,
suchen sie den Rat, das Einverständnis und den Segen der Eltern zur Ehe. Die
Eltern haben kein Recht, ihrem Sohn oder ihrer Tochter die Ehe grundsätzlich
oder auf eine bestimmte Zeit zu verbieten. Ebenso können sie nicht die Ehe mit
einer bestimmten Person verbieten ohne einen guten, triftigen Grund. Mit dem
Verlassen von Vater und Mutter hört zwar die Gehorsamspflicht gegenüber den
Eltern auf, nicht aber, sie zu ehren, zu lieben, ihnen, wo nötig, zu dienen.
Die Zustimmung und der Segen der Eltern sollte also
vorliegen, ist aber kein absolutes Erfordernis.
Die kirchliche Trauung, bei dem das Paar um
den Segen des HERRN bittet, ist dabei kein Sakrament und auch keine göttliche
Ordnung, sondern eine gute menschliche kirchliche Ordnung und macht auch die
Verbindung nicht erst zur Ehe, sondern erbittet für die Ehe den Segen Gottes.
Was die ehehinderlichen
Verwandtschaftsgrade angeht, so ist gemäß 3 Mose 18 zu unterscheiden zwischen
solchen Graden, in denen eine eheliche Verbindung, weil blutschänderisch, von
vornherein null und nichtig ist, nämlich in der absteigenden Linie der
Verwandtschaft (nämlich zwischen Eltern und Kindern und den Ehegatten der
Eltern und Kinder, Großeltern und Enkeln u.s.w.) und
solchen, die aus moralischer Ursache um der verwandtschaftlichen Nähe aus
Nächstenliebe willen nicht eingegangen werden sollten (in der Seitenlinie der
Blutsverwandtschaft und der Schwägerschaft), gleichwohl aber, wenn sie
eingegangen wurden, nicht mehr zu lösen sind. Außerdem ist die staatliche
Gesetzgebung zu beachten.
Da die Eheschließung in dem HERRN geschehen soll, 1. Kor. 7,39, und wir nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen
ziehen sollen, 2. Kor. 6,14-18, sollte ein Christ niemanden außerhalb
seines Glaubens und seiner Konfession heiraten, da ansonsten die Gefahr des
Abfalls, zumindest aber der Abschwächung des eigenen Bekenntnisses bei ihm und
konfessioneller bis religiöser Gleichgültigkeit bei den Kindern sehr groß ist.
5. Gemäß der heiligen Ordnung Gottes ist
der Mann das Haupt der Frau, Eph. 5,22.23; 1 Kor. 11,3, und die Frau soll daher
dem Manne untertan sein in dem HERRN, Eph. 5,22.24; Kol. 3,18; 1 Petr. 3,1.6.
Der Mann seinerseits aber soll seine Frau lieben, wie Christus die Gemeinde
geliebt hat und sich für sie dahingegeben, Eph. 5,25.32.33, und soll nicht
bitter gegen sie sein, Kol. 3,19, dem weiblichen Geschlecht als dem schwächsten
Werkzeug die Ehre geben und mit Vernunft bei ihr wohnen, 1 Petr. 3,7, und bei
allem bedenken, dass er unter Christus ist, also Christus sein Haupt ist, 1
Kor. 11,3.
Das Hauptsein des Mannes ist keine Folge
des Sündenfalls, sondern eine Schöpfungsordnung, 1. Tim. 2,13; 1. Kor. 11,8.9,
angezeigt dadurch, dass der Mann ist
nicht von der Frau, sondern die Frau ist vom Mann. Und der Mann ist nicht
geschaffen um der Frau willen, sondern die Frau um des Mannes willen. Im
Sündenfall haben wir auch den ersten Versuch, diese Gottesordnung umzustoßen.
Danach hat Gott der HERR diese Ordnung wieder hergestellt, 1. Mose 3,16.
6. Die Ehe ist eine lebenslange Verbindung
eines Mannes und einer Frau und daher ist jegliche Trennung dieser Verbindung
außer durch den Tod tatsächlich Sünde vor Gott, Matth. 19,6; 5,32. Scheidung ist, außer bei Ehebruch (dem böswilliges Verlassen, 1 Kor. 7,15 gleichgestellt ist),
von Gott untersagt und daher Sünde und eine andere Heirat nach der Scheidung
nicht erlaubt, da sie den Ehebruch fortsetzt (außer dem unschuldigen Teil bei
der Scheidung wegen Ehebruch), Matth. 5,32, solange
der unschuldige Teil noch nicht wieder verheiratet ist und daher die Ehe wieder
fortgesetzt werden könnte. Nach der Wiederverheiratung des unschuldigen Teiles
oder dessen Tod, oder wenn er die Fortsetzung der Ehe verweigert, kann es dem
schuldigen Teil nicht verwehrt werden, wieder zu heiraten, wenn er Buße getan
hat.
Wenn der schuldige Teil wieder heiratet,
ohne Buße getan und ohne die Versöhnung mit dem unschuldigen Teil gesucht zu
haben, kann solch eine Verbindung nicht kirchlich eingesegnet werden.
(Dass Gott dem Staat das Recht einräumt,
Ehen zu scheiden, widerspricht dem nicht, da der Staat nicht nur über Christen
regiert und die Heiden nicht zwingen kann, als Christen zu leben. Die aber, die
sich scheiden lassen, begehen dennoch eine Sünde, Matth.
19,8.)
5 Mose 22,23.24: Wenn
ein Mädchen jemandem vertraut ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und
schläft bei ihr, so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und
sollt sie beide steinigen, dass sie sterben: das Mädchen darum, dass sie nicht geschrieen hat, obwohl sie in der Stadt war; den Mann
darum, dass er seines Nächsten Frau geschändet hat; und sollst das Böse von dir
tun.
Matth. 1,18-20: Die Geburt Christi war aber so getan. Als
Maria, seine Mutter, dem Josef vertrauet war, ehe er sie heimholte, ... Joseph,
du Sohn Davids, fürchte dich nicht, Maria, dein Gemahl, zu dir zu nehmen.
Eph. 5,22.23: Die
Frauen seien untertan ihren Männern als dem HERRN. Denn der Mann ist der Frau
Haupt, gleichwie auch Christus das Haupt ist der Gemeinde, und er ist seines
Leibes Heiland.
1 Kor. 11,3: Ich
lasse euch aber wissen, dass Christus ist eines jeglichen Mannes Haupt; der
Mann aber ist der Frau Haupt; Gott aber ist Christi Haupt.
Kol. 3,19-21: Ihr
Männer, liebet eure Frauen und seid nicht bitter gegen sie! Ihr Kinder, seid
gehorsam den Eltern in allen Dingen; denn das ist dem HERRN gefällig. Ihr Väter,
erbittert eure Kinder nicht, auf dass sie nicht scheu werden.
Eph. 5,25: Ihr
Männer, liebet eure Frauen, gleichwie Christus auch geliebt hat die Gemeinde
und hat sich selbst für sie gegeben.
1 Petr. 3,7: Desselbengleichen, ihr Männer wohnet bei ihnen
mit Vernunft und gebt dem weiblichen als dem schwächsten Werkzeuge die Ehre,
als auch Miterben der Gnade des Lebens, auf daß eure
Gebete nicht verhindert werden.
Matth. 5,32: Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau
scheidet (es sei denn wegen Ehebruch), der macht, dass sie die Ehe bricht; und
wer eine Abgeschiedene freiet, der bricht die Ehe.
Matth. 19,5.6.8: Darum wird ein Mensch Vater und Mutter
verlassen und an seiner Frau hangen, und werden die zwei ein Fleisch sein. So
sind sie nun nicht zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat,
das soll der Mensch nicht scheiden... Mose hat euch erlaubt, euch zu scheiden
von euren Frauen, von eures Herzens Härtigkeit wegen;
von Anbeginn an aber ist's nicht so gewesen.
