Beständig in der Apostel
Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet! Apg. 2,42
DER BEKENNTNIS-
LUTHERANER
Lutherisches Blatt für
Bibelchristentum.
Mit Zustimmung der Lutherischen Kirchen
der Reformation (Lutheran Churches of the Reformation, LCR) herausgegeben von
Roland Sckerl, Leopoldstr. 1, D-76448
Durmersheim; Tel.:07245/83062; Fax: 07245/913886
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18. Jahrgang 2010 Heft 1/2010
Inhaltsverzeichnis
UNTER
LUTHERS KANZEL UND KATHEDER
Luthers
Lehre von der Kirche in „Von den Konzilien und der Kirche“ 1539
Von
Roland Sckerl
Luthers Schrift „Von den Konzilien und der
Kirche“ gehört zu den großen Spätschriften des Reformators zu dem Themenkreis
„Kirche und Amt“ und fasst nochmals vieles zusammen, was er in früheren
Schriften zu diesem Thema an vielen Stellen bereits geäußert hat.
Gleich zu Beginn stellt Luther klar, dass
ein Konzil keinen Glaubensartikel festsetzen kann, ebenso wenig irgendwelche
gewissensverbindlichen frommen Werke. „Erstlich,
dass ein Konzil keine Vollmacht habe, neue Artikel des Glaubens aufzustellen,
trotzdem der heilige Geist bei ihm ist. Denn auch der Apostel Konzil zu
Jerusalem, Apg. 15, setzt nichts Neues für den Glauben fest, sondern (wie
Petrus Apg. 15,10 f. folgert, dass auch alle ihre Vorfahren diesen Artikel
geglaubt haben) man müsse ohne das Gesetz, allein durch die Gnade Christi selig
werden.
Zum Zweiten hat ein Konzil Vollmacht und ists auch schuldig zu tun, neue
Artikel des Glaubens zu unterdrücken und zu verdammen, nach der heiligen
Schrift und dem alten Glauben.
Zum Dritten hat ein Konzil keine Vollmacht, neue gute Werke zu gebieten,
kanns auch nicht tun. Denn in der heiligen Schrift, da sind bereits alle guten
Werke im Überfluss geboten.“ (Luther
Deutsch. Hrsg. von Kurt Aland. Berlin 1952. Bd. 6. S. 9 f.) Die Aufgabe eines
Konzils ist also vielmehr, der falschen Lehre und dem bösen Tun zu wehren. Es
zu bekämpfen. Ebenso wenig wie neue Lehre oder neue Werke kann ein Konzil (oder
eine Synode) Zeremonien gewissensverbindlich festsetzen oder gar in die
weltliche Regierung sich einmengen (vgl. Luther Deutsch, a.a.O., S. 11)
Ebenso wenig können solche
Kirchenversammlungen Bischöfen (oder Pastoren) Macht geben, aufgrund deren sie
letztlich eine Tyrannei in der Kirchengemeinschaft errichten können. „Zum Neunten hat ein Konzil nicht Vollmacht,
solche Statuten oder Dekrete zu machen, die nichts mehr als Tyrannei suchen,
das ist: wie die Bischöfe Gewalt und Macht haben sollen, zu gebieten, was sie
wollen, und jedermann müsse zittern und gehorsam sein. Sondern es hat Vollmacht
und ists schuldig, solches nach der heiligen Schrift zu verdammen: 1. Petr.
5,5: ‚Ihr sollt nicht herrschen über das Volk’, und Christus (Luk. 22,26): ‚Ihr
aber nicht also! Wer (unter euch) der Vornehmste sein will, soll euer Diener
sein.’“ (Luther Deutsch, a.a.O., S. 12) Dies stellt vielerlei Strukturen in
heutigen Kirchengemeinschaften in Frage, in denen die Ortsgemeinden immer mehr
entrechtet sind. Eine Kirchenversammlung kann Zeremonien vorschlagen – aber es
liegt in der Freiheit der Ortsgemeinden, ob sie diese dann auch einführen oder
nicht. Denn der Christ ist durch den Glauben frei. Durch den Glauben aber würde
er, wenn es nur gut und recht ist, mehr machen, als eine Versammlung
vorschreiben könnte. „Und in Summa: Wer
ein Christ ist, der ist durch solche Ordnung nicht gebunden, er tuts lieber,
als ers lässt, wo er es ungehindert tun kann. Darum kann man ihm hier kein
Gesetz vorschreiben, will und täte er (doch) lieber mehr als solches Gesetz
fordert. Wer aber solches hochmütig, stolz und mutwillig verachtet, den lass
fahren. Denn ein solcher wird wohl höhere Gesetze verachten, es sei Gottes oder
menschliches Gesetz.“ (Luther Deutsch, a.a.O., S. 13)
Eine Kirchenversammlung ist keine
Machtorganisation, sondern vielmehr eine zeitlich begrenzte Einrichtung, die
durch die Gemeinden einberufen wurde, um bestimmte Nöte zu überwinden. (vgl.
Luther Deutsch, a.a.O., S. 15) Herrschen aber soll in der Kirche allein Gottes
Wort.
Was ist die „Kirche“? Die Kirche ist nichts
anderes als die Gemeinschaft der Heiligen. „Ich
glaube eine heilige, christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen. Da deutet
es der Glaube klar, was die Kirche sei, nämlich die Gemeinschaft der Heiligen,
das ist eine Schar oder Versammlung solcher Leute, die Christen und heilig
sind; das heißt eine christliche, heilige Schar oder Kirche … , sondern Sancta,
Catholica, Christiana, das heißt ein christliches heiliges Volk, das da an
Christus glaubt, weshalb es ein christliches Volk heißt, und den heiligen Geist
hat, de sie täglich heiligt, nicht allein durch die Vergebung der Sünden, die
ihnen Christus erworben hat, sondern auch durch Abtun, Ausfegen und Töten der
Sünden, wodurch sie ein heiliges Volk heißen. Und (die) heilige, christliche
Kirche ist nun so viel wie ein Volk, das (aus) Christen (besteht) und heilig
ist, oder wie man auch zu sagen pflegt, ‚die heilige Christenheit’, oder ‚die
ganze Christenheit’. Im Alten Testament heißt es ‚Gottes Volk’.“ (Luther
Deutsch, a.a.O., S. 17 f.) Damit aber ist auch klar, dass der Papst, die
Bischöfe, die Mönche nicht die Kirche sind. Ja, wo der rettende christliche
Glaube nicht ist, da sind keine Christen, da ist auch keine Kirche.
Was ist es nun, was die Kirche ausmacht? „So dass also immerdar auf Erden ein
christliches, heiliges Volk am Leben sei, in welchem Christus lebt, wirkt und
regiert durch Gnade und Vergebung der Sünden, und der heilige Geist durch
tägliches Ausfegen der Sünden und Erneuerung des Lebens, auf dass wir nicht in
Sünden bleiben, sondern ein neues Leben führen können und sollen in allerlei
guten Werken und nicht in alten bösen Werken, wie die zehn Gebote oder zwei
Tafeln des Mose fordern. Das ist die Lehre des Paulus.“ (Luther Deutsch,
a.a.O., S. 19) Es ist dabei wichtig, dass Luther nicht nur die Grundlegung der
Kirche durch das Evangelium hervorhebt, sondern auch auf die Folgen, die Frucht
immer wieder hinweist, nämlich die guten Werke, das Kämpfen gegen die Sünde,
was aus dem Glauben folgen muss. Der neue Gehorsam darf keineswegs ausgeblendet
werden. So wichtig es ist, Rechtfertigung und Heiligung im Blick auf die
Errettung des Menschen vor Gott hjmmelweit zu trennen, so sehr sind sie doch im
christlichen Leben auch wieder verknüpft.
Woher aber kommt die christliche
Heiligkeit? Durch nichts anderes als die Wiedergeburt: „Denn christliche Heiligkeit oder allgemeiner Christenheit Heiligkeit
ist die: Wenn der heilige Geist den Leuten Glauben an Christus gibt und sie
dadurch heiligt, Apg. 15,9, das ist, ein neues Herz, Seele, Leib, Werk und
Wesen macht und die Gebote Gottes nicht in steinerne Tafeln, sondern in
fleischliche Herzen schreibt, 2. Kor. 3,3, auf dass ichs deutlich sage.“
(Luther Deutsch, a.a.O., S. 20)
Das Hauptstück nun, was das Christenvolk
heilig macht, ist Gottes Wort, das Kennzeichen der Kirche. „Dies ist das rechte Hauptstück und hohe
Hauptheiligtum, durch welches das christliche Volk heilig heißt. Denn Gottes
Wort ist heilig und heiligt alles, was es anrührt, ja, es ist Gottes Heiligkeit
selbst, Röm. 1,16: ‚Es ist Gottes Kraft, die selig macht alle, die daran
glauben’; und 1. Tim. 4,5: ‚es wird alles heilig durchs Wort und Gebet’. … Wir
reden aber von dem äußerlichen Wort, durch Menschen, wie durch Dich und mich,
mündlich gepredigt. Denn solches hat Christus hinterlassen als ein äußerliches
Zeichen, daran man seine Kirche oder sein christliches heiliges Volk in der
Welt erkennen sollte.“ (Luther Deutsch, a,.a.O., S. 22 f.) Und warum? Weil
Gottes Wort nicht ohne Frucht sein kann, Jes. 55,10.11. Gottes Volk kann also
nicht ohne Gottes Wort sein – aber Gottes Wort auch nicht ohne das durch es
geschaffene Volk Gottes. „Denn Gottes
Wort geht nicht ohne Frucht ab (Jes. 55,11), sondern muss zum wenigsten ein
Viertel oder ein Stück vom Acker haben. Und wenn sonst kein Zeichen wäre, außer
diesem allein, so wäre es doch Beweis genug, dass daselbst ein christliches,
heiliges Volk wäre. Denn Gottes Wort kann ohne Gottes Volk nicht sein, und
umgekehrt kann Gottes Volk nicht ohne Gottes Wort sein.“ (Luther Deutsch,
a.a.O., S. 23)
Kennzeichen der Kirche Jesu Christi sind
also zum einen das Wort Gottes, zum anderen aber auch die Sakramente. Dahin
gehört zunächst einmal die Taufe, die ja, wenn sie recht gebraucht wird, das
heilige Bad der neuen Geburt ist. „Denn
das ist auch ein öffentliches Zeichen und köstliches Heiligungsmittel, durch
das Gottes Volk geheiligt wird. Denn es ist ein heiliges Bad der neuen Geburt
durch den heiligen Geist (Tit. 3,5), darin wir baden und vom heiligen Geist
abgewaschen werden von Sünden und Tod, in dem unschuldigen, heiligen Blut des
Lämmleins Gottes. Wo Du solches Zeichen siehst, da wisse, dass gewiss die
Kirche oder das heilige, christliche Volk da sein muss.“ (Luther Deutsch,
a.a.O., S. 23 f.) Und dieses Zeichen gilt unabhängig davon, wer die Taufe
ausführt (wenn sie nur rechte Taufe ist auf Gott den Vater, den Sohn und den
Heiligen Geist). Ein weiteres öffentliches Zeichen und Heiligungsmittel ist das
andere Sakrament, das heilige Abendmahl, das zugleich ein öffentliches
Bekenntnis ist. Darum gilt auch von ihm, dass, wo es recht gebraucht wird, da
ist gewiss Gottes Volk. „Denn wie droben
vom Wort gesagt: Wo Gottes Wort ist, da muss die Kirche sein, ebenso auch, wo
die Taufe und Sakrament (des Abendmahls) sind, da muss Gottes Volk sein, und
umgekehrt. Denn solche Heiligungsmittel hat, gibt, übt, braucht, bekennt niemals
als allein Gottes Volk, ob auch gleich etliche falsche und ungläubige Christen
heimlich darunter sind. Aber diese entheiligen das Volk Gottes nicht,
insbesondere solange sie es heimlich sind. Denn die offenbaren leidet die
Kirche oder Gottes Volk nicht unter sich, sondern weist sie zurecht und macht
sie auch heilig, oder, wo sie nicht wollen, stößt sie sie durch den Bann von
dem Heiligtum aus und hält sie für Heiden, Matth. 18,17.“ (Luther Deutsch,
a.a.O., S. 24 f.)
Als ein viertes Zeichen, einer weiteren
Form, durch die Gottes Wort wirksam ist, führt Luther die Absolution auf: „Das ist (wie Christus Matth. 18,15 ff.
festsetzt): Wo ein Christ sündigt, dass derselbe zurechtgewiesen werden wolle,
und wo er sich nicht bessert, soll er gebunden und verstoßen werden; bessert er
sich, so soll er losgesprochen werden. Das sind die Schlüssel. Nun ist der
Schlüssel Gebrauch zweierlei, öffentlich und verborgen.“ (Luther Deutsch,
a.a.O., S. 25)
Luther führt auch weitere Zeichen an, die
sich aber dadurch von den vorherigen unterscheiden, als sie im Dienste dieser
Kennzeichen stehen bzw. erst durch sie bewirkt werden. So ist ein weiteres
Zeichen, dass die Kirche Diener am Wort
hat, Ämter aufrichtet, Diener beruft, damit die Hauptmittel oder
Hauptkennzeichen öffentlich oder verborgen gebraucht werden. Dies geschieht aus
der Einsetzung Christi, aber im Namen der Kirche. „Zum Fünften erkennt man die Kirche äußerliche daran, dass sie Diener
der Kirche weiht oder beruft, oder Ämter hat, die sie bestellen soll. Denn man
muss Bischöfe, Pfarrer oder Prediger haben, die öffentlich und verborgen die
obgenannten vier Stücke oder Heiligungsmittel geben, reichen und üben, von
wegen und im Namen der Kirche, vielmehr aber aus Einsetzung Christi, wie Paulus
Eph. 4,11 sagt: ‚Er hat gegeben etliche zu Aposteln, Propheten, Evangelisten,
Lehrern, Regierern usw.“ (Luther Deutsch, a.a.O., S. 25-26).
Als ein weiteres Zeichen, was ja auch eine
Frucht des Wortes ist, führt Luther das Gebet
an, besonders das öffentliche Gebet. Und schließlich hebt Luther noch als
letztes Kreuz und Anfechtung hervor,
wenn wir nur in denselben festhalten an Gottes Wort und Christus. „Und die Ursache dafür soll auch allein
diese sein, dass es fest an Christus und Gottes Wort hält und so um Christi
willen leide, Matth. 5,10: ‚Selig sind, die um meinetwillen Verfolgung leiden.“
(Luther Deutsch, a.a.O., S. 27) In Kreuz und Anfechtung geht es als dem
Heiligungsmittel Gottes darum, dass der alte Adam sterbe.
