Beständig in der Apostel Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet! Apg. 2,42

DER BEKENNTNIS-

LUTHERANER

 

Lutherisches Blatt für Bibelchristentum.

 

 

 herausgegeben von Roland Sckerl,  Leopoldstr. 1, D-76448 Durmersheim; Tel.:07245/83062;

E-mail: Sckerl@web.de; Internet: www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de

33. Jahrgang 2025             Heft 1/2025

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

UNTER BIBEL UND BEKENNTNIS. 1

Rechtfertigung und Ostern. 1

ZEICHEN DER ZEIT. 1

Literaturhinweise. 1

 

 

 

 

 

 

 

UNTER BIBEL UND BEKENNTNIS

 

Rechtfertigung und Ostern

Eine Studie über subjektive und objektive Rechtfertigung in der lutherischen Theologie

von Tom G. A. Hardt

(Diese Studie wurde erstmals veröffentlicht in "A Lively Legacy: Essays in Honor of Robert Preus" Concordia Theological Seminary, Fort Wayne, Indiana 1985. Hier veröffentlicht von der Lutherska Konkordiekyrkan in Schweden mit freundlicher Genehmigung).

 "Resurrectio eius a mortuis est nostri justificatio per solam fidem."  (WA 39:2, 237, 25) [Seine Auferstehung von den Toten ist unsere Rechtfertigung allein durch den Glauben.]

(Die Übersetzung ins Deutsche sowie die Veröffentlichung geschieht mit freundlicher Genehmigung durch den Sohn von Tom Hardt, Carl Hardt.)

 

I.

Schon einige der ersten Schriften, in denen Luther seine neu gewonnenen Einsichten in die Rechtfertigungslehre[1] darlegt, enthalten einige, wenn auch nicht ausführliche Hinweise auf den Zusammenhang zwischen Rechtfertigung und Ostern. Obwohl die Acta Augustana zu diesem Punkt schweigen und lediglich betonen, dass die Rechtfertigung durch die Mittel der Gnade angeboten wird und dass wir Christus in seiner Absolution nicht zum Lügner machen sollen,[2] beziehen die beiden folgenden Dokumente über die Rechtfertigung, Sermo de duplici iustitia und Sermo de triplici iustitia, auch Ostern ein. Im Sermo de duplici iustitia von 1518[3] sagt Luther, dass die „erste Gerechtigkeit“ - im Gegensatz zur „zweiten Gerechtigkeit“, die mit der ethischen Heiligung identisch ist - "diejenige ist, durch die Christus gerecht ist und durch den Glauben gerecht macht. "[4] Diese Gerechtigkeit Christi wird nicht nur durch einen Verweis auf 1. Korinther 1,30 erklärt: „Der uns von Gott zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung gemacht ist“, sondern auch durch ein Zitat aus Johannes 11,25: „Ich bin die Auferstehung und das Leben.“. Unsere Gerechtigkeit aus dem Glauben wird offensichtlich mit der Gerechtigkeit identifiziert, die im auferstandenen Christus wohnt.

Dieser Hinweis auf Ostern sollte in seinem Kontext gesehen werden, wo das Sühnewerk Christi ausschließlich durch vorösterliche Ereignisse beschrieben wird: „Dies gehört zu mir, dass der Herr Christus gelebt, gehandelt, geredet und gelitten hat und schließlich gestorben ist, so als ob ich dasselbe Leben, Handeln, Reden, Leiden und Sterben gelebt und erlitten hätte“.[5] Die stellvertretende Genugtuung Christi wird durch seinen Tod vollendet, und das Osterevangelium „Ich bin die Auferstehung“ muss folglich als Ergebnis und Zusammenfassung dieser früheren Ereignisse verstanden werden. Der auferstandene Herr verleiht die Früchte seiner Erlösung, die Gerechtigkeit, die in seiner Person wohnt, durch die Mittel der Gnade: „Deshalb wird dem Menschen in der Taufe und bei jeder echten Buße dieselbe Gerechtigkeit geschenkt, so dass der Mensch sich mit Zuversicht des Herrn Christus rühmen und sagen kann: ‚Das gehört mir....‘“[6]

Im Sermo de triplici iustitia wird auch gesagt, dass die christliche Gerechtigkeit die Gerechtigkeit Christi ist, eine Aussage, die u.a. durch einen Verweis auf Kolosser 3,3 gestützt wird: „Euer Leben ist verborgen mit Christus in Gott“, d.h. mit dem auferstandenen Christus aus Kolosser 3,1: „Seid ihr mit Christus auferstanden“.[7] Die Errettung durch den Glauben soll auch durch die Gerechtigkeit dessen bewirkt werden, von dem geschrieben steht: „Und niemand ist in den Himmel hinaufgestiegen als nur der, der aus dem Himmel herabgestiegen ist, nämlich der Menschensohn, der im Himmel ist“ (Johannes 3,13). Diese himmlische Gerechtigkeit wird ausdrücklich als eine stellvertretende Gerechtigkeit bezeichnet: „Wie Adam alle, die von ihm geboren sind, durch seine eigene Sünde, die ihnen ganz fremd ist, schuldig gemacht hat und ihnen gibt, was er hat, so macht auch Christus durch seine Gerechtigkeit alle, die von ihm geboren sind, gerecht und selig...“[8] In beiden Fällen existieren Sünde und Gerechtigkeit als Wirklichkeiten vor dem individuellen Leben, das von ihnen betroffen ist. In beiden Fällen wird der Status des Einzelnen durch ein Ereignis beeinflusst, das in einer anderen Person stattgefunden hat, die zur Quelle ihrer Beziehung zu Gott wird: „Wie wir durch eine fremde Sünde verdammt sind, so sind wir durch eine fremde Gerechtigkeit erlöst.“[9] Es ist zu beachten, dass die oben beschriebene allgemeine Implikation von Römer 5,18 („wie Adam ... so Christus“) nicht verlangt, dass das „alle“ im zweiten Teil der paulinischen Parallele (die die Folgen des Gehorsams Christi aufzeigt) so verstanden wird, dass es alle Menschen umfasst, sondern in Luthers Auslegung auf diejenigen beschränkt ist, „die aus ihm geboren sind“. Diese Einschränkung berührt jedoch nicht die Allgemeingültigkeit der Gerechtigkeit Christi, von der es heißt, sie sei „ewig“ und damit grenzenlos.[10] Als solche wird sie in den Mitteln der Gnade angeboten und soll ohne jedes sündige Zögern geglaubt werden.[11]

Eine viel ausführlichere Beschreibung von Ostern im Zusammenhang mit der Rechtfertigung findet sich in einer Predigt von 1519, also kurz nach den beiden vorangegangenen Schriften. Der Zusammenhang zwischen Sühne und Rechtfertigung, zwischen Karfreitag und Ostertag, wird wie folgt beschrieben: „Du wirfst dann deine Sünden auf Christus, wenn du fest glaubst, dass seine Wunden und sein Leiden deine Sünden sind, dass er sie trägt und für sie bezahlt.“ (Jesaja 53 folgt.)[12] Die stellvertretende Genugtuung ist also auf das Geschehen vor der Auferstehung beschränkt. Doch Luther fährt fort: „Denn an Christus konnten sie (d.h. die Sünden) nicht bleiben; sie sind durch seine Auferstehung verzehrt, und man sieht nun keine Wunden, keine Leiden an ihm, keine Andeutungen von Sünden. So spricht der heilige Paulus, dass Christus um unserer Vergehen willen ausgeliefert und um unserer Rechtfertigung willen auferweckt wurde; in seinen Leiden macht er unsere Sünden bekannt und erwürgt sie so, aber durch seine Auferstehung macht er uns gerecht und frei von allen Sünden, wenn wir das glauben.“[13] Die Auferstehung Christi schenkt uns einen Erlöser, dessen Verherrlichung seine Gerechtigkeit ist, die nicht Leiden und Tod erleidet, Zeichen der Sünde, die für immer beseitigt sind. Diese Gerechtigkeit, die durch die stellvertretende Genugtuung erlangt wird, ist eine stellvertretende Gerechtigkeit und wird dem Glauben angeboten, der sie allein für den Einzelnen wirksam macht. Die Auferstehung Christi ist jedoch nicht nur eine Bedingung für eine spätere, individuelle Rechtfertigung. Es wird gesagt, dass sie uns rechtfertigt, und der Glaube wird auf sie als rechtfertigendes Objekt des Glaubens gerichtet, eine Gerechtigkeit um unsertwillen, die vom Glauben als bereits existierend, vor dem Glauben, erfasst werden soll.

Dieselbe Aufteilung von Sühne und Rechtfertigung wird sehr anschaulich in einer Predigt von 1531 beschrieben, die in der Hauspostille enthalten ist: „Denn ehe drei Tage vergangen sind, bringt unser lieber Herr Christus ein anderes, schönes, gesundes, freundliches, fröhliches Bild mit sich, damit wir den Trost lernen, dass nicht allein unsere Sünden durch das Leiden Christi vernichtet und erwürgt sind, sondern dass wir durch seine Auferstehung gerecht und ewig selig gemacht werden, wie St. Paulus sagt...“ (Röm. 4,25 folgt). Ein wenig später fährt Luther fort: "Denn wie wir im ersten Bild am Karfreitag sehen, wie unsere Sünde, unser Fluch und unser Tod auf Christus gelegt sind, so sehen wir am Ostertag ein anderes Bild, wo keine Sünde, kein Fluch, kein Missfallen, kein Tod, sondern nur Leben, Gnade, Seligkeit und Gerechtigkeit auf ihm ist. Mit einem solchen Bild sollten wir unser Herz gründen. Dann wird uns gezeigt und gegeben, dass wir Ihn nicht anders empfangen sollen, als wenn Gott uns heute mit Christus auferweckt hat. Denn so wenig du die Sünde, den Tod und den Fluch auf Christus siehst, so sehr solltest du glauben, dass Gott um Christi willen so wenig (von der Sünde) auf dir sehen will, wenn du diese Auferstehung Christi zu deinem Trost annimmst.“[14] Die christliche Gerechtigkeit wird wiederum mit der persönlichen Gerechtigkeit Christi identifiziert, die er durch seine Auferstehung erlangt hat und die dem Glauben geschenkt wird. Der Glaube allein macht diese Gerechtigkeit im Menschen gegenwärtig, aber sie existiert vor dem Glauben, und zwar individuell im auferstandenen Christus, dessen Gerechtigkeit eine stellvertretende ist, wie auch sein Leiden.

Im Jahr 1533 hielt Luther seine berühmten Torgauer Predigten, auf die sich später die Konkordienformel in ihrem Artikel IX über „Christi Abstieg in die Hölle“ bezieht.[15] In einer dieser Predigten macht Luther Aussagen über den stellvertretenden, ersetzenden Charakter der Auferstehung Christi, die gut mit dem übereinstimmen, was bereits gefunden wurde. Luther sagt, dass Christus „nicht um seiner selbst willen auferstanden ist, sondern für uns arme, elende Menschen, die von Tod und Teufel auf ewig gefangen sein müssen. Denn er war, was seine eigene Person betrifft, vor dem Tod und allem Elend sicher, so dass er nicht zu sterben oder in die Hölle hinabzusteigen brauchte; da er sich aber in unser Fleisch und Blut verborgen und all unsere Sünde, Strafe und unser Elend auf sich genommen hat, so musste er uns daraus helfen, indem er wieder lebendig und auch leiblich und nach seiner menschlichen Natur ein Herr über den Tod geworden ist, damit auch wir in ihm und durch ihn endlich dem Tod und allem Elend entrinnen.“[16] Luther erklärt diesen Glaubensartikel zum zentralen, so dass ein Christ „nichts anderes sehen, hören, denken oder wissen soll als diesen Artikel“[17], und er wird gestützt durch Texte wie „er hat uns mit Christus lebendig gemacht und mit ihm auferweckt und uns in Christus Jesus in die himmlischen Örter gesetzt“ (Eph 2,5 f.), „Doch nicht ich, sondern Christus lebt in mir“ (Gal 2,2) und „Wer will den Auserwählten Gottes beschuldigen? Gott ist hier, der gerecht macht. Wer ist es, der verdammt? Christus ist es, der gestorben, ja, der auferstanden ist“ (Röm 8,33 f.). Dieser zentrale Glaubensartikel ist also nichts anderes als der Artikel der Rechtfertigung, enthalten in der Osterbotschaft von der stellvertretenden Auferstehung Christi, in der Verkündigung unserer Gerechtigkeit im Auferstandenen. Von der zukünftigen, leiblichen Auferstehung der Christen spricht Luther in diesem Zusammenhang nicht, eine Lehre, die einen niedrigeren Rang einnimmt: „Denn so wahr Christus von den Toten auferstanden ist, so haben wir schon den besten und vorzüglichsten Teil der Auferstehung gewonnen, so dass die leibliche Auferstehung des Fleisches aus dem Grabe, die noch in der Zukunft liegt, im Vergleich dazu als unbedeutend zu betrachten ist.“[18] Es ist die geistige Auferstehung, unsere Rechtfertigung in dem gerechtfertigten Christus, die der Sinn des Resurrexit des Glaubensbekenntnisses, seines „Er ist auferstanden“ ist: „Wenn wir nun entsprechend glauben würden, hätten wir ein gutes Leben und einen guten Tod. Denn ein solcher Glaube würde uns wohl lehren, dass er nicht nur für seine eigene Person auferstanden ist, sondern dass unsere Auferstehung mit der seinen so verbunden ist, dass sie auch uns nützt, damit wir stehen und in dem Resurrexit einbezogen werden; und deshalb werden auch wir auferstehen und mit ihm ewig leben, so dass schon unsere Auferstehung und unser Leben in Christus begonnen haben (wie auch der heilige Paulus sagt); und dies so gewiss, als ob es schon geschehen wäre, obwohl es noch verborgen und nicht offenbart ist.“[19]

So wahr es ist, dass der auferstandene Christus ohne blutende Wunden und Leiden unsere Rechtfertigung ist, so wahr bleibt es auch, dass alle solchen Aussagen über den Sieg Christi als Aussagen des Evangeliums gesprochen werden, denen das Gesetz, das keinen Christus und keine Vergebung kennt, gegenübersteht: „Aber obgleich die Hölle an sich die Hölle bleibt und die Ungläubigen gefangen hält, wie auch der Tod, die Sünde und alles Elend, so daß sie dort bleiben und zugrunde gehen müssen; wie die Hölle auch uns nach dem Fleisch und dem äußeren Menschen erschreckt und bedroht, daß wir mit ihr kämpfen und beißen müssen - so ist doch das alles im Glauben und im Geist vernichtet und niedergerissen, so daß sie uns nicht mehr schaden kann...“[20] Auch der Christ muß der Hölle und dem Zorn Gottes als Realitäten begegnen, die durch eine stärkere Realität zu überwinden sind, niemals als Fiktionen, die durch bessere Einsichten zu überwinden sind.