7. Geschlechtlichkeit: Gott der HERR
hat den Menschen von Anfang an als ein geschlechtliches Wesen geschaffen,
nämlich als Mann bzw. als Frau, 1 Mose 1,27, und die Geschlechtlichkeit ist an
sich nichts Böses, sondern Gottes gute Gabe an den Menschen für die innige
Gemeinschaft in der Ehe, 1 Mose 2,18-24. Diese Gabe ist dabei nicht nur auf
Fortpflanzung als einzigem Grund oder einziger Berechtigung angelegt, sondern
gehört in diese innige Gemeinschaft mit hinein. Durch den Sündenfall unserer
Ureltern und die allen Menschen daher anhängenden Erbsünde und Erbverdorbenheit
ist gerade dieser Bereich immer wieder von Sünde durchzogen, wie auch schon das
bloße Begehren eines anderen Menschen außerhalb der Ehe oder neben der Ehe
Sünde ist, Matth. 5,28-30. Gott der HERR hat darum
die Ehe nach dem Sündenfall durch das sechste Gebot besonders geschützt als das
bergende Haus unter Christus, in dem Mann und Frau einander in rechter Freiheit
und Hingabe begegnen können, 1 Kor. 11,3.
8. Zum Schutz der Ehe und der
Geschlechtlichkeit gehört umfassende Keuschheit in Gedanken, Worten und Werken,
in der Grundhaltung zum anderen Geschlecht, in rechter Scham, Zurückhaltung und
Zucht, auch der Zucht der Kleidung und Gebärden, 1 Tim. 2,9; 1 Petr. 3,3.4 und
die gegenseitige Liebe, Ehrerbietung und Achtung der Ehepartner.
9. Jegliche sexuelle Betätigung außerhalb
der von Gott geordneten Ehe ist Sünde und Gott der HERR sieht bestimmte
Verhaltensweisungen und Handlungen als Greuelsünden
an, die auch gegen die natürliche Ordnung verstoßen und Gottes Gericht über ein
Volk, das sie duldet, herabbeschwört, wie Homosexualität, Knabenliebe
(Päderastie) und Zoophilie, Röm. 1,24.26.27; 3 Mose
18,22-30. Gottes Wort mahnt und ruft daher dringend zur Buße, 1 Kor. 6,9.10;
Eph. 5,3-5.
Rechte christliche Keuschheit und
Jungfräulichkeit vor der Ehe wird nicht dadurch bewahrt, dass zwar der letzte
Schritt (Koitus) bei der geschlechtlichen Gemeinschaft nicht vollzogen wird,
während man sonst meint, dem geschlechtlichen Verlangen nachgeben zu dürfen (Necking, Petting), sondern meint, dass dem vorhandenen
geschlechtlichen Begehren entschieden gewehrt wird und sich die beiden vor der
Ehe in geschlechtlicher Zurückhaltung und Distanz in diesem Bereich auch in
Gedanken, Worten und Werken begegnen und so lernen, einander zu respektieren,
zu schätzen und zu hüten.
1 Petr. 3,3.4: Welcher
[der Frauen] Schmuck soll nicht auswendig sein mit Haarflechten und
Goldumhängen oder Kleideranlegen, sondern der verborgene Mensch des Herzens
unverrückt mit sanftem und stillem Geiste; das ist köstlich vor Gott.
Röm. 1,24.26.27:
Darum hat sie auch Gott dahingegeben in ihrer Herzen Gelüste, in Unreinigkeit,
zu schänden ihre eigenen Leiber an sich selbst... Darum hat sie Gott auch
dahingegeben in schändliche Lüste. Denn ihre Frauen haben verwandelt den
natürlichen Brauch in den unnatürlichen. Desselbengleichen
auch die Männer haben verlassen den natürlichen Brauch der Frau und sind
aneinander erhitzt in ihren Lüsten, und haben Mann mit Mann Schande gewirkt und
den Lohn ihres Irrtums (wie es denn sein sollte) an sich selbst empfangen.
10. Geburtenbeschränkung, Abtreibung:
Leibesfrucht, Kinder, sind eine Gabe, ein Segen Gottes, ein Geschenk des HERRN,
Ps. 127,3-5, und die Fruchtbarkeit der Frau daher ein besonderer Segen des
HERRN, Ps. 128,3, der dem Segen Gottes in der Schöpfung über Mann und Frau
entspricht, 1 Mose 1,28.
Der Hauptzweck (finis
primarius) der Ehe ist allerdings nicht die
Fortpflanzung, sondern die Ehe hat in ihrem Bestand, in ihrer Gemeinschaft
gemäß 1. Mose 2 ihren eigentlichen Zweck, als Gehilfenschaft, Gemeinschaft,
Ein-Fleisch-Sein, Totalgemeinschaft nach Leib und Seele. Kinder sind der
besondere gottgewollte Segen, die gottgewollte Frucht der Ehe, Ps. 127.
Gegenüber der ehelichen Gemeinschaft an sich ist aber dieser Zweck finis secundarius und im
Konfliktfall (wo es um das Leben oder die physische oder seelische Gesundheit
der Frau oder beider Ehepartner, um die Tragfähigkeit der Ehe geht) daher der
Bewahrung der gottgestifteten Gemeinschaft der Ehe nachzuordnen.
Dies heißt, dass Gott die eheliche
Gemeinschaft nicht nur um ihrer selbst willen gestiftet hat, sondern dass er in
ihr und durch sie – und zwar nur durch sie – auch die Geschlechterfolge will,
1. Mose 1,28; 3,16, und sein Segen in 1. Mose 1,28 auch die Bereitschaft der
Eheleute, ihre Ehe dem gottgewollten Zweck dienstbar zu machen, einschließt.
Daher ist die Verhinderung des Kindersegens, die Empfängnisverhütung,
grundsätzlich ein eigenmächtiger Eingriff in Gottes Schöpferwalten. Kinder zu
haben oder nicht zu haben, ist nicht unserer Willkür freigestellt. Eine Ehe,
die Kinder ablehnt oder die Kinderzahl von vornherein beschränken will, hindert
an ihrem Teil Gott an der Erhaltung der Welt und an seinen Zielen mit ihr,
nämlich die Erde mit Menschen zu erfüllen.
Die geschlechtliche Gemeinschaft ist nicht
nur Möglichkeit, sondern gemäß 1. Kor. 7 auch Schuldigkeit ehelicher
Gemeinschaft und Zuneigung. Diese geschlechtliche Gemeinschaft soll zugleich
aber auch die Frau als den schwächeren Teil berücksichtigen, dass sie es
ertragen kann, also ritterlich, vernünftig auf sie Rücksicht nehmen, 1 Petr.
3,7.
Es können Situationen eintreten, in denen
die beiden Mandate Gottes, die eheliche Gemeinschaft an sich und die
Fruchtbarkeit der Ehe, in einen Konflikt miteinander treten können, nämlich
dann, wenn die Tragfähigkeit der ehelichen Gemeinschaft durch eine größer
werdende Familie oder die Schnelligkeit der Geburtenabfolge überbelastet wird.
Hier kann es also Situationen geben, in denen Geburtenregelung aus Verantwortung
gegenüber der Tragfähigkeit der ehelichen Gemeinschaft begründbar ist und nicht
dem Mandat Gottes von vornherein widerspricht. Ritterliche Rücksicht auf die
Frau und die eheliche Gemeinschaft achtet darauf, dass der Tragfähigkeit der
Gemeinschaft von Mann und Frau nicht zu viel zugemutet wird.
Geburtenkontrolle zu üben mit dem Zweck,
die Fruchtbarkeit überhaupt zu verhindern oder sie ohne Not für den Bestand der
ehelichen Gemeinschaft einzuschränken, steht diametral gegen den Willen Gottes
mit der Stiftung der menschlichen Ehe, hindert Gott in seinem Schöpfungs- und
Erhaltungswillen der Welt. Es ist also Unrecht, Sünde, eine Ehe zu schließen in
der Absicht, keine Kinder haben zu wollen. Es ist ebenso Unrecht, die Zahl der
Kinder von vornherein willkürlich auf ein Minimum beschränken zu wollen. Es ist
auch Unrecht, im Laufe der Ehe, zu irgendeinem Zeitpunkt, aus bloßer
Bequemlichkeit und aus Unglauben keine weiteren Kinder haben zu wollen. Im
besonderen Fall aber können die Eltern vor der Frage stehen, unter Umständen
praktisch von einem Kind jeweils zum anderen, was die Ehe und die in ihr
mitgestiftete Gemeinschaft noch zu tragen vermag, ohne zu scheitern.
