Beständig in der Apostel
Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet! Apg. 2,42
DER
BEKENNTNIS-
LUTHERANER
Lutherisches Blatt für Bibelchristentum.
Mit Zustimmung der Lutherischen Kirchen der Reformation (Lutheran
Churches of the Reformation, LCR) herausgegeben von Roland Sckerl, Leopoldstr. 1, D-76448 Durmersheim; Tel.:07245/83062; Fax: 07245/913886
e-mail: Sckerl@web.de; Internet:
www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de
19. Jahrgang 2011 Heft 2/2011
Inhaltsverzeichnis
UNTER
LUTHERS KANZEL UND KATHEDER
Martin
Luther und der Bauernkrieg
Die
Lehre von der Konsekration in den lutherischen Bekenntnisschriften
Aus
dem Ringen um die biblische Konsekration im 16. Jahrhundert
BLUTZEUGEN
DES CHRISTLICHEN GLAUBENS
Von
Roland Sckerl
Luthers Stellungnahme zum Bauernkrieg ist
immer wieder in der neueren Zeit auf das heftigste kritisiert worden. Dabei hat
man völlig den Zusammenhang der dabei zumeist zitierten zweiten Schrift zu
diesem Thema vergessen, vor allem die anderen beiden Schriften ausgeblendet – und
man hat vor allen die Ordnungen Gottes, wie wir sie in der Heiligen Schrift
haben, beiseite geschoben. Genau diese Ordnungen aber hat Luther in diesen
Schriften verteidigt, diese Ordnungen sah er auch gefährdet, durch die Fürsten
wie durch die Bauern, aufgrund ihres bewaffneten Aufstandes aber vor allem
durch die Bauern. Wir leben heute in einer Zeit, die sich nachgerade an
Revolutionen, Umstürze gewohnt hat, ja, die meint, wenn sie im Namen der
„Freiheit“ oder der „Demokratie“ ausgeübt werden, dann seien sie auf jeden Fall
gerechtfertigt und zu feiern. Solch eine Haltung ist aber nur möglich, wenn
Gottes Wort ausgeblendet wird.
Lasst uns nun anhand der Schriften Luthers
zum Bauernkrieg seine Haltung bzw. seine Darlegung der biblischen Ordnung
betrachten:
Die erste Schrift war Luthers „Ermahnung
zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“ aus dem Jahr
1525. Schon der Titel zeigt an, dass Luther, bei allen Bedenken, die er in
dieser Schrift noch anmeldete, doch die zwölf Artikel der Bauern immerhin als
eine Grundlage für Gespräche und Frieden ansah – und genau zu diesem Frieden,
der auch ein Abstellen vieler Nöte mit sich gebracht hätte, aufrief.
Luther sah sich gerufen, ein Wort zu dieser
Lage zu sagen, weil ja die Bauern sich als eine „christliche Rotte“, eine
christliche Schar ansahen, sich bei ihren Forderungen unter anderem gerade auch
auf die Heilige Schrift und auch Luther selbst beriefen. Darum wollte er nun
anhand der Bibel antworten und argumentieren. (vgl. Luthers Werke. Hrsg. von
Buchwald, Kawerau usw. 3. Aufl. Vierte Folge. I. Berlin 1905. S. 311)
Luther sah dabei durchaus die Gefahr, die
aus den Unruhen erwachsen konnten, wenn sie sich zu einem offenen Aufstand
ausweiteten, nämlich dass Welt- wie auch Gottesreich daran zugrunde gehen
konnten, dass also alles in einem allgemeinen Chaos, in Anarchie enden würde
(vgl. Luthers Werke, a.a.O., S. 312)
Zunächst wandte er sich an die Fürsten und
sagte es ihnen offen heraus, dass sie selbst die eigentliche Ursache für diesen
Aufruhr seien. „Erstlich mögen wir
niemand auf Erden verdanken solchen Unrat und Aufruhr als euch Fürsten und
Herren.“ (Luthers Werke, a.a.O., S. 312 f.) Und warum? Weil sie die
Menschen schinden, weil sie brandschatzen, weil sie hochmütig sind und nach
äußerer Pracht sich sehnen – so dass schließlich der arme Mann die Situation
nicht mehr ertragen kann. Darum ruft er die Fürsten zur Besserung, zur Buße
auf, wenn nicht, so werde ein großes Unglück über sie kommen. Vor allem hält er
ihnen auch vor, dass sie Gottes Wort behindern und so Gottes Gericht geradezu
herab beschwören. „Ihr müsst anders
werden und Gottes Wort weichen. Tut ihr’s nicht durch freundliche, willige
Weise, so müsst ihr’s tun durch gewaltige und verderbliche Unweise.“
(Luthers Werke, a.a.O., S. 313) Gott wird Feinde finden und senden gegen sie,
die ihnen großes Übel tun werden. Luther hebt auch hervor, dass er selbst gegen
den Aufruhr ist und auch immer zum Gehorsam gegenüber der Obrigkeit aufgerufen
hat. Es ist aber für die Fürsten nun die Zeit gekommen, dass sie den
berechtigten Forderungen der Bauern gegenüber nachgeben, damit nicht Gottes
Zorn und Gericht über sie komme. „nicht,
dass ich achte oder fürchte, dass sie euch zu mächtig sein sollten, will auch
nicht, dass ihr euch derhalben vor ihnen fürchten sollet; sondern Gott
fürchtet, des Zorn sehet an: Will euch der strafen, wie ihr verdient habt, wie
ich sorge, so straft er euch, und wenn der Bauern hundertmal weniger wären; er
kann wohl Steine zu Bauern machen und wiederum, und durch einen Bauern hundert
von den Euren erwürgen, dass euch alle euer Harnisch und Stärke zu wenig wird.
Ist euch nun noch zu raten, meine Herren, so weicht ein wenig um Gottes Willen
dem Zorn.“ (Luthers Werke, a.a.O., S. 315)
Luther weist dabei hin auf die zwölf
Artikel der Bauern und sagt, dass sie zum Teil recht und billig sind. Vor allem
fordert er die Freiheit der Predigt. „Den
ersten Artikel, da sie begehren das Evangelium zu hören und das Recht, einen
Pfarrer zu erwählen, könnt ihr nicht abschlagen mit einigem Schein. Wiewohl der
eigene Nutz mit unterläuft, dass sie vorgeben, solchen Pfarrer mit dem Zehnten
zu erhalten, der nicht ihrer ist; so ist doch das die Summa, man solle ihnen
das Evangelium predigen lassen. Dawider kann und soll keine Obrigkeit. Ja,
Obrigkeit soll nicht wehren, was jedermann lehren und glauben will, es sei
Evangelium oder Lügen; [es] ist genug, dass sie Aufruhr und Unfriede zu lehren
wehrt.“ (Luthers Werke, a.a.O., S. 316)
Aber auch was die leibliche Bedrückung
angeht, ruft er zur Linderung der Lasten auf: „Die andern Artikel, so leibliche Beschwerung anzeigen, wie mit dem
Leibfall [Abgabe der Leibeigenen], Aufsätze und dergleichen, sind ja auch
billig und recht. Denn die Obrigkeit ist nicht darum eingesetzt, dass sie ihren
Nutz und Mutwillen an den Untertanen suche, sondern Nutz und das Beste
verschaffe bei den Untertänigen.“ (Luthers Werke, ebd.)
Im zweiten, wesentlich ausführlicheren,
Teil wendet sich Luther an die Bauern. Dabei hebt er zunächst hervor, dass Gott
allerdings recht täte, wenn er die Fürsten stürzen würde, die Gottes Wort zu
predigen verbieten und die Menschen bedrücken. Die Bauern aber sollen bei all
dem, was sie unternehmen, darauf achten, ob sie wohl vor Gott ein gutes
Gewissen dabei haben können und wirklich selig werden. Denn was nützt ihnen ein
zeitlicher, weltlicher Sieg, wenn sie darüber das ewige Heil verlieren? „Denn wo ihr gutes Gewissen habt, so ist bei
euch der tröstliche Vorteil, dass euch Gott wird beistehen und hindurch helfen.
Und ob ihr gleich eine Zeitlang unterläget oder darüber den Tod littet, so
gewännet ihr doch zuletzt, und würde die Seele ewiglich mit allen Heiligen
erhalten. Habt ihr’s aber nicht Recht noch gutes Gewissen, so müsst ihr
unterliegen und, ob ihr schon zeitlich gewännet und alle Fürsten erschlügt,
doch zuletzt ewiglich an Leib und Seele verloren werden. Darum ist euch hier
nicht zu scherzen, es gilt Leib und Seele ewiglich auf eurer Seite. Und ist am
meisten das wahrzunehmen und mit allem Erst darauf zu sehen, nicht allein wie
mächtig ihr seid und wie großes Unrecht jene haben, sondern wie gutes Recht und
Gewissen ihr habt.“ (Luthers Werke, a.a.O., S. 317) Es gilt also gerade
auch im Blick auf den Umgang mit der Obrigkeit, dass wir auf Gottes Wegen
bleiben.
Die Bauern nannten sich ja eine christliche
Vereinigung. Luther bestreitet ihnen das Recht dazu, ja, weist darauf hin, dass
sie mit einer solchen Behauptung gegen das zweite Gebot verstoßen und aufgrund
ihres Handelns alles Unglück auf sich ziehen müssen. Denn wer zum Schwert
greift, der wird durch das Schwert umkommen, Matth. 26,52. Luther weist hin auf
Römer 13, wo es deutlich heißt, dass alle Obrigkeit von Gott ist und wir ihr
untertan sein müssen, selbst dann, wenn sie böse ist. Aufruhr ist in keiner Weise
erlaubt. „Ja, sprecht ihr, die Obrigkeit
ist zu böse und unleidlich; denn sie wollen das Evangelium uns nicht lassen,
und drücken uns allzu hart in zeitlicher Güter Beschwerung und verderben uns
also an leib und Seele. Antworte ich: Dass die Obrigkeit böse und unrecht ist,
entschuldigt keine Rotterei noch Aufruhr. Denn die Bosheit zu strafen gebührt
nicht einem jeglichen, sondern der weltlichen Obrigkeit, die das Schwert führt,
wie Paulus Röm. 13,4 und Petrus 1. Epist. 2,14 sagt, dass sie zur Strafe der Bösen
von Gott verordnet sind. So gibt’s auch das natürliche und aller Welt Recht,
dass niemand soll noch möge sein eigener Richter sein noch sich selbst rächen.“
(Luthers Werke, a.a.O., S. 319) Aufruhr ist also gegen das natürliche, noch
mehr aber gegen das christliche Recht. Wenn sie dennoch sie weiterhin als eine
göttliche oder christliche Schar bezeichnen, so ziehen sie damit, weil sie
tatsächlich gegen Gottes Wort handeln, Gottes schwere Strafe auf sich. Der
Aufruhr muss zwangläufig zur Anarchie führen. Denn was ist der Ausgangspunkt?
Dass etliche meinen, weil ihnen Unrecht getan würde, deshalb dürften sie sich
erheben und Gewalt üben. So wird dann jeder, der meint, ihm würde Unrecht
getan, anfangen, sich selbst zu rächen. Dagegen sagt Gott: ‚Die Rache ist mein,
ich will vergelten.’ Nach Gottes Ordnung gilt es, auch der bösen Obrigkeit
untertan zu sein. Wollen sie das nicht, so stehen sie in der Gefahr, über der
leiblichen Freiheit, die sie vielleicht erringen, die Seele ewig zu verlieren,
unter Umständen aber Leib und Seele und alle Güter. Denn das christliche Recht
besagt, Matth. 5,39 ff., dem Übel nicht zu widerstehen, ja, Matth. 5,44, selbst
für den Feind zu bitten und ihn zu lieben. Es kann also durchaus nicht die
Haltung eines Christen sein, unter allen Umständen sein Recht durchzusetzen,
koste es, was es wolle.
Luther hob hervor, wie gerade Jesus
Christus auch diesen Grundsatz gelebt hatte. Obwohl ihm ja bitterstes Unrecht
geschah, dennoch durfte Petrus nicht mit Waffengewalt dagegen vorgehen. Wer
kein Amt dazu hat, der darf auch nicht zur Gewalt greifen. „War es nicht ein unleidlich Unrecht, dass sie Christus nicht allein
das Gut, sondern auch das Leben wollten nehmen? Ja, sie nahmen ihm nicht allein
Leib und Gut, sondern unterdrückten damit das Evangelium ganz und gar, dadurch
sie sollten selig werden, und beraubten sie also des Himmelreichs. Solches
Unrecht habt ihr noch nicht alles erlitten, liebe Freunde. Seht aber, was
Christus hier tut und lehrt. Wie groß solches Unrecht war, dennoch wehrt er S.
Petrus, heißt ihn, das Schwert einstecken, und will nicht leiden, dass er
solches Unrecht räche oder wehre. Dazu fällt er ein tödliches Urteil über ihn,
als über einen Mörder, und spricht: ‚Wer das Schwert nimmt, soll durch’s
Schwert umkommen.’ Da müssen wir begreifen, dass es nicht genug ist, ob jemand
uns Unrecht tue und wir gute Sache und Recht haben, sondern wir auch Recht und
Macht haben müssen des Schwertes, von Gott befohlen, solches zu strafen. Dazu
ein Christ auch das leiden soll, so man das Evangelium ihm wehren will, ist’s
anders möglich, das Evangelium jemand zu wehren; wie wir hören werden.“
(Luthers Werke, a.a.O., S. 324) Gerade in unserer Zeit wird diese wichtige
Ordnung Gottes für das öffentliche Leben völlig außer Acht gelassen, dafür aber
Aufruhr, Unruhe, Umsturz gefeiert. Für den Christen aber gilt: keine Gewalt
anwenden, sondern Christus nachfolgen, auch im Leiden, Unrecht ertragen. Wenn
wir das tun, dann würde Gott schon zu seiner Zeit Wunder tun. Wer aber diesen
Weg nicht gehen will, Unrecht zu leiden, der soll sich auch keinen Christen
nennen.
Luther verkannte nicht, dass die Obrigkeit
unerträgliches Unrecht den Bauern zufügte – aber dennoch gibt das kein Recht
zur Gewalt. Ein Christ streitet nicht mit Waffen, sondern er nimmt das Kreuz
auf sich. Darum wollte Luther für die Bauern beten, dass Gott sie erleuchte und
ihrer Gewalt wehre. Er geht Luther dabei vor allem darum, dass der christliche
Name, unter dem Bauern ja auftraten, geschändet wird. „Denn ob ich wohl ein armer, sündiger Mensch bin, so weiß ich doch und
bin gewiss, dass ich in diesem Fall eine rechte Sache habe, wenn ich um den
christlichen Namen rechte und bitte, dass er nicht geschändet werde.“ Die
Bauern dagegen, so hielt er ihnen vor, wenn sie zu den Waffen griffen, hätten
keine Aussicht, von Gott erhört zu werden, da dadurch deutlich werde, dass ihre
Sache heidnisch ist. Denn ein Christ geht nicht mit Macht, Schwert, Drohen vor,
sondern mit Gebet – und würde dann erhört, wie etwa der Auszug der Kinder
Israel aus Ägypten zeigt. „Wärt ihr aber
Christen, so würdet ihr Faust und Schwert, Trotzen und Drohen lassen und zum
Vater Unser euch halten und mit Beten eure Sache bei Gott fördern und sprechen:
Dein Wille geschehe; ebenso: Erlöse uns vom Übel! Amen. Wie ihr seht, dass im
Psalter die rechten Heiligen ihre Not vor Gott tragen und klagen und von ihm
Hilfe suchen, nicht sich selbst verteidigen, noch dem Übel widerstehen. Solches
Gebet hätte euch mehr geholfen in allen euren Nöten, als wenn euer die Welt
voll wäre. Hättet auch dazu gute Gewissen und tröstliche Zuversicht, dass ihr
erhört würdet, wie seine Verheißung lautet 1. Tim. 4,10: Er ist aller Menschen
Helfer, besonders der Gläubigen; und im Ps. 50,15: Rufe mich an in der Not, so
will ich dir helfen; und Ps. 91,15: Er hat mich angerufen in der Not, darum
will ich ihm aushelfen. Seht, das ist die rechte christliche Weise, vom Unglück
und Übel los zu werden, nämlich dulden und Gott anrufen.“ (Luthers Werke,
a.a.O., S. 329)
Luther stellt zunächst nicht in Abrede, dass
ihre zwölf Artikel vom natürlichen Recht her billig seien – aber sie haben sich
dadurch ins Unrecht gesetzt, dass sie sie nicht mit Geduld und Gebet
vorangetrieben haben. Vom Evangelium, das macht er deutlich, redet keiner
dieser Artikel, sondern ausschließlich davon, dass Leib und Gut frei werden
sollen. Das aber sind weltliche Sachen, zu denen das Evangelium nichts sagt. Im
Blick auf unser Leben in der Welt und Umgang mit diesen Sachen aber sagt es
uns, dass wir Leiden, Kreuz, Geduld, Verachtung zeitlicher Güter auf uns nehmen
sollen (vgl. Luthers Werke, a.a.O., S. 335).