All diese Dinge, so führt Luther aus, sind
Mittel, durch die der Heilige Geist die rechte Heiligmachung und
Lebendigmachung in Christus bewirkt und fördert. „Dies sind nun die rechten sieben Hauptstücke des hohen
Heiligungsmittels, durch das der heilige Geist in uns eine tägliche Heiligung
und Lebendigmachung in Christus übt. Und das (geschieht) nach der ersten Tagen
Mosis, die erfüllen wir hierdurch, wenn auch nicht so reichlich wie Christus
getan hat: Wir streben aber immer nach seiner Erlösung oder der Vergebung der
Sünden, bis wir auch einmal ganz heilig werden und keiner Vergebung mehr
bedürfen.“ (Luther Deutsch, a.a.O., S. 28)
Daneben ließen sich noch weitere äußere
Zeichen anführen, die aber sozusagen in der „zweiten Reihe“ sich befinden und
zumeist in die zweite Tafel gehören. „Über
diese sieben Hauptstücke hinaus gibt es nun mehr äußerliche Zeichen, daran man
die heilige, christliche Kirche erkennt, nämlich, da uns der heilige Geist auch
nach der zweiten Tafel Moses heiligt: Wenn er uns hilft, dass wir Vater und
Mutter herzlich ehren und sie umgekehrt (ihre) Kinder christlich erziehen und
ehrlich leben. Wenn wir unsern Fürsten und Herrn treulich gehorsam dienen und
untertan sind und sie umgekehrt ihre Untertanen lieb haben, sie schützen und
schirmen. Ferner, wenn wir niemand gram sind, keinen Zorn, Hass, Neid noch
Rachgier gegen unsern Nächsten hegen, sondern gern vergebene, gern leihen,
helfen und raten. Wenn wir nicht unzüchtig und Säufer, stolz, hoffärtig,
prächtig, sondern keusch, züchtig, nüchtern, freundlich, gelinde, sanft- und
demütig sind; nicht stehlen, rauben, wuchern, geizen, überteuern, sondern
milde, gütig, genügsam, mitteilsam; nicht falsch, verlogen, meineidig, sondern
wahrhaftig, beständig sind und was mehr an solchen Geboten gelehrt wird, wie
das alles Paulus hin und her (vgl. Röm. 13,1 ff.; Gal. 5,19 ff.) reichlich
lehrt. Denn deshalb müssen wir auch die zehn Gebote haben, nicht allein, damit
sie uns als Gesetz sagen, was wir zu tun schuldig sind, sondern auch, dass wir
daran sehen, wie weit uns der heilige Geist mit seiner Heiligung gebracht hat
und in wiefern es noch fehlt, auf dass wir nicht sicher werden und denken, wir
hättens nun alles getan, und so immerfort in der Heiligung wachsen und stets
immer mehr eine neue Kreatur in Christus werden. Es heißt ‚Wachset in der Gnade
und Erkenntnis’ (2. Petr. 3,18), und ‚Nehmet immer mehr zu’ (1. Thess.
4,1.10).“ (Luther Deutsch, a.a.O., S. 29) Aber diese Zeichen, auch das
betont Luther, sind keineswegs so sichere Zeichen, weil auch die Heiden
äußerlich diese Werke tun können.
Von
Roland Sckerl
Nach:
Church and Ministry. The Role
of Church, Pastor, and People from Luther to Walther
Von
Eugene F. Klug
I. Die Kirche
1. Was ist die Kirche?
Die
Kirche, das sind die „heiligen Gläubigen und Schafe, die ihres Hirten Stimme
hören“1. Zu dieser Kirche im eigentlichen
Sinne gehören also keine Heuchler und Scheinchristen, keine Ungläubigen. Der
HERR kennt die Seinen. (Joh. 10,27-29; 11,51 f.; 15,6; Röm. 8,9; 1. Kor. 3,16
f.; Eph. 1,22 f.; 5,23-27; 1. Joh. 2,19), sondern sie ist die Versammlung
gläubiger Menschen, die Christus in ihrer Mitte haben2.
(S. 1)
Christus ist daher auch das wahre und
einzige Haupt seiner Kirche. Bischöfe und Prediger sind nur Diener, Aufseher,
Haushalter der Kirche3. Die
Kirche ist, nach ihrer eigentlichen Natur, also eine geistliche Gemeinschaft,
die alle Gläubigen umfasst, die auf Christus als ihrem Haupt gebaut sind. Die
Kirche hat also nach ihrem eigentlichen Wesen keine äußere, sichtbare Form oder
Struktur.
Glieder der Kirche Christi sind also
diejenigen, die durch den Heiligen Geist erlöst, lebendig und heilig gemacht,
das heißt, an Jesus Christus als ihrem Heiland gläubig wurden, sich an Gottes
Gnadenverheißungen in Christus halten (s.a. S. 9). Der Glaube an Jesus Christus
ist also das konstituierende Element für die Kirche Jesu Christi. (S. 2) Ohne
den Glauben an Gottes Gnade in Christus gibt es keine christliche Kirche.
Heuchler, Scheinchristen, Ungläubige gehören daher nicht zur Kirche Christi,
zum Reich Christi (S. 9)
Darum ist auch die Hauptlehre der Kirche
die Lehre von der Rechtfertigung allein aus Gnaden, allein um Christi Verdienst
willen, allein durch den Glauben. Darum öffnet auch allein das Evangelium uns
die Bibel und offenbart uns den wahren Charakter der Kirche. (S. 3)
Die Kirche besteht also nicht in äußeren
Dingen, bestimmten Gebräuchen, Zeremonien, Ordnungen, sondern allein im
rechtfertigenden Glauben an Jesus Christus. Außerhalb dieser Kirche, der
Gemeinschaft der Heiligen, gibt es daher
kein Heil. (S. 11)
Diese Kirche Jesu Christi ist Eine, die
über alle menschlichen Einrichtungen hinaus geht, und deren Erbauer Jesus
Christus ist. Sie hat ein Evangelium, eine Heilige Schrift, eine Taufe, ein
heiliges Abendmahl, einen Glauben, einen Heiligen Geist, Christus und Gott, ein
Vaterunser, eine Hoffnung und ewiges Leben an allen Orten.
Diese Kirche hat folgende Eigenschaften:
Sie ist eine, numerisch und als Einheit; sie ist heilig, denn sie ist im
Glauben auf Christus gegründet (das heißt, ihre Glieder sind noch Sünder, aber
Sünder, die auf ihren Heiland Jesus Christus trauen); apostolisch, gegründet
auf der Lehre der Apostel und Propheten, die Bibel; und katholisch, universal,
umfassend alle Gläubigen, wo immer und wann immer sie auch sind auf dieser
Erde, weil sie alle das eine Evangelium haben. Diese Kirche aber ist nicht
identisch mit irgendeiner irdischen Organisation (S. 4-9)
Das Wort der Gnade in Jesus Christus, das
Wort der Vergebung ist es, was die Kirche schafft; die Kirche schafft nicht das
Wort. Die Kirche wird also durch Gottes Finger, nicht durch Menschen,
errichtet, nämlich durch das schriftliche und das gepredigte Wort Gottes. (S.
10) Sie wird nicht dadurch gebildet, dass Menschen sich zusammenschließen, sondern
sie ist eine Versammlung, die Gott durch sein Wort zusammengeführt hat, Christi
Herde, die Christus selbst durch sein Wort durch den Heiligen Geist sammelt in
einem Glauben – eine geistliche Einheit. (S. 14)
Wenn gesagt wird, dass die Kirche nicht
irren kann, dass in ihr kein Fehler sein kann, dann bezieht sich das allein auf
die Kirche als die Gemeinschaft der Heiligen, die auf das irrtumslose Wort
Gottes gegründet ist und sich an eben dieses Wort hält4.
(S. 11)
Christus wird seine Kirche erhalten, denn
sie ist auf ihn, den Felsen, den Eckstein gebaut, Matth. 16,18; 1. Kor. 3,11;
Eph. 2,19-21, und hält sich an Christus und sein Wort. (S. 14)
Wiewohl die Kirche eine geistliche Größe
ist, so ist sie doch keine platonische Idee, sondern eine Realität, deren
Existenz an ihren Kennzeichen erkannt werden kann, nämlich Wort und Sakrament.
Sie machen nicht die Kirche aus, sondern geben nur an, wo die Kirche als eine
Gemeinschaft des Glaubens zu finden ist, versammelt um die gleiche Lehre
Christi. (S. 14 f.)
Die Gemeinschaft der Gläubigen ist wohl
eine verborgene Gemeinschaft, aber die Kirche im eigentlichen Sinne; die äußere
Versammlung dagegen um Wort und Sakrament dagegen oder äußere Christenheit,
wird nur in einem übertragenen Sinn Kirche genannt, nämlich um der Gläubigen in
ihrer Mitte willen. Zu der äußeren Versammlung um Wort und Sakrament gehören
aber nicht nur die wahrhaft Gläubigen, sondern auch Heuchler und
Scheinchristen, die nicht Glieder an Christi Leib sind.
C.F.W. Walther fasst die Beschreibung des
Wesens der Kirche so zusammen:
Die Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ist die Gemeinde der
Heiligen, d.i. die Gesamtheit aller derjenigen, welche, durch das Evangelium
aus dem verlorenen, verdammten Menschengeschlecht vom Heiligen Geist
herausgerufen, an Christus wahrhaft glauben und durch diesen Glauben geheiligt
und Christus einverleibt sind. (These
1)
Eph.
1,22-23; 5,23-27; 1. Kor. 3,16-17; Hebr. 12,23; Matth. 16,18; Joh. 11,51-52;
Jes. 1,24; 12,3; Hohel. 4,8-10; Jes. 61,10; Hos. 2,19-20; Joh. 3,29; 2. Kor.
11,2; Offenb. 21,9; Hohel. 4,7; 2. Kor. 11,2; 1. Tim. 3,15; 1. Petr. 2,5; Tit.
2,14; Eph. 2,20.
Zu
dieser Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes gehört kein Gottloser, kein
Heuchler, kein Unwiedergeborener, kein Ketzer. (These 2)
Die
Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ist unsichtbar [verborgen]. (These
3)
2. Die Kirche als verborgene
Gemeinschaft des Glaubens
Da
allein Gott die wahren Gläubigen kennt, ist die Kirche, streng genommen,
unsichtbar (verborgen), außer für Gott. Luther hat den Unterschied zwischen
der verborgenen Natur der Kirche und ihrer äußeren Erscheinung wieder
hervorgehoben. Dieser Unterschied darf aber nicht missverstanden werden, als
habe die Kirche eine dualistische Natur oder es gebe eigentlich zwei Kirchen.
Die wahre Kirche ist zwar verborgen, aber an ihrer Existenz, an ihrer Realität
kann nicht gezweifelt werden. Durch die Kennzeichen, das Evangelium in Wort,
Taufe und Abendmahl, wird sie erkannt, denn Gottes Wort kann nicht ohne Gottes
Kirche sein, Jes. 55,11. Wer in der Menge derer, die äußerlich den christlichen
Glauben bekennen, wahrhaft im rechtfertigenden Glauben an Jesus Christus als
ihren Heiland steht, das weiß Gott. Denn der Glaube ist eine innere Sache, eine
Sache des Herzens, Luk. 17,20.21; 1. Petr. 2,5; 2. Tim. 2,19. (S. 22) Und die
Christenheit wird nicht durch das Sehen, sondern durch den Glauben erkannt. (S.
26) Die Kirche ist nicht eine äußere Größe wie ein Staat, kann deshalb auch
nicht von Menschen und durch Gesetze regiert werden. (S. 24)
Die wahre Kirche „ist ein Königreich des
Glaubens und Friedens“. In diesem Reich regiert Gott durch sein Wort, auch wenn
diese Herrschaft jetzt noch verborgen ist. Was gesehen wird, das sind Taufe und
Abendmahl, und das Wort wird gehört – und durch diese Mittel führt Christus
alles aus5. Diese Kirche ist sein wahrer Tempel,
Eph. 2,19-21, (S. 23) und ist auf Christus als dem wahren Felsen und Grund
gebaut, 1. Kor. 3,11. (S. 28)
In dieser Welt können wahre Christen
einerseits und Heuchler und Scheinchristen andererseits zumeist nicht
unterschieden werden. Die Kirche bleibt ein Glaubensartikel. Die Kirche ist
universal, umfasst die Gläubigen an allen Orten, aus allen Völkern und
Sprachen, die das Evangelium Christi in festem Glauben bekennen, seine
Sakramente verwalten und unter Christi Kreuz ihm dienen zum ewigen Leben6. (S. 25)
Weil die Kirche Gottes Kirche ist,
geschaffen durch Gott und durch ihn bewahrt vor aller Sünde und allem Übel, so
hat diese wahre Kirche keinen Irrtum, kann nicht irren, hat keinen Fehler,
keine Gottlosigkeit. In uns Menschen gibt es in diesem Leben Irrtum und Fallen,
Schwachheit, selbst in Glaubensdingen – aber in Gott gibt es all das nicht.
Das, was er dem Glauben zur Annahme gegeben hat, Erlösung, Glaubenartikel, was
gelehrt wird in seinem Wort, Gesetz und Evangelium, die Kirche, die auf seinen
Sohn gebaut ist: all das ist in Gott vollkommen und wahr. Die Verborgenheit der
Kirche korrespondiert mit der Verborgenheit Gottes. (S. 27)
Diese wahre Kirche aber ist in der Welt immer
bedroht von Feindschaft, Verfolgung., aber sie hat Christi Verheißung, dass er
sie bewahrt und treu durchträgt bis zum Jüngsten Tag. (S. 29.30)
3. Schätze und Schlüssel der Kirche
Christus
hat seinen kostbarsten Besitz, die Schlüssel zum Himmelreich, seiner geliebten
Kirche anvertraut. Sie besitzt nun alle Gaben, Vorrechte, Gewalt, Dienste,
die Christus ihr erworben hat. als seine Braut hat sie Teil an all seinem
Reichtum, allen geistlichen Gaben und Segnungen, an all dem, was mit Leben und
Seligkeit zu tun hat, Matth. 16,15-19; 1818; Joh. 20,22.23; 3.28.29; 1. Kor.
3,21-23; Gal. 4,26; 1. Petr. 2,9.
Die an Christus Gläubigen sind, mittels
ihres Glaubens und durch die Vergebung der Sünden, Miterben mit Christus
geworden, ein königliches Priestertum. Durch Christi erlösendes Opfer und seine
Fürbitte vor Gottes Thron hat er ihnen einen freien Zugang zum Himmel
ermöglicht. Die Schlüssel gehören daher nicht dem Papst, sondern der Kirche,
dem Volk Christi7. Sie sind daher im
unmittelbaren Besitz der Gläubigen, es sei des Einzelnen wie auch der
Gemeinschaft.
Die Schlüsselgewalt hängt zusammen mit den
Gnadenmitteln. Niemand, keine Priesterschaft, kein Konzil, keine Synode, kein
Kirchenkörper, kein Papst oder Bischof kann sie den Gläubigen nehmen, weil der
Braut Christi alles gehört, was Christi ist8.
Die Gewalt der Schlüssel ist die
besondere Kirchengewalt, welche Christus seiner Kirche auf Erden gegeben hat,
den bußfertigen Sündern die Sünden zu vergeben, den unbußfertigen Sündern aber
die Sünden zu behalten, so lange sie nicht Buße tun. (Luther: Kleiner
Katechismus, 5. Hauptstück) (S. 32) Gemäß Matth. 18,18; Joh. 20,22.23 und 1.