Freiheit und Verantwortung stehen also im
Dienst der göttlichen Ordnungen und dürfen sie nicht zerstören, weder äußerlich
(die Ehe durch Ehebruch, Scheidung) noch innerlich (die Ehe durch das, was ihre
Gemeinschaft aufhebt und zerstört). Hier kann es also zu einem Dilemma, einer
Pflichtenkollision kommen, wo der Mensch in der Verantwortung vor Gott unter
Gebrauch der Vernunft unter dem Gehorsam Christi entscheiden muss.
11. Abtreibung ist Mord, nämlich das
bewusste und vorsätzliche Töten eines von Gott geschenkten Menschen im
Mutterleib und darum eine schwere Sünde. (Es kann aber auch hier die Grenzsituation
vorkommen, dass beim Ringen um das Leben von Mutter und Kind die Ärzte nach
menschlichem Ermessen nur eine der beiden Personen retten und der anderen nicht
die lebensnotwendige Hilfe geben können. Wenn dadurch das Kind stirbt, kann
nicht von Abtreibung gesprochen werden.)
Ps. 127,3: Siehe,
Kinder sind eine Gabe des HERRN, und Leibesfrucht ist ein Geschenk.
12. Elternschaft: Elternschaft ist
ein von Gott gesetzter Stand und ein von Gott geordnetes Amt über den Kindern.
Den Eltern sind von Gott die Kinder zu liebevoller, behutsamer, aber auch
strenger und ernster Pflege und Erziehung anvertraut, damit sie auferzogen werden in Zucht und Ermahnung zum HERRN, Eph.
6,4; 5 Mose 6,7.20; Ps. 78,4; Spr. 19,18; 23,13; 29,17, damit sie
Persönlichkeiten werden, die im lebendigen Glauben an Jesus Christus unter ihm
als ihrem Heiland und HERRN wandeln. Die Kinder sind verpflichtet, ihre Eltern
oder die, die an ihrer Statt sind, zu lieben, zu
ehren, zu achten und ihnen gehorsam zu sein, soweit es nicht gegen Gottes Gebot
geht, Spr. 23,22; 30,17; Eph. 6,2.3; 3 Mose 19,32; Kol. 3,20.
Eph. 6,2-4: Ehre
Vater und Mutter; das ist das erste Gebot, das Verheißung hat: Auf dass dir's wohlgehe und du lange lebest auf Erden. Und ihr Väter, reizet eure Kinder nicht zum Zorn, sondern ziehet
sie auf in der Zucht und Ermahnung zum HERRN.
Spr. 19,18: Züchtige
deinen Sohn, solange Hoffnung da ist; aber lass deine Seele nicht bewegt
werden, ihn zu töten.
Spr. 23,22: Gehorche
deinem Vater, der dich gezeugt hat, und verachte deine Mutter nicht, wenn sie
alt wird!
13. Christus das Haupt des Hausstandes:
Auch Ehe, Familie und Hausstand bekommen ihren Segen allein durch das
Evangelium Jesu Christi in Wort und Sakrament, 1 Kor. 11,3; Eph. 5,30-32, und
darum ist die kostbarste Zeit auch in Ehe, Familie und Hausstand diejenige
unter dem Wort und darum ist jeder Christ zu regelmäßiger persönlicher und
gemeinschaftlicher Bibellese anzuhalten, Kol. 3,16; Joh. 5,39, und zu
regelmäßigem Besuch des Gottesdienstes seiner Gemeinde und eifriger Mitarbeit,
Hebr. 10,25.
14. Ehelosigkeit: Gott der HERR hat
neben der Ehe auch etlichen die besondere Gabe der Ehelosigkeit geschenkt,
nicht als einen höheren, sondern der Ehe gleichgestellten Stand, Matth. 19,12; 1 Kor. 7,37.40. Dieser Stand hat dabei die
Möglichkeit des besonderen Dienstes für den Herrn in Bereichen, in denen es
Verheirateten schwer fallen mag, um der notwendigen völligen Hingabe an Kraft
und Zeit, 1 Kor. 7,32.34, wie es am Dienst etwa der Diakonissen sichtbar ist.
Da aber dieser Stand allein Gabe des HERRN ist und er allein sie schenken und
nehmen und auch die Zeit für diese Gabe bestimmen kann, so kann niemand, der in
diesem Stand lebt, darüber ein Gelübde der Ehelosigkeit ablegen, denn solches
liegt nicht in seiner Hand. Auch ist dieser Stand in keiner Weise besser oder
Gott wohlgefälliger als die Ehe oder gar verdienstlich.
Matth. 19,12: Es sind etliche verschnitten, die sind aus
Mutterleibe so geboren; und sind etliche verschnitten, die von Menschen
verschnitten sind; und sind etliche verschnitten, die sich selbst verschnitten
haben um des Himmelreichs willen. Wer es fassen mag, der fasse es.
1
Kor. 7,32.34.35: Ich wollte aber, dass ihr ohne Sorge wäret. Wer ledig ist,
der sorget, was dem HERRN angehört, wie er dem HERRN gefalle... Welche nicht
freiet, die sorget, was dem HERRN angehört, dass sie heilig sei, beide, am
Leibe und auch am Geist; die aber freiet, die sorget, was der Welt angehöret,
wie sie dem Manne gefalle. Solches aber sage ich zu eurem Nutz; nicht dass ich
euch einen Strick an den Hals werfe, sondern dazu, dass es fein ist, und ihr
stets und unverhindert dem HERRN dienen könnt.
(entnommen aus: Roland Sckerl: Christliche
Glaubenslehre. 2., überarb. u. erw.
Aufl. Durmersheim 2009)
Aus
anderen Kirchen:
EKD für „Ehe
für alle“: Die sogenannte „Evangelische Kirche in
Deutschland“ hat sich für das von der Mehrheit des Bundestages verabschiedete
Gesetz zur „Ehe für alle“ ausgesprochen, denn man sei „offen für neue Formen
des Zusammenlebens“. Damit hat die EKD einmal mehr sich unverhohlen gegen
Gottes Wort und Ordnungen gestellt und damit unmissverständlich kundgetan, dass
sie eine antibiblische Sekte ist, von der sich zu trennen für jeden Christen
unbedingt gemäß Röm. 16,17 geboten ist.
Gebetshaus Augsburg
und MEHR-Konferenz: Im evangelikalen Bereich werden Johannes
Hartl mit seinem Gebetshaus in Augsburg sowie die Mehr-Konferenz hoch
gehandelt. Was hat es damit auf sich? Wenn man sich die Liste derer ansieht,
die die Vorträge auf der diesjährigen Mehr-Konferenz hielten (sie findet
jährlich statt), so wird schon einiges deutlich: Neben Johannes Hartl, der
dezidierter römischer Katholik ist (was allerdings im evangelikalen Bereich
heute niemanden mehr stört, da römische Katholiken dort geradeso als Christen
angesehen werden wie Evangelikale; die haarsträubenden römischen Irrlehren
werden einfach ausgeblendet), traten Pater Cantalamessa
(ebenfalls römisch-katholischer Theologie und Prediger des Papstes) Ben
Fitzgerald von „Awakening Europe“ (eine sehr typische
pfinstlerisch-charismatische Gruppierung, die z.B.
