Beständig in der Apostel
Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet! Apg. 2,42
DER
BEKENNTNIS-
LUTHERANER
Lutherisches Blatt für Bibelchristentum.
Mit Zustimmung der Lutherischen Kirchen der Reformation (Lutheran
Churches of the Reformation, LCR) herausgegeben von Roland Sckerl, Leopoldstr. 1, D-76448 Durmersheim; Tel.:07245/83062; Fax: 07245/913886
e-mail: Sckerl@web.de; Internet:
www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de
17. Jahrgang 2009
Heft 1/2009
Inhaltsverzeichnis
UNTER
LUTHERS KANZEL UND KATHEDER
LUTHER
UEBER KIRCHENGEMEINSCHAFT II
THESEN
ZUR LEHRE VON DER KIRCHENGEMEINSCHAFT.
DIE
VON GOTT GEWOLLTE AEUSSERE GESTALT DER KIRCHE
KANN
EINE BIBEL- UND BEKENNTNISTREUE LUTHERISCHE KIRCHE MITGLIED IM LUTHERISCHEN
WELTBUND SEIN?
KANN
MAN BIBEL- UND BEKENNTNISTREU LUTHERISCH SEIN UND ZUGLEICH EINER UNIONSKIRCHE
ANGEHOEREN?
KANN
EINE BIBEL- UND BEKENNTNISTREUE LUTHERISCHE KIRCHE GLIEDKIRCHE DER EKiD SEIN?
WIE
STEHT DAS BIBEL- UND BEKENNTNISTREUE LUTHERTUM ZUR ACK?
EINE
FRUEHE STELLUNGNAHME ZUM WELTKIRCHENRAT
„Dieser Glaube und Bekenntnis ist der
rechte Grund, darauf die christliche Kirche erbaut ist. Dies ist auch der
Kirchen einig Merkmal und Wahrzeichen, dabei man sie als bei dem gewissesten
Zeichen erkennen soll. Darum bleibe bei dem einigen Licht….“ (Leipz. Ausg. IX,
438 f.; in: Von der Kirche und von Kirchengemeinschaft. Verhandlungen der
Synode der Evang.-Luth. Freikirche in Sachsen und anderen Staaten bei ihrer 49.
Jahresversammlung in Gr.-Oesingen. Zwickau 1927. S. 48 f.)
„Wer seinen Seelsorger weiß, dass der
zwinglisch lehrt, den soll er meiden, und ehe sein Leben lang das Sakrament
entbehren, ehe er’s von ihm empfangen sollte, ja auch ehe darüber sterben und
alles leiden.“ (Warnungsschrift an die zu Frankfurt. Leipz. Ausg. XXI, 68; in:
Von der Kirche … a.a.O., S. 56 f.)
„Wir sind wahrlich bereit und willig,
Friede und Liebe ihnen zu erzeigen, doch sofern sie uns die Lehre des Glaubens
unverletzt und unverfälscht lassen. Wo wir solches bei ihnen nicht erhalten
können, ist es vergebens, dass sie die christliche Liebe so hoch rühmen.
Verflucht sei die Liebe in Abgrund der Hölle, so erhalten wird mit Schaden und
Nachteil der Lehre vom Glauben, der billig alles zumal weichen soll, es sei
Liebe, Apostel, Engel vom Himmel und was es sein mag usw. – Darum geben sie
damit, dass sie diese Sache so leicht und gering achten, genugsam zu verstehen,
was sie von der Majestät und Herrlichkeit des göttlichen Wortes halten usw. Wo
sie ernstlich und von Herzen glaubten, dass es Gottes Wort wäre, würden sie
damit nicht also leichtfertig scherzen und spielen, sondern es in höchsten
Ehren halten. … Darum lassen wir es geschehen, dass sie die Liebe so hoch
rühmen, als sie immer mögen. Wir rühmen dagegen von der Majestät und
Herrlichkeit des Wortes und Glaubens. Die Liebe kann man etwa nachlassen, dass
es ohne Schaden und Gefahr ist; das kann aber mit dem Wort und Glauben nicht
geschehen. Die Liebe soll alles leiden und jedermann weichen, dagegen aber soll
und kann der Glaube gar nichts leiden und kurzum niemand weichen. … ‚Wer euch
aber irre macht, der wird sein Urteil tragen, er sei, wer er wolle.’ Mit diesen
Worten verdammt St. Paulus die falschen Apostel so gewaltig, als ob er solch
Urteil über sie vom Richterstuhl Christi herab spreche, nennet sie mit einem
sehr hässlichen Namen, der Galater Irremacher, so doch die guten Galater sie
für die allerheiligsten und für gar viel bessere Lehrer hielten als eben Paulus
selbst. … Man kann auch diesen Worten: ‚sie seien, wer sie wollen’, wohl
abnehmen, dass die falschen Apostel müssen nach dem äußeren Ansehen sehr fromme
und heilige Leute gewesen sein; und mag vielleicht wohl sein, dass unter ihnen
ein sonderlicher großer, namhafter Mann gewesen sei, der ein Jünger der rechten
Apostel gewesen und ein großes, herrliches Ansehen gehabt habe. Denn St. Paulus
tut es fürwahr nicht ohne Ursache, dass er große und gewaltige Worte führet. …
Auch ist kein Zweifel daran, ihrer viel werden sich an diesen heftigen,
geschwinden Worten des Apostels hart gestoßen und also gedacht haben: Wie handelt
St. Paulus so geschwind wider die Liebe? Warum ist er so steif und eigensinnig
in einer so geringen und leichten Sache? Warum übergibt er so schnell dem
Teufel dahin ins ewige Verderben die, so gleich sowohl Christi Diener als er
ist? Nach dem allen fragt er nichts…, sondern weil sie die Lehre vom Glauben
verrücken, verflucht und verdammt er sie aufs allersicherste, zweifelt auch
nicht ein Haarbreit daran, dass er ihnen recht tue, … und darf sagen: ‚Sie
werden ihr Urteil tragen, die euch irre machen.’ Darum muss man, wie ich oft
und viel zu vermahnen pflege, die Lehre fließig vom Leben scheiden. Die Lehre
ist der Himmel, das Leben die Erde. Im Leben ist Sünde, Irrtum, Uneinigkeit,
eitel Mühe und Arbeit. Da soll die Liebe überhören und übersehen …, aber mit
der Lehre ist es viel einander Ding; denn sie ist heilig, rein, lauter,
himmlisch, göttlich. Wer die ändern oder fälschen will, gegen den ist weder
Liebe noch Barmherzigkeit zu beweisen; darum bedarf sie auch keiner Vergebung
der Sünden. Darum taugt es gar nicht, dass man Lehre und Leben miteinander
vergleichen will; denn an einem Buchstaben, ja, an einem einigen Tüttel der
Schrift ist mehr und größer gelegen als an Himmel und Erden. Darum können wir
es nicht leiden, dass man sie auch in dem allergeringsten verrücken wollte. …
Unsere Lehre ist von Gottes Gnaden rein; so ist kein Artikel unsers Glaubens,
dessen wir nicht guten, beständigen Grund in der Heiligen Schrift haben.“
(Ausführl. Erklärung des Galaterbriefes, Leipz. Ausg., XI, 343-348; in: Von der
Kirche …, a.a.O., S. 57 f.)
Kirchengemeinschaft
kann nach bibel- und bekenntnistreuer evangelisch-lutherischer Lehre nur
festgestellt werden, nachdem untersucht und bestätigt wurde, dass beide Teile
in völliger Übereinstimmung der schriftgemäßen Lehre und Praxis sind.
(Die
nachfolgenden Thesen sind eine Übersetzung aus dem Amerikanischen und zu finden
auf der Internetseite von The Old Lutheran Church (http://www.oldlutheranchurch.com).
Zusätze des Übersetzers stehen in eckigen Klammern.)
1. Wir glauben, dass von Gott nur solche
Lehren erlaubt sind, dass sie in der Kirche Christi gelehrt und geglaubt
werden, die mit dem Wort Gottes übereinstimmen. (1. Petr. 4,11; Joh. 8,31-32;
1. Tim. 6,3-4)
Anmerkungen:
Kirchen,
die in Übereinstimmung mit dem Wort Gottes lehren, sind rechtgläubig
(orthodox); andere sind mehr oder weniger falschgläubig (heterodox). Der
rechtgläubige Charakter einer Kirche wird nicht hergestellt durch eine nur
äußerliche Annahme von Bekenntnissen, sondern es muss dazu auch die Lehre
kommen, die tatsächlich und aktuell
auf den Kanzeln, in den theologischen Seminaren und Publikationen zu lehren erlaubt
ist.
2. Wir glauben, dass Gott alle Christen
zur Einheit in der Lehre aufruft und dass sie daher Kirchengemeinschaft mit
denen suchen sollen, die mit ihnen in allen Lehren Christi [, also der Heiligen
Schrift,] übereinstimmen. (Joh. 17,17.20-21; Röm. 15,5.6; 1. Kor. 1,10; Eph.
4,3-5)
Anmerkungen:
Einheit
in der Lehre ist eine Grundvoraussetzung für Kirchengemeinschaft. Beides gehört
zusammen. Die Einheit in diesem Zusammenhang ist eine äußere Einheit, die auf
dem gründet, was Christen bekennen. Nur Gott, der in die verborgene Welt der
Herzen sehen kann, kennt die innere Einheit der Einen Heiligen Christlichen
Kirche (Una Sancta Ecclesia).
Die
wahre äußere Einheit ist keine Einheit, die begrenzt ist auf einige
Fundamentallehren, sondern eine Einheit in allen
Lehrartikeln (Matth. 28,20). [Damit ist jegliche kirchliche Union oder
geistliche Allianz und Verbindung, die nicht auf völliger Übereinstimmung in
allen Glaubensartikeln beruht, wie etwa die Evangelische Allianz, Lutherischer
Weltbund, Evangelische Kirche in Deutschland, Evangelische Kirche der Union,
Union evangelischer Kirchen, Ökumenischer Rat der Kirchen, Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen, ausgeschlossen und gegen die Lehre der Bibel.]
3. Wir glauben, dass es gegen die
Heilige Schrift und den Befehl unseres HERRN Jesus Christus ist,
Kirchengemeinschaft mit Anhängern falscher Lehre auszuüben. (Matth. 7,15; Röm.
16,17; 1. Tim. 6,3-5; Tit. 3,10; 2. Kor. 6,14-18; 2. Joh. 9-11)
Anmerkungen:
Christen
müssen zwischen rechtgläubigen und falschgläubigen Kirchen unterscheiden. Wir
verwerfen jegliche Art von Union mit falscher Lehre. Daher haben wir weder
Altar-, noch Kanzel- oder Gebetsgemeinschaft mit Menschen, noch sonst
irgendeine gemeinsame Aktion, die eine bekenntnismäßige Unterstützung für Menschen
beinhaltet, die an falscher Lehre festhalten oder Glieder solcher Kirchen sind,
die solche Lehre zulassen. Mitgliedschaft in einer bestimmten Kirche ist immer
eine Art äußerer Unterstützung oder Bekenntnis der Lehre jener Kirche,
unabhängig davon, was das einzelne Glied sagt oder in seinem Herzen glaubt.
[Dies schließt ein, dass es keine gemeinsame Missions- oder
Evangelisationsarbeit, keine gemeinsamen Lehrvorträge, keine gemeinsame
Chorarbeit, gemeinsame christliche Schulen oder gemeinsame diakonische Arbeit
geben kann, da dies alles Tätigkeiten sind, die das christliche Bekenntnis zur
Grundlage haben und ausdrücken.]
Wir
akzeptieren keine Kirchengemeinschaft mit einer ‚rechtgläubigen’ Kirche, die
aus bestimmten Gründen immer noch in Kirchengemeinschaft mit einer anderen
falschgläubigen Kirche ist (widersprüchliche ‚Dreieckseffekte’).
4. Wir glauben, dass, wenn falsche
Lehrer in der Kirche auftauchen, sie durch Lehrzuchtmaßnahmen ihres Amtes
enthoben werden müssen, sobald es erwiesen ist, dass sie falsch lehren. (Tit.
3,10; Gal. 5,9; 2. Tim. 2,15-17)
Anmerkungen:
Das
erste Anliegen der Kirche muss immer die Sorge für die Schafe sein, nicht die
Sorge für schlechte Hirten oder falsche Lehrer. Falsche Lehre ist extrem
gefährlich und muss von Anfang an gestoppt werden. Wenn die Kirche Irrlehren
durch Lehrzuchtmaßnahmen bekämpft, wird sie rechtgläubig bleiben.
Wir
denken nicht, dass die Grundsätze für Ermahnung in Matth. 18,15-17 oder die
Beachtungen im Blick auf ‚schwache Brüder’, z.B. in Röm. 14 und Gal. 6,1-2, als
Leitlinien für das Beenden von Kirchengemeinschaft verwendet werden sollten.
Diese Stellen handeln von Einzelseelsorge, die immer unter Christen beachtet
werden sollten, nicht von Grundsätzen über Kirchengemeinschaft oder wie mit falschen
Lehrern umzugehen ist, deren Irrlehren öffentlich sind. (In den lutherischen
Bekenntnissen wird sich im Zusammenhang mit Kirchengemeinschaft nie auf Matth.
18,15 bezogen. Es ist bezeichnend, dass sich auf diese Stelle nur im achten
Gebot im Großen Katechismus bezogen wird, wo Luther über ‚geheime Sünden’
spricht.)
5. Wir glauben, dass gewissenhafte
Christen ihre Kirche verlassen müssen, wenn sie durch das Wort Gottes erkennen,
dass sie einer falschgläubigen Kirche angehören, die es zulässt, dass Menschenlehre
mit der wahren Lehre Gottes vermischt wird [oder die falsche Lehre an die
Stelle der Lehre der Heiligen Schrift setzt]. (Matth. 7,15; Joh. 10,5; Röm.
16,17)
Anmerkungen:
Hier
geht es um den Fall, wenn die falsche Lehre schon offenbar ist oder wenn eine
Kirche Schritt für Schritt sich in eine falschgläubige verwandelt hat. In einer
falschgläubigen Kirche zu verbleiben mit der Begründung, Seelen gewinnen zu
wollen, gegen die falsche Lehre zu protestieren und zu kämpfen, auf Erweckung
und Erneuerung in der Kirche zu warten, darauf zu warten, ausgeschlossen [oder
des Amtes enthoben] zu werden usw., ist gemäß der Heiligen Schrift nicht
erlaubt. Der Befehl Gottes, falschgläubige Kirchen zu verlassen, lässt keine
Wahl. Es gibt keine Ausnahmen von der Regel.
6. Wir glauben, dass die Lehre von der
Kirchengemeinschaft Gottes große Fürsorge und Liebe für seine Kirche
widerspiegelt, die er durch seinen Sohn Jesus Christus erlöst hat, und diese
Lehre in die Praxis umzusetzen ist nichts als Liebe. (Joh. 10,9-16; 1. Joh.
5,1-3)
Anmerkungen:
Heute
ist die alte Lehre von der Kirchengemeinschaft zumeist vergessen, wird nicht
beachtet oder angesehen als undurchführbar, unnötig und ein liebloses
Aufrichten von Schranken zwischen Menschen, die dem gleichen Gott dienen. Das
ist eine Tragik. Das Ergebnis ist der moderne Ökumenismus mit weit offenen
Türen für alle Arten von bösen Geistern. So lange die Kirche auf Erden ist, ist
sie ecclesia militans (kämpfende
Kirche) und muss gegen alle Versuche des Teufels kämpfen, das Wort Gottes und
seine Heilige Kirche zu zerstören. Gottes Befehlen hinsichtlich
Kirchengemeinschaft zu folgen heißt, seine Liebe zu allen Christen zu teilen,
nicht zuletzt zu diejenigen, die noch in falschgläubigen Kirchen sind.
Von
Franz
Pieper
(entnommen
aus: Le Luthérien. Organe des Églises Luthériennes Libres de France et de
Belgique. Mai 1951, S. 1-2)
Gott will nur eine
rechtgläubige Kirche auf Erden haben, das heißt, eine solche Kirche, welche
alle in der Heiligen Schrift geoffenbarten Lehren glaubt und bekennt.
Irrgläubige Gemeinschaften, Gemeinschaften, welche in einem oder in mehreren
Stücken von der in Gottes Wort geoffenbarten Wahrheit abweichen, sind von Gott
nur zugelassen wie jede andere Sünde. Folgendes sind die Hauptgründe dafür,
dass die Rechtgläubigkeit die von Gott gewollte äußere Gestalt der Kirche ist.
Erstens: Gott befiehlt allen
Predigern, welche innerhalb seiner Kirche auftreten, dass sie sein Wort und nur sein Wort predigen; die Prediger sollen weder von seinem Wort
etwas abtun, noch zu demselben etwas hinzutun. – Als der Herr Christus seiner
Kirche vor seiner Himmelfahrt den Befehl gab: „Gehet hin in alle Welt und
prediget das Evangelium aller Kreatur!“ da setzte er nach dem Bericht des
Evangelisten Matthäus (28,20) noch ganz ausdrücklich hinzu: „und lehret sie
halten alles, was ich euch befohlen
habe“. „Wer mein Wort hat, der predige mein Wort recht; wie reimen sich Stroh
und Weizen zusammen?“ Mit diesen durch den Propheten Jeremia gesprochenen
Worten (Jer. 23,28) verbietet es Gott allen Predigern, mit Gottes Wort auch
zugleich ihre eigenen Gedanken, also Menschenwort, zu verkündigen. Nach der
Heiligen Schrift ist es das größte Lob für einen Prediger, wenn er Gottes Wort,
wie es geoffenbart ist, unverkürzt und unverfälscht predigt. So sagt von sich
selbst der Apostel Paulus, 2. Kor. 2,17: „Wir sind nicht wie etlicher viele,
die das Wort Gottes verfälschen.“ Dagegen ist es vor Gott ein Verbrechen, auf
welches als Strafe Gottes zeitlicher und ewiger Zorn gesetzt ist, wenn Prediger
es sich herausnehmen, das Wort Gottes zu verfälschen, das ist, von Gottes Wort
entweder etwas abzutun oder demselben etwas hinzuzusetzen. So spricht Gott
durch den Propheten Jeremia (23,31-32): „Siehe, ich will an die Propheten,
spricht der Herr, die ihr eigen Wort führen und sprechen: Er hat’s gesagt.
Siehe, ich will an die, so falsche Träume weissagen, spricht der Herr, und
predigen dieselben und verführen mein Volk mit ihren Lügen und losen Teidingen,
so ich sie doch nicht gesandt und ihnen nichts befohlen habe.“ Matth. 5,19
droht der Herr Christus selbst allen Lehrern: „Wer eins von diesen kleinsten
Geboten auflöst und lehrt die Leute also, der wird der Kleinste heißen im
Himmelreich“, das heißt, der wird gar nicht ins Himmelreich kommen. Irrlehrer
sind nach Gottes Willen in der Kirche so wenig existenzberechtigt, dass Gott im
Alten Testament, wo er mehr mit leiblichen Strafen umging, die Irrlehrer zu
töten befahl. So lesen wir an der denkwürdigen Stelle 5. Mose 13,6 ff.: „Wenn
dich dein Bruder, deiner Mutter Sohn, oder dein Sohn, oder deine Tochter, oder
das Weib in deinen Armen, oder dein Freund, der dir ist wie dein Herz,
überreden würde heimlich und sagen: Lass uns gehen und andern Göttern dienen,
die du nicht kennst, noch deine Väter, die unter den Völkern um euch her sind,
sie seien dir nahe oder ferne, von einem Ende der Erde bis an das andere, so
bewillige nicht und gehorche ihm nicht. Auch soll dein Auge seiner nicht
schonen und sollst dich seiner nicht erbarmen noch ihn verbergen, sondern
sollst ihn e4rwürgen. Deine Hand soll die erste über ihm sein, dass man ihn
töte; und darnach die Hand des ganzen Volkes. Man soll ihn zu Tode steinigen.“
Im Neuen Testament geht Gott nicht mehr so mit leiblichen Strafen um, ja, er
hat es seiner Kirche ausdrücklich verboten, mit leiblichen Strafen und
überhaupt mit leiblicher Gewalt gegen Irrlehrer zu kämpfen. St. Paulus muss
durch den Heiligen Geist erinnern: „Die Waffen unserer Ritterschaft sind nicht
fleischlich.“ Aber dennoch hat Gott auch im Neuen Testament das Gewerbe der
falschen Lehrer ganz deutlich als die schwerste Sünde bezeichnet, als ein
Gewerbe, das er mit seinem Fluch belegt, mit zeitlicher und ewiger Strafe
bedroht. So schreibt der Apostel Paulus durch den Heiligen Geist, Gal. 1,8:
„Aber so auch wir oder ein Engel vom Himmel euch würde Evangelium predigen
anders, als das wir euch gepredigt haben, der sei verflucht!“ Nun müssen wir
aber sagen: Gebietet Gottes Wort allen Lehrern, dass sie nur das Recht in der
Kirche lehren sollen, und hat Gott auf das strengste alle falsche, von Gottes
Wort abweichende Lehre untersagt, so ist damit bewiesen, dass Gott nur eine
rechtgläubige, nicht auch zugleich eine irrgläubige Kirche haben wolle. Dass es
irrgläubige Kirchen gibt, steht lediglich unter Gottes Zulassung wie Gott auch
andere Sünden zulässt.