Mit dem nun gegebenen Hintergrund, ausgewählt aus verschiedenen Werken von Luthers Hand, ist es nicht schwer, die volle Bedeutung der epigrammatischen These 2 in den Disputationsthesen vom 24. April 1543 zu erfassen: Resurrectio eius a mortuis est nostri iustificatio per solam fidem[21]21 – „Seine Auferstehung von den Toten ist unsere Rechtfertigung allein durch den Glauben.“ Dieser Satz ist keine willkürlich gewählte Formulierung, sondern eine sorgfältig formulierte Zusammenfassung des zentralen Glaubensartikels, in dem die Beziehung zwischen Ostern und Rechtfertigung klar beschrieben wird, wobei sowohl das Handeln Gottes im Sohn als auch das Handeln Gottes im Gläubigen betont wird.

 

II.

Die erste lehrmäßige Kontroverse innerhalb der lutherischen Kirche über das Verhältnis zwischen der universalen Gerechtigkeit Christi und ihrer Verleihung an den Gläubigen ist mit dem Namen Samuel Huber (ca. 1547-1624) verbunden, einem Schweizer Konvertiten vom Calvinismus zum Luthertum, der mit führenden lutherischen Theologen über die Universalität der Prädestination und der Rechtfertigung in Konflikt geriet.[22] Da dieser Konflikt immer dann ins Spiel gebracht wird, wenn es um die allgemeine und individuelle Rechtfertigung geht, verdient er eine erneute Behandlung auf der Grundlage der einschlägigen Dokumente, wobei unser Ziel darin bestehen wird, festzustellen, ob Huber oder seine Gegner zu Recht beanspruchen können, die Lehrnachfolge von Luther fortzusetzen.

Unsere Untersuchung wird sich auf die Frage der Rechtfertigung beschränken und andere Aspekte beiseite lassen.[23] Hubers Versuch, die Vorstellung einer universalen Rechtfertigung mit Verweis auf bestimmte Schriftstellen und den universalen Heilswillen Gottes für alle Menschen zu begründen, stieß auf den entschiedenen Widerstand von Männern wie Ägidius Hunnius, Polycarp Leyser und Samuel Gesner. Sie verwiesen darauf, dass die lutherischen Bekenntnisse ein solches Konzept nicht kennen.[24] Gegenüber Hubers Auslegung von Römer 5,19b, wo er unter „alle“ auch die Ungläubigen versteht, führen seine Gegner eine Unterscheidung ein: „Die Verurteilung, soweit sie die Schuld betrifft, gilt für alle Menschen, aber soweit sie ihre Vollstreckung ('ACTU') betrifft, gilt sie nur für Unbußfertige und Ungläubige. Das Angebot der Gnade Gottes und des Verdienstes Christi ist also universell, aber was seinen Vollzug (‚ACTU‘) betrifft, ist es nur auf die Gläubigen beschränkt, die durch die vom Glauben erfasste Wohltat Christi von der Verdammnis ausgeschlossen sind.“[25] Hunnius und andere lehnen also die Idee einer universell gültigen Gnade nicht ab. Gegen Huber lehnen sie jedoch die Vorstellung ab, dass diese Gnade durch die Universalität des Sühneopfers irgendwie schon auf die Individuen übertragen wäre, eine Vorstellung, die sie in Hubers Werken zu finden glauben. Huber weist diesen Vorwurf als Verleumdung zurück und versichert, er habe nur „die universale Rechtfertigung dasjenige genannt, wodurch Gott in Anbetracht der Genugtuung Christi gegen die ganze Menschheit versöhnt worden ist, indem er sie annimmt, als ob jeder für sich selbst Genugtuung geleistet hätte“.[26] Er versichert, dass jeder Einzelne dieser Gabe durch den Glauben an das Wort und die Sakramente teilhaftig werden muss.[27] Oberflächlich betrachtet scheint dies eine beruhigende Übereinstimmung der Ansichten zu sein, die die vorübergehende Versöhnung zwischen den Parteien erklärt.[28]

Letztlich war jedoch keine Versöhnung möglich. Der Grund dafür kann streng genommen nicht darin gesehen werden, dass Huber auf der Verwendung des ungewöhnlichen Begriffs „universale Rechtfertigung“ beharrte oder an der Idee festhielt, dass alle Menschen in gewisser Weise einen Teil der universalen, stellvertretenden Gerechtigkeit Christi erhalten hätten. Es ist notwendig, tiefer in das verwirrend reiche Material einzusteigen. Nach unserer Überzeugung bestand die wesentliche Abweichung in Hubers Rechtfertigungslehre in den Augen der Wittenberger Fakultät - wo der Hauptkampf stattfand - darin, dass er eine unicam iustificationem lehrte, nur eine Rechtfertigung, nämlich die universale, während er die individuelle als göttliches Handeln leugnete. Der Vorwurf lautet: „I. Er behauptet die universelle Rechtfertigung, durch die alle Menschen aufgrund des Verdienstes Christi ohne Rücksicht auf den Glauben gleichermaßen von Gott gerechtfertigt werden. II. Er sagt, dass die besondere Rechtfertigung des Glaubens oder der Gläubigen von Gott oder einer besonderen Handlung Gottes kommt, durch die nur Gläubige gerechtfertigt werden. III. Er stellte fest, dass die besondere Rechtfertigung des Glaubens die Tat von niemand anderem als dem Menschen war, der durch den Glauben die Gerechtigkeit Christi auf sich selbst anwendete.“[29]

Dies ist nicht nur eine Frage der Phraseologie: „Wir beschäftigen uns nicht nur mit Phrasen, sondern vor allem mit Dingen; ... in der Kirche Christi haben wir gesagt, dass es unerträglich ist: Dass es eine einzige Rechtfertigung begründet und dass es allen Menschen ohne Rücksicht auf den Glauben gleichermaßen gemeinsam ist, im Gegensatz zur Heiligen Schrift ... Ebenso, während er ein Universelles behauptet Erlass an sich selbst, ... er verleugnet einen bestimmten von Gott ...“[30] Hubers Gegner haben entdeckt, dass die Art der individuellen Rechtfertigung, die Huber als heilsnotwendig bekennt - er hat sich nie zum Universalismus oder zur endgültigen Erlösung aller Menschen bekannt -, eine Bewegung vom Menschen zu Gott hin war, wobei der Einzelne die Vorteile des einmaligen Ereignisses auf sich selbst anwandte. In diesem letzten Akt fand keine wirkliche göttliche Rechtfertigung statt. Hubers Gegner sind der Meinung, dass diese Ansicht einen „pelagianischen Beigeschmack“ hat.[31] Sie verweisen auf Bibelstellen wie Römer 4, Psalm 32 und Apostelgeschichte 3,19, in denen die individuelle Sündenvergebung als direktes Handeln Gottes bezeichnet wird. Gegen Hubers nur einmaliges Handeln Gottes lehren sie jedoch nicht ein entsprechendes nur einmaliges Handeln bei der Rechtfertigung des Einzelnen. Vielmehr lehren sie ein doppeltes Handeln, zwei Handlungen Gottes, eine in Christus und eine im Gläubigen. Sie betonen, dass: „Wir respektieren nicht nur, sondern betrachten, befürworten und erklären zwei unterschiedliche Taten Gottes: die eine universelle, verstanden von Christi vollkommener Tat, und das zweite andere, besondere in der Anwendung vollzogene, die nicht weniger ist Werk und Tat Gottes ist als das erste.“[32] „Hier bestreitet Huberus erneut die besondere Vergebung der Sünden durch Gott entgegen der ausdrücklichen Norm der Heiligen Schrift.“ „Aber wir haben eine doppelte Vergebung der Sünden und unterschiedliche Taten Gottes.“[33] Die universale Tat Gottes an den Menschen, die Hubers Gegner behaupten wollen, wird folgendermaßen beschrieben: „Der Nutzen der Erlösung ist für die ganze Welt erreicht und erworben.“ [34] „Gerechtigkeit werde für alle erlangt durch Christus.“[35]

Um die Rechtfertigung des Einzelnen als realen, göttlichen Akt nicht vorwegzunehmen oder abzuschwächen, halten sie die Verwendung des Wortes „verleihen“ in diesem Zusammenhang für irreführend; man könne nicht sagen, dass Christus „der ganzen Menschheit die Erlösung im eigentlichen Sinne verliehen hat.“[36] Dieser Ausdruck wird abgelehnt, weil „verleihen“ in der theologischen Terminologie mit „anwenden“ oder „annehmen“ von demjenigen, dem etwas verliehen wird, verwandt ist. Dennoch meinen sie, dass nicht einmal "übertragen" als solches unmöglich ist: „Weder haben wir den Ausdruck 'confer' bedingungslos verworfen, noch haben wir ihn getadelt.“[37] Er wird nur insofern verworfen, als er eine falsche Bedeutung verdecken kann, d.h. darauf hinweisen, dass die individuelle Rechtfertigung nicht mehr als Realität zu sehen ist. Diese terminologische Freiheit erlaubt es den Wittenberger Theologen, von einer doppelten Versöhnung, Erlösung und Vergebung der Sünden[38] zu sprechen, die eine in Christus, die andere im Gläubigen. Die Gerechtigkeit Christi ist auf zwei Ebenen gleichermaßen gegenwärtig: als erworbene und erlangte Gerechtigkeit für alle Menschen und als durch den Glauben angenommene Gerechtigkeit im Gläubigen. Dies erlaubt es den Wittenberger Theologen jedoch nicht, von einer „doppelten Rechtfertigung“ zu sprechen. Das mag daran liegen, dass Huber darauf besteht, dass bestimmte paulinische Aussagen ausdrücklich eine universale Rechtfertigungsterminologie verwenden, was seine Gegner bestreiten: „Niemals lehrt Paulus eine universale Rechtfertigung. Denn was 2. Korinther 5 betrifft, so sind die Worte ‚ihnen ihre Schuld nicht zurechnen‘ nicht universell auf alle Menschen ohne Rücksicht auf den Glauben zu verstehen.“[39] Dieser exegetische Konflikt mag die hypothetische Anerkennung einer universalen Rechtfertigung ähnlich der des Wortes „confer“ ausgeschlossen haben. Ein ähnliches Zugeständnis wurde auch den orthodoxen Theologen gemacht, die von einer universalen Erwählung gesprochen hatten, "das Wort in seiner weiteren Bedeutung genommen.“[40]

Huber macht keinen Hehl daraus, dass er mit den Wittenberger Theologen nicht übereinstimmt. Huber selbst hält seine eigene Unterscheidung zwischen allgemeiner und besonderer Rechtfertigung nicht aufrecht: „Antwort: Es sind nicht zwei.“[41] Wie weit er in seinen Gedanken über die Einzigartigkeit der allgemeinen Rechtfertigung gegangen war, lässt sich an seinen Worten über den durch Christus abgewendeten Zorn Gottes ablesen: „Wahrlich, die ALLGEMEINE SÜNDENERLÖSUNG, die uns durch das Blut Christi zuteil geworden ist, schließt viele ein, die Gott gegenüber undankbar sind und die es wagen, ihr Erbe durch ein unreines Leben zu zerstören und zu vernichten. Deshalb sind sie, obwohl sie die Vergebung der Sünden ERHALTEN haben, wegen ihrer Nachlässigkeit erneut verurteilt und müssen für alle ihre Schulden aufkommen.“[42] Huber muss das Gesetz durch einen neuen Akt Gottes wieder einführen, der die Folge der Ablehnung des Evangeliums ist. Seine Gegner konnten diese theologische Konstruktion leicht widerlegen, indem sie auf Johannes 3,36 hinwiesen: „Der Zorn Gottes bleibt auf ihm“, und zeigten, dass diese Worte implizieren, dass „der Zorn Gottes niemals, auch nicht für einen Augenblick, beseitigt worden war. Obwohl der Schatz der Sündenvergebung für sie erlangt und im Evangelium angeboten wurde, ist er ihnen wegen ihres Unglaubens nie zuteil geworden, und sie haben ihn auch nie empfangen, weil ihnen der Glaube fehlt, das einzige Mittel, um die Vergebung der Sünden zu empfangen.“[43]

Diese Leugnung der Koexistenz von Gesetz und Evangelium wird treffend durch die Art von seelsorgerischem Rat illustriert, den Huber bei einer Gelegenheit in einem Gespräch mit seinen Gegnern gab, von dem diese berichten: „Und um uns seine Meinung klar zu machen, fragte er uns dann, wie wir mit den Leuten umgehen würden, wenn wir an einen Ort kämen, wo noch nichts über Christus gelehrt worden sei. Da antworteten wir ihm, dass wir mit dem Gesetz beginnen würden; ihnen klar machen würden, dass sie arme Sünder seien und unter dem Zorn Gottes stünden, was sie mit reuigem Herzen anerkennen sollten. Wenn sie nun ihre Sünden bereuten, biete ihnen Gott durch das Evangelium seine Gnade und Vergebung der Sünden in Christus an und wolle sie rechtschaffen und gerettet machen, soweit sie dies im wahren Glauben annehmen würden. Darauf entgegnete Dr. Huber: Nein, das wäre nicht die richtige Art, den Ungläubigen zu predigen, sondern er würde damit beginnen: Ihr habt die Gnade Gottes, ihr habt die Gerechtigkeit Christi, ihr habt das Heil.“[44] Das Gottesbild, das Huber vermittelt, ist ein Gott, der seinen Zorn im Sühnetod aufgegeben hat und ihn nur im Falle der Ablehnung des Evangeliums wieder auf sich nimmt. Offenbar ist der Gedanke der allgemeinen Rechtfertigung in Hubers Theologie aus der Sicht des klassischen Luthertums, das von Hubers Gegnern vertreten wird, völlig destruktiv.