meint, wir Menschen könnten, etwa durch unsere Teilnahme an bestimmten
Veranstaltungen, „Gottes Kraft frei setzen“ und wir würden durch unsere Stärken
dazu beitragen, dass „Europa errettet wird“ (http://www.cvents.eu/de/awakening-europe-prague-prag-7-bubenec-29062017/)
sowie der Pfingstler Walter Heidenreich (FCJG
Lüdenscheid). Allein das macht die Ausrichtung deutlich: römischer
Katholizismus, verbunden mit der pfingstlerisch-charismatischen Bewegung. Das
ist nicht verwunderlich, denn beide haben stark mystische Elemente in ihrer
Religiosität – und beide arbeiten eng zusammen im Blick auf Ökumene und das
Endziel einer Welteinheitskirche. (Das zeigt übrigens auch die Jubiläumsfreier
der Katholischen Charismatischen Erneuerung an Pfingsten in Rom, zu der Papst
Franziskus ausdrücklich Christen aus anderen Konfessionen, einschließlich der Pfingstler, dabeihaben wollte. Cantalamessa
betonte auf dieser Veranstaltung die ökumenische Bedeutung der charismatischen
Bewegung. Vgl. Zeitruf. 28. Jg., 2/2017, S. 4)
MEHR – wie auch das Gebetshaus selbst damit
– verstehen sich als weder konfessionell noch spirituell gebunden, sondern
angestrebt wird „Einheit“. Das heißt: Die Lehre, die biblische Wahrheit wird
völlig ausgeblendet. Die Konferenz hat vor allem Eventcharakter, soll Erlebnis
sein, wie es im Programm selbst hieß. Es fanden zwei römisch-katholische Messen
und eine evangelische Abendmahlsfeier statt. Das Gebetshaus selbst kommt, wie
es von sich selbst sagt, aus der Katholischen Charismatischen Erneuerung. Das
Gebetshaus ist von Rom geprüft und für fest mit Rom verbunden anerkannt worden,
der Augsburger römische Bischof hat einen bischöflichen Beauftragten als
Begleitung für das Gebetshaus eingesetzt. Hartl selbst ist ja auch promovierter
römischer Theologe und geprägt von der Mystik, was Sätze zeigen wie: „Es gibt
einen Ort in dir, an dem du diesem Gott begegnen kannst. Das Bild, das mir
dafür am besten gefällt ist das Bild des inneren Gartens.“ (Einfach Gebet –
Zwölfmal Training für einen veränderten Alltag, S. 22) Von seinem 11-jährigen
Sohn erzählt er: „Vor seinem inneren Auge habe er den Thronsessel Gottes und er
wisse, dass wir zu diesem Zutritt haben.“ (S. 49-50), das Reich Gottes könne
„gesehen“ werden (S. 51) (nach: Zeitruf, 28. Jg., 2/2017, S. 4 f.) Diese Aussagen sind eindeutig
antibiblisch, antichristlich, aber durchaus typisch römisch-katholisch. Gott
können wir begegnen, allerdings, nämlich wenn er zu uns kommt – und er kommt zu
uns in seinem Wort und Sakrament, nirgendwo anders.
Hartl ist voll und ganz auf römischer
Linie, sieht sich eingebunden in den „Glauben der Kirche“ und behauptet, nur
die römischen Bischöfe hätten die Vollmacht zur „richtigen Interpretation der
Bibel“. Er akzeptiert auch all die zusätzlichen Lehren und Praktiken Roms als
vom Heiligen Geist „nach und nach gezeigt“. Marien- und Heiligenverehrung
stehen bei ihm hoch im Kurs. Er ist eindeutig gegen Luther und die Reformation
eingestellt. (nach: Topic, 07/2017, S. 4)
Schottische
Anglikaner für Trauung Homosexueller: Die Generalsynode der
schottischen anglikanischen Kirche hat beschlossen, dass in ihr sich
homosexuelle „Paare“ „trauen“ lassen können (die englischen Anglikaner stehen
bisher noch gegen diese unbiblische Praxis).
Daraufhin hat das konservative anglikanische Netzwerk GAFCON, dem Kirchen aus
Amerika, Asien, Afrika angehören, das aber auch mit konservativen
anglikanischen Kirchen in Europa verbunden ist, einen Missionsbischof für
Schottland ernannt, der solche Gemeinden betreuen soll, die die liberale Richtung
der offiziellen Kirche nicht mitgehen. (nach: selk-news,
Nr. 433, S. 34)
Lebensrecht:
Britisches
Gericht erlaubt Abschalten lebensverlängernder Maßnahmen gegen den Willen der
Eltern: In Großbritannien hat ein
Gericht einem Krankenhaus in London erlaubt, die Geräte abzuschalten, die das
Baby Charlie Gard beim Atmen und anderen Handlungen
unterstützen. Bei dem Baby wurde wenige Monate nach der Geburt eine Krankheit
festgestellt, die die Ärzte als tödlich einstufen. Die Eltern haben ihre
Zustimmung zu der Maßnahme, die den Tod ihres Kindes herbeiführen soll,
verweigert. Die Gerichtsentscheidung zeigt einmal mehr den mörderischen
Grundcharakter des westlichen Ungeistes, der allmählich in allen „westlich“
geprägten Ländern herrscht, und wie wenig die Elternrechte noch gelten, und wie
wenig vor allem auch das Lebensrecht. (nach: http://www.lifenews.com/2017/04/12/judge-says-hospital-can-remove-babys-life-support-without-his-parents-consent/)
Alabama
will Recht auf Leben in Verfassung festschreiben: Der Gesundheitsausschuss des Senats des
US-Bundesstaates Alabama hat mit acht gegen zwei Stimmen einem Zusatz zur
Verfassung des Bundesstaates zugestimmt, der das Recht auf Leben gerade auch
Ungeborener festschreibt und darlegt, dass es kein Recht auf Abtreibung gibt.
Wenn auch das Senatsplenum dem Zusatz zustimmt, muss er 2018 dem Volk von
Alabama zur Abstimmung vorgelegt werden. (nach: http://www.lifenews.com/2017/04/12/alabama-senate-panel-passes-pro-life-bill-saying-there-is-no-right-to-abortion/)
US-Präsident
hat Obamas Pro-Abtreibungserlass außer Kraft gesetzt: Donald Trump hat einer Vorlage mit seiner Unterschrift
Gesetzeskraft verliehen, die einen Erlass seines Vorgängers außer Kraft setzt,
mit der Obama den Bundesstaaten zwingen wollte, Abtreibungsorganisationen mit
staatlichen Geldern zu unterstützen. Das Repräsentantenhaus hatte das Gesetz
angenommen, im Senat kam es zu einer 50:50-Abstimmung, die durch Vizepräsident Pence zu einer Annahme des Gesetzes mit 51:50 gedreht
wurde. (nach: http://www.lifenews.com/2017/04/13/president-donald-trump-to-sign-bill-to-overturn-obama-rule-forcing-states-to-fund-planned-parenthood/) Es geht dabei vor allem darum, dass die Bundesstaaten
die Abtreibungsorganisation Planned Parenthood nicht mehr finanziell unterstützen müssen.
Gemäß
dem Friday-Fax von C-Fam
hat Trump auch beschlossen, den UN Population Fund nicht mehr zu unterstützen,
da er vor allem Abtreibungen fördert, u.a. auch das gesundheitsgefährdende contraseptische Mittel Depo
Provera finanziert.
Leihmutterschaft
bleibt in der BRD verboten: Das
Oberlandesgericht in Braunschweig hat gegen ein deutsches Ehepaar entschieden,
das mit einer amerikanischen Frau und deren Mann vereinbart hatte, dass die
Amerikanerin ihre Kinder als Leihmutter austragen und diese Kinder (Zwillinge)
dann rechtlich dem deutschen Ehepaar zustehen sollten. Diese Vereinbarung war
von einem Gericht in Colorado anerkannt worden. Der OLG hob deutlich hervor,
dass diese Vereinbarung deutschem Recht widerspricht und mit den vom
Grundgesetz geschützten Werten der Menschenwürde und insbesondere der Würde und
dem Schutz von Mutter und Kind sowie der besonderen Bindung der Mutter an das
Kind durch die Schwangerschaft widerspreche und daher in der BRD ungültig ist.
Es wies auch darauf hin, dass das Gericht in Colorado seine Entscheidung ohne
Anhörung der „Leihmutter“ und vor deren Austragung der Kinder getroffen habe.
(nach: ALfA-newsletter, 22.04.2017)
Geschlechtsselektion
bleibt in Australien verboten: Das
„Peak Medical Council“, die oberste Behörde im Gesundheitswesen in Australien,
hat entschieden, dass IVF (In-vitro-Fertilisation)-Kliniken auch künftig keine
Geschlechtsselektion vornehmen dürfen, wenn sie nicht aus gesundheitlichen
Gründen geboten ist. Im Unterschied zu den USA und vielen asiatischen Ländern
ist Geschlechtsselektion bisher in Australien verboten. Der Arbeitsausschuss
für Gesundheit und Ethik hatte die Zulassung solcher Selektion mit Auflagen
empfohlen. Allerdings hat der Rat die Tür für Änderungen offen gelassen. (nach:
ALfA-newsletter, 22.04.2017) Das macht deutlich, wie
gerade in den angelsächsischen Staaten die christliche Würde des Menschen in
immer mehr Bereichen mit Füßen getreten und der Willkür menschlicher
Entscheidungen unterworfen wird.