Dass sie im ersten Artikel fordern, das
Evangelium frei hören zu dürfen, das nimmt Luther an und würde diesen Artikel
sogar noch verschärfen. Aber das heißt auch, dass sie bereit sein müssen, um
des Evangeliums willen auch an einen anderen Ort zu fliehen. „Seht, ist das Recht nicht stark genug
bewiesen? Dennoch folgt nicht daraus, dass ich mich sollte setzen mit der Faust
gegen die Obrigkeit, die solches Unrecht an mir tut. So sprichst du: Wie soll
ich’s denn zugleich leiden und nicht leiden? Hier antwortet sich leichtlich
also: Es ist unmöglich, dass jemandem sollte das Evangelium gewehrt werden. Es
ist auch keine Gewalt im Himmel und Erden, die solches vermöge. Denn es ist
eine öffentliche Lehre, die unter dem Himmel frei daher geht, an keinen Ort
gebunden, wie der Stern, der Christi Geburt den Weisen aus den Morgenländern,
in der Luft laufend, anzeigte. Das ist wohl wahr, Städte, Ort und Raum, da das
Evangelium oder Prediger ist, mögen die Herren daselbst wohl wehren. Aber du
kannst dieselbe Stadt oder Ort lassen und dem Evangelium an einen anderen Ort
nachlaufen; und ist nicht Not, dass du um des Evangeliums willen auch die Stadt
oder den Ort einnehmest oder behaltest, sondern lass dem Herren seine Stadt und
folge du dem Evangelium: So leidest du, dass man dir unrecht tue und dich
verjagt, und leidest doch zugleich nicht, dass man dir das Evangelium nehme
oder wehre. Siehe, so kommen die zwei übereins, leiden und nicht leiden. Sonst,
wo du die Stadt auch willst behalten mit dem Evangelium, so raubest du dem
Herren der Stadt das Seine und gibst vor, du tust es um’s Evangelium. Lieber,
das Evangelium lehrt dich nicht rauben und nehmen, wenn gleich der Herr des
Guts wider Gott und mit Unrecht und dir zu Schaden dasselbe missbraucht. Das
Evangelium bedarf keines leiblichen Raumes noch Stadt, da es bleibe; es will
und muss im Herzen bleiben. Solches hat Christus gelehrt Matth. 10,23: So sie
euch in einer Stadt verjagen, so flieht in eine andere. Er spricht nicht: Wenn
sie euch in einer Stadt verjagen, so bleibt drinnen und nehmt die Stadt ein dem
Evangelium zu Lobe und rottet euch wider die Herren der Stadt, …“ (Luthers
Werke, a.a.O., S. 332) Im Blick auf den ersten Artikel weist Luther weiter
darauf hin, dass er recht ist, wenn sie den Pfarrer, den sie erwählt haben,
wenn die Obrigkeit ihn nicht akzeptiert und deshalb nicht bezahlt, aus eigener
Tasche bezahlen, anstatt die Pfarrgüter, die dem Staat gehören, der Obrigkeit
zu nehmen. Und duldet die Obrigkeit den Pastor überhaupt nicht, dass er fliehen
muss, so sollen sie mit ihm in eine andere Stadt fliehen, wie schon zuvor
dargelegt. Den zweiten Artikel musste Luther völlig verwerfen, da die Bauern
den Zehnten beanspruchten für Pastoren und arme Leute, obwohl dies Geld der
Obrigkeit gehörte. Darüber zu verfügen haben die Bauern kein Recht. Im dritten
Artikel wird sehr deutlich, wie sie das Evangelium völlig missverstanden haben
und das Geistliche verweltlichen. Denn sie behaupten, dass aufgrund der
christlichen Freiheit, zu der uns Christus befreit hat, dürfe es keine
Leibeigenen mehr geben. Luther macht deutlich, dass die christliche Freiheit
mit diesen äußeren Dingen überhaupt nichts zu tun hat. Auch ein Leibeigener,
wenn er Christ ist, steht in der christlichen Freiheit. Außerdem hat die Bibel
die Leibeigenschaft nicht verworfen. Und was die Artikel 4 – 12 angeht, so
wollte Luther im Einzelnen zu ihnen nichts sagen, weil sie gar nichts zu
Geistlichem enthalten und er über diese weltlichen Rechtsdinge nichts zu
urteilen hat, auch nicht kann.
Dieses Schreiben Luthers hat ja an
Aktualität nichts eingebüßt. Im Gegenteil! In den letzten hundert Jahren sind
die Kirchen leider immer mehr verweltlicht und haben entsprechend auch das
Evangelium umgedeutet und Sozialarbeit als ebenso wichtig und Aufgabe der
Kirche behauptet wie die Mission. Diese Irrwege zeigen sich als Social Gospel,
Befreiungstheologie, der reformierte Begriff der ‚Königsherrschaft Christi’,
auch der Begriff der ‚ganzheitlichen Mission’, die beides, Mission und
Sozialarbeit als gleichgewichtig nebeneinander stellt. Das sind alles Irrwege,
wie sie schon bei den Bauern zu finden waren und die Luther sehr deutlich
verworfen hat.
In seiner Zusammenfassung hebt Luther
nochmals hervor, dass beide Seiten in ihrem Verhalten und Handeln unchristlich
sind, daher beide unter Gottes Zorn stehen. Den Obrigkeiten hält er vor, dass
sie Tyrannen sind und nach der Heiligen Schrift und den Erfahrungen der
Geschichte Tyrannen schrecklich geendet haben (vgl. Luthers Werke, a.a.O., S.
336). Die Bauern ermahnt er, indem er ihnen aufzeigt, dass gemäß der Heiligen
Schrift und den Erfahrungen der Geschichte noch jede Rotterei, also Aufruhr,
ein schlimmes Ende genommen hat. Wer nun in einem solchen Streit, mit Gewalt
ausgetragen, umkommt, er sei Obrigkeit oder Bauer, ist ewiglich verloren, da er
jedes Mal für etwas Böses kämpft (vgl. Luthers Werke, a.a.O., S. 337 f.) Darum
ruft er dazu auf, dass sie die Streitigkeiten nicht mit Gewalt, sondern
friedlich, mit Recht, austragen und schlägt vor, dass aus den Grafen, Herren
und Städten ein Rat gebildet wird, der aushandelt, welche Zugeständnisse sie
den Bauern machen können. Die Bauern ihrerseits sollen einige ihrer Artikel,
die undurchführbar sind, zurücknehmen. So könnte dann Frieden werden. „Darum wäre mein treuer Rat, dass man aus
dem Adel etliche Grafen und Herren, aus den Städten etliche Ratsherren erwählte
und die Sache ließe freundlicher Weise handeln und stillen, dass ihr Herren
euern steifen Mut herunter ließet, welchen ihr doch zuletzt lassen müsst, ihr
wollt oder wollt nicht, und weicht ein wenig von eurer Tyrannei und
Unterdrückung, dass der arme Mann auch Luft und Raum gewönne zu leben.
Wiederum, die Bauern sich auch weisen ließen und etliche Artikel, die zu viel
und zu hoch greifen, übergäben und fahren ließen, auf dass also die Sache, ob
sie nicht mag in christlicher Weise gehandelt werden, dass sie doch nach
menschlichem Recht und Vertragen gestillt werde.“ (Luthers Werke, a.a.O.,
S. 338 f.)
Nur wenige Wochen nach Luthers „Ermahnung
zum Frieden“ hatte sich die Lage völlig geändert. Die Bauern hatten die
Verhandlungen verlassen, zu den Waffen gegriffen und vor allem in Schwaben und
Franken, auch gereizt durch die Machenschaften des römisch-katholisch
gesonnenen Schwäbischen Bundes, furchtbar gewütet, so etwa an Ostern (!) bei
Weinsberg. Ähnlich, wenn nicht noch schlimmer, sah es in Thüringen aus, wo
Thomas Müntzer die Bauern aufhetzte. Er sah sich als ein „zweiter Gideon“, als
von Gott berufen, das von Volk von den „großen Hansen“ zu befreien und eine
kommunistische Republik mit brutaler und grausiger Gewalt zu errichten. Bis zum
Äußersten fanatisierte er die Massen und rief zu einem schonungslosen Vorgehen
auf, wie Luther selbst in Stolberg und Nordhausen feststellen musste, als er
dort vergeblich versuchte, die Bauern wieder zur Vernunft zu bringen. Ende
April/Anfang Mai 1525 stand praktisch ganz Thüringen in Flammen, war von den
Müntzer’schen Rotten mit Mord, Raub und Brandschatzung überzogen worden. Viele
Schlösser und etwa 40 Klöster wurden von ihnen innerhalb weniger Wochen
niedergebrannt. Städte fingen an, vor den wilden Horden zu kapitulieren, die
Fürsten zitterten und ahnten etwas von ihrem furchtbaren Unrecht, das sie an
den Bauern bisher begangen hatten, und wussten nicht mehr, wie sie reagieren
sollten. Das Land drohte in Chaos und Anarchie zu versinken. In dieser
Situation mahnte Luther zunächst den Grafen von Mansfeld, aus dessen Land er ja
stammte, ja nicht zu weichen und verfasste wenige Tage später die Schrift, die
dann, vor allem im weiten Abstand auf das Geschehen, immer so angekreidet
wurde: „Wider die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern“. Dabei ist
ja auch zu bedenken, dass Luther von den Römisch-Katholischen für diesen Aufruhr
verantwortlich gemacht wurde, obwohl er überhaupt nichts dafür konnte. So sah
er es als seine Pflicht, um der Reformation willen wie auch um der von Gott
gesetzten staatlichen Ordnung willen, dem Aufruhr und Chaos energisch entgegen
zu treten und die ja allerdings in schreckliche Sünden verstrickte Obrigkeit an
ihr Amt, ihren Beruf zu ermahnen. Luther hat hier als Mann Gottes gehandelt,
der in die besondere geschichtliche Situation hinein auf der Grundlage der
Heiligen Schrift das Wort Gottes auslegte. Bei aller Schärfe dieser Schrift
muss man auch bedenken, dass Luther zugleich zutiefst betrübt war über den Weg
und das Schicksal Müntzers und all der verführten Bauern, wie besonders seine
Reaktion auf die Nachricht von der Gefangennahme Müntzers zeigte. (vgl. Gustav
Bossert: Einleitung zu „Von den mörderischen und räuberischen Rotten der
Bauern“, in: Luthers Werke, a.a.O., S. 342-345)
Der Eindruck, den Luther von den Bauern
gewonnen hatte – wie schon gesagt hatte er sie in Thüringen selbst erlebt –,
war der, dass sie sich gebärdeten „wie rasende Hunde“, die rauben und morden.
Er kam daher zu dem Schluss, dass es nichts als Teufelswerk ist, was sie tun.
Dabei gibt er für Thüringen Müntzer die Hauptschuld, während er die Bauern als
die Verführten ansah (vgl. Luthers Werke, a.a.O., S. 246). Darum sah Luther
sich herausgefordert, nun anders als in seiner zur Versöhnung aufrufenden
Schrift sich zu äußern. Jetzt wollte er die Obrigkeit dazu aufrufen, ihres
Amtes zu walten. „Nun denn sich solche
Bauern und elende Leute verführen lassen und anders tun als sie geredet haben,
muss ich auch anders von ihnen schreiben, und erstlich ihre Sünde vor ihre
Augen stellen, wie Gott Jesaja 58,1 und Hesekiel 2,7 befiehlt, ob sich etliche
erkennen wollten, und darnach der weltlichen Obrigkeit Gewissen, wie sie sich
hierin halten sollen, unterrichten.“ (Luthers Werke, ebd.)
Welche Sünden warf er den Bauern vor? A)
Sie haben der Obrigkeit Treue und Untertänigkeit geschworen, wie es Gott Matth.
22,21 und Röm. 13,1 von ihnen verlangt – nun aber haben sie ihren Gehorsam
gebrochen und sind zu meineidigen, treulosen Buben geworden. Gemäß Röm. 13,2
muss darum das Gericht über sie kommen. B) Sie sind Aufrührer, rauben und
plündern Klöster und Schlösser, sind daher Räuber. Da sie öffentlichen Aufruhr
machen, ist jeder verpflichtet, sich ihnen entgegen zu stellen. C) Besonders
schlimm an dem allem: Sie bemänteln ihre Verbrechen noch mit dem Evangelium,
wagen es, sich „christliche Brüder“ zu nennen. Damit aber sind sie zu Gotteslästerern
geworden, die schändlich Gottes Namen missbrauchen und tatsächlich dem Teufel
dienen. Luther weist dabei auch darauf hin, dass das Evangelium die Güter nicht
allgemein macht, sondern die Gütergemeinschaft der frühen Gemeinde auf
freiwilliger Basis beruhte (vgl. Luthers Werke, a.a.O., S. 348).
Luther sah es daher als seine Pflicht an,
die Obrigkeit zu unterrichten, wie sie sich angesichts dieser Bedrohung
behalten soll: Sie hat das Recht, auch ohne noch einmal Frieden anzubieten, die
Bauern zu schlagen und zu strafen, auch wenn es eine Obrigkeit wäre, die sonst
gegen das Evangelium ist, denn auch eine heidnische Obrigkeit hat das Recht,
treulose, meineidige Untertanen zu strafen.
Wer dagegen wirklich christliche,
evangelische Obrigkeit sein, will, der soll zunächst einmal die ganze Sache
Gott anheim stellen, Buße tun über den eigenen Sünden und Gott um seine Hilfe
bitten. Dann soll er den Bauern nochmals einen Vergleich anbieten – und erst
dann, wenn das nichts hilft, zum Schwert greifen und sich dann als Gottes Arm
und Diener des Zornes Gottes verstehen nach Röm. 13,4.
„Weil
denn nun die Bauern auf sich laden beide, Gott und Menschen, und so
mannigfaltig schon des Todes an Leib und Seele schuldig sind und keines Recht
gestehen noch warten, sondern immerfort toben, muss ich hier die weltliche
Obrigkeit unterrichten, wie sie hierin mit gutem Gewissen fahren soll.
Erstlich, die Obrigkeit, so da kann und will ohne vorgehendes Erbieten zum
Recht und Billigkeit solche Bauern zu schlagen und zu strafen, will ich nicht
wehren, ob sie gleich das Evangelium nicht leidet, denn sie hat das gute Recht.
Da die Bauern nun nicht mehr um das Evangelium fechten, sondern öffentlich
geworden sind treulose, meineidige, ungehorsame, aufrührerische Mörder, Räuber,
Gotteslästerer, welche auch heidnische Obrigkeit zu strafen Recht und Macht
hat, ja dazu schuldig ist, solche Buben zu strafen. Denn darum trägt sie das
Schwert und ist Gottes Dienerin über den, so Übels tut, Röm. 13,4.
Aber die Obrigkeit, so christlich ist und das Evangelium leidet,
derhalben auch die Bauern keinen Schein wider sie haben, soll hier mit Furcht
handeln und zum ersten die Sache Gott heimgeben und bekennen, dass wir solches
wohl verdient haben, da zu sorgen, dass Gott vielleicht den Teufel also errege
mit allgemeiner Strafe des deutschen Landes. Darnach demütiglich bitten wider
den Teufel um Hilfe. Denn wir fechten hier nicht allein wider Blut und Fleisch,
sondern wider die geistlichen Bösewichter in der Luft, welche mit Gebet
angegriffen werden müssen, Eph. 6,12.18. Wenn nun das Herz so gegen Gott
gerichtet ist, dass man seinen göttlichen Willen walten lässt, ob er uns wolle
oder nicht wolle zu Fürsten und Herren haben, soll man sich gegen die tollen
Bauern zum Überfluss (ob sie es wohl nicht wert sind) zu Recht und Gleichem
erbieten, darnach, wo das nicht helfen will, flugs zum Schwert greifen. Denn
ein Fürst und Herr muss hier denken, wie er Gottes Amtman und seines Zornes
Diener ist, Röm. 13,4, dem das Schwert über solche Buben befohlen ist, und [er]
sich eben so hoch vor Gott versündigt, wo er nicht straft und wehrt und sein
Amt nicht vollführt, als wenn einer mordet, dem das Schwert nicht befohlen ist.
Denn wo er kann und straft nicht, es sei durch Mord oder Blutvergießen, so ist
er schuldig an allem Mord und Übel, das solche Buben begehen, als der da
mutwilliglich durch Nachlassen seines göttlichen Befehls zulässt, solche
Bosheit zu üben, so er’s wohl wehren kann und schuldig ist. Darum ist hier
nicht zu schlafen. Es gilt auch hier nicht Geduld oder Barmherzigkeit; es ist
des Schwertes und Zornes Zeit hier, und nicht der Gnade Zeit.“ (Luthers Werke, a.a.O., S. 349 f.)
Aufgrund des Aufruhrs der Bauern kann darum
die Obrigkeit mit gutem Gewissen dreinschlagen, die Bauern aber konnten kein
gutes Gewissen mehr haben. Die Obrigkeit muss aufgrund der Situation ihr Amt
ausüben (vgl. Luthers Werke, a.a.O., S. 350).
Luther schloss dabei nicht aus, dass trotz
allem, als ein Gericht Gottes, die Bauern siegen könnten – dennoch soll die
Obrigkeit getrost in den Kampf ziehen. Und fällt ein Herr, in gutem Glauben
gegenüber Gott, so geht er doch ins ewige Reich., denn er übt sein Amt aus in
Gottes Namen (vgl. Luthers Werke, a.a.O., S. 351).
Und dann wandte er sich nochmals an die
Bauern, und zwar gerade an diejenigen, die doch wirklich fromm sein wollen: Sie
sollen den Verführern auf jeden Fall widerstehen, selbst um des Todes willen.
Wer nun sich wirklich trennt von den Heeren der Bauern, derer soll man sich
erbarmen, um ihrer Seelen willen. „Darum,
liebe Herren, löst hier, rettet hier, helft hier, erbarmt euch der armen Leute,
steche, schlage, würge hier, wer da kann. Bleibst du darüber tot, wohl dir,
seliglicheren Tod kannst du nimmermehr überkommen. Denn du stirbst im Gehorsam
göttlichen Wortes und Befehles, Röm. 13,1, und im Dienst der Liebe, deinen
Nächsten zu retten aus der Hölle und Teufels Banden.
So bitte ich nun, fliehe von den Bauern, wer da kann, als vom Teufel
selbst. Die aber nicht fliehen, bitte ich, Gott wolle sie erleuchten und
bekehren. Welche aber nicht zu bekehren sind, da gebe Gott, dass sie kein Glück
noch Gelingen haben können. Hier spreche ein jeglicher frommer Christ Amen.“ (Luthers Werke, a.a.O., S. 352)
Luthers zweite Schrift verursachte viel
Wirbel, umso mehr, je weiter man von den Ereignissen und der direkten
Veranlassung der Schrift entfernt war. Vor allem wurde Luther vorgeworfen, er
sei durch sein Buch mit verantwortlich für das Blutvergießen und hätte
stattdessen zur Barmherzigkeit auffordern sollen. In seinem dritten Schreiben
zum Bauernkrieg, „Ein Sendbrief von dem harten Büchlein wider die Bauern“,
weist Luther diese Vorwürfe mit Recht zurück (vgl. Luthers Werke, a.a.O., S.