Dennoch ist es möglich, weiter in die Gedanken von Huber einzudringen. Hinter all seinen Argumenten steht eine Vorstellung, die seine Theologie als Leitprinzip beherrscht. Das ist der Gedanke der Einfachheit Gottes: Der vollkommene Gott kennt keine Spannungen zwischen Gesetz und Evangelium. „DAHER IST DIESE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN DEN GESETZEN AUFRECHTZUERHALTEN (DIE ICH AM SORGFÄLTIGSTEN BEACHTET WISSEN WILL): EINE, DIE NUR IN GOTT SELBST GELEGEN WIRD, DER IN IHM SELBST EINFACH UND VOLLKOMMEN BLEIBT; EINE ANDERE, DIE VOM MENSCHEN KOMMT, DER DURCH DEN GLAUBEN DEN GEBRAUCH UND DIE WIRKUNG DIESER GÖTTLICHEN HANDLUNG AUF SICH ANWENDET.“[45] In dieser Aussage sahen schon Hubers Zeitgenossen die Grundlage seiner gesamten Theologie, auch in anderen Punkten: „In dieser Unterscheidung sind die Grundlage und der Grund all seines Unsinns über Liebe, Erwählung, Versöhnung, Sündenvergebung, Rechtfertigung, Heiligung, Verherrlichung, welche Dinge nach ihm alle in und von GOTT NUR Universalien sind. Die Vergeblichkeit dieses Irrtums ist aus dem Vorangegangenen sehr gut ersichtlich.“[46] Inmitten von Hubers Theologie steht Gott in seinem nackten, einfachen und vollkommenen Wesen als Versöhnter.

Obwohl Huber sich immer wieder auf Luther beruft, um seine Theologie zu stützen, ist es nur allzu offensichtlich, dass er Luthers Aussagen verfälscht.[47] Es fällt auch auf, dass die Auferstehung Christi nicht einmal erwähnt wird. Sicherlich setzt Huber das Sühnopfer Christi als notwendige Bedingung der universalen Rechtfertigung voraus, aber der Glaube richtet sich auf Gott „in sich selbst“, nicht auf die Tat des Vaters, der seinen Sohn auferweckt hat. Indem Huber Ostern umgeht, umgeht er das Heil als ein der Welt zugewandtes Ereignis und damit auch das Evangelium als den Ort, an dem Ostern seine Wirkung auf den Gläubigen entfaltet. Das Evangelium weist in Hubers Theologie auf das Heil hin und ist nicht mehr das wirksame Wort, das die Gläubigen durch die Kraft Gottes rechtfertigt. Es verliert auch das Gesetz als sein Gegenstück, weil es nur noch die Wahrheit über die einfache und vollkommene universale Rechtfertigung durch Gott vermittelt. Indem sie die beiden Handlungen Gottes verteidigten, hielten die Wittenberger Theologen am entgegengesetzten Charakter von Gesetz und Evangelium und an der Wirksamkeit der Gnadenmittel fest. Man kann bedauern, dass sie die Ostertexte nicht in ihre Behandlung der Rechtfertigung einbezogen haben, aber das hätte am Ausgang der Kontroverse nichts geändert, und insofern bestand keine Notwendigkeit, Aussagen über das Verhältnis von Rechtfertigung und Ostern zu machen.

 

III.

Im 19. Jahrhundert ist C. F. W. Walther (1811-1887), der Gründer der Missouri-Synode, in besonderer Weise mit der theologischen Frage verbunden, die in diesem Artikel behandelt wird. Unsere Untersuchung über Walther wird sich auf seine Osterpredigten stützen (Predigten am Ostertag, 2. und 3. Ostertag, 1. Sonntag nach Ostern) und auch auf einschlägiges Material in Walthers theologischer Zeitschrift Lehre und Wehre sowie auf andere Dokumente, die für unser Thema relevant sind.

Als erste Beobachtung ist festzuhalten, dass Walthers homiletische Behandlung des Verhältnisses von Ostern und Rechtfertigung keine Anzeichen einer allmählichen Entwicklung aufweist. Unser Material umfasst den Zeitraum von 1840 bis 1886, und alle Predigten scheinen den gleichen Grad an dogmatischer Klarheit zu besitzen. Wenn es jemals einen „jungen Walther“ wie den „jungen Luther“ in seiner vorreformatorischen Zeit gegeben hat, hat er keine Spuren hinterlassen. Schon im Jahr 1840 begegnet uns der Satz:Wie wir in Christi Tod mit gestraft wurde, so sind wir in seiner Auferstehung von unseren Sünden auch wieder mit losgesprochen.“[48] (Der Rahmen solcher Aussagen, die es zu Walthers Lebzeiten immer wieder gibt, verrät eine fast patristisch anmutende Rhetorik, die die Vorzüglichkeit und Bedeutung betont, die Ostern in Walthers Augen hatte. )[49] In einer Predigt aus dem Jahr 1843 über Römer 4,25 („Der um unserer Sünden willen dahingegeben und um unserer Rechtfertigung willen auferweckt wurde“) macht er diesen Text zur Grundlage für die Interpretation der Auferstehung Christi als unsere Absolution, ein Zitat, das in den folgenden Predigten häufig wiederkehrt.[50] Im Jahr 1844 wird ein Ausdruck geprägt, der weithin bekannt werden sollte: „Dass die Auferstehung Christi die vollgültige Rechtfertigung aller Menschen ist“.[51] Es wird auch gesagt: „In ihm sind wir erhöht, verherrlicht, gerechtfertigt.“[52] Diese Art von Aussage baut auf dem stellvertretenden Charakter der Auferstehung Christi auf, einer Stellvertretung, die nicht weniger wichtig ist als die seines Todes: „In dem Gekreuzigten wurden wir bestraft, in dem Auferstandenen sind wir daher auch erlöst.“[53] Man kann sogar sagen, „dass in der Auferstehung selbst noch ein größerer Trost liegt als in seinem Tod“[54], was sich auf Römer 8,34 stützt: „Christus ist es, der gestorben, ja vielmehr, der auch auferstanden ist.“ In einer Predigt von 1855 hören von wir Walther folgende Formulierung, die seine Sicht von Karfreitag und Ostertag in ihrem Verhältnis zueinander treffend zusammenfasst: „Was der Sohn auf Golgatha dem Vater gegeben hatte, das gab nun der Vater im Grabesgarten der Welt.“[55] In einer Predigt von 1856 wird die Vorzüglichkeit des Osterfestes nachdrücklich in Worten gelehrt, die noch immer einen gewissen Anstoß erregen mögen: „Sind die erweckenden Klänge des Osterjubels verklungen, so ist es selbst den meisten Christen nicht anders, als ob sie aus einem süß berauschenden Traume erwachten; sie verlassen wieder das leere Grab und suchen wieder ihre einzige Zuflucht auf dem Berge Golgatha unter dem Schatten des heiligen Kreuzes. Die Auferstehung Jesu Christi achten nicht wenige für nichts mehr, als für eine schöne Zugabe, für einem glanzvollen Schmuck der eigentlichen Heilstaten des Erlösers der Welt, für eine köstliche Perle in der Krone des Erlösungswerkes, nicht aber für diese Krone selbst. Sie wissen nicht, was sie damit anfangen, wie sie dieselbe gebrauchen und zu ihrem Glauben, Lieben und Hoffen anwenden sollen. Warum der heilige Apostel schreibt: ‚Halt im Gedächtnis Jesus Christ, der auferstanden ist von den Toten‘ das ist ihnen noch ein Rätsel.“[56] Wie Walther sich eine so überraschende Sprache erlauben kann, die so weit geht, Kalvarienberg weniger wichtig erscheinen zu lassen als Ostern, und die eine Kritik an der bei orthodoxen Christen üblichen frommen Konzentration auf das Kreuz enthält, wird erst durch das Folgende verständlich: „Doch meine Lieben, die Auferstehung Jesu Christi ist nicht nur darum aller Menschen höchster und letzter Trost, weil sie erst die den in Christi Kreuz und Tod liegenden Trost geoffenbart und so beides tröstlich gemacht hat, sondern weil sie auch selbst einen Trost in sich enthält, der in keinem andern Werk der Erlösung, selbst in Christi Leiden und Sterben nicht zu finden ist. Bedenket nur Folgendes, und ihr werdet mir bald Recht geben. Während das Leiden und Sterben recht eigentlich Christi Werk war, so war hingegen seine Auferstehung eigentlich seines himmlischen Vaters Werk... Das ist aber von der höchsten und tröstlichsten Wichtigkeit... Während das Leiden und Sterben Jesu Christi die Buße und Beichte des Sohnes Gottes war für die ganze abgefallene Menschheit, so war hingegen seine Auferstehung des himmlischen Vaters darauf allen Menschen in Christo nun öffentlich vor Himmel und Erde feierlich und tatsächlich erteilte Absolution.“[57] Es ist zu bemerken, dass Walther sich nicht damit zufrieden gibt, Ostern eine offenbarende Rolle zu geben, indem er auf die wahre Bedeutung des Kreuzes hinweist. Er besteht auf der Rolle von Ostern als solches, das sich der Welt präsentiert.

Die Konzentration auf Ostern als Akt gegenüber der Welt wird in der gleichen Predigt folgendermaßen beschrieben: „Erst tilgt er durch die Hingabe seines Sohnes in Leiden und Tod aller Menschen Sünde, und nachdem dies geschehen ist, so wartet er nun nicht, bis wir kommen und um die erworbene Gnade bitten, behält nun diese Gnade nicht in seinem Herzen, sondern, damit von Seiten des Menschen nichts nötig sei, als dass er an eine ihm schon geschenkte Gnade glaube, bricht er nun heraus, erweckt unseren Stellvertreter von den Toten und spricht damit zu allen Menschen: ... ich bin wieder euer Vater...“[58]Denn nun soll der Mensch nicht erst machen, dass etwas geschehe, dass ihm nämlich seine Sünden vergeben werden, sondern glauben, dass das schon geschehen ist, dass ihm nämlich in der Auferweckung Christi schon seine Sünde vergeben, die Gnade Gottes und die Seligmachung zugesprochen sind. So oft nun einem Menschen das Evangelium gepredigt, die Taufe, die Absolution und das heilige Abendmahl erteilt und der Segen in der Kirche über ihn gesprochen wird, so oft wiederholt nun der Prediger, was Gott schon durch die Auferstehung Jesu Christi an allen Menschen, also auch an ihm, getan hat.[59] Ostern als Akt gegenüber der Welt im Allgemeinen setzt sich also fort, wiederholt sich in den Gnadenmitteln, dem Evangelium in all seinen Formen, die das Ostergeschenk an den Einzelnen wirksam vermitteln.

Walther untermauert seine Darstellung des Osterevangeliums auch mit Hinweisen auf solche Stellen in der Heiligen Schrift, in denen Jesus als Messias bezeichnet wird. In einer Predigt von 1851 sagt Walther: „Die Auferweckung des Sohnes Gottes, ... war daher die Erfüllung der Vertragsverbindung von Seiten des Vaters, daher denn Petrus am ersten Pfingstfest allen seinen Zuhörern zuruft: ‘So wisse nun das ganze Haus Israel gewiss, dass Gott diesen Jesus, den ihr gekreuzigt habt, zu einem Herrn und Christ gemacht hat.“[60] Die Erhöhung Christi macht ihn zum Erlöser; nachdem er für die Sünde gesühnt hat, hat der Sohn Anspruch auf seine Auferstehung als stellvertretende Handlung. In einer Predigt von 1886 weist Walther auf Matthäus 28,18 f. hin: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker ...“; er kommentiert: „Was zeigt nun aber Christus mit diesem allen an, insonderheit mit dem Wörtlein: ‚Darum geht hin‘? Offenbar dieses, dass er aus seinem Grabe für alle Menschen Vergebung der Sünden und damit Gerechtigkeit, Leben und Seligkeit hervorgebracht habe, welches alles die Apostel nun kraft seiner Auferstehung durch die Verkündigung des Evangeliums unter alle Menschen austeilen sollten.“[61] Die Christus verliehene Macht ist seine Erhöhung, die mit seiner Rechtfertigung identisch ist. Diese stellvertretende Gerechtigkeit ist der Grund dafür, mit den Gnadenmitteln in die ganze Welt zu gehen, die den Inhalt des Ostergeschehens effektiv an den Einzelnen weitergeben.