Kor. 3,11 sowie aus dem direkten Zusammenhang ist deutlich, dass Matth. 16,18
nicht Petrus als eine besondere Person eine besondere Gewalt übertragen bekam,
sondern dass das, was Christus zu Petrus sagte, das sagte er zu allen Jüngern,
so dass auch das, was er Petrus gab, das gab er der ganzen Kirche, allen wahren
Gläubigen9. (S. 37)
Diese Kirchengewalt ist eine einzigartige
Gewalt, das sie allein durch den Dienst des Wortes ausgeübt wird, völlig
unterschieden von der weltlichen Gewalt, die das Schwert verwendet. Mit dieser
Gewalt ist der Kirche das Evangelium Christi gegeben, das verkündet, dass wir
Vergebung der Sünden haben frei um Christi willen, damit Hilfe und Trost gegen
alle Sünde und ein schlechtes Gewissen10, das in privater wie öffentlicher
Absolution den verzweifelten Herzen Christi Vergebung zueignet. Darum sind wir
an Wort und Sakrament gewiesen und sollen Trost nicht in uns suchen, sondern
allein in den Gnadenmitteln Christi.
Die Kirche übt diese Kirchengewalt unter
anderem dadurch aus, dass sie Diener am Wort beruft, denn Gott sendet und
beruft Prediger nicht durch Engel oder irgendeine höhere Gewalt, sondern durch
seine Kirche, seine liebe Braut11. Darum üben Pastoren die öffentliche
Verwaltung von Wort und Sakrament nicht aus eigener Machtvollkommenheit aus,
sondern durch die Gewalt und Befehl der Kirche, die diese öffentliche
Verwaltung der Gnadenmittel den Dienern am Wort überträgt. (S. 33)
Es ist daher Gottes Befehl und Auftrag an
seine Kirche, an das Priestertum aller Gläubigen, das Evangelium Christi der in
Sünde gebundenen Menschheit zu verkündigen. Und Gott der HERR hat dazu seiner
Kirche auch verheißen, ihr qualifizierte Männer für das heilige Predigtamt zu
geben, die durch die Ortsgemeinden in den Dienst am Wort berufen werden sollen.
Der Kirche Christi insgesamt (Universalkirche) wie auch jeder Ortsgemeinde
gehört diese Gewalt unmittelbar, sie bekommt sie nicht erst durch besondere
Personen, Papst, Bischöfe, Pastoren. Umgekehrt aber empfangen diejenigen, die
im Dienst des Wortes und der Sakramente stehen, diese Gewalt von den Gemeinden
durch die Berufung übertragen. Das heilige Predigtamt in der Ortsgemeinde und
Mission (pastoral office) besteht aufgrund des Befehles Gottes; aber es wird
übertragen durch das Priestertum der Gläubigen, das der wahre und einzige
Inhaber aller geistlichen Gaben ist. (S. 34)
Durch das Wort hat die Kirche Christi
alles. Darum muss sie unbedingt darauf achten, dass sie das Wort rein und
unverfälscht erhält. Denn das Reich Gottes kommt zu uns durch das Wort. Darum
ist die Kirche Christi Jüngerschaft, die zu seinen Füßen sitzt und auf sein
Wort hört, damit sie weiß, wie sie alles recht richten und ausrichten soll.
Dabei ist das Wort, das in der Kirche verkündigt wird (wenn es das rechte Wort
ist), nicht eines Menschen Wort, sondern das Wort des lebendigen Gottes; Er
tauft, Er absolviert, Er ruft zum Glauben. (S. 35)
Darum ist das Wort das Herzstück der
Kirche; um das Wort versammelt sie sich, lebt und atmet durch das Wort. Es geht
dabei nicht um Zeremonien, Bräuche, Traditionen. (S. 36) Die Kirche wird durch
das Wort Gottes geboren, ist creatura verbi. Das Wort macht die Kirche, nicht
umgekehrt die Kirche das Wort. Die Kirche ist darum unter dem Wort. (S. 38)
Das Wort kündigt nicht nur Vergebung an,
verheißt nicht nur Vergebung, sondern durch den Glauben hat der Christ
die Vergebung der Sünden aufgrund des Evangeliums im Wort, in der Taufe, im
Abendmahl. Die Gnadenmittel eignen die Vergebung der Sünden zu, händigen Gottes
Gnade und Leutseligkeit dir aus, damit du gewiss sein kannst, dass Gott dir
wohl gesonnen ist in Christus. (S. 37)
Im Neuen Testament haben wir, im
Unterschied zum Alten Testament, nicht nur die Ankündigung, dass die Gläubigen
ein königliches Priestertum sein sollen, was aber, 2. Mose 19, das Volk nicht
ausüben wollte, vielmehr Mittler forderte, die es in den Leviten und im
Priestertum bekam, sondern mit der Ausgießung des Heiligen Geistes sind die
Gläubigen Priester Gottes. Jeder Gläubige hat damit die Schlüsselgewalt. In der
Kirche des Neuen Testamentes gibt es deshalb, im Unterschied zum Alten
Testament, keinen besonderen „geistlichen Stand“ mit besonderen Rechten und
Vollmachten. Darum hat auch eine Gemeindeversammlung, aufgrund des Priestertums
aller Gläubigen, das volle Recht und die Vollmacht, aus göttlichem Recht, alle
Dinge, die die Kirche betreffen, zu behandeln, besonders, was die Kirchengewalt
und damit die Gnadenmittel angeht12. Als Inhaber der Schlüsselgewalt ist damit
aber auch jeder Christ verantwortlich für die Verkündigung des Wortes Gottes,
die Absolvierung des gefallenen Bruders, die Berufung von Dienern an Wort und
Sakrament, die Ausbreitung des Reiches Gottes durch das Wort. Damit kann es im
Neuen Testament keinen dem Alten Testament vergleichbaren besonderen
Priesterstand mehr geben.
Im Zentrum des Wirkens der Kirche steht
damit der Umgang mit dem Wort Gottes, die Verkündigung von Gesetz und Evangelium.
(S. 38) Durch die Verkündigung des Wortes Gottes wird die Kirche gebaut. In
Wort und Sakrament sollen wir Gott suchen13. Dazu dient der Gottesdienst.
Aber all das, was Christus in Wort und
Sakrament anbietet, darreicht und zueignet wird allein durch den Glauben recht
ergriffen, angeeignet. Und darum geht es auch, denn das Reich Gottes besteht
nicht in äußeren Dingen, sondern im Glauben. (S. 40)
Darum aber kann es auch außerhalb dieser
wahren Kirche, der verborgenen Gemeinschaft des Glaubens, dem Leib Christi,
kein Heil, keine Rettung geben.
C.F.W. Walther beschreibt die Vollmacht,
die Christus seiner Kirche gegeben hat, in seiner 4. These:
Diese
wahren Kirche der Gläubigen und Heiligen ist es, welcher Christus die Schlüssel
des Himmelreichs gegeben hat, und sie ist daher die eigentliche und alleinige
Inhaberin und Trägerin der geistlichen, göttlichen und himmlischen Güter, Rechte,
Gewalten, Ämter usw., welche Christus erworben hat, und die es in seiner Kirche
gibt.
Und über die Kennzeichen der Kirche in der
5. These:
Obwohl
die wahre Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes ihrem Wesen nach unsichtbar ist,
so ist doch ihr Vorhandensein (definitiv) erkennbar, und zwar sind ihre
Kennzeichen die reine Predigt des Wortes Gottes und die der Einsetzung Christi
gemäße Verwaltung der heiligen Sakramente.
4. Die Kennzeichen der Kirche
Die
Existenz oder Gegenwart der Kirche wird durch ihre Kennzeichen bezeugt, Wort
und Sakrament. Matth. 4,26.27; 13,38; Jes. 55,10-11; Matth. 28,18-20; 1.
Kor. 10,17; 12,13. Weil Gottes Wort nicht leer zurückkehrt, Jes. 55,10-11,
darum können wir gewiss sein, dass dort, wo es regelmäßig verkündigt wird, auch
an Christus Gläubige sind (Kirche im eigentlichen Sinne oder verborgene
Kirche). Diese Kennzeichen begründen aber nicht die Kirche, denn dies macht
vielmehr der rechtfertigende Glaube. Die Kirche ist die Schar der an Christus
Gläubigen. Die Kennzeichen der Kirche machen die Kirche (im eigentlichen Sinne)
auch nicht sichtbar. Aber ihre Kennzeichen zeigen an, wo die Kirche zu finden
ist, denn Gottes Wort kann nicht ohne
Gottes Kirche sein. (S. 46)
Andere Kennzeichen dagegen kennt die Kirche
nicht. Die von anderen angeführten, wie besondere Gnadengaben, wie Heilung,
Zungenrede; Heiligkeit oder vollkommenes Leben; apostolische Sukzession durch
Handauflegung; einheitliche Organisation und Hierarchie; ökumenische
Superkirche, sind nicht biblisch, sondern menschliche Erfindung. Nur das kann
wirklich ein Kennzeichen der Kirche sein, das den rechtfertigenden Glauben
schafft, nährt und erhält. Und das sind allein Wort und Sakrament. Sie haben
ihre Kraft in sich selbst, aufgrund Christi Einsetzung, Befehl und Verheißung,
weil der Heilige Geist in ihnen wirkend gegenwärtig ist. Darum ist Gottes
Kirche da, wo immer Gottes Wort erschallt14 (S. 47).
Die Kirche kann also betrachtet einmal nach
ihrer eigentlichen oder inneren Natur, als die (verborgene) Gemeinschaft der an
Christus Gläubigen, dann gemäß ihrer äußeren Gemeinschaft, der äußeren
Versammlung um Wort und Sakrament, zu der aber Gläubige wie Ungläubige gehören.
Auch da ist noch die Gegenwart der Kirche im eigentlichen Sinne zu glauben, wo
zwar das Wort Gottes nicht mehr rein und lauter verkündigt wird, aber das
Evangelium in seinem Kern noch im Schwange geht (S. 49 f).
Nicht der Mensch kann sich in irgendeiner
Weise zu Gott aufschwingen, sondern vielmehr kommt Gott zu uns mittels der von
ihm geordneten Gnadenmittel, Wort und Sakrament. Gott kann daher auch nirgend
anders von uns gefunden werden – soll daher auch nirgend anders von uns gesucht
werden – als eben in Wort und Sakrament (S. 51). Und das heißt: Wo Gottes Wort
rein verkündigt, wo Taufe, Abendmahl und Absolution gemäß Gottes Ordnung
verwaltet werden, da ist gewiss Gottes Volk und damit Gottes Kirche, da ist der
Himmel offen15 (S. 52.53). Denn, wo Gottes Wort gelehrt
wird, da ist Glauben, und wo Glauben ist, da sind solche, die Gottes Volk sind.
Wo Gott gepriesen und sein Wort verkündigt wird, da ist der Tempel Gottes, da
ist dann die Kirche Jesu Christi, und sei es unter freiem Himmel. (S. 53) Die
Gemeinde Jesu Christi wird allein durch das Wort gebaut, nicht durch Zwang oder
Gewalt (S. 54).
Wo aber Gottes Wort verachtet wird, da
zieht der HERR auch seinen Segen ab, nimmt sein Wort und seine Gnade hinweg.
Denn Gott regiert durch sein Wort, in Gesetz und Evangelium: Das Gesetz wirkt
Erkenntnis unser Sündenverdorbenheit, Verlorenheit und zerbricht alle
Selbstgerechtigkeit; das Evangelium aber heilt uns vom Sündenverderben durch
den Glauben an den Heiland der Welt Jesus Christus. Nur durch die rechte
Unterscheidung von Gesetz und Evangelium kann die Rechtfertigungslehre rein
erhalten bleiben (S. 54.56). Darum ist die wahre Kirche die Kirche des reinen
Wortes und der unverfälschten Sakramente und achtet auf das Genaueste, dass sie
Gesetz und Evangelium recht unterscheidet, aber auch den Gebrauch des Gesetzes
für das christliche Leben nicht vergisst. Im Gesetz ist keine Hoffnung, keine
Erlösung für den Sünder, sondern allein im Evangelium, allein aus Gnaden (S.
58). Nichts kann und darf an die Stelle von Gottes Wort treten, keine
Menschenlehre oder „Wissenschaft“, sondern die Braut Christi hört allein auf
die Stimme ihres Bräutigams. Hirtendienst in der Gemeinde Jesu Christi tun
heißt daher, die Stimme des guten Hirten verkündigen. Daran allein hält sich
die Gemeinde des HERRN, auch wenn die Stimmen laut werden, die dies für eine
harte, eine eigenartige, eine langweilige Rede halten und sich dem Zeitgeist
anpassen, an das, nachdem dem natürlichen Menschen die Ohren jucken (S. 55).
Die wahre Kirche sucht daher nicht nach
einem „inneren Wort“ in sich selbst, nicht nach besonderen „Erfahrungen“ oder
„Offenbarungen“, sondern allein Gottes Wort, hält sich darum allein an die
Heilige Schrift als dem offenbarten Gotteswort, denn daran hat Christus seine
Gemeinde gebunden. Wenn die Gemeinde Jesu Christi von diesem Wort sich löst,
dann ist sie verloren. Allein die Bibel ist des Heiligen Geistes Buch; darum
hört die Gemeinde auch auf keinen Engel oder wer sonst immer anderes ihr
bringen will (S. 56). Denn in ihm hören wir Gottes Stimme, hören wir Gott
selbst – und wenn wir ihn hören und ihm gehorchen, so ehren wir den wahren,
lebendigen Gott. Wer aber falsche Lehre bringt, der greift Gott selbst an in
seiner Majestät (S. 60).
Die Existenz und der Fortgang der Gemeinde
Jesu Christi beruht daher auch nicht auf menschlicher Macht, menschlichem
Wirken, menschlichen Anstrengungen, sondern auf Gott und seinem Wort und
Sakrament allein. Das gilt es anzuerkennen und zu diesen Gnadenmitteln Gottes
nicht andere (menschliche) Mittel hinzuzufügen, es sei nun besondere Musik,
Theater, Psychologie, Wissenschaft oder was sonst, um die Menschen
anzusprechen, anzureizen, ihren „gefühlten Bedürfnissen“ entgegen zu kommen (S.
62).
Die Aufgabe der Gemeinde Jesu
Christi, das Anliegen des Heiligen Geistes ist, dass Menschen errettet
werden aus Sünde und ewigem Tod und Kinder Gottes werden und Erben des ewigen
Lebens. Es geht um den Bau des Reiches Gottes und dass des Teufels Reich
zerstört werde (S. 64).
Wohl gibt es noch weitere Zeichen, die auf
die Gegenwart der Gemeinde Jesu Christi hindeuten können, aber diese Zeichen
sind nicht eindeutig, da sie auch in der Welt vorhanden sein können. Allein
Wort und Sakrament sind die eindeutigen Kennzeichen der Gemeinde Jesu Christi.
Alle weiteren Merkmale sind ihnen nachgeordnet und nur in Verbindung mit ihnen
von Wert, wie Heiligung, Kreuz, Anfechtung, Verfolgung, Gebet, Diakonie, gute
Werke16
(S. 64).