358). Er hatte die christliche Obrigkeit sehr wohl zur Barmherzigkeit
aufgerufen und dazu aufgefordert, den Bauern nochmals ein Friedensangebot zu
unterbreiten. Luther, der ja selbst in Thüringen versucht hatte, den Bauern ins
Gewissen zu reden, musste schreiben, dass die Bauern ja nicht hören wollten,
sich nichts sagen ließen – und darum die Obrigkeit schließlich zur Gewalt
greifen musste, um die Ordnung wieder herzustellen (vgl. Luthers Werke, a.a.O.,
S. 361). Er betont dabei, dass er als Prediger Gottes nicht danach zu fragen
hat, was die Menschen gerne hören wollen, sondern was der Wille Gottes ist, den
muss er verkündigen, auch den Zorn Gottes (vgl. Luthers Werke, a.a.O., S. 361
f.). Er fragt auch danach, ob denn diejenigen, die angesichts des Todes so
vieler Bauern nach Barmherzigkeit riefen, dies wohl auch gemacht haben, als die
Bauern massenweise Menschen umbrachten (vgl. Luthers Werke, a.a.O., S. 363).
Denen, die verführt worden sind und nun
wirklich nach Erklärung ringen, denen schreibt er, dass es zwei Reiche gibt, die zu unterscheiden sind: nämlich Gottes Reich
und das Weltreich. Gottes Reich ist ein Reich der Gnade und Barmherzigkeit,
nicht des Zornes und der Strafe. Das weltliche Reich dagegen ist ein Reich des
Zornes mit strafen und wehren, auch richten, um die Bösen zu zwingen und die
Frommen zu schützen. Aus diesem Grund hat das Weltreich auch das Schwert. Darum
gehören alle Sprüche von der Barmherzigkeit in Gottes Reich, nicht in das
weltliche Reich, denn das muss streng, ernst, zornig sein. „Es sind zweierlei Reiche: Eines ist Gottes Reich, das andere ist der
Welt Reich, wie ich so oft geschrieben habe, dass mich’s wundert, wie man
solches noch nicht wisse oder merke. Denn wer diese zwei Reiche weiß recht von
einander zu scheiden, der wird sich freilich an meinem Büchlein nicht ärgern,
wird auch die Sprüche von der Barmherzigkeit wohl vernehmen. Gottes Reich ist
ein Reich der Gnade und Barmherzigkeit und nicht ein Reich des Zorns oder
Strafe. Denn daselbst ist eitel Vergeben, Schonen, Lieben, Dienen, Wohltun,
Friede und Freude haben usw. Aber das weltliche Reich ist ein Reich des Zornes
und Ernstes. Denn daselbst ist eitel Strafen, Wehren, Richten und Urteilen, zu
zwingen die Bösen und zu schützen die Frommen. Darum hat es auch und führt das
Schwert, und ein Fürst oder Herr heißt Gottes Zorn oder Gottes Rute in der
Schrift, Jesaja 14,5. Die Sprüche nun, die von Barmherzigkeit sagen, gehören in
Gottes Reich und unter die Christen, nicht in das weltliche Recht.“
(Luthers Werke, a.a.O., S. 365)
Wer nun diese beiden Reiche vermengt, der
würde den Zorn in Gottes Reich, die Barmherzigkeit aber in der Welt Reich
setzen und damit beide zerstören. Die Bauern nun hatten vorgegeben, für Gottes
Reich streiten zu wollen, wollten aber gleichzeitig das weltliche Recht nicht
dulden, was sich widerspricht (vgl. Luthers Werke, a.a.O., S. 366). Nur durch
das harte Durchgreifen der Obrigkeit war es möglich, dass ein friedliches
Zusammenleben wieder aufkommen konnte. „Dass
nun die Bösen ohne Gnade so gestraft werden, geschieht nicht darum, dass allein
der Bösen Strafe gesucht und die Lust in ihrem Blute gebüßt würde, sondern dass
die Frommen geschützt, Friede und Sicherheit erhalten werden. Welches ohne
Zweifel köstliche Werke sind großer Barmherzigkeit, Liebe und Güte; da nicht
elender Ding auf Erden ist als Unfriede, Unsicherheit, Unterdrückung, Gewalt,
Unrecht usw. Denn wer könnte oder wollte leben bleiben, wo es so sollte
zugehen? Derhalben ist des Schwertes Zorn und Ernst ja so not im Volk wie Essen
und Trinken, ja wie das Leben selbst.“ (Luthers Werke, a.a.O., S. 369)
So konnte Luther es als eine Gnade Gottes
ansehen, dass so dem Unfrieden und Aufruhr gewehrt wurde, dass es nicht noch
schlimmer gekommen ist. Bei Aufruhr ist jedermann berechtigt und auch
verpflichtet, einzugreifen, wie auch bei Notwehr gegen ein Verbrechen, wenn die
staatliche Macht nicht in der Lage ist, einzugreifen oder das Verbrechen zu
verhindern. Aber Privatrache, Privatrecht, das ist nicht zulässig. „Nun siehe, ein solcher Mann ist der
Aufrührerische, dass er auf’s Haupt und den Herrn läuft mit bloßem Schwert; da
soll niemand harren, bis der Herr heiße wehren, sondern zufahren und in den
Bösewicht stechen ungeheißen, wer am ersten kann, und soll nicht sorgen, dass
er einen Mord begehe, sondern er wehrt einem Erzmörder, der das ganze Land
morden will. Ja, wo er nicht sticht und mordet, sondern lässt den Herrn
stechen, so ist er auch ein Erzmörder. Denn er muss und sollte alsdann denken,
weil sein Herr leidet und liegt, dass er sei Herr, Richter und Scharfrichter in
dem Fall. Denn Aufruhr ist kein Scherz, und keine Übeltat auf Erden ist ihr
gleich. Andere Untugenden sind einzelne Stücke; Aufruhr ist eine Sündflut aller
Untugenden.“ (Luthers Werke, a.a.O., S. 378)
Wer sich nun gefangen gegeben hat oder
sonst sich ergeben, an dem sollte Barmherzigkeit geübt werden, so hatte es
Luther auch schon in seinem zweiten Schreiben gesagt (vgl. Luthers Werke,
a.a.O., S. 379). Besonders hatte er ja der christlichen Obrigkeit geschrieben
und sie besonders aufgerufen, nach dem Sieg Gnade walten zu lassen, über die
Schuldigen wie die Unschuldigen. „Ich
sage noch einmal und zum dritten Mal, dass ich allein den Obrigkeiten
geschrieben habe, die da christlich oder sonst redlich fahren wollten, dass
dieselben ihr Gewissen möchten in solchem Fall unterrichten, nämlich, dass sie
flugs in den Haufen der Aufrührerischen schlagen sollen, unangesehen, sie
treffen Schuldige oder Unschuldige. Und ob sie Unschuldige gleich treffen, dass
sie sich kein Gewissen davon machen sollen, sondern Gott seinen Dienst schuldig
damit bekennen. Hernach aber, wenn sie gewonnen haben, dass sie dann Gnade
erzeigen, nicht allein den Unschuldigen (wie sie es halten), sondern auch den
Schuldigen.
Aber die wütigen, rasenden und unsinnigen Tyrannen, die auch nach der
Schlacht nicht mögen Blutes satt werden und in ihrem ganzen Leben nicht viel
fragen nach Christus, habe ich mir nicht vorgenommen zu unterrichten. Denn
solchen Bluthunden gilt es gleich viel, sie würgen Schuldige oder Unschuldige,
es gefalle Gott oder dem Teufel; die haben das Schwert, allein ihre Lust und
Mutwillen zu büßen: Die lass ich ihren Meister, den Teufel, führen, wie er sie
führt.“ (Luthers Werke, a.a.O., S.
380 f.)
Luther hätte, das betonte er nochmals,
gerne Bauern und Herren zum Frieden gebracht – aber die Realität war, dass
keine der beiden Seiten wirklich wollte. Darum kam es zur Katastrophe. Aber
Gott saß dennoch im Regiment.
Von
Roland Sckerl
Die Lehre von der Konsekration, und damit
verbunden von der Dauer der sakramentalen Vereinigung im heiligen Abendmahl,
ist seit den Arbeiten von Pastor Tom Hardt in den lutherischen Kirchen wieder
zu einem Diskussions- und Kontroversgegenstand geworden. Oftmals wird dabei der
Saliger’sche Streit mit hineingewoben, nicht selten in einer Weise, die weder
dem Diskussionsgegenstand noch dem Streit selbst gerecht wird. Auch sind
dadurch wieder Fragen aufgekommen, die in der Bibel nicht behandelt werden und
daher auch nicht sachgerecht sind (etwa nach dem Moment des Beginns und Endes
der Realpräsenz, was nach der Konsekration auf dem Altar sei, was denn sei,
wenn die sakramentale Handlung durch ein unvorhersehbares Ereignis abgebrochen
werde). Darum ist es wichtig zu bedenken, was denn die lutherischen
Bekenntnisschriften zu diesem Thema sagen. Einige Aussagen lutherischer
Theologen des 16. Jahrhunderts, Chemnitz und Wigand, sollen außerdem dazu
gehört werden.
Im Augsburgischen Bekenntnis heißt es im
Artikel X klar, dass Christi wahrer Leib und Blut unter Brot und Wein im
Abendmahl gegenwärtig, ausgeteilt und
genommen wird. Damit ist eindeutig von einer gewissen Dauer der
sakramentalen Vereinigung die Rede, die auf die gesamte sakramentale actio oder
usus bezogen wird, nicht nur auf den mündlichen Genuss, sondern auf jeden Fall
auch die Austeilung mit einbezieht, letztlich auch das, was vom Altar zur
Austeilung genommen wird.
In der Konkordienformel heißt es daher,
unter Zitierung der Schmalkaldischen Artikel, dass Brot und Wein der
wahrhaftige Leib und Blut Christi sind, welcher gereicht und empfangen werde, nicht allein von den frommen, sondern
auch von den bösen Christen. Auch hier ist klar, dass wir bekennen, dass das,
was der Pastor in der Hand hat und austeilt zum mündlichen Genuss nicht nur
Brot und Wein ist, sondern Christi Leib und Blut in, mit und unter Brot und
Wein.
„Vom Abendmahl des HERRN wird also
gelehrt, dass wahrer Leib und Blut Christi wahrhaftig unter der Gestalt des
Brots und Weins im Abendmahl gegenwärtig sei und da ausgeteilt und genommen
wird. Derhalben wird die Gegenlehre verworfen.“ (Augsburgisches Bekenntnis, Art. X; s.a.: Apol. X,
54; Konk.Formel, Ausf. Darl., VII, 9)
„…, dass Brot und Wein im Abendmahl sei
der wahrhaftige Leib und Blut Jesu Christi, welcher gereicht und empfangen
werde nicht allein von frommen, sondern auch von bösen Christen.“ (Konk. Formel, Ausf. Darl., VII, 19)
Die Grundregel oder allgemeine Regel dabei
für die sakramentale Vereinigung ist die: Nichts ist ein Sakrament außerhalb
des eingesetzten Gebrauchs. Das heißt: Die Konsekration allein, losgelöst von
der unzertrennbaren sakramentalen actio oder usus, macht noch nicht das
Sakrament, sondern es muss die ganze heilige Handlung als Einheit betrachtet
werden, nämlich die irdischen Elemente nehmen, segnen oder konsekrieren,
austeilen, empfangen, mündlich genießen (und dann auch des HERRN Tod
verkündigen). Wo dies nicht geschieht, da ist auch nicht die sakramentale
Vereinigung; und außerhalb dieser sakramentlichen Handlung ebenso nicht, das
heißt: Wenn die Römischen die Hostie einschließen, umhertragen, so haben sie
tatsächlich nichts als Brot, aber nicht Christi Leib. Diese Handlung ist, wie
gesagt, als eine unzertrennbare Einheit zu betrachten, wo der Schwerpunkt weder
auf die Konsekration verschoben und dann, losgelöst von der übrigen Handlung,
verharrt wird bei dem, was nach der Konsekration, unabhängig von der übrigen
Handlung, auf dem Altar sei, noch darf der Schwerpunkt auf den mündlichen
Genuss gelegt werden und die Konsekration zu einer bloßen Erzählung, einem
Gebet, einer Verkündigung werden und somit die effektive Wirksamkeit der
Konsekration, als eines Wirkens Christi durch die Einsetzungsworte, verdunkelt
und dann behauptet werden, erst mit dem mündlichen Genuss finde die
sakramentale Vereinigung statt. Die Meinung, die Konsekration bewirke zwar die
sakramentale Vereinigung, aber diese trete erst mit dem mündlichen Genuss ein,
ist zwar besser als die vorige, aber weicht dennoch von Schrift und Bekenntnis
ab, denn die Berichte vom heiligen Abendmahl bezeugen deutlich von den
dargereichten Elementen, dass sie Christi Leib und Blut sind, wie es auch
Paulus in 1. Kor. 10,16 von dem Kelch des Segens, der gesegnet wird, dem Brot,
das gebrochen oder ausgeteilt wird, aussagt, dass sie die Gemeinschaft des
Blutes bzw. die Gemeinschaft des Leibes Christi sind.
„Aber dieser Segen oder die Erzählung
der Worte der Einsetzung Christi, wo nicht die ganze Aktion des Abendmahls, wie
die von Christus geordnet, gehalten wird, (als, wenn man das gesegnete Brot
nicht austeilt, empfängt und genießt, sondern einschließt, aufopfert oder
umherträgt), macht allein kein Sakrament, sondern es muss der Befehl Christi,
das tut, welches die ganze Aktion oder Verrichtung dieses Sakraments, dass man
in einer christlichen Zusammenkunft Brot und Wein nehme, segne, austeile,
empfange, esse, trinke und des HERRN Tod dabei verkündige, zusammenfasst,
unzertrennt und unverrückt gehalten werden, wie uns St. Paulus die ganze Aktion
des Brotbrechens oder Austeilens und Empfangens vor die Augen stellt, 1. Kor.
10.“ (Konk. Formel, Ausf. Darl., VII,
83-84)
Es wäre also falsch, die sakramentliche
Handlung oder usus auf den mündlichen Genuss zu beschränken, wie es in der
Folge in der Theologie des 17. Jahrhunderts zum Teil gemacht wurde (nicht u.a.
bei Dietrich in seinem Katechismus). Dies weist auch eindeutig die später durch
Ägidius Hunnius aufgebrachte, von den Philippisten früher schon verbreitete,
Meinung ab, dass erst mit dem mündlichen Genuss die sakramentale Vereinigung
eintrete.
„Diese wahrhaftige christliche Lehre vom
heiligen Abendmahl zu erhalten und vielerlei abgöttische Missbräuche und
Verkehrung dieses Testaments zu meiden und auszutilgen, ist diese nützliche
Regel und Richtschnur aus den Worten der Einsetzung genommen: Nihil habet
rationem sacramenti extra usum a Christo institutum oder extra actionem
divinitus institutam. Das ist: Wenn man die Stiftung Christi nicht hält, wie
er’s geordnet hat, ist es kein Sakrament. Welche mitnichten zu verwerfen,
sondern nützlich in der Kirche Gottes kann und soll getrieben und erhalten
werden. Und heißt allhier usus oder actio, das ist Gebrauch oder Handlung,
vornehmlich nicht den Glauben, auch nicht allein die mündliche Nießung, sondern
die ganze äußerliche Handlung des Abendmahls, die Konsekration oder Wort der
Einsetzung, die Austeilung und Empfang oder mündliche Nießung des gesegneten
Brots und Weins, Leibs und Bluts Christi; außer welchem Gebrauch, wenn das Brot
in der papistischen Messe nicht ausgeteilt, sondern aufgeopfert oder
eingeschlossen, umgetragen und anzubeten vorgestellt ist, ist es für kein
Sakrament zu halten.“ (Konk. Formel,
Ausf. Darl., VII, 85-87)
Was heißt das nun für die Dauer der
sakramentlichen Vereinigung? Wir wissen eindeutig, dass wir außerhalb dieses
sakramentlichen usus keine sakramentliche Vereinigung haben. Wir können keinen
eindeutigen Zeitpunkt festsetzen, wie es die Scholastik versuchte, mit dem die
sakramentale Vereinigung beginnt oder aufhört, aber wir können gewiss davon
ausgehen, gemäß den Worten Christi und seines Apostels Paulus, und bezeugt in
unseren Bekenntnissen, dass das, was nach der Konsekration zur sogleich zu
geschehenden Austeilung vom Altar genommen und ausgeteilt wird zum sofortigen
mündlichen Genuss nicht nur Brot und Wein ist, sondern auch Christi Leib und
Blut.
Was nun die übriggebliebenen Elemente nach
der Abendmahlsfeier angeht, wie mit ihnen zu verfahren ist, das ist keine
dogmatische, sondern eine praktisch-liturgische Frage, die aber auch etwas mit
der Ehrfurcht gegenüber den Elementen zu tun hat, die immerhin Träger von
Christi Leib und Blut waren. Luther hat dringend empfohlen und dazu
aufgefordert, sie zu verzehren oder zu verbrennen. Von letzterem rate ich ab.
Ersteres ist sicher die schicklichste Weise. Es ist allerdings falsch, und zwar
eine falsche Dogmatik, wenn von etlichen (wie der Lutherischen
Konkordienkirche, siehe „We believe and teach“) behauptet wird, die
Abendmahlsfeier würde erst dann enden, wenn alle konsekrierten Elemente
verzehrt seien und man dies aus Christi Worten „nehmet, esset; nehmet, trinket“
ableitet. Solch eine gesetzliche Vorschrift lässt sich aus diesen Worten nicht entnehmen.
Eine andere Möglichkeit des Umgangs wäre, die übriggebliebenen Elemente,
Brot/Hostie wie auch den übriggebliebenen Wein, jeweils in gesonderten Gefäßen
für Krankenabendmahl oder Abendmahl mit Sterbenden aufzubewahren.
Was nun die Konsekration oder Segnung der
irdischen Elemente Brot und Wein durch die Einsetzungsworte angeht, so sind die
lutherischen Bekenntnisse auch darinnen eindeutig, lassen keine Zweifel offen,
dass die Konsekration beim heiligen Abendmahl absolut notwendig ist, dass es
ohne Konsekration kein Abendmahl gibt (wie auch nicht ohne Austeilung und
mündlichen Genuss – die gesamte actio oder usus gehören zusammen, unzertrennt,
nichts davon darf fehlen, wenn es Christi Abendmahl sein soll).
Im Großen Katechismus macht es Luther klar,
dass das Wort unbedingt zum Element hinzukommen muss, sonst haben wir kein
Sakrament, sondern es bleibt Brot und Wein.