Zweitens: Dass Gott nur eine
rechtgläubige Kirche haben wolle, folgt nicht nur aus dem Gebot, welches Gott
den Predigern, die in der Kirche zu
lehren haben, gegeben hat, sondern das ergibt sich auch mit Notwendigkeit aus
dem Gebot, welches Gott allen Christen
ohne Ausnahme gegeben hat. Gott befiehlt nämlich allen Christen ohne Ausnahme,
nur solche Prediger zu hören, welche Gottes Wort unverkürzt und unverfälscht
predigen. „Meine Schafe“, sagt der Herr Christus selbst, „hören meine Stimme und ich kenne sie und sie
folgen mir.“ (Joh. 10,27). „So ihr
bleiben werdet an meiner Rede, so
seid ihr meine rechten Jünger“, spricht er Joh. 8,31; und von der Gemeinde zu
Jerusalem heißt es lobend: „Sie blieben aber beständig in der Apostel Lehre“
(Apg. 2,42). Solche Prediger hingegen, welche Gottes Wort fälschen, sollen die
Christen nach Gottes ausdrücklichem und ernstem Befehl meiden. Joh. 10,5 sagt der Herr von den Christen: „aber einem
Fremden folgen sie nicht nach, sondern fliehen von ihm“. Er selbst gebietet
Matth. 7,15: „Sehet euch vor vor den falschen Propheten.“ Er gebietet durch den
Apostel Paulus Röm. 16,17: „Sehet auf die, die da Zertrennung und Ärgernis anrichten
neben der Lehre, die ihre gelernt habt, und weichet von denselben.“ Er gebietet
durch den Apostel Johannes: „So jemand zu euch kommt und bringet diese Lehre nicht
(nämlich die Lehre Christi), den nehmet nicht zu Hause und grüßt ihn auch nicht
(nämlich als euren Glaubensbruder).“ Den Christen wird sehr oft in der Heiligen
Schrift eingeschärft, einander die Schwachheiten zu tragen, aber man kann die
ganze Heilige Schrift von Anfang bis zu Ende durchlesen und man wird keine
Stelle finden, wo Gott den Christen gebietet oder es ihnen auch nur erlaubt,
Irrlehrer zu tragen oder zu dulden; von Irrlehrern sollen die Christen sich
abwenden, sie meiden, sie fliehen, mit ihnen nichts zu schaffen haben. Will aber Gott von allen seinen Christen
haben, dass sie nur rechte Lehrer hören und alle falschen Lehrer meiden, so ist
damit wiederum bewiesen, dass Gott nur eine rechtgläubige Kirche haben will.
Freilich, tatsächlich gibt es viele Christen auch in den irrgläubigen
Gemeinschaften; es gibt also viele Christen, die tatsächlich dem Gebot des
Herrn, alle Irrlehrer zu meiden, nicht nachkommen. Wir Lutheraner, die wir
behaupten, dass die evangelisch-lutherische Kirche allein die rechtgläubige
Kirche sei, gestehen doch zu mit Dank gegen Gott, aufgrund des Wortes Gottes,
dass es auch in irrgläubigen Gemeinschaften wahre Christen, wahre Kinder Gottes
gibt, insofern nämlich in diesen irrgläubigen Gemeinschaften noch wesentliche
Stücke des Wortes Gottes, wenn auch mit Irrtum vermischt, gepredigt werden.
Aber dabei halten wir fest, dass auch für diese Christen innerhalb der
irrgläubigen Gemeinschaften das Gebot Gottes Geltung behalte, alle Irrlehrer zu
meiden; und dass Christen diesem Gebot nicht nachkommen, ist eine Sünde, welche
Sünde ihnen freilich vergeben wird, so lange sie aus Schwachheit und Mangel an
der rechten Erkenntnis sündigen.
Drittens: Alle Christen sollen
nach der Heiligen Schrift in dem von Gott vorgegebenen Glauben durchaus einig
sein. Unter den Christen gibt es viel Verschiedenheit, und muss es notwendigerweise
viel Verschiedenheit geben. Erstens auf dem natürlichen Gebiet. Es gibt
schwarze Christen, weiße Christen, gelbe Christen, der Hautfarbe nach; es gibt
gelehrte und ungelehrte Christen; es gibt Christen, die in Republiken leben, es
gibt auch Christen, die in Monarchien leben. Diese und andere Verschiedenheiten
finden sich unter den Christen auf dem natürlichen Gebiet. Dann gibt es einen
Unterschied unter den Christen auch auf dem kirchlichen Gebiet, nämlich in
allen den Dingen, welche durch Gottes Wort nicht bestimmt sind, z.B. in den
kirchlichen Zeremonien. Diese Dinge mag die Kirche jedes Orts und jedes Landes
ordnen, wie es ihr am besten erscheint. So mag die Kirche in Amerika andere
Zeremonien haben als die Kirche in Europa, und die Kirche mag andere Zeremonien
haben als die Kirche in Afrika und Asien. Aber in einem Stück sollen alle Christen, ob sie weiß oder schwarz, gelehrt
oder ungelehrt, ob sie Europäer oder Amerikaner oder Chinesen oder Inder sind –
in einem Stück sollen sie alle
übereinstimmen und nicht die geringste Verschiedenheit unter ihnen sich finden:
Das ist der Glaube oder die Lehre. So schreibt der Apostel Paulus, 1. Kor.
1,10: „Ich ermahne euch aber, liebe Brüder, durch den Namen unseres Herrn Jesus
Christus, dass ihr allzumal einerlei Rede führet und lasset nicht Spaltungen
unter euch sein, sondern haltet fest aneinander in einem Sinn und in einerlei
Meinung.“ Christen sollen also in Bezug auf die Lehre dieselben Worte, und zwar
in einem und demselben Sinn, gebrauchen, d.h. sie sollen in der Lehre oder im
Glauben übereinstimmen. Sind verschiedene Meinungen oder Spaltungen in der
Lehre vorhanden, so ist das gegen Gottes ausgesprochenen Willen. – In neuerer
Zeit beruft man sich für die Berechtigung der Verschiedenheit des Glaubens in der
Kirche auf die Verschiedenheit der Gaben,
welche die einzelnen Nationen und die einzelnen Lehrer besitzen. Man hört nicht
selten die Redeweise, dass die besonderen Eigenarten der Nationen und der
Lehrer notwendig auch eine Verschiedenheit im Glauben herbeiführen müssten. Das
ist aber eine Weisheit, die durch Gottes Wort als Torheit bezeichnet wird. Eph.
4, wo der Apostel Paulus von den verschiedenen, der Kirche verliehenen Gaben
handelt, sagt er, dass die verschiedenen Gaben der Kirche zu dem Zweck gegeben
seien, damit alle Christen zu dem einen
Glauben und der einen Erkenntnis Jesu
Christi kommen möchten. Nun machen wir wiederum den Schluss: Wenn aber alle
Christen nur den einen in Gottes Wort geoffenbarten Glauben haben sollen, so
will Gott auch nur eine rechtgläubige Kirche haben. Von verschiedenen
gleichberechtigten Richtungen innerhalb der Kirche zu reden, ist wider Gottes
klares Wort. Nach der Schrift ist nur eine Richtung berechtigt, nämlich die
Richtung, welche in allen Stücken bei Gottes Wort bleibt; alle andern, ob sie
nun viel oder wenig von Gottes Wort abweichen, sind in Gottes Wort verboten.
Alle Christen sollen zur rechtgläubigen Kirche gehören, das ist der in Gottes
Wort ausgesprochene Wille Gottes.
Und endlich: Dass Gott nur eine
rechtgläubige Kirche haben wolle, geht auch hervor aus den verschiedenen Namen,
welche der Kirche in der Heiligen Schrift gegeben werden. Die Kirche heißt in
der Heiligen Schrift das „Haus Gottes“ (1. Tim. 3). Sie heißt Gottes Haus, weil
Gott Herr in diesem geistlichen Haus ist. Wie es in einem irdischen Haus nur
dann recht steht, wenn das Wort des Hausherrn im Haus regiert, so steht es in
der Kirche, in dem Haus Gottes, nur dann recht, wenn allein Gottes, des
Hausherrn, Wort in der Kirche regiert. Insofern in der Kirche Menschenwort
gelehrt wird, setzt man Gott, den Hausherrn, ab und ist die Kirche nicht Gottes
Haus, sondern des Teufels Haus; denn der Teufel ist es, der hinter jeder
Menschenlehre, die immer Irrlehre ist, steckt. – Die Kirche heißt ferner das
„Reich Christi“ (Joh. 18) und zwar heißt sie das Reich Christi, weil die von
Christus geoffenbarte Wahrheit in diesem Reich verkündigt wird. Wir nun aber
etwas anderes als Christi Wahrheit in diesem Reich gepredigt und geglaubt, so
wird insofern Christus als der Herr dieses Reiches abgesetzt. So ist es
insofern nicht mehr Christi, sondern der Menschen Reich. – Ferner: Die Kirche
wird in der Heiligen Schrift oft das „Himmelreich“ genannt. Die Kirche ist aber
nur deshalb das Himmelreich hier auf Erden, weil in der Kirche Gottes Wort gepredigt wird. Als der
Heiland selbst Gottes Wort auf Erden predigte, da sagte er: „Das Himmelreich
ist nahe herbeigekommen.“ Wir haben von Gott hier auf Erden nur so viel als wir
aus seinem Wort von ihm erkennen. Gott tritt hier auf Erden nur in der Hülle
des Wortes an uns heran, nicht unmittelbar. Wo daher Gottes Wort gepredigt
wird, da kommt Gott zu uns, da ist das Himmelreich auf Erden. Wo aber
Menschenwort gepredigt wird, da ist insofern nicht das Himmelreich sondern ein
Weltreich, ein Menschenreich. – Und endlich: Die Kirche wird oft die Braut
Christi genannt. Die Kirche ist die Braut Christi dadurch, dass sie allein
Christi Wort hört, glaubt und demselben anhängt. Insofern die Kirche ihr Ort
einem andern zuwendet und damit ihr Herz auch einem andern schenkt, fällt sie
von Christus ab, wird sie zu einer geistlichen Ehebrecherin. Deshalb ermahnt
der Apostel auch die Korinther, sie sollen sich ja vor allen Irrlehrern hüten,
damit er die korinthische Gemeinde als eine reine Braut bei Christus erhalten
könne. Kurz, wir mögen in der Heiligen Schrift hinsehen, wo wir wollen, überall
tritt uns die Wahrheit als eine in der Schrift geoffenbarte entgegen: Nach
Gottes Willen soll es nur eine rechtgläubige Kirche auf Erden geben.
Seit der Lutherische Weltbund als Nachfolgeorganisation des Lutherischen
Weltkonvents nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurde, wurde auch immer
wieder versucht, bibel- und bekenntnistreue lutherische Kirchen in diese
Vereinigung hineinzuziehen. Über viele Jahre war es für Kirchen wie der
Missouri-Synode, der Wisconsin-Synode und den mit ihnen verbundenen Kirchen
eindeutig klar, dass sie in dieser Vereinigung nicht dabei sein können. Leider
ist diese Haltung durch die Aufweichung der geistlich-theologischen Haltung der
Missouri-Synode seit den 1940er Jahren in ihrem Umfeld immer mehr ins wanken
gekommen und mehrere ihrer aus der Missionsarbeit hervorgegangenen
Schwesterkirchen sind heutzutage sowohl im Lutherischen Weltbund (LWB) als auch
im Internationalen Lutherischen Rat (ILR) Mitglied. Andere, wie die liberale
Lutheran Church of Australia, ist offiziell nirgends Mitglied, strebt aber
einen Gaststatus im LWB an und übt Kirchengemeinschaft mit Gliedkirchen des LWB
wie des ILR. Auch die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) in
Deutschland will Gastmitglied werden. Dagegen hält die Wisconsin-Synode mit den
mit ihr in der Konfessionellen Evangelisch-Lutherischen Konferenz (KELK)
verbundenen Kirchen daran fest, dass eine Mitgliedschaft im Lutherischen
Weltbund nicht in Frage kommt. Wie ist nun der Lutherische Weltbund zu
beurteilen? Nachfolgend eine Darlegung, die die Freie Evangelisch-Lutherische Kirche
in Finnland (heute: Finnische Konfessionelle Lutherische Kirche, STLK) schon
1963 herausgegeben hat, die aber an ihrer Richtigkeit nichts verloren hat. Ja,
die Zustände, der geistliche Verfall, hat seitdem nur noch zugenommen, die
ökumenische Vermischung besonders.
Die Stimme der Freien Ev.-Luth. Kirche in Finnland zu
der Frage vom Lutherischen Weltbund als kirchlicher Gemeinschaft
Von
P.
A. Aijal Uppala-Wegelius +
Bekenntnisstand des LWB:
Der LWB will nach seiner
Verfassung eine kirchliche Gemeinschaft aufgrund des lutherischen Glaubens und
Bekenntnisses sein. Er bekennt sich also im Artikel II dieser Verfassung in
seiner Weise zur Heiligen Schrift und zum lutherischen Bekenntnis.
Der LWB und die Heilige Schrift:
Nach dem Artikel II (a) der
Verfassung des LWB sollen alle Gliedkirchen die Heilige Schrift „als die
alleinige Quelle und unfehlbare Norm alles Lehrens und Handelns der Kirche
anerkennen“. – Obwohl hier die „unfehlbare Norm“ ein starker Begriff in Bezug
auf die Bewährtheit der Heiligen Schrift zu sein scheint, ist damit nicht
gesagt, was der LWB über die Heilige Schrift lehrt, sondern lediglich, dass man
die Heilige Schrift irgendwie besonders gebrauchen wird. Das „Unfehlbare“
bleibt ein Rätsel, wenn es nicht nur eine traditionelle Phrase ist, denn die
Gliedkirchen des LWB [darunter die sich lutherisch nennenden Landeskirchen der
Bundesrepublik Deutschland, Anm. d. Hrsg.] stehen zur Heiligen Schrift
modern-rationalistisch. Wie wir es alle sehr wohl wissen, hat die Bibel unter
den betreffenden Theologen ganz allgemein ein völlig zerschlagenes,
menschliches Ansehen. Der frühere Präsident des LWB, Bischof Hanns Lilje, hat
einmal geschrieben: „Wir können nicht hinter die Linie zurück, die von Karl
Barth, Rudolf Bultmann und Paul Tillich gezogen ist.“1
Eine Stellung zur Heiligen
Schrift, wie Luther, die Dogmatiker, Walther, Hönecke und Pieper sie hatten, haben
die Gliedkirchen nicht.
Der LWB und die lutherische Lehre:
Nach dem Artikel II (b) der
Verfassung wird noch die Confessio Augustana und Luthers Katechismus als
unverfälschte Auslegung des Wortes Gottes betrachtet. – Dies kann ja nicht
bedeuten, dass die Gliedkirchen an die Lehrstücke des lutherischen
Bekenntnisses gebunden wären. Erstens verhalten sie die Gliedkirchen formell
(„de iure“) sehr verschieden zu der Lehre der Bekenntnisschriften, und zweitens
ist die Bekenntnistreue in praxi wieder eine ganz andere Sache.
Das Exekutiv-Komitee des LWB
hat auch erklärt, dass Artikel II (b) gemäß der Überschrift nur „Grundlage“
bedeutet und dass der LWB keine präzise Lehre vertritt.2
In der australischen
Kirchensache [es ging da um die Gespräche zwischen der dem LWB abgehörenden
Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Australiens und der mit Missouri
verbundenen Evangelisch-Lutherischen Kirche Australiens; beide haben sich, ohne
wirkliche Lehreinigung später zur Lutheran Church of Australia
zusammengeschlossen, ausgenommen diejenigen Gemeinden, die dann die Evangelical
Lutheran Congregations of the Reformation bildeten, Anm. d. Hrsg.] ging man auf
der Seite des LWB so weit, dass man in einem Gutachten die Ansicht vertrat,
dass „es sogar gut gewesen wäre, wenn ein solcher Artikel II überhaupt nicht in
die Verfassung gekommen wäre“. Ein Bund oder eine Föderation brauchte – meinte
man – kein Bekenntnis. Es wäre genug gewesen, zur zu bestimmen, „wie die
Bekenntnisparagraphen der Kirchen zumindest lauten müssen“ (Minimalforderung).3 Dies hat man in ernster Meinung
angeführt und dabei wollte man doch noch lutherischer Weltbund sein.
Hier war nichts mehr von magno consensu und von der Bekenntnistreue in rebus et
in phrasibus [in der Sache und in Worten, Anm. d. Hrsg.], wie sich die
Unterschreiber der Formula Concordiae zur lutherischen Lehre bekannten.
Diese freie Stellung zur
lutherischen Lehre kann man im LWB verstehen, denn der Artikel II bereitet dem
LWB große Schwierigkeiten. Er muss in der Bekenntnisstellung auf die Stellung
der Gliedkirchen hinweisen und ihnen die Sache überlassen:4
„… der LWB … ist … an gleiche geistliche Norm gebunden, an die seine
Gliedkirchen … gebunden sind“… „So sollte man darauf verzichten, den zweifellos
gegebenen Tatbestand, dass der LWB auch in der Richtung der Lehre und des
kirchlichen Handelns wirksam sein muss, rechtlich festzulegen oder
institutionell zu sichern.“ … „Die Grundlage des LWB ist von dem Bekenntnisstand
seiner Gliedkirchen, die durch ihn handeln, abgeleitet. Darum sind auch die
Gliedkirchen für ihre Innehaltung verantwortlich …“
Also: Der LWB bedarf einer
Bekenntnisnorm. Wie sie ist, kann der LWB sachlich nicht angeben. Die
Verweisung an die Lehrnormen der Gliedkirchen führt in ein Lehrchaos, denn die
Gliedkirchen sind hierbei auch de iure ganz verschieden – von der Wirklichkeit
ganz zu schweigen! …
Hieraus kann man schon deutlich
feststellen, dass der Bekenntnisartikel II (b) nur eine unklare Formalität
darbietet, wie ähnliche Verordnungen in den Verfassungen der Gliedkirchen. Er
ist nicht ernst gemeint.
Demgemäß müssen die Begriffe
„lutherisch“ und also auch „lutherische Kirche“ in der Luft schweben,5 „lutherischer Weltbund“ ebenso.
Prof. Hermann Sasse sagt mit
Recht, dass „die lutherische Kirche“ in solcher Wirklichkeit „nur noch als
Denkrichtung, als theologische Schule, fortlebt, bis auch diese Denkrichtung
tot ist. … Es ist das traurige, aber unabwendbare Ergebnis der europäischen
Kirchengeschichte: Die Landeskirche kann nicht mehr Bekenntniskirche sein.