Im Zentrum steht das Wort. Darum ist jede
Ortsgemeinde daran gebunden, das heilige Predigtamt oder den öffentlichen
Dienst des Wortes und der Lehre in ihrer Mitte aufzurichten. Das Recht, ins
heilige Predigtamt zu berufen, kommt jeder Ortsgemeinde, kommt dem Priestertum
der Gläubigen, jedem Christen, zu, 2. Tim. 2; Apg. 18,24 ff.; 1. Kor. 14,30;
Tit. 1,5 ff. Wenn dies aber aufgrund besonderer äußerer Umstände nicht möglich
sein kann, so soll ein Hausvater die Seinen versammeln, die Bibel und Predigt
mit ihnen lesen und selbst taufen. Und wenn sie auch das heilige Abendmahl
nicht sollten halten können, so ist doch die rechte Gemeinde Jesu Christi dann
da, denn im Unterschied zum Wort ist das heilige Abendmahl nicht absolut heilsnotwendig17.
5. Die Eine Kirche und die Kirchen
Es
ist Gottes Wille und Ordnung, dass Christen sich zusammenschließen und
Ortsgemeinden bilden. Solche
Ortsgemeinden werden völlig mit Recht als „Kirche“ bezeichnet um der Gläubigen
in ihrer Mitte willen. Sie existieren, damit die Christen gemeinsam
Gottesdienst feiern können, das öffentliche Predigtamt aufrichten, christliche
Zucht üben, die christliche Lehre überwachen und Mission unter den
Nichtgläubigen in der Nähe und Ferne treiben. Gegründet sind die Ortsgemeinden in all ihrer Arbeit auf den
Gnadenmitteln, dem Evangelium in Wort und Sakrament. (S. 70) Gottesdienst und Gebet sind dabei der
Pulsschlag der Kirche am Ort. (S. 86)
Die Ortsgemeinde als äußere Versammlung um
Wort und Sakrament ist dabei ein gemischter Haufen, das heißt, Gläubige wie
auch Scheinchristen und Heuchler gehören dazu. Deshalb kommt solch einem Haufen
die Bezeichnung „Kirche“ nur synecdoche zu, nämlich um der Gläubigen in ihrer
Mitte. Darauf beziehen sich auch Jesu Gleichnisse von den faulen Fischen im
Netz, Matth. 13,48-50, den fünf klugen und den fünf törichten Jungfrauen,
Matth. 25,1-13, und der königlichen Hochzeit, Matth. 22,1-14. (S. 70) Bei denen
aber, die durch das Wort wiedergeboren sind, folgt darauf auch die Erneuerung,
also ein geheiligtes Leben, das sich zeigt in Dingen wie dem Bekenntnis zum
HERRN, in Taten der Liebe, im geduldigen Tragen des Kreuzes, wiewohl auch sie
nicht vollkommen sind, sondern Sünder und Gerechtfertigte zugleich. (S. 87)
Die Aufgabe, die die Ortsgemeinde von Gott
bekommen hat, ist die, die Schlüssel, also Wort und Sakrament treu in
Verantwortung vor Gott zu verwalten. Sie hat in diesem Zusammenhang nicht die
Aufgabe, eine „Gemeinde der Reinen“ oder eine „Gemeinde allein aus Gläubigen“
zu bilden, weil dies unmöglich ist, denn allein der HERR kennt die Seinen, 2.
Tim. 2,19. (S. 70.90) Es ist daher falsche Lehre, wenn jemand behauptet, das
könne keine rechte christliche Gemeinde sein, in der noch Sünder oder gar
unbekehrte Sünde zu finden sind. (S. 73)18 Aber christliche Ermahnung und Kirchenzucht
muss in der Gemeinde geübt werden, nicht, um den Sünder zu verletzen, sondern
zum Wohl der Gemeinde und des Sünders, dessen Umkehr immer das Ziel bleibt. Das
ist etwas, was keineswegs nur die Diener am Wort angeht, sondern, wie auch das
Beurteilen der Lehre, die gesamte Gemeinde, alle Jünger Jesu Christi. (S. 91)
Sündenbekenntnis und Absolution sind dabei
große Schätze der Gemeinde Jesu Christi. Um sie zu verwalten hat sie die
Institute der allgemeinen Beichte und Absolution im Gottesdienst wie der
privaten Beichte und Absolution im persönlichen Umgang eingerichtet. (S. 91 f.)
Es ist wichtig, dass die örtliche Gemeinde
ihre Freiheit wahrt und sich nicht von anderen Einrichtungen diese nehmen
lässt. Niemand darf der Gemeinde über Gottes Wort hinaus irgendwelche
verbindlichen Gesetze oder Ordnungen auferlegen, sondern nur die Gemeinde
selbst kann ihre Angelegenheiten regeln und sich Ordnungen geben. (S. 91)
Das, was die Ortsgemeinde als äußere
Versammlung ausmacht, das ist das Versammeltsein um Wort und Sakrament, wodurch
der rettende Glaube geweckt wird. (S. 75) So finden wir sie schon im Alten
Testament, bei Adam, Seth, Enos, dann besonders bei Abraham, wo Hausaltäre und
Zelte die ersten Kirchengebäude waren.19 Es ist durch Gottes Wort allein, dass die
Kirche heilig ist, denn der Glaube wird durch das Wort des Evangeliums erweckt
und hängt allein am Wort. (S. 78)
Von
der christlichen Kirche wird in der Schrift auch noch in einem weiteren Sinne
gesprochen, nämlich als der Gesamtheit aller, die den christlichen Glauben
bekennen. Auch hier wird einer äußeren Menge der Titel „Kirche“ nur
synecdoche zugesprochen, also nur um der wahrhaft Gläubigen in ihrer Mitte.
Während
die Ortsgemeinde und das öffentliche Predigtamt in ihr iure divino, nach
göttlichem Recht, an den verschiedenen Orten existieren, bestehen größere
Einrichtungen, wie Kirchenkörper, Synodalverbände, nach menschlichem Planen,
menschlicher Übereinkunft, iure humano. Diese größeren Verbände können
einem guten Zweck dienen, besonders der Gemeinschaft des Glaubens, dem Bewahren
der reinen Lehre, der Ausbildung bibeltreuer Prediger, der Zusammenarbeit in
Schul- und Missionsarbeit. Dennoch finden wir nirgends in der Schrift eine
Ordnung oder Befehl Gottes, solche Organisationen zu bilden, viel weniger
irgendwelche Verfassungsordnungen oder Strukturanweisungen dafür. Diese
größeren Einrichtungen gehören also vielmehr in den Bereich der christlichen
Freiheit; es gibt keinen göttlichen Befehl, dass sie gebildet werden müssten
oder dass eine Ortsgemeinde ihnen angehören muss.
Die Gemeinschaft von Ortsgemeinden, die
einig sind in Lehre und Praxis, ist nicht nur wünschenswert, sondern Gottes
Ordnung, Eph. 4,1-3. Darum werden die Ortskirchen auch immer nach Wegen suchen,
wie sie diese Gemeinschaft auch betätigen können; aber welche Wege sie dabei
gehen, auch ob sie dazu Organisationen wie Synodalverbände bilden oder nicht,
steht alles in christlicher Freiheit. Der Begriff der Ortsgemeinde würde völlig
falsch und schriftwidrig verstanden, wenn man in ihr nur einen Mikrokosmos
eines größeren Kirchenkörpers sähe, der der notwendige Makrokosmos wäre.
Die Ortsgemeinde ist vielmehr vollständig
und ganz und gar „ekkleesia“, „Kirche“, wie es die Schrift lehrt, denn sie ist
die Versammlung der Gläubigen um Gottes Wort, und richtet das heilige
Predigtamt in ihrer Mitte auf, indem sie einen Mann oder mehrere Männer gemäß
dem Willen Gottes beruft zum Dienst am Wort und Sakrament. Die Gemeinde ist
frei, souverän in der Erfüllung ihres gottgegebenen Auftrages und bekommt weder
ihre Autorität noch ihre Aufgaben von einer größeren Kirchenorganisation,
sondern allein unmittelbar von Christus. Die Autorität und Aufgaben dagegen,
die übergemeindliche Einrichtungen haben, die haben sie allein aufgrund dessen,
dass sie ihnen von den Ortsgemeinden übertragen wurden, die dann auch durch
diese Einrichtungen wirken. (S. 71)20
So, wie Gemeinden größere,
übergemeindliche, Einrichtungen bilden können, um dem Auftrag Gottes, der
Verwaltung von Wort und Sakrament, besser nachkommen zu können, so können sie
auch kleinere, innergemeindliche Kreise bilden, die besonderen Aspekten dieses
Auftrages nachkommen.
Die Eine heilige christliche Kirche, die
Una sancta ecclesia, kann und darf unmöglich mit einem äußeren Kirchenkörper
gleichgesetzt werden, denn die Una sancta ecclesia ist die Gesamtheit aller
wahrhaft Gläubigen, Wiedergeborenen, während jeder äußeren Versammlung auch
Heuchler und Scheinchristen beigemischt sind. (S. 72)
Ebenso wenig darf einer äußeren
Versammlung, die zwar Irrlehren duldet, aber in deren Mitte doch das
Evangelium, wenn auch schwach, noch im Schwange ist, die etwa die Taufe in
Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes noch hat und
Textlesungen aus der Bibel, das Kirchesein abgesprochen werden, wenn auch nur
wenig Gläubige in ihr sein mögen und sie umgeben sind von Irrlehrern, Tyrannen
und Wölfen.21 Denn die Kraft der Gnadenmittel ist nicht
abhängig von denen, die sie verwalten, sondern von der Befehl und Einsetzung
durch Christus.22
Die Grundsituation der Kirche als der
Gemeinde Jesu Christi in dieser Welt ist diejenige des Kampfes, des
Angefeindetseins, der Verfolgung, wie es angefangen hat in den Tagen Kains und
weitergehen wird bis Jesu Wiederkunft zum Jüngsten Gericht. Dabei geht die
Arbeit Satans darauf, falsche Kirchen aufzurichten und die rechtgläubige Kirche
in die falschgläubige hineinzuziehen (wie es jetzt insbesondere unter den
Schlagworten der Union, der Allianz und der Ökumene, gerade auch der
„Bekenntnisökumene“ geschieht).
Alles nun, was mit der Liturgie, den
kirchlichen Tagen und Zeiten zusammenhängt, ist nicht aus göttlicher Ordnung,
sondern in christlicher Freiheit, kommt aus menschlicher Übereinkunft. (S. 86)
6. Kirchengemeinschaft
Christi
ekkleesia ist eine, die eine heilige christliche Kirche aller Gläubigen, die
Gemeinschaft der Heiligen. Auch die äußere Situation der Kirche Christi in
der Welt, dass sie geteilt ist in verschiedene Denominationen, zerstört diese
Einheit und Einsheit der Kirche Jesu Christi nicht. Die Kirche Jesu Christi im
eigentlichen Sinne (stricte dicta) umfasst alle Gläubigen, aber auch nur
die Gläubigen. Die Kirche, wie wir sie dagegen sehen, die Kirche im weiteren
Sinne (late dicta), ist nicht eine völlig getrennte Einheit von der Kirche im
eigentlichen Sinne, sondern umfasst nicht nur die wirklich an Jesus Christus
Gläubigen, sondern alle, die sich zum christlichen Glauben bekennen, also auch
Heuchler und Scheinchristen. In ihr treten deshalb auch falsche Lehren auf, die
ja notwendig zu den Trennungen in der äußeren Christenheit führen müssen. Aber
die eine wahre Kirche Jesu Christi bleibt erhalten, denn ihr Wesen, ihre
Grundlage sind die wahren Gläubigen, die gereinigt sind durch das Blut Christi.
Rechtgläubigkeit,
Orthodoxie, Bibeltreue ist keine Wahlmöglichkeit, liegt nicht im Bereich der
christlichen Freiheit, sondern ist Gottes Forderung an seine Kirche auf Erden,
ist seine Grundordnung für die christliche Kirche. Falsche Lehren
missfallen dagegen Gott, widersprechen seinem Willen, sind Rebellion gegen
Gott. Christliche Gemeinden und Gemeindeverbände müssen allen Eifer daran
setzen, dass sie „beständig bleiben in der Apostel Lehre“ (Apg. 2,42), darum
ringen, dass sie in allen Artikeln fest bleiben in der von Gott in seinem Wort
vorgegebenen reinen Lehre, frei von allen Abweichungen, Abirrungen,
Veränderungen. Das ist der Wille Gottes. (S. 100) Rechtgläubigkeit ist da noch
nicht oder nicht mehr vorhanden, wo zwar juristisch die Gemeinde oder der
Gemeindeverband sich zur Heiligen Schrift und den lutherischen Bekenntnissen
bekennen, aber die öffentliche Lehre auf Kanzel, Katheder, in den Zeitungen,
Büchern und sonstigen Medien dieser Gemeinschaft auch andere Lehrauffassungen
zulässt. Rechtgläubigkeit meint immer auch die Lehre, die öffentlich tatsächlich
verbreitet wird. Rechtgläubige Kirche ist da, wo Gottes Wort rein und lauter
gelehrt, verkündigt wird und die Sakramente schriftgemäß verwaltet werden. (S.
103.117 f.)
Allein auf der Grundlage der Heiligen
Schrift kann eine Kirche bzw. ein Kirchenverband rechtgläubig sein, denn allein
die Heilige Schrift ist inspiriert, nicht die Kirche selbst. Darum ist eine
Erneuerung der Kirche auch nur möglich auf der Grundlage der Heiligen Schrift.
(S. 112)
Eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband
verlieren nicht augenblicklich ihre Rechtgläubigkeit, wenn gelegentlich falsche
Lehre oder Praxis auftauchen, wenn diese nur sogleich bekämpft werden und
keinerlei Berechtigung erhalten.
Auch falschgläubige Kirchenkörper können
noch recht als christliche Kirche angesprochen werden, solange die primären
Fundamentalartikel noch im Schwange gehen, auch wenn es gegen Gottes Wille ist,
dass sie in anderen Bereichen falsche Lehre dulden und es somit auch gegen
Gottes Wille ist, dass falschgläubige (dazu gehören auch gemischtgläubige, in
denen sowohl wahre wie auch falsche Lehre geduldet werden) Kirchenkörper
existieren. Es ist vielmehr der Wille Gottes, Röm. 16,17.18; 2. Kor. 6,14-18;
1. Joh. 4,1-3; 2. Joh. 8-11, dass die Christen fliehen aus den falschgläubigen
Gemeinden und Kirchenkörpern, dass sie weichen von ihnen, ausgehen aus ihnen,
sich von ihnen trennen und nur dort Gemeinschaft suchen, wo Gottes Wort und
Sakrament rein und unverfälscht verwaltet werden. Zur Seligkeit absolut
notwendig ist zwar allein dies, dass ein Mensch zur verborgenen Gemeinschaft
des Glaubens gehört, nicht die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kirchenkörper.
Aber falsche Lehre ist gefährlich für die Seele, und gegen Gottes Willen –
darum soll man sie fliehen. (S. 101.107)
Wenn auch also die Zersplitterung der
christlichen Kirche nicht dem Willen Gottes entspricht, so entspricht es ebenso
wenig dem Willen Gottes, diese Zersplitterung durch Union, Allianz, Ökumene,
Einheit in versöhnter Verschiedenheit zu „beseitigen“, also durch die äußere
Vereinigung von Kirchenverbänden oder Christen unterschiedlicher Bekenntnisse
oder die Gemeinschaft von Kirchenverbänden ohne Einheit in der Wahrheit, ohne
dass tatsächlich zuvor völlige Übereinstimmung in allen Artikeln der vorgegebenen
biblischen Lehre erreicht wurde. Gottes Wille ist die Einheit in der Wahrheit.