Das Bild, das sich aus Walthers Predigten ergibt, von denen hier ein kurzer Überblick gegeben wurde, kann durch weiteres Material ergänzt werden. Im Jahr 1860 leitete Walther die Generalsynode seiner Kirchengemeinschaft. Bei dieser Gelegenheit fand eine Lehrdiskussion über mehrere Thesen „Über den engen Zusammenhang zwischen den Lehren von Absolution und Rechtfertigung“ statt.[62] Die veröffentlichten Protokolle geben zweifellos ein klares Bild von den Ansichten, die Walther in der ihm anvertrauten Kirche vertreten sehen wollte. Während der Diskussionen wurde darauf hingewiesen, dass innerhalb der Missouri-Synode immer gepredigt worden war, dass: „Durch die Auferweckung von den Toten hat Gott die ganze Welt absolviert, d. h., von Sunden losgemacht; wenn hiernach die Welt bereits längst absolviert und von Sünden losgemacht ist, was ist denn die Absolution oder Predigt des Evangeliums in der Kirche? Ist sie auch ein Losmachen, oder bloß eine Verkündigung der schon geschehenen Losmachung? Antwort: ... eben durch das Evangelium geschieht das Bringen dessen, was in Gottes Herzen ist... eine solche Verkündigung, die die Vergebung wirklich bringt und gibt ... die Absolution im Evangelium ist nichts anderes, als eine Wiederholung der tatsächlichen Absolution, die bereits geschehen ist durch die Auferweckung Jesu Christi von den Toten.“[63] Es wird auch gesagt: „Es darf nicht verwechselt werden, was Christus getan hat, und was an Christo geschehen ist. Sein Leiden, Sterben und Auferstehen war keine Absolution wohl aber seine Auferweckung von den Toten. Unsere Predigt und Absolution ist der moralischen Wirkung nach nichts anderes, als was Gott an Christo getan hat; der Unterschied besteht nur darin, dass Gott durch die Auferweckung seines Sohnes die ganze Welt absolviert hat, wir aber nur Einzelne, Prediger z. B. nur ihre Gemeinden absolvieren ... Unsere Absolution ist nichts anderes als eine Wiederholung des Aktes Gottes in der Auferweckung Christi.[64] Durch die Betonung des passiven Charakters der Auferweckung des Sohnes durch den Vater wird der Botschaftscharakter des Ostergeschehens unterstrichen. Dieser Botschaftscharakter macht es auch möglich, eine moralische Identität zwischen dem sichtbaren oder faktischen Wort der Auferweckung des Sohnes und dem hörbaren Wort von der Kanzel oder im Beichtstuhl oder in anderen Gnadenmitteln zu wahren. Im Wort und in den Sakramenten liegt nicht weniger Kraft als in der Auferstehung des Herrn.

Das oben zitierte Material wurde ins Norwegische übersetzt und führte zu Konflikten innerhalb des skandinavischen lutherischen Klerus in den Vereinigten Staaten, wobei die (hauptsächlich) schwedischen Pastoren der Augustana-Synode den Inhalt ablehnten. 1871 druckte Walther in seiner Zeitschrift „Lehre und Wehre“ einen ursprünglich in einer norwegischen Zeitung erschienenen Artikel nach, in dem die Missouri-Theologie über Ostern und Rechtfertigung verteidigt und der Inhalt der Thesen von 1860 aufrechterhalten wurde. Wir sind sicherlich berechtigt, den Abdruck als volle Zustimmung Walthers zu verstehen. Es wird gesagt: „Wir sagen nicht, dass einer notwendiger Weise immer den Ausdruck brauchen müsse: ‚die Welt ist in Christus gerechtfertigt‘ ... denn wir wissen sehr wohl, dass dieser Artikel des Glaubens auch mit anderen Worten vollständig und korrekt erklärt und vorgetragen werden kann.[65] Das Ziel des Artikels ist ein sehr bescheidenes, nämlich herauszufinden, „ob es wahr ist, dass die Kirchensprache nicht erlaubt, von der Rechtfertigung der Welt in Christo zu sprechen.“; p. 149 f.: „Joh. Gerhard ... in ihm auch uns absolviert“; „Gottfried Olearius ... samt ihm im Gerichte Gottes gerechtfertigt“; „Joh. Jac. Rambach ... dass in seiner Person auch das ganze menschliche Geschlecht gerechtfertigt und von der Sünde und dem Fluch absolviert wurde.[66]66 Gegen die Formulierung „die Rechtfertigung der Welt in Christus“ können also grundsätzlich keine Einwände erhoben werden. Eine andere Behauptung wird nicht aufgestellt. Dennoch zeigt sich, dass Walthers Theologie und Ausdrucksweise ihren Hintergrund in einer lehrmäßigen Sukzession durch die Jahrhunderte innerhalb der lutherischen Kirche haben. Weder in formaler noch in materieller Hinsicht ist Walther ein Neuerer. Interessant ist auch, dass der Artikel die Auslegung von Römer 5,19 wiederholt, die einst gegen Huber verwendet wurde: „Beide Werke [Adams bzw. Christi] haben eine gleich allgemeine Bedeutung und Geltung. Aber wie nicht alle Menschen persönlich verdammt werden, obgleich die ‘Verdamnis über alle Menschen gekommen ist’, so werden auch nicht alle wirklich und persönlich gerechtfertigt, obgleich die Rechtfertigung durch Christi Werk ‘über alle gekommen ist.’…“.[67]

Ein weiterer Begriff, der im Zusammenhang mit Walthers Oster- und Rechtfertigungstheologie eine große Bedeutung hat, ist „objektive Rechtfertigung“ versus „subjektive Rechtfertigung“. Es ist untersucht worden, wann diese Terminologie zum ersten Mal von Walther oder Leuten wie ihm verwendet wurde.[68] Soweit die Recherchen für diesen Artikel es uns erlauben zu sehen, scheint es, dass die Begriffe Walther durch einen Artikel in einer theologischen Zeitung in Deutschland bekannt gemacht wurden, der 1867 gedruckt wurde. Walther druckte ihn im selben Jahr in seiner Lehre und Wehre ab, und man kann sagen, dass er Klarheit über die ursprüngliche Bedeutung der Worte bringt.[69] Der Artikel spricht über „eine Rechtfertigung des Menschen vor Gott sowohl im objektiven als im subjektiven Sinne“; „Das menschliche Geschlecht als eine Gesamtheit, in welcher die einzelnen Individuen nicht für sich stehende, sondern der Totalität inhärierende Theile sind, wie denn überhaupt die Selbständigkeit und Abgeschlossenheit der Individuen nur eine sehr relative ist, und die Einzelnen jedenfalls in der Lebenseinheit des ganzen Organismus mitbefasst werden.“[70] Die Menschheit ist in diesem Sinne durch den rettenden Tod Christi gerechtfertigt worden. Ostern wird in diesem Zusammenhang nicht erwähnt, worauf Walther wohl nicht geachtet hat, denn die Betonung liegt nicht auf Karfreitag versus Ostern, sondern auf Erlösung versus Anwendung. Die „subjektive Rechtfertigung“ wird folgendermaßen beschrieben: „Ohne dieses Faktum könnte es für den Einzelnen gar keine Rechtfertigung geben; dasselbe ist der unumstößliche Grund, auf welchem die subjektive Rechtfertigung möglich ist und beruht. Die Rechtfertigung des Subjektes ist nämlich derjenige Act Gottes, durch welchen er das Strafurteil, welches über den Menschen um seiner Sünde willen verhängt ist, aufhebt und den Menschen von seiner Sünde losspricht, indem er ihm Christi Verdienst zuspricht.“[71] „Subjektive Rechtfertigung“ ist also von Anfang an ein Begriff, der jeden „Huberianismus“ deutlich vermeidet. Sie bedeutet einen realen Übergang vom Zustand des Zorns zum Zustand der Gnade durch einen göttlichen Akt. Die „objektive Rechtfertigung“ beraubt die „subjektive Rechtfertigung“ nicht ihrer „objektiven“ Realität. Es ist möglich, dass die Begriffe in dieser Richtung missbraucht werden können, und über die Angemessenheit der Terminologie kann immer diskutiert werden. Es scheint jedoch sicher zu sein, dass die hinter den Begriffen stehenden Realitäten in der biblischen, lutherischen Theologie gut begründet sind und dass die Begriffe ursprünglich dazu gedacht waren, diese Realitäten zu vermitteln.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen Walthers Lehre und Hubers Lehre von der universalen Rechtfertigung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Erstens begegnet uns in Walthers Theologie nicht der geringste Hinweis darauf, dass Gott von seinem eigenen Wesen her gezwungen ist, keine widersprüchliche Spannung zwischen Gesetz und Evangelium zu kennen. Walther deutet an keiner Stelle an, dass der Ungläubige nicht mehr unter dem Zorn Gottes stehe oder dass ein zweites Gericht nötig sei, um dem Ungläubigen seine erste, universale Rechtfertigung zu entziehen. Schon 1846 sagt Walther in einer Predigt: „Denn das ist freilich wahr: am Glauben liegt hierbei alles. Wer sich den Sieg Christi in seiner Auferstehung nicht im Glauben zueignet, über den hat noch Gesetz, Sünde, Tod und Hölle Macht; der empfindet auch von diesem Sieg keine Kraft, keine Freude, für den liegt Christus noch im Grabe.“[72] So hält Walther die Wahrheit von Johannes 3,36 aufrecht: „Der Zorn Gottes bleibt auf ihm.“ In diesem Rahmen müssen alle Aussagen Walthers zu Ostern und zur Rechtfertigung verstanden werden.

Ein zweiter Divergenzpunkt ist die Tatsache, dass für Huber die Rechtfertigung der Welt lediglich mit einer Veränderung innerhalb der Gottheit verbunden ist, die durch das Sühnopfer bewirkt wird, für Walther dagegen mit einem äußeren Akt Gottes, der Auferweckung des Sohnes durch den Vater, der ihn der Welt zuwendet. Für Huber sind Sühne und universale Rechtfertigung eins, für Walther sind es zwei verschiedene Akte.

Dies führt uns zum dritten Punkt, in dem die vorangegangenen Punkte konkret zusammengefasst sind: die Haltung zu den Gnadenmitteln. Für Huber bewirken die Gnadenmittel keine wirkliche Rechtfertigung, sondern verweisen auf die einzig vorhandene Rechtfertigung. Für Walther ist die Absolution oder das Evangelium die eigentliche Wiederholung des Ostergeschehens, die die gleiche Kraft hat wie die Auferstehung Christi. Die Identität zwischen dem Handeln Gottes in Christus und dem Gläubigen darf keineswegs mit Hubers „einem Akt“ gleichgesetzt werden.[73] Hubers einziger Akt entleert die Gnadenmittel; Walthers füllt sie mit der Kraft, die den Beichtvater im Beichtstuhl berechtigt, dem Pönitenten im Beichtstuhl die Frage zu stellen, die in Luthers kleinem Katechismus steht: „Glaubst du, dass meine Vergebung Gottes Vergebung ist?“[74]

Nicht unwichtig ist die Tatsache, dass Walther sich der Theologie Hubers und ihrer Gefahren durchaus bewusst war. In seiner Ausgabe von Baiers Compendium Theologiae Positivae fügte Walther eine Seite mit sehr sachdienlichem Material zur Huberschen Kontroverse ein, die sich mit der Unmöglichkeit befasst, zu sagen, dass alle Menschen die Vergebung der Sünden empfangen haben, wobei er auf Johannes 3,36 hinweist: „Der Zorn Gottes bleibt auf ihm.“ Als Dogmatikprofessor hat Walther seine Studenten also ernsthaft vor den Huberschen Irrwegen gewarnt.[75] In seinem Dienst als Prediger des Wortes hat er seine Gemeindemitglieder sicherlich auf ebenso sichere Wege geführt. Auch für kommende Generationen hat seine Darstellung des Verhältnisses von Rechtfertigung und Ostern einen bleibenden Wert.

(Übersetzung von Roland Sckerl durch deepL)

 

 

 

ZEICHEN DER ZEIT

 

Aus anderen Kirchen:

Baubehörde versiegelt rechtswidrig Gemeindehaus der Bekennenden Gemeinde Hannover: Anfang November hat die Baubehörde das Gemeindehaus der Bekennenden Evangelischen Gemeinde Hannover in Mellendorf versiegelt, mit der Begründung, es liege keine Baugenehmigung vor. Dieser Akt ist rechtswidrig, da allerdings eine Baugenehmigung vorliegt, wie die Gemeinde durch ihren Rechtsanwalt nachweisen konnte und wie selbst von Mitarbeitern der Behörde bestätigt wurde. Die Gemeinde muss sich in der Zwischenzeit in einem beheizten Zelt treffen; Kindergottesdienste und Übertragung für Mütter mit Kleinkindern finden in Privaträumen statt. (nach: https://agwelt.de/2024-11/rechtswideriger-akt-gegen-die-bekennende-evangelische-gemeinde-in-hannover/) Wie die Gemeinde auf ihrer Internetseite schreibt, sind feindselige Handlungen von Seiten der Landeskirche wie der Verwaltung nichts Neues. Das zeigt, wie immer häufiger der Staat sich als das Tier aus dem Meer gemäß Offb. 13 ff. zeigt, die Landes„kirche“ (wie viele andere Religionsgruppen und besonders das Papsttum) als das Tier aus der Erde. Das wird sich in der letzten Zeit häufen, die beiden Tiere werden immer enger zusammenarbeiten, die Tyrannei wird umfassender und globaler werden, bis sie versuchen wird, zum letzten Schlag gegen die Gemeinde auszuholen – und Christus dann wiederkommt und der Weltgeschichte für alle Zeiten ein Ende bereitet und Himmel und Erde im Feuer zergehen werden und Gott den neuen Himmel und die neue Erde schafft, in welchen Gerechtigkeit wohnt.