„Das Wort (sage ich) ist das, das dies
Sakrament macht und unterscheidet, dass es nicht lauter Brot und Wein, sondern
Christi Leib und Blut ist und heißt. Denn es heißt: Accedat verbum ad
elementum, et fit sacramentum; wenn das Wort zum äußerlichen Ding kommt, so
wird’s ein Sakrament. Dieser Spruch S. Augustins ist so eigentlich und wohl
geredet, dass er kaum einen bessern gesagt hat. Das Wort muss das Element zum
Sakrament machen; wo nicht, so bleibts ein lauter Element.“ (Großer Katechismus, V, 10-11)
Das entscheidet auch schon die Frage der
Nachkonsekration, wenn nicht genügend Elemente gesegnet oder konsekriert
wurden. Selbstverständlich sind dann die nachträglich hinzugenommenen Elemente
mittels der laut gesprochenen Einsetzungsworte zu konsekrieren, sonst würde mit
ihnen nicht mehr das heilige Abendmahl ausgeteilt. Hierin kann es gar keinen
Zweifel geben.
Dennoch aber ist es nicht so, als ob hier
sozusagen der Mensch nun etwas aus eigener Machtvollkommenheit bewirken könnte,
wie dies ja in römisch-katholischen Priesterseminaren zuweilen gelehrt wird,
dass der Priester Macht habe, Christus ins Sakrament zu bringen (so berichtet
von Gregor Dalliard, einem ehemaligen römisch-katholischen Priester, auf einem
Bekenntnistag der „Internationalen Arbeitsgemeinschaft bekennender Christen“
(IABC) in Siegen 1997, vom Verfasser selbst gehört). Vielmehr betonen die
lutherischen Bekenntnisse, dass kein Mensch, kein Heiliger, nicht einmal ein
Engel aus Brot und Wein Christi Leib und Blut machen können, nicht eines Menschen Wort oder Werk,
Verdienst oder Sprechen des Dieners, auch nicht das Essen oder Trinken oder der
Glaube des Kommunikanten es sei, wodurch die sakramentale Vereinigung bewirkt
wird, sondern dass dies allein durch Gottes Wort geschieht, aus Kraft des
Wortes, das zu Brot und Wein hinzu kommt. Etwas anderes ist es allerdings, wenn
jemand zwar formal die Einsetzungsworte verwendet, wie es bei den Reformierten
geschieht, aber Gottes Lehre ändert – der hat dann freilich nicht das heilige
Abendmahl.
„Denn es ist nicht gegründet auf Menschen
Heiligkeit, sondern auf Gottes Wort, und wie kein Heiliger auf Erden, ja kein
Engel im Himmel das Brot und Wein zu Christi Leib und Blut machen kann: Also
kann’s auch niemand ändern noch wandeln, ob es gleich missbraucht wird.“ (Großer Katechismus, V, 16; s.a. Konk. Formel, Ausf.
Darl., VII, 20-24)
„Denn es steht nicht auf Menschen
Glauben oder Unglauben, sondern auf Gottes Wort und Ordnung; es wäre dann, dass
sie zuvor Gottes Wort und Ordnung ändern und anders deuten, wie die jetzigen
Sakramentsfeinde tun, welche freilich eitel Brot und Wein haben; denn sie haben
auch die Worte und eingesetzte Ordnung Gottes nicht, sondern dieselben nach
ihrem eigenen Dünkel verkehrt und verändert.“ (Konk. Formel, Ausf. Darl., VII, 32)
„Dieweil auch von der Konsekration und
von der allgemeinen Regel, dass nichts Sakrament sei, außerhalb dem
eingesetzten Gebrauch, Missverstand und Spaltung zwischen etlichen der
Augsburgischen Konfession Lehrern eingefallen sind, haben wir auch von dieser
Sache uns brüderlich und einträchtig miteinander auf nachfolgende Meinung
erklärt, nämlich, dass die wahre Gegenwärtigkeit des Leibes und Blutes Christi
im Abendmahl nicht schaffe einiges Menschen Wort oder Werk, es sei das
Verdienst oder Sprechen des Dieners oder das Essen und Trinken oder Glaube der
Kommunikanten, sondern solches alles solle allein des allmächtigen Gottes Kraft
und unsers HERRN Jesu Christi Wort, Einsetzung und Ordnung zugeschrieben
werden.“ (Konk. Formel, Ausf. Darl.,
VII, 73-74)
Christi Worte und Einsetzung hatten also
nicht nur im ersten Abendmahl Kraft, sondern sind auch heute kräftig, währen,
gelten, wirken, wo immer Christi Abendmahl nach seiner Ordnung gehalten wird,
nämlich sein Wort verwendet wird. Da ist auch Christi Kraft dabei, Vermögen und
Werk, dass durch diese Worte Christi Christus seinen Leib und Blut wahrhaft in,
mit und unter Brot und Wein gegenwärtig macht zum übernatürlichen mündlichen
Genuss. Das heißt: Die Konsekration, das Sprechen oder Segnen der irdischen
Elemente Brot und Wein durch den Pastor, Liturgen mittels der Einsetzungsworte
ist das Werkzeug, Instrument Christi, wodurch er, wie einst im ersten
Abendmahl, die tatsächliche, substantielle Gegenwart seines Leibes und Blutes
in den Elementen Brot und Wein bewirkt.
„Denn die wahrhaftigen und allmächtige
Worte Jesu Christi, welche er in der ersten Einsetzung gesprochen, sind nicht
allein im ersten Abendmahl kräftig gewesen, sondern währen, gelten, wirken und
sind noch kräftig, dass in allen Orten, da das Abendmahl nach Christi
Einsetzung gehalten und seine Worte gebraucht werden, aus Kraft und Vermögen
derselben Worte, die Christus im ersten Abendmahl gesprochen, der Leib und Blut
Christi wahrhaftig gegenwärtig, ausgeteilt und empfangen wird. Denn Christus
selbst, wo man seine Einsetzung hält und sein Wort über dem Brot und Kelch
spricht und das gesegnete Brot und Kelch austeilt, durch die gesprochenen
Worte, aus Kraft der ersten Einsetzung, noch durch sein Wort, welches er da
will wiederholt haben, kräftig ist, wie Chrysostomos spricht (in serm. de
pass.) in der Predigt von der Passion: Christus richtet diesen Tisch selbst zu
und segnet ihn; denn kein Mensch das vorgesetzte Brot und Wein zum Leib und
Blut Christi macht, sondern Christus selbst, der für uns gekreuzigt ist. Die
Worte werden durch des Priesters Mund gesprochen, aber durch Gottes Kraft und
Gnade, durch das Wort, da er spricht: Das ist mein Leib, werden die vorgestellten
Elemente im Abendmahl gesegnet. Und wie diese Rede: Wachset und vermehret euch
und erfüllet die Erde, nur einmal geredet, aber allezeit kräftig ist in der
Natur, dass sie wächset und sich vermehret: Also ist auch diese Rede einmal
gesprochen, aber bis auf diesen Tag und bis an seine Zukunft ist sie kräftig
und wirkt, dass im Abendmahl der Kirchen sein wahrer Leib und Blut gegenwärtig
ist.“ (Konk. Formel, Ausf. Darl.,
VII, 75-76)
Die Segnung der Elemente geschieht nicht
anders als durch die Wiederholung, das Sprechen der Einsetzungsworte über den
Elemente (vgl. Konk. Formel, Ausf. Darl., VII, 82)
Es darf aber nie vergessen werden, worum es
im heiligen Abendmahl geht, wozu es gereicht wird, damit nicht die ganze Lehre
vom heiligen Abendmahl bedenkliche Schieflage bekommt, wie es bei etlichen
geschieht, die die Konsekration zur Hauptsache im Abendmahl erklären (so die
Lutherische Konkordienkirche in ihrer Lehrdarlegung „We believe and teach“ zum
Artikel vom Abendmahl). Mit solchen Aussagen droht auch die Einheit der
sakramentalen actio oder des usus gesprengt zu werden, oftmals mit der Tendenz,
dann einen Momentum des Anfangs und Endes der sakramentalen Vereinigung
anzugeben.
Luther aber betont im Großen Katechismus,
dass wir darum zum Sakrament gehen, dass wir darin Vergebung der Sünden für uns
holen, was angezeigt wird durch die Worte FÜR EUCH.
„Nun siehe weiter auf die Kraft und
Nutzen, darum endlich das Sakrament eingesetzt ist, welches auch das nötigste
darin ist, dass man wisse, was wir da suchen und holen sollen. Das ist nun klar
und leicht eben aus den gedachten Worten: Das ist mein Leib und Blut, FÜR EUCH
gegeben und vergossen zur Vergebung der Sünde. Das ist kürzlich so viel gesagt:
Darum gehen wir zum Sakrament, dass wir da empfangen solchen Schatz, durch und
in dem wir Vergebung der Sünde überkommen. Warum das? Darum, dass die Worte da
stehen und uns solches geben, denn darum heißt er mich essen und trinken, dass
es mein sei und mir nütze, als ein gewisses Pfand und Zeichen, ja eben dasselbe
Gut, so für mich gesetzt ist wider meine Sünde, Tod und alles Unglück. … Darum
ist es gegeben zur täglichen Weide und Fütterung, dass sich der Glaube erhole
und stärke, dass er in solchem Kampf nicht zurück falle, sondern immerdar je
stärker und stärker werde. Denn das neue Leben soll also getan sein, dass es
stets zunehme und fortfahre; es muss aber dagegen viel leiden.“ (Großer Katechismus, V, 20-22.24)
Das aber wird nicht anders als allein durch
den Glauben empfangen, weshalb der Glaube allein die rechte Weise ist, das
heilige Abendmahl zu empfangen (wiewohl auch der Ungläubige Christi Leib und
Blut unter Brot und Wein zum mündlichen Genuss empfängt, aber eben nicht zum
geistlichen Segen, zur Vergebung der Sünden, sondern sich zum Gericht).
„Nun muss man auch sehen, wer die Person
sei, die solche Kraft und Nutzen empfange. Das ist aufs kürzeste, wie droben
von der Taufe und sonst oft gesagt ist: Wer da solches glaubt, der hat, wie die
Worte laufen und was sie bringen. … Und weil er Vergebung der Sünde anbietet
und verheißet, kann es nicht anders als durch den Glauben empfangen werden.
Solchen Glauben fordert er selbst in dem Wort, da er spricht: Für euch gegeben,
für euch vergossen; als sollt er sagen: Darum gebe ich’s und heiße euch essen
und trinken, dass ihr euchs sollt annehmen und genießen.“ (Großer Katechismus, V, 33-35)
Das Zeugnis von Martin Chemnitz
In seinem „Enchiridion“ bezeugt Chemnitz,
dass das heilige Abendmahl „ist der wahre Leib und das wahre Blut unsers HERRN
Jesus Christus unter dem Brot und Wein, für uns Christen zu essen und zu
trinken von Christus selbst eingesetzt zu seinem Gedächtnis“ (Frage 248). Er
weist eindeutig als falsch in seinem „Examen“ die Lehre zurück, dass Christus
nur geistlich, nur nach seiner göttlichen Natur im Abendmahl gegenwärtig sei,
nicht Leib und Blut substantiell, wenn auch übernatürlich, dargereicht und
empfangen würden, sondern nur deren Kraft und Stärke (was ja die reformierte
Lehre ist) und bekennt sich zur „wahren und substantiellen Gegenwart von Leib
und Blut im Abendmahl in dem Sinn, welchen die Einsetzungsworte des Abendmahls
in ihrer einfachen, klaren und eigentlichen Bedeutung aussagen“ (Examen, II, S.
222). Das „Wie“ oder den „Modus“ der Gegenwart versucht er dabei nicht zu
beschreiben, im Unterschied zu Rom, weil es eben die Schrift auch nicht macht,
weist aber auch eine physikalische, geometrische oder fleischliche Weise zurück
(vgl. Examen, II, S. 224).
Als die beiden wesentlichen Teile des
Sakraments bezeichnet er dabei Wort und Element, nämlich Brot und Wein, die
aber abgesondert werden müssen vom gewöhnlichen Gebrauch, was durch die
Einsetzungsworte geschieht. „Und es ist aufgrund dieses Wortes, dass das, was
gegenwärtig ist, dargereicht und empfangen wird im Gebrauch des Abendmahls
nicht nur Brot oder Wein ist, sondern der Leib Christi, der für uns gegeben
wurde, und das Blut Christi, das für uns vergossen wurde zur Vergebung der
Sünden“ (Frage 249). Diese Worte, die fast völlig identisch sind mit den
Aussagen in den Bekenntnisschriften, bezeugen, dass die Konsekration durch die
Einsetzungsworte absolut notwendig ist, dass sie wirkkräftig ist, effektiv, und
dass die sakramentale Vereinigung nicht auf den mündlichen Genuss beschränkt
ist, sondern eine gewisse Dauer hat (gegenwärtig, dargereicht und empfangen).
Im Examen weist er die Meinung zurück, dass die sakramentale Vereinigung erst
mit dem mündlichen Genuss beginnen würde. „Nichtsdestotrotz ist die Meinung
nicht die, dass das gesegnete Brot, das ausgeteilt, das dargereicht wird und
welches die Apostel aus der Hand Christi empfingen nicht der Leib Christi war,
sondern erst der Leib Christi wurde, als sie begannen, davon zu essen. Denn die
ganze Handlung der Einsetzung hängt zusammen, und die Worte ‚Dies ist mein
Leib’, gehören zur gesamten Handlung. Daher ist es im Blick auf dasjenige Brot,
das gesegnet, das gebrochen oder ausgeteilt, das dargereicht, das empfangen und
gegessen wird – ich sage, es ist im Hinblick auf dieses Brot, das Christus
sagt: ‚Dies ist mein Leib’“ (Examen, II, S. 248). Dabei betont Chemnitz auch,
dass diese sakramentale Handlung zeitlich nicht gedehnt werden darf, sondern es
sich um einen zügigen, sofortigen Ablauf handeln muss: „Denn die Erzählung der
Einsetzung legt dar, dass das Darreichen, Nehmen und Essen sofort stattfand“
(Examen, II, S. 249). Er wendet sich also entschieden gegen ein Zerreißen der
einen, unzertrennbaren sakramentalen Handlung.
Auch im Examen unterstreicht Chemnitz, dass
die Einsetzungsworte absolut notwendig sind, damit nicht nur Brot und Wein,
sondern wahrhaft Christi Leib und Blut gegenwärtig sei und gereicht und
empfangen werde: „Daher, was nicht konsekriert ist, wenn es auch Brot und Kelch
ist, ist Speise zur Erfrischung aber kein religiöses Sakrament.“ (Examen, II,
S. 225; vgl. auch S. 246)
Darum weist er auch die römisch-katholische
Messe als den Einsetzungsworten Christi widersprechend zurück, da sie ein Opfer
ist, da in ihr nicht Christi Leib und Blut zur Vergebung der Sünden ausgeteilt
wird, sondern der Mensch Gott etwas bringen will (vgl. Examen, II, S. 243). Er
betont in diesem Zusammenhang die Regel: „All diese und ähnliche Dinge sind
verworfen und zurückgewiesen bei dieser einen Regel, die sowohl ganz und gar wahr
wie auch ganz und gar fest ist, dass Sakramente außerhalb ihres göttlich
eingesetzten Gebrauchs kein Sakrament sind“ (Examen, II, S. 243).
Dabei ist es Christus selbst, wie auch die
Bekenntnisschriften bezeugen, der heute und bis zum Ende der Tage Brot und Wein
durch die Einsetzungsworte konsekriert: „Daher besteht eine wahre Segnung oder
Konsekration der Eucharistie in den Einsetzungsworten des Sohnes Gottes selbst,
durch welche Er selbst heute und bis an das Ende der Tage konsekriert und
heiligt für uns das Brot und den Wein, damit, durch göttliche Gnade und Kraft,
sie den Namen erhalten, den sie natürlicherweise nicht haben, nämlich dass sei
sein mögen Sein Leib und Blut“ (Examen, II, S. 228). Denn der Pastor handelt im
heiligen Abendmahl als „ein Botschafter an Christi Statt, der selbst
gegenwärtig ist und durch den Diener diese Worte spricht: ‚Dies ist mein Leib;
dies tut’ usw.; und aus diesem Grund ist Sein Wort wirkkräftig“ (Examen, II, S.
229).
Das heißt, Chemnitz betont, wie die
Konkordienformel, dass es nicht ein Mensch ist, nicht der Diener am Wort, der
durch seine Konsekration aus Brot und Wein Christi Leib und Blut mache,
„sondern Christus selbst, mittels Seines Wortes, ist gegenwärtig in dieser
Handlung, und mittels des Wortes seiner Einsetzung, welches durch den Mund des
Dieners gesprochen wird, vollbringt Er es, dass das Brot ist Sein Leib und der
Kelch Sein Blut…“ (Examen, II, S. 229; vgl. auch S. 248).
„Daher werden die Einsetzungsworte in
unserem Abendmahl nicht nur aus historischen Gründen gesprochen, sondern um der
Gemeinde zu zeigen, dass Christus selbst, durch Sein Wort, gemäß seinem Befehl
und Verheißung, in der Handlung des Abendmahls gegenwärtig ist und durch die
Kraft dieses Wortes seinen Leib und Blut denen anbietet, die essen. Denn es ist
Er, der austeilt, wenn auch durch den Diener; es ist Er, der spricht: ‚Dies ist
mein Leib.’ Er ist es, der wirkkräftig ist durch Sein Wort, so dass das Brot
ist Sein Leib und der Wein sein Blut. Auf diese Weise und aus diesem Grund sind
wir sicher und glauben, dass wir im heiligen Abendmahl nicht nur gewöhnliches
Brot und Wein essen, sondern Christi Leib und Blut“ (Examen, II, S. 229). Diese
Bedeutung der Konsekration entspricht genau dem, was die Konkordienformel
ebenfalls darlegt.
Er grenzt dabei die rechte Konsekration,
nämlich diejenige durch die Einsetzungsworte, eindeutig ab gegen die
römisch-katholische Weise (die auch in die Lima-Dokumente eingedrungen ist),
die diese biblische Segnung oder Konsekration aufhebt oder schier versteckt und
untergehen lässt in ihrem menschlichen Kanon von Gebeten. Ebenso weist er den
Versuch zurück, diese Segnung oder Konsekration aufzuteilen zwischen dem Wort
Gottes und menschlichen Worten, da einzig Gottes Wort zum Sakrament nötig ist –
und diesem Gotteswort ist nichts hinzuzufügen. „Kurz, Christus hat uns
befohlen, in der Handlung des Sakraments so zu tun, wie er selbst getan hat.
Und er hat keine stumme Aktion vollzogen, sondern er hat gesprochen. Und was er
gesagt hat, das ist uns in der Schrift berichtet, so viel, wie der Heilige
Geist urteilte, das es für uns nötig ist“ (Examen, II, S. 226).