Alles andere ist gegen Gottes Ordnung. (Gal. 1,2; 5. Mose 13,1-3;
Matth. 7,15; 24,23-24; Apg. 20,30-31; Röm. 16,17.18; 1. Kor. 10,18.21; 2. Kor.
6,14-18; Gal. 5,9; Tit. 3,10.11; Matth. 10,32.33;
Luk. 9,26; Röm. 9,10; 1. Kor. 1,10-13; Eph. 4,3-6; 1. Joh. 2,19; Apg. 2,42-47).
(S. 101) Es ist daher gegen Gottes Willen, wenn ein bis dahin rechtgläubiger
Kirchenverband Gemeinschaft mit denen aufrichtet, mit denen keine völlige Übereinstimmung
in der Lehre besteht oder sich gar Gemeinden, Kirchenverbände zusammenschließen
ohne diese völlige Einheit in der Wahrheit. Um der Wahrheit willen ist es daher
nicht nur möglich, sondern sogar geboten, sich von denen zu trennen, die sich
von der biblischen Wahrheit getrennt haben. Denn es darf keinerlei Kompromisse
im Blick auf die Wahrheit geben. Das ist der Wille Christi. (S. 102.109)
Da aber, wo tatsächlich die völlige
Übereinstimmung in der Lehre und daraus folgenden Praxis vorhanden ist, ist die
Gemeinschaft vorgegeben und darf nicht verweigert werden. Das wäre sonst
sündlicher Schismatismus. Das heißt aber nicht, dass solche kirchliche
Gemeinschaft auch organisatorisch ausgedrückt werden muss. Wir kennen in der
Bibel keinerlei kirchliche Organisation über den Ortsgemeinden. Sie allein sind
iure divino, haben Gottes Mandat. Alle weiteren christlichen Gemeinschaften
kommen aus menschlicher Übereinkunft. (S. 101 f.)
Wenn die evangelisch-lutherische Kirche
(soweit sie treu zu Schrift und Bekenntnis steht) für sich in Anspruch nimmt,
rechtgläubige Kirche zu sein, so sagt sie damit nicht, dass sie die allein
seligmachende Kirche sei oder dass es außer ihr keine Gläubigen geben könne,
sondern, dass ihre öffentlich verkündete, bezeugte Lehre in völliger
Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift steht. (S. 103)
Jeder Christ ist daher aufgefordert, nur
solch einer Gemeinde anzugehören, nur mit denen Gemeinschaft zu haben, die
rechtgläubig sind, das heißt, wo Gottes Wort rein und unverkürzt gelehrt wird
und die Sakramente schriftgemäß verwaltet werden. Er darf darum auch nur dort
das heilige Abendmahl empfangen. (S.107 f.)
Zur ewigen Seligkeit absolut notwendig, das
darf nie vergessen werden, ist allein die Gliedschaft in der Kirche als der
verborgenen Gemeinschaft des Glaubens, nicht die Gliedschaft in einem
bestimmten Kirchenkörper. Aber die Gliedschaft in einem falschgläubigen
Kirchenkörper kann zu einer Gefahr für die Seligkeit werden. Die bloße
Gliedschaft aber in einem rechtgläubigen Kirchenkörper ohne den rettenden
Glauben an Jesus Christus bringt keine Seligkeit. (S. 108)
Auch innerhalb falschgläubiger
Kirchenkörper, in denen das Evangelium noch in seinen Grundzügen im Schwange
geht, gibt es noch wiedergeborene Christen. (S. 110)
C.F.W. Walther bezeugt dazu in der achten
und neunten These:
Obgleich Gott sich da, wo Gottes Wort nicht
ganz rein gepredigt wird und die heiligen Sakramente nicht völlig der
Einsetzung Jesu Christi gemäß verwaltet werden, eine heilige Kirche der
Auserwählten sammelt, wenn da Gottes Wort und Sakrament nicht gar verleugnet
wird, sondern beides wesentlich bleibt; so ist doch ein jeder bei seiner
Seligkeit verbunden, alle falschen Lehrer zu fliehen und alle irrgläubigen
Gemeinden oder Sekten zu meiden und sich hingegen zu den rechtgläubigen
Gemeinden und ihren rechtgläubigen Predigern zu bekennen und resp. zu halten,
wo er solche findet. (These 8)
Zur Erlangung der Seligkeit unbedingt
notwendig ist nur die Gemeinschaft mit der unsichtbaren Kirche, welcher
ursprünglich allein alle jene herrlichen, die Kirche betreffenden, Verheißungen
gegeben sind. (These 9)
(wird fortgesetzt)
Von
Eugene F. Klug
Übersetzt von Roland Sckerl
(Originaltitel: Authority in
the Church: A Lutheran Perspective. Concordia
Theological Quarterly. Vol. 57, No. 1-2, 1993. S. 95-103)
Dieses
Referat wurde auf der zweiten Sitzung der Serie II (1985-1987) der lutherisch-methodistischen
Gespräche1 vorgetragen. Die
Diskussion in dieser Serie drehte sich um die Lehre und Praxis jeder Kirche im
Hinblick auf episcope (Aufsicht) und episcopos (Aufseher, Bischof, Pastor) in
den Kirchen. Der Verfasser dieses speziellen Beitrages zu der Diskussion
versuchte, Walthers (und vor allem zuerst Luthers) Ausführung der Schriftlehre
zu diesem Thema darzulegen, welche, natürlich, eine andauernde Bedeutung für
das Leben der Kirche hat. [Alle Teile in eckigen Klammern sind Zusätze durch
den Übersetzer.]
Die Kirche, ganz einfach definiert, sind
„die heiligen Gläubigen und die Schäflein, die ihres Hirten Stimme hören“
(Schmalkaldische Artikel, III, XII). Luther befand sich genau auf der Linie der
Schrift mit dieser völlig ungekünstelten, geradlinigen Erklärung der Grenzen
der Kirche, der Gemeinde der Gläubigen, unter denen kein Pseudo-Schaf sein
kann. Der Erzhirte, der HERR Jesus Christus, weiß ganz bestimmt, wer die Seinen
sind (Joh. 10,27-29; 11,51-52; 15,6; Röm. 8,9; 1. Kor. 3,15-17; Eph. 1,22-23;
5,23-27; 1. Joh. 2,19). In seinem bekannten Aufsatz von 1539, Von den Konzilien und Kirchen, pocht
Luther darauf, dass dies eine Wahrheit ist, die jedes siebenjährige Kind weiß.
So hat also die Natur der Kirche mit
Menschen zu tun. Christus ist das einzige Haupt und HERR (Sovereign) der
Kirche. Aufgrund ihrer Natur ist die Kirche eine geistliche Gemeinschaft, die
über alle Zeiten und Orte geht. Keine weltliche Beziehung (Familie, Rasse oder
Nation), noch irgendeine nur äußerliche Bindung, noch Gemeinschaft um
vorgegebene Riten oder äußere Dinge, sondern allein der persönliche Glaube
macht Menschen zu Gliedern Christi, und
damit von Christi mystischem Leib und der Kirche [Apg. 5,14].
Was Christen im Glaubensbekenntnis
bekennen, „Credo … unam, sanctam, catholicam et apostolicam ecclesiam“ (Ich
glaube die eine, heilige, allgemeine und apostolische Kirche), ist in jedem
Punkt wahr aufgrund dessen, was Christus für seine Kirche getan hat. Sie ist
eine, numerisch und in Einheit des Glaubens und der Hoffnung; sie ist heilig
durch die vollkommene, zugerechnete Gerechtigkeit Christi; sie ist allgemein,
weil sie alle Gläubigen umfasst; sie ist apostolisch, weil sie auf der
apostolischen Lehre gegründet ist.
Der Kirche gehören alle Vollmachten und
Vorrechte, die Christus, der Bräutigam, seiner Geliebten, der Kirche, gegeben
hat. Die Kirche ist das königliche Priestertum, von dem die Schrift spricht [1.
Petr. 2,9]. Ihr gehören alle Rechte, Vorrechte und Verantwortlichkeiten, die
Christus diesem souveränen Körper anvertraut hat [Matth. 18,15-18; Joh.
20,21-23]. Das sind die Schätze der Kirche. Keine Hierarchie, gewiss kein
Einzelner, kein Kirchenkörper als solcher, keine Synode vermittelt zwischen den
königlichen Priestern und Christus. Christliche Gläubige kommen unverzagt in
seine Gegenwart mit vollkommenem Vertrauen auf seine Gnade, mit all ihren
Bitten und all ihren geistlichen Opfern. Die Schlüssel des Reiches Christi,
Wort und Sakrament, sind der Besitz der königlichen Priesterschaft, um
gebraucht und verkündet zu werden. Sie sind keinem besonderen Stand von
„Priestern“ oder Klerus oder Kirchenkörpern oder Päpsten, Bischöfen oder
ähnlichen verliehen worden.
Christus baut seine Kirche. Er macht dies
mit seinem Wort, durch das Evangelium von der Vergebung durch sein sühnendes
Opfer, das um der Sünder willen in der ganzen Welt verkündigt werden soll. So
wird das Wort, zusammen mit der Taufe und dem Abendmahl, zum Kennzeichen der
Gegenwart der Kirche auf Erden. Es wird nie vergeblich gepredigt, sondern wird
aufgrund seiner Verheißung den Zweck erreichen, wozu er es ausgesandt hat [Jes.
55,10-11]. Die Versammlungen der Gläubigen, die um das Wort zusammen kommen, sind
daher nicht zufällig. Es ist der Wille des HERRN, dass Gemeinden, im Neuen
Testament ganz passend Kirchen genannt wegen der Gläubigen, die darin sind,
alle diejenigen, die den Glauben an Christus bezeugen, sich versammeln zum
Gottesdienst, zum Gebet, zur Unterweisung, zu göttlicher Zucht, zur
Gemeinschaft im Abendmahl.
Solche Ortskirchen bestehen aus göttlichem
Willen. Ihnen gehören die Schlüssel. Die Beziehung solcher Ortskirchen zur una sancta, der heiligen christlichen
Kirche aller Gläubigen, ist im Blick auf die Gliedschaft mit-umfassend.
Christus hat nicht zwei Kirchen, obwohl es richtig ist, gleichzeitig von der
unsichtbaren [besser: verborgenen] Natur der Universalkirche zu sprechen, wenn
man von der sichtbaren christlichen Kirche auf Erden spricht. Das sind nicht
zwei Rechtsbereiche. Mit denselben Vollmachten und Rechten, mit denen Christus
die una sancta ausgestattet hat, hat
er auch die Ortsgemeinde in vollstem Maße ausgerüstet2.
Der Dienst des Wortes gehört daher nicht
zuerst einer besonderen Klasse, sondern allen Gläubigen. Jede christliche
Gemeinde hat diese Verantwortung von ihrem HERRN. Eingeschlossen in diese
Vollmachten und Pflichten ist die Notwendigkeit, einen qualifizierten Pastor zu
berufen. Das ist Gottes Wille, und das Amt im engeren Sinne, was sich auf das
öffentliche Pastorenamt bezieht, besteht iure divino, durch Gottes Einsetzung.
Der Pastor kommt in sein Amt aufgrund die Berufung durch die Gemeinde, durch
die auf Christi Befehl hin die Vollmachten des Amtes übertragen werden. So
stehen Gemeinde und Pastor in einer gegenseitigen Beziehung; der Pastor führt
öffentlich die Dinge aus, die allen königlichen Priestern gehören.
Luther sah keinen Konflikt zwischen diesen
zwei Artikeln, der Souveränität des königlichen Priestertums und dem von Gott
eingesetzten Pastorenamt. Sie bildeten eine sehr wunderbare Ellipse, die
Christus für seine Kirche festgelegt hat, wie zwei Pole, um die sich das Leben
der Kirche in von Gott gewollter Symmetrie und Funktion bewegt.
Verbindungen oder Vereinigungen von
Gemeinden in größere Körper können als eine göttliche und nützliche Einrichtung
dargestellt werden. Tatsächlich weist die Darlegung des Neuen Testaments den
Weg, eine weitere Gemeinschaft von Schwesterkirchen zu pflegen,
zusammenzutreten zur gegenseitigen Stärkung und
zu gemeinsamer kirchlicher Arbeit. Die Schrift schweigt jedoch
hinsichtlich der Form, die solche Körper annehmen sollten und vor allem, ob sie
als von Gott befohlen betrachtet werden sollten. Wenn sie auch einem nützlichen
Zweck dienen, so gibt es überhaupt keinen Grund zu behaupten, dass Gott sie
fordert, noch für die Behauptung, dass irgendeiner Person oder einer Gruppe von
Personen die Apostolizität gegeben worden wäre, über solche Körper zu herrschen
oder zu regieren, wie etwa im sogenannten historischen Episkopat [Bischofsamt].
Richtig ist, dass die Einheit der
Universalkirche, der una sancta, ihr
Gegenstück in der sichtbaren christlichen Kirche in dieser Welt haben sollte.
Spaltungen und Schismen in letzterer sind gewiss gegen Gottes Willen, wie auch
der allbekannte Pluralismus christlicher Körper. Diese Spaltungen schmerzen
sicher alle Christen. Sie ringen und beten, dass diese Risse überwunden werden.
Aber die Gemeinschaft im Glauben beruht nun einmal auf wahrer Einheit im
Glauben. Solch ein Band kommt nur aus der Treue zu Christi Wort, kaum aber
durch selbstgebastelte Kirchenstrukturen, die gegründet sind auf dem kleinsten
gemeinsamen Nenner zur Einheit. Einheit in Christi Kirche ist die
Voraussetzung, nicht das Ziel, ökumenischer Anstrengungen.
Grundlegend für lutherische Theologie ist
daher anzuerkennen, dass die Kirche in dieser Welt nichts schaffen kann, um die
Natur der Kirche zu verbessern, die Er ganz und vollkommen geschaffen hat.
Synoden von Gemeinden können gebildet werden, aber sie gehen nicht ipso facto dem Reich Christi voran. Sie
sind freiwillige Organisationen, die iure humano existieren und immer als
solche betrachtet werden müssen. Sie sind Repräsentativkirchen, die den Namen
„Kirche“ in einer übertragenen Weise tragen, aufgrund bestimmter Vollmachten
oder Funktionen, die ihnen durch die Mitgliedskirchen übertragen wurden. Sie
üben keine Herrschaft aus über oder oberhalb der Gemeinden, sondern sind
übergeordnet nur, diese ihnen gegebenen Aufgaben auszuführen, die ihnen durch
die Gemeinden übertragen wurden, welche sie repräsentieren. Die kirchliche
Arbeit, die sie tun, gehört zuerst und grundlegend den Gemeinden, denen sie
dienen. Zusammen kooperieren die Gemeinden, durch solche Synoden als Werkzeug,
in der Kirchenarbeit, nicht zuletzt der Ausbildung qualifizierter Männer für
das öffentliche Amt; aber die Souveränität der einzelnen Gemeinde bleibt auch
bei all dieser Zusammenarbeit bestehen.
Synoden haben daher nur beratende Gewalt,
nicht gesetzgebende, was die inneren Angelegenheiten der Gemeinden angeht.