Lutherische Kirche aber ist ihrem Wesen nach Bekenntniskirche.“6
Auch der Begriff
„Weltluthertum“ ist nur eine nominelle Angelegenheit. Es fehlt ihm vollständig
eine concordia in der lutherischen Lehre. Auch Luther stellt gegen die
Papstkirche fest.7
Wenn eine in Lehresachen freie
Wege gehende Kirche ihren alten Bekenntnisparagraphen noch beibehalten hat,
gilt da diese Beurteilung des Doktors C.F.W. Walther:
„… so ist die ganze Theorie, dass eine Kirche so lange eine wahre sei,
als in derselben die rechte Lehre „doctrina publica“ ist, … nichts als ein
juristisches Fündlein. … Dass die rechte Lehre in dieser Weise „docrtrina
publica“ in einer Landeskirche ist, macht sie nur umso verwerflicher …“8
Wenn wir dies feststellen
müssen, wissen wir zu gut, dass in diesem nominellen Luthertum auch aufrichtige
Herzen sind – sogar große Parteien, die in lutherischen Lehrfragen Ernst machen
wollen. Unsere Freikirchen kommen ja von solchen Kreisen her. Und im Jahr 1961 hat
ein solcher Verein in der finnischen Staatskirche sogar die verkürzte
Pieper’sche Dogmatik in finnischer Sprache herausgegeben – und zwar mit der
Herausgeber doch nicht mit allen Stücken zufrieden sei. – Diese Einzelnen
können aber am unrichtigen Bekenntnisstand ihrer Kirche das Falsche nicht
berichtigen.
Der LWB – nichtkirchlicher Zweckverband oder Kirche?
Es ist ja selbstverständlich,
dass ein LWB in keiner Weise eine „Superkirche“ mit regierenden Befugnissen
sein kann (Art. III). Wenn er aber eine freie „Vereinigung von lutherischen
Kirchen“ ist, muss es festgestellt werden, ob diese Vereinigung eine
nichtkirchliche (res externa) Angelegenheit sei oder ob sie eine gemeinsame
Kirchlichkeit, eo ipso Kirche, ist.
Der LWB dient u.a. folgenden
Zwecken (Art. III):
-
bezeugt
vor der Welt einmütig das Evangelium von Jesus Christus;
-
pflegt
Einigkeit des Glaubens und Bekennens der Gliedkirchen;
-
entwickelt
brüderliche Gemeinschaft und gemeinsame Studienarbeit unter Lutheranern weiter;
-
missionarische
und katechetische Aufgaben
-
unterstützt
lutherische Gruppen, die solches bedürfen, auch geistlich;
-
andere
Aufgaben, welche die Gliedkirchen ihm übertragen.
Hierzu kommt noch folgendes:
-
Der LWB
will eine Bekenntnisgemeinschaft sein (Art. II).
-
Er
pflegt Abendmahlsgemeinschaft. Bei der Vollversammlung wird an den
Konferenztagen am Morgen Abendmahlsgottesdienst gehalten.
-
Predigten
werden im Gastgeberland gehalten.
Alle diese Aufgaben und der
notierte Bekenntnisstand mit Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zeigen einen
kirchlichen Charakter des LWB. Hier handelt es sich um genau dieselbe
Kirchlichkeit, wie wir sie z.B. in einer Synodalkonferenz oder teilweise in
einer Synode finden. Auch eine Landeskirche oder Staatskirche wie eine Synode
ist Kirche, obwohl die Taufen und sonstige res sacrae in den Ortsgemeinden
eigentlich praktiziert werden. Also ist der LWB prinzipiell und in seinen
Funktionen eine Kirche.
Noch mehr: In dem Bericht „Zum
Wesen des LWB“9 lesen wir, dass der LWB
darauf hinwirken soll, „dass seine Gliedkirchen zu tatsächlicher
Kirchengemeinschaft untereinander kommen, wie dies in der These II/5 von
Minneapolis dringend ausgesprochen ist“. [Bei der Vollversammlung 1983 in
Budapest wurde die allgemeine Kirchengemeinschaft der LWB-Gliedkirchen
beschlossen. Anm. d. Hrsg.] Und wenn wir fragen, wie diese Kirchengemeinschaft
verwirklicht werden würde, lesen wir weiter: „Es ist denkbar, dass es in der
Zukunft von dem Lutherischen Weltbund übernommen wird …“
Vor den Vollversammlungen geben
die Leiter solcher Verbände Aussagen, die für das Publikum bestimmt sind. So
hat auch der Generalsekretär des LWB in einem Interview10
gesagt: „… der LWB ist nicht nur ein weltweiter Verband, sondern er ist eine
geistliche und ökumenische Bewegung. Die lutherischen Kirchen sind wahrhaft eine
Kirche, eine Familie und ein Leib“ (Hervorheb. Uppala).
Und man ist so weit gegangen,
dass ein finnischer Bischof, der sich zu den strengeren Lutheranern in der
finnischen Staatskirche hält, über die Gesamtvertretung des LWB bei der
Vollversammlung sagt: „Welche Gemeinschaft, welcher Geschwisterkreis der
begnadigten Sünder, vorher persönlich Unbekannte und doch aufs engste unsere
Brüder und Schwestern in unserem gemeinsamen Glauben und Bekenntnis.“11
Wir haben es also beim LWB mit
kirchlichen Angelegenheiten – mit einer Gesamtkirche zu tun, wenn auch sie
organisatorisch noch nicht ganz fertig ist.
Der LWB und die ökumenischen Bewegungen:
Auch diesem Zweck will der LWB
dienen (Art. III d): „Die lutherische Beteiligung an ökumenischen Bewegungen“.
Auch in dem heutigen
kirchlichen Wirrwarr hat der LWB sich also der ökumenischen Bewegung
angeschlossen. Darüber braucht man sich nicht zu wundern, da er in Fragen der
lutherischen Lehre nur eine ungewisse Lehrgrundlage vertritt. Das Ziel der
lutherischen Kirchen „ist nicht, dass alle ‚lutherisch’ werden, wohl aber, dass
alle zur Einmütigkeit in der Verkündigung und dem Bekenntnis des Evangeliums
finden möchten“.12 Auch in der Hauptlehre ist dem LWB das
lutherische Bekenntnis nur eine Grundlage und man hat hier auch verschiedene
Lehren. Auch das willkürlich begrenzte consentire de doctrina evangelii (CA II)
gehört zu der menschlichen Lehrfreiheit solcher Kirchen.
In diesen Bestrebungen sollte man
nicht den lutherischen Namen gebrauchen, da man die lutherische Lehre „in
doctrina et omnibus illius partibus“13 [Lehre im Ganzen wie im Einzelnen, Hrsg.]
nicht mehr bekennt.
Die Lutheraner bekennen ihre
Lehre „und keine andere“ als die Wahrheit Gottes, „darwider sie auch nichts
heimlich noch öffentlich reden noch schreiben wollen, sondern vermittelst der
Gnade Gottes dabei gedenken zu bleiben“.14 Und sie wussten, dass die frommen,
unschuldigen Leute in anderslehrenden Kirchen – „wenn sie in der Lehre recht
unterrichtet werden, durch Anleitung des Heiligen Geistes zu der unfehlbaren
Wahrheit des göttlichen Worts mit uns und unseren Kirchen und Schulen sich
begeben und wenden werden.“15 – Die Ökumeniker sprechen und tun anders.
Von
Roland
Sckerl
Diese Frage ist eine Frage, die
seit dem 19. Jahrhundert immer wieder aktuell ist. Die oben (S. 5-7)
angegebenen Thesen geben dazu die biblische Grundlage. Was also sagt uns die
Bibel: Gott will nur eine rechtgläubige Kirche, also eine Kirche, die nicht nur
theoretisch (de iure, also in ihrer Verfassung) sich rechtgläubig gibt, sondern
die tatsächlich aufgrund der Lehre und Praxis in ihr, auf den Kanzeln, den
Lehrstühlen, in den Kirchengemeinden, die Bibel- und Bekenntnistreue lebt. Wenn
also eine Kirche sich zwar in ihrer Verfassung zu den lutherischen
Bekenntnissen hält, ja, vielleicht sogar zur Heiligen Schrift Gottes als dem
verbalinspirierten Gotteswort bekennt, so heißt das nichts, wenn dies nicht zu
entsprechender Lehrzucht führt im Blick auf das, was auf der Kanzel, den
Lehrstühlen, in Publikationen ihrer Glieder vertreten wird. Natürlich taucht in
jeder Kirche einmal falsche Lehre auf. Die Frage ist nur: Wie wird damit
umgegangen? Wird mit dem, der sie aufgebracht hat, gesprochen, so dass er widerruft
oder, wenn er nicht widerruft, ausgeschlossen wird? Oder lässt man ihn
letztlich gewähren, bzw. kommt es zu keinem Widerruf? Wenn letzteres der Fall
ist, dann ist die Kirche nicht mehr rechtgläubig. Wenn Bibel- und
Bekenntnistreue nur noch eine Partei neben anderen in der Kirche ist, so ist
das eben keine Kirche mehr, wie Gott sie haben will, sondern eine
unionistische, pluralistische Kirche, in der neben der wahren auch die falsche
Lehre existieren kann.
Wie sind da nun die sich
lutherisch nennenden Landeskirchen anzusehen? Schon rein historisch ist
festzustellen, dass es auch nach der Überwindung des groben Rationalismus im
19. Jahrhundert im Zuge der Erweckungsbewegung und der kirchlichen Erneuerung
nirgends zu einer Erneuerung wirklich bibel- und bekenntnistreuer lutherischer
Landeskirche gekommen ist. Es hat, vor allem nach heutigen Verhältnissen
betrachtet, sehr konservative Landeskirchen gegeben, wie etwa Mecklenburg und
z.T. Sachsen und Bayern. Aber dennoch ist die Verbalinspiration und Irrtumslosigkeit
der Schrift nicht durchgängig bezeugt worden. Das ist einer der Artikel, um die
es immer wieder bei dem Ringen in der Leipziger Mission ging. Die Haltung
gegenüber der Union ist immer mehr aufgeweicht, was sich besonders in der
Allgemeinen Evangelisch-Lutherischen Konferenz zeigte. Lehrzucht gegen liberale
Pastoren, bis hin gegen Leugner der Dreieinigkeit (etwa P. Sulze in Sachsen),
ist nicht durchgeführt worden. Abendmahlszucht, etwa gegen solche, die andere
zur Trunksucht verführt oder sie darin unterstützt haben, wurde massiv von der
Kirchenleitung behindert (der Grund, weshalb P. Hörger aus der bayerischen
Landeskirche austrat). Die führenden Fakultäten des landeskirchlichen
Luthertums, wie etwa Rostock, Leipzig und Erlangen, waren alles andere als
bibel- und bekenntnistreu. Darum hat auch die liberale Theologie schon in der
2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wieder in großem Maße einbrechen können, darum
auch die Duldung für alle möglichen Richtungen, die sich nach dem 1. Weltkrieg
breit machten.
Nach dem 2. Weltkrieg hat sich
das nicht nur nicht gebessert, sondern massiv verschlimmert. Alle Landeskirchen
sind geprägt von der modernistischen historisch-kritischen Bibelauffassung;
Lehrzucht ist praktisch völlig unbekannt, Tauf- und Abendmahlszucht ebenso. Es
findet eine allgemeine Verbrüderung mit allen Konfessionen statt. Die
Landeskirchen sind in keiner Weise Bekenntniskirchen und wollen es bewusst
nicht sein, sondern ein Spiegel der weltlichen Gesellschaft. Die markantesten
Irrlehren zeigen sich in der Leugnung der Verbalinspiration und
Irrtumslosigkeit der Schrift, dem weithin fehlenden Ruf zur Umkehr, der
Frauenordination, dem sozialen Evangelium, der vielfachen Leugnung selbst
fundamentaler Lehrartikel, wie Christi Kreuzestod und Sühnopfer, Christi
Auferstehung, dem Sechstagewerk der Schöpfung. Die lutherischen Landeskirchen
haben durch die Arnoldshainer Thesen und die Leuenberger Konkordie, obwohl
tatsächlich keine umfassende Lehreinheit erreicht wurde, Kirchen- und
Abendmahlsgemeinschaft mit den reformierten Kirchen errichtet, sie stehen in
Gemeinschaft mit den Methodisten, den Bund-Mennoniten und pflegen Gemeinschaft
in den ökumenischen Gottesdiensten auch mit Rom. Sie haben, trotz massiver
Proteste selbst von landeskirchlichen Theologen, die Gemeinsame Erklärung mit
Rom angenommen und damit die biblisch-reformatorische Rechtfertigungslehre
aufgegeben.
Auch rein rechtlich gibt es
schon lange keine lutherischen Landeskirchen mehr. Mit ihrem Eintritt in die
Evangelische Kirche in Deutschland (EKiD) haben sie auch rechtlich aufgehört,
lutherische Kirchen zu sein, da sie Teil einer unionistischen Großkirche
wurden. Allesamt haben sie, als Verbeugung vor der political correctness, die
Barmer Erklärung, eine unionistische Erklärung mit erheblichen Mängeln, ihren
Bekenntnisschriften hinzugefügt; durch die Arnoldshainer Erkärung, die
Leuenberger Konkordie und die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
haben sie auch ihren juristischen Bekenntnisstand völlig verändert.
Aus diesen Gründen ist es
eindeutig, dass keiner, der wirklich bibel- und bekenntnistreu lutherisch sein
will, in einer sich lutherisch nennenden Landeskirche Glied sein kann, wenn er
wirklich Gottes Wort folgen will.
Von
Roland
Sckerl
Seit das brandenburgische
Herrscherhaus 1611 vom Luthertum zum Calvinismus abfiel, war es sein Ziel, das
Luthertum in den von ihm beherrschten Ländern zu zerstören. Die Verpflichtung
der Ordinanden auf die Konkordienformel musste heimlich, gegen den Willen des
Herrschers, geschehen. Brandenburgische Theologiestudenten durften nicht mehr
auf den sächsischen Hochschulen studieren. Durch massiven staatlichen Terror
versuchte der Kurfürst Friedrich Wilhelm I. im 17. Jahrhundert, die
lutherischen Pastoren zum Schweigen zu bringen, dass sie die Lehrunterschiede
zu den Reformierten nicht mehr öffentlich machen sollten, hoffte er doch, dass
so allmählich das Bewusstsein schwinden werde, was es heißt, lutherisch zu sein
und was Lutheraner von den Reformierten unterscheidet, So hoffte man, die Union
zu erreichen, die auch immer wieder versucht wurde, von dem besagten
Kurfürsten, wie auch von seinen Nachfolgern.
Mit Brachialgewalt – bis hin
zum Einsatz von Soldaten – wurde sie dann von König Friedrich Wilhelm III. im
19. Jahrhundert durchgesetzt. Der Anfang wurde 1811 damit gemacht, dass die
Konsistorien zusammengelegt wurden. 1817 wurde, in perfider Verkehrung des
Sinnes, das Reformationsgedenken dazu verwendet, die Union auch im Gottesdienst
einzuleiten. Der König selbst, dem persönliche Frömmigkeit, erwachsen unter dem
Erleben der französischen Unterdrückung der Befreiungskriege, nicht
abgesprochen werden darf, arbeitete die Unions-Agende für die Gottesdienste
aus, die ab 1830 verwendet werden musste. Damit war die Union vollzogen, unter
Bruch des Westfälischen Friedens, der gemäß der Bundesakte des Deutschen Bundes
in allen Gliedstaaten desselben zum Rechtsbestand gehörte und den Bestand der
lutherischen Kirche garantierte.
Johann Gottfried Scheibel war
nach 1817 ziemlich der Einzige gewesen, der gegen die heraufziehende Union
protestiert und seine Personalgemeinde an der Elisabethkirche in Breslau in den
Unterscheidungslehren unterwiesen hatte. Dabei geht es nicht nur um die
tiefgreifende Differenz im Abendmahl (das ist – das bedeutet) und in der
Erwählungslehre (Gnadenwahl – doppelte Prädestination), sondern auch im
Verständnis von Gesetz und Evangelium (diese Unterscheidung kennt der Calvinismus
so nicht, ist auch stärker vom Gesetz geprägt und sieht das Evangelium als die
Erfüllung des Gesetzes), im Schriftverständnis (Christus für uns im Zentrum –
souveräner Gott im Zentrum), im Verständnis von der Kirche (der Calvinismus
zerreißt letztlich die Eine Kirche in eine solche, die unsichtbar und eine
solche, die sichtbar ist; er behauptet eine biblisch vorgegebene Kirchen- und
Ämterverfassung), im Verständnis vom Staat (er propagiert den von der Kirche
dominierten Staat und das aktive Widerstandsrecht, wenn der Staat geistlich
eine andere Richtung einnimmt), im Verständnis der Taufe (trotz Kindertaufe
wird geleugnet, dass durch die Taufe Gnade angeboten und zugeeignet wird), im
Verständnis der Gnadenmittel überhaupt (Calvin behauptet, dass die Gnadenmittel
nur abbilden, was unabhängig von ihnen vom Heiligen Geist unmittelbar gewirkt
werde, das heißt, er hat tatsächlich gar keine Gnadenmittel), in der
Christologie (der Calvinismus zerreißt die eine Person Christi, indem er die
Gemeinschaft der Naturen leugnet und so letztlich auch, dass auch die
menschliche Natur Christi am Erlösungswerk des Heilandes beteiligt war, genauso
wie die göttliche Natur; leugnet die Allgegenwart Christi in seiner einen
Person und zerreißt auch so die Einheit dieser Person und die Gemeinschaft der
Naturen), um nur die wichtigsten Punkte zu nennen. Er trennte sich mit denen,
die wahrhaft lutherisch sein wollten, von der Staatskirche und bildete eine
unabhängige lutherische Gemeinde in Breslau, zu der bald weitere in Schlesien, Pommern,
Brandenburg, dann auch der Provinz Sachsen, in Posen, Westpreußen und im
Rheinland sowie Berlin kamen, die zunächst, solange Friedrich Wilhelm III.
lebte, massiv verfolgt wurden.
Die Union selbst kann durchaus
unterschiedlich ausgestaltet werden: Sie kann „Konsensusunion“ sein (was etwa
die pfälzische Kirche von sich behauptet), das heißt, die neue Kirche nimmt in
Anspruch, in der Lehre einig zu sein, aber weder lutherisch noch reformiert.
Damit ist sie eindeutig keine lutherische Kirche, lehrt eindeutig anders als
die Bibel und ist damit falschgläubig. Sie kann aber auch „Verwaltungsunion“
sein, wie es in Preußen behauptet wurde, wo formal den Gemeinden ihr
Bekenntnisstand gelassen wurde (deshalb gibt es in der westfälischen
Landeskirche Gemeinden, die evangelisch-reformiert und solche, die
evangelisch-lutherisch heißen), aber sie die Unionsagende benutzen mussten und
tatsächlich ja Kirchengemeinschaft zwischen diesen Gemeinden bestand und
besteht, sie außerdem unter einem Kirchenregiment stehen, denn keine der
Konfessionen hat eine eigene Organisation über die Ortsgemeinde hinaus. Es ist
verständlich, dass in einem solchen Gebilde die Unterscheidungslehren nicht
mehr gepflegt werden können, dass es damit Trennung von Wahrheit und Irrlehre
nicht mehr geben kann. Es mag zwar noch lutherisch sich nennende Gemeinden
geben, vielleicht sogar eine sich so nennende Kirche auf Provinzebene (was die
preußischen Könige bereit waren, zuzugestehen), aber tatsächlich keine weitere
konfessionelle Struktur. Auch eine solche Union ist also Union, ist Zerstörung
des Bekenntnisses, da auch alles, was mit der Ausbildung, der Visitation, der
Missionsarbeit, der Literaturarbeit zusammenhängt, ebenso auch der
Finanzierung, der diakonischen Arbeit untrennbar mit dem Auftrag Jesu Christi,
Jünger zu machen durch Taufen und Lehren, verbunden ist. Tatsächlich wird in
der Union das Luthertum gehindert, umfassend lutherische Kirche zu bauen.