Chemnitz unterscheidet zwar zwischen dem
„Wesen“ des Sakraments, was er mit Wort und Element umschreibt, und seinem
„Gebrauch“ und hebt hervor, dass der Gebrauch nicht das Sakrament ausmacht,
aber unterstreicht gleichzeitig, dass Christi Ordnung und Einsetzung des
heiligen Abendmahls dieses gestaltet hat als einen „Akt, in welchem Brot und
Wein genommen, gesegnet oder konsekriert, wie sie sagen, dann dargereicht,
empfangen, gegessen und getrunken werden“. Und er betont, dass Christus eben
von dem, was gesegnet, dargereicht, empfangen, gegessen und getrunken wird
sagt, dass es sein Leib bzw. sein Blut ist (Frage 251). Chemnitz betont also
auch die unzertrennbare Einheit der sakramentalen Handlung aus Konsekration,
Darreichung, Empfang und mündlichem Genuss, außerhalb der es kein Sakrament
gibt. Darum untermauert er auch, dass da kein Sakrament vorhanden ist, wo man
zwar die Einsetzungsworte über die Elemente spricht, sie aber nicht ausgeteilt,
empfangen und mündlich genossen werden (vgl. Frage 251).
(Enchiridion: Ministry, Word,
and Sacraments. An Enchiridion. Martin Chemnitz. Ed., translated and briefly
annotated by Luther Poellot.
(Examination of the Council of
Das Zeugnis von Johann Wigand
Johann Wigands Gutachten oder Stellungnahme
zu dem Saliger’schen Streit in Rostock ist eine gute Zusammenfassung oder
Darlegung seiner klaren biblischen lutherischen Lehre vom Heiligen Abendmahl im
Allgemeinen und der Konsekration im Besonderen:
„Demnach
sage ich in Gottes Furcht, dass ich nicht anders weiß und verstehe, denn dass,
wenn man in der Administration des Abendmahls ist und die Worte Christi
gesprochen werden, diese Propositiones, Lehre und Worte recht, wahrhaftig und
tröstlich sind, dass allda, wie die Worte Christi lauten, nicht allein Brot und
Wein, sondern auch der wahre, wesentliche, gegenwärtige Leib Christi, doch
unsichtbarer Weise. Dergleichen ist auch vom Kelch zu halten. Ebenso, dass im
Nachtmahl des HERRN das gesegnete Brot sei der wahre Leib Christi in
sakramentlicher Vereinigung (wie Lutherus redet) auch vor dem Essen, welches
doch ordentlich und alsbald folgen soll, und dass der gesegnete Wein im Kelch
sei das wahre Blut Christi, auch ehe es getrunken wird, welches Trinken dennoch
ordentlich und alsbald geschehen soll. Es ist aber auch diese Erinnerung dabei
nötig, dass nicht eine papistische Transsubstantiation noch eine localis oder
durabilis inclusio zu träumen sein. Denn es viel ein anderes Ding ist, so man
nicht austeilt dasjenige, was Christus laut seiner Worte gibt und mitteilt.
Denn es hat Christus sein Testament nicht zu hinsetzen oder umtragen verordnet,
sondern dass man seinen Leib essen und sein Blut trinken soll.“ (Julius Wiggers: Der Saliger’sche
Abendmahlsstreit; in: Zeitschrift für die historische Theologie. 18. Band.
Jahrgang 1848. Leipzig 1848. S. 632 f.)
Wigand führt für diese Argumentation dann
acht Gründe an:
„Erstlich:
Dass Christi Worte solches lehren und geben, da er ordentlich spricht: nehmet
hin und esset usw. Diese Worte haben in sich zwei Stücke: erstlich den Befehl,
was wir tun sollen, nämlich essen und trinken; darnach was er uns darreiche und
gebe, laut seiner Worte, nämlich in und mit dem Brote seinen wahren,
gegenwärtigen Leib, und in und mit dem Wein sein wahres, gegenwärtiges Blut,
und solche Worte sind geredet auch ehe denn der Mund der lieben Apostel solches
hat berühret, sie haben’s aber essen und trinken sollen. Weil denn mein HERR
Christus also redet, und ohne alle Verdunkelungen licht, hell und klar also
redet, was er darreichet und was sie mit dem Munde und Glauben empfangen
sollen, ist ja unzweifelhaft, dass in der Administration des Testaments, wie
die Worte lauten, im Brot der Leib, im Wein das Blut Christi gereichet werden,
und allda ist, ehe man den Mund dazu bringet, aber doch essen und trinken soll,
wie Christi Befehl lautet; denn da man nicht isset noch trinket, ist allhier
keine Disputation; denn man redet von der Administration, da Kommunikanten da
sind, da man Leute hat, welchen man nach den Worten Christi gibet und
austeilet, und welche empfangen. – Fürs andere redet St. Paulus auch
dergleichen 1. Kor. 10: der gesegnete Kelch, welchen wir segnen usw. – Für’s
dritte erfordert es auch die Ordnung, welche Christus hält und selbst mit
seinen Worten ausdrücket und erkläret, nämlich weil er will und befiehlt, dass
wir essen und trinken sollen, dass ja in der Ordnung des Essens und Trinkens,
laut seiner Worte de materia, dasjenige, das man essen und trinken soll, muss
zuvor und ehe da gegenwärtig und vorhanden sein. – Für’s vierte ist solches der
höchste und vornehmste Trost, den wir haben, dass wir wissen, was man uns
darreiche im Abendmahl des HERRN, nämlich nicht allein Brot und Wein, sondern
auch damit den wahren Leib und Blut Christi. – Für das fünfte machet solches
nicht allein bestürzte und irrige Christen, wenn man nicht fragen, lehren und
wissen soll, was die materia coenae dominicae, was nach den gesprochenen Worten
Christi im heiligen Abendmahl gereichet wird und der Mund essen soll, und also
in dieser Ordnung, vor der Empfangung, in Kraft der Worte Christi darin
vorhanden sein soll; sondern es dienet der Widerfechtung solcher Lehre den
Sakramentieren, welche in ihren Büchern gemeiniglich über die causa materiali,
was man allda reichet und empfänget, hinspringen und schreien, sie streiten
allein de modo, item de causa formali. – Für’s sechste ist der kleine und große
Katechismus Luthers, die schönen, teuren, edlen Kleinodien der wahren Kirche
Christi vorhanden, welche lehren: Was ist das Sakrament des Altars? Antwort: Es
ist der wahre Leib und Blut unsers HERRN Jesus Christus, unter dem Brot und
Wein uns Christen zu essen und zu trinken von Christus selbst eingesetzt.
Solches fraget man die Kinder und Alten, welche zum Tisch des HERRN gehen
wollen: Was willst du holen, empfangen, essen und trinken? So antworten sie:
Den wahren Leib und das wahre Blut Christi, laut seines Worts; derowegen muss
ja laut und kraft der Worte Christi der Leib und das Blut Christi da sein, ehe
auch der Mund das empfänget, der es doch allda alsbald empfangen will und soll.
Hiermit stimmen die schönen Bekenntnisse und Bücher D. Luthers, unseres lieben
Präzeptors und letzten Elia der Welt, wider die Sakramentierer, darinnen er
eben dieses de causa materiali coenae dominicae, was das sei, das man im
Abendmahl des HERRN esse und trinke, gar gründlich und herrlich lehret und
ausstreichet. – Für das siebte bekräftigt solches die Augsburgische Konfession
und Apologia. – Für’s achte ist es wahr, dass die alten Lehrer der Materie im
Abendmahl eben so haben gehalten. …“ (Wiggers, a.a.O., S. 633 f.)
Zusammenfassend gab Wigand dann folgenden
Rat: „Ich halte, was diesen Hauptstreit
anlanget de causa materiali coenae, so man darein bleibet und bestehet, unter
den Theologen zu Rostock beiderseits keine Diskrepanz und Uneinigkeit sei, also
nämlich, dass in dem Namen des HERRN das gesegnete Brot sei der wahre Leib
Christi auch VOR dem Essen, welches doch ordentlich und alsobald folgen soll.
Dergleichen auch vom Kelch. Denn wenn man fragt: Was wird vom Diener, nach
Christi Wort, dargereichet? Ist es recht und wahr, das man sagt, unter Brot und
Wein der wahre Leib und Blut Christi. Ebenso, wenn man fragt: Was willst du
empfangen, wenn du zum Tisch des HERRN gehest? Antwort: Nach seinen Worten will
ich essen seinen wahren, gegenwärtigen Leib und trinken sein wahres Blut, in
und mit den Elementen, von Christus dazu verordnet.“ (Wiggers, a.a.O., S.
635)
Von
Roland Sckerl
Die biblische Abendmahlslehre, die durch
Martin Luther in der Reformation wieder erneuert worden war, stand sehr bald
schon unter Beschuss – und zwar nicht nur von Seiten Zwinglis und Calvins und
ihrer Anhänger, sondern auch aus den Reihen, die doch eigentlich mit Luther
einig sein sollten. Vor allem Philipp Melanchthon versuchte, die
biblisch-lutherische Lehre vom Abendmahl zugunsten Calvins aufzuweichen, was
faktisch zur Leugnung der Realpräsenz in den Elementen führen musste.
In engem Zusammenhang mit diesem Streit
steht das Ringen um die biblische Konsekration, also um das, was die Segnung
oder Konsekration im Abendmahl ist und was nicht. Dabei ist der sogenannte
Saliger’sche Streit, der besonders seit Tom Hardt wieder an Bekanntheit
gewonnen hat, gar nicht so bedeutend, wie er erscheinen mag, da es letztlich
darinnen weniger um Lehrauseinandersetzungen ging, sondern vielmehr um die Art
und Weise, wie Saliger sich in Szene zu setzen suchte1.
Allerdings bildet der Abschied der Mecklenburger Herzöge zu dieser
Auseinandersetzung auch die Grundlage für die entsprechenden Abschnitte in der
Konkordienformel.
An anderen Orten aber gingen die Kämpfe
tiefer und waren grundsätzlicher, so etwa in Lübeck, wo er schließlich zur
Erneuerung der lutherischen Abendmahlslehre führte, und in Danzig, wo er, trotz
äußerlich scheinbar akzeptabler Aussagen tatsächlich zum Sieg des Philippismus
führte und nur ein „kleiner Haufen“, wie er sich selbst nannte, bei der
unverfälschten Lehre verblieb.
Ihren Anfang genommen hatte der Danziger
Kampf 1560 in Königsberg, als dort Pfarrer Veit Neuber in einem Gespräch mit
dem Bürger Rupertus Gockel die Wirkkraft der Konsekration leugnete. Gockel
sprach daraufhin den Pfarrer Erhard Sperber an, der Kontakt zu anderen aufnahm.
Nicolaus Solea hatte von Neuber bereits die Äußerung vernommen, dass die
sakramentale Vereinigung von Leib und Brot sowie Blut und Wein erst eintreten
würde, wenn die Elemente in den Mund gesteckt würden. Später hatte Neuber dann
gar geäußert, dass kein Ungläubiger Christi Leib und Blut empfangen könne und
sich damit eindeutig auf calvinistischen Boden begeben1a. Pfarrer Sperber nahm die
Auseinandersetzung auf und brachte die Sache vor den Rat der Stadt. Das
Ergebnis war, dass Veit Neuber zwar Königsberg verlassen musste, aber mit einem
ehrenhaften Zeugnis, während man Erhard Sperber ebenfalls der Stadt verwies,
aber ohne ein vergleichbares Zeugnis2.
Beide wandten sich dann, unabhängig
voneinander, nach Danzig, das damals schon stark dem Philippismus zuneigte und
Pfarrer Neuber gerne aufnahm. Sperber brachte die Streitpunkte auf die Kanzel
und unter das Volk, das zum Teil noch gut lutherisch gesonnen war. Allerdings
ging er im Blick auf die Reste im Abendmahl zu weit, wenn er die Forderung
aufstellte, dass sie unbedingt verzehrt werden müssten, dass die sakramentale
Vereinigung so lange bestehe, bis alles verzehrt sei3.
In
der folgenden Auseinandersetzung wurde deutlich, dass die Gegner Sperbers den
Einsetzungsworten keinerlei Wirkung zuschrieben und ihnen nur einen
referierenden Sinn gaben4.
Um den Streit beizulegen wurden Mörlin und
Chemnitz, die beiden Braunschweiger Theologen und Bekenner des biblischen
Luthertums angerufen. Sie konnten in dem ihnen vorgelegten Danziger Bekenntnis
und den Noteln nichts Verwerfliches finden, denn, wie Mörlin schreibt „sie bekennen frei mit unsern Kirchen, dass
im Abendmahl sei der natürliche wesentliche Leib Christi mit dem Brot und Wein,
welcher uns durch den Diener gereicht und wir denselben mit dem Munde
empfangen“; und sie verwerfen „wahrlich
die widerwärtigen Lehren Zwinglis und Calvins“.5
Im Blick auf die Reste nach der
Abendmahlsfeier ging Mörlin auf Distanz zu den Aussagen Sperbers und schrieb: „Wo aber über solche Verwahrung jemand nach
der Actio etwas übrig behielte aus Vorsatz (wie die Papisten) oder auch
unversehens, da disputieren sie, ob es ein Sakrament und der Leib und Blut
Christi sei. Und schließen recht und wohl, weil es nicht mehr ist die
Einsetzung Christi, wie er die verordnet und seinen Befehl darüber ernstlich
gegeben hat, dabei zu bleiben, so sei es kein Sakrament mehr, viel weniger der
Leib und Blut Christi. An dieser Lehre weiß ich nichts zu strafen, denn sie ist
Gottes Wort und unwandelbare Wahrheit und irret mich nicht, dass sich die guten
Herren Philippi Discipel [Schüler] nennen.“6
Benedict Morgenstern äußerte sich von Thorn
aus zu dem Streit in Danzig und hob dabei die Bedeutung und Kraft der
Konsekration hervor: „Also segnet nun der
Diener aus Kraft der Einsetzung und Befehl Christi. Denn er tut das, was der
HERR zu tun eingesetzt und befohlen hat. Und ist solch Tun nicht sein, sondern
Christi. Darum sagt auch der Diener nicht, ‚das ist Christi Leib’, sondern ‚das
ist mein Leib’. Denn er redet die Worte in Christi Person als Christi eigene
Worte.“7 Johann Wigand selbst hat sich
ebenfalls kritisch zu den Notula geäußert und ihre Zwiespältigkeit
herausgestellt in einem Brief an den Rat der Stadt Danzig aus dem Jahr 1565,
vor allem, weil sie der Auffassung Vorschub leisten, als komme die sakramentliche
Vereinigung erst zustande, nachdem die Elemente gereicht und empfangen wurden7a.
Worum es in dem Danziger Streit ging und
was die rechte lutherische Lehre ist, geht aus einem Dokument hervor, das bei
Johann Wigand gefunden wurde, von dem man aber nicht genau weiß, woher es
stammt, ob also Wigand selbst der Verfasser ist oder ob ein Kreis
treulutherischer Pfarrer Danzigs ihm dies als eine Stellungnahme zugeschickt
haben. Diese Annahme hat manches für sich. Das Dokument trägt den Titel
„Unterschied der Lehre“ und führt dann elf Punkte an, die strittig sind.8
Zunächst geht es darum, was eigentlich das
Sakrament ausmacht? Im Anschluss an Luther lehrt das Dokument: Element, Wort
Gottes, Befehl (Verheißung). Bei den Philippisten kommt die Nießung oder der
Genuss als weiterer (und für sie entscheidender) Punkt hinzu, ja, sie heben ihn
so hervor, dass der Genuss in ihren Kreisen zur eigentlichen actio oder
Handlung im Sakrament wurde. Damit hoben sie die Einheit der Actio oder
Handlung auf und verschoben das Schwergewicht von Christi Stiftung und Ordnung
auf menschliche Werke (Genuss)9.
Im dritten Punkt dieser Darlegung geht es
um die Kraft der Konsekration, nämlich dass es sich hier nicht um bloße
menschliche Worte handele, die weiter keine Wirkung im Blick auf die Elemente
haben, sondern eine wirkliche Segnung der Elemente stattfindet. Die
rechtgläubige Lehre bekennt, „dass das Sakrament durch das Wort Christi,
welches ‚der Diener aus Christi Befehl …
spricht’, zubereitet wird. Denn ‚In
der Gemeinde Gottes, wenn Kommunikanten vorhanden sind spricht. Solches
Sprechen ist nicht des Dieners Sprechen allein, sondern dieweil Christi Befehl
sich mit des Dieners sprechen verbindet und verknüpft, wird in Kraft und
Wirkung dieses Sprechens die heilsame gnadenreiche Speise bereitet.’“10
In der weiteren Ausführung wird auch hervorgehoben, dass die Worte der Segnung
oder Konsekration sowohl zu den Elementen gesprochen werden als auch zur
Gemeinde. „So das Element ein Sakrament
oder Testament sein soll und geheißen werden, müssen solche Worte, so wohl um
des Elementes als der Zuhörer willen gesprochen werden. … Denn ohne das Wort
ist Brot und Wein nichts, so ist des HERRN Christi Leib und Blut nicht da. Ohne
den Leib und Blut Christi ist kein Neues Testament da. Ohne das Neue Testament
ist Vergebung der Sünden nicht da; ohne Vergebung der Sünden ist auch kein
Leben und Seligkeit. Darum, so müsse das Wort erstlich fassen das Brot und Wein
zum Sakrament. Brot und Wein fasset den Leib und Blut Christi; der Leib und
Blut Christi fassen das Neue Testament; das Neue Testament fasset Vergebung der
Sünden und also fordern Leben und Seligkeit. Solches geschieht alles durch das
Wort.“11
Die falschen, philippistischen Lehrer dagegen behaupten, dass die
Einsetzungsworte nicht zu den Elementen gesprochen werden, sondern nur zu der
Gemeinde.