Gleichzeitig schätzt jede Gemeinde, die ein Mitglied der ecclesia repraesentative oder concordita
ist, die Gemeinschaft und Einheit, die sie in diesem Synodalkörper hat,
arbeitet in der gemeinsamen Mission voll mit und stärkt den brüderlichen Geist,
wirkt zusammen in der Verkündigung des Evangeliums mit Gleichgesinnten. Die
Gemeinde leitet ihre Vollmachten nicht von einer Überkirche ab, welchen Namen
sie auch immer habe, sondern von Christus, der die Schlüssel des Himmelreichs
jeder Gemeinschaft von Gläubigen anvertraut hat.
Es war in Amerika, unter den Garantien des
First Amendment [zur Verfassung]3, dass
lutherische Gemeinden zum ersten Mal die Freiheit hatten, die Grundsätze
auszuführen, oder umzusetzen, die Luther in der Zeit der Reformation im
Gegensatz zu Roms hierarchischem Konzept von Kirche und Amt formuliert hatte.
Jetzt zum ersten Mal waren die einzelnen Kirchen oder Gemeinden frei von der
Dominanz von Regierung und Konsistorien in religiösen Dingen. Es war vor allem
C.F.W. Walther, der, getrieben durch die Auseinandersetzungen gerade über diese
Punkte in seinen eigenen Reihen und geführt durch intensives Studium der
Schrift und Luthers Schriften, in der Lage war, das alte staatskirchliche Joch
abzuschütteln und klar die grundlegenden Grundsätze zu formulieren, die
lutherisches Denken und Handeln in Kirche und Amt charakterisieren4. Die Verfassung des Kirchenkörpers, den
Walther half zu gründen, begrenzte sorgsam die Autorität der Synode:
Die Synode ist in Betreff der Selbstregierung der
einzelnen Gemeinden nur ein beratender Körper. Es hat daher kein Beschluss der
ersteren, wenn selbiger der einzelnen Gemeinde etwas auferlegt als
Synodalbeschluss, für letztere bindende Kraft. – Verbindlichkeit kann ein
solcher Synodalbeschluss erst dann haben, wenn ihn die einzelne Gemeinde durch
einen förmlichen Gemeindebeschluss freiwillig angenommen und selbst bestätigt
hat. – Findet eine Gemeinde den Beschluss nicht dem Worte Gottes gemäß oder für
ihre Verhältnisse ungeeignet, so hat sie das Recht, den Beschluss
unberücksichtigt zu lassen resp. zu verwerfen.5
Der Beweggrund, solch eine synodale
Vereinigung zu bilden, war ein zweifacher: (1.) das Beispiel der apostolischen
Kirche (Apg. 15,1-31); (2.) unser HERR will, dass die Verschiedenheit der Gaben
zu allgemeinem Nutzen sei (1. Kor. 12,4-31). Grundlegend für die angeführten
Zwecke war die uneingeschränkte Verpflichtung, treu an den Artikeln des
christlichen Glaubens festzuhalten, wie sie in der Heiligen Schrift und den
lutherischen Bekenntnissen, wie sie im Konkordienbuch enthalten sind, gelehrt
werden.
Die Gemeinden bleiben die Grundeinheit
innerhalb der Synode, welche, umgekehrt, als eine Erweiterung dieser Gemeinden
angesehen wird, ebenso wie die verschiedenen geographischen Distrikte und Kreise.
Durch diese Strukturen üben die Gemeinden bestimmte Funktionen, über die sie
übereingekommen sind, in den Delegatensynoden aus, die zu diesem Zweck
regelmäßig zusammenkommen. Die Beamten, die auf diesen allgemeinen Synoden
gewählt werden, dienen in Übereinstimmung mit den Pflichten, die ihnen
übertragen wurden, und sie bleiben zu allen Zeiten den Gemeinden, die mit ihren
berufenen Pastoren die Synode bilden, rechenschaftspflichtig.
Das Recht, in allen Dingen zu urteilen und
zu entscheiden, einschließlich Lehrfragen, wird von allen Gliedern der
königlichen Priesterschaft geteilt, Pastoren und Laien gleicher Weise. Dieser
Grundsatz wurde zuerst von Luther klar ausgesprochen, der die Kirche seiner
Tage daran erinnerte, dass Christi Warnung, sich vor falschen Propheten in
Schafskleidern zu hüten, sowohl den Hörern als auch den Predigern gesagt wurde
– zuerst aber vor allen den Hörern. „… doch haben das Recht hierzu auch die
Laien“, hebt Walther hervor, „daher dieselben auch in den Kirchengerichten und
Konzilien mit den Predigern Sitz und Stimme haben.“ (These X, Kirche und Amt). All diese Beurteilungen
müssen mit der Lehre der Schrift übereinstimmen und ihr untergeordnet sein. Das
Recht zu persönlicher Beurteilung berechtigt niemanden, über die Schrift zu
Gericht zu sitzen, die, wie Luther eindrücklich hervorhebt, ihr eigener
Ausleger ist: Scriptura interpres sui,
oder Scriptura Scripturam interpretatur. [Die
Schrift legt sich selbst aus, oder, Schrift wird durch Schrift ausgelegt.]
Während einerseits jeder christliche
Gläubige verpflichtet ist kraft seines Priestertums, als ein getaufter
Nachfolger seines HERRN, zu sprechen und zu zeugen für Gottes Wort unter all
denen, mit denen er zu tun hat, so folgt daraus andererseits nicht, dass jeder
Gläubige aufgrund seines Priestertums das öffentliche Predigtamt inne hat. Für
dieses Amt fordert die Schrift, dass eine besondere Fähigkeit zum Predigen und
Lehren da ist, die über die Befähigung des „normalen“ Christen hinausgeht [s.
Jak. 3,1], und außerdem, dass ein Mann eine gültige Berufung von der Gemeinde
der Gläubigen hat, öffentlich an ihrer Statt Wort und Sakrament zu verwalten.
Es ist solch eine Berufung, die den Pastor für sein Amt bevollmächtigt; und,
wie Luther ausführte, sie konzentriert seine Arbeit auf ein vorgegebenes
Arbeitsfeld an diesem Platz – zu predigen, zu lehren, für die Seelen derer zu
sorgen, die ihm anvertraut sind, die Sakramente zu verwalten, christliche Zucht
zu üben, die Unkirchlichen zu evangelisieren6.
Die Heilige Schrift spricht direkt von den notwendigen Anforderungen für das
Pastorenamt (Tit. 1,9; 1. Tim. 1,9; 3,2.7; Tit. 1,6), und es ist die Pflicht
der Gemeinde zu verlangen, dass diese Qualifikationen vorhanden sind. Ein Mann
wird unfähig für das Amt, wenn er sich als untreu gegenüber Gottes Wort und den
lutherischen Bekenntnissen erweist oder in mutwilliger Sünde beharrt.
Die Bedeutung der Berufung eines befähigten
Mannes durch die Gemeinde in das Pastorenamt wird auch deutlich in der
Beziehung dieser Berufung zu seiner Ordination. Erstere [die Berufung], wie
Luther auf der Grundlage der Schrift ausführt, ist notwendig aufgrund
göttlicher Einsetzung, die letztere (Ordination [durch Handauflegung]) ist ein
wünschenswerter Brauch, der seine Wurzeln in apostolisch-kirchlicher Praxis
oder Ordnung hat. Sie ist eine feierliche Bestätigung der Berufung mit ernstem
Gebet durch alle „Priester“ um Gottes Segen für den Ordinierten und für die
Gemeinde, der zu dienen er berufen wurde. Die Ordination überträgt das Amt
nicht. Die Berufung und ihre Annahme machen zum Diener. Sollte es aufgrund von
Krankheit oder Unmöglichkeit [das Amt weiter auszuführen] für einen Mann nötig
sein, sein Amt niederzulegen, sagt Luther, dann wird derjenige wieder, was er
zuvor war [nämlich ein einfaches Glied des Priestertums aller Gläubigen, Anm.
d. Übers.] Die Ordination überträgt nicht irgendeinen unverlierbaren Charakter,
hebt Luther hervor.
Die Vollmacht des Amtes ist die Kraft des
Wortes Gottes. Ihm zollen Kirchenvolk und Pastoren gleichermaßen unbedingten
Gehorsam. Es ist wegen dieses Wortes und wegen seines Amtes, dass das
königliche Priestertum pflichtgemäß seinen Pastor ehrt, anerkennt und liebt. In
Dingen aber, in denen Gottes Wort nichts ordnet, kann es auch keine
Gewissensbindung geben.
Vor Gott und seinem Wort gibt es keine
Übergeordneten oder Untergeordneten in der Gemeinde, nicht einmal im Stand der
Pastoren in Bezug auf die Gemeinden, auch nicht zwischen den Inhabern des
Pastorenamtes. Ausführende Aufgaben und Grade von Aufsichtsbeamten in der
Kirche, besonders in der ecclesia
repraesentativa oder Synode (Kirchenkörper), sind ganz und gar menschlichen
Ursprungs. Welche Titel oder Aufgaben auch immer diesen Posten zugeordnet
werden, sie bleiben aus menschlicher Übereinkunft und können geändert oder
aufgehoben werden, wie es notwendig ist.
Bischöfe in der apostolischen Kirche waren
Diener im Dienst von Ortsgemeinden und wurden auch Älteste genannt. Es gab
keine Bischöfe für Diözesen. Das Amt eines Aufsichts-Bischofs war eine spätere
Hinzufügung in der Kirche und wurde allgemein als nur aus menschlichem Recht
kommend angesehen. Es entsprach tatsächlich dem Amt eines Superintendenten oder
Präses in synodaler Ordnung. Luther zeigte auf, dass selbst in diesen frühen
Tagen es keine Grundlage für die Annahme gab, dass das Bischofsamt sich selbst
fortpflanze, übertragen von dem, der das Amt hat, an jemanden, der es begehrt.
Es ist eine Tatsache, dass in vielen Fällen es durch die Zustimmung des
Kirchenvolkes war, dass das Amt übertragen wurde. Auch war die Weihe durch
einen Bischof für ein solches Amt nicht erforderlich. So führte Luther seinen
Freund und Kollegen Nikolaus von Amsdorf als Bischof von Naumburg ein.
Das Amt des Pastors ist das einzige von
Gott eingesetzte Amt in der Kirche. Genau gesagt, ist daher der Mann ein
Pastor, der der Pastor einer Gemeinde ist. Solche anderen Ämter, die als
notwendig erachtet werden zum Wohl der Kirche, sind Hilfsämter zu diesem
Hauptamt und, gemäß dem apostolischen Vorbild, liegen im Bereich der christlichen
Freiheit, sei es innerhalb einer Gemeinde oder in einer Synode (Kirchenkörper).
Solche Ämter werden geschaffen und regiert durch die Mitgliedsgemeinden, die
die Synode bilden, die auf diese Weise ihre Bedeutung und Aufgaben zur
Ausführung der gemeinsamen Arbeit, Programme und Beratung bekommen haben. Auf
der örtlichen Ebene können das Lehrer, [Laien-]Älteste, Gemeinderäte und
ähnliche sein; auf nationaler Ebene könne das Synodalbeamte sein, verschiedene
ausführende Angehörige von Kommissionen und so fort. All diese Ämter bestehen
um der Gemeinden und ihres Dienstes am Wort willen. Solche Hilfsämter können
aufhören, abhängig von den Umständen; aber keine Gemeinde kann das Amt des
berufenen Pastors auflösen. Es gibt keinen Ersatz für das Pastorenamt; es ist
aufgrund seiner göttlichen Einsetzung das höchste Amt in der Kirche.
Gewählte Beamte in der ecclesia repraesentativa (Bischöfe, Präsides, Visitatoren und
andere Beamte) haben der Kirche gut und wirkungsvoll gedient. Es wäre nicht
gut, wenn sie jemals abgeschafft würden, so wenig wie Synoden selbst. Die sie
bildenden Gemeinden jedoch müssen stets auf der Hut sein vor einer Macht, die
ihre Grenzen überschreitet. Menschliche Überheblichkeit und Stolz lauern immer
um die Ecke, um Bischöfe zu schaffen, die sich selbst über die königlichen
Priester stellen, sich selbst Titel, Kleidung und eine Aura aneignen, die dem
apostolischen Beispiel und Wort widersprechen, ganz zu schweigen vom Meister
selbst. Die Organisationen und Einrichtungen, die Menschen im Namen der Kirche
und, vor allem, Christi selbst schaffen, müssen Ihm und dem Evangelium dienen,
nicht eigenem Ehrgeiz oder Überheblichkeit, vor allem nicht auf Kosten der
„heiligen Gläubigen, der Schäflein, die die Stimme ihres Hirten hören“.
Daher ruht schließlich alle Autorität in
der Kirche bei dem Hirten, Christus, der seiner Herde, der Kirche, königliche
Vorrechte und Verantwortungen für die Verwaltung des Wortes und der Sakramente
anvertraut. Durch Gottes Ordnung ist es dieses königliche Priestertum aller
Gläubigen, das die Autorität und Vollmacht hat, eine göttliche Berufung eines
qualifizierten Mannes in das Pastorenamt durchzuführen (1. Tim. 3,1 ff.; Tit.
1,5), um öffentlich die Dinge auszuführen, die Christus seiner Kirche
anvertraut hat.
Aktuelles:
Das Jahr der Stille: Was ist eigentlich mit diesem „Jahr der Stille“
gemeint, ja, was ist mit „Stille“ eigentlich gemeint? Konservativere Christen
verbinden mit „Stille“, etwa auch ausgedrückt im Begriff „Stille Zeit“, das
Stillwerden vor Gott, dass er durch sein Wort, die Bibel, zu mir reden kann;
das Stillwerden im Gebet, um auch im Gebet offen zu sein für das, was Gott mir
deutlich machen will. Stille darf hier also keineswegs mit Leere verwechselt
werden oder mit bloßem Abgeschlossensein gegen den Lärm der Welt. Nein, Stille
im biblischen Sinne meint immer die bewusste Hinwendung zum Reden Gottes durch
sein Wort, das wir als Christen in der Bibellese betrachten, das wir auch im
Gebet bedenken, denn nur dann kann Gott zu uns während des Gebetes reden, über
das wir nachsinnen. Mit dem Sonntag haben wir als Christen eigentlich einen
besonderen Tag der Stille (auch wenn er nicht, wie der Sabbath im Alten Bund,
auf ein Gebot Gottes zurück geht, sondern eine gute kirchliche Ordnung ist),
mit dem leider viele Menschen nichts mehr anzufangen wissen und der deshalb
auch immer mehr einer profitorientierten Wirtschaft zum Opfer fällt.
Wenn also dieses „Jahr der Stille“ in
diesem Sinne gemeint wäre, die Christen neu daran zu erinnern, dass wir nur
leben können, wenn wir aus dem Wort uns nähren, so hätte es doch wenigstens
einen guten Sinn, auch wenn diese Aktionsjahre – Missionarisches Jahr, Jahr der
Bibel, Jahr der Stille – sehr eigenartig anmuten, da es sich immer wieder um Lebenshaltungen
des Christen handelt, die nicht auf ein Jahr beschränkt sind, auch nicht
beschränkt sein dürfen, sondern sein ganzes Christenleben durchziehen.