Bibel- und bekenntnistreue lutherische Kirche kann es also in der Union
überhaupt nicht geben. Nicht zuletzt hat die Union massiv die Gleichgültigkeit
im Blick auf die biblische Lehre gefördert, damit dem Rationalismus und
Unglauben Vorschub geleistet und die Kirche zu einer Moral- und
Erziehungsanstalt des Staates missbraucht.
Die konfessionelle Überzeugung
wird in der Union zur Privatsache. Aber selbst das ist nur scheinbar richtig.
Denn auch für jeden einzelnen Christen muss, wie auch die Thesen S. 5-7 zeigen,
die biblisch-konfessionelle Haltung Konsequenzen haben, das heißt, er kann und
darf nicht Glied einer Kirche sein, die nicht in allen Punkten, in Lehre und
Praxis, bibel- und bekenntnistreu ist.
Die Stellung der Altlutheraner,
dass es in der Union keine lutherische Kirche mehr gibt, ist daher richtig.
Denn zu behaupten, es gebe doch noch lutherische Ortsgemeinden, ist
Augenwischerei. Denn diese Ortsgemeinden sind zugleich Glieder eines
nichtlutherischen Kirchenkörpers und können daher gar nicht wirklich konsequent
lutherisch sein, sondern müssen immer Teile lutherischer Lehre und Praxis
aufheben. Tatsächlich ist die Union der Anfang des ökumenischen Irrweges, der
Zerstörung der Konfessionen.
Das lutherische Bekenntnis wird
zur Vereinssache degradiert („Lutherischer Verein“ in Preußen oder „Lutherische
Konferenz“ oder „Lutherischer Konvent“ oder „Lutherische Arbeitsgemeinschaft“)
und damit tatsächlich abgeschafft. Wer wirklich bibel- und bekenntnistreu
lutherisch sein will, der muss auch die Konsequenz ziehen und aus der Union
ausgehen in die lutherische Kirche, wie es die Altlutheraner in Preußen, Karl
Eichhorn in Baden, die Steedener Gemeinde in Nassau machten.
Im Zusammenhang der Kämpfe, die
schon im 19. Jahrhundert aufgebrochen sind, sowohl im Blick auf die Union
zwischen Lutheranern und Reformierten, wie auf die Union zwischen bibeltreuen
Lutheranern und den vielfältigen sonstigen Irrlehrern (Rationalisten,
Liberale), ist immer wieder die Behauptung aufgestellt worden, man solle doch
in der Landeskirche bleiben, weil man in ihr noch wirken könne, Menschen
erreichen. Man solle bestenfalls versuchen, eine Sonderstellung zu erreichen. All
dies widerspricht dem biblischen Konzept von Kirche als Bekenntniskirche, nicht
als pluralistische Volkskirche. Auch die Geschichte hat diese Theorie
widerlegt. Sie ist ja umgesetzt worden, etwa in Hamburg durch die sogenannten
„Kapellengemeinden“, von denen es wohl einmal fünf gab, die sich als
Personalgemeinden bildeten, ihre Pastoren selbst beriefen und finanzierten,
aber zugleich Glieder der Landeskirche blieben. Was ist daraus geworden? Es
existiert noch eine davon, aber auch sie ist praktisch abhängig von der
Landeskirche. Und die anderen? Sie sind allesamt verschwunden, weil man, wenn
man meinte, es sei in der Landeskirche besser geworden, sich wieder einreihte.
Einzig Pastor Glade von der Ev.-Luth. St.-Anschar-Bekenntnisgemeinde hatte den
unbiblischen und unrealistischen Charakter dieser Sonderstellung erkannt und in
seinem „Kabinengleichnis“ formuliert: Wenn ein Schiff untergeht, dann spielt es
keine Rolle, ob ich an Deck bin oder in meiner Kabine. Ich kann nicht sagen: Es
interessiert mich nicht, was mit dem Schiff geschieht, ich bin ja in meiner
Kabine. Die Kabine geht nämlich mit unter. So ist es auch mit allen, die mit
der Landeskirche irgendwie verbunden bleiben – sie sind vor Gott mit
verantwortlich für alles, was in der Landeskirche geschieht und machen sich
teilhaftig ihrer Sünden. (P. Glade hat seine Gemeinde tatsächlich aus der
Landeskirche herausgeführt. Leider führte er sie aber nicht aus der
Gemeinschaft mit den anderen Landeskirchen, dadurch kam es nicht zur Bildung
einer Hamburger Freikirche mit der Zionsgemeinde. Später ging die Gemeinde
unter, Teile gingen in die Zionsgemeinde, die anderen zurück in die
Landeskirche.) Ähnlich ist es mit den Protestgemeinden im Elsaß gewesen, die
sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vielerorts bildeten. Was ist
geblieben? In der Landeskirche gar nichts. Sie ist geistlich und theologisch
völlig ruiniert und hat sich kürzlich mit den Reformierten zusammengeschlossen.
Einzig diejenigen Kreise, die im Gehorsam gegen Gottes Wort austraten, bestehen
heute noch als Gemeinden der Église Évangélique-Luthérienne – Synode de France
et de Belgique.
Friedrich Wilhelm Hopf schrieb
im Blick auf den Bekenntniskampf Löhes in der bayerischen Landeskirche: „So
tiefgreifend die seelsorgerliche Wirkung Löhes und seiner Mitkämpfer auf ihre
eigenen Gemeinden gewesen ist, so gewiss ihr weitreichender Einfluss auf die
gesamte Entwicklung der Landeskirche festgestellt werden kann, so erfolglos
blieben ihre Bemühungen um Aufrichtung und Durchsetzung entschieden
konfessioneller Ordnungen in der Landeskirche. Die ‚Sammlung der
Gleichgesinnten’ führte niemals zu einer klaren Scheidung von denen, die zwar
durch Lehre und Praxis von ihnen getrennt waren, mit denen sie aber durch die
Landeskirche und in ihr doch dauernd verbunden blieben.
Rückblickend muss man sagen:
Weil die von Löhe in Anspruch genommene Sonderstellung wirklich der Konsequenz
des schriftgemäßen lutherischen Bekenntnisses entsprach, hätten die
betreffenden Pfarrer für sich und ihre Gemeinden zunächst eine rechtliche
Garantie dieser Sonderstellung fordern und erreichen müssen. Aber auch ein
derartiges Zugeständnis hätte nur dann für die Zukunft dauernde Bedeutung
gehabt, wenn zugleich eine vom Regiment der Landeskirche unabhängige Instanz
geschaffen worden wäre, zur Wahrung jener Sonderstellung, also ein
Kirchenregiment für die betreffenden Pfarrer und Gemeinden. Mit anderen Worten:
Zur Aufrechterhaltung eines entschieden lutherischen Bekenntnisstandpunktes
genügt nicht die Freiheit, die der einzelne Pfarrer beansprucht und die man ihm
vielleicht gewährt; es genügt auch nicht die Zusicherung, dass sich die
einzelne Gemeinde in Lehre und Praxis von bekenntniswidrigen Zuständen
freihalten kann; sondern dem Bekenntnisstand der Gemeinde und der
Bekenntnisverpflichtung des Pfarrers muss ein Kirchenregiment entsprechen, das
in der gleichen Weise bekenntnisgebunden ist und demgemäß handelt.“16
Das heißt nichts anderes: Sie hätten nach der Sammlung und inneren
Konsolidierung austreten und eine eigene unabhängige Bekenntniskirche bilden
müssen.
Von
Roland
Sckerl
Diese Frage ist nach dem
zweiten Weltkrieg im Zusammenhang mit der Bildung der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKiD) heftig diskutiert worden, vor allem in der bayerischen
Landeskirche. Die EKiD entspricht ja keineswegs dem Drei-Säulen-Modell, das
Kreise um den westfälischen Generalsuperintendenten Wilhelm Zoellner noch in
der Zeit des Kirchenkampfes entwickelt hatten, und das lutherische, reformierte
und unierte Kirchen vorsah, wobei aber das Territorialprinzip in sofern
aufgegeben werden sollte, als auf dem Boden der preußischen Union sich wieder
lutherische und reformierte Landeskirchen bilden sollten und nur diejenigen,
die tatsächlich nicht konfessionell sein wollten, als „uniert“ übrig geblieben
wären. Einmal abgesehen davon, dass sich auch eine solche Konföderation
bekenntnisgebundener Kirchen tatsächlich als ein Widerspruch in sich gezeigt
hätte, da ja eben mit der Konföderation die Bekenntnisbindung zumindest
teilweise aufgehoben worden wäre, wurde die preußische Union bis heute nicht
aufgelöst. Sie wurde vielmehr, letztlich, zur EKiD erweitert, das Fernziel der
Hohenzollern.
Offiziell wurde die EKiD 1948
in Eisenach gegründet als ein Kirchenbund, der nicht Kirche sein sollte. Schon
der Name, Evangelische Kirche in Deutschland sprach eine andere Sprache
und musste auch dem einfachen Mann auf der Straße etwas völlig anderes
vermitteln. So war es auch von Theophil Wurm und Otto Dibelius gedacht.
Ersterer wollte eine allmähliche Integration und letzterer sagte, dass man
Geduld haben müsse, dann werde schon Kirche im Vollsinn daraus. Der Lutherrat
hatte eigentliche die Deutsche Evangelisch-Lutherische Kirche als eine
bekenntnisgebundene Kirche angestrebt, was einzig auf geistlich haltbar gewesen
wäre, war aber gescheitert und hatte die unbiblische Konföderation
bekenntnisverschiedener Kirchen akzeptiert. Dabei war die Behauptung, die EKiD
sei keine Kirche, von vornherein eine Farce. Die gesamte Struktur der EKiD mit
Synode, Kirchenamt, Ratsvorsitzendem zeigt die Struktur einer Kirche. Außerdem
ist die EKiD für die Außenarbeit zuständig, also den öffentlichen Auftritt der
evangelischen Christen in Deutschland, gegenüber der Gesellschaft, dem Staat,
in der Ökumene. Es geht um gemeinsames Zeugnis und gemeinsamen
Dienst. Das sind eindeutig Aufgaben einer Kirche. Außerdem wird in § 19 der
Grundordnung von „gesamtkirchlichen“ Belangen gesprochen, die die EKiD
wahrnimmt – also versteht sie sich sehr wohl als Kirche. Die gesamte
diakonische Arbeit über das Diakonische Werk wird unter der EKiD durchgeführt;
ebenso besteht das Evangelische Missionswerk unter der EKiD, die Männer-,
Frauen- und Jugendarbeit läuft unter ihrer Regie. Dazu kommt, dass in der Praxis
die Tendenz immer da gewesen ist, dass die EKiD immer mehr Aufgaben der
Landeskirchen an sich zieht.
Wenn es in der Präambel heißt:
„Für das Verständnis der Heiligen Schrift wie auch der altkirchlichen
Bekenntnisse sind in den lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen
und Gemeinden die für sie geltenden Bekenntnisse der Reformation maßgebend.“,
dann zeigt sich der unionistische Charakter der EKiD, da ja diese Bekenntnisse
jeweils gegeneinander stehen. Dass aber genau das ausgewischt werden sollte,
zeigt Art. 1,2: „In der Evangelischen Kirche in Deutschland wird die bestehende
Gemeinschaft der deutschen evangelischen Christenheit sichtbar.“ Diese
Gemeinschaft kann es aber zwischen bekenntnisverschiedenen Kirchen gar nicht
geben. Das heißt: Die EKiD ist von vornherein angetreten, die Bekenntnisse der
Reformation zu nivellieren. Dies unterstreicht auch Art. 2,3, wo es heißt: „Die
Evangelische Kirche in Deutschland steht in der Ordnung der Ökumene.“, das
heißt, die EKiD und ihre Gliedkirchen von vornherein, ohne irgendeine
Vorbedingung, in die ökumenische Bewegung eingebunden wurden; und Art. 2,2: „…
die Rechtsetzung der Gliedkirchen darf dem gesamtkirchlichen Recht nicht
widersprechen.“ Damit aber wird tatsächlich das Bekenntnis außer Kraft gesetzt,
auch wenn es im ersten Satzteil heißt, dass die gesamtkirchliche Rechtsetzung
das Bekenntnis der Gliedkirchen nicht verletzen darf. Dieses Bekenntnis aber
ist ja schon durch die vorangegangenen Artikel tatsächlich außer Kraft gesetzt.
Außerdem müssen ja die Gliedkirchen ihre Gesetze erst dem Rat der EKiD
vorlegen, der die Änderung verlangen kann (Art. 12). Das bekräftigt z.B. Art.
4,2: „Berufenen Dienern am Wort wird der Dienst der Verkündigung auch in
Gemeinden eines anderen Bekenntnisses im Rahmen der geltenden Bestimmungen der
Gliedkirchen nicht verwehrt.“ Damit wird die Konfessionsmengerei auf der Kanzel
vorangetrieben. Dass die Gültigkeit der Bekenntnisse unterminiert werden
sollte, besagt auch Art. 1,2, wenn es heißt dass die EKiD die Gliedkirchen „zum
Hören auf das Zeugnis der Brüder“ aufruft – was nichts anderes heißt, als dass
die in den Bekenntnissen verworfene falsche Lehre Berechtigung bekommt.
Auch hat die EKiD durch ihre
Ordnung viele Teile des Kirchenregiments an sich gezogen, so unter anderem die
Erhebung kirchlicher Abgaben, die Verwaltung des kirchlichen Vermögens, die
wissenschaftliche und praktische Ausbildung der Pfarrer (Art. 9), die Männer-,
Frauen- und Jugendarbeit (Art. 14) sowie die äußere Mission (Art. 16) und somit
wichtige Teile der Gnadenmittelverwaltung nach innen und außen.
Das Luthertum hat, von der
Schrift her, jegliche Konföderation bekenntnisverschiedener Kirchen, gleich wie
sie gestaltet wird, als Union stets abgelehnt. In den Statuten der
„Gesellschaft für innere und äußere Mission im Sinne der lutherischen Kirche“
von 1865 heißt es deshalb: „Bekenntnistreu im altherkömmlichen Sinne der
lutherischen Kirche heißt bekenntnistreu sein in Lehre und Leben, in Wort und
Tat, so dass durch Leben und Tat ebenso entschieden Zeugnis für die Wahrheit
und den Ernst des Bekenntnisses abgelegt wird wie durch Lehre und Wort.
‚Konföderation der Konfessionskirchen’ ist aber ein Verbündnis von Kirchen
verschiedener Konfessionen, wie z.B. der lutherischen und der reformierten, um sogenannte
Liebeswerke miteinander zu betreiben, und das wäre dann eben eine ‚Union’ oder
Vereinigung durch gemeinsame Werke. Das geht nach dem althergebrachten Sinn der
lutherischen Kirche nicht, denn bei dem geht Glaube und Liebe Hand in Hand, ein
und denselben Weg. Wo aber ein anderes Bekenntnis gilt, da waltet ein anderer
Glaube, und wo ein anderer Glaube, da ein anderer Sinn. Da werden dann auch die
Werke in einem anderen Sinne geübt und eben durch sie dann anderer Sinn
verbreitet, und das Bekenntnis des Wortes und der Lehre wird untergraben oder
entkräftet oder verwischt durch das Werk. Dadurch wird dann lutherische Kirche
nicht gebaut und die reine Lehre des Evangeliums nicht gefördert. Darum
verwerfen wir alle Konföderation und darum können wir auch mit dem
Gustav-Adolf-Verein nicht tun.“17
Darum hat auch der damalige
Neuendettelsauer Missionsdirektor Friedrich Eppelein 1934 im Blick auf die
Reichskirche, als deren Nachfolgerin sich ja die EKiD ansieht, gesagt: „In den
Augen Wilhelm Löhes wäre die heutige Reichskirche, welche rein verwaltungsmäßig
lutherische, reformierte und unierte Kirchen unter einem tatsächlich unierten
Reichsbischof in einen Topf wirft und die Organisation dann Kirche nennt, eine
Versündigung wider die objektive und subjektive Wahrheit.“18
Auch im Blick auf die Bildung der EKiD hat Eppelein mit der „Gesellschaft“ noch
einmal vor der Bildung der EKiD gewarnt, da sie bekenntniswidrig ist und zur
Zulassung Andersgläubiger an lutherischen Altären führen muss, wie es ja
tatsächlich auch kam.
Der „Schwabacher Konvent“
bekenntnisgebundener Lutheraner in Bayern hatte deshalb schon 1947 zur Bildung
der EKiD, die in Treysa vorbereitet worden war, sich wie folgt geäußert: „Der
Konvent bekennt sich mit den Vätern der Allgem. Ev.-Luth. Konferenz zu den
unaufgebbaren Grundsätzen, welche der 7. Artikel der Augsburgischen Konfession
aufgrund von Eph. 4,4 f. als biblische Lehre bezeugt, dass nämlich zur wahren
Einheit der Kirche genug, aber auch unerlässlich sei, ‚dass da einträchtiglich
nach reinem Verstand das Evangelium gepredigt und die Sakramente dem göttlichen
Wort gemäß gereicht werden’. Damit ist verworfen jeder Versuch, die kirchliche
Einheit nicht aufgrund der gemeinsam erkannten Wahrheit des Evangeliums und der
schriftgemäßen Verwaltung der Sakramente, sondern auf äußere Organisation unter
Umgehung der Wahrheit zu bauen.“19 Es wurde weiter dagegen protestiert, dass
die gegenseitige Abendmahlszulassung praktiziert werden sollte, obwohl gar
keine Einheit in der Lehre in der EKiD bestand (und besteht). Außerdem wurde
klar erkannt, dass die EKiD allerdings tatsächlich von allen als die einige
„Evangelische Kirche“ verstanden wurde. Ebenso lehnte der Konvent die
bekenntnismäßige Bindung an die unionistische Barmer Erklärung ab, auf die sich
die EKiD gründet.
Die verbündeten
evangelisch-lutherischen Freikirchen erklärten ebenfalls 1948, dass die EKiD
allerdings nicht nur ein Kirchenbund ist (was auch schon bekenntniswidrig
gewesen wäre), sondern tatsächlich Kirche, wie es aus den Feststellungen und
Forderungen der Grundordnung selbst hervorgeht, die sich die EKiD gegeben 1948
gegeben hatte. Dies zeigt sich schon darin, dass sich die EKiD in der Präambel
eine Bekenntnisgrundlage gibt und dogmatische Aussagen trifft, was nur eine
Kirche kann. Außerdem hat die EKiD von Anfang an kirchenregimentliche
Befugnisse übernommen, etwa gesamtkirchliche Rechtsetzung, Erlasse mit
Wirkungen für die Gliedkirchen, die Bindung der Gesetze der Gliedkirchen an das
Plazet der EKiD. Ebenso stellten sie klar fest, dass die EKiD bekenntniswidrig
ist, weil sie die Verbindung bekenntnisverschiedener Kirchen ist – und daher
Unionskirche. Auch wiesen sie darauf hin, dass der Satz, dass die EKiD in der
„Ordnung der Ökumene“ stehe, eindeutig zeige, dass es bei der EKiD um die
Auslöschung der Konfessionen geht.20
Der Erlanger Theologieprofessor
Werner Elert, immerhin Dozent an einer Fakultät der bayerischen Landeskirche,
erklärte bereits in seinem Papier „Über das Interim von Treysa vom 5.-6. Juni
1947“ vom 30.08.1947, dass die damals noch in Bildung befindliche EKiD eine
Unionskirche sei und sich selbst auch als solche verstehe, den Begriff „Kirche“
nach eigenem Bekunden als „Kirche im Sinne des Neuen Testamentes“ verstehe. Er
wies unter anderem auf den schiefen Kirchenbegriff hin, der abgeht von der
Einheit in der Lehre und Sakramentsverwaltung und Kirche „im gemeinsamen Hören
auf das Wort Gottes“ verwirklichen will – ohne dabei sicher zu stellen, dass
das Wort lauter und rein verkündigt wird. Er hob vor allem hervor, dass mit
diesem Kirchenbegriff die EKiD sich von Beginn an gegen die Schrift stellte:
„Die Kirche Christi hat sich nicht ‚verwirklicht’, indem die Apostel nur
hörten, sondern indem sie den Sendungsauftrag ihres Herrn, zu lehren und zu
taufen (Matth. 28,19 f.) erfüllten.“ Der Kirchenbegriff der EKiD ist also
unbiblisch und unlutherisch, wohl aber in Übereinstimmung zu bringen mit dem
Genfer Katechismus (de fide, art. 3). Elert unterstrich weiter, dass Satz 4 des
Interims von Treysa forderte, dass „evangelische Gemeindeglieder nicht darum
von der Feier des Heiligen Abendmahls ausgeschlossen werden sollen, weil sie
einem anderen in der EKD geltenden Bekenntnis angehören“. Damit forderte die
EKiD von Anfang an die Union am Altar und verhinderte damit schrift- und
bekenntnisgebundene lutherische Abendmahlszucht. Außerdem richtete sie
Gemeinschaft auf zwischen Kirchen, die gar nicht einig waren (und sind) in der
Lehre.