 

Lebensrecht:

Selberreplizierender mRNA-„Impfstoff“ soll in EU zugelassen werden: In Japan wurde ein neuer mRNA-Impfstoff im vergangenen Jahr zugelassen mit dem Namen „Kostaive“, den nun auch der Europäische Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) empfiehlt. Es handelt sich um eine Auffrischungsimpfung auf der Grundlage der Omicron-Untervarianten JN-1, also für Corona. Waren schon die früheren Impfstoffe höchst problematisch, wie jetzt auch öffentlich immer klarer gesagt wird, so ist es bei diesem Impfstoff jetzt schon eindeutig, dass er gar keine Zulassung bekommen dürfte. Denn bei den klinischen Studien in der Phase 3b traten fünf Todesfälle auf, in den Phasen 1, 2, 3a zeigten bei 90 % gesundheitsschädliche Nebenwirkungen, bei 74,5 % wurde über systemische Reaktionen berichtet und 15,2 % benötigten nach der ersten Dosis ärztliche Hilfe. Es kommt bei diesem Mittel zu einer unkontrollierten Produktion toxischer Antigene, d.h. der menschliche Organismus soll ständig weiter Impfstoff produzieren, der wiederum die Anleitung für das Spike-Protein produziert. Manche befürchten sogar, dass durch diesen Impfstoff Nichtgeimpfte „angesteckt“ werden könnten, also indirekt geimpft. Einige japanische Geschäfte verweigern deshalb bereits solcherart Geimpften Eintritt und Bedienung. Es ist sicher nicht überraschend, dass die Kampagne für diesen Impfstoff von Bill Gates gefördert wird. Höchst bedenklich ist auch, dass angestrebt wird, mittelfristig alle Impfstoffe auf die höchst problematische mRNA-Form umzustellen. (nach: Zeitruf 4/2024, S. 5)

 

 

 

Religionsfreiheit, politisch-ideologische Tendenzen, Schulen:

Weltwirtschaftsform sieht Covid-Maßnahmen als Test für Einschränkungen: Das dubiose World Economic Forum (WEF) hat bereits im September 2022 auf der Seite „My Carbon“ mitgeteilt, dass die Covid-Maßnahmen ein „Test für soziale Verantwortung“ waren, gerade im Blick auf die „unvorstellbaren Einschränkungen“. Was das WEF anstrebt, etwa in Verbindung mit den „Smart Cities“, den „15-Minuten-Städten“ ist ja die Orwell’sche Weltordnung mit völliger Überwachung aller Bürger in allen Lebensbereichen. Tatsächlich ging es ihnen in diesem Test darum, wie unterwürfig, wie angepasst die Menschen bereits sind. All das, was nun unter dem Begriff CO2 läuft, ist nun der zweite Punkt, um so den Bürgern immer mehr in ihrem privaten Bereich Vorschriften machen, sie kontrollieren und dirigieren zu können. Letztlich läuft es auf ein weltweites totalitäres System hinaus. (nach: Zeitruf 3/2024, S. 4 f.)

Globaler Digitalpakt zur totalen Kontrolle? Von der linken BRD und der noch linkeren namibischen Regierung wurde im September 2024 im Rahmen der UNO ein „Zukunftsgipfel“ veranstaltet, bei dem es um einen „Globalen Digitalpakt“ geht. Was in dem Pakt steht, ist nicht geheim, aber weder die Öffentlichkeit noch die Parlamente sind in die Diskussionen eingebunden worden, die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. So ist auch nicht bekannt, welche Konzerne und Organisationen dran beteiligt waren, sehr wahrscheinlich WEF und der berüchtigte Club of Rome. Ziel sei eine „digitale Zukunft für alle“. Dabei steht nichts in dem Vertrag, ob diese „digitale Zukunft“ freiwillig sei, man sie also auch für sich ablehnen könne – denn das soll es nicht geben, das dies eine „digitale Kluft“ wäre, die verhindert werden soll. Auch hier läuft alles auf das globale totalitäre System hinaus. (nach: Zeitruf, 3/2024, S. 5 f.)

Muezzin-Ruf in Köln: Die von der CDU mitgetragene linke Stadtregierung in Köln hat den zunächst auf zwei Jahre befristeten Muezzin-Ruf auf unbefristete Dauer genehmigt. Begründet wird dies mit der Religionsfreiheit. (nach: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/muezzin-ruf-in-k%C3%B6ln-wird-unbefristet-genehmigt/ar-AA1upWO4?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=6ac93b3e38944a9e9b54444cdc304e79&ei=48) Dabei wird übersehen, dass der Muezzin-Ruf kein neutraler Ruf zum Gottesdienst ist, wie etwa Glockengeläut, sondern dezidiert antichristliche Machtdemonstration. Es wird außerdem übersehen, dass der Islam eben keine Religion ist, vergleichbar dem Christen- oder Judentum, sondern eine umfassende, dazu gewaltgeneigte, letztlich totalitäre Weltanschauung, die keine Trennung von Religion und Staat kennt und daher als Ziel den islamischen Staat hat. Insofern ist die Kölner Stadtverwaltung und die sie tragenden Parteien mitschuldig an der fortschreitenden Unterminierung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der BRD und der schleichenden Islamisierung. Dazu geht dieser Ruf von einer extremistischen, vom türkischen Staat gesteuerten Organisation – DITIB – aus.

Digitaler Impfpass in BRD: Die BRD will 2025 den eImpfpass einführen, einen digitalen Impfpass, was auf der Linie der Digitalisierung des Gesundheitswesens liegt. In Österreich, so bereits ein Pilotprojekt läuft, wird jeder Bürger, ob geimpft oder nicht, in einem zentralen Impfregister erfasst, um so eine umfassende Überwachung (und womöglich Drangsalierung) der Bürger durchführen zu können. Die EU will ja bis 2030 eine „digitale Identität“ der Menschen haben, was auf die umfassende, totale Überwachung der Bürger hinausläuft. Die Coronazeit hat uns gelehrt, wie ein sich immer omnipotenter aufführender Staat damit umgeht und sich auch erdreistet, Grundrechte nach Gutsherrnart aufzuheben oder zu gewähren – obwohl sie unabhängig vom Staat vorhanden und unverlierbar sind. (nach: Zeitruf 4/2024, S. 5)

Thierry Breton droht mit möglicher Annullierung der Wahl in der BRD: Der ehemalige EU-Kommissar Thierry Breton hat angedeutet, dass es aufgrund der Aktivitäten auf der Plattform X unter Umständen (wenn das Ergebnis der EU-Linksfront und anderen linken Kräften nicht passt) zu einer Annullierung der Wahl in der BRD kommen könnte, ähnlich wie das unter höchst mysteriösen Umständen mit der ersten Runde der Präsidentschaftswahl in Rumänien geschah (für die noch nicht einmal eine Wiederholung angesetzt wurde), wie u.a. die Berliner Zeitung und Focus berichteten (vgl. https://x.com/berlinerzeitung/status/1877861814953820303?mx=2 ; https://www.focus.de/politik/ausland/ex-eu-kommissar-will-digital-services-act-bei-musk-einmischung-aktivieren_c189b234-4bd9-4007-a80a-863779ea2b19.html) Er beruft sich dabei unter anderem auf den „Digital Service Act“, einer Art Zensurgesetz der EU, ähnlich dem ominösen Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der BRD, das die Handhabe gäbe, gegen angebliche Einmischungen oder Verfälschungen bei der Willensbildung, bei Wahlen, bei der Informationsbildung einzugehen (wobei die Auswirkung solcher angeblicher Auswirkung sozialer Medien gar nicht feststellbar ist, da das, was man als „Ergebnis“ ansieht, ja auf seine Ursache hin nicht überprüfbar ist, sondern auch in Rumänien die Maßnahme auf einer rein willkürlichen, wohl von der EU mit gewollten, Annahme beruhte, die eigenartigerweise angeblich durch den Geheimdienst erkannt worden sei, aber erst unmittelbar vor der Stichwahl, bei der allerdings als rechtsextremistisch bis neonazistisch einzustufende Kandidat gute Aussichten hatte, also fast zwei Wochen nach der ersten Wahlrunde – was viele Fragen aufwirft. Übrigens hat auch die Oppositionskandidatin Lasconi die Maßnahme des Verfassungsgerichts scharf kritisiert und davon gesprochen, dass „die Demokratie mit Füßen getreten“ wurde, https://www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/praesidentschaftswahlen-in-rumaenien-lasconi-tritt-bei-wahlwiederholung-an/ ). Hier zeigt sich einmal mehr, wie die Meinungsfreiheit, wie die Grundrechte und die verfassungsmäßigen Rechte von den linken Kräften immer mehr eingeschränkt und nach ihren willkürlichen Vorstellungen manipuliert werden.

Hoffnungsschimmer USA: Bei dem, was der neue US-Präsident Donald Trump angekündigt hat, was er bereits mit Hilfe von Dekreten ändern will, sticht vor allem heraus, dass er entschieden den Kampf gegen den Neomarxismus und die von ihm getragene Gender- und Wokeideologie anpackt und die entsprechenden einschlägigen Vorschriften für den Bereich des öffentlichen Dienstes und der Bildung streichen wird, so dass die Freiheit der Meinung in weiten Bereichen wieder hergestellt wird, dass der unwissenschaftliche, antigöttliche, ideologische Unsinn von einer Unzahl von Geschlechtern aufhört und all das, was zu der Jagd nach angeblichen „Fake-News“ gehört. Viele Firmen haben schon im Vorab entsprechende interne Maßgaben, die in Anbiederung an die neomarxistische Ideologie eingeführt worden waren, wieder gestrichen. (nach: https://www.epochtimes.de/politik/ausland/trumps-blitzstart-100-executive-orders-am-ersten-tag-im-weissen-haus-a5010445.html?utm_source=nl-breaking-subs&src_src=nl-breaking-subs&utm_campaign=nl-breaking_2025-01-20&src_cmp=nl-breaking_2025-01-20&utm_medium=email&utm_content=QyUxDyCzd~177) Es ist nur zu hoffen, dass trotz des massiven Widerstands der linken Kreise in der EU im Allgemeinen und der BRD im Besonderen, dieser antimarxistische Freiheitswille auch in den anderen westlichen Ländern wieder durchsetzt und all die Freiheitseinschränkungen, die in den letzten 50 Jahren Schritt für Schritt eingeführt wurden, wieder hinwegfegt.

Änderung des Disziplinarrechts für Beamte soll diese gefügig für die Regierung machen: Unter dem Vorwand, „Verfassungsfeinde“ schneller aus dem Dienst entfernen zu können, ist das Disziplinarrecht dahingehend geändert worden, dass die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nicht mehr über die Verwaltungsgerichte läuft, sondern durch eine einfache Disziplinarverfügung möglich ist. (nach: ttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html)  Der Klageweg bleibt zwar theoretisch dem Beamten nicht verwehrt, ist aber nun viel schwieriger, da er bereits aus dem Dienst entfernt ist und der Weg für ihn jetzt äußerst mühevoll und kostenintensiv ist. Und da bereits die bloße Mitgliedschaft in einer Partei, die nicht einmal als verfassungsfeindlich eingestuft ist, nur „in Teilen rechtsextremistisch“ sein soll als Grund genügt – ohne dass dem Beamten nachgewiesen werden muss (was Ernst Wilhelm Böckenförde bereits im Zusammenhang mit dem „Radikalenerlass“ kritisiert hatte), dass er Verfassungsfeind ist – zeigt dies, dass auch in diesem Bereich immer mehr totalitäre Strukturen um sich greifen und die Beamten immer mehr auf Linie mit der gerade herrschenden Regierung gebracht werden sollen.

 

 

 

Literaturhinweise

 

 

Auf der Internetseite https://www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de können verschiedene Kurzlebensbilder gelesen oder auch heruntergeladen werden, etwa zu:

-                        Martin Chemnitz

-                        Johann Gerhard

-                        Abraham Calov

-                        Valentin Ernst Löscher

-                        Johan Melchior Goeze

-                        Johann Gottfried Scheibel

-                        Friedrich August Brunn

-                        Ludwig Harms

-                        Carl Manthey-Zorn

-                        Adolph Hönecke

Außerdem finden Sie unter Kretzmann NT kurze Auslegungen zu den neutestamentlichen Büchern; unter Kretzmann AT bisher die zum 1. Buch Mose, Hiob, Sprüche, Jesaja, Jeremia, Klagelieder und Hesekiel sowie unter Biblischer Theologie wichtige Einzelthemen, die zum Verständnis der Bibel helfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] Die viel diskutierte Frage nach dem Jahr von Luthers neuem Rechtfertigungsverständnis ist kein rein kirchengeschichtliches Problem (wie das nach dem Geburtsjahr Luthers), sondern ein dogmatischer Streit über die Bedeutung von Luthers Lehre von der Rechtfertigung aus Glauben. Wenn man davon ausgeht, dass Luthers Entdeckung mehr oder weniger eine Variante der augustinischen, mittelalterlichen Lehre ist, liegt es nahe, sie auf ein frühes Ereignis in Luthers Leben (1513-1516) festzulegen. Wenn diese Entdeckung jedoch als Lehre der lutherischen Bekenntnisse anerkannt wird, muss die neue Erkenntnis später angesetzt werden (1518/19). Der vorliegende Artikel geht von der Überzeugung aus, dass E. Bizer: Fides ex auditu, Neukirchen 1958, Recht hat, wenn er Luthers neue Rechtfertigungslehre als erstmals in den Acta Augustana von 1518 vorhanden feststellt. U. Saarnivaara, Luther Discovers the Gospel, Saint Louis, 1951, führt die Entdeckung auf die etwas spätere Schrift De triplici iustitia zurück, aber in Lutheran News, Bd. 2, Nr. 22, 2. November 1964, S. 11, hat Saarnivaara Bizers Datum akzeptiert: "Bizers Ergebnis ist offensichtlich richtig." Dogmatisch besteht kein wirklicher Unterschied zwischen Bizer und Saarnivaara.