Für die biblisch-lutherische Lehre von der
Konsekration und der actio sacramentalis bedeutsam ist vor allem auch das
Gutachten Wigands für die Auseinandersetzung, die Saliger (entgegen der
Auffassung Diestelmanns meiner Meinung nach grundlos11a)
in Rostock vom Zaun gebrochen hatte. Wigand bekennt sich dabei zur
sakramentalen Vereinigung nach der Konsekration, wenn sogleich die Austeilung
und der Genuss folgen:
„Demnach
sage ich in Gottes Furcht, dass ich nicht anders weiß und verstehe, denn dass,
wenn man in der Administration des Abendmahls ist und die Worte Christi
gesprochen werden, diese Propositiones, Lehre und Worte recht, wahrhaftig und
tröstlich sind, dass allda, wie die Worte Christi lauten, nicht allein Brot und
Wein sei, sondern auch der wahre, wesentliche, gegenwärtige Leib Christi, doch
unsichtbarer Weise. Dergleichen ist auch vom Kelch zu halten. Ebenso, dass im
Nachtmahl des HERRN das gesegnete Brot sei der wahre Leib Christi in
sakramentlicher Vereinigung (wie Lutherus redet) auch vor dem Essen, welches
doch ordentlich und alsbald folgen soll, und dass der gesegnete Wein im Kelch
sei das wahre Blut Christi, auch ehe des getrunken wird, welches Trinken
dennoch ordentlich und alsbald allda geschehen soll. Es ist aber auch diese Erinnerung
dabei nötig, dass nicht eine papistische Transsubstantiation noch eine lokalis
oder durabilis inclusio zu träumen sei. Denn es viel ein anderes Ding ist, so
man nicht austeilet dasjenige, was Christus laut seiner Worte gibt und
mitteilet. Denn es hat Christus sein Testament nicht zu hinsetzen und umtragen
verordnet, sondern dass man seinen Leib essen und sein Blut trinken soll.“12
In den weiteren Ausführungen untermauert er dies mit Bezug auf die erste Frage
im Hauptstück vom Abendmahl im Kleinen Katechismus und schreibt dazu: Solches fraget man die Kinder und Alten,
welche zum Tisch des HERRN gehen wollen: Was willst du holen? empfangen, essen
und trinken? So antworten sie: den wahren Leib und das wahre Blut Christi, laut
seines Worts; derowegen muss ja laut und kraft der Worte Christi der Leib und
das Blut Christi da sein, ehe auch der Mund das empfängt, der es doch allda
alsbald empfangen will und soll.“13 Wigand sagt ausdrücklich, dass über diese
Dinge tatsächlich keine Differenz in Rostock herrschte. Dies ist zur
Beurteilung des Saliger’schen Streites in Rostock sehr wichtig. Dogmatisch
bestand tatsächlich keine wirkliche Differenz (auch wenn Diestelmann sie zu
konstruieren sucht), die Probleme bestanden in den gegenseitigen persönlichen
Abneigungen und vor allem der Art und Weise, wie Saliger darauf reagierte und
wie er vorging. Darum ist es falsch, wenn in der Folgezeit immer wieder der
Eindruck vermittelt wurde, die Absetzung Saligers in Rostock sei zugleich eine
Verurteilung seiner Lehrhaltung im Blick auf die Konsekration und die
sakramentale Gegenwart von Christi Leib und Blut im heiligen Abendmahl. Davon
kann überhaupt keine Rede sein. Das unterstreichen auch die Aussagen von Wigand
und Chyträus, die ja immerhin Zeitzeugen waren13b.
Der Abschied der Herzöge zu diesem Streit
ist besonders von Diestelmann recht negativ beurteilt worden, weil er nach
seiner Meinung philippistische Ansichten zulasse oder philippistisch
interpretierbar sei (was er nicht zuletzt Chyträus vorwirft, weil dieser ein
Schüler Melanchthons gewesen sei. Er vergisst dabei, dass dies ziemlich alle
bedeutenderen Theologen damals waren, unter anderem auch Martin Chemnitz, dem
man nun keineswegs vorwerfen kann, philippistische Ansichten vertreten zu
haben.) Die Aussagen des Abschieds sind umgekehrt aber ebenso auch
treulutherisch zu verstehen, und so waren sie auch gemeint. Die
Konkordienformel, die zu dieser Thematik auf diesem Abschnitt gründet, hat ihn
aber nicht in allem wörtlich übernommen, sondern, um philippistische
Fehlinterpretationen auszuschließen, dann einige Aussagen klarer formuliert.
Über die Gegenwart des Leibes und Blutes
Christi im heiligen Abendmahl heißt es in der Entscheidung: „Im heiligen Abendmahl, wo dasselbe nach der
Einsetzung, Ordnung und Befehl Jesu Christi gehalten wird, ist vermöge und aus
Kraft der Einsetzung Christi nicht allein schlecht Brot und Wein, sondern auch
der wahre, wesentliche, natürliche Leib Jesu Christi, den er für uns in den Tod
gegeben, und sein wahres, wesentliches, natürliches Blut, für unsere Sünde
vergossen, wahrhaftig gegenwärtig, also, dass mit dem gesegneten, sichtbaren,
unverwandelten Brot und Wein nicht ein figürlicher, bedeutlicher oder
abwesender Leib oder desselben Kraft, Wirkung oder Wohltat allein, sondern der
wahre gegenwärtige Leib und das wahre gegenwärtige Blut Jesu Christi, uns von
Christus selbst durch die Hand des Dieners gegeben, und nicht allein mit dem
Glauben geistlich, sondern auch mit dem Munde leiblich von uns genossen
und nicht allein von frommen, sondern
auch von bösen Christen gereicht und empfangen wird.“14
Über die Konsekration sagt der
Abschied: „Der Segen, wie ihn etliche
nennen, oder die Erzählung der Worte der Einsetzung Christi, wo nicht die ganze
Aktion des Abendmahls, wie sie von Christus geordnet, gehalten wird, als wenn
man das gesegnete Brot nicht austeilet, empfängt und genießt, sondern
einschließt, aufopfert oder umherträgt, macht allein nicht ein Sakrament,
sondern es muss der Befehl Christi: ‚das tut’, welcher die ganze Aktion (oder
Verrichtung) dieses Sakraments, dass man in einer christlichen Zusammenkunft
Brot und Wein nehme, segne, austeile, empfange, esse, trinke und des HERRN Tod
dabei verkündige, zusammenfasset unzertrennt und unverrückt gehalten werden,
wie uns auch St. Paulus die ganze Aktion des Brotbrechens oder Austeilens und
Empfangens vor Augen stellet, 1. Kor. 10.“15
Zur Nihil-habet-Regel, die von Saliger eher
negativ gesehen wurde, lehrt der Abschied: Diese
wahrhaftige christliche Lehre vom heiligen Abendmahl zu erhalten und vielerlei
abgöttische Missbräuche und papistische Verkehrungen dieses Testaments zu
meiden und auszutilgen, ist diese nützliche Regel und Richtschnur aus den
Worten der Einsetzung genommen: Nihil habet rationem sacramenti extra usum a
Christo instititum oder extra actionem divinitus institutam, welche mitnichten
zu verwerfen, sondern nützlich in der Kirche Gottes kann und soll getrieben und
erhalten werden. Und heißet allhier usus oder actio nicht allein die mündliche
Nießung, sondern die ganze Handlung des Abendmahls, mit allen zugehörigen
Stücken, in der Einsetzung Christi verfasset.“16 Gerade diese Ausführung zeigt, dass der
usus oder die actio eben nicht nur die Nießung ist, sondern die gesamte
sakramentale Handlung umfasst, Konsekration, Austeilung und Nießung. Es ist
nicht ganz begreiflich, warum Diestelmann in seiner Darstellung dennoch
versucht, diese klare Aussage in ihrer lutherischen Aussage anzuzweifeln. (Oder
geht es ihm letztlich darum, unbedingt Saliger hochzuheben und dessen Gegner
unbedingt dogmatisch schlecht aussehen zu lassen? Dies ist aber nur eine Vermutung.)
In Lübeck flammte der Kampf 1574 zwischen
der Pfarrerschaft einerseits und Lambertus Fredeland andererseits wieder auf.
Es ging hier um die Neigung in der Lübecker Pfarrerschaft, wie sie zumindest
Fredeland sah, eine echte Konsekration zu leugnen und eine
„Generalkonsekration“ zu behaupten, die mit der erste Konsekration durch
unseren Heiland Jesus Christus gegeben sei. In der „Kurzen Erklärung“ der
Lübecker Pastoren war zudem die Behauptung aufgetaucht, zum Begriff (und damit
zum Wesen) des Sakraments gehöre auch die Nießung, nicht nur zur vollständigen,
von Christus eingesetzten Handlung. So unterschieden die Lübecker zwischen
Realpräsenz einerseits und Sakrament andererseits, was aber nicht möglich ist16a.
Martin Chemnitz hat in seinem „Enchiridion“ deutlich hervorgehoben, dass zum
Wesen des Sakraments die von Christus eingesetzten Elemente sowie Christi
Einsetzungsworte gehören, die zu diesen Elementen hinzukommen, und Christi
Befehl. Der Gebrauch oder die heilige Handlung an sich gehört dagegen nicht zum
Wesen des Sakraments. Er betont aber zugleich, dass Christus seine Worte so
gesetzt hat, dass er das Sakrament des Abendmahls so geordnet hat, dass es eine
Handlung, actio, usus ist, in der Brot und Wein genommen, gesegnet oder
konsekriert, dargereicht, empfangen und gegessen und getrunken werden. Und im
Blick auf die Elemente, an denen diese Handlung vollzogen wird, sagt Christus:
Das ist mein Leib, das ist mein Blut. Wo also die von Christus eingesetzte Handlung
nicht vollständig durchgeführt wird, da ist man Christi Einsetzung nicht
gehorsam, da ist dann auch kein Sakrament. Wiewohl also Wesen und Handlung
unterschieden werden müssen, stehen sie doch in enger Beziehung zueinander und
kann das eine nicht ohne das andere16b.
Martin Chemnitz gelang es schließlich,
diese Auseinandersetzung zu beenden und die Lübecker Pfarrerschaft zu einem
klaren lutherischen Bekenntnis zu führen, der „Conciliatio“.
In ihm bekannten die Lübecker: „Erstlich haben sich die Herren des
ehrwürdigen Ministeriums zu einem richtigen Bekenntnis ihrer Lehre vom heiligen
Abendmahl, wie sie dieselbe allewege geführt, erkläret, dass sie glauben,
lehren und bekennen, dass im heiligen Abendmahl, wo dasselbe nach der
Einsetzung, Ordnung und Befehl Jesu Christi gehalten wird, sei vermöge und aus
Kraft der Einsetzung Christi nicht allein schlecht Brot und Wein, sondern auch
der wahre, wesentliche, natürliche Leib Christi, welchen er für uns in den Tod
gegeben, und das wahre, wesentliche, natürliche Blut Christi, für unsere Sünden
vergossen, wahrhaftig gegenwärtig. Also dass mit dem gesegneten, sichtbaren,
unverwandelten Brot und Wein nicht ein figürlich bedeutlich oder abwesender
Leib, oder desselben Kraft, Wirkung und Wohltat allein, sondern auch der wahre
gegenwärtige Leib und das wahre gegenwärtige Blut Jesu Christi uns von Christus
selbst durch die Hand des Dieners gegeben und nicht allein mit dem Glauben
geistlich, sondern auch mit dem Mund leiblich von uns genossen, und nicht
allein von frommen, sondern auch von bösen Christen gereichet und empfangen
werde.“17
Im Blick auf die Ursache der Realpräsenz
von Christi Leib und Blut in den irdischen Elementen bezeugten sie: „Dass sie aber hiermit, wie sie beschuldigt
worden, verstehen sollen, dass unser Essen und Trinken, wie auch unser Glaube
oder sonst eines Menschen Werk dass Sakrament mache oder die Ursache oder Causa
efficiens sei der Gegenwärtigkeit des Leibes und Blutes Christi im Abendmahl,
solches leugnen sie gänzlich, haben auch solches nie gelehret..“ Im Blick
auf die Konsekration heißt es daher: „Dazu ‚bekennen
sie, dass die Worte der Einsetzung in der Verrichtung des heiligen Abendmahls
keines Weges sollen ausgelassen werden, wie sie denn auch solches nie getan,
damit dem Befehl Christi (das tut) Gehorsam geleistet und der Zuhörer Glaube
von der Gegenwärtigkeit des Leibes und Blutes Christi, von Vergebung der Sünden
und allen Wohltaten, so uns durch Christi Tod und Blutvergießen erworben und im
Testament Christi geschenket, durch solche Worte Christi erwecket, gestärket und
vergewissert’ werde.“18 Und weiter: „dass durch die Konsekration ‚die Elemente des Brots und Weins zu diesem
heiligen Gebrauch, dass uns damit Christi Leib und Blut zu essen und zu trinken
gereicht werde, geheiligt oder gesegnet werden. Denn ohne das Wort, welches
nicht eines Menschen, sondern Christi Wort ist, der es durch den Mund des
Dieners spricht, ist nur schlecht Brot und Wein, aber mit dem Wort ist’s ein
Sakrament des Leibs und Bluts Christi und müssen derhalben die Elemente Brot
und Wein wie auch das Wasser in der heiligen Taufe, ins Wort gefasset und mit
dem Wort Gottes verbunden sein.’“19
Worin besteht nun der Unterschied zur
römisch-katholischen Sakramentslehre? Die Lübecker lehrten: „dass sie ‚aber die papistische Konsekration, in
welcher dem Sprechen oder dem Werk des Priesters die Kraft zugemessen wird, als
mache dasselbe ein Sakrament, gestraft und verworfen haben …’“20
Und Benedict Morgenstern beschreibt die römisch-katholische Auffassung, wie sie
auch heute noch Priesterschülern beigebracht wird (Verfasser war Ohrenzeuge
eines Vortrages eines ehemaligen römisch-katholischen Priesters, der dies
anschnitt, bei dem Bekenntnistag des IABC in Siegen im Jahr 1997), nämlich: „Die Papisten haben das Wort Konsekration
nicht verstanden, sondern noch dazu schändlich missbraucht. Denn sie haben das
Wort consecrare gedeutet, als sollten sie ihrer Weihe halben eine höhere Kraft
und Würdigkeit haben als andere Christen in und mit ihrem Sprechen. Also, dass
durch ihr Sprechen von wegen der Weihe das Brot müsse ein Sakrament oder, wie
sie reden, in den Leib und Blut Christi verwandelt werden.“ Dem stellt er
die lutherische Auffassung von der Konsekration entgegen: „Sondern [wir] lehren wider die Papisten und Sakramentierer, dass die
Kraft des Segens nicht stehe in den Worten eines Menschen, die ein Mensch
erdichtet oder in der Kraft menschlichen Sprechens, wenn man nicht allein eine,
sondern zwanzig Weihen hätte, oder in
der Kraft, dass jenes getan und geschehen ist, sondern in der Kraft seines
Befehls und gewisser gegenwärtiger Wirkung des HERRN Christus, der segnet und
wirket selber vermittels des Dieners, welcher nur sein Werkzeug ist.“21
Der Hauptunterschied liegt aber darin, dass nicht nur eine Verwandlung von den
Römern gelehrt wird, sondern sie ja das heilige Abendmahl zu einem
menschlichen, wenn auch unblutigen, Opfer gemacht haben und damit das einmalige
Opfer Christi massiv angegriffen wird und ihre Messe ein Greuel über alle
Greuel ist.
Die Konkordienformel hat, wie in vielen
anderen Lehrauseinandersetzungen, die nach dem Tod Luthers offen hervortraten,
so auch in diesem Kampf eine klare biblische Lehraussage bekannt und sich dabei
nicht zuletzt auf den von Chyträus ausgearbeiteten Abschied der Mecklenburger
Herzöge gestützt, diesen aber noch erweitert und an einigen Stellen Aussagen,
die auch philippistisch hätten missdeutet werden können, eindeutig gemacht. So
wird in der Konkordienformel die schöpferische Kraft der Worte Christi
hervorgehoben, nämlich dass es nicht das (menschliche) Sprechen des Dieners
ist, das die sakramentale Gegenwart von Leib und Blut Christi bewirkt, sondern
Christus selbst, der vermittels des Dieners, der sein Werkzeug ist, spricht,
wie es besonders das Chrysostomus-Zitat hervorhebt. Der Gehorsam gegenüber den
Worten Christi „das tut“ umfasst eben nicht nur das Essen und Trinken, sondern
besonders auch das Sprechen der Einsetzungsworte, das im Gehorsam geschieht und
wodurch Christus, als durch sein Werkzeug, die sakramentale Gegenwart und
Vereinigung bewirkt.
Insbesondere hat die Konkordienformel auch
den usus oder actio ausführlicher und genauer beschrieben, um Fehldeutungen von
vornherein den Boden zu entziehen, nämlich dass usus oder actio eben nicht nur
die Nießung oder der Glaube heißen kann, sondern „die ganze äußerliche, sichtbare, von Christus geordnete Handlung des
Abendmahls, die Konsekration oder Worte der Einsetzung, die Austeilung und
Empfang oder mündliche Nießung des gesegneten Brots und Weins, Leibs und Bluts
Christi“.22
(+ 16. August 1527)
Leonhard Kaiser, gebürtig aus Raab bei
Passau, stand anderthalb Jahre in Wittenberg in engem Verkehr mit Luther und
seinen übrigen Lehrern. „Als ihm die Kunde zukam, sein Vater sei schwer
erkrankt und sehe seinem Ende entgegen, eilte er im Januar 1527 in die Heimat
zurück und traf den Vater noch zwei Stunden vor dessen Tode. Dann aber verfiel
er selbst in eine Krankheit, die ihn fünf Wochen festhielt, und so gewann der
Pfarrherr zu Raab Zeit, ihn bei den kirchlichen Oberen anzugeben und seine
Gefangennahme zu bewirken.“ Er wurde in ein Gefängnis geworfen, „darin es Mäuse
und Stanks genug hatte“. Bei dem Verhör widersetzte er sich allen Bemühungen,
ihn zum Widerruf zu bringen. „Man müsse Glauben und Werke so weit von einander
scheiden als Himmel und Erde, Engel und Teufel; nur nichts vor Gott mit Werken
gehandelt, sondern Christo allein die Ehre gelassen! … Er glaube, dass
Deutschland das Evangelium noch nie gehabt, noch recht gehört habe.“
Da er durchaus nicht zu gewinnen war, so
wurde er in seinen schaurigen Kerker wieder zurückgeführt und aufs neue einer
furchtbaren Einsamkeit hingegeben. Aber die Geduld des gefangenen Kaiser war
fest, sein Glaubensmut unerschütterlich.