Elert hat in seinen
Schlussfolgerungen deutlich gemacht, dass eine Kirche, die der EKiD beitritt,
ihren Bekenntnisstand ändert (das heißt nichts anderes als aufhört, auch rein
rechtlich lutherische Kirche zu sein). (Leider hat er selbst, soweit mir bekannt,
nie die Konsequenzen aus seinen eindeutigen Feststellungen gezogen.)
Ein anderer ist dagegen den Weg
konsequent zu Ende gegangen: der aus der Hessischen Renitenz (lutherische freie
Gemeinden in Hessen-Kassel aus der Zeit des preußischen Kirchenkampfes nach
1866) hervorgegangene Pfarrer Friedrich Wilhelm Hopf, der in Mühlhausen in
Oberfranken im Dienst war. In dem von ihm im Februar 1949 herausgegebenen
Faltblatt „Zur Entscheidung für oder gegen die neue ‚Evangelische Kirche in
Deutschland’“ betont er, dass die Grundordnung der EKiD „widerspricht … unserm
Bekenntnis so offenkundig, dass innerhalb der neuen Kirche das lutherische
Bekenntnis tatsächlich nicht mehr in seiner vollen Kraft gültig bleiben kann“
(S. 3). Er weist dabei hin auf Art. 1,2 der Grundordnung, der der falschen
Lehre eine Berechtigung gibt, etwa in der Abendmahlslehre, und auf Art. 1,1,
der eindeutig der biblischen Lehre widerspricht, die Einheit in der Lehre für
die Kirche fordert (S 3.4) und auf Art. 4,4, wo die Union am Altar gefordert
wird aus sogenannten „seelsorgerlichen Gründen“, ohne wirkliche Einheit in
Lehre, Glauben, Bekenntnis.
Bereits am 28. Januar 1948
hatte er in einer „Erklärung“ an die Kirchenleitung der bayerischen
Landeskirche unter anderem geschrieben: „Durch mein Amtsgelübde bei der
Ordination und Installation gebunden an Gottes Wort und die schriftgemäßen
Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, verwerfe ich die in
Eisenach am 13. Juli 1948 beschlossene ‚Grundordnung der Evangelischen Kirche in
Deutschland’, weil sie unvereinbar ist mit den klaren Forderungen des Wortes
Gottes und dem darauf beruhenden lutherischen Bekenntnis. Gottes Wort
gebietet die Scheidung von allen, die an falscher Lehre festhalten (vgl. Matth.
7,15; Röm. 16,17; Gal. 5,9; 1. Tim. 6,3-5; Tit. 3,10; 2. Joh. 9.10). Im
offenkundigen Widerspruch zu dieser göttlichen Forderung werden durch die Eisenacher
Grundordnung die lutherischen Kirchen zu einer ‚Evangelischen Kirche’ mit
denen verbündet und zusammengeschlossen, die an reformierten und unierten
Bekenntnissen trotz der darin enthaltenen kirchenzerstörenden Irrlehren
festhalten.“ Er betonte dann weiter, dass er daher den Beschluss der
Landessynode, sich der EKiD anzuschließen, für bekenntniswidrig und damit nicht
rechtsgültig halte und sein Amt in seiner Gemeinde nicht freiwillig niederlegen
werde, die Kirchenleitung aber in geistlichen Dingen nicht mehr anerkennen
könne. Diese Kirchenleitung hat ihn daraufhin am 15. Mai 1949 in den
„Wartestand“ versetzt, was so viel heißt, dass man ihn von seinem Pfarramt in
Mühlhausen absetzte. Pfr. Hopf selbst hat diese Absetzung nicht anerkannt und
Teile der Gemeinde sind ihm darin gefolgt in die Unabhängigkeit von der
bayerischen Landeskirche. (Diese Gemeinde gehört heute zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen
Kirche, SELK. Trotz dieser klaren Stellung hat Pfr. Hopf später leider in
anderen Lehrpunkten, insbesondere was die Lehre von der Heiligen Schrift
angeht, eine Schrift und Bekenntnis widersprechende Haltung eingenommen. Das
ist umso betrüblicher, als er sich auch in der Missionsarbeit (Leitung der
Bleckmarer Mission) große Verdienste erworben hat.) (Übrigens haben auch
verschiedene anderer Pfarrer, etwa Hermann Bloß, Hirschaid, und Siegfried Huß,
Miltenberg, der bayerischen Landeskirche sich in status confessionis erklärt,
ohne aber den Schritt in die Unabhängigkeit zu gehen und damit auch ihren
Gemeinden auf Dauer schrift- und bekenntnistreue Gnadenmittelverwaltung zu
sichern und sind so, leider, auf halbem Wege stehen geblieben.)
Die EKiD ist damit eindeutig eine unionistische Konstruktion und zudem
eine Unionskirche, widerspricht also der Bibel und dem lutherischen Bekenntnis
und ist darum für einen bibel- und bekenntnistreuen Lutheraner inakzeptabel.
Von
Roland
Sckerl
Mit der Gründung des
Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) wurde 1948 auch die „Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen“ (ACK) gegründet, die dem ÖRK assoziiert ist. Das heißt,
sie versteht sich als die Basisorganisation des Weltkirchenrates und der
Ökumene. Wer mit der ACK verbunden ist, ist damit zugleich mit dem
Weltkirchenrat und seiner Ökumene verbunden.
Wenn diese Arbeitsgemeinschaft
nichts anderes sein sollte als eine verbindliche Konferenz zur Erörterung der
Lehrdifferenzen, mit dem Ziel, auf der Grundlage der Bibel eine wirkliche
Einheit in der Wahrheit herbeizuführen, so wäre dies zu begrüßen. Genau das
aber ist weder gewollt noch angestrebt. Nach § 1 der Präambel der ACK bekennt
dieselbe sich vielmehr „zu dem Herrn Jesus Christus“ gemäß der Heiligen Schrift
und sieht es als ihre Aufgabe an, den Auftrag Christi gemeinsam zu erfüllen.
Das aber heißt, dass die ACK tatsächlich so etwas wie eine kirchliche
Einrichtung ist, da sie sich kirchliche Befugnisse anmaßt. Kirche aber soll
gemäß der Bibel Bekenntniskirche sein. Genau das ist die ACK aber nicht und
will sie auch nicht sein. Vielmehr fördert sie bewusst und gewollt ökumenische
Veranstaltungen, wie ökumenische Gottesdienste, Bibelwochen und andere, um
damit die konfessionelle Bindung der Menschen völlig auszulöschen und die
Welteinheitskirche vorzubereiten.
Die ACK ist daher mit der Bibel
und dem lutherischen Bekenntnis ebenso unvereinbar, wie andere
„überkonfessionelle“ Vereinigungen, wie etwa die Evangelische Allianz.
(Der
nachfolgende Text ist ursprünglich erschienen in: „‚Der Lutheraner’. Zeitblatt
für evangelisch-lutherische Gemeinden in Deutschland. Frankfurt/M. 2. Jahrgang
10/1948“, dem damaligen Monatsblatt der Evangelisch-Lutherischen Freikirche,
und stammt aus der Feder von Pastor Wilhelm Oesch DD, dem damaligen Dozenten
und nachmaligen Professor für systematische Theologie an der Lutherischen
Theologischen Hochschule. Er macht deutlich, in welche verkehrte Richtung der
Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) von Anfang an gegangen ist, eine Richtung,
die sich im Laufe der Jahre noch verstärkt hat, angereichert mit noch stärkerer
(links-)politischer Tendenz und inzwischen ausgeweitet zum Synkretismus, der
Vermischung aller Religionen.)
Amsterdam
Die Welt ist voll von Berichten
über das Amsterdamer Weltkonzil. Ein Bruchteil der Meldungen durchflutete auch
Deutschland. In Amsterdam, auf der ersten Tagung, gab sich der Weltbund der
Kirchen, genannt „Ökumenischer Rat“ (World Council of Churches), vom 23. August
bis 3. September dieses Jahres [1948, Anm. d. Hrsg.] seine Verfassung, wählte
seine Leitung und nahm außerdem Stellung zu dem Thema „Die Unordnung der Welt
und Gottes Heilsplan“. In der Tat ein Konzil eines sehr großen Teiles der
äußeren Christenheit – 450 Hauptdelegierte aus 148 verschiedenen Kirchen aller
Welt waren da, darunter 25 Deutsche, darunter ferner skandinavische Lutheraner,
ein Teil der amerikanischen Lutheraner und ein Teil der griechisch-katholischen
Welt.
Was ist von der Tagung in
Amsterdam und von der ökumenischen Bewegung, die ohne Zweifel nun mehr als je
sich in aller Welt geltend machen wird, zu halten?
Man wird die religiösen und
kirchlichen Ziele unterscheiden müssen.
Was das religiöse Streben
anbetrifft, das hinter Amsterdam steht, so lässt sich nicht verkennen: Der
Umfang der eingetretenen kirchlichen Zersplitterung, besonders des
Protestantismus, hat sich überlebt [in den Augen der bekenntnislosen
Teilnehmer, Anm. d. Hrsg.]. Das Ziel dese Weltrats ist offenkundig die eine Weltkirche [heutzutage dann mit dem
Papst als Oberhaupt oder „Sprecher der Christenheit“?, Anm. d. Hrsg.] Die
russische Kirche hofft man trotz allem noch zu gewinnen. Mit Rom, das den
Seinen selbst die inoffizielle Teilnahme verbot, hofft man durch die Kirche von
England noch einmal zu einem Vergleich zu kommen. Das Luthertum, soweit es
mitmacht, stellt kein Problem dar. Bestimmend sind die Anglikaner, die außer
der apostolischen Sukzession kaum ein gemeinsames Dogma besitzen [und seit den
Anfängen mit Martin Butzer unionistisch, ökumenisch ausgerichtet sind, Anm. d.
Hrsg.], und die Reformierten aller Schattierungen und Denominationen, vom
sozialen Diesseitsglauben über Karl Barth hin bis zu etlichen Altreformierten.
Was wurde nun in Amsterdam? Eine Überkirche mit Befehlsgewalt entstand nicht,
aber auch nicht ein bloßer Bund in rein äußerlichen Dingen, der es mit dem
Bekenntnis nicht zu tun hätte. In Wirklichkeit entstand eine werdende
Unionskirche von Weltformat, in der die kleineren Unionskirchen, einschließlich
der EKD, ja sogar die Lutherische Weltföderation [Lutherischer Weltbund, LWB,
Anm. d. Hrsg.], eingebaut und eingeebnet werden.
Es ist in Amsterdam manches
Gute gesagt und beschlossen worden. Wir glauben, dass es an Regungen der Buße
vor Gott und des Glaubens an unsern Herrn Jesum Christum nicht gefehlt hat. Die
eine Eröffnungspredigt, gehalten von Pastor Niles aus Ceylon [heute: Sri Lanka,
Anm. d. Hrsg.], ergriff. Die kirchliche Unionsbewegung ist noch nie ganz ohne
Wahrheiten und Geistesregungen gewesen. Aber das ändert nichts an der
Tatsache, dass Gott Einheit in der Lehre in Seiner ganzen Kirche will und die
Union zwischen rechter und falscher Lehre verbietet. [Hervorh. Hrsg.]
Christus spricht: „So ihr bleiben werdet an meiner Rede, so seid ihr meine
rechten Jünger“ (Joh. 8,31). Der Apostel sagt von der Kirche, sie sei „erbaut
auf den Grund der Apostel und Propheten, da Jesus Christus der Eckstein ist“
(Eph. 2,20), und ermahnt: „Seid fleißig zu halten die Einigkeit im Geist durch
das Band des Friedens: ein Leib und ein Geist, wie ihr berufen sied auf
einerlei Hoffnung eurer Berufung, ein
Herr, ein Glaube, eine Taufe, ein Gott und Vater unser aller“ (Eph. 4,3-6).
Der Weg, den Anglikaner und
Reformierte sei Jahrhunderten verfolgen, unter Umgehung der Wahrheitsfrage alle
Kirchen unter ein Dach zu bringen,
mit sehr betonten politischen Nebenzielen, stellt den Versuch dar, den Hausbau
vom Dach her anzufangen, ehe man weiß, was der Grund sein soll. Wenn Christus
regiert, steht es nicht im Ermessen der Menschen, neben der Wahrheit, die
Christus aufgrund der Heiligen Schrift zu halten befiehlt, einigen Irrtum als
gleichberechtigt anzuerkennen. Nicht einmal die Grundbestimmung, die in
Amsterdam beteiligten Kirchen nähmen Jesum Christum „als Gott und Heiland“ an,
ist eindeutig, wie der Generalsekretär zugibt und die Praxis beweist. Die
führenden Leugner der Gottheit und der Kraft des Blutes Christi aus den
Vereinigten Staaten, von anderen Ländern ganz abgesehen, stehen im Weltbund der
Kirchen an entscheidenden Stellen. Einer der Modernisten aus den USA, der
Methodistenbischof Bromley Osnan, ist unter die 6 Präsidenten gerückt.
Da man Einigkeit in der
Wahrheit, die wahre Kirche und das wahre Werk der Kirche, die Ausbreitung des einen seligmachenden Evangeliums, nicht ernstlich
und einfältig sucht, erstrebt man eifrig die diesseitige Rettung der Welt durch
Stärkung des äußeren kirchlichen Einflusses. Dies alles, obwohl Christus (Joh.
18,36.38) ausdrücklich spricht: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt … Ich bin
dazu geboren und in die Welt gekommen, dass ich die Wahrheit bezeugen soll. Wer
aus der Wahrheit ist, der höret meine Stimme.“
Der New Yorker Rechtsanwalt,
der vielleicht der nächste amerikanische Außenminister sein wird, John Foster
Dulles [er wurde es unter Präs. Eisenhower, Anm.d. Hrsg.], sagte ganz offen:
Die eine Kirche ist nötig, um die eine Welt in die richtigen Bahnen zu
lenken, um den Weltfrieden zu sichern. Er suchte den russischen Bolschewismus
als den Feind des Christentums und des Friedens hinzustellen. Der Freund Karl
Barths aus Prag, der Prof. Hromodka, trat ihm leidenschaftlich entgegen. Karl
Barth, der seit 1945 die deutsche Kirche zu politisieren suche, war wieder
Prophet, redete von Gottes Wort und zeugte gegen einen „christlichen Marshallplan“,
der sich ihm gegen den Kommunismus zu richten scheint. Jetzt soll man lieber
leiden – anders als 1938-1945!
….
Die Konferenz, einschließlich
der Lutheraner, nahm einmütig eine Botschaft an die Christenheit der Welt an.
Sie entspricht in großen Teilen nicht der vollen christlichen Wahrheit. Sie
sagt, bei der Gründung des neuen Weltkirchenrates habe man sich von Christo „in
die Pflicht nehmen lassen“. Die Wiederherstellung aller Dinge, nämlich dass alle Menschen noch selig werden,
schimmert nach Karl Barth an einer Stelle deutlich durch. Keine Unterscheidung
von Gesetz und Evangelium, keine Herausstellung der wirklichen Heilsbotschaft
erreicht das Herz. Gegen Ende wird ein Nein und ein Ja gesprochen. Aber kein
Nein gegen falsche Lehre, sondern ein Nein gegen die, die „uns auffordern, den
Krieg als unvermeidliches Schicksal hinzunehmen“. Das entspricht der
pazifistischen Stimmung der Gegenwart, aber der Pazifismus als kirchliche Lehre
ist gegen den 16. Art. der Augsburgischen Konfession. Und ein Ja – nicht zu
Gottes lauterem Wort und zu dem allein um dieses himmlische Zeichen zu
sammelnden ewigen Gottesvolk. Wohl aber ein Ja „zu allem, was mit der Liebe
Christi übereinstimmt, zu allen Menschen, die das Rechte aufrichten, zu allen,
die in der Welt einen rechten Frieden schaffen möchten, zu allen, die um der
Menschen willen hoffen, kämpfen, leiden, - ein Ja zu allen denen, die – ohne es
selbst zu wissen – sich ausstrecken nach einem neuen Himmel und nach einer
neuen Erde, in welchen Gerechtigkeit wohnt.“ Könnte das alles nicht auch das
Programm einer weltweiten Partei mit religiösem Einschlag sein?
Wir hoffen, dass die
europäische Völkerfamilie etwas Nutzen von dieser „Ökumene“ hat. Wir freuen uns
jeder Verständigung zwischen den Völkern und bitten Gott, das furchtbare
Gericht eines neuen Weltkrieges abzuwenden, aus unverdientem Erbarmen mit uns
armen Sündern in Christo, unserem Fürsprecher und Versöhner. Wir freuen uns
jedes evangelischen Zeugnisses, wo auch immer es erschallen möge, und wissen,
dass vom Aufgang der Sonne bis zum Niedergang, in alten und in jungen Kirchen,
noch viele Gotteskinder zerstreut sind, die allein durch das Blut Jesu Christi
selig werden wollen und einst mit uns eine ewige sichtbare Einheit darstellen
werden. Wie Gott uns trägt, so wollen wir in Liebe und Geduld Schwache tragen.
Wir dürfen aber Gottes Wahrheit nicht verleugnen und uns der Anerkennung des
Irrtums nicht teilhaftig machen. Wir bedauern aufs tiefste, dass die Ökumene
insofern der Sache Jesu Christi schadet, als sie Wahrheit und Irrtum vermischt
und eine werdende weltweite kirchenpolitische Union darstellt, gegen deren
Verletzung des göttlichen Wortes sogar gewisse ernste Reformierte einen
Gegenbund zu gründen versuchten [den International Council of Christian Churches,
ICCC, durch Carl McIntire von der Bible Presbyterian Church, Anm. d. Hrsg.] Das
Anliegen der lutherischen Weltföderation, eine Gliederung nach Konfessionen zu
erreichen, setzte sich nicht durch. Welchem Trugbild der Einheit jagen doch die
Lutheraner nach, die sich die seidenen Fesseln von Amsterdam anlegen ließen!
Für uns aber gilt: „Bestehet nun in der Freiheit, zu der uns Christus befreit
hat!“ (Gal. 5,1)
Aktuelles:
Kreationismus: Wie sind die Welt, der Kosmos, der Mensch entstanden?
Diese Frage hat den Menschen schon immer bewegt. Gottes Heiliges Wort, die
Bibel, gibt eine eindeutige Antwort in den ersten beiden Kapiteln, dem Bericht
von der Schöpfung, von dem einzigen gegeben, der dabei war, nämlich dem
lebendigen Gott selbst, dem Schöpfer aller Dinge. Gemäß dem Schöpfungsbericht
hat Gott der HERR die Erde in sechs ganz normalen Tagen geschaffen mit allen
Lebewesen, die jeweils nach ihrer Art geschaffen wurden.