[2] St. L. 15, 579 f.; WA 2, 13, 33 ff.; LW 31, 271: „Ideo si accedas ad sacramentum poenitentiae et non credideris firmiter to absolvendum in caelo, in iudicium accedis et damnationem, quia non crederis Christum vera dixisse: Quodcunque solveris etc. et sic tua dubitatione Christum mendacem facis, quod est horrendum peccatum.“(„Wenn du also zum Sakrament gehst und nicht fest daran glaubst, dass du im Himmel freigesprochen bist, gehst du ins Gericht und in die Verdammnis, weil du nicht glaubst, dass Christus recht hat, wenn er sagt: 'Was du lösen sollst', und so machst du Christus durch deine Zweifel zum Lügner, was eine schreckliche Sünde ist.“)

[3] Wenn M. Brecht: Martin Luther. Sein Weg zur Reformation, Stuttgart 1981, S. 222, diese Predigt mit dem Palmsonntag 1518 (28. März) in Verbindung bringt, geht er von der Annahme aus, dass Luther eine Bibelstelle nicht außerhalb ihres liturgischen Kontextes im Kirchenjahr behandeln konnte. Während der Autor dieses Artikels Brechts allgemeinen Ansatz für das größere Problem akzeptiert, muss er behaupten, dass Brechts Datum nicht nur ohne notwendige Grundlage ist, sondern auch in klarem Widerspruch zu der Tatsache steht, dass einige Texte nach dem März 1518, insbesondere die Heidelberger Disputationsthesen, eine offen vorreformatorische Theologie enthalten. Sermo de duplici iustitia gehört offenbar in den zweiten Teil des Jahres 1518. WA gibt durch seinen Herausgeber (WA 2, 143) die Vermutung Weihnachten 1518 als mögliches Datum an. Vgl. auch W. v. Loewenich: Duplex iustitia. Luthers Stellung zu einer Unionsformel des 16. Jahrhunderts (Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz Band 68), Wiesbaden 1972, der das Problem offen lässt, aber De duplici iustitia früher datiert als De triplici iustitia, ebenfalls eine umstrittene Frage, v. Walther, a. a. O., S. 2, 12.

[4] 4 St L. 10, 1264; WA 2, 145, 7 ff.; LW 31, 297: “Duplex est iustitia Christianorum, sicut et duplex peccatum hominum. Prima est aliena et ab extra infusa. Haec est qua Christus iustus est et iustificans per fidem, sicut I ad Corin: I. Qui factus est nobis a deo sapientia et iusticia et sanctificatio et redemptio. Siquidem et ipse, ut loan: XI. Ego sum resurrectio et vita: qui credit in me, non morietur inaeternum. Et iterum loan: XIIII: Ego sum via, veritas et vita.” [Die Gerechtigkeit der Christen ist zweifach, ebenso wie die Sünde der Menschen zweifach ist. Die erste ist fremd und von außen eingedrungen. Deshalb ist Christus gerecht und gerechtfertigt durch den Glauben, wie 1 Korinth: 1. Er ist für uns Weisheit und Gerechtigkeit und Heiligung und Erlösung von Gott geworden. Tatsächlich auch er, wie Johannes: 11. Ich bin die Auferstehung und das Leben: Wer an mich glaubt, wird niemals sterben. Und wieder Johannes 14: Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben.]

[5] 5 St.L. 10, 1264, WA 2, 145, 16 ff.; LW 31, 297: „‚meum est quod Christus vivit, egit, dixit, passus est, mortuus est, non secus quam si ego illa vixissem egissem, dixissem, passus essem et mortuus essem.‘“

[6] St.L. 10, 1264; WA 2, 145, 14 ff.; LW 31, 297: “Haec ergo iustitia datur hominibus in baptismo et omni tempore verae poenitentiae ita ut homo cum fiducia possit gloriari in Christo et dicere ‚meum est...‘“

[7] St.L. 10, 1258; WA 2, 44, 32 ff.: „Justicia huic contraria est natalis, essencialis, originalis, aliena, quae est iusticia Christi... Haec est qua nuper dixi, quod sit sors, capitale, fundamentum, petra nostra et tota substancia nostra, in qua gloriamur in aeternum, ut Apostolus art, quod vita nostra abscondita est cum Christo in Deo...“ [m Gegensatz dazu ist die Gerechtigkeit einheimisch, wesentlich, ursprünglich, fremd, was die Gerechtigkeit Christi ist... Das ist es, was ich gerade gesagt habe, dass es unser Los, unser Kapital, unser Fundament, unser Fels und unsere ganze Substanz ist die wir für immer rühmen, wie der Apostel sagt, dass unser Leben mit Christus in Gott verborgen ist ...]

[8] St.L. 10, 1259; WA 2, 45, 19 ff.: „sicut Adam uno peccato omnes ex se natos facit, eodem suo peccato proprio, illis ram alieno, reos et dat quod habet, ita Christus sua iusticia omnes ex se natos facit, eodem sua iusticia, illis aliena et immerita, iustos et salvos...“

[9] St.L. 10, 1259; WA 2, 45, 22: „sicuti alieno peccato damnati sumus, ita aliena liberemur iusticia.“

[10] St.L. 10, 1259; WA 2, 45, 25 f.: „Solus Christus est aeternus: ideo iusticia eius quoque aeterna est, et tamen nostra.“ („Allein Christus ist ewig, also ist auch seine Gerechtigkeit ewig, und doch ist sie unser.“)

[11] Luther gibt dieselbe Auslegung von „alle“ in Röm 5,18b in anderen Zusammenhängen: St.L. 11, 510; WA 17,2, 137, 21 ff. (1522): „gleich, wie denen die sund und tod anhangent und folget erblich, die aus Adam geporn werden, auch hanget an und folget erblich leben und gerechtickeyt, die aus Christo geporn werden“; St. L. 7, 1690; WA 17,2.137 ff. (1522): „denn wie die sund und tod anhangent und folget erblich denen, die aus Adam geboren sind, so hangent an und folget erblich leben und gerechtickeyt denen, die aus Christo geboren sind“; St. L. 7, 1690; WA 46, 656, 35 ff. (1537); LW 22, 138: „‚auch‘ widerumb' durch eines, ‚Jhesu Christi, ‚gehorsam‘, der einiger Mensch in gnaden war, werden viel gerecht.‘ Christus, will er sagen, ist allein heilig, gerecht, voller gnaden und warheit, der thet des Vaters willen, wie im 40. Psalm geschrieben ... Dieses unsers HERREN Gnade, Wahrheit, Heiligkeit und Gerechtigkeit genießen wir alle, er gibet uns sein Wort in den Mund und den Glauben in das Hertz, das wir jm anhangen, wissen, das er uns' reiniget durch das Wasserbad im Wort‘ ... („denn ‚durch des einen Mannes‘, Jesus Christus, ‚Gehorsam‘, der der einzige Mann war in der Gnade,' werden viele gerecht gemacht werden‘' Christus, will er sagen, ist allein heilig, gerecht, voller Gnade und Wahrheit; er tut den Willen seines Vaters, wie es im 40. Psalm heißt... Dieser Gnade, Wahrheit, Heiligkeit und Gerechtigkeit unseres Herrn erfreuen wir uns alle; er gibt uns sein Wort in den Mund und den Glauben ins Herz, dass wir ihm anhangen, wissend, dass 'er uns reinigt mit der Waschung des Wassers durch das Wort‘“ ); St. L. 8, 1435; WA 2, 491, 12 ff. (1519); LW 27, 222: „Haec est iustitia liberalis, gratuita, solida, interna, aeterna, vera, coelestis, divina ... Christi et Christiani iusticia sit una ... Aquam, quam ego dabo, fiet in eo fons aquae vivae salientis in vitam aeternam. Ita fit, ut sicut alieno peccato omnes facti sunt peccatores, ita aliena iusticia omnes fiant iusti, ut Rho, V. dicit: Sicut per inobedientiam...“ („Dies ist eine großzügige, kostenlose, zuverlässige, innere, ewige, wahre, himmlische, göttliche Gerechtigkeit ... Die Gerechtigkeit Christi und die des Christen ist eine Sache ... Das Wasser, das ich geben werde, wird in ihm zu einer Quelle lebendigen Wassers werden, das zum ewigen Leben fließt. So wird es sein, dass, wie alle durch eine fremde Sünde zu Sündern geworden sind, so werden alle durch eine fremde Gerechtigkeit gerecht werden“); zu Johannes 1,9, „das wahre Licht, das jeden Menschen erleuchtet“, versteht Luther wie St. Augustinus und sagt, St.L. 11, 186; WA 10:1, 221, 12 ff. (1522); LW 52, 71: „diesser lerer leret sie alle ynn der stadt, das ist: es ist keyn lerer ynn der stadt, denn der alleyn. Er hat alleyn alle iunger; damit wirt nit gesagt, das er alle menschen ynn der statt lere, ssondern das nur eyn lerer drynnen sey, niemant von eynem andern geleret werde - und diessen vorstand weyss ich nit tzu uorwerffen, denn auf die weyss redt auch Paulus Ro. 5: Alss durch eyniss menschen sund ynn alle menschen die vordamnis ist kommen, alsso durch eyniss menschen gerechtickeytt ynn alle menschen die rechtfertigung ist komen, sso dock nit alle menschen durch Christum gerenctfertigt werden, aber dennoch ist er alleyn der mensch, durch wilchen alle rechtfertigung kompt. Alsso auch hie; ob nit alle menschen erleuchtet werdenn, sso ist doch ditz das liecht, von wilchem alleym alle erleuchtung kompt.“ („Dieser Lehrer lehrt alle in der Stadt, d.h. es gibt keinen anderen Lehrer in der Stadt außer ihm allein; er allein hat alle Schüler. Das heißt nicht, daß Er alle Menschen lehrt, sondern daß es keinen anderen Lehrer in der Stadt gibt, und niemand von einem anderen gelehrt wird - und ich kann dieses Verständnis nicht ablehnen, denn so spricht Paulus Röm. 5 (19): „Denn wie durch den Ungehorsam eines Menschen viele zu Sündern wurden, so werden durch den Gehorsam eines Menschen viele zu Gerechten gemacht werden", obwohl nicht alle Menschen durch Christus gerechtfertigt werden, aber dennoch ist Er allein der Mann, durch den alle Rechtfertigung kommt. So auch hier: wenn auch nicht alle Menschen erleuchtet werden, so ist dieser doch das Licht, von dem allein alle Erleuchtung ausgeht.“)

[12] St.L. 11, 380; WA 2, 140, 6 ff.; LW 42, 12: „Dan wirffestu deyn sunde von dir auff Christum, wan du festiglich gleubst, das seyne wunden und leyden seyn deyn sunde, das er sie trage und bezale...“

[13] St.L. 11, 581; WA 2, 140 20 ff.; LW 42, 12 f.: „dan auff Christo mochten sie nit bleiben, sie seynd durch seyn aufferstehend vorschlungen unnd sihest itzt keyne wunden, keyne schmertzen an yhm, das ist keyner sunde anzeygung. Alsso spricht S. Paulus, das Christus gestorben ist umb unser sund und aufferstanden umb unsser gerechtickeyt. das ist, yn seinem leyden macht er unsser sund bekant und erwurget sie also, aber durch seyn aufferstehen macht er unss gerecht unnd loss von allen sunden, sso wir anders dasselb glauben.“

[14] St.L. 13a, 516; WA 52, 250, 36 ff.: „Denn gleich wie wir im ersten bild am stillen Freytag sehen, wie unser sünd, unser fluch und todt auff Christo ligt, Also sehen wir am Ostertag ein ander bild, das kein sänd, kein flüch, kein ungnad, kein todt, Sonder eitel leben, gnad, seligkeyt und gerechtigkeyt in Christo ist. Mit solchem bild sollen wir unsere hertzen auffrichten, Denn er ist uns für gestellet und geschenket, das wir uns sein anders nicht annemen sollen, denn alss hette uns selb Gott heut mit Christo aufferwecket. Denn alss wenig du sünd, tod und fluch an Christo sihest, Also solt du glauben, das Got so wenig an dir umb Christus willen auch sehen will, wenn du disser seiner Aufferstehung dich annimbst unnd tröstest.“

[15] Die Bekenntnisschriften der evangelisch-Lutherischen Kirche, 3 Aufl., Göttingen 1956, 1049 ff.;The Book of Concord, ed. Tappert, Philadelphia 1959, p. 610 (SD IX, 1 f.).