Amerikanische
„Demokraten“ akzeptieren nur Abtreibungsbefürworter als Kandidaten: Der Vorsitzende der Demokraten, Tom Perez, teilte am
21.04.2017 mit, dass seine Partei keine Lebensrechtler
mehr in ihren Reihen dulden werde. Er bezeichnete den Mord an Kindern im
Mutterleib als einen „fundamentalen Wert“, den jeder unterstützen müsse. Früher
hatte die Demokratische Partei durchaus Lebensrechtler
in ihren Reihen begrüßt; aber seit einiger Zeit ist sie aufs engste mit der
Abtreibungsindustrie verbunden. (nach: http://www.lifenews.com/2017/04/24/democrat-party-chair-no-place-for-pro-life-democrats-get-in-line-with-abortion-of-get-out/)
21
Abtreibungskliniken haben 2017 in den USA geschlossen: Die konsequente Pro-Life-Politik der neuen
US-Regierung, die Mittelkürzung vor allem für die Mordorganisation Planned Parenthood, hat dazu
geführt, dass allein in diesem Jahr bisher 21 Abtreibungskliniken in den USA
geschlossen haben, während nur fünf neu eröffnet wurden; Planned
Parenthood hat damit seit 2010 20 ihrer
Tötungsfabriken geschlossen. Weitere werden folgen, wie angekündigt, etwa die
drei in New Mexico, zwei in Colorado und die eine in Wyoming. (nach: http://www.lifenews.com/2017/05/24/21-abortion-clinics-have-closed-in-2017-planned-parenthood-has-shut-down-20-since-2010/)
Honduras
hält an Abtreibungsverbot fest: Gegen
den Druck internationaler Organisationen, vor allem der UNO, hat sich das
honduranische Parlament mit 77 Stimmen gegen 5, bei acht Enthaltungen, für die
Beibehaltung des Abtreibungsverbotes in dem mittelamerikanischen Staat
ausgesprochen. (nach: ALfA newsletter
vom 21.05.2017)
Sexualkundeunterricht
führt zu erhöhten Teenagerschwangerschaften: Wie David Paton von der Nottingham University Business School und Liam
Wright von der University of Sheffield anhand einer
Studie herausfanden, ist in Gebieten, in denen die Regierung die Ausgaben für
Sexualkundeunterricht und Geburtenkontrolle gesenkt hat, auch die Anzahl der
Teenagerschwangerschaften rapide zurück gegangen. Sie bezogen sich dabei auf
den Zeitraum nach dem Finanzcrash und untersuchten die Jahre 2009-2014 und
stellten einen Rückgang der entsprechenden Schwangerschaften um 42,6 % fest,
das heißt, sie sanken auf den niedrigsten Stand seit 1969. Die Forscher erklärten
die Tatsache, dass also vermehrter Sexualkundeunterricht und entsprechende
Programme der Regierung wie „Pille danach“ zu vermehrten
Teenagerschwangerschaften führen damit, dass dadurch Schüler und Jugendliche
erst dazu veranlasst wurden, vermehrt früher und häufiger sexuell aktiv zu
werden als ohne solche Programme. (nach ALfA-newsletter
vom 10.06.2017) Das zeigt deutlich, was die 68er ja mit diesen Unterrichten,
wie auch den noch mehr sexualisierten neuen Bildungsplänen erreichen wollen:
Die Sexualisierung und damit Zerstörung der Gesellschaft, Zerstörung der
biblischen, christlichen Wertordnung und damit Vorbereitung für eine dann
totalitär gelenkte hedonistische Gesellschaft.
Berliner
Katholiken gegen „Marsch für das Leben“:
Sowohl der „Diözesanrat der Katholiken“ in Berlin als auch der allgemein als
weit links stehend angesehene „Bund des deutschen katholischen Jugend“ (BDKJ)
haben sich gegen den „Marsch für das Leben“ ausgesprochen und auch ein Gespräch
mit Vertretern der Lebensrechtsbewegung abgelehnt. Dies zeigt deutlich, wie
feindselig bestimmte linke Kreise dem Leben und christlich begründeter
Lebensrechtsarbeit gegenüber stehen. (nach: ALfA-newsletter
vom 18.06.2017)
Zahl
der Abtreibungen in der BRD wieder gestiegen: Die Zahl der Abtreibungen ist im ersten Quartal diesen Jahres gegenüber
dem Vorjahr um 1,3 % auf 26.600 gestiegen, (nach: ALfA-newsletter
vom 18.06.2017) und das trotz des „demographischen Wandels“ und damit der
Abnahme geburtsfähiger Frauen.
Linke
Kirchen in den USA unterstützen Kindertötungsfabriken: Neben anderen religiösen Organisationen haben auch die
United Methodist Church und die sich schon am Rande des Christentums
befindliche United Church of Christ an die
US-Senatoren gewandt mit der Bitte, sich dem Ende der finanziellen
Unterstützung der Abtreibungsorganisation Planned Parenthood zu widersetzen. (nach: http://www.lifenews.com/2017/06/15/methodist-church-and-united-church-of-christ-tell-senate-to-oppose-defunding-planned-parenthood/)
Großbritannien
respektiert Gewissensfreiheit von Apothekern: Nach der Intervention christlicher Lebensrechtler
hat das General Pharmaceutical Council (GPhC), eine Aufsichtsbehörde über Apotheken im Vereinigten
Königreich, die beabsichtigte Änderung seiner Richtlinien korrigiert und
gesteht Apothekern zu, nicht gegen ihr Gewissen Abtreibungspräparate abgeben zu
müssen. (nach: ALfA-newsletter vom 24.06.2017)
Abgeordnete
in Polen wollen vor Verfassungsgericht gehen: Gegen die geltende Abtreibungsregelung in Polen wollen rund 100
Abgeordnete vor den Obersten Gerichtshof ziehen. Sie argumentieren – mit Recht
– dass die bestehende Regelung für Kinder im Mutterleib, bei denen ein
genetischer Defekt diagnostiziert wird, diskriminierend sei, da die Verfassung
auch deren Würde und Recht auf Leben schütze, während sie nach dem geltenden
Recht umgebracht werden dürften. Es geht dabei nicht zuletzt um Kinder mit
Down-Syndrom.
Religionsfreiheit,
politisch-ideologische Tendenzen, Schulen:
Zunehmender Antisemitismus in Berlin: Wie der Sprecher des Berliner Vereins „Jüdisches Forum für Demokratie
und gegen Antisemitismus“, Levi Salomon, mitteilte, ist eine Zunahme des
Antisemitismus in Berlin zu beobachten, vor allem aus muslimischen Umfeld.
Jüngstes Beispiel sind die Aggressionen von Schülern gegen einen 14jährigen
jüdischen Mitschüler, und zwar bereits seit er auf der Schule in Friedenau war.
Die Eltern widersprechen auch der Darstellung der Schulleitung, dass von Beginn
an etwas dagegen unternommen wurde. Ihnen sei im Gegenteil sogar ein
Gesprächstermin verweigert worden. (nach: http://www.idea.de/gesellschaft/detail/antisemitismus-in-berlin-ist-wieder-hoffaehig-geworden-100483.html) Hat eigentlich jemand irgendetwas anderes erwartet?
Der Islam ist zutiefst antichristlich und antijüdisch, und zwar schon im Koran
selbst. Und die Erziehung der Kinder im islamischen Umfeld, Familie wie Schule,
ist ebenfalls gezielt antichristlich und antijüdisch. Das ist Teil des Islams.