Gegen
diese eindeutigen Aussagen der Bibel wendet sich vor allem seit dem 19.
Jahrhundert die von Charles Darwin entwickelte Evolutionstheorie. Sie
behauptet, dass der Kosmos und alle Lebewesen aus einer langen, auf Zufall
beruhenden, Entwicklung entstanden seien, etwa alle Lebewesen aus einer Urzelle.
Tatsache ist, dass es keinerlei Beweise für diese Theorie gibt. Es fehlen nicht
nur alle Zwischenglieder, sondern es ließe sich, selbst wenn es sie gäbe, nicht
beweisen, dass die eine Form sich aus der anderen entwickelt habe. Außerdem
sind sowohl der Kosmos insgesamt, als auch die Erde im Besonderen und vor allem
der Mensch sowohl in ihrer wechselseitigen Bezogenheit aufeinander als auch in
ihrer jeweiligen Einzigartigkeit so kompliziert, dass eine Entwicklung aus
Zufall in langer Zeit faktisch ausgeschlossen ist. Vielmehr erfordern ihre
Einzigartigkeit und Besonderheit eine besonderes Programm, einen besonderen
Bauplan und damit auch jemanden, der eben diesen Bauplan entworfen hat und
ausführt – eben den Schöpfer aller Dinge, den dreieinigen Gott.
Es
ist daher sehr betrüblich, dass nicht nur die Evangelische Kirche in
Deutschland (EKiD) sich in ihrem Papier zur Schöpfung (EKD-Texte 94/2008W)
immer noch gegen die Bibel zur Evolution bekennt und außerdem die
Schöpfungslehre (Kreationismus) der Bibel angreift, sondern dass auch
konservativere Kreise, vor allem die „Bekenntnisbewegung Kein anderes
Evangelium“ in ihren Informationsbriefen 249 und 250 (August und Oktober 2008) sich zwar teilweise
gegen die Evolutionstheorie abgrenzt, andererseits aber sich vor allem und
ausdrücklich gegen die biblische Schöpfungslehre ausspricht, besonders dagegen,
dass die Welt und die Lebewesen von Gott in sechs normalen Tagen geschaffen
worden seien. Die angeführte Behauptung, die Sonne sei ja erst am vierten Tag
erschaffen worden, also könne es sich gar nicht um unsere normalen Tage
gehandelt haben, ist nicht stichhaltig. Dies macht vielmehr deutlich, dass eben
die Sonne gar nicht die eigentliche Lichtquelle ist (wie es auch in der
Ewigkeit gemäß Offenb. 21 keine gesonderten Lichtquellen mehr geben wird),
sondern Gott selbst das Licht ist. Außerdem macht 1. Mose 1 deutlich, dass die
Aufgabe der Sonne gar nicht in erste Linie ist, Lichtquelle zu sein, sondern,
wie die anderen Gestirne auch, uns Menschen zur Zeitrechnung zu dienen. Auch
der immer wieder angeführte Satz, dass doch vor Gott tausend Jahre wie ein Tag
seien und ein Tag wie tausend Jahre, ist falsch. Zum einen wird dieser Satz gar
nicht im Zusammenhang mit der Schöpfung ausgesagt. Zum anderen geht es bei dieser
Aussage nie darum, dass ein Tag die Zeitlänge von tausend Jahren haben könne,
sondern es geht nur darum, dass vor Gott selbst es keine Zeit gibt – aber für
uns in diesem Leben allerdings. Das hebräische Wort „yom“ = „Tag“ ist eindeutig
und meint nichts anderes als unseren normalen Tag. Das wird auch noch durch den
Hebraismus „Abend und Morgen“ erhärtet, der eben das beschreibt.
Das
bibel- und bekenntnistreue Luthertum hat sich stets zum Sechstagewerk der
Schöpfung bekannt, wie dies auch in der „Kurzen Darlegung der Lehrstellung“ aus
dem Jahr 1932 und der „Darlegung schrift- und bekenntnisgemäßer Grundsätze“ von
1971 deutlich wird.
Wie
in pro 45/2008 vom 13.11.2008 auf S. 16 zu lesen war, hat in Großbritannien
„Teachers’ TV“ eine E-mail-Umfrage unter 1200 Lehrern durchgeführt, ob auch die
Schöpfungslehre im Unterricht thematisiert werden sollte. Etwa 31 Prozent der
befragten Lehrer sprachen sich dafür aus, von den befragten
Naturwissenschaftlern immerhin 18 Prozent. Das Ergebnis hat zu heftigen
Reaktionen geführt, die zeigen, wie tatsächlich undemokratisch und unfrei es
bereits in den westlichen Ländern zugeht. So äußerte der Evolutionist und
Journalist Adam Rutherford, dass man Lehrer, die auch für die Darstellung der
Schöpfungslehre seien, entweder „nachschulen“ oder „aus dem Klassenzimmer
entfernen“ solle. Dagegen sprach sich der Biologe und Pfarrer Michael Reiss
dafür aus, das Thema Schöpfung oder Evolution kontrovers im Unterricht zu
behandeln. Michael Reiss hatte Anfang 2008 seinen Posten als Direktor der
Wissenschaftseinrichtung „Royal Society“ aufgeben müssen, weil er sich kritisch
zur Evolutionstheorie geäußert hatte.
Aus FTA wurde FTH: Die Freie Theologische Akademie in Gießen hat
inzwischen die staatliche Anerkennung als Hochschule erhalten und führt nun die
Bezeichnung „Freie Theologische Hochschule“ und kann von jetzt ab Bachelor und
Master of Theology vergeben.
Neue Version der „Volxbibel“: Seit Mitte September ist eine Neuauflage der
sogenannten „Volxbibel“ auf dem Markt. Bei diesem Buch, das in erster Linie aus
dem Umfeld der Jesus Freaks kommt, nun aber auch Anregungen anderer Personen
verarbeitet hat, ist eine Darstellung der biblischen Texte, die jeglichen
Respekt vor der Majestät und Heiligkeit Gottes, wie sie uns in seinem heiligen
Wort begegnet, vermissen lässt und in blasphemischer Weise den Text in
teilweise niedrigstem Gossenjargon ausdrückt. Das außerordentlich Bedauerliche
dabei ist, dass der „Volxbibel-Verlag“ zur evangelikalen „Stiftung Christlicher
Medien“ (SCM) gehört, die nun bei der neuen Herausgabe mit katholischen Kreisen
zusammenarbeitet. (nach: Topic, 10/2008, S. 2 f.)
Aus dem Luthertum:
Lehrgespräche zwischen SELK und VELKD: Zwischen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen
Kirche (SELK), einer lutherischen Freikirche, und der Vereinigten
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD), der Vereinigung der
sich lutherisch nennenden Landeskirchen, finden nun Lehrgespräche statt. Der
Hintergrund ist der Wunsch der SELK, assoziiertes oder Gastmitglied des
Lutherischen Weltbundes (LWB) zu werden, dem unter anderem die Kirchen der
VELKD angehören. Es geht dabei vor allem darum, in wieweit Kirchengemeinschaft
gepflegt werden kann. Offiziell vertritt die SELK weiterhin die Linie, dass es
keine Kirchengemeinschaft geben kann mit solchen Kirchen, die zugleich in
Gemeinschaft mit reformierten oder unierten Kirchen stehen, wie das ja bei der
VELKD und vielen anderen LWB-Mitgliedskirchen der Fall ist. Andererseits sieht
die Praxis in der SELK ja wesentlich anders aus. „Gastweise“ Zulassung zum
Abendmahl ist durchaus möglich, wenn jemand sich zu den Aussagen des Kleinen
Katechismus bekennt und „seelsorgerliche Gründe“ geltend machen kann. Allein
damit ist der Zaun um den Altar, ist das geschlossene Abendmahl schon
aufgelöst, denn es kann kein „gastweises“ Bekennen geben – und die Gliedschaft
in einer Kirche ist eben auch Ausdruck des Bekenntnisses. Außerdem steht
dahinter die falsche Auffassung, als sei das heilige Abendmahl absolut
heilsnotwendig. Das ist es aber keineswegs. Wenn jemand das heilige Abendmahl
nicht erlangen kann, so hat er aus Gottes Gnade genug am Evangelium im Wort. Im
Wesentlichen geht es nun bei diesen Gesprächen um eine „Vereinbarung zur
Gewährung in seelsorgerlicher Verantwortung begründeter eucharistischer Gastbereitschaft“
(man beachte das schier römisch-katholische Vokabular). Den
Haupthinderungsgrund für Kirchengemeinschaft mit der VELKD sieht die SELK, wie
sie nochmals betonte, in der Leuenberger Gemeinschaft, also der
Kirchengemeinschaft all solcher Kirchen, lutherischer, reformierter, unierter,
die die Leuenberger Konkordie, eindeutig ein Unionsbekenntnis, angenommen
haben. Das heißt aber auch, dass sie anscheinend die Gliedschaft von Kirchen in
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKiD), einer ausgesprochenen
Unionskirche, nicht mehr als solch ein Hindernis ansieht? Und dass sie auch die
falsche Lehre, die Legion ist in den Landeskirche, nicht als ein Hindernis
sieht? (Schon Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre strebte die damalige
Altlutherische Kirche, eine der Vorgängerkirchen der SELK und heute faktisch
theologisch tonangebend in ihr, eine Wiederaufrichtung der Gemeinschaft mit der
VELKD an, die nach den Beschlüssen von Eisenach und Treysa, die zur Bildung der
EKiD führten, aufgehoben worden war. Nur das energische Dazwischentreten der
damaligen Evangelisch-Lutherischen Freikirche verhinderte dies.)
Das
Traurige ist ja, dass die SELK überhaupt eine assoziierte Mitgliedschaft im LWB
anstrebt (wobei die VELKD betonte, dass es langfristig auf eine
Vollmitgliedschaft hinauslaufen sollte). Denn der LWB ist weder schrift- noch
bekenntnisgebunden, sondern vielmehr ein theologisch sehr bunter Haufen. Eine
wirklich schrift- und bekenntnisgebundene lutherische Kirche sollte solche
Vereinigungen daher meiden, wie das nach dem zweiten Weltkrieg, als der LWB
gebildet wurde, auch die eindeutige Haltung der Kirchen war, die mit der
Lutherischen Missouri-Synode verbunden waren. (Grundlage: selk-news vom
13.10.2008)
Rechtfertigungslehre bei der VELKD: Die Bischofskonferenz der Vereinigten
Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat ein Papier unter dem
Titel „Die Rechtfertigung des Menschen vor Gott“ vorgelegt. Darin betonen sie,
völlig zu Recht, dass die Rechtfertigung „das Kriterium der christlichen
Glaubenslehre überhaupt“ ist und dass „wir Gott recht sind ohne des Gesetzes
Werke allein aus Glauben“. Das klingt zunächst ganz gut – aber hat einen Haken:
Das Papier bringt Evangelium ohne Gesetz, das heißt, es wird von der Sünde
nicht mehr gesprochen, damit auch nicht von der Notwendigkeit von Buße und
Bekehrung. Und dann wird deutlich, dass tatsächlich die
biblisch-reformatorische Rechtfertigungslehre überhaupt nicht begriffen wurde,
wenn behauptet wird, dass ja der moderne Mensch nach Anerkennung und Bejahung
suche und sich von hier aus der Rechtfertigungslehre nähern könne. Gott geht es
aber nicht um Anerkennung und Bejahung des Sünders in der Sünde, sondern um
Errettung des Sünders aus seiner Sündenknechtschaft. Es ginge um die Frage „Was
macht den Menschen zu einem rechten Menschen?“ Das ist aber völlig verkehrt. Es
geht vielmehr darum, wie der Mensch vor Gott bestehen kann. Gott aber wird letztlich
ausgeblendet. Und weil Gott in seiner Heiligkeit ausgeblendet wird, wird auch
die Sünde verschwiegen – und dann hat man Christi Erlösungswerk eigentlich gar
nicht mehr nötig. Ja, die Bischöfe gehen sogar so weit, dass sie meinen, wenn
der Mensch den Sinn seines Lebens darin sähe, dass er sich alles verdienen
müsse, so fände darin „eine entsprechende Zuversicht ihren Ausdruck“. Weiter
wird behauptet, dass das Menschenbild der Rechtfertigungslehre den Menschen
frei mache, seine Aufgaben zu erfüllen. Das ist an sich tatsächlich richtig –
wenn es sich um die biblisch-reformatorische Rechtfertigungslehre handelt.
Diejenige der VELKD aber ist innerweltlich und anthropozentrisch. Denn sie
behauptet: „Die Rechtfertigungslehre erschließt dem Glaubenden im Licht des
christlichen Glaubens sein gegenwärtiges Leben in existentieller Tiefe.“ (nach:
Karl-Hermann Kandler: Die Rechtfertigung des Menschen vor Gott.
Informationsbrief der Bekenntnisbewegung Kein anderes Evangelium. 250. S. 14
f.)
Nein,
darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, wie der Sünder im Gericht Gottes
bestehen kann, und das auf der Grundlage der Tatsache, dass wir abgrundtief
verdorbene Sünder sind, unfähig, von uns her Gott zu lieben, an ihn zu glauben,
ihm zu dienen. Aus dieser Lage gibt es natürlicherweise keine Rettung. Gottes
Urteil lautet: ewige Verdammnis. Der dreieinige Gott selbst aber hat aus lauter
Liebe und Gnade einen Rettungsplan erstellt und ausgeführt, nämlich dass Gott
der Sohn Mensch geworden ist für uns Sünder, um stellvertretend für uns das
Gesetz Gottes vollkommen zu erfüllen, dann stellvertretend als das Lamm Gottes
die Sünde aller Menschen aller Zeiten auf sich zu nehmen und stellvertretend
für uns die Strafe dafür zu tragen. Und das ist auf Golgatha geschehen. Da ist
der lebendige Gott durch das Opfer seines Sohnes mit der ganzen Welt versöhnt
worden. In Jesus Christus ist Gott mit allen Menschen aller Zeiten versöhnt; in
Jesus Christus ist daher für jeden Menschen Vergebung der Sünden, Freispruch im
Jüngsten Gericht, das ewige Leben bereit. In Jesus Christus hat Gott an Ostern
allen Menschen die Vergebung zugesprochen (allgemeine Rechtfertigung) und
bietet sie jedem Menschen durch das Evangelium in Wort, Taufe und Abendmahl an.
Und allein durch den Glauben, ohne irgendwelche Werke, irgendwelche
Vorbereitung, irgendwelche nachträgliche Bezahlung erlangt sie der Mensch
(persönliche Rechtfertigung). Es ist erschütternd, dass ein sich lutherisch
nennender Kirchenverband nicht einmal die Zentrallehre der Heiligen Schrift
mehr kennt und darzulegen weiß!
Die bayerische Landeskirche und das
Judentum: In einem „Wort der
kirchenleitenden Organe“ im Zusammenhang mit der Synode in Straubing 2008 heißt
es unter anderem, dass die Ev.-Luth. Landeskirche in Bayern „Aktivitäten, die
das Ziel einer Konversion von Juden zum Christentum verfolgten“ für „undenkbar“
erachte. Die „Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB) hat
nun angefragt, was damit konkret gemeint sei. Leider muss wohl davon
ausgegangen werden, dass die bayerische Landeskirche die missionarische Arbeit
unter Juden ablehnt und ihnen somit die Rettungsbotschaft und den Messias der
Juden vorenthalten will. In diesem Zusammenhang heißt es dann in dem Wort auch,
dass „umstrittene Grundformen des christlichen Selbstverständnisses im
Verhältnis zum Judentum“ diskutiert werden müssten. Dazu wird dann unter
anderem auch die Lehre von der Trinität gezählt sowie das Verhältnis zu den
messianischen Juden. Hier fragt die KSBB an, ob die Landeskirche inzwischen die
Lehre von der Dreieinigkeit in Frage stellen und ob sie messianische Juden
nicht mehr als Brüder in Christus anerkennen will (womit sie sozusagen eine
neue Form des Arierparagraphen wieder einführen würde). Die Antwort der
Landeskirche auf diese Fragen steht noch aus. (Informationen aufgrund einer
Stellungnahme der KSBB vom 07.01.2009)
Gespräche zwischen der SELK und Rom: Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche hat 2008
begonnen, auf drei Jahre angesetzte Lehrgespräche mit der römisch-katholischen
Kirche zu führen, und zwar mit dem Ziel, „grundlegende Gemeinsamkeiten“ zu
„bündeln“, die es angeblich zwischen Rom und dem Bekenntnisluthertum geben
soll. Dies wird sowohl als „Ziel“ wie auch als „Inhalt“ bezeichnet. Allein
dieser Ansatz zeigt die Gefahr des Vorgehens, da hier das Ziel sozusagen
vorweggenommen wird und man sich selbst unter Erfolgszwang setzt. Außerdem wird
einfach a priori von Gemeinsamkeiten, und zwar sogar grundlegenden,
ausgegangen. Dabei machen auch die jüngsten Äußerungen des Papstes, etwa bei seiner
Katechese zur Rechtfertigung vom 19.11.2008, deutlich, dass die fundamentalen
Unterschiede in der zentralen Lehre von der Rechtfertigung weiterhin bestehen
und damit überhaupt keine Gesprächsansätze vorhanden sind. Genauso blauäugig
erscheint die Ansicht, dass damit, dass der Papst das Wirken des Heiligen
Geistes in zwei Elementen, Wort und Sakrament, sehe, „verheißungsvolle“ Ansätze
für Gespräche vorhanden seien. Rom hat das schon immer so gelehrt, hat aber die
absolute Vorrangstellung der Sakramente nicht geändert, schon gar nicht die
absolut unbiblische Opferlehre im Zusammenhang mit der Messe und die damit
zusammenhängende Amtslehre mit der Hierarchie und des Bindens der
Heilsvermittlung an Menschen. Man macht sich falsche Illusionen, wenn man daraus,
dass der derzeitige Papst sich sprachlich an evangelisches Vokabular anpasst
und in Einzelpunkten sogar Luther zustimmend zitiert, zu erkennen meint, dass
sich eine Annäherung an biblisch-reformatorische Theologie abzeichne. Das
Gegenteil ist der Fall. Rom hält hartnäckig an seinen grundstürzenden Irrtümern
gerade in der Zentrallehre der Rechtfertigung fest, mit all den anderen damit
verbundenen Irrtümern in der Amts- und Sakramentslehre.
Aus
dem übrigen Protestantismus:
Grenzen sich Evangelikale gegen
„Fundamentalisten“ ab? Der
Fundamentalismusbegriff, der von weltlicher Seite bewusst missbraucht und
irreführend gebraucht wird (und eigentlich den Integralismus meint, wenn es von
Fundamentalismus spricht, nämlich eine Weltanschauung, die Religion und Politik
bewusst vermengt) wird anscheinend auch im evangelikalen Raum immer mehr als
Waffe verwendet, um eine Position, die auf Ausgleich mit den von Schrift und
Bekenntnis abgefallenen Landeskirchen aus ist, gegen solche zu verteidigen, die
weiterhin eine eindeutige Abgrenzung gegen die römisch-katholische Kirche, die
charismatische und Pfingstbewegung und außerdem unverkürzt die Lehre von der
Verbalinspiration und Irrtumslosigkeit der Bibel vertreten. So hat Dr. Stephan
Holthaus in seinem Buch „Die Evangelikalen“ solche als „evangelikale
Randgruppen“ bezeichnet, die sich deutlich von Rom und den Pfingstlern und
Charismatikern abgrenzen und die Bedeutung der richtigen Lehre betonen.
Holthaus stellt dabei in Frage, ob man solche Kreise noch als evangelikal bezeichnen
könne. Insbesondere wenden sich führende Evangelikale dagegen, dass andere
Christen wegen ihrer Lehrstellung und Praxis angegriffen werden und bezeichnen
dies als „aggressiv“. (nach: Topic, 11/2008, S. 2 f.) Tatsächlich aber ist es
eine notwendige biblische Haltung, falsche Lehre und Praxis namhaft zu machen
und, wenn die betreffende Person sich nicht korrigiert, auch öffentlich zu
warnen. Aus all dem wird deutlich, dass konsequent bibeltreue Kreise auch in
der Bundesrepublik Deutschland immer mehr ausgegrenzt werden – mit vielleicht
noch weitreichenderen Folgen in der Zukunft.