[16] St.L. 10, 1132; WA 37, 15 ff.: „Aber nicht für sich selbs, sondern für uns arme elende leute, die des tods und Teuffels ewig gefangen sein musten, Denn er war vorhin für sich für tod und allem unglück wol sicher, das er nicht sterben noch jnn die helle faren muste. weil er sich aber jnn unser fleisch und blut gesteckt hat und all unser sund, straffe und ungluck auff sich genomen, so must er auch eraus helffen, also das er widder lebendig und auch leiblich und nach seiner menschlichen natur ein Herr des todes würde. auff das auch wir jm und durch in endlich aus dem tod und allem ungluck kemen.“

[17] St.L. 10, 1133; WA 37, 67, 34 f.: „das er nichts anders sehe, höre, dencke noch wisse denn diesen Artikel.“

[18] St.L. 10, 1133; WA 37, 68, 21 ff.: „Denn so das war ist, das Christus aufferstanden ist vom tode, so haben wir schon das beste stäck und fürnemeste teil hinweg von der aufferstehung, das die leibliche aufferstehung des fleisches aus dem grabe (die noch zu künfftig ist) da gegen geringe zurechen ist.“

[19] St.L. 10, 1133; WA 37, 68 6 ff.: „Wenn wir nun also gleubeten, so hetten wir gut leben und sterben; Denn solcher glaube wärde us fein leren, das er nicht alleine für seine person sey aufferstanden, sondern so an einander hengen, das es uns gelte, und auch wir jnn dem Resurrexit stehen und gefasset sind. Und umb oder durch dasselbe auch aufferstehen und mit jm ewiglich leben müssen, das schon unser aufferstehen und leben (wie Sanct Paulus auch sagt) jnn Christo angangen ist, und so gewis, als were es schon gar geschehen, on das es noch verborge und nicht offenbar ist, ...“

[20] St.L. 10, 1130; WA 37, 66, 15 ff.: „Denn ob wol die Helle an sich selbs die Helle bleibt und die ungleubigen gefangen hellt, wie auch der tod, sunde und alle ungluck, das sie darinn bleiben und verderben müssen, Und uns auch selbs nach dem fleisch und eusserlichen menschen schrecket und drenget das wir uns da mit schlahen und beissen müssen, Doch ist solchs im glauben und geist alles zustört und zwissen, das es uns nichts mehr schaden kann.“

[21] WA 39: 2, 237, 25.

[22] The Oxford Dictionary of the Christian Church,2nd ed., Oxford 1977, Eintrag Huber, verwendet fälschlicherweise den Begriff „Huberianismus“, um die Doktrin der unbegrenzten Sühne abzudecken, die Huber bei der Abkehr vom Calvinismus vertrat. Diese Verwendung des Wortes ist irreführend, da Hubers Name hauptsächlich verbunden ist mit dem Streit über allgemeine Erwählung und Rechtfertigung, welchem beiden Huber zustimmte.

[23] Für den Gnadenwahlstreit siehe: G. Adam: Der Streit um die Prädestination im ausgehenden 16. Jahrhundert. Eine Untersuchung zu den Entwürfen von Samuel Huber und Aegidius Hunnius, Neukirchen 1970; auch R. Söderlund: Ex praevisa fide. Zum Verständnis der Prädestinationslehre in der lutherischen Orthodoxie, Hannover 1983, besonders S. 59-62.

[24] Controversiae inter theologos wittenbergenses de regeneratione et electione dilucida explicatio D.D. Egidii Hunnii, Polycarpi Leyseri, Salomonis Gesneri…, s.1. 1594, fol. E 4 a.

[25] Controversiae… , fol. E 4 B: „condemnatio, quae REATU pertinebat ad omnes homines, ACTU tamen pertinet ad solos impoenitentes ac infideles: Sic oblatio gratiae DEI & meriti Christi Universalis quidem est: ACTU tamen ad solos fideles restringitur.“ qui Christi per fidem apprehensi beneficio damnationi eximuntur.“ Solche Worte in dem Werk der Wittenberger Theologen sind Teil eines Briefes der Tübinger Fakultät, der gleiche Text in Actorum Huberianorum Pars Prior, Tübingen 1597, S. 109. “ACTU” bezieht sich auf das Jüngste Gericht, Actorum Huberianorum Pars Posterior, Tübingen 1597, S. 124

[26] Samuel Huberus: Confutatio brevis, Libri, sub alieno nomine editi, de controversia in Theologos Wittebergenses, & Samuelem Huberum de ELECTIONS, Mulhusij 1595, S. 50: „… qua DEUS intuens Satisfactionem Christi propter illam toti generi humano factus est propitius, & sic Acceptauit, perinde unusquisque pro seipso satisfecisset…“

[27] Ebd., S. 52: „nondum tamen ipsa participatione in status salutis & felicitatis aeternae adducit, nisi fide per verbum & sacramenta, hoc beneficium sibi applicet, atque eo modo participet.“ („Bringt der Mensch durch diese Teilnahme [an der allgemeinen Sühne] noch nicht den Zustand des ewigen Heils und der Seligkeit, wenn er diesen Nutzen nicht durch den Glauben an das Wort und die Sakramente auf sich selbst anwendet und auf diese Weise daran teilnimmt.“)

[28] Eine Versöhnung fand am 4. Februar 1594 in Wittenberg statt; cfr. Samuel Huber: Historische Beschreibung Des gantzen Streits zwischen D. Hunnen and D. Hubern / von der Gnadenwahl, s.1.,1597, fol. m 2 a. Das Zugeständnis der Tübinger Fakultät an die Wittenberger, dass der Streit hauptsächlich um Begriffe ging, „in phrasi tamen magis & modo loquendo quam reipsa,“ Actorum ... prior, p.37, gehört in diese frühe Phase und kann nicht benutzt werden, den Konflikt im Allgemeinen abzudecken, welcher Eindruck erweckt wird durch die Einfügung dieser Worte bei C. F. W. Walther’s Ausgabe von J. W. Baier: Compendium Theologiae Positivae, III, In Urbe Sancti Ludovici 1879, p. 287.

[29] Apostelgeschichte ... posterior, S. 10: „Iustificationem universalem asserit, qua Omnes homines ex aequo sint a Deo propter meritum Christi iustificati, absque respektu fidei.“ II. Negativ, besondere Rechtsgrundlage, Ihr Credentium, Ex-Deo, Ihr Dei-Aktionem Specialem ist es, qua tantum credentes iustificet. III. Particularem Iustificationem fidei, statuit esse actum non nisi hominum, appellium sibi per fidem Iustitiam Christi.“

[30] Ebd., S. 124: „Non tantum de phrasibus, sed praecipue de rebus nos agimus; ... in ecclesia Christi intolerabilis esse diximus: Quod videlicet unicam iustificationem eamque omnibus hominibus absque respektu fidei ex aequo communem, contra Scripturam statuit ... Similiter dum universalem remissionem suo sersu asserit, … Partikularem ex Deo … negat.“; Vgl. id., S. 42, 129.

[31] Ebd., S. 114: „quod Pelagianismum sapit.“ [„dass der Pelagianismus weise ist.“]

[32] Ebd, S. 117: „Nos non tantum nudos respektus, sed duos differentos actus Dei ... Consideramus, approbamus & explicamus: Alterum universalem, ratione videlicet a Christo perfectum: alterum specialem, in applicatione konsistentem, qui priore non minus opus & actus Dei est.“

[33] Ebd., S. 122: „Hinc denuo Huberus besonderem remissionem peccatorum ex Deo contra expressam Scripturae sacrae normam negat.“ „Nos autem duplicem remissionem peccatorum & independentos Dei actus esse.“

[34] Aegidius Hunnius: Articulus de Providentia Dei et AEterna praedestinatione, Frankfurti ad Moenum 1597, fol. h 4 b: „beneficium redemptionis esse PARTUM & ACQUISITUM universo mundo.“

[Artikel über Gottes Vorsehung und ewige Vorherbestimmung], Frankfurt ad Moenum 1597, fol. h 4 b

[35] Akte ... posterior, p. 42: „iustitia omnibus per Christum parta sit.“

[36] Aegidius Hunnius, op. Stadt ib.: .: „PROPRIE CONTULISSE redemptionem toti generi humano.“

„Du hast zur Erlösung der gesamten Menschheit beigetragen.“

[37] Apostelgeschichte ... posterior, S. 127: „Neque nos vocabulum conferendi simpliciter improbauimus, multo minus exagitauimus.“

[38] Ebd, S. 114: : „Reconciliatio ergo ... si universalis accipiatur… Sed praeter hanc est alia Partikularis Reconciliatio…“; „redemptionis, quae universalis est“; cfr. auch beachten33:„duplicera remissionem.“

 „Daher Versöhnung ... wenn sie als universell verstanden wird ... Aber darüber hinaus gibt es noch eine andere besondere Versöhnung ...“ („Somit Versöhnung ... wenn sie als universell verstanden wird ... Außer dieser gibt es eine besondere Versöhnung“); „Erlösung, die universell ist“; vgl. auch Anmerkung 33: „doppelte Vergebung“.

[39] Ebd, S. 122 : „Nusquam Paulus iustificationem universalem tradit. Nam quod ad locum 2 Kor. 5 attinet, verba illa: Non imputans illis peccata: non sunt universaliter accipienda de omnibus hominibus absque respektu fidei.“

[40] Ebd., S. 118 : „in latiore significatione sumpto vocabulo.“

[41] Samuel Huber: Antwortt auff die Heydelbergische Artickel, s.1.,1595, fol. E 2 b

[42] Kontroversen ...,fol. E 2 f., zitiert Hubers These 270 in Tübingen: „Verum GENERALI illa REMISSIONE PECCATORUM, quae per sanguinem Christi nobis obuenit, comprehenduntur multi, qui Deo ingrati sunt, atque familiam pessun dare & sternere conatur vitae suae improbitate.“ Quapropter licet ACCEPERINT remissionem peccatorum: propter suam negligentiam tamen ITERUM verurteilen, & ad exsolutionem omnium suorum debitorum adiguntur.“

[43] Ebd., fol. E 3 b: : „Qui non credit, inquid (sic) Iohannes Baptista, non videbit vitam, sed Ira Dei MANET super eum, Iohan.“ 3. Ergo qui nunquam crediderunt in filium Dei, ab its etiamnumquam (ne ad momentum quidem) fuit ablata ira Dei. Quamvis thesaurus expiationis peccatorum fuerit eis partus, & in Euangelio oblatus, ipsis tamen per incredulitatem numquam COLLATUS, nec ab eis Acceptus unquam, cum defuerit eis fides, unicum accipiendae remissionis peccatorum organon.“ Cfr. auch Actorum ... posterior, p. 125: „Quia tamen in infidelitate MANENT, meritum Christi illis nihil prodest, nec chirographum ipsis ratione USUS sublatum est: sed MANET illis tegis accusatio, MANET ira Dei, MANET damnatio.“ [„Wer nicht glaubt, sagt Johannes der Täufer, der wird das Leben nicht sehen, aber der Zorn Gottes BLEIBT auf ihm, Johannes.“ 3. Deshalb ist denen, die nie an den Sohn Gottes geglaubt haben, der Zorn Gottes nie (nicht einmal für einen Moment) genommen worden. Obwohl ihnen der Schatz der Sühne der Sünden übergeben und im Evangelium angeboten wurde, wurde er ihnen nie durch Unglauben gegeben, noch wurde er jemals von ihnen angenommen, als ihnen der Glaube fehlte, der einzige Weg, die Vergebung der Sünden zu empfangen . auch Acts ... posterior, p. 125: „Da sie jedoch im Unglauben BLEIBEN, nützt ihnen das Verdienst Christi nichts, noch wird ihnen die Unterschrift wegen NUTZUNG entzogen; aber die Anklage BLEIBT unter ihrem Deckmantel, der Zorn Gottes BLEIBT, die Verdammnis. BLEIBT.“]

[44] Concilia Theologica Witebergensia, Frankfurt an Mayn 1664, p. 554: „Und damit wir seine Meinung deutlich gnug vernehmen möchten/ fraget er ims darauff/ wenn wir an einen Ort kämen/ da zuvor von Christo nichts gelehret worden wäre/ wie wir mit denselben Leuten handeln wollten? Als ihme aber geantwortet/ wir wolten den Anfang vom Gesetz machen/ ihnen fürhalten/ sie wären arme Sünder/ und unter dem Zorn Gottes/ welches sie mit bussfertigem Hertzen erkennen solten: wenn sie nun ihnen ihre Sünde liessen leid seyn/ so biete Gott durchs Evangelium seine Gnade und Vergebung der Sünde in Christo an/ wolle sie gerecht und selig machen/ So fern sie es ira wahren Glauben annehmen wolten: Darzu saget D. Huberus Nein/ tas were nicht der rechte Weg bey den Ungläubigen zu predigen/ sondern er wolte es also anfangen und sagen: Vos habetis GRATIAM DEI, HABETIS IUSTITIAM CHRISTI, habetis salutem.“

[45] Akte ... posterior, p. 130: „VALET AUTEM HINC (QUOD VELIM STUDIO SUMMO OBSERVARI) DISTINCTIO ACTUUM: UNIUS, QUI CONSIDERATUR TANTUM IN IPSO DEO, QUI IN SESE SEMPER MANET SIMPLEX ET PERFECTUS: ET ALTERIUS, QUI ACCEDIT EX HOMINE APPLICANTE SIBI PER FIDEM USUM ET EFFECTUM ACTUS ILLIUS.“ DIVINI.“

[46] Ebd., S. 136: : „In qua unterschieden fundamentum & sedes est omnis ipsius Mataeologiae, de dilectione, choicee, reconciliatione, remissione peccatorum, iustificatione, sanctificatione, glorificatione: quae omnia secundum ipsum in qua & ex DEO TANTUM sunt universalia.“ Cuius erroris vanitas ex praecedentibus clarissime patet.“

[47] Samuel Huberus: Confutatio brevis ... S. 50; Aegidius Hunnius: Articulus de Providentia ... fol. i 4 b: Actorum ... posterior, p. 121 f.

[48] C. F. W. Walther: Festklänge, Saint Louis 1892, p. 219 (Ostertag 1840)

[49] Walther stützt sich bei allen Details, die die Bedeutung von Ostern unterstreichen, stark auf die Alte Kirche, wie sie in liturgischen Bräuchen, kirchlichen Ausdrücken und Sprüchen der Kirchenväter auftauchen. vgl. C. F. W. Walther: Amerikanisch Lutherische Epistel Postille ...Dritte Auflage, Saint Louis 1882 (?), p. 194: „Wo ist die Zeit hin, in welcher man es für eine schwere Sünde achtete, das Osterfest in Trauer über seine Sünde hinzubringen?“, S. 205 ff., Festklänge, S. 260: „Gregor von Nazianz nennt das Osterfest das Fest aller Feste.”