Wie aber sieht nun dieses „Jahr der Stille“
in der Praxis in vielen Kreisen aus? Leider dringt da viel Mystizistisches und
Esoterisches ein, bis hinein in einstmals doch zumindest gut evangelikale
Kreise. So schlägt der Bibellesebund Marienheide vor, dass eine Gruppe um ein
großes weißes Plakat sitzt, Farbstifte herumliegen, ein Bibelvers gelesen wird
und dann Stille ist und jeder etwas auf das Plakat malt und später dann darüber
gesprochen werden soll: Was hast du gemalt? Wie hast du das Gemalte der anderen
gedeutet? Wie war die Stille für dich? Auf den Inhalt des Bibelwortes, auf
seine Aussage, die doch im Zentrum stehen sollte, wird kein Bezug genommen.
Im Buch „Down to Earth“ im Kerstin Haack
Verlag wird es noch deutlicher: Es geht um einen Ruheraum, der betreten werden
soll, ein angenehmes Getränk soll in Ruhe getrunken werden, Kerzen werden
angezündet, man atmet tief durch, entspannt die Muskeln und spannt sie wieder
an (als Anfangsrituale), konzentriertes Aufstehen, Hinstellen, Kerze
auslöschen, die Arme symbolisch für das Leben öffnen, einige Energie spendende
Bewegungen machen, den Raum mit festen Schritten verlassen (Abschlussrituale).
Da wird doch sehr deutlich, dass es um Atmosphärisches geht, noch mehr, dass es
überhaupt nicht um Gottes Wort geht, das kommt gar nicht vor, sondern um Mystik
und Esoterik, ein Sich-Öffnen für andere Mächte.
Das wird sehr klar in den Vorschlägen im
„Haus der Begegnung“ in Rotenburg von Claudia Schneider-Pflanz: „Mit meiner
Sehnsucht öffne ich mich dem Himmel (Einatmen, dabei die ausgebreiteten Arme
nach oben führen). Ich bin ganz bei mir (Atem innehalten, dabei die Handflächen
vor die Augen führen). Ich öffne mich der Welt (Ausatmen, dabei die
ausgebreiteten Arme seitlich nach unten senken).“ Das ist ganz eindeutig
esoterisch, ist dem Yoga entnommen. (nach: Schweigen als Verführungsmittel. Von
Klaus Schmidt, Crailsheim)
Das „Jahr der Stille“ ist also keineswegs
der Versuch, die Christen wieder zu Gottes Wort und einem rechten Bibellesen
zurück zu führen, sondern erweist sich vielmehr als ein „Türöffner für Mystik
und heidnische Meditation“ (Rudolf Ebertshäuser). Auch in der Erklärung der
Evangelischen Allianz zu diesem „Jahr der Stille“ geht es nicht um Gottes Wort,
sondern um „Balance“, Gleichgewicht zwischen Arbeit und Ruhe, „Gottes
faszinierenden Lebensrhythmus“, „Wechselspiel von Aktion und Stille“. Stille
wird hier zu einem Wert an sich – unabhängig davon, womit sie gefüllt wird. Und
das ist das ganz Gefährliche dabei, weil sie damit Öffnung für die Mystik
bedeutet. Es ist nicht verwunderlich, dass in diesem Zusammenhang auch Werke
römisch-katholischer Mystiker in evangelikalen Verlagen veröffentlicht werden.
Es geht vielfach um ein Hören in sich hinein, um ein Suchen Gottes in sich –
all das ist heidnisch, mystizistisch, unbiblisch. (nach: Rudolf Ebertshäuser:
„Jahr der Stille“ 2010 – Türöffner für Mystik und heidnische Meditation; in: BWL
– Regionale Informationen Nr. 145, Jan.-Febr. 2010. S. 24 ff.)
Aus
dem übrigen Protestantismus:
Margot Käßmann Ratsvorsitzende der EKiD: Die hannoversche Bischöfin Margot Käßmann ist am
28.10.2009 in Ulm zur neuen Ratsvorsitzenden der EKiD gewählt worden. Diese
Wahl hat keinerlei Grundlage in der Bibel, da die Bibel 1. Tim. 2,12 ff. es
Frauen verbietet, Macht- oder Herrschaftspositionen über Männer auszuüben.
Schon das Amt, das Frau Käßmann in der Hannoverschen Landeskirche einnimmt,
stellt eine Anmaßung gegenüber dem Wort Gottes dar, da Gott es der Frau
untersagt hat, in der Gemeinde zu reden oder gar zu lehren oder irgendein
Leitungsamt auszuüben (s. 1. Kor. 14,34 ff.; 1. Tim. 2, 12 ff.) Die Ordnung
Gottes ist diejenige, dass Christus das Haupt des Mannes, der Mann aber das
Haupt der Frau ist (1. Kor. 11,2 ff.) Die Aufgaben und Dienste der Frau in der
Gemeinde Jesu Christi sind andere: vor allem bewegen sie sich im diakonischen
Bereich und in der Erziehung.
Lebensrecht:
Frankreich lehnt „Tötung auf Verlangen“
ab: Die französische
Nationalversammlung hat am 25. November 2009 einen Vorstoß von 120
sozialistischen Abgeordneten, die „Tötung auf Verlangen“ zuzulassen, abgelehnt,
326 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag der Sozialisten, nur 202 dafür. Damit
konnte für das Recht auf Leben ein wichtiger Sieg errungen werden.
In
der Schweiz wird derzeit ein Gesetz vorbereitet, dass kommerziellen
Selbstmord-Helfern ihr unseliges Tun erschweren, wenn nicht sogar ganz
verbieten soll.
Sagt die Bibel nichts zu Selbstmord? Der emeritierte Professor Eberhard Jüngel hat in einer
Stellungnahme zu der Debatte um Selbstmord (ausgelöst durch den Freitod des
Nationaltorwarts Robert Enke) behauptet, die Bibel würde Selbstmord nicht
verbieten. Er irrt sich allerdings, denn das fünfte Gebot („Du sollst nicht
töten!“) gilt auch hinsichtlich des eigenen Lebens. Gott allein ist der HERR des
Lebens, er allein bestimmt, wann Leben entsteht und wann es endet. Er hat
allein dem Staat, und zwar in sehr eingeschränkten Bereichen, eine Vollmacht
erteilt, Leben zu beenden (siehe 1. Mose 9 (Todesstrafe) und Römer 13 (Polizei
und Armee)). Kein Mensch hat darüber hinaus das Recht, selbst über das Ende
seines eigenen (oder eines fremden) Lebens zu bestimmen. Selbstmord ist Sünde
gegen das fünfte Gebot. (Es ist allerdings Aufgabe der christlichen Gemeinde,
sich potentieller Selbstmörder, soweit sie als solche erkannt werden,
anzunehmen und ihnen seelsorgerlich zu helfen, da sie zumeist in einer
Situation tiefster Verzweiflung sind, aus den unterschiedlichsten Gründen.)
Religionsfreiheit,
politisch-ideologische Tendenzen, Schulen:
Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte gegen Kreuze in Schulen:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in einem Urteil
sich gegen die in Italien in den Klassenzimmern angebrachten Kreuze
ausgesprochen. Sie würden gegen die Menschenrechte und die Religionsfreiheit
verstoßen, da sie das Recht der Eltern einschränken würden, ihr Kind in einer
bestimmten Richtung zu erziehen. Sie könnten außerdem „verstörend“ auf Kinder
wirken, die keiner Kirche angehören, und Kinder und Jugendliche in ihrer
religiösen Entwicklung beeinflussen. (nach: pro kompakt, 44/2009, S. 1). Es ist
immer wieder höchst eigenartig, in welch einer Weise die Gerichte die Diktatur
einer verschwindenden Minderheit durchsetzen und der überwiegenden Mehrheit das
Recht verweigern, nach ihrer Überzeugung zu leben. Staat und schulische
Erziehung findet nicht in einem luftleeren Raum statt, sondern immer innerhalb
eines Volkes, das geprägt ist von einer bestimmten Kultur und einer bestimmten
Geschichte. Dabei bleibt es dem Einzelnen freigestellt, ob er diese Kultur und
Geschichte bejaht oder nicht. Und es bleibt auch in seiner Freiheit ob er, weil
er eine andere Auffassung hat, entsprechend anders geprägte Einrichtungen
gründet oder unterstützt. Es kann aber nicht sein, dass eine Minderheit der Mehrheit
ihre Auffassung aufzwingt. Zu behaupten, der Staat müsse laizistisch und damit
religiös neutral sein, verlangt mehr, als ein Staat leisten kann und darf. Denn
das hieße, dass staatliches Handeln sich außerhalb der Geschichte, außerhalb
der Kultur, außerhalb einer Werteordnung abspielen würde. Das aber ist
unmöglich. Mit dem Kreuz an der Wand des Klassenzimmers wird von niemandem
verlangt, dass er Christ sein muss,
dass der die christlichen Werte übernehmen muss,
wie es dagegen durch den eindeutig ideologisch gefärbten Ethikunterricht, etwa
in der Bundesrepublik Deutschland, verlangt wird, dass nämlich eine bestimmte
ethische Auffassung des Staates den Kindern aufgezwungen wird. Trennung von
Kirche und Staat, von Religion und Staat heißt nicht, dass der Staat areligiös
ist, dass er außerhalb der Werteordnung steht, die immer einen religiösen
Ursprung hat. Die Argumentation des Europäischen Gerichtshofs ist deshalb
sowohl vom historischen wie vom ethischen Standpunkt aus völlig unhaltbar und
zeigt nur, wie antichristlich Europarat und Europäische Union geprägt sind. Das
ist erst der Anfang. Es ist davon auszugehen, dass immer massiver gegen
bibeltreue Christen in den nächsten Jahren vorgegangen werden wird, da sie
nicht dem antichristlich-humanistischen Bild von „Toleranz“ und „Frieden“
entsprechen.
Christenverfolgung in Vietnam: Die Regierung des kommunistischen Vietnam geht
zunehmend vehement gegen religiöse Gemeinschaften, vor allem christliche sowie
buddhistische, vor, etwa durch Schlägertrupps. Auch zugelassene
Religionsgemeinschaften sind davon betroffen. (nach: Informationsbrief der
Bekenntnisbewegung Kein anderes Evangelium. Nr. 257. Dezember 2009, S. 2)
Christenverfolgung in Indien nimmt zu: Die antichristliche Linie in Indien wird immer mehr
verstärkt. In einem Gürtel der größeren Staaten von der pakistanischen zur
ostbengalischen Grenze gelten bereits sogenannte „Anti-Konversionsgesetze“, in
weitere Staaten nördlich und südlich davon kommt es immer wieder zu
gewalttätigen über Übergriffen gegen Christen, die schlimmsten in Orissa, so
dass es nur noch wenige indische Bundesstaaten im Sünden, Osten und Nordwesten
gibt, in denen Christen relativ frei ihren Glauben leben können. Der
extremistische Hinduismus, eingeleitet durch die Hindu-Nationalisten-Partei
BJP, breitet sich immer mehr aus. Die Hindutva-Ideologie, in den 1930er Jahren
als hinduistische Variante des Faschismus entwickelt, ist immer noch präsent,
mit Uniformen und Verhaltensweisen, die an SA und SS erinnern (einschließlich
einer positiven Einschätzung von Mussolini und Hitler durch führende
Hindu-Nationalisten). Ziel dieser Ideologie ist es, Indien zu einem „Reich der
Hindu“ zu machen, in dem Christen und Muslime als Fremdkörper gelten – als
„kulturelles Aids“, das verschwinden muss. (nach: Stimme der Märtyrer. 41.
Jahrgang, Nr. 12/2009, S. 3-6)
Deutsche Familie erhält politisches Asyl
in den USA: Wie am 26.01.2010 gemeldet
wurde (U. Motte, auf Meldungen von HSLDA), hat die deutsche Familie Romeike aus
Bissingen in Baden-Württemberg politisches Asyl in den USA erhalten, weil sie
als Familie, die ihre Kinder selbst unterrichtet, in der Bundesrepublik
Deutschland mit massiver Verfolgung rechnen muss.
Aggression in Niederlande gegen Priester
durch Homosexuelle: Wie die Berliner
Morgenpost berichtete, haben Homosexuelle in Den Bosch in den Niederlanden
versucht, durch Strafanzeige und Protestaktionen den dortigen
römisch-katholischen Priester zu zwingen, sie am heiligen Abendmahl teilnehmen
zu lassen. (nach Medrum-Infodienst, 05.03.2010)
Islam
und islamische Welt:
Konvertiten aus dem Islam: In der Reihe „Ländersache Rheinland-Pfalz“ berichtete
der Südwestrundfunk (SWR) über das Schicksal von Menschen, die den Islam
verlassen. Max Klingenberg von der Internationalen Gesellschaft für
Menschenrechte (IGFM) berichtete, dass solche Personen stets höchst gefährdet
seien, weil der Koran in Sure 4,89 verlange, diejenigen zu ergreifen, die sich
abwenden. Sie gelten als Menschen, die über ihre Familie Schande gebracht hätten.
Dass sie ausgegrenzt werden, ist noch das Harmloseste. Schläge, Folter,
Freiheitsentzug sind durchaus üblich. Im Iran können sie ungestraft getötet
werden. Auch in der Bundesrepublik Deutschland kommt dies immer wieder vor,
etwa durch „Unfälle“. Der ehemalige Moslem und jetzige Christ Nassim Ben Imam
bestätigte dies. Er hat dies selbst erfahren. (nach: pro kompakt, 44/2009, S.
13) Allein schon diese Vorgehensweise macht einen grundlegenden Unterschied
zwischen Christentum und Islam deutlich und zeigt, wie wenig der Islam mit dem
westlichen Freiheitsbegriff anfangen kann, wie wenig der Islam mit westlicher
Religionsfreiheit vereinbar ist.
Minarette und Moscheen: In den westlichen Medien wird, wohl auch gesteuert
durch islamische Kräfte, immer wieder der Eindruck erweckt, Moscheen seien
religiöse Bauten, vergleichbar mit Kirchengebäuden. Der arabische
(sudanesische) Christ Fouad Adel hat jetzt in einem Rundbrief darauf
hingewiesen, dass dem keineswegs so ist. Er weist darauf hin, dass gerade
Minarette den Anspruch der islamischen Herrschaft deutlich machen sollen, der
dann noch durch den Muezzin-Ruf unterstrichen wird. Er wies außerdem darauf
hin, dass viele Moscheen in Europa den Namen „Al-Fatih“ tragen, benannt nach
dem osmanischen Sultan Mohammed Al-Fatih, wobei Al-Fatih ein Beiname ist und
„der Eroberer“ heißt, weil er Konstantinopel einnahm und damit dem
Byzantinischen Reich das Ende bereitete. Dieser Name für die Moscheen macht
deutlich, worum es tatsächlich geht: Die islamische Eroberung Europas, die Unterwerfung
Europas unter die islamische Herrschaft. In seinem Beitrag hebt er auch hervor,
dass besonders Saudi-Arabien den Bau von Moscheen und Koran-Schulen fördert und
auch die entsprechenden Lehrer schickt, die ja zumeist dem äußerst
extremistischen Wahabitismus angehören. Gerade auch türkische Kinder werden von
ihnen unterrichtet, so etwa in Konstanz.