Wer das nicht wahrhaben will, läuft einer Chimäre von Islam hinterher, die es
tatsächlich nicht gibt. Der aus Ägypten stammende Islamwissenschaftler Hamad
Abdel-Samad hat erst kürzlich wieder darauf hingewiesen, dass es im Koran 25
Tötungsbefehle durch „Allah“ gibt. (nach: http://www.idea.de/gesellschaft/detail/bassam-tibi-linksgruene-und-islamisten-sind-ein-buendnis-eingegangen-100470.html)
Grün-linker Nihilismus in Europa:
Der aus Syrien stammende Politikwissenschaftler Bassam Tibi hat auf die
Gefährdung der europäischen Ordnung nicht nur durch den Islam, sondern auch
durch den grün-linken „kulturrelativistischen Nihilismus“ hingewiesen, der
bewusst unversöhnliche Parallelgesellschaften herbeiführe, weil er die
europäische Kultur zerstören wolle. Er wies weiter auch daraufhin, dass diese
Kreise – auch als die 68er bekannt – eine Meinungsdiktatur aufgerichtet hätten
und jegliche Kritik als „Rassismus“, „Islamophobie“ und „rechtpopulistisch“
diffamierten. (nach: http://www.idea.de/gesellschaft/detail/bassam-tibi-linksgruene-und-islamisten-sind-ein-buendnis-eingegangen-100470.html)
Rotgrün in Schleswig-Holstein will konfessionellen Religionsunterricht
abschaffen: Die linke Regierung in
Schleswig-Holstein aus SPD, Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband
will, wenn sie die Wahlen am 7. Mai 2017 gewinnen sollten, den konfessionellen
Religionsunterricht abschaffen und ein neues ideologisches Fach kreieren, in
dem alle „Weltanschauungsgruppen“ gemeinsam unterrichtet werden sollen. (nach: http://www.idea.de/politik/detail/regierung-in-kiel-will-konfessionellen-religionsunterricht-abschaffen-100476.html) Dass dies Dem Grundgesetz, Art. 7, Abs. 3
widerspricht, der festlegt, dass der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit
den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften stattfinden muss, scheint die
Linksregierung nicht weiter zu interessieren, wenn sie nur ihre Ideologie
durchsetzen kann. Eine ganz andere Frage ist, ob Religionsunterricht in der
bisherigen Form überhaupt sinnvoll und gut ist. Eine strikte Trennung von Staat
und Kirche, wie in den USA auf der Grundlage des First Amendment
zur US-Verfassung, würde ein solches Fach von vornherein ausschließen und eine
Regierung auch nicht auf die Idee kommen lassen, irgendwelche ideologischen
Fächer einzuführen. Glaubensunterweisung ist grundsätzlich Sache der
Religionsgemeinschaften und nicht des Staates. Wenn eine Weltanschauung, wie
der Islam, mit den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung
nicht übereinstimmt, so darf er nicht geduldet werden, d.h. seine Mitglieder
sind in solche Weltgegenden umzusiedeln, in denen der Islam vorherrschend ist.
Muslimische Freitagsgebete in der Garnisonskirche? Die Brandenburgische Kultusministerin Martina Münch
hat in einer Diskussionsveranstaltung vorgeschlagen, die Garnisonskirche Freitags den Moslems für ihr Freitagsgebet zur Verfügung zu
stellen. (nach: http://www.idea.de/politik/detail/potsdam-die-garnisonkirche-fuer-muslimische-freitagsgebete-nutzen-100555.html) Da wird einmal mehr deutlich, wie verheerend es ist,
dass in diesem Staat immer noch keine eindeutige Trennung von Kirche und Staat durchgeführt
wurde, aber auch, wie gottlos, wie antichristlich, wie kriechend gegenüber dem
Islam die herrschenden Kreise in der BRD sind. Nein, ein christliches
Gotteshaus kann unmöglich für Götzenfeste verwendet werden. Das Freitagsgebet
ist eine antichristliche Veranstaltung, ist Rebellion gegen den wahren Gott,
ist ein Angriff auf den dreieinigen Gott und darf daher auf gar keinen Fall in
einer christlichen Kirche stattfinden.
Auf dem Marsch in den totalen Überwachungsstaat? Mit dem sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ will
Herr Maas alles, was im Internet ist, alle Plattformen, sei es Facebook oder Youtube oder Skype oder was auch sonst überwachen. Da
Strafen bei Zuwiderhandeln bis zu 50 Millionen Euro drohen, ist zu erwarten,
dass die privaten Zensoren alles, was irgendwie regierungskritisch ist, löschen
werden, um nicht unter Strafe gestellt zu werden. Das Justizministerium gleicht
sich damit Orwells „Wahrheitsministerium“ an, das festlegt, was wahr ist und
was nicht. Somit soll alle Opposition bereits im Keim erstickt werden. Das ist
die Linie, wie sie bisher aus China, Nordkorea oder Saudi-Arabien bekannt ist.
(nach: Beatrix von Storch, Bürgerrecht Direkte Demokratie, vom 07.04.2017)
Kinder in Staatshänden: Unter
dem Vorwand der „Stärkung der Kinderrechte“ will die Bundesfamilienministerin
Manuela Schwesig „Kinderrechte“ im Grundgesetz
verankern. Dabei ist die vorgeschlagene Ergänzung so formuliert, dass sie dem
Staat alle Handhabe gibt, festzusetzen, was er unter „Kindeswohl“ versteht und
so jederzeit in die Familien eingreifen kann, was ja in der BRD bereits jetzt
in einem Ausmaß wie in kaum einem anderen westlichen Land geschieht. Es geht,
wie es Olaf Scholz vor ein paar Jahren formuliert hat, um die „Lufthoheit über
den Kinderbetten“; Eltern, Familie sollen so weit wie möglich ausgeschaltet
werden. Denn nicht mehr die Eltern, der Staat soll nun Schutzherr über die
Kinderrechte und das „Wohl des Kindes“ werden. Dass dies durchaus die Richtung
von Frau Schwesig und ihrer Partei ist, hat ja auch
die Hetze gegen das Betreuungsgeld gezeigt und ihr Ziel eines
Kindergartenzwangs für alle Kinder. (nach: proKompakt
14/2017, S. 7)
Konservativer Richter zum Obersten Bundesgericht gewählt: Nach zähem Ringen ist der konservative Richter Neil Gorsuch zum Obersten Bundesgericht der USA mit einfacher
Mehrheit gewählt worden. Damit gehören diesem Gericht nun wieder fünf als eher
konservativ eingestufte Richter an gegenüber vier als linksliberal geltenden.
(nach: AlfA-newsletter vom 08.04.2017) Diese Wahl ist
gerade für Urteile im Bereich Lebensrecht, aber auch Ehe und Familie sowie
Meinungsfreiheit von großer Bedeutung, um den antichristlichen und
antifreiheitlichen Tendenzen Widerstand zu leisten und wenn möglich die
ursprünglich von der Verfassung garantierten Freiheiten wieder herzustellen.
Rumänisches Parlament votiert für traditionelle Familie: Das rumänische Parlament hat sich für die
traditionelle, von Gott geordnete, Ehe und Familie ausgesprochen. Hintergrund
ist eine von der rumänisch-orthodoxen Kirche gestartete Initiative „Koalition
für die Familie“, die in nur einem knappen Jahr drei Millionen Unterschriften
gesammelt hat. Dagegen steht eine Bewegung, die meint, die Homo-Verbindung sei
eine „europäische Errungenschaft“ und Rumänien müsse auf „EU-Standard“ kommen.
Dagegen ist die ganz überwiegende Mehrheit der rumänischen Bevölkerung für die
von Gott geordnete Ehe und Familie. (nach: http://www.idea.de/spektrum/detail/rumaenisches-parlament-votiert-fuer-traditionelle-familie-100969.html) Hier zeigt es sich, was eine Kirche bewirken kann,
wenn sie biblischen Ordnungen folgt, ganz im Gegensatz zu den von Schrift und
Bekenntnis abgefallenen „evangelischen“ Kirchen in der BRD und anderen
westlichen Ländern.
Lehrerin darf kein Kreuz an Kette tragen: Eine Schule in Berlin hat es einer Lehrerin untersagt,
während des Unterrichts eine Kette mit einem Kreuz zu tragen. Solch eine Kette
widerspreche dem Neutralitätsgesetz, dem Lehrer, Polizisten und
Justizangestellte in Berlin unterworfen seien. (nach: http://www.idea.de/gesellschaft/detail/bischof-droege-religioese-symbole-nicht-aus-der-schule-verdraengen-101048.html) Hier wird deutlich, wohin der Weg des Westens geht:
Er will den „religionslosen“ Staat, letztlich also ein gottloses Gebilde. Er
ist dabei ja auch auf dem besten Weg, denn es geht ja vielfach schon zu wie in
Sodom und Gomorra. Das Neutralitätsgesetz dürfte allerdings momentan noch dem
Grundgesetz widersprechen und hat nichts mit einer in der BRD leider immer noch
nicht durchgeführten Trennung von Kirche und Staat zu tun. Denn die würde ja
nur besagen, dass es keine Staatsreligion, keine Staatskirche gibt, sondern
wirkliche Religions- und Glaubensfreiheit, keine Einmischung des Staates in
kirchliche Belange. Wichtig allerdings: Solche Freiheit kann und darf es für
solche religiösen oder weltanschaulichen Gruppen nicht geben, die eben diese
Freiheit abschaffen wollen, worauf es ja unter anderem letztlich beim Islam
hinausläuft.