[50] Festklänge, S. 225.

[51] Epistel Postille, S. 211.

[52] Ebd. S. 212

[53] Ebd.

[54] Ebd.

[55] Festklänge, S. 248

[56] Ebd. S. 251

[57] Ebd. S. 255 f.

[58] Ebd. S. 256 f.

[59] Ebd. S. 258

[60] Ebd. S. 265

[61] C. F. W. Walther: Licht des Lebens. Ein Jahrgang von Evangelien-Predigten aus dem Nachlass des seligen D. Carl Ferdinand Wilhelm Walther, St. Louis 1905, S. 306

[62] „Über den innigen Zusammenhang der Lehre von der Absolution mit der von der Rechtfertigung“ in „Zehnter Synodal-Bericht der Allgemeinen Deutschen Evang.-Luth. Synode von Missouri, Ohio u.a. Staaten vom Jahre 1860“, St. Louis, Mo., 1861, p. 34 ff. Es wurde gesagt, dass der Verfasser dieser Thesen P. Th. J. Brohm war; cfr. Grace for Grace. A Brief History of the Norwegian Synod, Mankato, Minn., 1943, S. 156.

[63] Ebd. S. 42

[64] Ebd. S. 46

[65] „Ein Streit unter Lutheranern über Rechtfertigung und Absolution.“ (Übersetzt aus dem Lutheran Standard von C.) in Lehre und Wehre, 1871, S. 147 f. Walther übersetzt dies aus der englischen Übersetzung des ursprünglich norwegischen Artikels. Ein zweiter Abdruck erschien in Lehre und Wehre, 1905, S. 390 ff.

[66] Ebd. S. 150

[67] Ebd. S. 148

[68] E. Reim: „A History of the Term 'Objective justification'“ in Quartalschrift, Theological Quarterly, April 1955, S. 83 f., macht auf ein Ereignis im Jahre 1880 aufmerksam, als Walther den Begriff verwendete: „Das ist so weit zurück, wie ich den Gebrauch unseres Begriffs zurückverfolgen konnte." Reim räumt jedoch ein, dass die Ausdrücke zu dieser Zeit bereits "geläufige und akzeptierte Begriffe“ waren. Walther bezeichnete die Worte bei dieser Gelegenheit als „Sprache der Gelehrten“.

[69] H. Messerschmidt: „Die christliche Lehre von der Rechtfertigung vor Gott in ihrer hohen Bedeutung für das sittliche Leben“ in Zeitschrift für die gesammte lutherische Theologie und Kirche, begründet durch Dr. A. G. Rudelbach und Dr. H. E. F. Guericke, fortgeführt von Dr. Fr. Delitzsch und Dr. H. E. F. Guericke, Erstes Quartalheft 1867, S. 63-76. Es ist abgedruckt als „Die Lehre von der Rechtfertigung“ in Lehre und Wehre, 1867, pp. 76-86. Walther lässt – offensichtlich aus Platzgründen – die erste Seite von Messerschmidts Artikel weg, der durch folgende beachtenswerte Worte eingeleitet wird: „Wir teilen diesen Aufsatz von H. Messerschmidt aus dem ersten Quartalheft der Guerickschen ‚Zeitschrift‘ 1867, mit, weil er gewiss von jedem wahren Lutheraner mit Freuden gelesen werden wird,“ ebd., S. 76

[70] Lehre und Wehre, 1867, S. 77 (= Zeitschrift... , S. 65):

[71] Id., S. 78 (Zeitschrift... , S. 66):

[72] C. F. W. Walther: Predigtentwürfe und nicht ganz ausgeführte Predigten und Casualreden von Dr. C. F. W. Walther. Ausseinem schriftlichen Nachlass gesammelt, St. Louis, Mo., 1891, S. 93.

[73] Im Jahr 1889, nach Walthers Tod, machte G. Stöckhardt in einem Artikel “Noch ein Wort über die Rechtfertigung“ in Lehre und Wehre, 1889, S. 201 ff., Gebrauch von dem Begriff „actus simplex“ aber in einer Weise, dass er die Wirksamkeit der Gnadenmittel betont und in keiner Weise leugnet: „Aber in Wahrheit ist das, was wir uns nur als einen zusammengesetzten Act vorstellen können, als beständige Wiederholung derselben Handlung, ein actus simplex. Das ist in Gott Ein continuum, Ein Gedanke, Eine Anschauung, welche durch die Zeit nicht zerstückt und geteilt wird, dass er uns in Christo für fromm und gerecht hält. Wenn wir auf den Menschen sehen, der in der Zeit lebt, die Stellung des Menschen zu Gott müssen wir freilich einen Unterschied machen. Da Gott in Christo die Welt mit sich selbst versöhnte, hat er uns samt der Welt von Sünden losgesprochen, hat er uns gerechtfertigt, ehe wir waren und lebten. Gleichsam als ideelle Personen, die nur in Gottes Gedanken existieren, waren wir da gerechtfertigt. In concreto wird dann der einzelne Mensch, der auf Erden lebt, da er dem Evangelium glaubt, actu ein Kind Gottes.“

[74] BS 519, 16 f.: „Glaubst Du auch, dass meine Vergebung Gottes Vergebung sei?“; The Book of Concord, ed. Tappert, S. 351.

[75] J. G. Baier: Compendium ... , S. 286. Die Frage der Beziehung von Walther zu Huber wurde von R. Söderlund behandelt in seinem Artikel “Läran om den universella rättfärdiggörelsen i teologihistorisk belysning” („Die Theologie der universalen Rechtfertigung im Licht der Theologiegeschichte“) in Svensk Teologisk Kvartalstidskrift, 1979, S. 114-129 Söderlund unterscheidet zwischen einer universalen Rechtfertigung, die Raum für eine individuelle Rechtfertigung als reales Handeln Gottes lässt und die innerhalb der orthodoxen lutherischen Theologie legitim ist, und einer anderen Art der universalen Rechtfertigung, die kein solches Handeln zulässt und dementsprechend illegitim ist. Nach Söderlund findet sich der letztgenannte Typus bei Huber, Zinzendorff, dem schwedisch-mährischen Theologen Rutström aus dem 18. Jhd. Die missourische Theologie ist nach Söderlund in diesem Punkt dem Herrnhutismus auf zwei Wegen erlegen: zum einen durch Stephan, zum anderen durch den schwedischen Neoevangelikalismus, von dem angenommen wird, dass er die missourische Theologie beeinflusst hat, eine Aussage, die sich auf die Realencyclopädie für protestantische Theologie und Kirche, 3. Aufl., Leipzig 1896-1913, 3:328, Eintrag „Bornholmer, die“ stützt. Der erstere, akzeptable Typus der universalen Rechtfertigung findet sich nach Söderlund bei dem schwedischen pietistischen Hofprediger des 18. Jahrhunderts, A. Norborg, der lehrte, dass Christus als stellvertretendes Haupt der Menschheit gerechtfertigt sei und dass insofern die Welt in ihm gerechtfertigt sei. Norborg betrachtet jedoch die individuelle Rechtfertigung als einen wirklichen Akt Gottes; Söderlund, a.a.O., S. 126. Das in unserem Artikel präsentierte Material hat jedoch den vollen Beweis dafür geliefert, dass Walther eher auf der Seite Norborgs steht und dass seine Theologie nicht als Abkömmling des Mährertums betrachtet werden kann. Es sei darauf hingewiesen, dass Norborg in der missourischen Tradition nicht unbekannt war. Bereits 1872, zu Lebzeiten Walthers, bezog sich die Synodalkonferenz, die gemeinsame Vertretung der Synoden von Missouri, Wisconsin, der Norweger, Illinois, Minnesota und Ohio, in ihren Beratungen über die allgemeine Rechtfertigung zustimmend auf Norborg (fälschlicherweise "Rohrberg" genannt), der genau dieselben Stellen wie Söderlund zitiert, in denen Christus als Stellvertreter der Menschheit in seiner Auferstehung angesehen wird und in denen "der rechte Mittelweg" verkündet wird, der Raum für eine individuelle Rechtfertigung als wirkliches Handeln Gottes lässt; vgl.. "Die neue und die alte Lehre der Ohio-Synode von der allgemeinen Rechtfertigung" in Lehre und Wehre, 1905, S. 492 f., wo das Dokument von 1872 wieder abgedruckt ist. Das bedeutet natürlich nicht, dass Walther und die Männer dieser Schule von irgendeiner schwedischen Quelle abhängig waren, sei sie nun neoevangelisch oder pietistisch (wie Norborg), sondern lediglich, dass die Lehre von der Auferstehung Christi als Absolution der Menschheit eine traditionelle lutherische Überzeugung war, die Söderlund aufgrund einer fehlerhaften Interpretation des klassischen orthodoxen „nos in ipso absolvit“ ("Er hat uns in Ihm freigesprochen") nicht sieht; Söderlund, op. cit., S. 123.

Doch Söderlunds allgemeine Beobachtung über unterschiedliche Auslegungen kann trotz historischer Ungenauigkeiten theologische Gültigkeit beanspruchen. Sein Artikel richtet sich von den ersten Zeilen an ausdrücklich gegen die in Schweden von einem amerikanischen Theologen, Dr. Siegbert W. Becker, verkündete Rechtfertigungslehre, deren Theologie Söderlund etwas zu leicht - wenn auch verständlicherweise - mit dem klassischen Missourianismus identifiziert. Nach unserer Überzeugung hat Söderlund mit seinen Vorwürfen gegen die Art der universalen Rechtfertigung, wie sie von Becker und seinen Anhängern gelehrt wird, im Prinzip recht, z.B. wenn er auf die Beschreibung der individuellen Rechtfertigung als "Bestätigung" der universalen Rechtfertigung hinweist; Söderlund, a.a.O., S. 129. Wäre Söderlund tiefer in die Materie und in die damit verbundenen systematischen Fragen eingedrungen, hätte er, wie wir meinen, seine Vorwürfe sorgfältiger begründen können, indem er auf drei Punkte hinweist, in denen Becker und der Kreis um ihn eine offensichtliche theologische Schwäche zeigen: 1) Die universale Rechtfertigung wird mit dem identifiziert, was im Herzen Gottes beim Sühnetod am Karfreitag geschieht, nicht mit der Rechtfertigung Christi in seiner Auferstehung als einem äußeren, auf die Welt gerichteten Akt Gottes. S. Becker: Skriften och saligheten, Landskrona 1972, S. 55 (aus dem Schwedischen): "Wir unterscheiden nicht scharf zwischen den Ausdrücken 'universale Versöhnung' und 'universale Rechtfertigung'"; S. Erlandsson: "Den rättfärdighet som gäller inför Gud", Biblicum 4/1974, S. 16: (tr. aus dem Schwedischen): "Hier in Röm. 4,25 wird betont, dass unser Herr Jesus sein Grab nicht verlassen hätte, wenn 'unsere Rechtfertigung' nicht stattgefunden hätte. Denn so sicher, wie unsere Sünden die Ursache dafür waren, dass Jesus dem Tod überantwortet wurde (V. 25a), so sicher war auch unsere Rechtfertigung die Ursache dafür, dass Jesus von den Toten auferweckt wurde (V. 25b). Der griechische Urtext verwendet in beiden Fällen die gleiche Präposition dia, um die Ursache zu bezeichnen". Die allgemeine Rechtfertigung findet also vor Ostern statt und ist die Ursache der Auferstehung, nicht ihre Folge. 2) Die Absolution und die Gnadenmittel werden zu Kommunikationsmitteln degradiert und ihrer Wirksamkeit beraubt. S. Becker, a.a.O., S. 55, interpretiert Johannes 20,23: "ihnen sind sie erlassen" als Hinweis auf das, was bereits auf Golgatha geschehen ist, S. 56: "Der Sinn ist dieser: Ihnen ist in der Vergangenheit vollständig vergeben worden, und sie sind auch jetzt noch vergeben. Das bedeutet, dass wir, wenn wir die Botschaft des Evangeliums verkünden, durch unsere Predigt keine Vergebung der Sünden bewirken.'" (tr. aus dem Schwedischen). 3) Die universale Rechtfertigung soll der Inhalt der Predigt sein, die den Heiden ohne vorherigen Hinweis auf das Gesetz gehalten wird. Diese frappierende Ähnlichkeit zu Hubers seelsorgerlichem Rat an die Wittenberger Theologen, die wir oben in unserem Artikel zitiert haben, findet sich bei Becker, a.a.O., S. 56 f. (aus dem Schwedischen): „In Amerika ist es sehr üblich, dass reformierte Missionare einem Menschen, den sie zu gewinnen versuchen, sagen: ‚Sind Sie gerettet?‘ ... Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass ein lutherischer Missionar fragen würde: ‚Sind Sie gerettet?‘, da die Erfahrung der Bekehrung von seinem theologischen Standpunkt aus nicht so wichtig ist. Da er an die universale Erlösung und an die universale Rechtfertigung glaubt, ist es wahrscheinlicher, dass er die Reihenfolge der Worte ändert und sagt: ‚Du bist gerettet‘, ‚Deine Sünden sind dir vergeben.‘ Das kann er zu allen sagen, weil er weiß, dass es für alle gilt.“ Durch die Jahrhunderte hindurch ist das Hubers Missionspredigt: „Habetis gratiam Dei“ und erklingt im 20. Jahrhundert. Zweifellos scheinen Söderlunds Befürchtungen hinsichtlich der durch Becker nach Schweden eingeführten Theologie einigermaßen berechtigt.