Die
Schweizer haben in einer Volksabstimmung am 29. November 2009 entschieden, dass
in der Schweiz keine Minarette mehr bei Moscheen gebaut werden dürfen. Die
Medienkampagne gegen die Schweiz als Antwort darauf war schlimm und zeigt, wie
wenig die Gefahr des Islam gesehen und wie wenig demokratische Entscheidungen
geachtet werden. Und dies umso mehr, als ja weder die Ausübung des Islam noch
der Bau von Moscheen verboten wurde. Minarette sind ja nicht notwendig für
Moscheen und auch im arabischen Raum nicht bei allen Moscheen vorhanden.
Abgesehen davon ist der Muezzin-Ruf, der ja damit zusammenhängt, völlig
unvergleichbar dem Glockengeläut christlicher Kirchen, auch kein Gebetsruf
(denn nur einer der sieben Rufteile ist Aufforderung zum Gebet), sondern
proklamiert den Herrschaftsanspruch des Islam, und zwar auch im politischen
Sinn. Das zeigt dann aber auch, dass die Grundfrage nicht die um Minarette sein
kann, das ist zu kurz gegriffen, sondern darum, ob es überhaupt möglich ist,
dass Islam und Christentum auf Dauer in „friedlicher Koexistenz“ miteinander
bestehen können. Und da muss die Antwort eindeutig „Nein“ lauten. Bereits die
Londoner Islam-Deklaration von 1980 hat deutlich gemacht, dass der Islam den
Anspruch erhebt, weltweit die islamische Ordnung – und das heißt dann auch: die
Scharia – aufzurichten. Die Islamische Deklaration von Kairo zu den
Menschenrechten klingt zwar zunächst sehr schön – aber alle Aussagen verlieren
faktisch mit den Schlussbemerkungen ihre Gültigkeit, weil es dann heißt, dass
sie nur nach dem Verständnis der Scharia gelten, womit z.B. Religionsfreiheit
in westlichen Sinne ausgeschlossen ist.
Massaker unter Christen in Nord-Nigeria: Ende Juli 2009 haben bewaffnete Anhänger islamischer
Gruppen zahlreiche Christen während Gottesdiensten in Nord-Nigeria überfallen,
mehrere Pastoren lebendig verbrannt und Christen, die sich weigerten, das
islamische Glaubensbekenntnis zu sprechen (wodurch sie nach islamischer
Auffassung automatisch zu Moslems würden), die Kehle durchgeschnitten. (nach:
Informationsbrief der Bekenntnisbewegung Kein anderes Evangelium. Nr. 257.
Dezember 2009. S. 3)
In
Jos, einer Stadt auf der Linie, die Christen und Moslems in Nigeria trennt, kam
es im Januar 2010 zu einer Auseinandersetzung, als Moslems versuchten, eine
Moschee in einem christlichen Viertel der Stadt zu bauen, 500-600 Menschen
starben. Schon 2008 war es dort zu Ausschreitungen durch Moslems gekommen, nachdem
bei der Parlamentswahl der christliche Kandidat gewonnen hatte. Auch damals
kamen etwa 500 Menschen um. In Libyen und Saudi-Arabien ausgebildete Imame
schüren den Hass und predigen Gewalt, um Nigeria zu einem islamischen
„Musterstaat“ in Afrika zu machen. (nach: Stimme der Märtyrer, 03/2010, S. 3-5)
Situation in Indonesien: Indonesien wir mehr und mehr zu einem radikal
islamistischen Staat. In 16 Regionen wurde inzwischen die Scharia als
Rechtsordnung eingeführt, was dann nicht nur die Verschleierung der Frauen
betrifft, sondern auch barbarische Strafen wie z.B. Auspeitschungen nach sich
zieht. Überhaupt sind in Indonesien nach Schätzungen von Experten schon über
600 Rechtsvorschriften aus der Scharia Gesetz.
Die
prekäre Situation zeigt sich nicht nur fernab irgendwo in der Provinz, sondern
auch in Djakarta, der Hauptstadt, selbst. So wurde im Juli 2008 die Arastamar
Evangelical Theology School über zwei Tage von Islamisten belagert und
angegriffen und schließlich gestürmt, die Bibelschüler mit Bambusstöcken
geschlagen, andere mit Säure bespritzt. Die Polizei hat dann mit Mühe die
Ordnung wieder hergestellt. Mit der Begründung, den Muslimen keinen Grund mehr
zu geben, gegen die Schule vorzugehen, haben die Behörden nun beschlossen, die
Schule zu schließen, Lehrer und Bibelschülern ist der Zugang verwehrt. Nun wird
die Bibelschule im Freien und unter Zelten abgehalten. (nach: Stimme der
Märtyrer, 01/2010, S. 3 f.)
Türkei: Religionsbehörde bestimmt jetzt
über Leuchtschriften: An öffentlichen
Gebäuden und auch an Moscheen werden in der Türkei an bestimmten Gedenktagen
Leuchtschriften angebracht. Bisher waren für deren Formulierung und Genehmigung
der jeweilige Gouverneur zuständig. Nun aber hat die islamistische Regierung
beschlossen, dass solche Leuchtschriften nur noch an religiösen Feiertagen
angebracht werden dürfen und dass sie der Zustimmung durch die Religionsbehörde
unterliegen – ein weiterer Schritt, die Türkei zu einem ganz und gar
islamistischen Staat zu machen. (nach: Deutschlandfunk, Nachrichten vom
02.01.2010)
Gleichzeitig
nimmt der Terror nationalistischer und islamischer Kräfte gegen Christen,
insbesondere Pastoren zu, die offen bedroht werden, z.B. P. Orhan, ein
ehemaliger Moslem. (nach: HMK, Stimme der Märtyrer, 02/2010, S. 5)
Anschläge auf christliche Einrichtungen: In Oberägypten
wurde am 06.01.2010 ein Anschlag auf eine Christmette koptischer Christen
verübt, der sieben Christen das Leben kostete. (nach: idea.de Newsletter vom
07.01.2010)
Im
Malaysia hat das Urteil des Obersten
Gerichtes, dass der Name „Allah“ auch von nichtmuslimischen
Religionsgemeinschaften für „Gott“ verwendet werden darf, zu Unruhen durch
Moslems geführt, die mehrere christliche Kirchen angegriffen haben.
(Nachrichten im Deutschlandfunk vom 08.01.2010)
In Mauretanien werden Christen verfolgt: In Mauretanien wurde im Juni 2009 ein christlicher
Entwicklungshelfer von „Al Quaida im Maghreb“ ermordet. In Juli wurden eine
Gruppe von 35 Christen festgenommen und gefoltert. Außerdem wurden 150
Christen, die südlich der Sahara sich versammelt hatten, für zwei Tage
festgenommen. Solche Versammlungen seien nur einigen wenigen protestantischen
und katholischen Kirchen erlaubt. (nach: proKompakt 01/2010, S. 13 f.)
Situation im Libanon: Offiziell soll der Libanon nach einem religiösen
Proporz regiert werden. Die tatsächliche Situation ist die, dass in den
Gebieten, die von der durch Syrien und den Iran hochgerüsteten Hisbollah
beherrscht werden, der blanke Terror regiert, der sich vor allem gegen Christen
und Juden richtet, die die Hisbollah dadurch zwingen will, das Land zu
verlassen. Im Gegensatz zu den anderen Milizen hat die Hisbollah ihre Waffen
nicht niedergelegt. Sie bleibt weiter bei ihrem Ziel, das sie mit Gewalt
erreichen will: eine Islamische Republik Libanon. Neben der physischen Gewalt
läuft auch eine gewaltige Islamisierungskampagne, mit Moscheebauten, Errichtung
islamischer Universitäten und Fernsehstationen. (nach: HMK, Stimme der
Märtyrer, 02/2010, S. 3.4)
-
Pieper, Franz: Kirche und Kirchenregiment. Neu hrsg. von Roland Sckerl. 27 S.
geheftet. € 0,70. Franz Piepers
Synodalreferat aus dem Jahr 1896 enthält grundlegende Lehraussagen dazu, wer
nach Gottes Ordnung in der Gemeinde und in Gemeindeverbänden Autorität hat und
macht deutlich, dass nach Gottes Ordnung die Gemeinde Jesu Christi keine
hierarchische Organisation ist, sondern eine Gemeinschaft von Brüdern und
Schwestern mit einem Meister, Jesus Christus, und auch das heilige Predigtamt
nicht über der Gemeinde steht, sondern in ihr. Gerade in einer Zeit, in der in
allen möglichen Kreisen der Christenheit die von Gott gegebene Vollmacht der
Gemeinde und ihrer Gemeindeversammlung angefochten, bestritten und
eingeschränkt wird, ist dieses Referat von großer Bedeutung.
I N H A L T S V E R Z E I C H N I
S
Unter Luthers
Kanzel und Katheder
Sckerl, Roland:
Luthers Lehre von der Kirche in „Von den Konzilien und der
Kirche“ 1539 3
Unter Bibel
und Bekenntnis
Sckerl, Roland: Kirche
und Amt I (nach Eugene F. Klug: Church and Ministry) 8
Klug, Eugene F.:
Autorität in der Kirche: Ein lutherischer Standpunkt 23
Zeichen der Zeit 30
Literaturhinweis 36
1 Schmalkaldische Artikel, III, Art. 12; in: Klug, S. 1
2 vgl. J.N. Lenker, ed.: Sermons of Martin Luther.
3 Luther: Großes Bekenntnis vom Abendmahl, 1528. in: Klug, S. 7
4 vgl. Luther: Thesen über Glauben und Gesetz, 1535, in: Klug, S. 11
5 vgl. Luther, Kommentar zum 1. Korintherbrief; in: Klug, S. 23
6 vgl. Chemnitz, Loci theologici, III, 117; in: Klug, S. 25
7 vgl. Luther: Von Konzilien und Kirchen; in: Klug, S. 32
8 vgl. Luther: Kommentar zu Psalm 8, in: Klug, ebd.
9 vgl. Luther: Vom Papsttum zu Rom, 1520; Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet, 1545; in: Klug, S. 37
10 vgl. Luther: Schmalkaldische Artikel, III, VIII; in: Klug, S. 33
11 vgl. Chemnitz: Handbüchlein der vornehmsten Hauptstücke der christlichen Lehre; in: Klug, ebd.
12 vgl. Luther: An den christlichen Adel deutscher Nation; in: Klug, S. 38
13 vgl. Luther: Instruktionen für die Visitatoren der Gemeindepfarrer im Kurfürstentum Sachsen; in: Klug, S. 39
14 vgl. Luther: Genesiskommentar; in: Klug, S. 47
15 vgl. Luther, Genesiskommentar, in: Klug, S. 52.53
16 vgl. Luther, Von den Konzilien und Kirchen, in: Klug, S. 64
17 vgl. Luther, An den Rat der Gemeinde zu Prag, wie sie Kirchendiener wählen soll, in: Klug, S. 65
18 vgl. auch: Konkordienformel, Epitome, XII,9
19 vgl. Luther, Genesiskommentar; in: Klug, a.a.O., S. 76
20 C.F.W. Walther wie auch der führende Theologe der frühen Wisconsin Evangelical Lutheran Synod, WELS, Adolf Hönecke, betonten, dass Synoden freiwillige Vereinigungen von Ortskirchen und Pastoren sind, ecclesia repraesentativa, Zusammenkünfte der Repräsentanten der Ortskirchen, und aus menschlicher Übereinkunft, iure humano, existieren, und, im Unterschied zu Ortsgemeinden, nicht von Gott gefordert werden. So wichtig Walther ein Synodalverband auch war zur Bewahrung und Stärkung des gemeinsamen Glaubens, zur Bewahrung der rechten Lehre und gemeinsamer missionarischer und schulische Arbeit, so sehr betonte er doch auch, dass solch ein Verband nur ein beratender Körper sein sollte. Ihre Beamten und Einrichtungen bleiben den Ortsgemeinden und ihren Pastoren rechenschaftspflichtig und werden von ihnen überwacht. (S. 93 f., Fußnote 1) Die WELS nach dem Tode Höneckes ist leider von dieser biblischen Lehre abgerückt und behauptet, alle christlichen „Gruppierungen“, wozu sie Ortsgemeinden wie auch Synodalverbände und andere Einrichtungen (Kommissionen, Diakonievereine, Schulvereine u.ä.) rechnen seinen in gleicher Weise „ekkleesia“ und „von Gott gewollt“ und „unter Leitung des Heiligen Geistes entstanden“.
21 vgl. auch: Luther: Kommentar zum Brief an die Galater; in: Klug, a.a.O., S. 72 f.
22 vgl. Augsburger Bekenntnis, Art. VIII und Apologie VII und VIII
1 31. Januar 1986 in Atlanta, Georgia
2 [Die Ortskirche ist die una sancta an einem bestimmten Ort. Die una sancta kann nur in der Ortskirche gefunden werden. Anm. d. Übers.]
3 Das ‚First Amendment’ (erster Zusatz) zur Verfassung der USA garantiert die völlige Trennung von Kirche und Staat und damit die Religionsfreiheit in den USA. Anm. d. Übers.
4 In seiner grundlegenden Studie Government in the Missouri Synod (St. Louis: Concordia Publishing House, 1947) zerstreut Carl S. Mundinger die Meinung, dass die Gründer der Missouri-Synode vom amerikanischen politischen System abhängig waren. Er führt an: „Irgendwelche demokratischen politischen Theorien, welche die Gründer der Missouri-Synode gehabt haben mögen, erhielten sie nicht von Amerika, sondern aus der gleichen Quelle, aus der sie ihre Theologie und kirchliche Ordnung erhielten, nämlich aus den Schriften Martin Luthers“ (S. 209). „Obwohl diese Ordnung nicht aus zeitgenössischem deutschen Material, noch weniger aus zeitgenossischem amerikanischen Material gemacht wurde, wurde sie doch in Amerika gemacht, und sie war allerdings maßgeschneidert für das amerikanische Grenzgebiet des 19. Jahrhunderts“ (S. 218). In Fußnote 45 auf der gleichen Seite führt Mundinger zwei bemerkenswerte Beobachtungen an, die auf das oben genannte hinweisen: (1.) Die eine ist von H.H. Maurer in The American Journal of Sociology (XXXI [1925], s. 56), der schreibt: „Durch eine Ironie des Schicksals stieg sie [die Missouri-Synode] auf in der Verteidigung des Jefferson-Staates, des begrenzten Staates, der Sache, die durch die Ungeheuerlichkeit des Rationalismus hervorgebracht worden war.“ (2.) Die andere ist von Carl Mauelshagen in American Lutheranism Surrenders to the Forces of Conservatism (Athens: University of Georgia, 1936, S. 204): „Die gemeindliche und synodale Organisation der Missouri-Synode war weniger anstößig als die irgendwelcher anderer deutscher Einwanderer, die nach Amerika kamen mit Vorurteilen gegen die hierarchische und konsistoriale Form der Kirchenverwaltung und autokratischer politischer Regierung.“
5 Artikel VII: „Beziehung der Synode zu ihren Mitgliedern“ [aufgenommen auf Antrag der Gemeinde in St. Louis, Missouri, gültig mit der Revision der Synodalverfassung 1854, Anm. d. Übers.].
6 [Das öffentliche Amt, das Pastorenamt, ist immer bezogen auf und gebunden an eine konkrete Herde, für die es zu sorgen hat. Es ist von seinem Wesen her ein funktionales Amt. Anm. d. Übers.]