Italien schafft kleine Münzen ab: Wie die Nachrichten am 28.05.2017 meldeten, schafft Italien zum
01.01.2018 die Ein- und Zweicent-Münzen ab, mit der
fadenscheinigen Begründung, ihre Herstellung sei zu teuer und sie seien zu
unhandlich. Außerdem hat die EU ja die Abschaffung der 500-Euro-Noten
beschlossen, angeblich weil sie vor allem von Kriminellen genutzt würden. Mit
ähnlich fadenscheinigen Argumenten haben einige EU-Staaten ja auch die Höhe von
Bargeldgeschäften schon sehr eingeschränkt. Was hier tatsächlich abläuft –
Schweden macht es, wie in vielen perversen, unguten Dingen auch, bereits vor –
ist die allmähliche völlige Abschaffung des Bargeldes. Der bargeldlose Verkehr
aber wird den Staat der Totalüberwachung seiner Bürger einen entscheidenden
Schritt näher bringen, denn dann kann er jede Handlung genau kontrollieren,
damit ist der Mensch in all seinem Tun gläsern, damit kann der Staat auch sehr
einfach steuern, wer noch handeln, wer noch kaufen kann und wer nicht. Der
bargeldlose Staat ist ein durch und durch totalitärer Staat, ein brutaler
Unterdrückerstaat, der, im Westen, Hand in Hand geht mit den Großkonzernen,
deren einziges Interesse hohe Gewinne und die Ausbeutung der Beschäftigten ist.
Damit entlarvt sich das gottlose, menschenverachtende, brutale System des
„Westens“ immer mehr, das nur auf dem Papier eine Demokratie, tatsächlich aber
eine durch und durch antichristliche und gottlose Klassenherrschaft ist.
Linksregime will Bibel zensieren:
Die linke Schulbehörde (Liberale Partei) im kanadischen Bundesstaat Alberta hat
eine christliche (!) Schule aufgefordert, nur noch zensierte Bibelausgaben zu
verwenden, d.h. nur solche, die der „politischen Korrektheit“ entsprechen. So
dürfen z.B. die Unterschiede von Mann und Frau und ihre entsprechenden
unterschiedlichen Aufgaben nicht mehr erwähnt werden. Solches sei
„geschlechtsdiskriminierend“. Eine linke Politikerin des Schulaufsichtsrates,
Laurie Skori, hat sich sogar erdreistet, die Bibel
durchzugehen und alle diejenigen Stellen zu schwärzen,
die ihrer linken Ideologie nicht entsprechen. Die Schule beugt sich allerdings
diesem Gesinnungsterror nicht und hat sich zur Wehr gesetzt. Die Schulbehörde
war auch zuvor schon unliebsam aufgefallen, weil sie das bisherige
Benotungssystem an den High Schools (entspricht in etwa den Gymnasien in der
BRD) abschaffen wollte. So soll anscheinend der „genderneutrale“ Mensch
geschaffen werden, der keinen Leistungsdruck mehr kennt. Übrigens: Kritik an
Predigten in Moscheen gilt bei der linken Trudeau-Regierung als „Hate Speech“ und „islamophob“. (nach: http://www.freiewelt.net/nachricht/schulaufsichtsbehoerde-fordert-christliche-schule-darf-nur-zensierte-bibel-im-unterricht-benutzen-10071253/; https://www.youtube.com/watch?v=o-_5r410238) Übrigens widerspricht dieses Vorgehen eigentlich der
kanadischen Verfassung, die formal Meinungs- und Religionsfreiheit garantiert.
(Das wirft auch ein bezeichnendes Bild auf das Vorhaben des Herrn Maas, mit
kräftiger Unterstützung des Herrn Kauder, sogenannte „Hasskommentare“ löschen
und gegen sie vorgehen zu lassen. Hier steht nämlich ganz klar die Frage im
Raum: Was sind denn „Hasskommentare“? Sind es alle
diejenigen Kommentare, die der linken Ideologie des herrschenden Linksblocks in
der BRD widersprechen?)
Christen dürfen nicht von staatlichen Programmen in den USA
ausgeschlossen werden: Der Supreme
Court hat deutlich gemacht, dass christliche Einrichtungen, wie z.B.
christliche Gemeindekindergärten, nicht von staatlichen Programmen
ausgeschlossen werden dürfen, nur deshalb, weil sie christlich sind. Damit sind
diskriminierende Maßnahmen gegen Christen erstmals klar zurückgewiesen worden.
Es ging dabei um einen lutherischen Kindergarten in Missouri, der von
entsprechenden staatlichen Programmen ausgeschlossen worden war. (nach: http://www.lifenews.com/2017/06/26/supreme-court-government-cant-exclude-christian-groups-from-programs-just-because-theyre-christian/)
Fortschreitende Überwachung in der BRD: Versteckt in einem anderen Gesetz hat der Bundestag
die Einsetzung von „Staatstrojanern“ beschlossen, die in alle Bereiche der
digitalen Kommunikation eindringen können, um diese vor der Verschlüsselung
auszuspähen. Damit soll die totale Überwachung erreicht werden. Es geht dabei
vor allem um private PCs und WhatsApp-Mitteilungen auf Smartphones. (nach: http://www.freiewelt.net/nachricht/ueberwachungsstaat-stoppen-gegen-die-ausspaehung-durch-den-staatstrojaner-10071341/; http://www.freiewelt.net/nachricht/neues-gesetz-fuehrt-zur-totalen-ueberwachung-der-buerger-10071286/ )
Luxemburg schafft Religionsunterricht ab: Das linke Regime aus Sozialdemokraten und Liberalen in
Luxemburg hat nun auch an den Grundschulen den Religionsunterricht abgeschafft,
nachdem er zuvor schon für die weiteren Schulen gestrichen worden war. An seine
Stelle soll ein – ideologisch bestimmter – „Werteunterricht“ treten. Dagegen
sprach sich die Christlichsoziale Volkspartei aus.
(nach: http://www.idea.de/politik/detail/luxemburg-verabschiedet-sich-endgueltig-vom-religionsunterricht-101800.html) Das macht deutlich, wohin der Weg im „Westen“ mehr
und mehr geht: in die Gottlosigkeit, überfrachtet von linker Ideologie. Dabei
ist nicht einmal das Abschaffen des Religionsunterrichts das Problem, denn der
gehört sowieso vollständig in die Hand der Kirchen, sondern dass an seine
Stelle ein politisch geprägtes Unterrichtsfach tritt, das dann staatliche
Ideologie verbreitet.
Islam
und islamische Welt:
Mordanschläge auf Kopten in Ägypten: Die Anschläge auf Kopten in Ägypten hat wieder zugenommen. Sie gehen
nicht zuletzt auf das Konto des „Islamischen Staates“, der die Christen als
„Ungläubige“ bezeichnet, die den Islam beleidigt hätten, und ihnen den Krieg
erklärte. So wurde im Februar der Tierarzt Bahgat Zakher erschossen, weil er sich weigerte, zum Islam
abzufallen. (nach: http://www.idea.de/menschenrechte/detail/aegypten-is-toetete-einen-christen-weil-er-nicht-moslem-werden-wollte-100547.html)
Pakistan würde 42 Christen freilassen, wenn sie Moslems würden: Der Staatsanwalt von Lahore hat angegeben, dass 42
Christen, die wegen eines angeblichen Lynchmordes an zwei Moslems, die sie
verdächtigt haben sollen, an Bombenanschlägen auf zwei christliche Kirchen in
der Stadt verwickelt zu sein, freigelassen würden, wenn sie zum Islam
übertreten würden. Sie haben das aber abgelehnt. (nach: http://www.idea.de/menschenrechte/detail/freilassung-fuer-42-christen-wenn-sie-muslime-werden-100533.html) Dies zeigt einmal mehr, dass Pakistan Welten entfernt
ist davon, ein Rechtsstaat zu sein und vielmehr ein totalitäres islamisches
Gebilde ist – und es ein Skandal ist, dass der „Westen“ in diesem Staat einen
Verbündeten sieht.