Lebensrecht:
Obama und das Lebensrecht: Der Ausgang der Präsidentenwahlen in den USA kann
negative Folgen für den Lebensschutz in den USA haben. Während die Regierung
Bush die Forschung an embryonalen Stammzellen sehr restriktiv handhabte, hat
Obama sich schon geäußert, dass er Einschränkungen in diesem Bereich für
kontraproduktiv halte, da sie der Konkurrenzfähigkeit der amerikanischen
Wissenschaft und Wirtschaft widersprächen. Kommerzielle Gesichtspunkte sind
also für ihn ausschlaggebend, auch wenn er strenge ethische Richtlinien
ansetzen will.
Es
ist leider auch damit zu rechnen, dass er wieder Gelder an Organisationen geben
wird, die Abtreibungen befürworten oder sich für Geburtenbeschränkung und
Familienplanung einsetzen.
Gleichzeitig
mit der Präsidentenwahl wurde im Bundesstaat Washington darüber abgestimmt, ob
Sterbehilfe (Euthanasie) in bestimmten Fällen zugelassen werden soll.
Mehrheitlich wurde befürwortet, dass Schwerstkranke, die nur noch sechs Monate
zu leben hätten (wer kann dies letztlich wirklich wissen?), aber voll
zurechnungsfähig seien, sich vom Arzt tödlich wirkende Medikamente verschreiben
lassen dürfen. Bei Abstimmungen in den Bundesstaaten Colorado und South Dacota,
die Abtreibungsgegner angestrengt hatten, um Abtreibungen einzuschränken oder
zu verbieten, wurde mit großer Mehrheit eine Beibehaltung der Praxis des Mordes
an Kindern im Mutterleib befürwortet. (nach: Alfa-Newsletter 43/2008 vom
08.11.2008)
Obamas erste „Zeichen“: Der gewählte nächste US-Präsident will – gegen die
Ordnung Gottes in der Bibel – homosexuelle Verbindungen weitestgehend der
ehelichen Gemeinschaft rechtlich gleichstellen und ihnen auch ein vereinfachtes
Adoptionsrecht erlauben, wie er auf seiner Internetseite dargelegt hat. Zur
Leiterin der Kommunikationsabteilung im Weißen Haus hat er mit Ellen Morgan
eine entschiedene Abtreibungsbefürworterin ernannt. (nach: cna vom
24.11.2008/E-mail Lothar Gassmann) Mit Hilary Clinton ist zudem eine massive
Förderung der Abtreibungspolitik der 1990er Jahre zur Außenministerin gemacht
worden, die wahrscheinlich vor allem in der UNO die Abtreibungspolitik
versuchen wird, international durchzusetzen. Die UN-Organisation für
Bevölkerungspolitik (UNFPA) ist eine massiv auf Abtreibung ausgerichtete
Organisation, denen die Regierung Bush die Unterstützung gestrichen hatte (das
fehlende Geld wurde leider durch die EU dann mehr als ersetzt). Es wird
erwartet, dass die Regierung Obama diese Organisation wieder finanziell
unterstützen wird. (ALFA-Newsletter 01/2009 – kath.net vom 29.12.2008) In einem
Dekret drei Tage nach Amtsantritt hat er die entsprechenden Einschränkungen der
Regierungen Reagan und Bush bereits aufgehoben. Das macht deutlich, dass der
neue US-Präsident sich gegen den Lebensschutz und gegen Gottes Ordnungen
stellt. Die Bibel aber sagt: Gott lässt sich nicht spotten; was der Mensch sät,
das wird er auch ernten.
Sterbehilfe in der Schweiz: Wie eine Studie der Universität Zürich und der
Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaft zeigt, sind von aktiver
Sterbehilfe mehr und mehr auch nicht tödlich erkrankte Menschen betroffen. Etwa
20 Prozent der untersuchten Fälle betrafen Menschen, die ihr Leben mit Hilfe
von Tötungsorganisationen beendeten, obwohl sie nicht tödlich erkrankt waren.
(nach: Alfa-Newsletter 43/2008 vom 08.11.2008)
Mit
der immer stärkeren Erosion biblischer Wertordnungen in der westlich geprägten
Welt, dem immer mehr um sich greifenden Nihilismus als herrschender
Weltanschauung, schwindet auch die Achtung vor dem Leben und den Menschen als
Geschöpfen Gottes und vor allem vor Gott selbst als dem wahren Herrn über Leben
und Tod. Damit werden Kindheit und Alter, wie bei den heidnischen Völkern,
wieder zu besonders bedrohten Altersgruppen.
Sterbehilfe in Luxemburg: Nach den Niederlanden und Belgien will nun auch
Luxemburg aktive Sterbehilfe durch Ärzte zulassen, soweit der Patient unheilbar
krank sei, unerträglich leide und seinen Willen freiwillig und mehrfach
schriftlich bekundet habe. Dass dies nach Gottes Ordnung dennoch Mord ist,
interessiert die vom Nihilismus geprägten Staaten größtenteils nicht mehr.
Allerdings hat sich Großherzog Heinrich aus eben diesen Gewissensgründen
geweigert, das Gesetz zu bestätigen. Aufgrund dessen soll nun die Verfassung
geändert werden, damit die „demokratischen Nihilisten“ künftig ungehindert ihre
Gesetze durchbringen können: Der Monarch verliert sein Vetorecht und muss die
Gesetze nicht mehr bestätigen, sondern soll sie nur noch verkündigen. Leider
hat der Großherzog sich auf diesen Handel eingelassen, um eine Staatskrise zu
vermeiden. (nach: Alfa-Newsletter 46/2008 vom 06.12.2008) Dass die Krise viel
tiefer geht und die Grundfesten des Staates eben durch dieses Gesetz erschüttert
werden, weil Gottes Ordnungen mit Füßen getreten werden, scheint niemand zu
begreifen.
Aufruf gegen Abtreibung: Das Catholic Family and Human Rights Institute (www.c-fam.org) hat anlässlich des 60.
Jahrestages der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen einen Aufruf an
die Vereinten Nationen über Internet und E-mail gestartet, in dem sie die UNO
und die ihr angehörenden Staaten aufruft, die Menschenrechte bereits ab der
Empfängnis bis zum natürlichen Tod gelten zu lassen und sich einsetzt dafür,
dass die Kinder bei ihren Eltern aufwachsen und die Erziehung frei von den
Eltern bestimmt werden kann. Auch setzt sich der Aufruf ein für die freie Wahl
des Ehepartners.
Initiative zur Einschränkung von Spätabtreibungen
vorerst gescheitert: Versuche aus der
CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, die Spätabtreibungen (nach der 12.
Schwangerschaftswoche) einzuschränken, sind am Widerstand der SPD und des von
ihr geleiteten Justizministeriums gescheitert. In diesem Zusammenhang machte
der frühere SPD-Abgeordnete Robert Antretter, Vorsitzender der
Bundesvereinigung für das Lebensrecht für Menschen mit geistiger Behinderung,
deutlich, dass, wenn das Lebensrecht behinderter Babys im Mutterleib immer mehr
eingeschränkt werde, dies langfristig auch Auswirkungen auf das Lebensrecht von
Menschen haben wird, die erst im Laufe ihres Lebens sich eine Behinderung
zugezogen haben. (nach: alfa-newsletter 44/2008) Inzwischen sind zu diesem
Thema mehrere Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht worden, wobei etliche
es faktisch beim status quo belassen wollen. Ob es zu einer nachhaltigen
Änderung kommt, ist derzeit fraglich.
Dritter Gesetzesentwurf zur
Patientenverfügung mit erheblichen Mängeln: Der inzwischen dritte Gesetzesentwurf zur Regelung der
Patientenverfügung, der von Abgeordneten der CSU, CDU, SPD und Linken
eingebracht wurde, ist von der Deutschen Hospizstiftung scharf kritisiert
worden. Er sieht nämlich weder eine Beratungs- und Aufklärungspflicht vor, noch
gibt er eindeutige Kriterien an, wie der „mutmaßliche Wille“ des Patienten zu
ermitteln sei – und öffnet damit weithin die Tür dafür, den eigenen Willen als
den mutmaßlichen Willen des Patienten zu setzen – und will auch „mündliche
Verfügungen“ zulassen, die ja tatsächlich in ihrem Wahrheitsgehalt nicht
überprüfbar sind. (nach: alfa-newsletter 44/2008)
CDU spricht sich gegen Gentests auf sich
spät manifestierende Krankheiten aus: Der
CDU-Bundesparteitag hat sich dafür ausgesprochen, dass Gentests, durch die vor
der Geburt festgestellt werden soll, ob späterhin, oft erst nach Jahrzehnten,
Krankheiten wie Brustkrebs, Darmkrebs oder Alzheimer ausbrechen könnten, in dem
vorbereiteten Gendiagnostikgesetz verboten werden. Zum einen wird auf die
Gefahr hingewiesen, dass das Risiko von Fehlgeburten durch diese Untersuchung
steigen kann. Zum anderen ist der tatsächliche Grund solcher Untersuchungen ja,
dadurch eine Abtreibung vorzubereiten, also das Kind im Mutterleib zu ermorden.
EU-Parlament zur Abtreibung: Das EU-Parlament hat am 14.01.2009 eine Entschließung
zur „Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004-2008“ angenommen, in
der unter anderem ein Recht auf „reproduktive und sexuelle Gesundheit“
gefordert wird, worunter das Recht auf Abtreibung verstanden wird, denn „jede unerwünschte
Schwangerschaft“ solle „verhindert werden“ können. (nach: Alfa-Newsletter
02/2009 vom 18.01.2009) Damit wird der Versuch gemacht, den Holocaust an den
Kindern im Mutterleib europaweit durchzusetzen, gerade auch gegenüber
denjenigen Staaten, die bisher das Lebensrecht der Kinder im Mutterleib noch
schützen, wie Irland, Polen und Portugal.
Wird USA zum Babycaust-Staat? Der Kongress will am 21. Januar 2009 den sogenannten
„Freedom of ChoiceAct“ (FCA) behandeln, bei dem es darum geht, durch ein Bundesgesetz,
das einen Rechtsanspruch auf Abtreibung, also Kindesmord, vorsieht, die Gesetze
der Bundesstaaten auszuhebeln, die bisher das Leben der Kinder im Mutterleib
schützen. Folge des FCA wäre, dass alle Krankenhäuser gezwungen wären,
Abtreibungen durchzuführen und damit Krankenschwestern, die durch die Bibel in
ihrem Gewissen gebunden sind, keine Abtreibungen durchzuführen, entlassen
werden. Es kann damit dazu führen, dass christliche Krankenhäuser zu großer
Zahl geschlossen werden. Der gewählte Präsident Obama hatte schon im Wahlkampf
erklärt, dass der den FCA unterschreiben wird. (nach: Alfa-Newsletter 02/2009
vom 18.01.2009)
Religionsfreiheit,
politisch-ideologische Tendenzen, Schulen:
Christenverfolgung in Laos: In dem kommunistisch regierten südostasiatischen Land
herrscht zwar offiziell Religionsfreiheit, faktisch aber wird nur der
Buddhismus toleriert. Daneben gibt es zwei offiziell genehmigte christliche
Kirchen, nämlich die Lao Evangelische Kirche und die römisch-katholische
Kirche, sowie die Sekte der Siebenten-Tags-Adventisten. Tatsächlich werden auch
diese Gemeinschaften verfolgt. Der Staat sieht im christlichen Glauben einen
Störfaktor für das kommunistische System. Darum ist es verboten, von der
Botschaft der Bibel zu sprechen. Wer es dennoch tut, muss mit Verhaftung und
Folter rechnen. (nach: HMK, Stimme der Märtyrer, 10/2008, S. 12)
Christen in Nordkorea: Die Situation der Christen in Nordkorea kann nur
verglichen werden mit derjenigen der Christen in den Zeiten schlimmster
Christenverfolgung im Römerreich. Die ideologische Situation ist die gleiche.
Kim Il-Sung, der verstorbene Gründer des kommunistischen Teils Koreas, und sein
derzeit regierender Sohn Kim Jong-Il sind gemäß der herrschenden Ideologie
faktisch wie Götter zu verehren, neben denen es keine anderen Götter geben
darf. Jeder Glaube gilt deshalb als Hochverrat. Schon ein Blick zum Himmel kann
zu dem Vorwurf führen, ein Christ zu sein und mit Gefängnis, Folter und
Arbeitslager enden. Dennoch hat Gott der HERR auch heute im nördlichen Teil
Koreas seine Gemeinde, die sich heimlich, im Untergrund, trifft, und von
chinesischen und koreanischen Christen aus China und Südkorea unterstützt
werden. Für jeden einzelnen Christen, der Hilfe leistet, wie für jeden
Christen, der in Nordkorea lebt, ist dies lebensgefährlich. (nach: HMK, Stimme
der Märtyrer, 11/2008, S. 3-5)
EU als antichristlicher Machtblock? Der insbesondere von der bundesdeutschen Kanzlerin
durchgepeitschte „Lissaboner Vertrag“, der faktisch eine Fortführung der
EU-Verfassung unter anderem Namen ist – gegen das demokratische Veto der Völker
Frankreichs und der Niederlande – stellt eine ernsthafte Bedrohung der
Meinungs- und Verkündigungsfreiheit dar und stellt die Weichen für einen
antichristlichen politischen Machtblock mit diktatorischer Gewalt. Die
„Nichtdiskriminierungsbestimmungen“ bieten die Möglichkeit, Aussagen z.B. gegen
den Islam oder Homosexualität EU-weit strafrechtlich zu verfolgen, selbst dann,
wenn sie in dem einen Staat, in dem sie gefallen sind, gar nicht strafbar sind
(durch den EU-Haftbefehl) Der „Werteartikel“ 2 spricht von der „Gleichheit“ von
Mann und Frau, nicht nur Gleichwertigkeit oder Gleichberechtigung. Hier steht
eindeutig die Genderideologie Pate. Der EU-Außenminister soll auch die Befugnis
militärischer Koordination haben, was Art. 87 a des Grundgesetzes widerspricht,
nach dem allein der Bundesrepublik die Befugnis zukommt, für ihre Verteidigung
Streitkräfte aufzustellen. In Art 47 wird die EU als Rechtspersönlichkeit
bezeichnet, was einer weiteren Einschränkung der Souveränität der
Mitgliedsstaaten gleichkommt. Art. 48,2 ermächtigt die nationalen Regierungen,
den Rat, die Kommission und das europäische Parlament, Vorschläge zur
Ausweitung der Befugnisse der EU dem Rat der Regierungen vorzulegen – und sie
ohne Zustimmung der nationalen Parlamente zu beschließen. Der ehemalige
Bundespräsident Roman Herzog hat in der „Welt am Sonntag“ vom 14.01.2007 dazu
gesagt: „Die Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland.“
(nach: Lothar Gassmann: EU – der neue Archipel Gulag? Vom. 14.10.2008)
Totalitäre Tendenzen in Kanada: Ein kanadischer Journalist äußerte, dass der Islam
wegen seines Geburtenüberschusses den wohlhabenden, aber kinderarmen, Westen
überrollen und einnehmen werde. Muslime klagten deshalb gegen die Äußerung vor
dem „Menschenrechts-Tribunal“ in British Columbia wegen Beleidigung. Nach dem
kanadischen Antidiskriminierungsgesetz werden die Gerichtskosten des Klägers
vom Staat übernommen, der Angeklagte hat dagegen seine Kosten selbst zu tragen,
auch dann, wenn er gewinnt. Ein sehr gelungener Weg, Menschen einzuschüchtern
und Kritiker mundtot zu machen – und ein großer Schritt in den Totalitarismus.
(nach: Topic, 8/2008, S. 6 f.)
Staatlich geförderter Synkretismus: In Bielefeld soll unter der Schirmherrschaft des
Oberbürgermeisters von September bis Oktober ein „Abrahamsfest“ gefeiert
werden, mit einem gemeinsamen Fastenbrechen am Ende des Ramadan. Es geht dabei
darum, „sich gegenseitig besser kennen zu lernen und gemeinsam zu feiern“. Der
Name des Festes soll auf angebliche Gemeinsamkeiten der Religionen
(Christentum, Judentum, Islam) verweisen. Dabei wird völlig übersehen, dass das
Christentum nicht mit anderen Religionen auf eine Stufe gestellt werden kann,
da gemäß der Bibel jede nichtchristliche Religion Ausdruck der Rebellion des
Menschen gegen Gott ist. Außerdem wird Abraham in der Bibel anders gesehen als
im Islam und im Judentum. Vor allem aber: Das Zentrum des christlichen Glaubens
ist die Erlösung durch den Heiland der Welt, Jesus Christus. Genau das wird
aber durch dieses „Abrahamsfest“ ausgeblendet. (nach: Westfalen-Blatt 171/2008,
in: BWL-Regionale Informationen Nr. 138. S. 38)
Schulische Erziehung: Im Kanton Luzern hat das Schweizer Elternforum (SEF)
einen Erfolg gegen die von Globalisierern angestrebte Zentralisierung der
Erziehung der Kinder (sogenanntes „HarmoS-Projekt“) erzielt: Bei einer
Volksabstimmung in diesem Kanton wurde das Projekt abgelehnt. HarmoS strebt
unter anderem eine einheitliche Staatsschule ab dem 4. Lebensjahr an. Dadurch
soll der staatliche Einfluss auf die Erziehung weiter ausgeweitet werden.
In
Österreich dagegen versucht die sozialistisch geführte Regierung, die
schulische Erziehung immer stärker unter politische Kontrolle zu bekommen. So
warnte die Ministerin Schmied vor Sexualaufklärung an Schulen durch katholische
Gruppen (weil da eben dann wohl nicht die Sexualisierung des Lebens propagiert
wird). Außerdem dürften im Religionsunterricht keine Bücher mehr verwendet
werden, die im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung stehen. Das hört
sich nach politischer Gleichschaltung des Religionsunterrichts nach dem Vorbild
totalitärer Systeme an. Die Frage ist ja überhaupt, ob Religionsunterricht an
staatlichen Schulen richtig ist. Die Unterweisung im christlichen Glauben ist
eine Aufgabe der christlichen Gemeinden, in die der Staat sich in keiner Weise
einzumischen hat. Darum gehört der Unterricht in die Gemeinden, nicht in die
staatliche Schule. (Es darf allerdings auch keinen ideologischen Ersatz dafür
in der Schule geben, wie dies von den Linksregierungen in Brandenburg und
Berlin mit LER durchgesetzt wurde.) (nach: Schulfreie Bildung. Info vom
10.10.2008)
Die
irische Europa-Parlamentarierin Kathy Sinnoth hat sich in einem Presseartikel
gegen die Verfolgung von Homeschoolern in der Bundesrepublik Deutschland
gewandt: „Deutschlands Verfahren gegenüber Homeschooling kompromitiert dieses
[Europäische Mobilitätsgesetz] und zwingt Familien zwischen Job und den besten
Interessen für Kinder zu wählen. Der Bedarf an familienfreundlichen
Arbeitsbedingungen muss innerhalb der ganzen EU anerkannt werden. Wir brauchen
Flexibilität bei der Erziehung und Bildung für Kinder, die wegen
einer Arbeitsstelle nicht permanent an einem Ort wohnen. Und da ist ein
Handlungsbedarf wegen dem Verhalten gegenüber nichtdeutschen Familien bei den
deutschen Familiengerichten. Ich hoffe, dass der Dialog zwischen der Kommision
und der deutschen Regierung diese diskriminierende Situation lösen wird.“
(nach: Schulfreie Bildung. Info vom 17.10.2008)
Die
Freie Baptistische Schule in Öhringen (Hohenlohekreis, Baden-Württemberg) wurde
jetzt von den Gerichten mit Auflagen anerkannt. Die Schule mit 24 Schülern war
als private Schule von Eltern gegründet worden, die zur Gemeinde der
Evangeliumschristen-Baptisten gehören und den Unterricht in der staatlichen
Schule ablehnten, weil sie den dortigen Religions- und Sexualkundeunterricht
sowie die Evolutionslehre nicht akzeptieren können. Nun wurde ihnen zur Auflage
gemacht, ab der 5. Klasse auch die Evolutionstheorie „seriös“ darzustellen.