Ein schönes Zeugnis davon ist ein Brief an
den Magister Stiefel. Dieses Schreiben, welches einen tiefen Blick in das
herrliche, erleuchtete und standhafte Gemüt Kaisers tun lässt, beginnt
folgendermaßen: „Gnade und Friede von Gott, unserm Vater, und dem Herrn Jesu
Christo! Freuet euch mit mir, mein allerliebster Bruder in Christo, dass der
einige, allmächtige Gott, der Vater der Barmherzigkeit und Gott alles Trostes,
mich, seinen unwürdigen Diener und großen Sünder, wert geachtet des seligen
Berufes, dass ich vor der argen Welt seinen heiligen, süßen und gebenedeiten
Namen bekennen soll. Gelobt sei er in Ewigkeit! Amen!“
Indessen mochte ihm doch wohl mitunter in
seinem Gefängnis das Herz bang werden, wenn Fleisch und Blut ihm die Zukunft
vormalten. Manchmal nahten sich ihm in dem Dunkel seines Gefängnisses schwere
Anfechtungen. Oft war sein Inneres so düster und öde wie seine Umgebung. Doch
dauerte solche Beängstigung nie lange; er fand allemal nach dem harten Kampf
den wahren Trost und Frieden in dem Herzen wieder. „Lieber N.“, schreibt er an
einen Freund, „Du weißt meinen Unfall, des alten Adams halben, welcher da in
der Hölle gepeinigt wird, und ihm sehr wider ist, und erhebt sich oft in
Ungeduld, wider Gott zu murren, gleich als geschähe ihm großes Unrecht: So ist
doch (wiewohl schwach), der Geist vorhanden, tut ihn wieder trösten. O wie gar
armselig und matt derselbe ist, klag ich Gott und Dir; mein lieber N., btte Du
Gott für mich, dass er gestärket werde!“ Und weiter unten: „Ich habe wohl bei
mir beschlossen, wie Paulus Röm. 8,38 sagt, dass weder Tod noch Lebne, weder
Engel noch Gewalt mich soll abwenden von der Liebe Gottes und seinem heiligen
Wort. Es sind aber zwölf Stunden des Tages; dazu liegt es auch nicht an
jemandes Wollen oder Laufen, sondern an Gottes Erbarmen, wie er sagt Kap. 9.
Derhalben ist es lauter Gnade, so ich beständig bleibe, und gar nicht meines
Tuns: Es stehe oder falle der Mensch, so stehet oder fället er durch Gott.“
Indes heißt es im folgenden: „Ich lasse es wohl geschehen, dass Du vor allen
Dingen Gott meine Sache heimstellen, der hat mich herein geworfen in das Loch,
wiewohl der alte Adam oft dawider strebet und sagt: Du wärest dieses Unglücks
wohl müßig gegangen; man hat dich oft genug gewarnt, du solltest dich hüten
usw. usw. Weil aber Christus Matth. 10,29 spricht: Kauft man nicht zwei
Sperlinge um einen Pfennig? Und die Haare eures Kopfes sind alle gezählet, und
keines fällt vom Kopfe ohne den Willen eures Vaters: So muss ja der Adam hier
stille halten und sprechen: Es sei Gottes Wille.“
Am Morgen des 6. August ward Kaiser auf den
Gries, eine Insel im Inn, gebracht, wo man den Scheiterhaufen hergerichtet
hatte. Die Glaubensfreudigkeit, die ihn während der ganzen Gefangenschaft nicht
verlassen hatte, hielt auch jetzt im Angesicht des Todes stand. Als man ihn
band, bat er das Volk, „Komm, heil’ger Geist“ zu singen. Und so geschah es; als
die Flammen emporzüngelten, stimmten die Anwesenden, von dem herzzerbrechenden
Anblick erschüttert, den Gesang an. Unterdessen trat der Priester, der bereits
auf dem Wege Kaiser anzureden versucht hatte, an diesen heran und rief ihm zu,
er solle Gott um Gnade bitten, wenn er in einem Artikel gefehlt hätte. Darauf
schwieg Kaiser. Als jener ihn aber nun fragte, ob er sterben wolle „wie ein
frommer Christ“, sagte er: „Ja.“ Da flammte das Feuer an ihm empor. Aus der
Lohe heraus hörte man noch die vom Rauch halb erstickte Stimme des Brennenden:
„Jesus, ich bin dein, mach mich selig.“
Als Luther, der an Kaisers Geschick den
lebhaftesten Anteil genommen hatte, seinen Märtyrertod erfuhr, rief er aus:
„Ich Unglücklicher, wie wenig komme ich unserem Leonhard gleich, ich, der ich
mit vielen Worten predige, diesem mutigen Täter des Worts! Wer wird mich dessen
einmal würdig machen, dass ich nicht mit doppelt so großem Geist, sondern nur
mit der Hälfte seines Geistes den Satan überwinde und aus diesem Leben scheide?
… Er heißt billig nicht ein König bloß, sondern ein Kaiser, weil er denjenigen
besiegt hat, dessen Macht kein anderer auf Erden gleich kommt – er ist nicht
bloß ein Priester und wahrer Papst, der also seinen Leib zum Opfer gebracht
hat, er, ein rechter Leonhard, das ist Löwenhart“ usw.
(Nach Fliedner II, 814, Piper III, 602 ff.; F. Roth: L. Kaiser. Halle
1900. in: Protestantisches Märtyrerbuch. Von Otto Michaelis. Stuttgart 1927. S.
33 ff.)
(+ 08. August 1523)
Der erste „Ketzer“, der in Frankreich auf
einen Schubkarren gesetzt und zum Schweinemarkt gefahren wurde, um lebendig
verbrannt zu werden, war der Einsiedler Augustin Jean Vallière. Der
Schweinemarkt oder „Blutplatz“, wie er später genannt wurde, war eine
widerliche Kloake, die man dort zu suchen hat, wo sich heute die vornehme
Avenue de l’Opera befindet. Die Verbrennung des ersten Märtyrers der
französischen Reformation geschah am 8. August 1523. Jean Vallière war schon
zwei Jahre nach dem Reichstag von Worms ein Anhänger der „lutherischen Sekte“
geworden. An dem Tage, an dem er den Tod erleiden musste, ließ der oberste
Gerichtshof (Parlament) die Bücher Luthers auf einem eigens errichteten großen
Blutgerüst vor Notre Dame verbrennen. Bald gab es noch mehr solcher Autodafés;
aber alle diese Verbrennungen konnten die neue Lehre nicht vernichten. Selbst
das katholische Volk bewunderte die Festigkeit, welche die Opfer an den Tag
legten, wenn sie aus den Flammen heraus den Namen Christi anriefen. Die
Angeklagten wurden Ankläger; einer sagte zu den Richtern, die ihn verurteilt
hatten: „Ich sehe einige von euch weinen. Weshalb weint ihr? … Euer Gewissen
hat Angst vor dem Gericht Gottes, und die Verurteilten gehen mit Freuden ins
Feuer. Die Härte erschreckt sie nicht, der Schimpf, der ihnen angetan wird,
lässt sie nicht schwach werden. … Was immer auch kommen mag, ich bin Christ,
ein Christ, der für den Ruhm seines Herrn stirbt. Und da es so ist, was zögere
ich noch? … Ergreif mich, Henker, führ mich zum Hochgericht!“ Bis zum Tode bewahrte
er seine Ruhe und Sicherheit und bekannte vor allem Volk seinen Glauben. „Seine
Rede am Galgen und auf dem Scheiterhaufen“, schreibt ein Chronist, „wirkte mehr
als die Predigten von hundert Geistlichen hätten wirken können.“
(Nach Viénot: Tägliche Rundschau, 25. November 1913, Nr. 551. in:
Protestantisches Märtyrerbuch. Von Otto Michaelis. Stuttgart 1527. S. 153)
Aktuelles: Führen die
Verbrechen von Oslo zu weiterer Einschränkung der Rede- und Meinungsfreiheit in
der Bundesrepublik Deutschland? Fast
muss man den Eindruck gewinnen aufgrund der Art und Weise der
Berichterstattung, der Kommentare und auch der jüngsten Äußerungen von Seiten
des Verfassungsschutzes, dass nun Islamfeindlichkeit und Kritik am Islam als
„Extremismus“ als „Fremdenfeindlichkeit aus kulturalistischen oder
ideologischen Motiven“ eingestuft wird. Auch der türkischstämmigen Autorin
Necla Kelek ist es aufgefallen (siehe proKompakt 30/2011, S. 10), dass die
Tendenz wächst, Kritik am Islam zu unterbinden. So wurde u.a. in den Medien
auch darauf hingewiesen, dass der Attentäter von Oslo auf seinem Pamphlet im
Internet seitenweise aus Werken Hendrik Broders zitiert habe, der sich ja auch
sehr kritisch mit dem Islam und dem Zurückweichen des Westens vor dieser
totalitären Ideologie auseinandergesetzt hat. So wird versucht, Kritik am Islam
zur (Mit-)Ursache für die Verbrechen zu machen.
Völlig
ausgeblendet wird dabei, dass die Analyse von Miss-Ständen und die Art, mit
ihnen umzugehen, zwei völlig verschiedene Seiten sind. Friedrich Engels hat
seine Schrift über die Zustände der arbeitenden Klasse in England im Auftrag
der konservativen Parlamentsfraktion des britischen Unterhauses geschrieben –
aber die Konsequenzen, die er dann zusammen mit Karl Marx daraus zog, kann man
deshalb trotzdem nicht gutheißen. Seine Darlegung der Zustände, die Analyse der
Miss-Stände aber war zutreffend.
Es
ist nun einmal nicht von der Hand zu weisen, dass der Islam keine Religion im
Sinne des Grundgesetzes ist, sondern es sich bei ihm um eine totalitäre,
gewaltgeneigte Weltanschauung handelt mit dem Ziel der islamischen
Weltherrschaft. Die Menschenrechte etwa haben die islamischen Staaten (siehe
Kairoer Erklärung) nur in soweit anerkannt, als sie mit der Scharia
übereinstimmen. Der Islam kennt keine Trennung von Religion und Staat und hat
deshalb immer den islamischen Staat als Ziel, was automatisch die
Benachteiligung aller anderen Religionen zur Folge haben muss. Sie sind völlig
der Willkür des islamischen Staates ausgeliefert, dessen Endziel die Ausrottung
aller anderen Religionen ist, was auf unterschiedlichste Weise geschieht.
Wie
der Islam dabei vorgeht, um sein Ziel zu erreichen, sei nachfolgend an Auszügen
aus dem Buch von Mark Gabriel, Islam und Terrorismus, S. 109-115, dargelegt:
Die drei Phasen des Djihads
Die geschwächte Phase
In dieser Phase
befinden sich Muslime, wenn sie als schwache, kleine Minderheit in einem
muslemischen Land leben. In einem solchem Fall ist offener Djihad
nicht der richtige Ansatz. Die Muslime ordnen sich den Gesetzen des Landes
unter, arbeiten aber daran, ihre Zahl zu vergrößern.
In dieser Phase folgen
Muslime, das Mohammed in Mekka empfing: „Kein Zwang im Glauben!” (Sure 2, 256).
Wahrscheinlich haben Sie schon gehört, wie Leute diese Verse in den Medien
zitieren, dass der Islam niemanden zur Bekehrung nötigt oder zwingt.
Ein weiter wichtiger
Vers, den Mohammed zu dieser Zeit empfing, war Sure 5: 105
O
ihr, die ihr glaubt! Ihr seid nun für selbst verantwortlich. Wer irrt, kann
euch nicht schaden, solange ihr rechtgeleitet seid (und auferlegt was richtig
ist (den islamischen Monotheismus und alles, was der Islam einem befiehlt), und
verbietet, was verkehrt ist (Polytheismus, Unglauben und alles, was der Islam
verboten hat). Zu Allah geht euer Heimkehr allzumal, und dann wird er euch
verkündigen, was ihr getan habt. Nach The Noble Quran
Dieser
Vers war eine Antwort an die Muslime in Mekka, die sich fragten, was sie im
Blick auf die Ungläubigen unternehmen sollten. Im Klartext sagt er ihnen: „Kümmert
euch um euch selbst. Macht euch keine Gedanken um die Ungläubigen um euch her.
Ihr und sie werdet alle eines Tages vor Allah erscheinen und nach euren Werken
beurteilt werden.”
Diese Verse sprechen
davon, still und im Frieden mit den Ungläubigen zu leben; doch wir müssen vor
Augen halten, das Mohammed diese Worte empfing, als die Muslime eine kleine,
schwache Grupp in Mekka waren. Nachdem seine Bewegung an Stärke gewonnen hatte,
empfing Mohammed neue Worte, die diese Verse aufhoben(nasikh).
Die Vorbereitungsphase
Diese
Phase ist erreicht, wenn die Muslime eine einigermaßen einflussreiche
Midnerheit sind. Da ihr Ziel für die Zukunft die direkte Konfrontation mit dem
Feiind ist, treffen sie Vorbereitungen in jedem erdenklichen Bereich – im
finanziellen, körperlichen, militärischen, geistlichen und in jedem anderen
Bereich.
Und
lass die Ungläubigen nicht meinen, dass sie Uns entgegenstehen könnten; sie
können (Allah) nichts vereiteln. So rüstet gegen sie, so viel ihr
vermögt an Mann und Pferd, um Allahs Feinde abzuschrecken und euren Feind und
andere außer ihnen, die ihr nicht kennt, Allah aber kennt. Sure 8, 59 – 60
Hervorhebungen vom Autor Mark Gabriel
In The Noble Quran finden
sie einige Kommentare dazu. Beachten Sie die Worte im Klammern:
Und
rüstet gegen sie, so viel ihr vermögt an Mann und Pferde (Panzern,
Flugzeugen, Raketen, Artillerie) um Allahs Feinde zu bedrohen... Sure
8, 60 - Hervorhebungen vom Autor Mark Gabriel
Dieser Kommentar macht
dem Leser deutlich, dass Muslime diese Verse auch in moderner Zeit
praktizieren.
Die Phase des Djihads
Diese Phase wird
erreicht, wenn die Muslime eine Minderheit sind, die über Stärke, Einfluss
und Macht verfügt. In dieser Phase ist jeder Muslim verpflichtet, aktiv
gegen den Feind zu kämpfen, das System des nichtmuslimischen Landes umzustürzen
und die islamische Herrschaft aufzurichten.
Diese Phase gründet in
die letzte Offenbarung, die Mohammed bezüglich des Djidads empfing, nämlich
Sure 9,5. Ich habe diesen Vers zwar schon einmal zitiert, aber er ist für
islamisches Denken so wichtig, dass eine Wiederholung nicht schaden kann:
Tötet
die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und lauert ihnen
aus jedem Hinterhalt auf... Übersetzung von Max Henning
Den Muslimen ist
befohlen jeden zu töten, der sich nicht zum Islam bekehren will. „Wo immer ihr
sie findet”, heißt es in dem Vers. Es gibt keine geographischen Grenzen.
Mohammeds Beispiel
Diese Drei Phasen entsprechen genau dem, was der
Prophet Mohammed vorlebte. Anfangs zeigte er keinerlei Aggressionen gegen die
Gegner (Phase 1). Nachdem er Mekka verlassen hatte, verbrachte er sein erstes
Jahr in Medina damit, seine Streitmacht vorzubereiten (Phase 2). Dann erklärt
er den Djihad, kehrte zurück, um gegen seine Feinde zu kämpfen und brachte es
unter seiner Herrschaft. (Phase 3).
Das
Beispiel des Libanon
Phase
1 (Die geschwächte Phase) =Die Muslime kooperieren mit der christlichen
Mehrheit
Wenn Sie den Libanon vor dem Bürgerkrieg besucht
hätten, hätten sie das Hawaii des nahen Osten vorgefunden. Die Hauptstadt
Beirut wurde das Paris des Nahen Osten genannt. Der Libanon bot die schönste
natürliche Umgebung weit und breit.
Die muslimische Minderheit lebte harmonisch mit der
christlichen Mehrheit zusammen. Der Grund dafür war, dass die Muslime eine
schwache Minderheit waren. Vom Dijhad oder von dem Heiligen Krieg war damals
niht die Rede.
Phase
2: (Die Vorbereitungsphase)=Muslime holen sich Hilfe von
außen, um sich auf den Angriff vorzubereiten
Langsam aber sicher, begann die islamische
Minderheit in den 1970er Jahren die Vorbereitungsphase, indem sie sich
Unterstützung holte, einerseits aus Libyen, andererseits aus dem Iran. Nicht
lange danach begann der libanesische Bürgerkrieg.
Phase
3: (Die Phase des Djihads)=Muslime führen Krieg gegen die Ungläubigen
Die Welt sah zu, wie das schöne Land Libanon in
viele Stücke zerrissen wurde. Die Muslime verweigerten ihren christlichen
Brüder und Schwestern jede Loyalität. Sie gründeten militante Gruppen, die nur
auf ein Ziel aus waren – die Regierung zu stürzen und einen islamischen Statt
zu gründen.
Eine der islamischen Gruppen hieß Amal und stand
unter der Führung von Nabih Bary; daneben gab es eine schiitische Gruppe namens
Hisbollah, deren Anführer Scheich Hassan Nasarallah war. Zwanzig Jahre Krieg
folgten, doch die Muslime hatten keinen Erfolg mit ihrer Mission.
Kompromiss
(zurück zu Phase 1 = Die geschwächte Phase)
Heute hat der Libanon eine säkulare Regierung mit
einem christlichen Präsidenten und einem muslimischen Premierminister. Im
Augenblick herrscht Frieden, weil eine Regierung eingesetzt wurde, an der alle
Krieg führende beteiligt sind.
Der Gründer der Amal-Bewegung wurde sogar zum
Parlamentspräsidenten ernannt. Die Hisbollah darf im Süden des Libanons weiter
bestehen, denn so wird gesagt: „ Wir brauchen sie dort zur Verteidigung gegen
Israel.”
Gerechtfertigte Täuschung (taqîya)
Diese drei Phasen des Dijhad zeigen, wie aus den Um-
ständen abgeleitet wird, welches Verhalten jeweils an- gebracht ist. Ein weiteres
Beispiel dafür in der islamischen Mentalität ist die Anwendung von Täuschungsmanövern.
(taqîa) Der Islam rechtfertigt das Lügen unter gewissen Umständen.