Türkei enteignet massenhaft Christen: Die islamo-faschistische Erdogan-Regierung
hat im Südosten der Türkei 50 Kirchen, Klöster und Friedhöfe den christlichen
Gemeinden weggenommen und der staatlichen islamischen Religionsbehörde
übergeben. Nach Angaben des Bundesverbandes der Aramäer in der BRD sei diese
Enteignungsaktion beispiellos. (nach: http://www.idea.de/menschenrechte/detail/tuerkei-enteignet-massenhaft-christen-101569.html) Es ist nicht bekannt, dass von Seiten der
BRD-Regierung oder anderer westlicher Regierungen irgendetwas dagegen
unternommen wurde. Man will ja den Konzernen ihre Wirtschaftsbeziehungen nicht
kaputt machen und ist außerdem der Meinung, man brauche die Türkei wegen der
„Flüchtlinge“ und der Nato, was alles allerdings völlig falsch ist. Hier wird
vor allem die Vorgehensweise des Islam deutlich, wie sie schon seit bald 1400
Jahren immer die gleiche ist: Terror und Unterdrückung, Willkür gegen
Andersgläubige. Und das wird in der BRD und den anderen westlichen Ländern auch
kommen, wenn der Islam noch stärker wird.
122
vgl. LSQ, a.a.O., S. 13; KDS, a.a.O., S. 422-425;
Bengt Hägglund: Geschichte der Theologie. München:
Chr. Kaiser Verlag. 1983. S. 257
123
vgl. LSQ, a.a.O., S. 14
124
vgl. Hägglund, a.a.O.,
S. 252
125
vgl. LSQ, a.a.O., S. 14
126
vgl. ebd. S. 15
127
vgl. ebd. S. 15-17. Wort und Sakrament
reichen dem Pietismus als Kennzeichen der Kirche, als Gnadenmittel, durch die
Gott arbeitet nicht aus. Er meint daher, etwa dazutun zu müssen. Vgl. Carter
Lindberg: Pietism and the Church Growth Movement. In: Concordia Theological Quarterly. Fort Wayne, Indiana: Concordia Theological Seminary Press. Vol.
52. No. 2-3. 1988. S. 130
128
vgl. Walter, a.a.O., S. 533
129
vgl. LSQ, a.a.O., S. 17
130
So las Spener etwa
Lewis Baylys ‚Practice of Piety‘ und Emmanuel Sonthombs
‚Golden Jewel‘; in Frankfurt wurden in den Collegia pietatis Abschnitte aus Bayly
vorgelesen. Genf bewunderte Spener sehr. Unter
Umständen ist die Idee der ecclesiola beeinflusst von
Labadies Versuch, eine Gemeinde der Wiedergeborenen
herzustellen. Vgl. Ronald R. Feuerhahn: The Roots And
Fruits of Pietism. Pieper Lectures 1998. St. Louis, Mo.: Concordia Seminary. 1998. S. 2; Walter, a.a.O., S. 559 (4. Halbband)
131 vgl. ebd. S. 18-20. 26; Hägglund,
a.a.O., S. 254.255.256.257.260
132 vgl. LSQ, a.a.O., S. 20-22
133 vgl. Feuerhahn, a.a.O., S. 6 f.
134 vgl. LSQ, a.a.O., S. 22; Hägglund,
a.a.O., S. 254 f.
135 vgl. Feuerhahn, a.a.O., S. 10-11; Harold L. Senkbeil: Sanctification: Christ
in Action. 4th printing. Milwaukee, Wisconsin: Northwestern Publishing House. 1992. S. 27 f. (Zitierweise:
Sanctificaton)
136 vgl. ebd. S. 8-9; Lawrence R. Rast: Baptism:
A Christological Work. In: For
the Life oft he Word. Vol. 3. No
3. June 1999. Fort Wayne, IN: Concordia Theological Seminary Press. 1999. https://media.ctsfw.edu/Text/ViewDetails/2730
137 vgl. LSQ, a.a.O., S. 23-34; Hägglund,
a.a.O., S. 256 f.; Walter, a.a.O., S. 561
138 vgl. LSQ, a.a.O., S. 24-25; Walter, a.a.O., S. 563
139 vgl. ebd. S. 27
140 vgl. Hägglund, a.a.O., S. 257
f.
141 vgl. ebd. S. 258 f.
142 vgl. LSQ, a.a.O., S. 31 f.
143 vgl. ebd. S. 33 f.
144 vgl. ebd. S. 35; Sanctification,
a.a.O., S. 3
145 vgl. LSQ, a.a.O., S. 36; Sanctification,
a.a.O.
146 vgl. Sanctification, a.a.O.,
S. 21
147 vgl. ebd. S. 93 f.
148 vgl. ebd. S. 23 ff. Diese Linien sind nicht erst mit dem
Second Great Awakening in den USA aufgetreten,
sondern finden sich bereits im wesleyanischen
Methodismus und seiner Weise der Evangelisation. John Wesley selbst war ja,
beeinflusst durch seine Mutter, Arminianer. Vgl. ebd. S. 29 f. Aber auch die
Evangelisationsweise George Whitefields, der formal Calvinist war und sich
deshalb auch von Wesley trennte (calvinistischer Methodismus), baut letztlich
auf das Bewirken von Emotionen auf, um dadurch zu Ergebnissen zu kommen.
149 vgl. ebd. S. 9
150 vgl. ebd. S. 10
151 vgl. ebd. S. 14 f.
152 vgl. ebd. S. 15 f.
153 vgl. ebd. S. 44-48
154 vgl. ebd. S. 53 f.
155 vgl. ebd. S. 55 f.
156 vgl. ebd. S. 57
157 vgl. ebd. S. 60
158 vgl. ebd. S. 62
159 vgl. ebd. S. 86
160 vgl. ebd. S. 86 f. (So hat Swindoll
auch ein völlig schiefes Verständnis der Reformation Luthers. Für ihn war
Luthers Entdeckung nicht das durch Christus vollendete Rettungswerk, das zum
Vertrauen ruft, sondern mehr die Information darüber, wie man gerettet werden
kann – eine Information, die nun dem menschlichen Willen zur Reaktion vorliegt,
und historische Information über das, was für uns geschah. (vgl. ebd. S. 87
f.))
161 vgl. ebd. S. 89-91
162 vgl. ebd. S. 94-95
163 vgl. ebd. S. 11 f.
164 vgl. ebd. S. 123-126
165 vgl. ebd. S. 152
166 vgl. ebd. S. 153-155
167 vgl. ebd. S. 166
168 vgl. LSQ, a.a.O., S. 38
169 vgl. ebd. S. 39
170 vgl. ebd. S. 41 f.
171 vgl. ebd. S. 109
172 vgl. ebd. S. 116
173 vgl. ebd. S. 140-143
174 vgl. ebd. S. 144-145
175 vgl. ebd. S. 146-148
176 vgl. ebd. S. 18. 31 (nach Luthers Schrift: Wider die
himmlischen Propheten)
177 vgl. Kenneth K. Miller: Die Taufe mit dem Heiligen
Geist. Deutsch. 1993. S. 3-4
178 vgl. Arthur J. Clement: Pentecost
or pretense? Milwaukee,
Wisconsin: Northwestern Publishing House. 1981. S.
203
179 vgl. ebd. S. 210
180 vgl. Theodore Engelder …: Popular Symbolics. St. Louis,
Mo.: Concordia Publishing House. 1934. S. 105
181 vgl. Wolfhart Schlichting:
Anfragen an die „Geistliche Gemeindeerneuerung“ in der evangelischen Kirche.
In: Homiletisch-liturgisches Korrespondenzblatt. Neue Folge. Nr. 28. S. 411
182 Freie Christengemeinde München e.V. in: Aubeck, Braun: Die freikirchlich-christlichen Gemeinden und
überkonfessionellen Werke in Süd- und Mittelbayern. Friedberg 1991. S. 55
183 vgl. Schlichting, a.a.O., S. 414