Außerdem soll das pädagogische Konzept den staatlichen Schulen angepasst werden
(womit die grundgesetzliche Freiheit der Privatschule unrechtmäßig eingeschränkt
wird).
Immer
wieder kommt es zur Bildung ungenehmigter Privatschulen und zu Unterricht zu
Hause (Homeschooling), weil Eltern und Schüler mit dem bundesdeutschen
Bildungssystem und den Bildungsinhalten unzufrieden sind. Die Bundesrepublik
Deutschland reagiert darauf, ganz in der Tradition ihrer Schulgesetze, die aus
der Zeit des Hitlerfaschismus stammen, mit äußerster Brutalität und zeigt, dass
der Faschismus tatsächlich in der Bundesrepublik nicht überwunden ist.
Homeschool-Eltern werden mit Gefängnis und Sorgerechtsentzug bedroht, teilweise
ihnen auch die Kinder in Nacht-und-Nebel-Aktionen von staatlichen Stellen
entführt und zwangsweise in Kinder- oder Jugendheimen untergebracht. Die
Urteile der Gerichte pochen immer wieder auf das Recht, den Schulzwang mit
aller Gewalt durchsetzen zu dürfen und behaupten, zum Wohl des Kindes zu
handeln. Tatsächlich ist die Bundesrepublik Deutschland in Europa das so
ziemlich einzige Land, in dem Homeschooling verboten ist. Selbst im tyrannisch
regierten Russland ist es erlaubt.
Die
Teilnahme am Schulkarneval ist nach einem Urteil des Paderborner Amtsgerichtes
Pflicht. Widrigenfalls kann das Schulamt ein Bußgeld verhängen. Es handele sich
um „Brauchtumspflege“. Paderborn und Umgebung ist inzwischen bekannt für seinen
rücksichtslosen und menschenverachtenden Umgang mit christlichen Kritikern des
staatlichen Schulsystems. Hier zeigt sich einmal mehr der verstärkt totalitäre
Charakter der Bundesrepublik Deutschland.
Der
kanadische Entwicklungspsychologe Gordon Neufeld hat in einem Interview mit
Jürgen Liminski im Deutschlandfunk am 22.10.2008 betont, dass emotionale
Bindungen bei der Bildung, beim Lernen der Kinder eine größere Rolle spielen,
als dies bisher angenommen wurde. Er bezeichnete deshalb die Eltern als die
besten Lehrer der Kinder. Er wies darauf hin, dass Kinder, die von ihren Eltern
unterrichtet wurden, bei den Eingangstests nordamerikanischer Universitäten
besser abschneiden als andere Kinder und deshalb von den Eliteuniversitäten
bevorzugt als Studenten genommen werden. (nach: Schulfreie Bildung, 45/2008 vom
24.10.2008)
„Berliner Erklärung zur Bildungsfreiheit“
verabschiedet: Tagungsteilnehmer aus
verschiedensten Schulformen, von der staatlichen Grundschule über
reformpädagogische und demokratische Schulen in freier Trägerschaft bis hin zu
Freilerner-Familien, deren Kinder sich ganz ohne Schulbesuch bilden, haben auf
einer Tagung zum Thema „Konkrete Wege zur Bildungsfreiheit, initiiert von einem
Bremer Rechtsanwalt und dem „Netzwerk Bildungsfreiheit“, sich am Dienstag
28.10.2008 in Berlin auf eine Grundsatzerklärung zur Bildungsfreiheit geeinigt.
Die "Berliner Erklärung zur Bildungsfreiheit" dient jetzt als
Grundlage für gemeinsame Lobbyarbeit zugunsten der Bildungssituation unserer
Kinder. Sie umfasst 5 Punkte: 1. Wir teilen die Überzeugung, dass die
gegenwärtige Bildungskrise gelöst werden kann, indem Freiraum für eine Vielfalt
von Bildungsmöglichkeiten geschaffen wird. 2. Diese Vielfalt umfasst alle
individuellen Möglichkeiten. Dazu gehören staatliche Regelschulen verschiedener
Formen, Schulen aller pädagogischen Richtungen in freier Trägerschaft inklusive
Fernschulen sowie freie Bildungsformen ohne Schule. 3. Jeder Mensch hat gemäß
UN-Menschenrechtserklärung und UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf
Bildung. Die Art, Form, Inhalte und Ziele dieser Bildung sind individuell
wählbar und selbstbestimmt. 4. Der Staat hat laut Art. 7 GG die Aufsicht über
das Schulwesen. Dadurch wird unserer Überzeugung nach im Sinne der Grund- und
Freiheitsrechte gemäß Art. 1-19 GG kein eigenständiger staatlicher Erziehungs-
und Bildungsauftrag begründet. Die staatliche Gemeinschaft wacht darüber, das
Recht auf Bildung für Menschen jeden Alters zu gewährleisten und Missbrauch zu
verhindern. 5. Wir setzen uns daher gemeinsam für die Umwandlung des europaweit
nur in Deutschland praktizierten Schulzwangs in ein Grundrecht auf Bildung
gemäß der Punkte 1-4 ein. Wir laden alle freiheitlich gesinnten Kräfte in
Deutschland und Europa ein, uns hierbei zu unterstützen. (nach:
Schulfreie Bildung, 46/2008 vom 31. 10.2008)
Kindergartenzwang? Die Berliner SPD will eine Kindergartenpflicht
einführen, was heißt, dass bereits Kleinkinder unter die staatliche
Zwangserziehung fallen sollen. Dies ist ein weiterer Schritt zur völligen
Zerstörung der Familie, wie sie ja im Marxismus von Anfang an angestrebt wurde.
Zugleich macht dieses Ziel deutlich, wie weit in der Bundesrepublik Deutschland
der Totalitarismus bereits auf dem Vormarsch ist. (nach: Schulfreie Bildung,
47/2008, vom 07.11.2008)
Bürgerschule? Das genaue Gegenteil zu dieser Richtung der Berliner
SPD ist der Vorschlag der Berliner FDP, mit einer „Bürgerschule“ einen
Neuanfang im Bildungssystem zu machen. Im Zentrum dieser Idee soll die
Wahlfreiheit für die Eltern stehen, auf welche Schule und Schulform sie ihr
Kind schicken. Ein breiteres Bildungsangebot, das auch Privatschulen und
Schulen in freier Trägerschaft mit einschließen soll, soll durch
„Bildungsgutscheine“ finanziert werden. (nach: Schulfreie Bildung, 47/2008, vom
07.11.2008)
Zur
römisch-katholischen Kirche:
Rom gegen „fundamentalistische“
Bibelauslegung: Die
„Weltbischofssynode“ der römisch-katholischen Kirche hat sich gegen das
fundamentalistische Bibelverständnis ausgesprochen. Dabei ist zu beachten, dass
„fundamentalistisch“ nicht in einem engen konfessionellen Sinn gemeint ist,
sondern schlicht das bibeltreue Schriftverständnis meint, das in Abgrenzung zur
historisch-kritischen Methode steht und den buchstäblichen Schriftsinn betont.
Für Rom ist das, wie Erzbischof Laurent Mongsengwo von Kinshasa (DR Kongo)
darlegte, das Bibelverständnis von Sekten. (nach: Newsletter von Radio Vatikan
vom 08.10.2008) Es ist ja eine Tatsache, dass auch der derzeitige Bischof von
Rom, Benedikt XVI., wie wohl ziemlich alle römisch-katholischen Theologen, der
Bibelkritik huldigen. Außerdem erkennt die römisch-katholische Kirche die
Heilige Schrift nicht als die alleinige Autorität an, und zwar Autorität auch
über die Kirche und das Amt, sondern verknüpft sie mit der Tradition und der
Auslegung durch das „Lehramt“ und, wenn man so will, der „Wirkungsgeschichte“
im Leben der Gläubigen. Dadurch wird tatsächlich die Autorität der Schrift
Gottes völlig gebrochen und ist ein Korrektiv durch die Bibel unmöglich
geworden.
Rom und der Islam: Der Präsident des „Päpstlichen Rates für den
interreligiösen Dialog“, Kurienkardinal Jean-Louis Touran, hat den Muslimen
dafür gedankt, „Gott zurück in die öffentliche Sphäre Europas“ zu bringen. Er
hält die Muslime für eine wichtige Minderheit in Europa, die Platz für Gott in
der Gesellschaft beanspruchten. (nach: Topic, 1/2009, S. 2) Kein Wort davon,
dass der Allah des Koran nichts mit dem Gott der Bibel zu tun hat (was Rom ja
nicht erkennen will, wie schon das Vaticanum II gezeigt hat, wo Rom behauptet,
die Muslime würden zum gleichen Gott wie wir Christen beten, wüssten es nur
nicht), kein Wort davon, welche eine Gefahr vom Islam als einer totalitären und
gewaltgeneigten Weltanschauung und welche Gewalt schon heute von Muslimen in
den westlichen Ländern ausgeht. Der Vatikan arbeitet in der UNO ja gerade mit
muslimischen Ländern eng zusammen, vor allem in Lebensrechtsdingen. Es gibt
aber auch bereits gemeinsame Marienpilgerstätten. Hier bahnt sich unter
Umständen eine hochgefährliche antichristliche Allianz an zwischen der
westlichen und der östlichen antichristlichen Macht.
Islam
und islamische Welt:
Christenverfolgung in Usbekistan: Das vom Westen wegen der Militärstützpunkte hofierte
Land wird seit der Unabhängigkeit von der Sowjetunion diktatorisch regiert. Es
ist mehrheitlich muslimisch (90 Prozent der Bevölkerung). Die
russisch-orthodoxe Kirche kann weitgehend frei arbeiten, während
protestantische Kirche massiv verfolgt werden. Es wird geschätzt, dass seit der
Unabhängigkeit etwa 25.000 Menschen Christen geworden sind, die sich zumeist in
Hauskreisen versammeln oder zu Gottesdiensten in Wäldern und in den Bergen.
Ihre Versammlungen werden immer wieder behindert, Pastoren verhaftet, Gebäude
geschlossen, Bibeln vernichtet. Die Regierung sieht in den Christen Handlanger
des Westens – und besonders seit den Demonstrationen der Usbeken gegen das
tyrannische Regime des Präsidenten Karimow hat der Druck zugenommen.
Ausländische Missionare wurden ausgewiesen und 2006 erfolgte ein Druckverbot
für religiöse Literatur. In den staatlich gelenkten Medien finden
Diffamierungskampagnen gegen den christlichen Glauben statt. Das hat zur
Wirkung, dass Dorfgemeinschaften und Verwandte den Druck auf Christen erhöhen,
ihren Glauben aufzugeben. (nach: HMK, Stimme der Märtyrer, 10/2008, S. 7)
Religionsfreiheit in Kasachstan bedroht: Seit dem 2. August 2008 liegt dem kasachischen
Parlament der Entwurf eines neuen Religionsgesetzes zur Beratung vor, das vor
allem die Freiheit der Christen einschränken und die Gemeinden unter
Strafandrohung zur Registrierung zwingen sowie die Missionsarbeit,
einschließlich des Herstellens und Verbreitens evangelistischer Schriften,
verbieten soll. Auch die religiöse Erziehung der Kinder durch die Eltern soll
reglementiert, Spenden sollen staatlich kontrolliert werden. (Das alles
erinnert sehr stark an die früheren Gesetze in der UdSSR). In den Medien werden
evangelische Gemeinden als „Sekten“ diffamiert, deren Missionstätigkeit die
Sicherheit des Staates bedrohe.
Prof.
Werner Gitt wurde am 9. Mai 2008 im Zusammenhang mit einem Vortrag in
Schtschutschinsk drei Stunden von Behördenvertretern verhört, die ausländischen
Gäste vor die Staatsanwaltschaft geladen und verwarnt. (nach: BWL-Regionale
Informationen Nr. 138, S. 36)
Situation der Christen in der Türkei: Seit 1997 ist der Unterricht in Aramäisch in den
Klöstern des Tur Abdin (Südosttürkei, Wohngebiet der aramäischen
Bevölkerungsgruppe) verboten und trotz zahlreicher Bitten von Politikern und
Bischöfen nicht wieder zugelassen worden. Die türkischen Behörden verhindern
auch die Wiedereröffnung des 1971 geschlossenen Priesterseminars der
griechisch-orthodoxen Kirche auf der Prinzeninsel Heybeli. Der
Ausschussvorsitzende des türkischen Parlaments, Necati Birnici, hat sich dafür
eingesetzt, Ortsnamen zu türkisieren, ein weiterer Schlag gegen die religiösen
und völkischen Minderheiten in der Türkei. (nach: pro kompakt vom 17.10.2008.)
Bibeln
dürfen von der 1820 gegründeten Türkischen Bibelgesellschaft nur in zwei Läden,
einem in Istanbul, dem anderen in Adana, verkauft werden. Sonst ist der Verkauf
der Bibel, selbst das Verschenken der Bibel und christlicher Bücher in der
Türkei ebenso wie Missionsarbeit verboten. Allerdings darf die
Bibelgesellschaft ihre Bücher auf den Buchmessen in Istanbul präsentieren.
(nach: HMK, Stimme der Märtyrer, 11/2008, S. 9)
Marokkaner sollen sich in den
Niederlanden nicht integrieren: Der
marokkanische Minister für Exil-Marokkaner, Mohammad Ameur, hat dem
französischen Magazin ‚Aujourd’hui le Maroc’ gesagt, dass Marokkaner sich auch
keinen Fall in den Niederlanden integrieren dürften (es leben dort etwa 330.000
Marokkaner). Er verstieg sich sogar darin, die Niederlande als 17. Provinz
Marokkos zu bezeichnen, was immerhin zeigt, worauf das hinaus läuft. Wie Dr.
Udo Ulfkotte in seinem Buch „SOS Abendland – die schleichende Islamisierung
Europas“ schreibt, hätten die Niederlande mit Marokko ein Geheimabkommen,
wodurch auch christliche Marokkaner gezwungen rüden, ihren Kindern moslemische
Namen zu geben, da ihnen die holländischen Namen keine andere Vornamenslisten
zur Auswahl geben dürften, um keine Schwierigkeiten mit der marokkanischen
Botschaft zu bekommen. (nach: Topic, 10/2008, S. 8)
Christen im Nordirak: In der nordirakischen Stadt Mossul soll es zu
organisierten Ausschreitungen gegen Christen gekommen sein, wie die
Tageszeitung „Die Welt“ am 14.10.2008 berichtete. In den Freitagsgebeten riefen
die Imame der Stadt zur Verfolgung von Christen und Juden auf. Am 8. Oktober
fuhren, dem Bericht zufolge, Autos mit Megaphonen durch die Straßen, die die
Christen vor die Alternativen stellten: Abfall zum Islam, Flucht oder Tod. Am
darauffolgenden Tag wurden ein Mann, dessen Pass ihn als Christ auswies, und
sein Kind erschossen. Etwa 1000 Christen sollen inzwischen die Stadt verlassen
haben. Vor dem Überfall der USA auf den Irak lebten etwa 800.000 Christen im
Zweistromland (nach: HMK, Stimme der Märtyrer, 11/2008, S. 8); etwa ein Drittel
ist seither geflohen. Vor dem ersten Golfkrieg und dem auf ihn folgenden
militärisch-wirtschaftlichen Terror gegen den Irak war die Zahl noch wesentlich
höher. Das Regime der Baath-Partei war ja ein säkulares System, nicht
islamistisch, sondern sozialistisch-nationalistisch, die Baath-Partei selbst
wurde einst unter anderem von Christen gegründet, die im arabischen Nationalismus
(angeregt auch durch die westeuropäischen Staaten) eine Möglichkeit sahen, als
gleichberechtigte Bürger im Vorderen Orient leben zu können.
- Carl
Manthey-Zorn: Handbuch für den ersten Selbstunterricht in Gottes Wort. DIN-à-4.
199 S. Spiralbindung. Die unabhängige
evangelisch-lutherische Immanuel-Gemeinde in Steeden hat dieses Buch neu
herausgegeben, in dem zunächst die wichtigsten biblischen Geschichten des Alten
und Neuen Testamentes wiedergegeben und erläutert werden und dann die biblische
Lehre gemäß dem lutherischen Katechismus dargelegt wird. Das Buch wurde nun
ergänzt durch erklärende Anmerkungen zu den biblischen Geschichten und Fragen
zu den einzelnen Lektionen, um dadurch ein intensives Durcharbeiten zu
erleichtern. Außerdem wurde es durch verschiedene Anhänge erweitert:
apostolisches, nicänisches und athanasianisches Bekenntnis, Augsburgisches
Bekenntnis, Kurze Darlegung der Lehrstellung der bibeltreuen
evangelisch-lutherischen Kirche (1932), einem Überblick über das Kirchenjahr,
einer Einführung in den lutherischen Hauptgottesdienst und einer Zeittafel zur
Heilsgeschichte.
1 Hanns Lilje: Atheismus – Humanismus – Christentum. Hamburg 1962. S. 19.
2 Die Antwort des Exekutiv-Komitees an Dr. Stolz, Lutherische Rundschau 1953, S. 413-415. Dr. Stolz wollte wissen, was der Artikel II eigentlich bedeutet.
3 Gutachten von Kinder und von Krause 1953: „Kooperation und Förderation von Kirchen“.
4 LWB 1963, Dokument Nr. 4: „Zum Wesen des LWB“, S. 6-7.11.
5 zum Beispiel: W. Stählin: Was ist lutherisch? (Im Johannes-Stauda-Verlag, Kassel 1952): „… wir reden in einer unangemessenen Sprache, wenn wir die Liebe unseres Herzens zu den Aussagen der pura doctrina verschwenden und den consensus de doctrina zur unerlässlichen Voraussetzung der kirchlichen Gemeinschaft machen“ (Seite 8). – In seinem Vorlesebuch „Kirchen und Sekten“ (finnisch) definiert Prof. Osmo Tiililä gar nicht die lutherische Kirche.
6 Briefe an lutherische Pastoren, Nr. 53, Lutherische Blätter Nr. 69 (1961), S. 68.
7 Gegen Hans Worst. 1541. in: Walch 2, Ausg. St. Louis, Bd. 17, Sp. 1322
8 Lehre und Wehre 1879, Vorwort, S. 4-5.
9 Siehe 4), Seiten 21 und 22
10 In der Hauptzeitung der finnischen Staatskirche, „Kotimaa“ , 1963, 17.5.
11 Leitartikel im finnischen Informationsblatt für die 4. Vollversammlung, Nr. 3, März 1963, geschrieben von Bischof Eero Lehtinen, S. 15.
12 Siehe Note 4), S. 21
13 Konkordienformel, Art. X, Müller S. 703,31
14 Konkordienformel, Ausf. Darl., Art. XII, 40 (Müller S. 730)
15 Vorrede zum Konkordienbuch, Müller S. 17.
16 Friedrich Wilhelm Hopf: Ein Neuendettelsauer Gedenktag. in: Lutherische Blätter. Nr. 3. 1949. S. 9.
17 Korrespondenzblatt der Gesellschaft, 1865, S. 3 f; in: Hopf, a.a.O., S. 10
18 „Freimund“ vom 04.10.1934, S. 404 f.; in: Hopf a.a.O., S. 10 f.
19 Hans Kirsten: Einigkeit im Glauben und in der Lehre. Bd. 1. Groß Oesingen 1980. S. 231
20 vgl. Kirsten, a.a.O., S. 235 ff.