Aus dem Luthertum:
Liberale Lutheraner in Kanada akzeptieren
Homosexualität: Die Evangelical
Lutheran Church in Canada (ELCiC) hat auf ihrer diesjährigen Tagung mit 213
gegen 134 Stimmen eine Resolution zur Homosexualität angenommen, die darauf
hinausläuft, dass, gegen die Heilige Schrift Gottes, Homosexualität als eine
Form „sexueller Orientierung“ akzeptiert wird. Sehr treffend hatte ein von der
Bibel her opponierender Delegierter während der Debatte darauf hingewiesen,
dass die Heilige Schrift nirgends Homosexualität zulasse und dass wir alle
einst vor Gottes Gericht stehen werden, bei dem nicht die UN-Charta, auch nicht
die kanadischen Gesetze, sondern Gottes Gesetz maßgebend sein wird. (nach: tgallop@elcic.ca) Das Ergebnis wird weiterreichende
Folgen haben, da nun in den Gemeinden die Diskussion weitergehen wird. Es
bleibt nur zu hoffen, dass es zu einer tiefgreifenden, auf der Schrift
gegründeten, Erneuerung in vielen Gemeinden kommt und somit zur Gründung bibel-
und bekenntnistreuer Gemeinden und Gemeindeverbände und nicht nur zu einem
halben Schritt zurück, wie in den USA mir der Gründung der Nordamerikanischen
Lutherischen Kirche, die nur die Homosexualität nicht anerkennt, aber sonst
alles häretischen, bibelkritischen Verirrungen der Evangelical Lutheran Church
of America (ELCA) weiterhin beibehält.
Aus
dem übrigen Protestantismus:
EKD-Ratsvorsitzender: Keine Religion
besitzt die Wahrheit allein. Der als
extremer Bibelkritiker bekannte Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, der ja bekanntlich den Sühnetod Jesu
leugnet und damit außerhalb des Christentums steht, hat auf dem „evangelischen“
Kirchentag in Dresden 2011 behauptet, die Religionen müssten sich von dem
Gedanken verabschieden, die alleinige Wahrheit zu besitzen. Vielmehr seien
Christen und Muslime „Wahrheitssucher“. (nach Topic Juli 2011, S. 3)
Die
Bibel aber sagt: „Es ist in keinem anderen Heil, ist auch kein anderer Name
unter dem Himmel den Menschen gegeben, dadurch sie sollen selig werden“ – als
allein Jesus Christus. (Apg. 4,12). Und Jesus Christus ist die personifizierte
Wahrheit – und Gottes Wort, die Bibel, ist DIE Wahrheit, absolut irrtumslos.
Wer wirklich die Wahrheit nicht nur suchen, sondern auch finden will – er findet
sie in der Bibel! Wenn eine Kirche aber die biblische Wahrheit aufgibt, so gibt
sie sich selbst auf und sollte sich dann ehrlicherweise auflösen.
Interkonfessionelles Missionspapier: Der Vatikan, der Weltkirchenrat (ÖRK) und die
Weltweite Evangelische Allianz (WEA) haben ein gemeinsames Papier zur Mission
herausgegeben. Es enthielt vielerlei Dinge, die für einen Christen eigentlich
selbstverständlich sind, wie dies, dass auch dem Andersgläubigen mit Respekt zu
begegnen sei. Auch wird, was durchaus bemerkenswert ist, das Recht auf
Religionsfreiheit hervorgehoben, einschließlich des Rechts, seine Religion
öffentlich zu bekennen, auszuüben, zu verbreiten und zu wechseln. Was
allerdings dem ganzen Papier eine bedenkliche Schlagseite gibt ist die
Tatsache, dass ein besonderer Wert auf den „interreligiösen Dialog“ gelegt
wird, der faktisch die wirkliche Mission mit dem Ziel der Bekehrung von Juden
und Heiden überlagert und dazu führt, dass der andere in seinem Glauben stehen
gelassen wird. (nach Topic, Juli 2011, S. 3 f.) Hier hat die WEA, die viele
Evangelikale vertritt, sich auf einen höchst bedenklichen Weg gegeben. Noch
bedenklicher ist der Eindruck, der dadurch entsteht, dass hier vermittelt wird,
es gäbe eine weitgehende Übereinstimmung zwischen Vatikan, Weltkirchenrat und
Evangelikalen – obwohl sowohl die römisch-katholische Kirche wie auch viele im
Weltkirchenrat völlig unbiblische Lehren in vielen Artikeln vertreten, bis hin
zu primären Fundamentalartikeln wie die Rechtfertigung allein aus Gnaden,
allein um Christi Verdienst willen, allein durch den Glauben. Allerdings ist
die Allianz schon von ihrem Ansatz her eine unbiblische Einrichtung, da sie die
Vermischung von Wahrheit und Irrlehre geradezu zum Programm erhoben hat. Und
ihr Vertreter bei den Gesprächen, Dr. Thomas Schirrmacher, hat sich nicht nur
als brillanter, äußerst aktiver Theologe, sondern leider auch als
ausgesprochener Ökumeniker einen Namen gemacht.
Religionsfreiheit,
politisch-ideologische Tendenzen, Schulen:
Staatliche verordnete Entchristlichung
des öffentlichen Lebens in den USA? Es
klingt geradezu absurd, ist aber leider dennoch eine Tatsache: Siebzehn Richter
beschäftigen sich in New Orleans damit, ob Grundschüler z.B. Zuckerstangen mit
dem Aufdruck „Jesus“ an Klassenkameraden verteilen dürfen. Einem Schüler wurde
das durch einen Lehrer verboten. Einem Mädchen wurden Stifte abgenommen, auf
denen „Gott“ stand. Da Schüler während des Unterrichts Grußkarten an
US-Soldaten im Irak schreiben sollten, wurde ihnen verboten, solche mit dem
Aufdruck „Frohe Weihnachten“ zu verwenden. Hintergrund ist die Tendenz, dass
niemand in der Öffentlichkeit sich durch religiöse Handlungen oder Äußerungen
verletzt fühlen dürfe. (nach: Topic Juni 2011, S. 4). Dieser Antidiskriminierungswahn
führt tatsächlich zu einem immer totalitäreren System, zu immer stärkerer
Einschränkung der Meinungs-, Religions- und Redefreiheit und zerstört zugleich
die Grundlagen, auf denen unter anderem auch die USA und andere westliche
Staaten ursprünglich einmal aufgebaut waren, auch wenn das den Gründungsvätern
(die in den USA vielfach Deisten und Freimaurer waren) nicht völlig bewusst
gewesen sein mag.
Heidentum in Bolivien: Wohin das staatlich geförderte Heidentum in Bolivien
führt, zeigt sich unter anderem darin, dass es nun ein spezielles „Gesetz der
Mutter Erde“ gibt, das sogar Bestandteil der bolivianischen Verfassung ist, und
das der Erde gleiche Rechte wie den Menschen einräumen soll. Präsident Evo
Morales wertet dies als indianischen Beitrag zur Rettung der Natur. Damit
zusammen hängt aber noch etwas ganz anderes: Vor seinem offiziellen Amtsantritt
fand am 22.01.2006 in der Ruinenstätte Tiahuanaco ein heidnisches Ritual statt,
in dem Morales als neuer Inka durch indianische Yatiris-Zauberer geweiht wurde.
In diesem Zusammenhang wurde auch ein neugeborenes Kind geopfert. (nach: Topic
Juni 2011, S. 7 f.) Morales will seine Ideen über die UNO weltweit durchsetzen.
Gott der HERR aber hat den Menschen zum Herrn der Schöpfung eingesetzt, wie 1.
Mose 1 nachzulesen ist. Das schließt allerdings ein, dass er sie bewahren,
nicht zerstören soll, aber es heißt nicht, dass die Schöpfung gleichberechtigt
neben ihm steht.
Politische Weltautorität? Der römisch-katholische Theologe und Pastoralsoziologe
Elmar Nass, Aachen und Bonn, ruft in einem Aufsatz zu einer „universal
anerkannten Weltautorität“ auf, deren „Sanktionsmöglichkeiten wirklich Erfolg
versprechen“. Dabei geht es ihm unter anderem darum, die „Menschenrechte“, oder
so, wie sie interpretiert werden, global durchzusetzen. Er fordert eine
„globale Integration“ und sieht dabei die römisch-katholische Kirche als die
Quelle dafür, für einen, wie er es nennt „theonomen“ Zugang. Das heißt: Rom
beansprucht moralische Führung und will sie auch maßgeblich ausüben. Für Nass
ist es dabei wichtig, auch den Islam für solch eine „politische Weltautorität“
zu gewinnen. Er meint, dass die Al-Azhar-Universität in Kairo ein modernes
islamisches Rechtsverständnis entwickeln würde, das da eingepasst werden
könnte. Wogegen sich diese „Weltautorität“ dann wendet, drückt er auch aus,
nämlich souveräne Staaten, Diktaturen und den „Fundamentalismus“. (nach: BWL –
Regionale Informationen Nr. 154, S. 37 f.) Da zeigt es sich, wie Rom versucht,
mit den Weltmächten gegen die biblische Wahrheit zu paktieren. Dass gerade von
Rom her die Gefahr für die Gemeinde droht, wollen leider viele nicht wahrhaben.
Gewiss, auch der Islam ist eine immense Gefahr, vor allem für Europa, aber
besonders groß ist die Gefahr, dass es irgendwann zu einem Konsens zwischen Rom
und dem Islam kommt und viele dann darauf hereinfallen werden.
Sexuelle Umerziehung in der BRD: Im Land Berlin soll gemäß dem dortigen Senator für
Bildung, Jürgen Zöllner (SPD), Grundschulkindern ab dem fünften Lebensjahr klar
gemacht werden, dass sich ihr Denken und ihre Empfindungen an der „sexuellen
Vielfalt“ als Norm auszurichten habe – weg von der klassischen
Vater-Mutter-Kind-Familie. Das Einzige, was wichtig sei, sei eine „liebevolle
Umgebung“ (so die Koordinatorin der Initiative, Frau Conny Kempe-Schälicke).
(nach: BWL – Regionale Informationen Nr. 154, S. 34 f.)
Ähnliches
läuft in Gießen vom dortigen Jugendbildungswerk und pro familia. Homosexualität
soll zu einem „Mainstream-Thema“ werden. In diese Richtung sollen, so der
Abteilungsleiter für Kinder- und Jugendförderung in Gießen, Egon Wielsch, der
jungen Generation bestimmte Sexualvorstellungen anerzogen werden – nämlich jede
Art von sexueller Beziehung als normal anzusehen, zu „lieben“ wie und wen man
wolle. (nach: BWL- Regionale
Informationen Nr. 154, S. 33 f.)
Diese
Ausführungen machen deutlich, wie tief der sodomitische Sumpf bereits ist, in
dem die Bundesrepublik Deutschland immer mehr versinkt, gefördert durch die
Protagonisten der marxistisch-sexistischen 68er Bewegung, die inzwischen in
allen etablierten Parteien das Sagen haben. Noch können Christen dagegen ihre
Stimme erheben. Und sie müssen vor allem in ihren Gemeinden einen entschiedenen
Gegenpol bilden. Christliche biblische Ethik wird mehr und mehr zu einem ganz
wichtigen Thema, neben der Dogmatik – und beides gehört in der Systematischen
Theologie eigentlich zusammen, wie es noch bei Johann Gerhard der Fall war –
und ist ja Teil der biblischen Lehre. Wie in Rom und in den heidnischen Ländern
– und auch in den totalitären Staaten – wird so die Gemeinde Jesu Christi mehr
und mehr zu einer Gegengesellschaft gegen den Staat. Hier wird auch deutlich,
wie wichtig es ist, dass, so lange es noch möglich ist, die Gemeinden eigene
Kinder- und Jugendbildungseinrichtungen aufbauen, vom Kindergarten über alle
Formen von Schulen sowie Kinder- und Jugendbetreuung. Und dass sie erkennen,
dass es auch mit zu den Aufgaben der Gemeinde gehört, entsprechend begabte
junge Menschen auszusenden zur Ausbildung zu Erziehern und Erzieherinnen,
Lehrern und Lehrerinnen und Sozialpädagogen.
Über die Finanzkrise zu weiterer
Einschränkung der nationalen Souveränität? Frau Merkel, die bundesdeutsche Kanzlerin, hatte schon mehrfach
Äußerungen gemacht, die darauf abzielten, eine weltweite Wirtschafts- und
Finanzpolitik über die UNO durchzusetzen. Diese Tendenzen sind durch die
derzeitige Finanzkrise noch verstärkt worden. Der zwischen ihr und dem
französischen Präsidenten Sarkozy ausgehandelte Kompromiss für die Finanzierung
des Euro-Fonds für Griechenland sieht eine weitere Schwächung der nationalen
Souveränität und Verlagerung von Kompetenzen nach Brüssel vor. Auf dem
evangelischen Kirchentag in Dresden ging sie noch weiter, nämlich sprach von
einer „wirklichen Weltordnung“, in der man Souveränität und Rechte abgeben
müsse an „andere internationale Organisationen“, die dann auch die Staaten
„bestrafen könnten“. Ähnlich gibt es auch Tendenzen, die UNO zu einer Art
„Weltparlament“ aufzuwerten und so eine Welteinheitsregierung herbeizuführen.
(nach: Topic, Juli 2011, S. 8) Dass solche Äußerungen von Seiten einer
CDU-Kanzlerin erfolgen, ist nicht verwunderlich, hat doch diese Partei seit dem
zweiten Weltkrieg alles daran gesetzt, dass es nie wieder zu einem wirklich
freien, souveränen Deutschland kommen kann und ist mitverantwortlich für die
Bildung und Ausformung dessen, was man heute Europäische Union nennt und auch
für den Euro. Es wird dabei völlig vergessen, dass die Nationen und souveränen
Staaten eine Notordnung Gottes gegen die Sünde sind, wie wir 1. Mose 11
(Turmbau zu Babel) erkennen können. Diese Einheitsbestrebungen, in Europa wie
weltweit, dagegen werden immer mehr dazu führen, die Macht des Antigöttlichen,
Antichristlichen zu verstärken, und zwar weltweit. All dies deutet daraufhin,
dass wir in der in Offenbarung 20 angezeigten „kleinen Zeit“ sein dürften, in
der der Satan seine Heere sammelt gegen die bibeltreue Gemeinde, um sie
schließlich zu vernichten. Aber wir wissen als Christen, dass gerade dann, wenn
er zum entscheidenden Schlag ausholen will, Christus wiederkommt und in einem
Nu der Teufel, der Antichrist und alle ihre Mitstreiter darniederliegen: der
Jüngste Tag mit dem Jüngsten Gericht ist da, für die Christusgläubigen damit
aber auch die ewige Herrlichkeit.
Islam
und islamische Welt:
Moslembruderschaft Gewinner der Unruhen
in der islamischen Welt: Ganz im
Gegensatz zu den realitätsfernen Ansichten westlicher Regierungen sieht der
Publizist und Islamkenner Raymond Ibrahim vom Daniel-Horrowitz-Freedom Center
als Gewinner der Unruhen in den islamischen Staaten nicht die Freiheit, sondern
die Moslembruderschaft. Und diese werde auch keineswegs, auch wenn sie es etwa
durch die ägyptische Regierung so kolportieren lässt, demokratischer, sondern hält
an ihrem Ziel fest, nämlich dem islamischen Staat mit der Scharia als Grundlage
der Gesetzgebung, und der Eliminierung der westlichen Zivilisation. Es ist
daher umso erschreckender, dass die EU wie auch die USA bereits
Gesprächsbereitschaft gegenüber dieser totalitären Organisation geäußert haben.
Sie ist die Muttergesellschaft aller islamistischen Organisationen in Nahost,
einschließlich der Hamas. (nach: http://www.jpost.com/MiddleEast/Article.aspx?id=231067
31.07.2011)
-
Was die Bibel lehrt. Von Oswald Riess. Übersetzt und erweitert von Roland
Sckerl. DIN-à-4. 111 S. Spiralbindung. Eine kurze Zusammenstellung der
biblischen Lehre anhand der grundlegenden Bibelstellen zu den einzelnen
Lehrartikeln mit knapper Zusammenfassung der Lehraussagen. Eine Grundlage für
einen ersten Unterricht in der biblischen Lehre. € 8,10.
-
Die lutherische Kirche und die anderen. Von John Theodore Mueller. Übersetzt
und erweitert von Roland Sckerl. DIN-à-5. 95 S. Spiralbindung. Mueller, der Franz
Piepers dreibändige Dogmatik in einer einbändigen Kurzfassung herausgab, hat in
diesem Heft die Grundaussagen der lutherischen Lehre kurz zusammengefasst, mit Bibelstellen
belegt, und dann aufgeführt in welcher Weise andere Kirchengemeinschaften von
dieser biblischen Lehre abirren. € 7,40.
1 vgl. dazu: Hermann Sasse: Zum lutherischen Verständnis der Konsekration; in: Hermann Sasse: Corpus Christi. Erlangen 1979. (Lutherische Blätter. 31. Jg. Nr. 117/118.) S. 141 f.; Jobst Schöne: Um Christi sakramentale Gegenwart. Berlin 1966. S. 13-18. 30-31. 47. 56 f. 59
1a vgl. Jürgen Diestelmann: Actio Sacramentalis. Groß Oesingen 1996. S. 211-212
2 vgl. ebd. S. 213
3 vgl. ebd. S. 213-218
4 vgl. ebd. S. 219-220
5 s. ebd. S. 225
6 s. ebd.
7 s. ebd. S. 234
7a vgl. ebd. S. 222 f.
8 vgl. ebd. S. 236
9 vgl. ebd. S. 237-238
10 s. ebd. S. 238
11 s. ebd. S. 239
11a vgl. dazu: Julius Wiggers: Der Saliger’sche Abendmahlsstreit; in: Zeitschrift für die historische Theologie. 18. Band. Jahrgang 1848. Leipzig 1848. S. 618 f.
12 s. Diestelmann, a.a.O., S. 286
13 s. ebd. S. 287
13b vgl. Schöne, a.a.O., S. 56 f.
14 s. Diestelmann, a.a.O., S. 290
15 s. ebd. S. 291
16 s. ebd. S. 291 f.
16a vgl. Schöne, a.a.O., S. 36 f.
16b vgl. Martin Chemnitz: Ministry, Word, and Sacraments. An Enchiridion. Ed., translated, and briefly annotated by Luther Poellot. St. Louis, Mo. 1981. S. 120 f. (Fragen 249; 251)
17 s. Diestelmann, a.a.O., S. 317
18 s. ebd. S. 317 f.
19 s. ebd. S. 318
20 s. ebd.
21 s. ebd. S. 233 f.
22 vgl. ebd. S. 342 f. 346 f.